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Version vom 15. November 2007, 20:36 Uhr
Bürokratenspiel ▪
Aktuelle Spielzüge ▪
Vorlagen ▪
Spielregeln ▪
Rahmenregeln ▪
Organe ▪
Spielleiter ▪
Vorgänge (allgemein)
Anträge an den Spielleiter ▪
Verunglimpfung des Spielleiters ▪
Der Spielleiter
Auf dieser Seite können Anträge an den Spielleiter gestellt werden.
Entsprechende Formulare findet man hier.
Nr. 1 vom 28. September 2007: Antrag auf verbindliche Regelauslegung
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: AR/005/39/FR-1.1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren Spielleiter. Moeep!
Hiermit ersuche ich euer Ehren um Rat und Hilfe sowie um eine verbindliche Regelauslegung von § 3 Anträge, Punkt (c) welcher lautet "Erst nachdem der Antrag auf Stellen von Anträgen genehmigt wurde, ist das Kamel befugt, weitere Anträge gemäß der Spielregeln zu stellen.". In diesem Zusammenhang sei bitte festzustellen, ob es sich bei "Anträge" hierbei um reine Anträge im Sinne von Anträge handelt oder auch jeden anderen Verwaltungsakt (wie Mitteilungen, Gutachten, etc.) mit einschliesst.
Begründung:
Derzeit ist fuer das Stellen von Antraegen eine Antragstellungbefugnis nach § 3 einzuholen. Allerdings ist aus den momentanen Spielregeln nicht klar ersichtlich, ob diese Regel auch die generelle Teilnahme am Buerokratenspiel abdeckt bzw. genehmigt.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Adressat: Kindchen Atreju, Spielleiter
Vorgangsnummer/Zeichen: 6
Beschwerdegrund: Missachtung des §0
Genauere Angaben:
Euer Ehren, Ich bin für eine Ablehnung des Antrages, da eine Missachtung des §0 wegen Rechtschreibefehler vorliegt
Unterschrift, Datum: Bugybunny 11:33, 28. Sep 2007 (CEST)
Bemerkungen: Ich wäre für einen neuen Antrag ohne Rechtschreibefehler
Siehe auch: "eeine"
Beschluss AR/005/39/FR-1.1:bschl des Spielleiters vom 29.09.07 zum Definitionsumfang des Wortes "Anträge" in §3c.
- Bei den in §3c genannten Anträgen handelt es sich, wie der Antragssteller schon richtig vermutet, um "Anträge" im Sinne von Anträge.
Der Beschluss ist gemäß einer Regelauslegung des Spielleiters wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis:
In §3c ist explizit nur von Anträgen die Rede; damit sind andere Verwaltungsakte wie Gutachten, Beschwerden, Verwarnungen, Mitteilungen von diesem Paragraphen nicht betroffen.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Gast 17:46, 29. Sep 2007 (CEST)
Bemerkungen: Zum Beispiel können Mitglieder des Aufsichtsrats auch dann schon eine Antragsgenehmigung aussprechen, wenn ihr eigener Antrag auf Antragsstellungsbefugnis noch nicht genehmigt wurde (wer hätte diesen Antrag den auch annehmen sollen?).
Rechtsbehelfsbelehrung: Diese Beschluss wurde mit Hilfe einer Datenverarbeitungsanlage erstellt und bedarf daher keiner Unterschrift.
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Die Beschwerde 6 wird aufgrund von Rechtschreibfehlern zurückgewiesen. Das fängt schon damit an, dass am Ende der Punkt fehlt.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Gast 17:46, 29. Sep 2007 (CEST)
Bemerkungen: Im übrigen kann der Spielleiter im Antrag AR/005/39/FR-1.1 keine Schreibfehler erkennen.
Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittel sind wie üblich zugelassen.
Nr. 2 vom 12. Oktober 2007: Antrag auf Verwarnung von aktenlaiche
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: VW/Käfer
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich eine Verwarnung von aktenlaiche wegen Missbrauchs der Vorgangsseite des Zentralrates.
