Frage:Darf man einen Geisterfahrer trotz Überholverbot ausweichen?
8-D[<small>bearbeiten</small>]
Geister kann man durch Ausweichen nicht besiegen. Sie sind nicht wasserlöslich. Auch dass Geister nicht überholt werden dürfen, ist überholt, denn Geister brauchen sowieso nicht überholt werden. Sie sind ja kein technisches Gerät.
217.236.72.184[<small>bearbeiten</small>]
Das Überholverbot der StVO sieht durchaus Ausnahmen vor beim Aufweichen (§§ 24.869 und 96.468 Abs.96/24). Ob dies bei Geistern funktioniert, hat schon R2D2 ...äh Quatsch 8-D einleuchtend in Frage gestellt.
Höckeres Wesen[<small>bearbeiten</small>]
Nein. Erst Gesetz einhalten, dann Regressansprüche stellen. Der Antrag ist ggf. durch die Erben auszufertigen. Zum Nachweis der Geisterfahrt genügt die Vorlage einer von einem öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfers bestätigten und mit Rundstempel versehenen entwerteten Eintrittskarte zu einer zugelassenen Geisterbahn oder ersatzweise die Vorlage eines hinreichend erschreckenden biometrischen Profillichtbilds.
Igor[<small>bearbeiten</small>]
Nix da! Augen zu und durch!