Arbeitgeberüberlassung
Die Arbeitgeberüberlassung ist eine Unternehmung, die Arbeitgeber an Arbeitnehmer vermittelt bzw. ausleiht. Weiterhin hilft die Überlassung dem Arbeitgeber noch nicht durchgeführte Tätigkeiten in seinem Unternehmen aufzuspüren.
Der Basisgedanke dieser Überlassungsform war der, dass sich in einer Notlage befindende Arbeitnehmer beinahe alles für dafür tun würden, einer geregelten Arbeit nachgehen zu können. Wer aber die Musik bestellt, der kann schließlich auch dafür zahlen. In der Regel geht die Hälfe der vom Arbeitnehmer gezahlten Arbeitsplatzmiete an die Arbeitgeberüberlassung und die andere Hälfte an den Arbeitgeber selbst. Alles in allem eine gerechte Verteilung und für den Arbeitnehmer bleibt sogar die ganze Arbeit. Für Arbeitgeber hat das den Vorteil, dass Sie für durchgeführte Arbeiten nicht nur nichts bezahlen müssen, sondern sogar dafür erhalten. Für Gesamtdeutschland sichert diese Arbeitsform die Konkurrenzfähigkei, denn währen in China noch Billiglöhne gezahlt werden müssen, kann in Deutschland nun bezahlten Selbstnichtstun viel Geld verdienen.
Siehe besser nicht: Soziale Marktwirtschaft