Begründung:
Mit Antrag Nr. 6 (allgemein) wurde dem Zentralrat das Anlegen einer Seite für seine eigenen Vorgänge genehmigt. Diese Seite dient der Bearbeitung von Vorgängen des Zentralrates. Mit Vorgang Nr. 17 (Zentralrat) hat der Beschuldigte auf der Seite des Zentralrates eine Verwarnung des Organs DD gegen das Kamel Mambres ausgesprochen. Dabei handelt es sich ganz klar nicht um einen Vorgang des Zentralrates, sondern einen Vorgang des Organs DD. Es kann nicht angehen, dass Organe wegen ihres eigenen Versäumnisses der Beantragung geeigneter Seiten für ihre Tätigkeit ihre Vorgänge willkürlich auf die Vorgangsseiten anderer Organe verteilen. Wo kommen wir denn da hin, bei einer solchen Unordnung?
Dem Unterzeichner erscheint das beanstandete Vorgehen jedenfalls nicht mit § 0 der Spielregeln vereinbar.
Anlagen: beanstandeter Vorgang
Vorgangsnummer/Zeichen: akt7
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: VW/Käfer
Bearbeitendes Organ: DD
Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
§ 8.2(a.2) weist explizit auf die Ressortübergreifende Funktion des DD hin. im obigen antrag VW/Käfer wird zutreffend gesagt: Diese Seite dient der Bearbeitung von Vorgängen des Zentralrates. da es sich um eine massnahme zum wohle des kamels mambres in seiner funkton als ZR mitkamel handelt, ist die seite perfekt fuer die verwarnung, denn es handelt sich zweifelsfrei um einen vorgang des ZR, wenn mambres am ende des tages abgestempelt wird, weil er zuviel aktivitaet zeigte und sich verausgabt hat. dies kann nicht im sinne des ZR sein und schon gar nicht im sinne des DD. das organ DD folgt lediglich seiner aufgabe und bestimmung und die beinhaltet auch die ressortuebergreifende einmischung auf andere organseiten zu wohle aller buerokamele.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: aktenlaiche10:40, 12.10.07
Anlagen: hat jemand den schmierfink gesehen?
Nr. 3 vom 14. Oktober 2007
ERLEDIGT
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: непротивоконституционствувателствувайте-2007-10-14-4-A
Antragsgegenstand:
Euer Ehren!
Hiermit beantrag ich im Namen des Innenrevisionskommissariates die Anlage folgender Unterseiten:
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Innenrevisionskommissariat
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Innenrevisionskommissariat/Vorgänge
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Innenrevisionskommissariat/Geschäftsordnung
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Innenrevisionskommissariat/Abteilungen
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Innenrevisionskommissariat/Abteilungen/I
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Innenrevisionskommissariat/Abteilungen/II
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Innenrevisionskommissariat/Bekanntmachungen
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Innenrevisionskommissariat/Vorlagen
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Innenrevisionskommissariat/Vorlagen/Fragebogen-1
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Innenrevisionskommissariat/Vorlagen/Fragebogen-2
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Innenrevisionskommissariat/Vorlagen/Fragebogen-3
Begründung:
Die Begründungen der Seiten im Einzeln:
- Um die Arbeit zwischen den vielen verschiedenen Mitarbeitern des Innenrevisionskommissariates besser koordinieren zu können, ist eine eigene Organseite nach unserem Dafürhalten unabdingbare Voraussetzung für eine möglichst effektive und zügige Arbeitserledigung. Allerdings erscheint es nicht sinnvoll, alle dieses Organ betreffenden Vorgänge, Erörterungen, Berichte etc. auf dieser einen Seite zu sammeln. Daher wird in den nachfolgenden Punkten auch die Einrichtung verschiedener Unterseiten beantragt. Dieses Argument wird bei den jeweiligen Unterseiten nicht nochmals einzeln vorgetragen.
