Projekt:Bürokratenspiel/12. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Friedemann-von-Klönen-Foyer: Unterschied zwischen den Versionen

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==Regelungen zur Ordnungsgemäßen Tätigkeit des Zentralrates (ROTZ)==
 
==Regelungen zur Ordnungsgemäßen Tätigkeit des Zentralrates (ROTZ)==
  

Version vom 13. Oktober 2012, 23:08 Uhr

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§0: Alles muss seine Ordnung haben!

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Wichtiger Hinweis:

Runde 12 ist beendet und wurde geschlossen.

Regelungen zur Ordnungsgemäßen Tätigkeit des Zentralrates (ROTZ)

1 Organ und Ämter

(a) Die Mitglieder des Zentralrates der Paragraphenreiter dürfen als Paragraphenreiter bezeichnet werden.
(b) Der Vorsitzende wird durch die einfache Mehrheit der Paragraphenreiter gewählt.

2 Vorgangsseiten

(a) Mit Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung beendet der Zentralrat der Paragraphenreiter seine Arbeit auf der allgemeinen Vorgangsseite. Ausnahmen siehe Absatz (g).
(b) Zur Weiterführung einer Akte der allgemeinen Vorgangsseite, im Folgenden Ursprungsakte, ist eine neue Akte, im Folgenden Weiterführungsakte, gemäß dieser Geschäftsordnung zu erstellen. Der erste Vorgang der Weiterführungsakte soll dabei eine Anmerkung sein, die auf die Ursprungsakte verweist und deren Fortführung an dieser Stelle bekanntgibt. Für den Ort und die Nummerierung der Weiterführungsakte ist der erste Vorgang der Ursprungsakte maßgeblich.
(c) Anträge auf Regeländerungen gemäß § 5 (a) der Spielregeln sind im Professor-Bienlein-Zimmer einzureichen. Dazu ist eine Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung erforderlich.
(d) Anträge auf Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung sowie alle sonstigen Vorbringungen an den Zentralrat der Paragraphenreiter sind im Dölerich-Hirnfidler-Raum zu stellen.
(e) Abstimmungen des Zentralrates der Paragraphenreiter finden im Dr.-Wutzofant-Saal unter Ausschluss unbefugter Öffentlichkeit statt.
(f) Öffentliche Bekanntgaben des Zentralrates Paragraphenreiter, beispielsweise zur Auflösung des Aufsichtsrates gemäß § 4.2 (b) oder zur Neubesetzung des Spielleiters gemäß § 4.2 (c), werden in der Victor-Hugenay-Halle verlesen.
(g) Vetos gemäß § 4.1 (d) Satz 2, Widersprüche gemäß § 10 (c) Satz 2 sowie Maßnahmen nach § 6 (e) Satz 2 der Spielregeln gibt der Zentralrat generell in den entsprechenden Akten auf auswärtigen Vorgangsseiten bekannt.

3 Akten- und Vorgangsnummerierung

(a) Auf den Vorgangsseiten des Zentralrates der Paragraphenreiter hat jede Akte eine gültige Aktennummer gemäß Absatz (b) und (c) und jeder Vorgang eine gültige Vorgangsnummer gemäß Absatz (d) bis (g) zu tragen.
(b) Die Aktennummer ergibt sich einerseits aus dem ersten Buchstaben des Raumes, in dem die Akte erstellt wird. Dabei werden die Namenszusätze "Dr." und "Professor" übersprungen.
(c) Der zweite Bestandteil ist eine innerhalb des Raumes fortlaufende ganzzahlige Nummer, beginnend bei 1.
(d) Zur Bestimmung der Vorgangsnummer sind zunächst alle Stellen des Tagesdatums der Einreichung im Format TT.MM.JJJJ zu addieren.
(e) Vom Ergebnis ist die Anzahl der Zeichen des Kamelnamens des Einreichenden abzuziehen. Dabei zählen die Sonderzeichen ? und * an Wochentagen ohne M bzw. m im Namen doppelt, sonst einfach. Die Sonderzeichen ! und - zählen montags, mittwochs und donnerstags von 14:23 bis 20:47 doppelt, sonst einfach. Leerzeichen zählen grundsätzlich nicht, außer sonntags zwischen 3:39 und 19:15. Großbuchstaben zählen freitags zwischen 17:17 und 21:21 doppelt. Der Kleinbuchstabe j zählt dienstags und samstags 5:06 bis 12:56 nicht.
(f) Sollte sich als Ergebnis eine negative Zahl ergeben, so ist die Anzahl der Kalendertage des laufenden Monats hinzuzuzählen.
(g) Der Vorgangsnummer ist stets die Aktennummer voranzustellen, außer an ganzzahlig durch 5 teilbaren Kalendertagen. Zur Abtrennung ist ein Punkt (.) zu verwenden, in ungeraden Wochen dagegen eine Tilde (~).

4 Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung

(a) Zur Einreichung eines Antrags auf Änderung der Spielregeln benötigt der Antragsteller eine Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung. Es ist dabei unerheblich, ob der Antrag unter eigenem Namen, für ein Organ oder im Rahmen einer Delegation eingereicht wird.
(b) Der Zentralrat der Paragraphenreiter erteilt die Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung auf Antrag.
(c) Der Antrag auf Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung ist samt einem korrekt und vollständig ausgefüllten Regeländerungsantragseinreichungsberechtigungsantragsfragebogen einzureichen. Der aktuell gültige Fragebogen findet sich im Anhang dieser Geschäftsordnung.

5 Rechtsmittel

(a) Als Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Aufsichtsrates können Anfechtungen und Beschwerden eingereicht werden.
(b) Zu jeder Anfechtung oder Beschwerde ist ein korrekt und vollständig ausgefüllter Rechtsmitteleinlegungsfragebogen einzureichen. Der aktuell gültige Fragebogen findet sich im Anhang dieser Geschäftsordnung.
(c) Vetos gemäß § 4.1 (d) Satz 2 sowie Widersprüche gemäß § 10 (c) Satz 2 können nicht inhaltlich angefochten werden.

6 Geschäftsordnungsbestimmungen

(a) Im Friedemann-von-Klönen-Foyer hängt die Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter aus.
(b) Diese Geschäftsordnung kann durch mehrheitlichen Beschluss des Zentralrates der Paragraphenreiter geändert oder außer Kraft gesetzt werden.
(c) Der Anhang der Geschäftsordnung kann durch jeden Paragraphenreiter durch einfache Bearbeitung geändert werden.
(d) Treten bei der Änderung des Anhangs gemäß Absatz (c) Uneinigkeiten zwischen den Paragraphenreitern auf, so ist ein Mehrheitsbeschluss zu fällen, dem 4 Tage lang nicht durch Änderung gemäß Absatz (c) zuwidergehandelt werden darf, soweit nicht anders beschlossen.