Diskussion:Zahnarzt
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Ich hatte lange Zeit Zahnschmerzen. Nicht bös- oder sonders stark, aber permanent spürbar. Der Zahnarzt meinte, das sei Phantomschmerz, da der angeblich schmerzende Zahn schon vor Jahren von ihm extrahiert wurde und empfahl eine Rücksprache bei einem Psychologen.
10 (in Worten: zehn) Jahre später wurde von einem ganz anderen Zahnarzt aus ganz anderem Anlass mal ein Röntgenbild gemacht; und siehe da: der „Phantomschmerz“ war darauf (als eine beim Extrahieren vergessene Wurzel) gut zu erkennen!
Steht mir jetzt für die vergangenen 10 Jahre Schmerzensgeld zu?
Wenn du diese Frage ernst meinst, dann solltest du sie nicht in einem Satire-Wiki stellen ;-) oder frag mal einen Linksanwalt Greets--Q 18:06, 2. Aug. 2010 (NNZ)
- Wie, der extrahierte Zahn war doch noch drin? Den Zahnartzt würde ich wegen Beschiss verklagen bis der Artzt kommt! Siehe auch: Wurzelziehen Kamillo 13:04, 5. Aug. 2010 (NNZ)
- Bestümmt wurde die Zahnarztechnung auch nur auf „Zahn gezogen – 1,5–facher Regelleistungssatz: 2500,- €“ ausgestellt. Da ist die Wurzel doch einfach noch nicht mit enthalten. Hättest dich vielleicht vorher beraten lassen sollen: komplett mit Wurzel wäre der 2,5–fache Regelleistungssatz fällig. Und der wird durch die Kasse nicht mehr übernommen. Pech! --c.w. 18:30, 6. Aug. 2010 (NNZ)