- Zwar schreiben die Spielregeln das Einreichen von Berichten über die Poststelle vor; jedoch muss es auch eine Möglichkeit geben, andere Vorgänge an das Kommissariat zu richten.
- Jedes Organ, das etwas auf sich hält, hat eine eigene Geschäftsordnung.
- Aufgrunz seiner bisher noch nie dagewesenen Größe erscheint es sinnvoll, die Arbeit des Organes auf mehrere Abteilungen zu verteilen. Diese Seite soll eine Übersicht über die Abteilungen geben, sowie ggf. in einem abgetrennten Teilbereich Diskussionen über interne Umstrukturierungsmaßnahmen ermöglichen.
- Abteilung I (Auswertung) ist zunächst für das Sammeln und Auswerten von Daten sowie zur Veröffentlichungen von Berichten und ggf. Anregen von Maßnahmen an Zentralrat, Aufsichtsrat bzw. die breite Öffentlichkeit zuständig.
- Abteilung II (Nichtproduktive Arbeit) umfasst das gesamte Bürokratenspiel... ääääh, Quatsch, Freudscher Versprecher, ich meine: umfasst alle Aufgaben des Kommissariates, welche erledigt werden müssen, jedoch nicht zur eigentlichen Arbeit zählen. Beispielsweise würde dieser Antrag vermutlich von Abteilung II gestellt, wenn wir schon eine Geschäftsordnung hätten, was nicht möglich ist, da wir nichtmal eigene Seiten haben. Schluchz.
- Die Berichtsseite ist für statistischen Berichte an die Allgemeinheit vorgesehen, welche nach Spielregeln in regelmäßigen Abständen veröffentlicht werden sollen. Auch andere Bekanntmachungen sind denkbar, wie beispielsweise Pressemitteilungen zu Umstrukturierungsmaßnahmen.
- Das Innenrevisionskommissariat wird voraussichtlich in regelmäßigen Abständen zur Informationserhebung Fragebögen an andere Organe verteilen. Um dies zu erleichtern, ist angedacht, Vorlagen zu benutzen, welche dann mit Hilfe von {{subst:...}} eingebunden werden. Diese Seite soll eine Liste der Vorlagen beinhalten.
- Dies soll zunächst dem Entwurf und später der Bereithaltung der fertigen Fassung eines Fragebogens zu allgemeinen Angaben eines bestimmten Organes dienen.
- Dies soll zunächst dem Entwurf und später der Bereithaltung der fertigen Fassung eines Fragebogens zu Angaben bezüglich der momentanen Tätigkeit eines bestimmten Organes dienen.
- Dies soll zunächst dem Entwurf und später der Bereithaltung der fertigen Fassung eines Fragebogens zu Angaben bezüglich besonderer Vorkommnisse in einem bestimmten Organ bzw. im Zusammenhang mit der Arbeit dieses Organs dienen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Nr. 4 vom 19. Oktober 2007
ERLEDIGT
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: Spielleiter-schnarcht-1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich die Genehmigung zum Anlegen der Seite
Begründung:
Kamele, die mit dem Spielleiter unzufrieden sind, müssen eine Gelegenheit haben, ihrem Ärger Luft zu machen.
Anlagen: - keine -
Vorgangsnummer/Zeichen: Spielleiter-schnarcht-2
Bearbeitendes Organ: Mambres
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Der obenstehende Antrag gilt nach § 13 Satz 3 der Spielregeln als genehmigt.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 00:01, 23. Okt 2007 (CEST)
Anlagen: § 13 der Spielregeln
Nr. 5 vom 23. Oktober 2007: Antrag auf Verwarnung aller Kamele
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: непротивоконституционствувателствувайте-2007-10-23-1-A
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich, dass Sie ausnahmslos alle Kamele (oder ersatzweise alle zur Zeit nach §3 antragsberechtigen Kamele sowie derjenigen Kamele, welche sich in die Liste der Interessenten für die 4. Runde eingetragen haben, oder welche sich in irgendeiner Form an der 4. Runde beteiligt haben) wegen Verstoßes gegen § 8.3 Punkt 5 verwarnen.
