Projekt:Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Spielleiter/Vorgänge: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Beschluss|DoN-B1-SpL-0225-1|des Spielleiters|25. Februar 2007|über die Wahlen zur Rundensiegerernennungskonferenz|Nach Beantragung durch die erforderlichen Anzahl von Kamelen werden hiermit gem. § 16 (a) 1 SR die Wahlen zur Rundensiegerernennungskonferenz ausgerufen.<br>Binnen sieben Tagen kann jedes Organ einen Abgeordneten wählen. Nach Ablauf der Frist beginnt die Rundensiegerernennungskonferenz mit ihrer Arbeit. Die Abgeordneten sind auf der [[B%C3%BCrokratenspiel/3._Runde/Organe|Organseite]] einzutragen.|Einstimmiger Beschluss des Spielleiters.|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] (Spielleiter i. V.) 18:57, 25. Feb 2007 (CET)|Die einzelnen Wahlen sind auf den jeweiligen Organseiten durchzuführen.|Es gilt Artikel C GO-Spl}}
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Beschluss|DoN-B1-SpL-0225-1|des Spielleiters|25. Februar 2007|über die Wahlen zur Rundensiegerernennungskonferenz|Nach Beantragung durch die erforderlichen Anzahl von Kamelen werden hiermit gem. § 16 (a) 1 SR die Wahlen zur Rundensiegerernennungskonferenz ausgerufen.<br>Binnen sieben Tagen kann jedes Organ einen Abgeordneten wählen. Nach Ablauf der Frist beginnt die Rundensiegerernennungskonferenz mit ihrer Arbeit. Die Abgeordneten sind auf der [[B%C3%BCrokratenspiel/3._Runde/Organe|Organseite]] einzutragen.|Einstimmiger Beschluss des Spielleiters.|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] (Spielleiter i. V.) 18:57, 25. Feb 2007 (CET)|Die einzelnen Wahlen sind auf den jeweiligen Organseiten durchzuführen.|Es gilt Artikel C GO-Spl}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Beschluss|26-Feb-07-Mthk-Bschl-13-2|des Spielleiters|26. Februar 2007|über die Ausrufung von Wahlen zur Rundensiegerernennungskonferenz durch [[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]]|In §&nbsp;16 Absatz&nbsp;(a) Satz&nbsp;1 SR steht, dass der Spielleiter die Wahlen zur Rundensiegerernennungskonferenz auf '''Antrag''' von mindestens zwei Kamelen ausruft. Die Mitteilung 'Mitteilung1Sushi' von Sushifresse ist leider nicht ausreichend.<br>Da der Ausruf der Wahlen nicht regelkonform war, legt der Spielleiter gem. §&nbsp;11&nbsp;(c)&nbsp;SR sein Veto ein. Der Beschluss 'DoN-B1-SpL-0225-1' ist somit nichtig.|Einstimmiger Beschluss des Spielleiters|[[Kamel:Mathekamel|Mathekamel]] 10:51, 26. Feb 2007 (CET), Spielleiter|Damit die Wahlen zur Rundensiegerernennungskonferenz rechtskräftig ausgerufen werden können, bedarf es eines zusätzlichen ''Antrages'' von einem beliebigen Kamel, das nicht [[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] ist.|Es gilt Artikel&nbsp;C&nbsp;GO-Spl.}}
  
 
== Nr. 14 vom 23. Februar 2007: Vertretung des Spielleiters ==
 
== Nr. 14 vom 23. Februar 2007: Vertretung des Spielleiters ==

Version vom 26. Februar 2007, 11:51 Uhr

BürokratenspielAktuelle SpielzügeVorlagenSpielregelnRahmenregelnOrganeSpielkommentar
Spielleiter - Vorgänge - Geschäftsordnung - Beschlüsse - Auskunft

Schloss.png

Wichtiger Hinweis:

Runde 3 ist beendet und wurde geschlossen. Gewonnen hat kein Kamel.


Anträge an den Spielleiter stellen Sie bitte auf dieser Seite. Bitte beachten sie die GO-Spl, insbesondere Artikel B.

Nr. 1 vom 13. Februar 2007: Beschluss über GO-Spl

BESCHLUSS


Beschluss 13-Feb-07-Mthk-Bschl-1 des Spielleiters vom 13. Februar 2007 über eine Geschäftsordnung des Spielleiters

Der Spielleiter gibt sich gem. § 9 (b) SR eine Geschäftsordnung: GO-Spl.

Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Einstimmiger Beschluss des Spielleiters.

