News:2015-11-25 – Bundesregierung beschließt Einführung von Terrorwarnwesten-Pflicht

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Bärlin - Auf Grund der aktuellen Gefahrenlage hat die Bundesregierung, auf Vorschlag des Bundesinnenministers Thomas Die Misere, die Pflicht zum Tragen einer Terrorwarnweste bei Selbstmordanschlägen, bewaffneten Attacken und sonstigem Rumgeballere beschlossen. Ähnlich wie bei den Pannenwarnwesten müssen diese vor dem geplanten Anschlag angelegt werden. Die Terrorwarnweste bietet unwiderlegbare Vorteile: zum einen können die unbeteiligten Passanten sofort erkennen, dass gleich ordentlich etwas los ist und sich in Sicherheit bringen, zum anderen können auch die Polizeikräfte die Terroristen viel leichter von den umstehenden Normalbürgern unterscheiden und damit Kollateralschäden beim Einsatz vermeiden. Die Westen werden in Neon-Grün und, für die weiblichen Attentäter, in Neon-Pink verfügbar sein und die reflektierende Aufschrift „Terrorist/in im Einsatz“ tragen. Diese Westen gibt es in verschiedenen Größen, damit sie auch bequem über einem Sprengstoffgürtel getragen werden können. Sobald die Terrorwarnwesten verfügbar sind, können diese bei jeder Polizeidienststelle kostenlos abgeholt werden. Dieses Angebot gilt nur für die ersten drei Monate nach der Einführung, danach müssen die Westen zum Selbstkostenpreis von 2,99 € erworben werden.