News:2011-02-24 – Höckeriger Beißrüpel vor Gericht gestellt

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Version vom 24. Februar 2011, 12:13 Uhr von 8-D (Diskussion | Beiträge) (Kamel muss sich wegen Fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten)
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Brandenburg: Ein Kamel muss sich wegen Fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten – es wird des Passantinnenbisses beschuldigt.

Phantombild des Täters

Hintergrund: Am 16. Februar wurde die Frau mit blutender Hand ins Krankenhaus eingeliefert und gab dort an, dass ihr ein Kamel auf dem Bürgersteig begegnet sei, welches ihr unvermittelt in die Hand gebissen habe. Daraufhin wurde ein Unvermittlungsverfahren gegen den Täter eingeleitet.

Das Kamel meldete sich jedoch selbst bei der Polizei und erstattete seinerseits Anzeige gegen die Frau. Es gab zu Protokoll, als nicht ortskundiger Mitarbeiter eines Wanderzirkusses die Dame nach dem Weg gefragt zu haben, worauf diese es beschimpft, bespuckt und sogar mit der Handtasche geschlagen habe. Als die Frau erneut zum Schlag ausgeholt habe, will es sie aus Notwehr in die Hand gebissen haben, da aufgrund der Ampelröte keine Fluchtmöglichkeit bestanden habe.

Die Gegenseite hält diese Version für nicht haltbar und in der Tat sieht es schlecht aus für das Höckertier, denn die Frau war in Begleitung einer Bekannten, die eindrucksvoll schilderte, wie der Beschuldigte brüllend, mit blutunterlaufenden Augen und Schaum vorm Mund angerast gekommen sei, sich den Damen in den Weg gestellt und obszöne Dinge gesagt habe. Anschließend soll er versucht haben, ihrer Begleiterin die Handtasche zu rauben, die sich wehrte, worauf er sie kaltblütig in die Hand gebissen habe.


Quelle: maerkischeallgemeine.de