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mathekamel 19:01, 13. Feb 2007 (CET), Spielleiter

Bemerkungen: Die Geschäftsordnung wird auf der allgemeinen Vorgangsseite noch angekündigt.


Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

 ERLEDIGT


Nr. 2 vom 13. Februar 2007: Antrag auf eine Ordnungsmaßnahme gegen den Bürokratenreporter

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: Antrag 1 von 256
Antragsgegenstand:

Euer Ehren: Mööepp!
Hiermit beantrage ich die Einleitung einer geeigneten Ordnungsmaßnahme gegen den Bürokratenreporter wegen Verstoß gegen die Spielregeln.

Begründung:

Nach § 8.6 (a) SR ist die Aufgabe des Bürokratenreporters wie folgt definiert:

Der Bürokratenreporter ist für das Verfassen der neutralen Berichte über wichtige Ereignisse im Bürokratenspiel nach Punkt 13 der unveränderlichen Rahmenregeln zuständig.

In seinem Bericht über die GO-Spl vom 13. Februar schreibt der Bürokratenreporter folgendes:

Auffallend ist allenfalls, dass an den Spielleiter gerichtete Vorgänge jeweils kamelig eingeleitet werden müssen. Das scheint eigentlich selbstverständlich, wird im Spielalltag aber immer wieder ignoriert, und der Spielleiter hat gut daran getan, es in die Geschäftsordnung aufzunehmen.

Der zweite zitierte Satz stellt eindeutig eine positive Wertung der GO-Spl dar. Ohne die Richtigkeit dieser Wertung in Frage zu stellen, ist im Sinne einer objektiven Berichterstattung im Spielkommentar nach Ansicht des Antragstellers gemäß dem oben zitierten Auftrag aus § 8.6 SR auf persönliche Wertungen des Geschehens zu verzichten. Eine Ordnungsmaßnahme scheint deshalb geboten.

Unterschrift, Datum: Mambres 21:24, 13. Feb 2007 (CET)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Antrag 1 von 256-Krml-0-0-0

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag 1 von 256

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Dem Bürokratenreporter liegt es fern, die Geschäftsordnung des Spielleiters positiv zu werten. Er bleibt bei der Formulierung, die nicht als positive Wertung zu verstehen ist.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Bürokratenreporter Kruemelmo 00:49, 15. Feb 2007 (CET)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 19-Feb-07-Mthk-gt8-2-1

Thema des Gutachtens: Berichte des Bürokratenreporters

Kurzzusammenfassung: Die unveränderlichen Rahmenregeln wie auch die Spielregeln legen klar fest, dass die Zusammenfassungen neutral sein müssen. Einzelne Formulierungen des Bürokratenreporters sind in der Tat zu wenig objektiv.

Bearbeitendes Organ: Spielleiter

Ausführlicher Gutachtentext:
In Punkt 13 der unveränderlichen Rahmenregeln wie auch in § 8.6 (a) SR ist eindeutig von neutralen Berichten beziehungsweise Zusammenfassungen die Rede. Beim Verfassen ist also auf wertende Äusserungen zu verzichten. Die von Mambres bemängelte Formulierung „… der Spielleiter hat gut daran getan, es in die Geschäftsordnung aufzunehmen.“ (Bericht vom 13. Februar) erscheint auch dem Spielleiter als nicht genug objektiv.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mathekamel 12:10, 19. Feb 2007 (CET), Spielleiter

Anlagen: fraglicher Bearbeitungsvorgang

Zur Erledigung!

Anweisung


Vorgangsnummer/Zeichen: 19-Feb-07-Mthk-Anw-2-1

Diese Anweisung ergeht an: Bürokratenreporter Kruemelmo

Hiermit wird folgendes angewiesen:
Aus obigem Gutachten mit Aktenzeichen 19-Feb-07-Mthk-gt8-2-1 geht hervor, dass Kruemelmo § 8.6 (a) SR wie auch Punkt 13 der unveränderlichen Rahmenregeln nicht strikt genug eingehalten hat. Seine Formulierung war nicht neutral; sie wertet einen Teil der GO-Spl positiv. Der Bürokratenreporter hat auf eine objektive Berichterstattung zu achten. Die benannte Stelle im Spielkommentar ist daher entsprechend abzuändern.
Das Verhalten von Kruemelmo wird als leichter Verstoss gewertet und der Spielleiter erteilt deshalb keine Verwarnung.

Weitere Bemerkungen: -keine-

— Diese Anweisung wurde erteilt durch Spielleiter Mathekamel aufgrund Beschluss vom 19. Februar 2007 gemäß Antrag 1 von 256 —

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mathekamel 12:10, 19. Feb 2007 (CET), Spielleiter



Rechtsbehelfsbelehrung: Es gilt Artikel C GO-Spl.

