Projekt:Bürokratenspiel/6. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Postzimmer

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§ 0: Alles muss seine Ordnung haben!

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Vorzimmer des Zentralrates der ParagraphenreiterPost für den Zentralrat der ParagraphenreiterPlenarsaal
Geschäftsordnung des Zentralrats der Pargraphenreiter

Schloss.png

Wichtiger Hinweis:

Runde 6 ist beendet und wurde geschlossen.


Allgemeiner Rechtshinweis

Unser Bearbeitungszeit ist momentan nicht festgelegt, da wir derzeit unterbesetzt sind. Wir bemühen uns aber, ihre Anliegen so schnell wie möglich zu meistern.

Aktenzeichen 9/25/09/08D001

Antrag

Adressat: Zentralrat der Pargraphenreiter
Antragsnummer: 9/25/09/08D001
Antragsgegenstand:

Wahl des Vorsitzenden

Begründung:

Sehr geehrte Mitkamele,
hiermit beantrage ich, Stinkerwue zum Vorsitzenden dieses Gremiums zu machen.

Unterschrift, Datum: --Stinkerwue 16:36, 25. Sep. 2008 (CEST)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Uneingeschraenkt-genehmigt.png

Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Stinkerwue 15:56, 13. Okt. 2008 (CEST)

Bemerkungen: Dieser Antrag wurde bereits erledigt, Abstimmung positv vom 25.09.2008




Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung ist mit Wirkung des 29.09.2008 00:00,0000 lt. Geschäftsordnung des Zentralrat der Paragraphenreiter wirksam geworden.


Aktenzeichen 9/26/09/08F001

Antrag

Adressat: An den Zentralrat der Praragraphenreiter
Antragsgegenstand:

9/26/09/08F001

Begründung:

Euer Ehren! Hiermit stelle ich den Antrag §17 zu erweitern. Erweiterung:
(f) Die Änderungen sind so lange gültig bis:
(f.1)der Aufsichtsrat laut Regel §4 (b) die Änderungen ablehnt
(f.2)die Runde noch läuft
(g)Keine Rechtsmittel gegen die Erweiterungen möglich(außer des rechtlichen Vetorechts nach §4 des Aufsichtsrates und anderen (salvatorische Klausel))

Kopie! Original im Ordner "Vorgänge" (Laut Go des ZdP)

Unterschrift, Datum: Luzifers Freund 09:56, 26. Sep. 2008 (CEST)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Uneingeschraenkt-genehmigt.png

Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Stinkerwue 16:05, 13. Okt. 2008 (CEST)

Bemerkungen: Dieser Antrag wurde mit Wirkung vom 27.09.08 genehmigt




Rechtsmittelbelehrung: Dieser Antrag ist schon lt. unserer Geschäftsordnung und der Regeln rechtskräfig


Aktenzeichen 9/27/09/08S001

 EILT!


Antrag

Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:

9/27/09/08S001: Einführung eines Organes

Begründung:

Sehr geehrte Mitglieder, Euer Ehren Vorsitzender,
Hiermit beantrage ich die Regeleinführung von § 8 a mit folgendem Wortlaut:

§ 8a) Abkürzungsüberwachungskomando
(1) Das Abkürzungsüberwachungskomando (AbÜbKom) besteht aus mindestens einem (1) Mitglied und aus maximal drei (3) Mitgliedern. ²Die Mitglieder dürfen kein Mitglied eines Hauptorganes sein.
(2) Der Zentralrat der Paragraphenreiter bestimmt wer Mitglied des Organes werden darf. ²Hierzu ist eine Bewerbung nötig, die laut den aktuellen Bestimmungen gestellt werden muss. ³Der Vorsitzende des Zentralrates der Paragraphenreiter händigt bei Ernennung eine Urkunde aus, die der betreffende sich in sein Amtszimmer hängen muss.
(3) Das AbÜbKom kann nur durch den Aufsichtrat mit 51,234567890 % Mehrheit aufgelöst werden. ²Der § 14 (b) gilt nicht. Jedoch kann der Spielleiter durch § 10 untätig gewordene Mitglieder laut § 14 (b) ausgeschlossen werden.
(4) Das AbÜbKom führt ein Verzeichnis aller spielrelevanten Abkürzungen und darf dieses Verzeichnis beliebig kürzen und erweitern. ²Alle Abkürzungen, die mit einer Regeländerung oder einer Geschäftsordung erfolgt sind, müssen im Verzeichnis geführt werden.
(5) Das AbÜbKom darf außerdem bei schweren Abkürzungsfehlern das Kamel verwarnen, und bei weiteren Verstoß den Spielleiter anweisen, das betreffende Kamel zu Rügen.
(6) Wenn das Organ keine Mitglieder hat, übernehmen die Vorsitzenden der Organe Zentralrat der Paragraphenreiter, Spielleiter und Aufsichtrat gemeinsam vorübergehend das Organ bis durch § 8a)(2) ein Organmitglied ernannt worden ist.

Zu der Ernennung von Mitgliedern werde ich den Vorsitzenden des Zentralrates der Pargraphenreiter bitten, einen Erlass zu tätigen.

