Projekt:Bürokratenspiel/6. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Entscheidungsraum
§ 0: Alles muss seine Ordnung haben!
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Spielkommentar
Vorzimmer des Zentralrates der Paragraphenreiter • Post für den Zentralrat der Paragraphenreiter • Plenarsaal
Geschäftsordnung des Zentralrats der Pargraphenreiter
AZ: 1 [Unter Verschluss]
STRENG GEHEIM!
STRONG GEHIME!
SÉCRÉTION TOUPET!
SECRECIÓN DE TOPO!
ТОПЪЛ СЕКРЕТАР!
너를 성교하십시요!
Achtung: Diese Nachricht darf nur von Mitgliedern des Zentralrates der Paragraphenreiter gelesen werden. Anderen Kamelen ist die Einsicht strikt untersagt.
Aktenzeichen:
1
Bezugnahme auf Aktenzeichen:
gar nichts
Inhalt der vertraulichen Nachricht:
Sehr geehrter Kollegen,
Ich bitte um schriftliche unter Verschluss liegende Vorschläge für die GO. Ich bitte die Vorschläge in der Reihenfolge des Einganges zu ordnen. Mein Vorschlag wird in ca. 1 Tag vorliegen.
Datum, Unterschrift: provisorischer Vorsitzender Stinkerwue 15:51, 23. Sep. 2008 (CEST)
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: Stinkerwue
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer wurde auf einen Tag meinerseits festgelegt, kann sich aber durch fehlende Rechtsbindung um 100 % verlängern..
Bemerkungen: Aus diesem Vorgang entsteht keine unmittelbare Rechtsfolge.
Datum, Unterschrift: Stinkerwue 15:51, 23. Sep. 2008 (CEST)
Fortschrittsanzeige:Hinweise: Kein Antrag, keine Anfechtung, nur eine Beratung!
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Aktenzeichen:
2
Bezugnahme auf Aktenzeichen:
1
Inhalt der vertraulichen Nachricht:
Sehr geehrter Kollege,
Bezüglich der GO - eine Frage: Meinen Sie mit "GO", "Gebührenordnung" für Mitglieder des Zentralrates der Paragraphenreiter?
Datum, Unterschrift: stellvertrndr. provisorischer Vorsitzender Luzifers Freund 16:05, 23. Sep. 2008 (CEST)
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Aktenzeichen:
3
Bezugnahme auf Aktenzeichen:
2
Inhalt der vertraulichen Nachricht:
Sehr geehrter Kollege,
mit GO meine ich Geschäftsordung. Da fällt mir gleich eine Regeländerung ein, damit die nicht so mit Abkürzung vertraute Kamele, die Bürokatie verstehen.
Datum, Unterschrift: provisorischer Vorsitzender Stinkerwue 16:27, 23. Sep. 2008 (CEST)
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Achtung: Diese Nachricht darf nur von Mitgliedern des Zentralrates der Paragraphenreiter gelesen werden. Anderen Kamelen ist die Einsicht strikt untersagt.
Aktenzeichen:
4
Bezugnahme auf Aktenzeichen:
1
Inhalt der vertraulichen Nachricht:
Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter mit Gebührenordnung(GOdZdPmGO)
§ 1 Der Zentralrat der Paragraphenreiter, im weiteren Verlauf als ZdP gekennzeichnet, verpflichtet sich, nach den aktuell gültigen Regeln zu arbeiten.
§ 2 Vorsitzender
§ 2(1) Der Vorsitzende wird durch Wahlen oder durch Verpflichtung durch die andern ZdP-Mitgliedern bestimmt. Er kann dieses Amt nicht ablehnen, kann aber zurücktreten.
§ 2(2) Der Vorsitzende hat die Pflicht, alle Angelegenheiten des Zentralrates vor dem Spielleiter zu vertreten. Er kann jedoch dieses Recht durch Anordnung auf andere ZdP-Mitglieder delegieren
§ 2(3) Der Vorsitzende kann vorrübergehend abgelehnte Rechtsvorgänge als gültig erklären, wenn er der Meinung ist, dass dies eine Vorschrift verletzt.
§ 2(4) Der Vorsitzende kümmert sich um das ordnungsgemäße Öffnen der Post und empfängt das Geld im Namen des ZdP.
§ 2(5) Der Vorsitzende kann die Bearbeitungszeit für eine Sache von den üblichen 5 Tagen auf 3 Tage verkürzen, falls er Lust hat, und das Kamel noch im Positiven oder Neutralen Bereich ist.
§ 2(6) Der Vorsitzende kann zu allen Regeln und Vorschriften Erlasse tätigen, die die Rechtshinweise enthalten und für alle außer dem Spielleiter bindend sind. Der Spielleiter darf die Entscheidung des Vorsitzenden korrigieren, falls er der Meinung ist, die Regel wurde falsch ausgelegt.
