Benutzer:Kamelokronf/Bürokratenspiel

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Montag
8
Juli
2024
12:14

Für vorgenannte Angaben
wird keine Haftung
übernommen.

Willkommen auf der Übersichtsseite von Kamelokronf. Auf der Diskussionsseite dieser Seite können offizielle, formlose Anfragen an Kamelokronf gestellt werden, jedoch nicht in Ausübung seines Amtes als Organmitglied (d. h. keine Antragstellungen laut Regeln etc.).

  • Aktuell: Teilnahme an Runde 9.
  • Kamelokronf ist Mitglied des Aufsichtsrates.

Notizen

Heute: Planung des Organes "Geheimdienst" für die 9. Runde


§3.4.x Geheimdienst

(a) Der Geheimdienst ist ein Organ zur Kontrolle absoluter Bürokratie auch an jenen Stellen, die für den herkömmlichen Bürokraten nicht kontrollierbar sind, und soll spielinternen Verschwörungen vorbeugen. Dazu besitzen seine Mitglieder bestimmte Sonderrechte.
(b) Den Mitgliedern des Geheimdienstes ist es gestattet, sämtliche Inhalte des Bürokratenspiels zu lesen. Dies gilt ausdrücklich auch für Seiten und Vorgänge, die als geheim, vertraulich und/oder privat gekennzeichnet sind.
(c) Liest ein Mitglied des Geheimdienstes einen als geheim, vertraulich und/oder privat gekennzeichneten Vorgang oder eine solche Seite, so unterliegt er einer strengen Schweigepflicht über dessen bzw. deren Inhalt.
(d) Einzige Ausnahme von der Schweigepflicht des Geheimdienstes ist das Ausstellen eines eingeforderten Berichtes. Der Aufsichtsrat kann in freier Entscheidung Berichte zur Einhaltung der Bürokratie vom Geheimdienst einfordern. Diese Berichte sind streng vertraulich und dürfen nur von Mitgliedern des Aufsichtsrates eingesehen werden.
(e) Bei der der Ausstellung eines Berichtes gemäß (d) hat der Geheimdienst sämtliche Namen von Spielteilnehmern und Organen unkenntlich zu machen.
(f) Ist der Geheimdienst mit nur einem oder mit keinem Mitglied besetzt, so kann jeder Spielteilnehmer durch nicht formlose Mitteilung Mitglied werden. Dabei ist es ihm gestattet, seinen Namen unkenntlich zu machen.
(g) Ist der Geheimdienst mit zwei oder mehr Mitgliedern besetzt, so geschieht die Aufnahme neuer Mitglieder auf Antrag an den Geheimdienst, sofern dessen Geschäftsordnung nichts Gegenteiliges vorschreibt.
(h) Die maximale Mitgliederzahl kann durch die Geschäftsordnung des Geheimdienstes festgelegt und muss nicht veröffentlicht werden.
(i) Dem Geheimdienst ist es gestattet, die Angaben auf der Organseite gemäß § 3.1 (d) zu verschlüsseln und/oder unkenntlich zu machen.
(j) Stimmen zwei oder mehr Spielteilnehmer für einen entsprechenden Antrag, so kann der Spielleiter den Geheimdienst auflösen.


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