Begründung:
§ 8.3 Punkt 5 schreibt vor, dass die Poststelle mit mindestens zwei Kamelen zu besetzen ist. Dies ist jedoch seit ihrer Gründung am 8. Oktober, also vor mehr als zwei Wochen, immer noch nicht erfolgt. Da jedes Kamel Mitglied der Poststelle werden kann (und zwar nicht nur antragsberechtigte Kamele, sondern alle Kamele), liegt nach Ansicht des Unterzeichners mittlerweile ein Regelverstoß durch alle Kamele vor.
Anlagen: Knapp 3000 Stück...
Nr. 6 vom 23. Oktober 2007: Antrag auf Erlass einer Geschäftsordnung
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: GOSP-1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich die Verabschiedung der nachfolgend abgedruckten Geschäftsordnung.
Begründung:
Seit geraumer Zeit arbeitet der Spielleiter ohne Geschäftsordnung. Da weiß man gar nicht recht, woran man ist. Das kann so nicht weitergehen.
Anlagen: Nachfolgend abgedruckter Entwurf.
GOSP - Geschäftsordnung des Spielleiters
§ 1 Aufgabe
- (a) Der Spielleiter erfüllt die ihm durch die Spielregeln übertragenen Aufgaben.
- (b) Weiterhin ist er das Ziel von Verunglimpfungen, mit denen frustrierte Kamele Aggressionen abbauen können.
- (c) Der Spielleiter berichtet der Öffentlichkeit wöchentlich über seine Tätigkeit.
§ 2 Anträge
- (a) Anträge an den Spielleiter können auf beliebigen Seiten des Bürokratenspiels eingereicht werden.
- (b) Der Spielleiter bestätigt umgehend den Eingang des Antrags unter Verwendung der Vorlage „in Bearbeitung“.
- (c) Dabei führt er in seiner Eingangsbestätigung neben der voraussichtlichen Bearbeitungsdauer weitere wichtige Angaben auf, die er eigenständig ermittelt. Dies umfasst mindestens
- (i) das prozentuale Verhältnis von Antragstext zu Antragsbegründung, gemessen an der Anzahl der Wörter,
- (ii) die verbleibende Zeit bis zum voraussichtlichen Spielende in Tagen,
- (iii) die seit der letzten Antragsstellung an den Spielleiter verstrichene Zeit in Minuten.
- (d) Ablehnungen oder Zurückweisungen von Anträgen sowie Ungültigkeitserklärungen von Vorgängen werden vom Spielleiter in Reimen von jeweils mindestens vier Zeilen begründet.
§ 3 Geschäftsordnung
- (a) Diese Geschäftsordnung kann nur auf Antrag geändert werden, wenn der Antrag von einer Mehrheit der Mitglieder der Spielleitung angenommen und vom Aufsichtsrat genehmigt wird.
- (b) Im Falle von offensichtlichen Verstößen des Spielleiters gegen diese Geschäftsordnung gilt sein Recht zum Ergreifen von Ordnungsmaßnahmen gegen den Spielleiter nach § 14 (c) der Spielregeln als gemäß § 11 delegiert an jedes beliebige antragsberechtigte Kamel.
§ 4 Rechtsmittel
- (a) Wird eine Entscheidung des Spielleiters angefochten, so hat er über den Vorgang unter Berücksichtigung der vorgetragenen Argumente neu zu entscheiden.
- (b) Wurde eine Entscheidung über einen Zeitraum von mehr als 72 Stunden nicht angefochten, so kann der Spielleiter den Vorgang für abgeschlossen erklären und damit eine spätere Anfechtung ausschließen.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Stimmabgaben 1. Stimme Dringlichkeitsgebotene Stimmsubstitution nach §10 aufgrund der Genehmigung von Vorgang 71:1 (Zentralrat der Paragraphenreiter) Wutzofant (✉✍) 19:02, 29. Okt 2007 (CET)
Ergebnis der Abstimmung: Die Geschäftsordnung wurde einstimmig angenommen.
