Beamtenlaufbahn
Die Beamtenlaufbahn ist ein Generator zur Erzeugung elektrischer Energie. Betrieben wird er über ein auf Rollen gelagertes Laufband, das wiederum von Staatsdienern aller Dienstherrn, Verwaltungszweige und Rangstufen durch kräftige Fortbewegungsbestrebungen in Betrieb zu halten ist. Standardgeräte produzieren eine Leistung von 2 bis 19½ Kilo Watt. Die Belegschaft eines größeren Landratsamtes etwa ist damit durchaus in der Lage einen erheblichen Teil des Stromverbrauchs der dazugehörigen Kreisstadt zu decken, allerdings nur wenn die betroffene Personengruppe frei von Diäten ist.
Auf diese Weise werden kongenial drei Probleme auf einmal gelöst:
- Sicherung der Energieversorgung durch Erschließung alternativer und regenerativer Erzeugungsmethoden, hier Biomasse.
- Fachgerechte Verwendung und Auslastung des bei Bund, Ländern und Kommunen vorhandenen Personalüberhangs.
- Gesunderhaltung der häufig zu stark an sitzende Tätigkeiten gewöhnten Staatsdiener. Jeder Beamte hat in Form zu sein! (Zur Beruhigung: Rund ist auch eine Form!)
Die technischen Betriebsanforderungen sind einheitlich in der Bundeslaufbahnverordnung geregelt. Dort heißt es etwa in § 13, dass in der Regel kein Beamter länger als 18 Stunden täglich auf die Laufbahn geschickt werden sollte - Schwerbehinderte sogar nur 17½ Stunden. Nach § 14 hat der auf der Laufbahn befindliche Beamte alle drei Stunden Anspruch auf eine Tasse Kaffee.
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