Projekt:Bürokratenspiel/12. Runde/Organe/Spielleiter/Regelauslegungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. Januar 2014, 03:02 Uhr
§0: Alles muss seine Ordnung haben!
Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Regeln ▪ Rahmenregeln ▪ Organe ▪ Vorgänge ▪ Spielkommentar
Diese Seite ist für Anträge an den Spielleiter und sonstige an ihn gerichtete Vorgänge vorgesehen und dient dem Spielleiter somit als Vorgangsseite.
X-1/2012 – Festlegung eines Aktenplans für den Spielleiter[<small>bearbeiten</small>]
Vorgangsnummer: X-1/2012-1
Grundlage: Artikel 4 § 2 SpieGeL
Betreff: Festlegung eines Aktenplans für den Spielleiter
Beschlusstext: Der im Anhang veröffentlichte Aktenplan (Version 1.0.0.0) wird als Aktenplan des Spielleiters gemäß Artikel 4 § 2 SpieGeL angenommen.
Organ/Sachbearbeiter: TM?!/Spielleiter
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 00:55, 2. Okt. 2012 (NNZ)
Anlage Version 1.0.0.0
Hinweis: Nur die Punkte der Aufzählung gelten als Aktenplankennzeichen gemäß Art. 4 § 4 Abs. (a) SpieGeL. Die Überschriften dienen allein der Orientierung
A: Sonstiges und Allgemeines
- A0: Sonstige und allgemeine Vorgänge, die in keine andere Kategorie passen
B: Interne Vorgänge des Spielleiters
- B0: Allgemeine und sonstige interne Vorgänge des Spielleiters, die in keine andere Kategorie passen
- B1: Beschlüsse des Spielleiters über die Einführung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Geschäftsordnungen
- B2: Beschlüsse des Spielleiters über die Einführung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Aktenplans
C:Hauptaufgaben des Spielleiters
- C0: Sonstige und allgemeine Vorgänge und Anträge bezüglich der Haupttätigkeiten des Spielleiters, die in keine andere Kategorie passen
- C1: Außerkraftsetzung von Geschäftsordnungen (§ 3.3 Abs. (c) Spielregeln)
- C2: Auflösung des Zentralrats der Paragraphenreiter (§ 4.1 Abs. (b) Spielregeln)
- C3: Neubesetzung des Aufsichtsrates (§ 4.1 Abs. (c) Spielregeln)
- C4: Verwarnungen, Rügen und Mecklenburg-Vorpommerungen an Spielteilnehmer (§ 4.1 Abs. (d) Spielregeln; auch § 7 Abs. (e) Spielregeln)
- C5: Eingliederung genehmigter Regeländerungen (§ 5 Abs. (d) Spielregeln)
- C6: Auslegung der Spielregeln (§ 5 Abs. (e) Spielregeln)
- C7: Anforderungen von Berichten und Stellungnahmen wegen Untätigkeit (§ 5 Abs. (e) Spielregeln)
- C8: Genehmigung neuer Seiten (§ 8 Spielregeln)
- C9: Schließung der Runde (§ 10 Spielregeln)
D: Nebentätigkeiten des Spielleiters
- D0: Sonstige und allgemeine Vorgänge und Anträge bezüglich der Haupttätigkeiten des Spielleiters, die in keine andere Kategorie passen
- D1: Anträge auf Durchführung einer Nebentätigkeit durch den Spielleiter
- D2: Anträge, Anfragen und Vorgänge im Bezug auf bereits durchgeführte oder in Durchführung befindliche Nebentätigkeiten des Spielleiters
C3-1/2012 − Neubesetzung des Aufsichtsrates[<small>bearbeiten</small>]
Vorgangsnummer: C3-1/2012-1
Grundlage: § 4.1 Buchstabe (c) Spielregeln
Beschlusstext: Der Spielleiter beschließt hiermit, dass der zur Zeit aufgelöste Aufsichtsrat wie folgt neu besetzt wird:
- Der erste Sitz im Aufsichtsrat wird mir J* besetzt.
- Der zweite Sitz im Aufsichtsrat wird mit Atreju besetzt.
Die genannten neuen Aufsichtsratsmitglieder erhalten das Recht, ihre Ernennung innerhalb einer Frist von 24 Stunden abzulehnen. In diesem falle kann der betreffende Sitz durch Selbsteinwahl gemäß § 1 Buchstabe (e) Spielregeln.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 20:53, 3. Okt. 2012 (NNZ)
C3-2/2012[<small>bearbeiten</small>]
Vorgangsnummer: C3-2/2012
Adressat: Spielleiter
Bezug auf Vorgang: C3-1/2012
Anfrageinhalt: Ich bitte um Darlegung aufgrund welcher Rechtsgrundlage der Spielleiter die Reihenfolge der Besetzung des Aufsichtsrates festgelegt hat, da diese Festlegung weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Unterschrift, Datum: Atreju (Diskussion) 21:58, 3. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C3-2/2012-2
Grundlage: Artikel 4 § 13 SpieGeL
Beschlusstext: Der unrichtig nummerierte Vorgang C3-2/2012 darf zukünftig auch als Vorgang C3-2/2012-1
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 22:54, 3. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C3-2/2012-3
Abgelehnter Vorgang: C3-2/2012-1
Ablehnungstext: Diese Anfrage wird aufgrund von Formfehlern abgelehnt und daher nicht beantwortet.
Begründung: Gemäß Artikel 4 § 8 SpieGeL müsste die Anfrage die Vorgangsnummer C3-2/2012-1 tragen, statt dessen trägt sie jedoch die Vorgangsnummer C3-2/2012. Daher ist der Spielleiter gemäß Artikel 4 § 11 SpieGeL berechtigt, sie abzulehnen.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 22:54, 3. Okt. 2012 (NNZ)
C8-1/2012[<small>bearbeiten</small>]
Vorgangsnummer: C8-1/2012-1
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand: Euer Ehren,
der Aufsichtsrat beantragt hiermit gemäß § 8 folgende Seite:
Begründung: Für eine sinnvolle Arbeit des Aufsichtsrates ist auch die Archivierung nicht mehr öffenlich auszuhängender Beschlüsse und Anträge von Nöten.