Bemerkungen: Wir beglückwünschen den Spielleiter zur überwältigenden 100%-Mehrheit zu seiner neuen Geschäftsordnung und wünschen ihm weiterhin erholsamen Schlaf.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Wutzofant (✉✍) 19:02, 29. Okt 2007 (CET)
Vorgangsnummer/Zeichen: GOSP-1-F1
Bearbeitendes Organ: Mambres
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
1. Die obenstehende Abstimmung hat wesentlichen Einfluss auf das Spielgeschehen. Beim Spielleiter handelt es sich um ein Hauptorgan, das gemäß Spielregeln besondere Aufgaben für das Funktionieren des Bürokratenspiels erfüllt. Eine ordnungsgemäße Tätigkeit im Rahmen einer Geschäftsordnung ist deshalb für das Spielgeschehen von großer Bedeutung und wesentlich für die Verhinderung chaotischer Zustände.
2. Innerhalb der letzten drei Tage haben weniger als 75 % der stimmberechtigten Kamele an der Abstimmung teilgenommen.
3. Die in § 10 (a) der Spielregeln genannten Voraussetzungen für einen Antrag auf dringlichkeitsgebotene Stimmsubstitution liegen vor.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 11:51, 29. Okt 2007 (CET)
Anlagen: - keine -
Nr. 7 vom 24. Oktober 2007
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: непротивоконституционствувателствувайте-2007-10-24-1-A
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich, dass die Antragsordnung des Aufsichtsrates (AOA) für ungültig erklärt wird und der Aufsichtsrat bzw. seine Mitglieder darüberhinaus gerügt werden.
Begründung:
Die beim Aufsichtsrat eingereichten Vorgänge AR/noch nicht vergeben/41-Не/1.1 (eigenes Zeichen: непротивоконституционствувателствувайте-2007-10-14-1-A), AR/noch nicht vergeben/41-Не/2.1 (eigenes Zeichen: непротивоконституционствувателствувайте-2007-10-14-2-A) sowie AR/noch nicht vergeben/41-Не/3.1 (eigenes Zeichen: непротивоконституционствувателствувайте-2007-10-14-3-A) wurden vom Aufsichtsrat für ungültig erklärt, da sie gegen § 4 (b) Punkt 2 der AOA verstoßen. Hierbei ist jedoch festzuhalten, dass dem Antragsteller noch nie eine von § 4 (b) Punkt 2 der AOA geforderte Nummer zugewiesen wurde -- genau aufgrunz dieses Mangels hatte der Antragsteller ja den Antrag AR/noch nicht vergeben/41-Не/1.1 (eigenes Zeichen: непротивоконституционствувателствувайте-2007-10-14-1-A) gestellt. Durch die Verweigerung des Antrags hat der Aufsichtsrat dem Antragsteller somit de facto die Möglichkeit zur Kommunikation mit dem Aufsichtsrat genommen. Obwohl der Antragstext deutlich auf den Missstand hinweist, wurde dem Missstand nicht abgeholfen, sondern der Antrag deswegen aufgrunz von Formfehlern abgelehnt, was zwar in der Sache berechtigt ist, jedoch eindeutig zeigt, dass die AOA konzeptionelle Fehler enthält.
Die verantwortlichen Urheber dieser sträflich lückenhaften Regelung sind nach Ansicht des Unterzeichners zur Rechenschaft zu ziehen. Da der Hinweis auf den konzeptionellen Fehler vom bezüglich der Ausgestaltung der AOA schuldfreien Neumitglied des Aufsichtsrates offensichtlich zur Kenntnis genommen wurde, was sich zweifelsfrei an seiner Ablehnung ablesen lässt, ist er ebenfalls zur Rechenschaft zu ziehen, da er der angeprangerten Mangelhaftigkeit der AOA erkennbar keinerlei Abhilfe leistete.
