Projekt:Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Spielleiter/Geschäftsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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| + | (d) Anträge, für die der Spielleiter nicht zuständig ist, werden abgewiesen. Dem Antragsteller ist die zuständige Stelle zu nennen, sofern sie dem Spielleiter bekannt ist. | ||
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=== Artikel C: Rechtsmittel === | === Artikel C: Rechtsmittel === | ||
Version vom 27. Januar 2007, 18:41 Uhr
Bürokratenspiel ▪
Aktuelle Spielzüge ▪
Vorlagen ▪
Spielregeln ▪
Rahmenregeln ▪
Organe ▪
Spielkommentar
Spielleiter -
Vorgänge -
Geschäftsordnung -
Beschlüsse -
Auskunft
Die Geschäftsordnung des Spielleiters befindet sich noch im Aufbau und hat noch keine Gültigkeit.
Geschäftsordnung des Spielleiters
Artikel A: Mitglieder
(a) Das Organ hat genau ein Mitglied.
(b) Der Spielleiter ist gemäss § 18 (a) der Spielregeln mit „Euer Ehren“ anzureden.
Artikel B: Anträge an den Spielleiter
(a) Der Spielleiter ist ein Kamel. In Anträgen ist er deshalb mit einem freundlichen Mööepp zu begrüssen.
(b) Als eilbedürftig gekennzeichnete Anträge werden schnellstmöglich bearbeitet. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine schnelle Bearbeitung.
(c) Stellt der Spielleiter in einem an ihn adressierten Antrag Formfehler fest, so wird der Antrag wegen Formfehlern zurückgewiesen. Der Spielleiter darf den Antrag trotzdem bearbeiten, wenn eine Ablehnung der Bürokratie unförderlich wäre, oder wenn der Antrag als eilbedürftig gekennzeichnet wurde und die Eilbedürftigkeit glaubhaft begründet wurde.
(d) Anträge, für die der Spielleiter nicht zuständig ist, werden abgewiesen. Dem Antragsteller ist die zuständige Stelle zu nennen, sofern sie dem Spielleiter bekannt ist.
(e) Die Absätze (b) bis (d) gelten für andere Verwaltungsakte entsprechend.
Artikel C: Rechtsmittel
(a) Anfechtungen sind mit einem zornigen Möhhhh einzuleiten.