Projekt:Bürokratenspiel/12. Runde/Organe/Spielleiter/Vorgänge

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§0: Alles muss seine Ordnung haben!

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Wichtiger Hinweis:

Runde 12 ist beendet und wurde geschlossen.

Diese Seite ist für die Veröffentlichung der Regelauslegungen des Spielleiters vorgesehen.

Auslegung C6-1/2012-4 vom 9.10.2012 zu § 6 Absatz (a) Satz 1 Spielregeln[<small>bearbeiten</small>]

Bei der Änderung [1] handelt es sich nicht um Arbeit für den Zentralrat der Paragraphenreiter gemäß § 6 Absatz (a) Satz 1 Spielregeln, da der Spielteilnehmer JANNiS in keinster Weise deutlich macht, dass er im Namen des Zentralrates der Paragraphenreiter handelt oder dass es sich um einen organinternen Vorgang handelt. Der Vorgang fand auch nicht auf einer internen Seite des Zentralrates der Praragraphenreiter statt, sodass davon auszugehen wäre, dass es sich um einen internen Vorgang dieses Organs handelte. Daher ist davon auszugehen, dass Spielteilnehmer JANNiS als Privatkamel handelte und somit keine Arbeit für den Zentralrat der Paragraphenreiter ausführte.

Auslegung C6-2/2012-4 vom 9.10.2012 zu § 5 Absatz (e) Spielregeln[<small>bearbeiten</small>]

Die Berechtigung des Spielleiters, Spielregeln verbindlich auszulegen, erstreckt sich auch auf die Rahmenregeln. Da kein anderes Organ zu einer verbindlichen Auslgeung der Rahmenregeln berechtigt ist, wäre eine verbindliche Auslegung der Rahmenregeln unmöglich, falls der Spielleiter hierzu nicht bereichtig wäre. Dies könnte wiederum zu Rechtsunsicherheiten führen, die § 0 Spielregeln widersprechen würden. Daher ist der Spielleiter der Ansicht, dass „Spielregeln“ im Sinne von § 5 Absatz (e) Spielregeln neben den eigentlichen Spielregeln auch die Rahmenregeln umfasst. Dafür spricht auch, dass die Rahmenregeln auf der Bürokratenspiel-Hauptseite, auf der sie veröffentlicht sind, einen Unterpunkt unter der Überschrift „Spielregeln“ darstellen.

Auslegung C6-3/2012-3 vom 9.10.2012 zu § 2 Absatz (d) Spielregeln[<small>bearbeiten</small>]

So sehr der Spielleiter dem Spielteilnehmer TM?! auch schätzt, sieht er sich doch gezwungen, festzustellen, dass die Bearbeitung gemäß § 2 Absatz (d) Spielregeln innerhalb der Frist von zwei Wochen nicht nur begonnen haben, sondern auch abgeschlossen sein muss. Die Forumlierung „nicht binnen zwei Tagen bearbeitet“ ist zwar nicht sehr eindeutig, eine Formulierung wie „wenn die Bearbeitung nicht innerhalb einer Frist von zwei Tagen begonnen hat“ oder „wenn die Bearbeitung nicht binnen zwei Tagen abgeschlossen wurde“ wären besser geeignet. Sie lässt sich jedoch am ehesten dahingehend verstehen, dass die Bearbeitung innerhalb der genannten Frist auch abgeschlossen sein muss. Der Spielleiter weist allerdings darauf hin, dass es angeraten wäre, die Spielregeln bei Gelegenheit so zu ändern, dass die fragliche Formulierung durch eine eindeutigere ersetzt wird.

Auslegung C6-4/2012-3 vom 11.10.2012 zu Rahmenregel 5[<small>bearbeiten</small>]

Als für einen bestimmten Vorgang vorgesehen ist eine Seite dann, wenn sie durch die Spielregeln oder eine vergleichbare Regelung oder aber durch die Geschäftsordnung des Zuständigen Organ (bei einem Antrag beispielsweise ist dies regelmäßig das Organ, an das der Antrag gerichtet ist) dafür vorgesehen ist. Keinesfalls darf beispielsweise der Antragsteller nach seinem Gutdünken darüber entscheiden, da dies § 0 Spielregeln zuwiderliefe.

Auslegung C6-5/2012-5 vom 16.10.2012 zu § 6 Absatz (c) Spielregeln[<small>bearbeiten</small>]

Der Spielleiter ging aufgrund der Formulierung in § 6 Abs. (c) Spielregeln zunächst davon aus, dass fraglicher Absatz lediglich eine eine komplexe Handlung, bestehend aus Enthebung und Ersetzung, gestattet (Interpretationsalternative 1 des Gutachtens C6-5/2012-2), jedoch keine bloße Enthebung oder bloße Ersetzung, da anderenfalls eine Formulierung wie „darf von einem beliebigen nach §3 antragsberechtigten Kamel seines Postens enthoben oder, sofern das Ersatzkamel dem zustimmt, durch ein anderes Kamel ersetzt werden“ gewählt worden wäre. Bei genauerer Überlegung kam er jedoch zu dem Schluss, dass eine Ersetzung bereits beinhaltet, dass das bisherige Organmitglied aus dem Organ ausscheidet, während gleichzeitig ein anderer Spielteilnehmer Mitglied des Organs wird. Die Enthebung ist also bereits Teil der Ersetzung. Wenn also in den Spielregeln die Enthebung explizit neben der Ersetzung genannt wird, so ist davon auszugehen, dass es sich um Alternativen handelt. Der Spielleiter schließt sich daher der Interpretationsalternative 2 des Gutachtens C6-5/2012-2 an: Als Alternative zur Ersetzung kann auch eine bloße Enthebung erfolgen.

Anhang 1: Gutachten C6-5/2012-2[<small>bearbeiten</small>]

Euer Ehren!
Ich möchte Ihnen untertänigst meine unwürdigsten Dienste beim Klären dieses Sachverhalts anbieten. Natürlich wäre dies bei Ihrem brillianten Geist und messerscharfen Verstand nicht im Geringsten erforderlich, aber ich tue es einfach trotzdem.

Beschränktere Geister als der Ihrige würden an dieser Stelle einen verstaubten Sparwitz über einen Logiker im Museum hervorkramen. Doch das Problem schöpft tiefer. Schauen wir uns den Satz doch einmal in Ruhe an:

„Lässt das untätige Kamel die Frist in Absatz (b) verstreichen, so handelt es fahrlässig untätig und darf von einem beliebigen nach §3 antragsberechtigten Kamel seines Postens enthoben und durch ein anderes Kamel ersetzt werden, sofern das Ersatzkamel dem zustimmt.“

Die entscheidende Stelle lässt sich syntaktisch und damit in diesem Falle auch semantisch unterschiedlich interpretieren. Die Konjunktion und kann auf verschiedenen Ebenen als Verbinder eingesetzt werden, sodass vereinfacht gesagt folgende Interpretationsmöglichkeiten existieren:

  1. Das beliebige Kamel darf eine komplexe Handlung vornehmen, bestehend aus Enthebung und Ersetzung.
  2. Dem beliebigen Kamel sind mehrere Dinge gestattet, nämlich das Entheben und das Ersetzen.

Pragmatisch läge die zweite Interpretation nahe, aber in der Bürokratie bedeutet Pragmatik bekanntlich nichts. Hingegen bedeutet Ihr Wort, Euer Ehren, alles – wir harren Ihrem allergnädigsten Urteil.