Nr. 3 vom 14. Februar 2007: Mitteilung

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: DoN-0214-M-1

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Geschäftsordnung des Spielleiters

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Euer Ehren!
Auf der Seite der Geschäftsordnung des Spielleiters wurde ein überschüssiges "d" gesichtet. Sollte es eingefangen werden, würde ich eine Überstellung an eine hierzu geeignete Stelle vorschlagen.

Hochachtungsvoll

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Doppelnull 13:23, 14. Feb 2007 (CET)

Siehe auch: -

 ERLEDIGT


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: DoN-0214-M-2-Anm

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: DoN-0214-M-1

Hiermit wird folgendes angemerkt:

EE! Mööepp!
Hiermit widerrufe ich die vorgenannte Mitteilung wegen Formmängeln.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 00:44, 15. Feb 2007 (CET)

Siehe auch:

Nr. 4 vom 14. Februar 2007: Antrag auf Einrichtung von neuen Seiten der Superrevisionsinstanz

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: DoN-0214-A-1
Antragsgegenstand:

Euer Ehren!
Ich beantrage die Genehmigung der Einrichtung der folgenden Seite für die Superrevisionsinstanz gem. § 13 Spielregeln:

Begründung:

Diese Vorlage erleichtert die Navigation durch die Seiten der Superrevisionsinstanz. Sie wird die allgemeine Navi-Leiste der 3. Runde einbinden.

Unterschrift, Datum: Doppelnull 20:59, 14. Feb 2007 (CET)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten

 ERLEDIGT


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: DoN-0214-A-2-Anm

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: DoN-0214-A-1

Hiermit wird folgendes angemerkt:

EE! Mööepp!
Hiermit ziehe ich den vorgenannten Antrag wegen Formmängeln zurück.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 00:44, 15. Feb 2007 (CET)

Siehe auch: siehe auch

Nr. 5 vom 15.02.2007: Antrag auf Ausstellung einer Verwarnung für die Abkürzungsaufsicht

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: Krml-CEΤ/CSU-UNTÄTIKΣIT
Antragsgegenstand:

Mööepp! Euer Ehren!

Hiermit wird beantragt, die Abkürzungsaufsicht nach §8.4(e) der Spielregeln zu verwarnen.

Begründung:

Die Abkürzungsaufsicht erfüllt derzeit ihre Aufgaben nicht pflichtgemäß.

§8.4(c) der Spielregeln nach "überwacht [die Abkürzungsaufsicht] die Benutzung von Abkürzungen im Bürokratenspiel". Der sogenannten Status-Seite der Abkürzungsaufsicht ist zu entnehmen, dass mehrere Vorgänge geprüft wurden. Bei allen aufgeführten Vorgängen wurde eine nicht in der Abkürzungsliste vorhandene Abkürzung verwendet, die mehrdeutig ist; die Abkürzung wurde aber im Status-Bericht nicht mal erwähnt. Das gilt wie gesagt für sämtliche aufgeführte Vorgänge.

Die fragliche Abkürzung wurde zum Gegenstand einer Beschwerde und eines Antrags mit dem Ziel, die Abkürzungsaufsicht zur Aktivität zu bringen. Das blieb aber ohne Erfolg.

Unterschrift, Datum: Kruemelmo 00:12, 15. Feb 2007

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten

 ERLEDIGT


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Aus dem Antrag geht weder hervor, welche Abkürzung dies sein soll, die bei den Überprüfungen nicht entdeckt und deshalb nicht auf der Status-Seite vermerkt wurde, noch hat der Antragsteller klar dargelegt, dass diese ominöse Abkürzung tatsächlich mehrdeutig ist. Eine Verwarnung der Abkürzungsaufsicht ist deshalb nicht möglich.


Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: mfG: Mathekamel 17:05, 15. Feb 2007 (CET), Spielleiter

Bemerkungen: Da die Abkürzungsaufsicht seit längerer Zeit ihre Vorgänge nicht bearbeitet, liegt möglicherweise ein Verstoss gegen § 0 vor wegen Nicht-Bearbeitens. Dies wird im Antrag aber nur am Rande erwähnt. Sollte der Antragsteller eine Verwarnung der Abkürzungsaufsicht wegen Nicht-Bearbeitens wünschen, so ist ein neuer Antrag mit entsprechender Begründung zu stellen.


Rechtsmittelbelehrung: Es gilt Artikel C GO-Spl.

