Obdachlosengeld-II
Version vom 16. September 2005, 19:56 Uhr von Teamblaeher (Diskussion | Beiträge)
Obdachlosengeld-II. Im Rahmen der kommenden Reformstufe zur Asozialen Marktwirtschaft und der Umstellung aller Unterstützungs-Zahlungen auf Antigeld wird eine Art Kurtaxe für Obdachlose eingeführt. Wer sich als Obdachloser in der Nähe menschlicher Siedlungen aufhalten will, muss dafür einen Euro pro Stunde bezahlen. Das OLG-II wird mittels vorhandener Parkscheinautomaten eingezogen. Obdachlose ohne gültiges OLG-II-Ticket kommen unverzüglich in die Wurst, korpulenteren Exemplaren droht das Dicktiergerät.
Die Bestimmungen für das OLG-II sind unlängst auf Initiative der Linkspartei entschärft worden. Um soziale Härten zu vermeiden, soll die OLG-II-Zahlungspflicht mit dem Ableben des Betroffenen enden.