News:2015-02-06 – Hütchenspiel im öffentlichen Nahverkehr wird Pflicht
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Auf Grund vieler Beschwerden von ADAC und anderen Verkehrsverbänden brachte die Politik vorgestern eine Novelle der Straßenverkehrsordnung auf den Weg.
Danach darf dem außerehelichen Personennahverkehr nur noch mit Hut oder Hütchen bekleidet nachgegangen werden. Mit dieser Maßnahme verspricht man sich eine höhere Verkehrssicherheit für alle Beteiligten. In allen Verkehrsräumen müssen in Zukunft diese Accessoires kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Für eine Anhebung des Mindestalters für den Erwerb Führerscheins auf 21 Jahre konnte allerdings kein politischer Konsens erzielt werden. Eingeführt wird aber eine bindende Verkehrstauglichkeitsberatung durch einen Arzt oder das Gesundheits- und Verkehrsamt für Straßenstrichmaschinenführerinnen zwischen 18 und 21 Jahren. Auch soll diesem Personenkreis der Führerschein nur noch probehalber für jeweils ein Jahr ausgestellt werden. Verkehrstauglichkeitszwangsuntersuchungen, die sogenannten Bockscheine (die bescheinigen, dass man sich nicht zu bockig im Verkehrsgeschehen benimmt), gehören endgültig der Vergangenheit an.
Zur Überwachung der Gesetzesneufassung werden in allen Bundesländern tausende neue Polizeibeamte eingestellt, welche die Verkehrssicherungspflicht innehaben und Verstöße direkt am Mann ahnden dürfen. Die alten Bundesländer erwägen dazu eine völlig neue Ausbildung zum sogenannten Kontaktbereichsbeamten. Die Anschlussgebiete führen aus Kostengründen den sogenannten ABV, den Abschnittsbevollmächtigten, wieder ein. Wie sich diese Regelung in der Verkehrspraktik bewährt, wird sich erst zeigen müssen.
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