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Hinweis-1

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Begründung der Ablehnung

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Euer Ehren: Mööepp!
Ohne die Ablehnung des obenstehenden Antrags insgesamt in Frage zu stellen, erlaube ich mir folgenden Hinweis:

  • Die Mehrdeutigkeit von Abkürzungen ist zwingende Voraussetzung dafür, dass die Abkürzungsaufsicht einen Vorgang nach § 8.4 (d) SR für ungültig erklären kann.
  • Eine Ordnungsmaßnahme der Abkürzungsaufsicht nach § 8.4 (c) SR ist dagegen unabhängig von der Mehrdeutigkeit einer verwendeten Abkürzung möglich und geboten, sofern die betroffene Abkürzung nicht im gemäß § 8.4 (b) geführten Abkürzungsverzeichnis zugelassen ist.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 23:29, 16. Feb 2007 (CET)

Siehe auch: § 8.4 SR

Nr. 6 vom 15. Februar 2007: Mitteilung

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: DoN-0215-M-1

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Geschäftsordnung des Spielleiters

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Euer Ehren! Mööepp!
Auf der Seite der Geschäftsordnung des Spielleiters wurde ein überschüssiges "d" gesichtet. Sollte es eingefangen werden, würde ich eine Überstellung an eine hierzu geeignete Stelle vorschlagen.

Hochachtungsvoll

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Doppelnull 00:44, 15. Feb 2007 (CET)

Siehe auch: -

 ERLEDIGT


Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: 16-Feb-07-Mthk-Fstll-6-1

Bearbeitendes Organ: Spielleiter

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Das Einfangen von Buchstaben könnten diese als unangenehm empfinden, was vielleicht zu einer Verschlechterung des Arbeitsklimas führt. Durch das Durcheinander bei einer Hatz könnte die GO-Spl unleserlich werden, zumal würden eventuell sogar einige ängstliche Buchstaben in Panik flüchten.
Deshalb ist es sinnvoller, beim Spielleiter eine Änderung der Geschäftsordnung gem. Artikel F Absatz b GO-Spl zu beantragen.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mathekamel 18:44, 16. Feb 2007 (CET), Spielleiter

Nr. 7 vom 15. Februar 2007: Antrag auf Einrichtung von neuen Seiten der Superrevisionsinstanz

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: DoN-0215-A-1
Antragsgegenstand:

Euer Ehren! Mööepp!
Ich beantrage die Genehmigung der Einrichtung der folgenden Seite für die Superrevisionsinstanz gem. § 13 Spielregeln:

Begründung:

Diese Vorlage erleichtert die Navigation durch die Seiten der Superrevisionsinstanz. Sie wird die allgemeine Navi-Leiste der 3. Runde einbinden.

Unterschrift, Datum: Doppelnull 00:44, 15. Feb 2007 (CET)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: 15-Feb-07-Mthk-Fstll-7-1

Bearbeitendes Organ: Spielleiter

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Sehr geehrter Doppelnull!
Eine Navigationsleiste für die Superrevisionsinstanz ist sinnvoll und deshalb ist dem Antrag eigentlich zuzustimmen. Jedoch wurde kein Berechtigungsschreiben beigelegt. Da laut § 13 SR die Beantragung von neuen Seiten innerhalb des Spiels Sache eines Organs ist, muss ein Berechtigungsschreiben nachgeliefert werden. Alternativ können die Superrevisoren hier ihre Zustimmung geben.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mathekamel 17:47, 15. Feb 2007 (CET), Spielleiter

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: DoN-0215-A-1-M/M

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 15-Feb-07-Mthk-Fstll-7-1

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Euer Ehren: Mööepp!
Hiermit teile ich folgendes mit:

  • Dem vorstehenden Antrag der DoppelNull stimme ich als persönliches Mitglied der Superrevisionsinstanz zu.
  • Dem vorstehenden Antrag der DoppelNull stimme ich als Abgeordneter des Aufsichtsrates in der Superrevisionsinstanz zu.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mambres 23:02, 16. Feb 2007 (CET)

Siehe auch: Jaja.gif

Nr. 8 vom 16.02.2007: Antrag auf Ausstellung einer Verwarnung für die Abkürzungsaufsicht

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: Krml-CEΤ/CSU-UNTÄTIKΣITα
Antragsgegenstand:

Mööepp! Euer Ehren!

Hiermit wird beantragt, die Abkürzungsaufsicht nach §8.4(e) der Spielregeln zu verwarnen.

Begründung:

Die Abkürzungsaufsicht erfüllt derzeit ihre Aufgaben nicht pflichtgemäß.