Sinngemäß gelten meine Aussagen zu Vorgang AR/noch nicht vergeben/41-Не/1.1 (eigenes Zeichen: непротивоконституционствувателствувайте-2007-10-14-1-A) auch für Antrag AR/noch nicht vergeben/41-Не/2.1 (eigenes Zeichen: непротивоконституционствувателствувайте-2007-10-14-2-A), welcher nicht von einem Privatkamel, sondern von einem Organ gestellt wurde.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Vorgangsnummer/Zeichen: akt x1
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: непротивоконституционствувателствувайте-2007-10-24-1-A
Bearbeitendes Organ: Aufsichtsrat
Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Wertes Mitkamel Wutzofant,
ich habe gegen keinerlei Regel verletzt. Weiterhin ist festzuhalten, dass das bemängelte Fehlen der Kommunikationsmöglichkeiten ein ausgesprochen dürftiges Argument ist. Man vergleiche etwa die Intensität des kommunikativen Austausches zwischen Spielleiter und gemeines Kamelvolk, welches seit erheblicher Zeit nur in einer einzigen Richtung verläuft. Ich sehe also nicht, wo der Unterschied liegt, wenn einerseits die Antragsmöglichkeit durch Faulheit des Aufsichtsrat blockiert wird, und wenn dies andererseits durch den Spielleiter geschieht. Noch dazu, wo die Konsequenzen beim Spielleiter deutlich drastischer ausfallen, weil Sie sich höchstens ein paar lächerliche Wochen gedulden müssen, bis Sie Ihre Nummer erteilt bekommen, womit Ihre Antragsfreiheit nicht wesentlich eingeschränkt ist. Und wenn Sie sich solange nicht gedulden können, sind Sie als bürokratisches Kamel fehl am Platz. Forderungen nach Rügen sind also unangebracht. Weiterhin sei Ihnen versichert, dass die entsprechenden Vorgänge schon längst in die Wege geleitet worden sind.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamel Bond 007 20:46, 24. Okt 2007 (CEST)
Anlagen: Sitzkissen für's Wartezimmer
Nr. 8 vom 26. Oktober 2007: Antrag auf verbindliche Regelauslegung
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 3.141592653589793238462643383279502884197169399375105820974944592307816406286 208998628034825342117067982148086513282306647093844609550582231725359408128481
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
Hiermit beantrage ich eine verbindliche Regelauslegung gemäß §14 (a).
Nach §8.5 (d) stellt die Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele "jedem, am aktuellen Spiel teilnehmenden Mitglied auf Antrag eine eigene Unterseite zur Verfügung". Nach §13 muss das Anlegen von neuen Seiten vom Spielleiter genehmigt werden. Ist die Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele oder das Mitglied, das die Erstellung einer eigenen Unterseite bei der Interessengemeinschaft beantragt hat, für die Antragstellung beim Spielleiter verantwortlich? Ist, im Falle der Verantwortlichkeit der Interessengemeinschaft, ein bestimmtes Kamel dafür verantwortlich (Präsidium, Vorsitzender) oder jedes Mitglied der Interessengemeinschaft?
Begründung:
Leider ist die Sachlage in den aktuellen Spielregeln nicht klar ersichtlich, zudem existiert derzeit keine Geschäftsordnung der Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele die eine solche frage zu klären in der lage wäre.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: wenn ich einmal groß bin, werde ich Millionär
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 3.141592653589793238462643383279502884197169399375105820974944592307816406286 208998628034825342117067982148086513282306647093844609550582231725359408128481
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Der Spielleiter wird hier gar nicht benötigt. Nichts anderes besagt $8.5 d) doch. Es wird der Interessengemeinschaft also durch diesen Paragraphen die Erlaubnis gegeben ohne Zutun des Spielleiters an seinen Organmitgliedern Unterseiten zu verteilen. Insofern kann ich Ihr Problem nicht ganz nachvollziehen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Kamel Bond 007 10:56, 1. Nov 2007 (CET)
Siehe auch: Spielregeln
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 2πr2
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: "wenn ich einmal groß bin, werde ich Millionär"
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Verehrter Kollege,
Ihre Rechtsauffassung kann ich nicht teilen.
