GEZ

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Vorlage:Tourismus

Ich hab schließlich Familie.
Schließlich sind meine Ohren immer auf Empfang.

Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, kurz GEZtapo, hat aufgrund des Rundfunkgebührenstaatsvertrages die Aufgabe, von den Rundfunkteilnehmern aufgrund der gesetzlichen Gebührenpflicht die gesetzlichen Rundfunkgebühren einzuziehen. Als Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Gebührenpflicht sind alle, die ein Rundfunkempfangsgerät vorhalten, zur Zahlung der gesetzlichen Rundfunkgebühren verpflichtet, und zwar unabhängig davon, ob das Rundfunkempfangsgerät funktioniert und ob sie das Programm der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten überhaupt nutzen.

Da einige Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Gebührenpflicht ihrer gesetzlichen Gebührenpflicht nicht nachkommen und die gesetzlichen Rundfunkgebühren nicht bezahlen, ergreift die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland besondere Maßnahmen, um auch diese Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Gebührenpflicht zur Zahlung ihrer gesetzlichen Rundfunkgebühren zu bewegen. Diese Maßnahmen umfassen vor allem Werbespots im öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramm, verbunden mit eingängigen gesetzlichen Werbeslogans wie:

  • Schon GEZahlt? (Kurz für: Sind Sie Ihrer Pflicht zur Entrichtung der gesetzlichen Rundfunkgebühren bereits nachgekommen?), oder
  • Schon AbGEZockt? (Kurz für: Ist Ihnen bereits ein Informationsschreiben der GEZ oder ein Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird, zugegangen?).

Leider können jedoch mit diesen Werbespots nur solche Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Gebührenpflicht erreicht und bekehrt werden, die ein funktionsfähiges Rundfunkempfangsgerät bereithalten und dieses auch tatsächlich nutzen. Um auch die schwarzen Schafe zu erreichen, die defekte Rundfunkempfangsgeräte vorhalten oder die von ihnen vorgehaltenen Rundfunksempfangsgeräte überhaupt nicht nutzen, muss die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland weitere Maßnahmen ergreifen.

Dazu gehört vor allem die persönliche Aufforderung zur Zahlung durch mehrere Informationsschreiben der GEZ oder Schreiben, mit deren Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird. Diese Schreiben werden Personen, die im Verdacht stehen, Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Gebührenpflicht zu sein, in kurzen Abständen zugesandt, um sie unter Androhung eines empfindlichen Übels zur Begleichung ihrer Gebühren zu bewegen. Soweit die Schreiben keine Wirkung zeigen, beschäftigt die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland sogenannte Rundfunkgebührenbeauftragte, die die suspekten Personen durchgängig observieren und mit allerlei technischen Einrichtungen wie Peilgeräten eine Onlinedurchsuchung der verdächtigen Wohnungen durchführen können.

Um sich neue Märkte zu erschließen, hat die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland durch den subtilen Einsatz ihres Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten den Gesetzgeber veranlasst, die gesetzliche Rundfunkgebührenpflicht ab 2007 auch auf neuartige Rundfunkempfangsgeräte wie PCs, Telefone, Briefkästen, Taubenschläge oder Ohren zu erweitern.

Neben den Praktiken des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten führt insbesondere diese Erweiterung bei den Rundfunkteilnehmern aufgrund der gesetzlichen Gebührenpflicht immer wieder zu kriminellen Diskussionen. Bisher konnten diese Tendenzen jedoch durch den Einsatz der Rundfunkgebührenbeauftragten immer wirksam niedergeschlagen werden.

Unklar ist zurzeit, ob auch die Peilwagen der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland selbst als neuartige Rundfunkempfangsgeräte einzustufen sind, für die die entsprechende Gebührenpflicht besteht.

GEZielte Projekte für eine staatskonforme Zukunft

Wie heute aus noch nicht klar zu verifizierenden Quellen mehrfach zu vernehmen war, erwägt besagte Institution die Wiederbelebung des Volksempfängers zur Mehrung der Einnahmen und zur gerechteren Verteilung der aus der öffentlich-rechtlichen Propaganda erwachsenden Lasten zur Volksbildung. Aus leicht nachvollziehbaren Gründen soll das hochmoderne Gerät, welches Audio, Viehdeo, CAM und PeZe in einem sein soll, nicht unter dem Label „Göbbelschnauze“ unter die Konsumenten gedrängt werden. Vielmehr kommt es mit der unscheinbaren Bezeichnung GEZeiten daher. Der Grund für diese eigentümliche Namensgebung ist ebenso wenig nachzuvollziehen wie die Flut in deren Kasse und die chronische Ebbe in den Börsen der Kamele.

Beiläufig drang durch, dass diese Geräte auch über keinen Ausschaltknopf verfügen werden. Die Stromversorgung werde direkt und unmittelbar über eine Datenleitung vom Innenministerium bereitgestellt, die neben dem geringen Stromverbrauch auch eine maximale Abhörsicherheit der integrierten Wanzen und Bildübertragungseinheiten sicherstelle, so dass Nachbarn und unberechtigte Dritte keinen Zugriff auf den privaten Lebensbereich der GEZeiten-Nutzer bekommen können. Für die zwangsläufig zu übertragenden Unterhaltungsdarbietungen würde das breitbandige Kabel aber schon noch ausreichen. Der integrierte Bundestrojaner 2.0 wird noch um eine Lebensüberwachungsfunktion erweitert, sodass bei abgelebten Personen (insbesondere Rentnern) minutengenau die finanzielle Vorsorge abgestellt werden kann. Damit soll Betrugsfällen vorgebeugt werden, bei denen sich die Betreffenden durch Ableben einer rechtlichen Verfolgung zu entziehen gedenken.

Über die GEZahlung der Geräte müsse sich der Verb-Raucher keine Sorgen machen, die Gestehungskosten von ca. 9,99 € wären bereits mit den fälligen GEZ-Beiträgen abgegolten. In diesem Zusammenhang sollten die Gebühren sogar noch um 10% gesenkt werden, da zukünftig jedes Familienmitglied ein eigenes, gebührenpflichtiges Gerät bekommen werde (Eltern kleben haften für ihre Kinder), vom Säugling bis zum Greis. Diese Überlegung stellte man an, um den innerfamiliären Frieden zu wahren, damit es keinerlei Streitereien im Haushalt gibt, wer sich welches Programm nicht ansehen möchte.

Als weiteres Schmankerl wurde angekündigt, dass die weiblichen Nutzer mit den schönsten Möpsen und die männlichen Benutzer mit dem längsten Gehänge ein Jahr „Frei Sehen und Hören“ bekommen (hilfsweise bis es ihnen vergeht). Die Ermittlung der jährlichen Gewinner erfolgt seitens des Innenministeriums in geheimer Abstimmung nach Sichtung und Auswertung der bestens Shots (es besteht Teilnahmeverpflichtung, der Rechtsweg ist ausgeschlossen). Der Unisexpreis für die besten auf diesem Wege erlangten Kinderpornos wird nach Vorschlag einer Sonderermittlungseinheit des Innenministeriums direkt und geheim vom pädophilen Flügel des Glas-Kuppler-Palastes vorgenommen.

Die Kamelopedia dankt der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland für die hilfreichen Hinweise zur Verwendung der korrekten sprachlichen Begriffe.

Siehe auch.png Siehe auch:  Rundfunk | Mafia | Extraterrestrisch

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