§8.4(c) der Spielregeln nach "überwacht [die Abkürzungsaufsicht] die Benutzung von Abkürzungen im Bürokratenspiel". Der sogenannten Status-Seite der Abkürzungsaufsicht ist zu entnehmen, dass mehrere Vorgänge geprüft wurden. Bei allen aufgeführten Vorgängen wurde eine nicht in der Abkürzungsliste vorhandene Abkürzung verwendet, die mehrdeutig ist; die Abkürzung wurde aber im Status-Bericht nicht mal erwähnt. Das gilt wie gesagt für sämtliche aufgeführte Vorgänge.

Der Spielleiter hat darauf hingewiesen, dass die Nennung der fraglichen Abkürzung im Rahmen dieses Antrags notwendig wäre. Bei der fraglichen Abkürzung handelt es sich um: CET.

CET ist mehrdeutig, denn es kann stehen für:

  • Chaos Erzeugte diesen Text,
  • Central European Time,
  • oder Chronisch Einfallsloses Traktat.

Die fragliche Abkürzung wurde zum Gegenstand einer Beschwerde und eines Antrags mit dem Ziel, die Abkürzungsaufsicht zur Aktivität zu bringen. Das blieb aber ohne Erfolg.

Für den Fall, dass die obigen Ausführungen nicht ausreichen, um eine Verwarnung auszusprechen, wird zusätzlich angeführt:

Darüber hinaus ist die Abkürzungsaufsicht seit mehreren Tag generell untätig. Es scheint, als wäre sie gänzlich unbesetzt. Da die Abkürzungsaufsicht einen wichtigen ordnungsgemäßen Auftrag hat, besteht somit ein Verstoß gegen §0 der Spielregeln wegen Nicht-Bearbeitens.


Unterschrift, Datum: Kruemelmo 01:40, 16. Feb 2007

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Dieser Vorgang muss gründlich untersucht werden.


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: Spielleiter Mathekamel

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsfrist beträgt 5 mindestens 10 Tage.


Datum, Unterschrift: Mathekamel 14:24, 19. Feb 2007 (CET), Spielleiter

Doppelnull (Spielleiter in Vertretung) 00:26, 24. Feb 2007 (CET)
Fortschrittsanzeige:
9%
 

Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.


Nr. 9 vom 17.02.2007: Antrag auf Regelauslegung zu § 0 SR

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: Antrag 2 von 256
Antragsgegenstand:

Euer Ehren: Mööepp!
Hiermit wird beantragt, verbindlich zu klären, inwieweit die Untätigkeit eines Organs gegen § 0 SR verstößt.

Begründung:

In seiner Bemerkung zur Ablehnung des Antrags Nr. 5 deutet der Spielleiter an, dass das Nicht-Bearbeiten von Vorgängen durch ein Organ einen Verstoß gegen § 0 darstellen kann. Es bleibt dabei jedoch offen,

  • ob ein Verstoß gegen § 0 erst dann vorliegt, wenn ein Organ bei ihm eingereichte Vorgänge oder Anträge nicht in angemessener Frist bearbeitet, oder
  • ob es auch bereits als Verstoß gegen § 0 anzusehen ist, wenn ein Organ die ihm in den Spielregeln übertragenen Aufgaben nicht aus eigenem Antrieb bearbeitet bzw. entsprechende Vorgänge initiiert.

Mit anderen Worten wird angefragt, ob Organe durch § 0 verpflichtet sind, ihre Aufgaben auch dann in vollem Umfang zu erfüllen, wenn relevante Tatbestände zwar vorliegen, aber ihr diesbezügliches Tätigwerden nicht entsprechend beantragt wurde.

Unterschrift, Datum: Mambres 12:56, 17. Feb 2007 (CET)

Anlagen: Antrag Nr. 5 mit der zitierten Bemerkung des Spielleiters


Nr. 10 vom 17.Februar 2007: Antrag auf eigene Seite des Innenrevisionsdienstes

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand:

Euer Ehren!
Hiermit stelle ich im Namen des Innenrevisionsdienstes den Antrag auf folgende Seiten:

Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Innenrevisionsdienst
Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Innenrevisionsdienst/Geschäftsordnung
Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Innenrevisionsdienst/Sitzungssaal


Begründung:

Diese Räume sind für unsere Arbeit zwingend erforderlich.

Unterschrift, Datum: (Andi_Schnarchnase 20:06, 17. Feb 2007 (CET))

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Laut Artikel B Absatz (a) Satz 2 GO-Spl ist der Spielleiter in Anträgen mit einem freundlichen Mööepp zu begrüssen.


Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mathekamel 12:17, 19. Feb 2007 (CET), Spielleiter

Bemerkungen: Der Innenrevisionsdienst scheint einen Rekord im Stellen von fehlerhaften Anträgen aufstellen zu wollen. Womöglich hat er selbst eine Revision nötig?


Rechtsmittelbelehrung: Es gilt Artikel C GO-Spl.

Nr. 11 vom 18. Februar 2007: Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand:

Euer Ehren!
In Bezug auf die Mitteilung DoN-0215-M-1 beantrage ich eine Änderung der Geschäftsordnung des Spielleiters gem. Artikel F (b) GO-Spl in Form der Entfernung eines überschüssigen d's.

Begründung:

Die Geschäftsordnung enthält derzeit eine d zuviel. Dies stellt einen Verstoß gegen § 0 SR dar. Ein schlichtes Einfangen wurde vom Spielleiter aus Gründen der geschäftsordentlichen Sicherheit und unter Rücksicht auf das Arbeitsklima abgelehnt.

Unterschrift, Datum: Doppelnull 15:16, 18. Feb 2007 (CET)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Nr. 12 vom 19.Februar 2007: Antrag auf eigene Seite des Innenrevisionsdienstes

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand:

Euer Ehren: Mööepp!
Hiermit stelle ich im Namen des Innenrevisionsdienstes den Antrag auf folgende Seiten:

Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Innenrevisionsdienst
Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Innenrevisionsdienst/Geschäftsordnung
Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Innenrevisionsdienst/Sitzungssaal


Begründung:

Diese Räume sind für unsere Arbeit zwingend erforderlich.

Unterschrift, Datum: (Andi_Schnarchnase 15:26, 19. Feb 2007 (CET), Andi_Schnarchnase

Anlagen: Der Innenrevisionsdienst möchte keinen Rekord im Stellen von fehlerhaften Anträgen aufstellen. Da die Mitlgieder des Innenrevisionsdienstes neu eingestellt wurden und sich erst einarbeiten müssen, bitte ich Sie, Euer Ehren, diese Feheler nicht zu persönlich zu nehmen. Außerdem nehme ich hiermit meine Pflicht als Mitarbeiter des Innenrevisionsdienstes wahr und weise Sie darauf hin, dass das Wort "begrüßen" mit "ß" statt mit "ss" geschrieben wird.


Uneingeschraenkt-genehmigt.png

Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.


Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mathekamel 15:05, 22. Feb 2007 (CET), Spielleiter

Bemerkungen: Die in § 13 SR genannte Frist von zwei Werktagen ist abgelaufen. Der Antrag ist demnach zu genehmigen.




Rechtsmittelbelehrung: Es gilt Artikel C GO-Spl.


Nr. 13 vom 22.Februar 2007: Antrag gem § 16 (a) 1 SR

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand:

Euer Ehren! Mööepp!
Hiermit beantrage ich die Ausrufung von Wahlen zur Rundensiegerernennungskonferenz gem. § 16 (a) 1 SR.

Begründung:

Nach Ansicht des Unterzeichners wird es hierfür langsam mal Zeit.

Unterschrift, Datum: Doppelnull 16:17, 22. Feb 2007 (CET)

Anlagen: -


Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: Mitteilung1Sushi

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: oben stehender Antrag

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Euer Ehren! Moeep! Libe Mitkamele,
Hiermit unterstütze ich den Antrag von Doppelnull und schaffe die Vorausetzung und Notwendigkeit der Wahlen zur Rundensiegerernennungskonferenz!

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Sushifresse 09:26, 24. Feb 2007 (CET)

Siehe auch:

Dieser Vorgang muss gründlich untersucht werden.


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: Doppelnull, Spielleiter i. V.

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsfrist beträgt 2 Tage.


Datum, Unterschrift: Doppelnull 16:16, 24. Feb 2007 (CET)

Fortschrittsanzeige:
100%
 

Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.


BESCHLUSS


Beschluss DoN-B1-SpL-0225-1 des Spielleiters vom 25. Februar 2007 über die Wahlen zur Rundensiegerernennungskonferenz

Nach Beantragung durch die erforderlichen Anzahl von Kamelen werden hiermit gem. § 16 (a) 1 SR die Wahlen zur Rundensiegerernennungskonferenz ausgerufen.
Binnen sieben Tagen kann jedes Organ einen Abgeordneten wählen. Nach Ablauf der Frist beginnt die Rundensiegerernennungskonferenz mit ihrer Arbeit. Die Abgeordneten sind auf der Organseite einzutragen.

Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Einstimmiger Beschluss des Spielleiters.

