Frage:Ich fahre heute nach Bielefeld. Wenn ich in einer Stadt übernachte, die es gar nicht gibt, muss ich dann trotzdem die Hotelrechnung bezahlen?
UlliVonPulli[<small>bearbeiten</small>]
Nur dann nicht, wenn es das Hotel auch nicht gibt.
IPadHase[<small>bearbeiten</small>]
Unpassende Frage. Bestatten, aber sofort!
Dufo[<small>bearbeiten</small>]
Wenn du nachweisen kannst, dass es das Hotel in dem du übernachtest nicht gibt, weil es in der Stadt steht, die es nicht gibt: Dann begleichst du die Hotelrechnung die es nicht gibt, mit dem Geld was es nicht gibt.
Palm Kunkel[<small>bearbeiten</small>]
Die Beweislast liegt beim Kläger. Also muss der Hotelier beweisen, dass es Bielefeld und damit auch sein angebliches Hotel gibt; bereits das dürfte ein heilloses Unterfangen sein. Vor allem aber ist zu beachten, dass nach § 29a ZPO ein ausschließlicher Gerichtsstand beim Amtsgericht Bielefeld besteht. Da es dieses aber ebensowenig gibt wie die gleichnamige Stadt, kannst Du die Sache völlig gelassen sehen.