Unterschrift, Datum: Aufsichtsrat, Sachbearbeiter --Atreju (Diskussion) 15:32, 4. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C8-1/2012-2
Genehmigter Vorgang: C8-1/2012-1
Genehmigungstext: Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung uneingeschränkt stattgegeben.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 23:02, 4. Okt. 2012 (NNZ)
C3-3/2012[<small>bearbeiten</small>]
Vorgangsnummer: C3-3/2012-1
Adressat: Spielleiter
Bezug auf Vorgang: C3-1/2012-1
Anfrageinhalt: Ich bitte um Darlegung aufgrund welcher Rechtsgrundlage der Spielleiter die Reihenfolge der Besetzung des Aufsichtsrates festgelegt hat, da diese Festlegung weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Unterschrift, Datum: --Atreju (Diskussion) 15:32, 4. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C3-3/2012-2
Adressat: Privatkamel Atreju
Bezug auf Vorgang: C3-3/2012-1
Mitteilungsinhalt: Da es bedauerlicherweise keinerlei Vorschriften gibt, welche die Reihenfolge der Besetzung des Aufsichtsrates durch den Spielleiter regeln, beschloss der Spielleiter, im Rahmen seines durch diese Regelungslücke entstehenden Ermessensspielraumes die Plätze im Aufsichtsrat entsprechend der Länge der Kamelnamen (in aufsteigender Reihenfolge) zu vergeben.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 23:13, 4. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C3-3/2012-3
Adressat: Spielleiter
Betreff: C3-3/2012-2
Feststellungstext: Aufgrund der in C3-3/2012-2 vom Spielleiter abgegebenen Begründung muss hiermit von behördlicher Willkür ausgegangen werden. Die Ermangelung einer Regelung zur Postenvergabe beim Aufsichtsrat steht somit im Widerspruch zu §0.
Unterschrift, Datum: Atreju (Diskussion) 10:10, 5. Okt. 2012 (NNZ)
Beachtung
Vorgangsnummer: C3-3/2012-4
Adressat: Privatkamel Atreju
Bezug auf Vorgang: C3-3/2012-3
Anmkerkungsinhalt: Das Vorliegen einer Regelungslücke kann dem Spielleiter nicht angelastet werden. Dieser bemühte sich lediglich, den Vorgang der Neubesetzung innerhalb der gültigen Regelungen zu einem möglichst bürokratischen Abschluss zu bringen. Falls der Antragsteller der Ansicht ist, diese Regelungslücke solle geschlossen werden, so sollte er einen Antrag auf Regeländerung gemäß § 5 Spielregeln an den Zentralrat der Paragraphenreiter richten.
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 21:00, 5. Okt. 2012 (NNZ) für den Spielleiter
C8-2/2012 – Seiten für den Zentralrat der Paragraphenreiter[<small>bearbeiten</small>]
Vorgangsnummer: C8-2/2012-1
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand: Euer Ehren,
der Zentralrat der Paragraphenreiter beantragt gemäß § 8, die im Anhang aufgelisteten Seiten einrichten zu dürfen.
Begründung: Für die geordnete Arbeit dieses elementaren Hauptorgans sind genügend Spielseiten notwendig.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter, Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 20:08, 4. Okt. 2012 (NNZ)
Anlage
- Projekt:Bürokratenspiel/12. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter
- Projekt:Bürokratenspiel/12. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Friedemann-von-Klönen-Foyer
- Projekt:Bürokratenspiel/12. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Dölerich-Hirnfidler-Raum
- Projekt:Bürokratenspiel/12. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Professor-Bienlein-Zimmer
- Projekt:Bürokratenspiel/12. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Dr.-Wutzofant-Saal
- Projekt:Bürokratenspiel/12. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Victor-Hugenay-Halle
Vorgangsnummer: C8-2/2012-2
Genehmigter Vorgang: C8-2/2012-1
Genehmigungstext: Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung uneingeschränkt stattgegeben.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 23:19, 4. Okt. 2012 (NNZ)
C5-1/2012 – Anfrage betreffs Regeleingliederungen[<small>bearbeiten</small>]
Vorgangsnummer: C5-1/2012-1
Adressat: Spielleiter
Anfrageinhalt: Euer Ehren,
hat der hochverehrte Spielleiter eigentlich vor, seinen Aufgaben gemäß § 5 (d) nachzukommen? Der Zentralrat der Paragraphenreiter fragt sich, ob es überhaupt sinnvoll ist, in nächster Zeit Anträge auf Regeländerung zu bearbeiten, wenn der Spielleiter in Kraft getretene Änderungen sowieso nicht umsetzt.
Unterschrift, Datum: Zentralrat der Paragraphenreiter, Kamelokronf (Diskussion) 20:19, 5. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C5-1/2012-2
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Bezug auf Vorgang: C5-1/2012-1
Mitteilungsinhalt: Es stimmt tatsächlich, dass sich die Übertragung einer Regeländerung auf die Regelseite eine winzige Verzögerung von nicht einmal zwei Tagen ergab, da der Spielleiter fälschlicherweise davon ausging, die Übertragung bereits erledigt zu haben. Selbstverständlich wurde diese verschwindend geringe Versäumnis bereits nachgeholt.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 21:19, 5. Okt. 2012 (NNZ)
C6-1/2012 – Antrag auf Regelauslegung[<small>bearbeiten</small>]
Vorgangsnummer: C6-1/2012-1
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand: Euer Ehren,
ich beantrage hiermit die Auslegung von § 6 (a) Satz 1 der Spielregeln:
- „Ein Kamel, welches über einen Zeitraum von mehr als 7 Tagen keine Arbeit für ein Organ, in welchem es Mitglied ist, geleistet hat, kann als untätig angesehen werden.“
Konkret geht es um die Frage, ob eine Anfrage wie jene im Anhang als Arbeit für den Zentralrat der Paragraphenreiter im Sinne o. g. Spielregel gilt.
Begründung: Für den Unterzeichner ist es entscheidend zu wissen, ab wann der betreffende Spielteilnehmer als untätig gelten kann.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 23:00, 8. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C6-1/2012-2
Genehmigter Vorgang: C6-1/2012-1
Genehmigungstext: Dem Antrag auf Regelauslegung wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 23:15, 8. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C6-1/2012-3
Bezug: C6-1/2012-1
Information: DIe Regelauslegung wird zur Zeit vom Spielleiter erarbeitet. Da sämtliche Aspekte dieser Angelegenheit aufs sorgfältigste geprüft und gegeneinander abgewogen werden müssen, kann dies eine Weile dauern. Ich bitte sie daher im Namen des Spielleiters um etwas Geduld.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 23:15, 8. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C6-1/2012-4
Grundlage: C6-1/2012-1
Betreff: Regelauslegung durch den Spielleiter
Beschlusstext: Bei der Änderung [1] handelt es sich nicht um Arbeit für den Zentralrat der Paragraphenreiter gemäß § 6 Absatz (a) Satz 1 Spielregeln, da der Spielteilnehmer JANNiS in keinster Weise deutlich macht, dass er im Namen des Zentralrates der Paragraphenreiter handelt oder dass es sich um einen organinternen Vorgang handelt. Der Vorgang fand auch nicht auf einer internen Seite des Zentralrates der Praragraphenreiter statt, sodass davon auszugehen wäre, dass es sich um einen internen Vorgang dieses Organs handelte. Daher ist davon auszugehen, dass Spielteilnehmer JANNiS als Privatkamel handelte und somit keine Arbeit für den Zentralrat der Paragraphenreiter ausführte.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 00:19, 9. Okt. 2012 (NNZ)
C4-1/2012 – Antrag auf Rüge[<small>bearbeiten</small>]
Vorgangsnummer: C4-1/2012-1
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand: Hiermit beantragt der Spielleiter den Spielteilnehmer Kam-aeleon gemäß § 4.1 Absatz (d) Spielregeln zu rügen, hilfsweise mecklenburgvorzupommern oder zu verwarnen.
