Erfolglos
Erfolglos, das ... ist immer ein gutes oder besser erfoglreiches Los. Ein Erfolglos kann das gewöhnliche Kamel aber nicht kaufen, es kann nur auf sein Glück vertrauen und an der Losbude entsprechend viel Geld investieren. Sind die gekauften Lose komplett ohne Erfolg, darf es statt dessen gemäß §0815 des Kamelgesetzbuches aber ein paar Nieten als Entschädigung verlagen. Alternativ bieten die Betreiber meist ein Glücklos an, der Verkauf dieser befindet sich in rechtlichen Grauzone ist aber grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn gleichzeitig noch ein Gesetzlos verkauft wird. Vergisst er, dies gleichzeitig zu veräußern, so könnte der Budenbetreiber Ärger mit den Ämtern bekommen, die ihn dann im Schlimmstfall sogar zum Erwerb eines Arbeitsloses zwingen könnten.