Frage:Ich fahre heute nach Bielefeld. Wenn ich in einer Stadt übernachte, die es gar nicht gibt, muss ich dann trotzdem die Hotelrechnung bezahlen?

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UlliVonPulli[<small>bearbeiten</small>]

Nur dann nicht, wenn es das Hotel auch nicht gibt.

IPadHase[<small>bearbeiten</small>]

Unpassende Frage. Bestatten, aber sofort!

Dufo[<small>bearbeiten</small>]

Wenn du nachweisen kannst, dass es das Hotel in dem du übernachtest nicht gibt, weil es in der Stadt steht, die es nicht gibt: Dann begleichst du die Hotelrechnung die es nicht gibt, mit dem Geld was es nicht gibt.

Palm Kunkel[<small>bearbeiten</small>]

Die Beweislast liegt beim Kläger. Also muss der Hotelier beweisen, dass es Bielefeld und damit auch sein angebliches Hotel gibt; bereits das dürfte ein heilloses Unterfangen sein. Vor allem aber ist zu beachten, dass nach § 29a ZPO ein ausschließlicher Gerichtsstand beim Amtsgericht Bielefeld besteht. Da es dieses aber ebensowenig gibt wie die gleichnamige Stadt, kannst Du die Sache völlig gelassen sehen.