Begründung: Genannter Spielteilnehmer hat sich in der Organliste als Mitglied des Organs WOzU(stEmpeL) eingetragen, obwohl er weder gemäß § 1 Absatz (e) Satz 2 noch aufgrund einer anderen Regelung Mitglied des genannten Organs geworden ist. Zudem hat er zahlreiche Vorgänge auf der zentralen Vorgansseite mit dem Stempel "Stempel fehlt" gestempelt, ohne, dass er hierzu gemäß Spielregeln oder einer sonstigen Regelung oder durch einen Vorgang berechtigt gewesen wäre. Beides stellt einen gravierenden Verstoß gegen § 0 Spielregeln da und sollte daher nicht ohne Konsequenzen bleiben. (Dem Spielleiter ist sehr wohl bewusst, dass der Spielleiter in dieser Angelegenheit gemäß Artikel 2 § 2 dazu berechtigt wäre, von Amts wegen tätig zu werden. Es erschien ihm jedoch sowohl bürokratischer als auch übersichtlicher, einen entsprechenden Antrag bei sich selbst zu stellen.)
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 23:40, 8. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C4-1/2012-2
Genehmigter Vorgang: C4-1/2012-1
Genehmigungstext: Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung uneingeschränkt stattgegeben.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 23:49, 8. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C4-1/2012-3
Adressat: Kam-aeleon
Rügetext: Der Spielteilnehmer Kam-aeleon wird hiermit gerügt.
Begründung: Genannter Spielteilnehmer hat sich in der Organliste als Mitglied des Organs WOzU(stEmpeL) eingetragen, obwohl er weder gemäß § 1 Absatz (e) Satz 2 noch aufgrund einer anderen Regelung Mitglied des genannten Organs geworden ist. Zudem hat er zahlreiche Vorgänge auf der zentralen Vorgansseite mit dem Stempel "Stempel fehlt" gestempelt, ohne, dass er hierzu gemäß Spielregeln oder einer sonstigen Regelung oder durch einen Vorgang berechtigt gewesen wäre. Beides stellt einen gravierenden Verstoß gegen § 0 Spielregeln da. Dem Spielleiter blieb daher nichts anderes übrig, als den genannten Spielteilnehmer zu rügen.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 23:49, 8. Okt. 2012 (NNZ)
C6-2/2012 – Antrag auf Regelauslegung[<small>bearbeiten</small>]
Vorgangsnummer: C6-2/2012-1
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand: Euer Ehren,
ich beantrage hiermit die Auslegung von § 5 (e) der Spielregeln:
- „Unklarheiten bezüglich der Spielregeln müssen dem Spielleiter per Antrag vorgebracht werden. Der Spielleiter entscheidet dann verbindlich über die genaue Auslegung der fraglichen Regeln.“
Berechtigt o. g. Regel den Spielleiter zur verbindlichen Auslegung einer Rahmenregel, gesetzt den Fall, dass dies bei ihm beantragt wird?
Begründung: Der Unterzeichner spielt mit dem Gedanken, einen Antrag auf Auslegung einer Rahmenregel zu stellen und wüsste zuvor gerne über die Rechtsgrundlagen bescheid.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 01:05, 9. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C6-2/2012-2
Genehmigter Vorgang: C6-2/2012-1
Genehmigungstext: Dem Antrag auf Regelauslegung wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 01:07, 9. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C6-2/2012-3
Bezug: C6-2/2012-1
Information: Die Regelauslegung wird zur Zeit vom Spielleiter erarbeitet. Da sämtliche Aspekte dieser Angelegenheit aufs sorgfältigste geprüft und gegeneinander abgewogen werden müssen, kann dies eine Weile dauern. Ich bitte sie daher im Namen des Spielleiters um etwas Geduld.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 01:07, 9. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C6-2/2012-4
Grundlage: C6-2/2012-1
Betreff: Regelauslegung durch den Spielleiter
Beschlusstext: Die Berechtigung des Spielleiters, Spielregeln verbindlich auszulegen, erstreckt sich auch auf die Rahmenregeln. Da kein anderes Organ zu einer verbindlichen Auslgeung der Rahmenregeln berechtigt ist, wäre eine verbindliche Auslegung der Rahmenregeln unmöglich, falls der Spielleiter hierzu nicht bereichtig wäre. Dies könnte wiederum zu Rechtsunsicherheiten führen, die § 0 Spielregeln widersprechen würden. Daher ist der Spielleiter der Ansicht, dass „Spielregeln“ im Sinne von § 5 Absatz (e) Spielregeln neben den eigentlichen Spielregeln auch die Rahmenregeln umfasst. Dafür spricht auch, dass die Rahmenregeln auf der Bürokratenspiel-Hauptseite, auf der sie veröffentlicht sind, einen Unterpunkt unter der Überschrift „Spielregeln“ darstellen.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 23:03, 9. Okt. 2012 (NNZ)
C8-3/2012 – Antrag auf Seiten für das Organ WOzU(stEmpeL)[<small>bearbeiten</small>]
Vorgangsnummer: C8-3/2012-1
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand: Euer Ehren,
Als Mitglied des Organs WOzU(stEmpeL) beantrage ich hiermit gemäss § 8, die im Anhang aufgelisteten Seiten anlegen zu dürfen.
Begründung: Für seine Arbeit benötigt WOzU(stEmpeL) nebst einer eigenen Seite zwingend auch Seiten zur Publikation seiner in § 4.4 (c) erwähnten Geschäftsordnung, zum Entgegennehmen von Anträgen gemäss § 4.4 (e) und zur klaren Definition von Richtlinien bezüglich des Vorgehens gemäss § 4.4 (g).