§ 3 Antragseinreichung
§ 3(1) Ein Antrag ist gültig in den ZdP eingereicht, wenn
- 1. Eine gültiges Aktenzeichen vergeben wurde.
- 2. Eine Unterschrift auf dem Schriftstück ist.
- 3. Der Postbote die Post richtig einwirft.
§ 3(2) Der Antrag kann durch alle ZdP-Mitglieder als vorläufig abgelehnt zeichnen, wenn einer der 3 Voraussetzugen im § 3(1) nicht erfüllt worden sind.
§ 4 Aktenzeichen
§ 4(1) Das Aktenzeichen muss in der beschriebenen Form aufgebaut sein.
§ 4(2) Die 9 an erster Stelle.
§ 4(3) Ein /.
§ 4(4) Das Tagesdatum in der Form TT/MM/JJ.
§ 4(5) Der Wochentagsanfangsbuchstabe.
§ 4(6) Die laufende Nummer in der Form XXX.
Anmerkung an § 4: Ein gültiges Aktenzeichen ist z. B. 9/23/09/08D001
§ 5 Anfechtung
§ 5(1) Eine Anfechtung muss sich an die Regeln des § 3(1) halten und muss an den Vorsitzenden adressiert sein.
§ 5(2) Der Vorsitzende gibt einen anderen ZdP-Mitglied die Anweisung, diesen Sachverhalt zu bearbeiten. Dieser entscheidet, ob der Anfechtung staatzugeben ist, oder abgelehnt wird.
§ 5(3) Eine Anfechtung ist grundsätzlich nur bis zum 4. Tag 0:00,00000 zulässig.
§ 6 Gebühren
§ 6(1) Ein Antrag ist kostenlos. Wenn der Antrag genemigt wird, bekommt der Antragssteller 2 Punkte für jedes Wort und 1 Punkt für jedes Satzzeichen. Bei Ablehnung des Antrages gibt es für das Kamel 1 Punkt pro Wort und 1/2 pro Satzzeichen.
§ 6(2) Wenn der Antrag nach § 3(2) abgelehnt wurde, kostet der Antrag pro Wort 1 Punkt und für jedes Satzzeichen 1/2 Punkt.
§ 6(3) Wenn ein erfolgreiche Anfechtung nach § 5(2) stattgegeben wurde, bekommt das Kamel 1 Punkt für jedes Wort, dass in dem Sachverhalt falsch war.
§ 6(4) Sobald ein Kamel mehr als 20 Minuspunkte hat, kann er nur noch einen Antrag auf Erlass stellen, über den der ZdP in 5 Tagen entscheidet.
Datum, Unterschrift: provisorischer Vorsitzende Stinkerwue 17:06, 23. Sep. 2008 (CEST), geändert am 14:20, 24. Sep. 2008 (CEST)
Antrag und Abstimmung NR :1 (GO-Neufassung)
Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:
GO-Neufassung
Begründung:
Kollege! Hiermit beantrage ich eine Abstimmung über die Abstimmung der GO-Neufassung, so wie Sie es sehr gut vorbereitet haben. Allerdings sollte vordem eine Abstimmung stattfinden ob wir darüber abstimmen, dass diese GO so eingeführt wird.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Zentralratmitglied Stinkerwue i. A. des Zentralrates
Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Stinkerwue 23:27, 24. Sep. 2008 (CEST)
Bemerkungen: Die Abstimmung wird eingeleitet. Der provisorische Vorsitzende darf die Abstimmung leiten. Falls die GO so eingeführt werden soll, ist eine 2. Abstimmung unnötig, da wir unsere Meinung schon kunt getan haben und wir sonst mit den anderen Kamelen eine Achterbahnfahrt machen müssen, da ich gewettet habe, es in nur einer Abstimmung zu schaffen.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme --Stinkerwue23:27, 24. Sep. 2008 (CEST) 2. Stimme So ist es richtig!Luzifers Freund 08:20, 25. Sep. 2008 (CEST)
Ergebnis der Abstimmung: Angenommen mit 2 Stimmen
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Stinkerwue 15:30, 25. Sep. 2008 (CEST)
Vorgangsnummer/Zeichen: GO-Abstimmung über Abstimmung
Bearbeitendes Organ: Zentralrat der Paragaphenreiter
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Die Abstimmung ist mit zwei JA-Stimmen zugunsten einer Abstimmung über die neue GO der Paragraphenreiter abgeschlossen. Nun können wir über die GO abstimmen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Luzifers Freund 08:26, 25. Sep. 2008 (CEST))
Antragsnummer 2: GO
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 2
Antragsgegenstand:
Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter mit Gebührenordnung (GOdZdPmGO)
Begründung:
Sehr geehrte Mitkamele,
hiermit wird über diese Ordnung abgestimmt:
§ 1 Der Zentralrat der Paragraphenreiter, im weiteren Verlauf als ZdP gekennzeichnet, verpflichtet sich, nach den aktuell gültigen Regeln zu arbeiten.
