News:2016-06-05 – Blähen verboten
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Da ein Nachbar vorzugsweise auf seinem Balkon blähte, zog nun ein Eselpaar wegen der dauernden Feinstaubbelastung vor das Bundesverfaschungsgericht. Der Nachbar blähte nicht nur bis zu 20 mal am Tage, sondern auch an Sonn- und Feiertagen und bisweilen bis in die frühen Morgenstunden. Die extrem aufkommende Augenreizung des Eselpaares hinderte dieses am TV-Glotzen. Das Gericht stellte fest: "Wer seine Nachbarn in diesem Maße verbläht und gesundheitliche Schäden seiner Mitmenschen in Kauf nimmt, wird mit Landesverschmeiß bestraft"! Da jährlich 75 Mio. Blumen an Blähungen verwelken fordert das Bummelumweltamt nun Blähmelder in Wohnungen und Stellen mit vermehrten Blähaufkommen.