Organ/Sachbearbeiter: WOzU(stEmpeL), Sachbearbeiter Kam-aeleon
Unterschrift, Datum: Kam-aeleon (Diskussion) 08:09, 9. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C8-3/2012-2
Genehmigter Vorgang: C8-3/2012-1
Genehmigungstext: Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung uneingeschränkt stattgegeben.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 23:07, 9. Okt. 2012 (NNZ)
C6-3/2012 – Antrag auf Regelauslegung bezüglich §2 (d)[<small>bearbeiten</small>]
Vorgangsnummer: C6-3/2012-1
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand: Euer Ehren,
ich beantrage hiermit die Auslegung von folgender Passage aus § 2 (d) der Spielregeln:
- „Wird ein Antrag auf Antragsberechtigung nicht binnen zwei Tagen bearbeitet, so gilt er automatisch als genehmigt.“
Ausgehend von den in der Anlage aufgeführten Vorgängen, insbesondere der Anfechtung seitens des mir im Gegensatz zu Euer Ehren eher unsympathischen Spielteilnehmers TM?!, wäre die zu klärende Frage, ob die Formulierung in den Spielregeln bedeutet, dass die Bearbeitung der Antragsberechtigung während der Frist von zwei Tagen lediglich begonnen werden muss, um die automatische Genehmigung zu verhindern, oder ob die Bearbeitung der Antragsberechtigung durch den Aufsichtsrat innerhalb der zwei Tage vollständig abgeschlossen sein muss, wie es das Wort "binnen" nahe legt.
Begründung: Es wäre ein absolut gegen §0 und die gute Ordnung verstoßender Zustand, das furchtbare Problem ungelöst zu lassen.
Unterschrift, Datum: Wanderdüne (Diskussion) 17:54, 9. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C6-3/2012-2
Genehmigter Vorgang: C6-3/2012-1
Genehmigungstext: Dem Antrag auf Regelauslegung wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 23:29, 9. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C6-3/2012-3
Grundlage: C6-3/2012-1
Betreff: Regelauslegung durch den Spielleiter
Beschlusstext: So sehr der Spielleiter dem Spielteilnehmer TM?! auch schätzt, sieht er sich doch gezwungen, festzustellen, dass die Bearbeitung gemäß § 2 Absatz (d) Spielregeln innerhalb der Frist von zwei Wochen nicht nur begonnen haben, sondern auch abgeschlossen sein muss. Die Forumlierung „nicht binnen zwei Tagen bearbeitet“ ist zwar nicht sehr eindeutig, eine Formulierung wie „wenn die Bearbeitung nicht innerhalb einer Frist von zwei Tagen begonnen hat“ oder „wenn die Bearbeitung nicht binnen zwei Tagen abgeschlossen wurde“ wären besser geeignet. Sie lässt sich jedoch am ehesten dahingehend verstehen, dass die Bearbeitung innerhalb der genannten Frist auch abgeschlossen sein muss. Der Spielleiter weist allerdings darauf hin, dass es angeraten wäre, die Spielregeln bei Gelegenheit so zu ändern, dass die fragliche Formulierung durch eine eindeutigere ersetzt wird.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 23:29, 9. Okt. 2012 (NNZ)
C6-4/2012 – Antrag auf Regelauslegung[<small>bearbeiten</small>]
Vorgangsnummer: C6-4/2012-1
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand: Euer Ehren,
ich beantrage hiermit die Auslegung der 5. Rahmenregel:
- „Anträge, Mitteilungen, Feststellungen, Gutachten etc. sollten auf der Seite Projekt:Bürokratenspiel/x. Runde/Vorgänge eingereicht werden, sofern keine speziellen Seiten dafür vorgesehen sind.“
Dem Unterzeichner ist unklar, was unter „vorgesehen“ zu verstehen ist. Wer darf eine Seite für bestimmte Vorgänge „vorsehen“ und auf welche Weise muss er dies tun? Ist beispielsweise der Adressat eines Vorgangs berechtigt, über die zu verwendende Seite zu entscheiden? Wie hat er dies bekanntzugeben?
Begründung: Dem Unterzeichner scheinen hier elementare Sachverhalte völlig unklar.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 19:25, 11. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C6-4/2012-2
Genehmigter Vorgang: C6-4/2012-1
Genehmigungstext: Dem Antrag auf Regelauslegung wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 23:18, 11. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C6-4/2012-3
Grundlage: C6-4/2012-1
Betreff: Regelauslegung durch den Spielleiter
Beschlusstext: Als für einen bestimmten Vorgang vorgesehen ist eine Seite dann, wenn sie durch die Spielregeln oder eine vergleichbare Regelung oder aber durch die Geschäftsordnung des Zuständigen Organ (bei einem Antrag beispielsweise ist dies regelmäßig das Organ, an das der Antrag gerichtet ist) dafür vorgesehen ist. Keinesfalls darf beispielsweise der Antragsteller nach seinem Gutdünken darüber entscheiden, da dies § 0 Spielregeln zuwiderliefe.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 23:18, 11. Okt. 2012 (NNZ)
C4-2/2012 - Antrag auf Rügung des Spielleiters[<small>bearbeiten</small>]
Vorgangsnummer: C4-2/2012-1
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand: Euer Ehren,
hiermit beantrage ich, dass Euer Ehren Euer Ehren Spielleiter rügen möge, falls Euer Ehren wünscht und es für nötig empfindet, kann auch eine schwerere Strafe wie beispielsweise eine Mecklenburg-Vorpommer oder ein Ausschluss aus einem Organ in Betracht gezogen werden, dies würde von meiner Seite auch befürwortet werden.
Begründung: Massiver Verstoß gegen §0: Nachdem der Spielleiter dem Spielleiter zunächst sehr regelkonform und sinnvoll vier Unterseiten der genehmigten Seite namens Projekt:Bürokratenspiel/12. Runde/Organe/Spielleiter genehmigte, die die Namen Geschäftsordnung, Aktenplan, Regelauslegungen und Vorgänge tragen, natürlicherweise gemäß der allgemeinen Ordnung davon ausgehend, dass diese Seiten für das genutzt werden würden, was ihr Name auch nahelegt, nämlich in dieser Reihenfolge für die Veröffentlichung der Geschäftsordnung, des Aktenplans, von Regelauslegungen und für die Durchführung von Vorgängen, zeigte sich, dass der Spielleiter den Spielleiter offensichtlich getäuscht hatte: Dieser (der Spielleiter) nutzt die Seiten anders, als ihre Namen es mitteilen - so finden sich auf der Seite für Regelauslegungen die Vorgänge, auf der Seite namens Aktenplan befindet sich die Geschäftsordnung und so weiter. Dies ist ein grotesker und zu rügender Verstoß gegen §0. Ja, wo kämen wir denn hin, wenn das jeder so machte? Dann lägen die Unterhosen in der Sockenschublade und man würde sich seine ganze Unterwäsche schmutzig machen, weil man darauf liefe! Es ist das Gegenteil von Ordnung, wenn die Benennung einer Unterseite ihrem Zweck widerläuft. Ich bitte um Abstellung dieses Missstandes und Rügung des Spielleiters, wenn nicht härtere Strafen nötig erscheinen.
