Diskussion:Staatsanwalt

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Einwände

Sorry, aber bei dem Artikel hakt so einiges:

  • Lemmaverfehlung: Ein großer Teil betrifft keineswegs Staatsanwälte, sondern
    • Juristen allgemein (Ausführungen zu Studieninhalten, zu Richtern und Rechtsanwälten), oder
    • Beamte allgemein (Besoldung leistungsunabhängig und im voraus),
  • Vieles ist unwitzig, sondern zeugt eher vom Frust eines Nicht-Staatsanwalts/-Juristen/-Beamten (Staatsanwälte können nichts und verdienen zuviel)
  • Einiges ist schlicht und ergreifend falsch (also nicht "witzig-falsch", sondern nur falsch: Erfolgreiche Examensabsolventen dürfen sich automatisch als Rechtsanwalt bezeichen; nur die besten Absolventen werden Rechtsanwälte (nebenbei: Wie passt das zusammen); Staatsanwälte können nicht für befangen erklärt werden ...)--Palm Kunkel (Diskussion) 01:06, 21. Nov. 2012 (NNZ)