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Doppelnull (Spielleiter i. V.) 18:57, 25. Feb 2007 (CET)

Bemerkungen: Die einzelnen Wahlen sind auf den jeweiligen Organseiten durchzuführen.


Rechtsbehelfsbelehrung: Es gilt Artikel C GO-Spl

BESCHLUSS


Beschluss 26-Feb-07-Mthk-Bschl-13-2 des Spielleiters vom 26. Februar 2007 über die Ausrufung von Wahlen zur Rundensiegerernennungskonferenz durch Doppelnull

In § 16 Absatz (a) Satz 1 SR steht, dass der Spielleiter die Wahlen zur Rundensiegerernennungskonferenz auf Antrag von mindestens zwei Kamelen ausruft. Die Mitteilung 'Mitteilung1Sushi' von Sushifresse ist leider nicht ausreichend.
Da der Ausruf der Wahlen nicht regelkonform war, legt der Spielleiter gem. § 11 (c) SR sein Veto ein. Der Beschluss 'DoN-B1-SpL-0225-1' ist somit nichtig.

Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Einstimmiger Beschluss des Spielleiters

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mathekamel 10:51, 26. Feb 2007 (CET), Spielleiter

Bemerkungen: Damit die Wahlen zur Rundensiegerernennungskonferenz rechtskräftig ausgerufen werden können, bedarf es eines zusätzlichen Antrages von einem beliebigen Kamel, das nicht Doppelnull ist.


Rechtsbehelfsbelehrung: Es gilt Artikel C GO-Spl.

Nr. 14 vom 23. Februar 2007: Vertretung des Spielleiters

VERFÜGUNG
Verfugung.jpg

Vorgangsnummer/Zeichen: 23-Feb-07-Mthk-Vrfg-14

Hiermit wird folgendes verfügt:

  1. Der Spielleiter delegiert sämtliche Rechte und Befugnisse seines Amtes gem. § 11 SR an Doppelnull, ausgenommen das Recht, die GO-Spl zu ändern (s. Artikel D §6 (b) GO-Spl) und ausgenommen auch verbindliche Regelauslegungen der Spielregeln nach § 14 (a) SR sowie der GO-Spl nach Artikel G §1 GO-Spl.
  2. Gem. Artikel D §6 (a) GO-Spl ist die Delegation zu befristen. Deshalb wird nach § 11 (b) SR die Dauer der Delegation beschränkt bis zum Sonntag 25. Februar 2007 23.59 Uhr.
  3. Doppelnull ist nicht befugt, die durch diese Delegation erhaltenen Rechte und Befugnisse weiterzudelegieren (s. Artikel D §6 (c) GO-Spl)
  4. Die Delegation tritt in Kraft, sobald Doppelnull gem. § 11 (a) SR seine Zustimmung gibt.

Diese Verfügung erfolgt durch Spielleiter Mathekamel gemäß einstimmigem Beschluss des Spielleiters.

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mathekamel 14:09, 23. Feb 2007 (CET), Spielleiter

Bemerkungen: Der Spielleiter ist im Moment gerade rekonvaleszent.


Rechtsbehelfsbelehrung: Es gilt Artikel C GO-Spl.

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: DoN-Mi-1-0223

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 23-Feb-07-Mthk-Vrfg-14

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Euer Ehren! Ich stimme der Delegation gem. § 11 (a) SR zu.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Doppelnull 15:27, 23. Feb 2007 (CET)

Siehe auch: -

Nr. 15 vom 24. Februar 2007: Antrag auf Neubesetzung des Präsidenten der Superrevisionsinstanz

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 3 von 256
Antragsgegenstand:

Euer Ehren: Mööepp!
hiermit beantrage ich, die Stelle des Präsidenten der Superrevisionsinstanz nach § 9 f SR neu zu besetzen.

Begründung:

Mit der Delegation von Befugnissen durch den Spielleiter muss DoppelNull eines der beiden Ämter nach § 3 SuRIGO niederlegen. Aus der Zustimmung zur Delegation und der Erklärung im Beratungszimmer der Superrevisionsinstanz wird deutlich, dass DoppelNull die Vertretung des Spielleiters wahrnehmen möchte. Die Stelle des Präsidenten der Superrevisionsinstanz wird dadurch vakant.
§ 3 SuRIGO enthält keine Bestimmungen zur Neubesetzung des Amtes in diesem Fall. Die Bestimmung eines Verfahrens zur Neubesetzung des Amtes kann daher nach § 9 f SR durch den Spielleiter erfolgen. Dies erscheint sinnvoll, um die Arbeit der Superrevisionsinstanz mit voller Personalstärke fortführen zu können.