Unterschrift, Datum: Sockenpuppe von Wanderdüne (Diskussion) 11:09, 12. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C4-2/2012-2
Abgelehnter Vorgang: C4-2/2012-1
Ablehnungstext: Dieser Antrag wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Dem Spielleiter ist keine Regel oder sonstige Vorschrift bekannt, die die Benennung von Organunterseiten regelt. Auch andere Organe nehmen bei der Benennung ihrer Unterseiten wenig bis gar keine Rücksicht auf die Inhalte, für die die jeweilige Seite bestimmt ist. Als Beispiel hierfür mag der Aufsichtsrat dienen. Der Spielleiter sieht daher keinen Grund, warum es dem jeweiligen Organ nicht völlig freigestellt sein sollte, wie es seine Unterseiten benennt. Falls der Antragsteller der Ansicht ist, dass in dieser Angelegenheit Regelungsbedarf bestünde, so steht es ihm selbstverständlich frei, beim Zentralrat der Paragraphenreiter einen Antrag auf Regelauslegung zu stellen.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 22:52, 13. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C4-2/2012-3
Angefochtener Vorgang: C4-2/2012-2
Anfechtungsinhalt: Euer Ehren, Obige Ablehnung ist abzulehnen, sie ist null und nichtig, da sie eine sinnlose, nämlich gegen die Spielregeln verstoßende, Begründung enthält. Zum einen ist die Regel, die dem Spielleiter augenscheinlich nicht bekannt ist, der §0. Dieser regelt eindeutig, dass Ordnung zu schaffen und erhalten ist, und Ordnung ist genau das Gegenteil des Umstandes, dass an Dingen Etiketten angebracht werden, die nicht zu diesen Dingen passen. Des Weiteren ruft obige Ablehnung zu einem Regelverstoß auf, durch den Passus, es stehe dem Antragsteller frei, „beim Zentralrat der Paragraphenreiter einen Antrag auf Regelauslegung zu stellen“. Gemäß den Spielregeln ist so etwas nicht möglich, insofern ist der obige Vorgang als Ordnungswidrigkeit zu sehen, die möglichst schnell zurückgezogen werden sollte, falls der Ersteller einen Rest von Ordnungsliebe im Leib hat!
Unterschrift, Datum: Wanderdüne (Diskussion) 18:06, 14. Okt. 2012 (NNZ)
Anlage
Vielleicht mal die hier lesen!Vorgangsnummer: C4-2/2012-4
Genehmigter Vorgang: C4-2/2012-3
Genehmigungstext: Diese Anfechtung wird insoweit genehmigt, wie sie sich auf die Erteilung eines Ratschlags durch den Spielleiter beruft, welcher, würde der Antragsteller ihm Folge leisten, zu regelwidrigem Verhalten führen würde.
Einschränkungen: Ob der Spielleiter sich auch den übrigen Argumenten der Anfechtung anschließt, muss er erst einmal sorgfältig überdenken.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 22:12, 14. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C4-2/2012-5
Zurückgezogener Vorgang: C4-2/2012-2
Rückzugstext: Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen.
Begründung: Auch dass der zuständige Sachbearbeiter zum Zeitpunkt der Ablehnung übermüdet war, kann keinesfalls als Entschuldigung dafür angesehen werden, dass er zu regelwidrigem Verhalten rät.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 22:12, 14. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C4-2/2012-6
Bezug: C4-2/2012-1
Information: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Bemerkung: Da sich die Situation (nicht zuletzt aufgrund eines unprofessionellen Sachbearbeiters auf Seiten des Spielleiters, wie selbiger zuzugeben sich leider genötigt sieht) als komplexer darstellt, als ursprünglich Angenommen, muss der Spielleiter erst einmal ausführlich über den Sachverhalt nachdenken, bevor er sich in der Lage sieht, eine Entscheidung über das weitere Vorgehen zu treffen.
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 22:12, 14. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C4-2/2012-7
Abgelehnter Vorgang: C4-2/2012-1
Ablehnungstext: Dieser Antrag wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Dem Spielleiter ist keine Regel oder sonstige Vorschrift bekannt, die die Benennung von Organunterseiten regelt. Auch andere Organe nehmen bei der Benennung ihrer Unterseiten wenig bis gar keine Rücksicht auf die Inhalte, für die die jeweilige Seite bestimmt ist. Als Beispiel hierfür mag der Aufsichtsrat dienen. Der Spielleiter sieht daher keinen Grund, warum es dem jeweiligen Organ nicht völlig freigestellt sein sollte, wie es seine Unterseiten benennt. Falls der Antragsteller der Ansicht ist, dass in dieser Angelegenheit Regelungsbedarf bestünde, so steht es ihm selbstverständlich frei, beim Zentralrat der Paragraphenreiter einen Antrag auf Regeländerung zu stellen.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 21:13, 20. Okt. 2012 (NNZ)
C6-5/2012 – Antrag auf Regelauslegung[<small>bearbeiten</small>]
Vorgangsnummer: C6-5/2012-1
Adressat: Spielleiter
Bezug auf Vorgang: Bezug auf Vorgang (kann wegfallen)
Antragsgegenstand: Euer Ehren Spielleiter. Hiermit bitte ich untertänigst um eine Regelauslegung zu §6(c) der Spielregeln. In §6(c) der Spielregeln steht: "...darf von einem beliebigen nach §3 antragsberechtigten Kamel seines Postens enthoben und durch ein anderes Kamel ersetzt werden". Da der gesamte Paragraph als Kann-Bestimmung ausgeführt ist (...darf von einem beliebigen...), darf hier ebenso bei der Ersetzung von einer Kann-Bestimmung ausgegangen werden und - falls kein Ersatzkamel zur Verfügung steht - der freigewordene Posten als Vakant zu kennzeichnen?
Begründung: Nicht immer ist es mangels Spielteilnehmer möglich, ein Ersatzkamel zu benennen, welches unverzüglich der Ersetzung zustimmt und/oder diese ablehnt. Durch eine zwanghafte,sofortige Ersetzung ohne vorliegen einer Zustimmung des Ersatzkameles wird der eigentliche Zweck der Verhinderung einer Untätigkeit vereitelt. Entsprechend wäre die Ausschreibung als Vakant vorzuziehen, da dies ein weiteres Vorgehen nach §9 der Spielregeln ermöglichen würde.
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat, --Atreju (Diskussion) 22:15, 13. Okt. 2012 (NNZ), VdA.
Unterschrift, Datum: Atreju (Diskussion) 22:15, 13. Okt. 2012 (NNZ)
Anlage
§6(c) und §9 der SpielregelnVorgangsnummer: C6-5/2012-2
Adressat: Spielleiter
Thema: Beantragte Regelauslegung nach C6-5/2012-1
Gutachtentext: Euer Ehren!