Unterschrift, Datum: --Stinkerwue 10:18, 27. Sep. 2008 (CEST)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Please hold the line – bitte halten Sie die Linie


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: Stinkerwue

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsfrist ist 3 Tage laut unten aufgeführten Beschluss vom Vorsitzenden dieses Organes.

Bemerkungen: keine

Datum, Unterschrift: --Stinkerwue 10:28, 27. Sep. 2008 (CEST)



Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.


BESCHLUSS


Beschluss über die Verkürzung der Bearbeitungszeit laut § 2(5) GOdZdPmO vom 10:28, 27. Sep. 2008 (CEST) über das Aktenzeichen 9/27/09/08S001

Hiermit beschließe ich, der Vorsitzende des Zentralrates der Paragraphenreiter, dass die Bearbeitungszeit für diesen Vorgang auf 3 Tage verkürzt wird.

Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Sie lesen ihn gerade

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: --Stinkerwue 10:28, 27. Sep. 2008 (CEST)

Bemerkungen: Ich werde es mir noch überlegen, ob ich einen Erlass tätige


Rechtsbehelfsbelehrung: Das ist doch Wahnsinn, ein Rechtsmittel einzulegen, obwohl der Zentralrat dir entgegenkommt, aber trotzdem steht laut § 5 eine Anfechtung nichts im Wege.

Aktenzeichen 9/06/10/08M001

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 9/06/10/08M001

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Öffentliche Bekanntmachung des Spielleiters

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Euer Ehren Zentralratsvorsitzender,
verehrte Mitkamele,
Ich bitte alle Kamele, sich die in meiner Funktion als Spielleiter veröffentlichte Bekanntmachung an dieser Stelle sorgfältig zu Gemüte zu führen.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kamelokronf 20:54, 6. Okt. 2008 (CEST)

Siehe auch: Eigene Nase

Aktenzeichen 9/07/10/08D001

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 9/07/10/08D001
Antragsgegenstand:

Sehr geehrter Zentralrat, euer Ehren Vorsitzender,
hiermit beantrage ich folgende Regeländerungen:

§ 8.1 Zentralstelle für Qualitätsmanagement und Zertifizierung

a) Die Zentralstelle für Qualitätsmanagement und Zertifizierung ist ein eigenständiges Organ. Eine Mitgliedschaft ist Qualitätsbeauftragten nach § 19 vorbehalten, für diese aber obligatorisch.
b) Die Zentralstelle für Qualitätsmanagement und Zertifizierung erarbeitet allgemeingültige, zertifizierbare Normen zur Qualitätssicherung und verabschiedet diese mit einfacher Mehrheit.
c) Eine verabschidete Norm hat an sich keine verbidliche Rechtswirkung.
d) Den Qualitätsbeauftragten aller Organe obliegt die Aufgabe, die verabschiedeten Normen durch Änderung der Geschäftsordnung und ggf. der Spielregeln unter Berücksichtigung der dafür vorgeschriebenen Prozeduren und Regelungen in den Arbeitsablauf des eigenen Organs einzubringen.

§ 19 Qualitätsmanagement

a) Jedes Organ hat Qualitätsmanagementmaßnahmen durchzuführen.
b) Jedes Organ hat einen Qualitätsbeauftragten zu wählen. Als Kandidaten sind nur Mitglieder des jeweiligen Organs zugelassen. Ein Kandidat gilt als gewählt, wenn der er über fünfzig Prozent der Stimmen innerhalb des eigenen Organs erhalten hat.
c) Aufgaben des Qualitätsbeauftragten sind insbesondere, wenn auch nicht ausschließlich, Entwicklung von Qualitätsplanungs- und Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie Möglichkeiten der Integration derselben in die das Organ bindenden und regelnden Verordnungen.
d) Der Qualitätsbeauftragte hat über seine Tätigkeit regelmäßig, wenngleich nicht weniger häufig als monatlich, öffentlich Bericht zu erstatten.
e) Darüber hinaus ist der Qualitätsbeauftragte Mitglied in der Zentralstelle für Qualitätsmanagement und Zertifizierung
f) Sowohl Verstöße gegen Absatz b) als auch gegen Absatz d) sind gemäß § 14 zu ahnden.
g) Die Ahndung kann annuliert werden , sofern das Organ innerhalb von 84 Stunden nach dem Ahndungszeitpunkt den Missstand behoben und danach, jedoch ebenfalls im besagten Zeitraum bei dem nach § 14 für die Ahndung verantwortlichen Organ eine Annulierung beantragt hat.


Begründung:

Aktuelle Ereignisse, siehe insbesondere auch SL-07, zeigen, dass die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems für eine aktive und funktionierende Bürokratie unabdingbar ist. Eine Optimierung der Antrags- und Entscheidungsqualität oder immerhin eine Sicherung eines bürokratischen Mindeststandards kann auf diese Weise ebenfalls erreicht werden.

Unterschrift, Datum: Hochachtungsvoll, J* 23:43, 7. Okt. 2008 (CEST)

Anlagen: -/-


Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 9/07/10/08D002

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 9/07/10/08D001

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Sehr geehrtes Mitkamel, die Bearbeitung kann momentan nicht erfolgen, da wir nicht beschlussfähig sind.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: --Stinkerwue 23:59, 7. Okt. 2008 (CEST)

Siehe auch: Organübersicht