Unterschrift, Datum: Mambres 00:07, 24. Feb 2007 (CET)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Dieser Vorgang muss gründlich untersucht werden.


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: Doppelnull (Spielleiter in Vertretung)

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsfrist beträgt 40 Stunden.


Datum, Unterschrift: Doppelnull 00:31, 24. Feb 2007 (CET)

Fortschrittsanzeige:
100%
 

Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: DoN-A15-SpL-0225-Anm-1

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 3 von 256

Hiermit wird folgendes angemerkt:

EE! Mööepp!
Ein Kamel DoppelNull ist weder Mitglied der Superrevisionsinstanz, noch in der Zulassungsliste des Aufsichtsrats verzeichnet oder ansonsten bekannt. Die folgenden Ausführungen betreffen die Sachlage sofern das Kamel Doppelnull gemeint war.
Es entspricht den Tatsachen, dass § 3 Satz 2 SuRIGO eine Amtsniederlegung fordert. Allerdings liegt es in der Entscheidung des Revisors, welches der beiden Ämter er niederlegt. Die Pflicht tritt demnach erst ein, sobald der Revisor beide Ämter inne hat. Kamel Doppelnull hatte jedoch zu keiner Zeit beide Ämter inne. Denn spätestens mit Aufnahme seiner Tätigkeit als Spielleiter ruhte dessen Amt als Revisor.
Soweit man dennoch eine Niederlegung gem. § 3 SuRIGO für erforderlich hält, wurde diese vorliegend nicht erklärt. Eine Umdeutung der genannten Mitteilung erscheint nicht möglich.
Soweit man in der Mitteilung vom 23. Februar eine Amtsniederlegung sieht, ist es fraglich, ob eine Verfahrensbestimmung der Neubesetzung des Amtes des Vorsitzenden der Superrevisionsinstanz durch den Spielleiter gem. § 9 (f) SR überhaupt erfolgen kann. Denn die SuRIGO regelt die Wahl des Vorsitzenden in § 6 II SuRIGO. Allerdings ist hierfür die Beschlussfähigkeit gem. § 5 I SuRIGO, d.h. die vollständige Besetzung erforderlich. Im Übrigen geht aus der Geschäftsordung aber auch nicht hervor, dass dieses Verfahren bei einer Neubesetzung und nicht nur bei der Erstbesetzung des Amtes des Vorsitzenden anzuwenden ist.
Die offenen Fragen betreffen Regelungen der SuRIGO und sind daher grundsätzlich von der Superrevisionsinstanz zu klären. Erst danach kann - soweit zulässig und erforderlich - eine Verfahren gem. § 9 (f) SR vom Spielleiter bestimmt werden.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull (Spielleiter i. V.) 19:01, 25. Feb 2007 (CET)

Siehe auch: -

Nr. 16 vom 26. Februar 2007: Antrag auf Regelauslegung

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: DoN-A16-0226
Antragsgegenstand:

EE! Mööepp!
Hiermit wird beantragt, verbindlich zu klären, ob es sich bei Bildern und Symbole, welche als Ersatz für Wörter verwendet werden, um Abkürzungen i.S.d. § 8.4 (b) SR handelt.

Begründung:

Die Abkürzungsaufsicht und der Unterzeichner sind diesbezüglich divergierender Ansicht (s. auch hier).

Unterschrift, Datum: Doppelnull 01:25, 26. Feb 2007 (CET)

Anlagen: -


Nr. 17 vom 26. Februar 2007: Antrag auf Regelauslegung

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: DoN-A17-0226
Antragsgegenstand:

EE! Mööepp!
Hiermit wird beantragt, verbindlich zu klären, ob eine Änderung im Führen der Abkürzungen - dergestallt, dass nunmehr Leerzeichen zwischen die abgekürzten Wörter eingefügt werden - und somit die Einheitlichkeit der Liste nicht mehr gewahrt wird, einen Verstoß gegen § 0 SR darstellt.

Begründung:

Die Abkürzungsaufsicht und der Unterzeichner sind diesbezüglich divergierender Ansicht (s. auch hier). Insbesondere die Verweisung auf die "deutsche Industrienorm 5008" wird nicht als maßgeblich angesehen, da eine solche weder im Bürokratenspiel noch in der Kamelopedia existiert. Diesbezüglich ist auch der Vorgang BSP3.Mmb.BHG.1 zu beachten.

Unterschrift, Datum: Doppelnull 01:25, 26. Feb 2007 (CET)

Anlagen: -