Diskussion:Staatsanwalt
Version vom 21. November 2012, 01:06 Uhr von Palm Kunkel (Diskussion | Beiträge) (AZ: Die Seite wurde neu angelegt.)
Einwände
Sorry, aber bei dem Artikel hakt so einiges:
- Lemmaverfehlung: Ein großer Teil betrifft keineswegs Staatsanwälte, sondern
- Juristen allgemein (Ausführungen zu Studieninhalten, zu Richtern und Rechtsanwälten), oder
- Beamte allgemein (Besoldung leistungsunabhängig und im voraus),
- Vieles ist unwitzig, sondern zeugt eher vom Frust eines Nicht-Staatsanwalts/-Juristen/-Beamten (Staatsanwälte können nichts und verdienen zuviel)
- Einiges ist schlicht und ergreifend falsch (also nicht "witzig-falsch", sondern nur falsch: Erfolgreiche Examensabsolventen dürfen sich automatisch als Rechtsanwalt bezeichen; nur die besten Absolventen werden Rechtsanwälte (nebenbei: Wie passt das zusammen); Staatsanwälte können nicht für befangen erklärt werden ...)--Palm Kunkel (Diskussion) 01:06, 21. Nov. 2012 (NNZ)