§ 2 Vorsitzender
§ 2(1) Der Vorsitzende wird durch Wahlen oder durch Verpflichtung durch die andern ZdP-Mitgliedern bestimmt. Er kann dieses Amt nicht ablehnen, kann aber zurücktreten.
§ 2(2) Der Vorsitzende hat die Pflicht, alle Angelegenheiten des Zentralrates vor dem Spielleiter zu vertreten. Er kann jedoch dieses Recht durch Anordnung auf andere ZdP-Mitglieder delegieren
§ 2(3) Der Vorsitzende kann vorrübergehend abgelehnte Rechtsvorgänge als gültig erklären, wenn er der Meinung ist, dass dies eine Vorschrift verletzt.
§ 2(4) Der Vorsitzende kümmert sich um das ordnungsgemäße Öffnen der Post und empfängt das Geld im Namen des ZdP.
§ 2(5) Der Vorsitzende kann die Bearbeitungszeit für eine Sache von den üblichen 5 Tagen auf 3 Tage verkürzen, falls er Lust hat, und das Kamel noch im Positiven oder Neutralen Bereich ist.
§ 2(6) Der Vorsitzende kann zu allen Regeln und Vorschriften Erlasse tätigen, die die Rechtshinweise enthalten und für alle außer dem Spielleiter bindend sind. Der Spielleiter darf die Entscheidung des Vorsitzenden korrigieren, falls er der Meinung ist, die Regel wurde falsch ausgelegt.
§ 3 Antragseinreichung
§ 3(1) Ein Antrag ist gültig in den ZdP eingereicht, wenn
1. Eine gültiges Aktenzeichen vergeben wurde. 2. Eine Unterschrift auf dem Schriftstück ist. 3. Der Postbote die Post richtig einwirft.
§ 3(2) Der Antrag kann durch alle ZdP-Mitglieder als vorläufig abgelehnt zeichnen, wenn einer der 3 Voraussetzugen im § 3(1) nicht erfüllt worden sind.
§ 4 Aktenzeichen
§ 4(1) Das Aktenzeichen muss in der beschriebenen Form aufgebaut sein.
§ 4(2) Die 9 an erster Stelle.
§ 4(3) Ein /.
§ 4(4) Das Tagesdatum in der Form TT/MM/JJ.
§ 4(5) Der Wochentagsanfangsbuchstabe.
§ 4(6) Die laufende Nummer in der Form XXX. Anmerkung an § 4: Ein gültiges Aktenzeichen ist z. B. 9/23/09/08D001
§ 5 Anfechtung
§ 5(1) Eine Anfechtung muss sich an die Regeln des § 3(1) halten und muss an den Vorsitzenden adressiert sein.
§ 5(2) Der Vorsitzende gibt einen anderen ZdP-Mitglied die Anweisung, diesen Sachverhalt zu bearbeiten. Dieser entscheidet, ob der Anfechtung staatzugeben ist, oder abgelehnt wird.
§ 5(3) Eine Anfechtung ist grundsätzlich nur bis zum 4. Tag 0:00,00000 zulässig.
§ 6 Gebühren
§ 6(1) Ein Antrag ist kostenlos. Wenn der Antrag genehmigt wird, bekommt der Antragssteller 2 Punkte für jedes Wort und 1 Punkt für jedes Satzzeichen. Bei Ablehnung des Antrages gibt es für das Kamel 1 Punkt pro Wort und 1/2 pro Satzzeichen.
§ 6(2) Wenn der Antrag nach § 3(2) abgelehnt wurde, kostet der Antrag pro Wort 1 Punkt und für jedes Satzzeichen 1/2 Punkt.
§ 6(3) Wenn ein erfolgreiche Anfechtung nach § 5(2) stattgegeben wurde, bekommt das Kamel 1 Punkt für jedes Wort, dass in dem Sachverhalt falsch war.
§ 6(4) Sobald ein Kamel mehr als 20 Minuspunkte hat, kann er nur noch einen Antrag auf Erlass stellen, über den der ZdP in 5 Tagen entscheidet.
Anlagen: Über diesen Antrag wird abgestimmt, keine Änderungen möglich.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Endlich mal mehr Bürokratie! --Stinkerwue 15:44, 25. Sep. 2008 (CEST) 2. Stimme Besonders § 3 finde ganz wichtig Luzifers Freund 16:10, 25. Sep. 2008 (CEST)
Ergebnis der Abstimmung: Die Geschäftsordnung ist hiermit angenommen. Die Geschäftsordnung wird veröffendlicht
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: --Stinkerwue 16:17, 25. Sep. 2008 (CEST)