Forum:Unlöbliche Fickr...

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Bei Bedarf dann halt einen neuen Fred starten oder diesen notfalls reanimieren.
Tipp.png Kurzzusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Ja


Wie händeln wir eigentlich solche Bilder, die ein Fickr im Nachhinein re-lizenziert? Beispiel: Aus cc-by-nc-sa ergäbe sich ein vollumfängliches Urheberrecht (c), das jede Vebreitung verbietet? Wikipedia kennt dies Problemchen mit dem Unholdentum (fickrige Menschlein) durchaus - dort gilt allerdings, dass die ursprüngliche Lizenzierung ihre Gültigkeit nicht verliert. Aus den Dateiinformationen ist nach dem Upload ersichtlich, zu welchem Zeitpunkt ein entsprechendes Bild hochgeladen wurde und welcher Fickr die Rechte an dem Bild hat. Wie ist in der KP mit solcherlei Rotzlöfflichkeit zu verfahren? In der Hoffnung, hiermit eine Mammut-Debatte initiiert zu haben.. ungott 22:56, 29. Apr. 2009 (CEST) (Donner und Doria!)

CC erlaubt die Relizenzierung, allerdings nicht rückwirkend, hat man mal die Lizenz CC-xx-xx-xx-xx-xx hochgeladen gilt diese für immer und ewig. Hab ich mal irgendwo gelesen und zwar da:[1]
What if I change my mind?
Creative Commons licenses are non-revocable. This means that you cannot stop someone, who has obtained your work under a Creative Commons license, from using the work according to that license. You can stop distributing your work under a Creative Commons license at any time you wish; but this will not withdraw any copies of your work that already exist under a Creative Commons license from circulation, be they verbatim copies, copies included in collective works and/or adaptations of your work. So you need to think carefully when choosing a Creative Commons license to make sure that you are happy for people to be using your work consistent with the terms of the license, even if you later stop distributing your work. Kameloid 23:29, 29. Apr. 2009 (CEST)
Ganz genau. Und ebenso stehts im Vertragstext der CC-Lizenzen:
3. Lizenzierung. Unter den Bedingungen dieses Lizenzvertrages räumt Ihnen der Lizenzgeber ein lizenzgebührenfreies, räumlich und zeitlich (für die Dauer des Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts) unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht ein, den Schutzgegenstand in der folgenden Art und Weise zu nutzen: [...]
7. Vertragsende [...] b. Unter den oben genannten Bedingungen erfolgt die Lizenz auf unbegrenzte Zeit (für die Dauer des Schutzrechts). Dennoch behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen zu nutzen oder die eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit zu beenden, vorausgesetzt, dass solche Handlungen nicht dem Widerruf dieser Lizenz dienen (oder jeder anderen Lizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz erfolgt ist oder erfolgen muss) und diese Lizenz wirksam bleibt, bis Sie unter den oben genannten Voraussetzungen endet.
Grüße --J* 00:00, 30. Apr. 2009 (CEST)
Für ganz dumme Menschen und Kamele ... eine Frage ...
"Dennoch behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen zu nutzen oder die eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit zu beenden, vorausgesetzt, dass solche Handlungen nicht dem Widerruf dieser Lizenz dienen (oder jeder anderen Lizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz erfolgt ist oder erfolgen muss) und diese Lizenz wirksam bleibt, bis Sie unter den oben genannten Voraussetzungen endet."
Kann mir einer den oben stehenden Satz mal in kurzen Bildzeitungssätzen und in verständlicher Form wie für einen sechsjährigen erklären? Wer ist Lizenzgeber (bin ich das wenn ich ein eigenes Werk hochlade?)? - - Luzifers Freund 09:55, 30. Apr. 2009 (CEST)
Sobald du das Werk in deinem Besitz hast, gilt die zu exakt dem Zeitpunkt gültige Lizenz: Du kopierst am 12.12.2012 13:05 ein Bild von Flicker mit Lizenz CC-BY. Am 12.12.2012 13:09 ändert der Rechteinhaber die Lizenz auf © (also er zieht die Lizenz komplett zurück, das selbe würde auch gelten, wenn er sie zB auf CC-BY-NC-ND-SA stufen würde, ist für dich egal). Das Werk kannst du so lang wie du lustig bist - im Rahmen der Lizenz CC-BY - benutzen, vertreiben, verkaufen und verunstalten. Wenn du das selbe Bild am 12.12.2012 13:12 noch mal kopierst, weil du das alte Bild versehentlich gelöscht hast, begehst du eine Straftat (klar kann keiner beweisen, aber rein theortisch). Kameloid 18:23, 30. Apr. 2009 (CEST)
Aha. Entscheidend ist also der Zeitpunkt, wann welche Lizenz für das Werk vergeben wurde und wann ich das Werk hochlade. Dann sollten wir aber aufpassen, dass wir nicht Bilder neu hochladen müssen (Weltuntergang, EMP oder so als Ursache) -- Luzifers Freund 19:42, 30. Apr. 2009 (CEST)

ROST[<small>bearbeiten</small>]

Wo ich gerade ein Flickr-Bild mit Rostklärung sehe: Sollten wir Fickr-Bilder vielleicht zeitnah und systematisch (also wirklich alle) verrosten, damit wir später sicher sein können, dass das Bild beim Hochladezeitpunkt unter einer freien Lizenz stand, auch wenn der Nutzer die Lizenz bei Flickr später ändert? --J* 08:48, 5. Mai 2009 (CEST)

Ja! Kameloid 14:59, 5. Mai 2009 (CEST)