Ich möchte Ihnen untertänigst meine unwürdigsten Dienste beim Klären dieses Sachverhalts anbieten. Natürlich wäre dies bei Ihrem brillianten Geist und messerscharfen Verstand nicht im Geringsten erforderlich, aber ich tue es einfach trotzdem.
Beschränktere Geister als der Ihrige würden an dieser Stelle einen verstaubten Sparwitz über einen Logiker im Museum hervorkramen. Doch das Problem schöpft tiefer. Schauen wir uns den Satz doch einmal in Ruhe an:
- „Lässt das untätige Kamel die Frist in Absatz (b) verstreichen, so handelt es fahrlässig untätig und darf von einem beliebigen nach §3 antragsberechtigten Kamel seines Postens enthoben und durch ein anderes Kamel ersetzt werden, sofern das Ersatzkamel dem zustimmt.“
Die entscheidende Stelle lässt sich syntaktisch und damit in diesem Falle auch semantisch unterschiedlich interpretieren. Die Konjunktion und kann auf verschiedenen Ebenen als Verbinder eingesetzt werden, sodass vereinfacht gesagt folgende Interpretationsmöglichkeiten existieren:
- Das beliebige Kamel darf eine komplexe Handlung vornehmen, bestehend aus Enthebung und Ersetzung.
- Dem beliebigen Kamel sind mehrere Dinge gestattet, nämlich das Entheben und das Ersetzen.
Pragmatisch läge die zweite Interpretation nahe, aber in der Bürokratie bedeutet Pragmatik bekanntlich nichts. Hingegen bedeutet Ihr Wort, Euer Ehren, alles – wir harren Ihrem allergnädigsten Urteil.
Organ/Sachbearbeiter: Selbsternannter Experte Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 22:40, 13. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C6-5/2012-3
Genehmigter Vorgang: C6-5/2012-1
Genehmigungstext: Dem Antrag auf Regelauslegung wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Einschränkungen: Ein Vorgang namens Bezug auf Vorgang (kann wegfallen) ist dem Spielleiter nicht bekannt, weswegen selbiger nicht als Grundlage für die Entscheidung in dieser Angelegenheit herangezogen werden kann.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 23:09, 13. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C6-5/2012-4
Bezug: C6-5/2012-1
Information: Die Regelauslegung wird zur Zeit vom Spielleiter erarbeitet. Da sämtliche Aspekte dieser Angelegenheit aufs sorgfältigste geprüft und gegeneinander abgewogen werden müssen, kann dies eine Weile dauern. Ich bitte sie daher im Namen des Spielleiters um etwas Geduld.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 23:09, 13. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C6-5/2012-5
Grundlage: C6-5/2012-1
Betreff: Regelauslegung durch den Spielleiter
Beschlusstext: Der Spielleiter ging aufgrund der Formulierung in § 6 Abs. (c) Spielregeln zunächst davon aus, dass fraglicher Absatz lediglich eine eine komplexe Handlung, bestehend aus Enthebung und Ersetzung, gestattet (Interpretationsalternative 1 des Gutachtens C6-5/2012-2), jedoch keine bloße Enthebung oder bloße Ersetzung, da anderenfalls eine Formulierung wie „darf von einem beliebigen nach §3 antragsberechtigten Kamel seines Postens enthoben oder, sofern das Ersatzkamel dem zustimmt, durch ein anderes Kamel ersetzt werden“ gewählt worden wäre. Bei genauerer Überlegung kam er jedoch zu dem Schluss, dass eine Ersetzung bereits beinhaltet, dass das bisherige Organmitglied aus dem Organ ausscheidet, während gleichzeitig ein anderer Spielteilnehmer Mitglied des Organs wird. Die Enthebung ist also bereits Teil der Ersetzung. Wenn also in den Spielregeln die Enthebung explizit neben der Ersetzung genannt wird, so ist davon auszugehen, dass es sich um Alternativen handelt. Der Spielleiter schließt sich daher der Interpretationsalternative 2 des Gutachtens C6-5/2012-2 an: Als Alternative zur Ersetzung kann auch eine bloße Enthebung erfolgen.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 12:25, 16. Okt. 2012 (NNZ)
C8-4/2012 – Seiten für den Zentralrat der Paragraphenreiter[<small>bearbeiten</small>]
Vorgangsnummer: C8-4/2012-1
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand: Euer Ehren,
der Zentralrat der Paragraphenreiter beantragt gemäß § 8, die im Anhang aufgelisteten Seiten einrichten zu dürfen.
Begründung: Zur ordnungsgemäßen Erfüllung der ROTZ sind diese Vorlagen unverzichtbar.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter, Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 23:26, 13. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C8-4/2012-2
Genehmigter Vorgang: C8-4/2012-1
Genehmigungstext: Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung uneingeschränkt stattgegeben.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 00:25, 14. Okt. 2012 (NNZ)
C8-5/2012 – Seite für den Aufsichtsrat[<small>bearbeiten</small>]
Vorgangsnummer: C8-5/2012-1
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand: Euer Ehren Spielleiter. Der Aufsichtsrat beantragt gemäß § 8, die im Anhang aufgelistete Seite einrichten zu dürfen.
Begründung: Leider wurde es bisher versäumt, für den Aufsichtsrat eine Hauptseite zu beantragen. Durch dieses Versäumnis ist es Besuchern des Aufsichtsrates bisher unmöglich, den Leistungsumfang des Aufsichtsrates einzusehen ("Stichwort: Behördenwegweiser").
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat/Sachbearbeiter: Atreju
Unterschrift, Datum: --Atreju (Diskussion) 10:55, 15. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C8-5/2012-2
Genehmigter Vorgang: C8-5/2012-1
Genehmigungstext: Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung uneingeschränkt stattgegeben.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 12:30, 16. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C8-5/2012-3
Adressat: Spielleiter
Beschwerdegrund: Rahmenregelverstoß durch Seitenanlegung
Genauere Angaben: Euer Ehren,
das Anlegen oben genannter Spielseite widerspricht Rahmenregel 6. Der Unterzeichner ist daher zutiefst erschüttert, dass der Spielleiter den Antrag in unveranwortlicher Weise genehmigt hat. Er erwartet den sofortigen Rückzug der Genehmigung und die Vernichtung der betreffenden Spielseite.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 23:10, 21. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C8-5/2012-4
Genehmigter Vorgang: C8-5/2012-3
Genehmigungstext: Dieser Beschwerde wird mit sofortiger Wirkung uneingeschränkt stattgegeben.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 20:03, 22. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C8-5/2012-5
Zurückgezogener Vorgang: C8-5/2012-2
Rückzugstext: Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 20:03, 22. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C8-5/2012-6
Abgelehnter Vorgang: C8-5/2012-1
Ablehnungstext: Dieser Antrag wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Gemäß Rahmenregel 6 sind Seiten für Organe nur als Unterseiten von Projekt:Bürokratenspiel/12. Runde/Organe oder Projekt:Bürokratenspiel/12. Runde/Vorgänge zulässig. Als Unterseiten von Projekt:Bürokratenspiel/12. Runde sind ansonsten nur allgemeine Seiten zulässig, falls diese das Spielgeschehen für viele Mitspieler deutlich vereinfachen. Der Antragsteller hat jedoch versäumt, dazulegen, weshalb ausgerechnet die Organhauptseite des Aufsichtsrates eine allgemeine Seite darstellen soll und inwieweit diese das Spielgeschehen für viele Mitspieler deutlich vereinfacht.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 20:03, 22. Okt. 2012 (NNZ)
C8-6/2012 – Seiten für die KAESE[<small>bearbeiten</small>]
Vorgangsnummer: C8-5/2012-1 C8-6/2012-1
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand: Euer Ehren, hiermit beantrage ich gemäß § 8 Spielregeln die im Anhang genannten Seiten.
