News:2011-02-24 – Höckeriger Beißrüpel vor Gericht gestellt
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Brandenburg: Ein Kamel muss sich wegen Fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten – es wird des Passantinnenbisses beschuldigt.
Hintergrund: Am 16. Februar wurde eine Frau mit blutender Hand ins Krankenhaus eingeliefert und gab dort an, dass ihr auf dem Bürgersteig ein Kamel begegnet sei, welches sie unvermittelt gebissen habe. Daraufhin wurde ein Unvermittlungsverfahren gegen den Täter eingeleitet.
Das Kamel meldete sich jedoch selbst bei der Polizei und erstattete seinerseits Anzeige gegen die Frau. Es gab zu Protokoll, als nicht ortskundiger Mitarbeiter eines Wanderzirkusses die Dame nach dem Weg gefragt zu haben, worauf diese es beschimpft, bespuckt und sogar mit der Handtasche geschlagen habe. Als die Frau erneut zum Schlag ausgeholt habe, will es sie aus Notwehr in die Hand gebissen haben, da aufgrund von Ampelröte keine Fluchtmöglichkeit bestanden habe.
Die Gegenseite hält diese Version für nicht haltbar und in der Tat sieht es schlecht aus für das Höckertier, denn die Frau war in Begleitung einer Bekannten, die eindrucksvoll schilderte, wie der Beschuldigte brüllend, mit blutunterlaufenden Augen und Schaum vorm Maul angerast gekommen sei, sich den Damen in den Weg gestellt und obszöne Dinge gesagt habe. Anschließend soll er versucht haben, ihrer Begleiterin die Handtasche zu rauben. Als die Bedrängte sich schließlich zur Wehr setzte, habe er sie kaltblütig in die Hand gebissen und habe dann sein schwerverletztes Opfer einfach stehen gelassen.