Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Geschäftsordnungswartungsdienst
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§ 0: Alles muss seine Ordnung haben!
Willkommen auf der Seite des Geschäftsordnungswartungsdienstes
Der Geschäftsordnungswartungsdienst ist berechtigt in seiner Existenz gemäß §8.6 der Spielregeln.
Er umfasst momentan folgende Mitglieder:
Hier finden Sie seine Vorgangsseite, hier seine Geschäftsordnung und hier seine Bekanntmachungen.