Begründung: Nämliche Seiten sind unabdingbar für ein hinreichend bürokratisches Tätigwerden der KAESE.
Organ/Sachbearbeiter: KAESE/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 22:26, 20. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C8-5/2012-2 C8-6/2012-2
Genehmigter Vorgang: C8-5/2012-1 C8-6/2012-1
Genehmigungstext: Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung uneingeschränkt stattgegeben.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 22:27, 20. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C8-6/2012-3
Grundlage: Artikel 4 §§ 9 und 12 SpieGeL
Betreff: Änderung von Vorgangsnummern
Beschlusstext: Die bisherige Vorgangsnummer des Antrags C8-5/2012-1 in dieser Akte wird mit sofortiger Wirkung in C8-6/2012-1 geändert. Die bisherige Vorgangsnummer der Genehmigung C8-5/2012-2 in dieser Akte wird mit sofortiger Wirkung in C8-6/2012-2 geändert. Bezugnahmen auf diese Vorgänge durch andere Vorgänge dieser Seite sind dementsprechend anzupassen.
Begründung: Die Vorgangsnummern C8-5/2012-1 und C8-5/2012-2 wurden bereits in der Akte C8-5/2012 verwendet.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 18:28, 22. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C8-6/2012-4
Zurückgezogener Vorgang: C8-6/2012-2
Rückzugstext: Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen.
Begründung: Siehe Akte C0-1/2012
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 18:37, 22. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C8-6/2012-5
Abgelehnter Vorgang: C8-6/2012-1
Ablehnungstext: Die Form des Antrags entspricht nicht der SpieGeL. Dies hat eine sofortige Ablehnung des Antrags zur Folge.
Begründung: Der Antragsteller hat ursprünglich nicht nur eine falsche Vorgangsnummer verwendet, sondern eine, die bereits für einen vorherigen Vorgang verwendet worden ist, was eine Uneindeutigkeit zur Folge hatte. Das der Spielleiter die fehlerhafte Vorgangsnummer zwischenzeitlich korrigiert hat, ist gemäß Artikel 4 § 11 unerheblich.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 18:37, 22. Okt. 2012 (NNZ)
C8-7/2012 – Seite für den Aufsichtsrat[<small>bearbeiten</small>]
Vorgangsnummer: C8-7/2012-1
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand: Euer Ehren Spielleiter. Der Aufsichtsrat beantragt gemäß § 8, einen Redirect auf der Seite Projekt:Bürokratenspiel/12. Runde/Organe/Aufsichtsrat zu Projekt:Bürokratenspiel/12. Runde/Aufsichtsrat einzurichten.
Begründung: Die in C8-5/2012 genehmigte Seite sit nicht in der Navigationsseite des Bürokratenspieles der 12. Runde vorhanden und sorgt so für Verwirrung.
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat/Sachbearbeiter: Atreju
Unterschrift, Datum: --Atreju (Diskussion) 15:52, 21. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C8-7/2012-2
Abgelehnter Vorgang: C8-7/2012-1
Ablehnungstext: Der Adressat erklärt sich als nicht zuständig für diesen Vorgang.
Begründung: Dem Spielleiter wäre keine Regel bekannt, gemäß der der Spielleiter für das einrichten von Redirects zuständig wäre. Selbstverständlich steht es dem Antragsteller als Vertreter des Aufsichtsrates frei, eine weitere Seite für den Aufsichtsrat zu beantragen, auf der der Aufsichtsrat dann, falls ihm danach ist, einen Redirect anlegen kann – wohin auch immer.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 20:09, 22. Okt. 2012 (NNZ)
C4-3/2012 – Antrag auf Rügung des Spielleiters und Kamel TM?![<small>bearbeiten</small>]
Vorgangsnummer: C4-3/2012-1
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand: Euer Ehren Spielleiter. Hiermit stelle ich den Antrag auf Rügung des Spielleiters (in seiner Funktion als Spelleiter), sowie auf Rügung des Kamels TM?!.
Begründung: Das Formular zu Antrag C8-6/2012 nennt als Vorgangsnummer C8-5/2012-1. Ebenso nennt die Genehmigung des Antrages zu Vorgang C8-6/2012 die Vorgangsnummer C8-5/2012-2 und bezieht sich dabei auf Vorgangsnummer C8-5/2012-1. Wie Euer Ehren sicher zweifelsfrei feststellen kann, sind somit die genannten Vorgangsnummer doppelt vergeben (Richtig in Antrag C8-5/2012 und unrichtig in Antrag C8-6/2012). Damit verstößt sowohl der Antrag C8-6/2012 sowie dessen Genehmigung durch den Spielleiter gegen §0 der Spielregeln (wegen doppelter Vergabe von Vorgangsnummern), sowie gegen §8 SpieGeL (insbesondere Satz 1 und 2). Das antragsstellende Kamel sowie der Spielleiter sind deshalb zu rügen.
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat/Sachbearbeiter: Atreju
Unterschrift, Datum: --Atreju (Diskussion) 15:52, 21. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C4-3/2012-2
Genehmigter Vorgang: C4-3/2012-1
Genehmigungstext: Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung teilweise stattgegeben.
Einschränkungen: Dem Spielleiter erscheint es unanagemessen, auch den Antragsteller zu rügen. Es ist unüblich, Antragsteller zu rügen, nur weil diese eine falsche Vorgangsnummer verwendet haben, da Antragsteller meist nur wenig Erfahrung im Umgang mit der Geschäftsordnung des Adressaten haben. In diesem speziellen Fall scheint dem Spielleiter jedoch zumindest eine Verwarnung angebracht, da der Antragsteller fahrlässigerweise eine bereits verwendete Vorgangsnummer ein zweites mal verwendete, was zu einer unbürokratischen Verwechselungsgefahr führte.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 20:27, 22. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C4-3/2012-3
Adressat: Spielleiter
Rügetext: Der Spielleiter wird hiermit gerügt.
