News:2013-09-12 – Muslimische Turnierstute darf männlichen Ritter nicht aus religiösen Gründen abwerfen
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Das hat der kaiserliche Verwaltungsgerichtshof zu Kassel gestern entschieden. Eine Araberstute empfand es als Zumutung, beim Tjost einen männlichen Ritter tragen zu müssen und buckelte bis vors Gericht. Sie fühle sich in ihren religiösen Gefühlen verletzt, ein ungewaschenes verlaustes Mannsbild aufsitzen zu lassen, und überhaupt sei sie nur Amazonen gewöhnt. Die Richter hielten jedoch dagegen, dass arme Ritter Teil der hiesigen Kultur seien und diese nun einmal kein Geld für französisches Parfum hätten. Erst Recht könne man aus bloßer Rücksicht auf andere Kulturen hierzulande keinem normalen mittelalterlichen Menschen ernsthaft zumuten sich aus Geruchsgründen obendrein etwa auch noch mit Wasser zu benetzen oder gar Schwimmbäder zu nehmen. Das müsse das hitzige Streitross einsehen. Schließlich würde man den besonderen Empfindungen von Araberstuten durchaus bereits Rechnung tragen, indem bei Turnieren seit langem schon die Pferdeburka getragen werde. Das verhindere einen direkten Kontakt zum müffelnden Reiter. Abwürfe würden angesichts dieser hinreichenden Maßnahme nicht geduldet.