Begründung: Der Spielleiter hat auf seiner eigenen Vorgangsseite und entgegen seiner eigenen Geschäftsordnung (SpieGeL) eine bereits verwendete Vorgangsnummer ein weiteres mal verwendet. Dies hätte ihm auch bekannt sein müssen, da die erste Verwendung der Vorgangsnummer ebenfalls durch ihn erfolgt war. Von bloßer Fahrlässigkeit kann folglich keine Rede sein. Auch sollte dem Spielleiter seine eigene Geschäftsordnung bekannt sein.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 20:27, 22. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C4-3/2012-4
Adressat: TM?!
Verwarnungstext: Der genannte Spielteilnehmer wird hiermit verwarnt.
Begründung: Der genannte Spielteilnehmer hat auf der Vorgangsseite des Spielleiters grob fahrlässig eine bereits verwendete Vorgangsnummer erneut verwendet und dadurch eine Quelle für eine potentielle unbürokratische verwirrung geschaffen.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 20:27, 22. Okt. 2012 (NNZ)
C0-1/2012 – Antrag auf nachträgliche Abweisung des Antrags C8-6/2012 wegen Formfehler[<small>bearbeiten</small>]
Vorgangsnummer: C0-1/2012-1
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand: Euer Ehren Spielleiter. Hiermit stelle ich den Antrag auf nachträgliche Abweisung des Antrages C8-6/2012 wegen Formfehler.
Begründung: Wie bereits in Antrag C4-3/2012 ausgeführt, nennt das Formular zu Antrag C8-6/2012 als Vorgangsnummer C8-5/2012-1. Ebenso nennt die Genehmigung des Antrages zu Vorgang C8-6/2012 die Vorgangsnummer C8-5/2012-2 und bezieht sich dabei auf Vorgangsnummer C8-5/2012-1. Wie Euer Ehren sicher zweifelsfrei feststellen kann, sind somit die genannten Vorgangsnummer doppelt vergeben (Richtig in Antrag C8-5/2012 und unrichtig in Antrag C8-6/2012). Damit verstößt sowohl der Antrag C8-6/2012 sowie dessen Genehmigung durch den Spielleiter gegen §0 der Spielregeln (wegen doppelter Vergabe von Vorgangsnummern), sowie gegen §8 SpieGeL (insbesondere Satz 1 und 2). Daher ist der Antrag C8-6/2012 als ganzes wegen Formfehler nachträglich abzuweisen.
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat/Sachbearbeiter: Atreju
Unterschrift, Datum: --Atreju (Diskussion) 15:52, 21. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C0-1/2012-2
Genehmigter Vorgang: C0-1/2012-1
Genehmigungstext: Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung uneingeschränkt stattgegeben.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 18:11, 22. Okt. 2012 (NNZ)
C8-8/2012 – Seiten für die KAESE[<small>bearbeiten</small>]
Vorgangsnummer: C8-8/2012-1
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand: Euer Ehren, hiermit beantrage ich gemäß § 8 Spielregeln die im Anhang genannten Seiten.
Begründung: Nämliche Seiten sind unabdingbar für ein hinreichend bürokratisches Tätigwerden der KAESE.
Organ/Sachbearbeiter: KAESE/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 20:31, 22. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C8-8/2012-2
Genehmigter Vorgang: C8-8/2012-1
Genehmigungstext: Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung uneingeschränkt stattgegeben.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 20:32, 22. Okt. 2012 (NNZ)
C4-4/2012 – Antrag auf Rügung des Zentralrats der Paragraphenreiter[<small>bearbeiten</small>]
Vorgangsnummer: C4-4/2012-1
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand: Euer Ehren, hiermit beantrage ich, den Zentralrat der Paragraphenreiter zu rügen.
Begründung: Der Zentralrat der Paragraphenreiter hat durch seine Genehmigung einer Regeländerung zugelassen, dass es in den Spielregeln zwei Unter-§§ mit der Nummer 4.5 gibt, was einen höchst unbürokratischen Zustand darstellt und damit gegen § 0 Spielregeln verstößt.
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 20:42, 22. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C4-4/2012-2
Adressat: Spielleiter
Bezugnahme auf Vorgang: C4-4/2012-1
Stellungnahme: Euer Ehren,
hiermit möchte ich der Darstellung des Antragstellers entschieden widersprechen. Der Zentralrat der Paragraphenreiter hat am 15. Oktober den Antrag 36-1 auf Regeländerung genehmigt, der die folgenden Bestimmungen zur Nummerierung enthielt:
- „Sollte die Unter-§-Nummer 4.4 bereits vergeben sein oder aus sonstigen Gründen nicht zur Verfügung stehen, so soll sie durch die kleinste freie geeignete Unter-§-Nummer ersetzt werden.“
Außerdem hat der Zentralrat der Paragraphenreiter am 16. Oktober den Antrag 42+1 auf Regeländerung genehmigt, der ohne weitere Bestimmungen dieser Art beantragte, „den sich in der Anlage dieses Antrags befindlichen §4.5 zu den Spielregeln hinzuzufügen“.
Die Regeländerungen traten demzufolge am 17. respektive am 19. Oktober gemäß § 5 (d) Satz 1 in Kraft. Am 20. Oktober bequemte sich der Spielleiter dann mit erheblicher Verspätung, die Änderungen auf der Regelseite gemäß § 5 (d) Satz 2 umzusetzen. Dabei missachtete er aber oben genannte Formulierung des Antrags 36-1 und wählte die denkbar ungeeignete Paragraphennummer 4.5, ungeeignet deshalb, weil zu diesem Zeitpunkt bereits ein anderer Regeltext mit dieser Paragraphennummer in Kraft getreten war.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 22:42, 22. Okt. 2012 (NNZ)
C8-9/2012 – Seite für den Aufsichtsrat[<small>bearbeiten</small>]
Vorgangsnummer: C8-9/2012-1
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand: Euer Ehren Spielleiter. Der Aufsichtsrat beantragt gemäß § 8, die im Anhang aufgelistete Seite einrichten zu dürfen.
Begründung: Leider wurde es bisher versäumt, für den Aufsichtsrat eine Hauptseite zu beantragen. Durch dieses Versäumnis ist es Besuchern des Aufsichtsrates bisher unmöglich, den Leistungsumfang des Aufsichtsrates einzusehen ("Stichwort: Behördenwegweiser").
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat/Sachbearbeiter: Atreju
Unterschrift, Datum: --Atreju (Diskussion) 21:02, 22. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: C8-9/2012-2
Genehmigter Vorgang: C8-9/2012-1
Genehmigungstext: Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung uneingeschränkt stattgegeben.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 21:04, 22. Okt. 2012 (NNZ)