§ 8.5 (d) überträgt der Interessengemeinschaft die Aufgabe, entsprechende Seiten zur Verfügung zu stellen. Daraus folgt nicht, dass die Genehmigungspflicht nach § 13 entfällt!
Allerdings könnte die hier aufgeworfene Frage sicherlich besser in einer Geschäftsordnung der Interessengemeinschaft geklärt werden als in einem Antrag auf Regelauslegung.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 11:09, 1. Nov 2007 (CET)
Siehe auch: § 8.5 (d), § 13 der Spielregeln
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: wrxngnlch
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 2πr2
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Verehrter Kollege,
grundsätzlich teile ich Ihre Auffassung, dass die Frage der Verantwortlichkeit in der Geschäftsordnung der Interessengemeinschaft besser geklärt werden könnte. Leider besitzt die Interessengemeinschaft zum aktuellen Zeitpunkt keine Geschäftsordnung, sowie keine Mitglieder, was die organinterne Klärung nicht unwesentlich erschwert.
Solange die Interessengemeinschaft keine derartige Regelungen innerhalb ihrer Geschäftsordnung getroffen hat, muss die Regel derzeit nach Gutdünken ausgelegt werden. (Aus Ihren Anmerkungen schließe ich, dass möglicherweise sogar weitergehender Klärungsbedarf der Regelungen in §8.5 besteht.) Nach wie vor hoffe ich, durch obigen Antrag zur Beseitigung dieses Missstandes beitragen zu können.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: J* 22:50, 1. Nov 2007 (CET)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: wenn ich dann noch größer bin, werde ich sogar Milliardär
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 2πr2
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Wertes Mitkamel Mambres,
ich habe nochmal über Ihre Regelauslegung nachgedacht und bin zu der Meinung gelangt, dass Sie zwar teilweise Recht haben, man vielleicht aber noch einige Punkte präzisieren sollte. Ein Kamel oder auch ein Organ kann sich nämlich beim Spielleiter nach §13 immer eine Unterseite irgendwelcher Art bei seinem Organ beantragen lassen. Dass dies möglich ist, muss nicht extra irgendwo festgeschrieben werden, sondern ist nach §13 selbstverständlich. Nicht selbstverständlich ist es hingegen, dass ein entsprechender Antrag auch genehmigt wird. Und hier kommt §8.5 c) ins Spiel. Diese Regel besagt nämlich, dass jedes Mitglied der Interessengemeinschaft, das eine Unterseite will, auch eine bekommt. Ausnahmen sind hierbei nur in begründeten Fällen zu machen, d.h. wenn Mitkamel Wutzofant Mitglied der Interessengemeinschaft wäre und ich Spielleiter, dann könnte ich die Einrichtung einer eigenen Seite für Kamel Wutzofant nicht einfach so ablehnen, sondern müsste mir erst eine Begründung einfallen lassen. Die Eingangsfrage von Kamel J* war nun, wer denn nun verantwortlich sei, den entsprechenden Antrag an den Spielleiter zu stellen. Dies ergibt sich aus §8.5 c). Diese Regel besagt nämlich, dass die Interessengemeinschaft seinem Mitglied auf Antrag eine entsprechende Unterseite zur Verfügung stellt. Dass dieser Antrag, auf den hin die Interessengemeinschaft dem betreffenden Mitglied seine Unterseite zur Verfügung stellt, vom besagten Mitglied selber kommen muss und an die Interessengemeinschaft gerichtet sein muss, ist hierbei selbstverständlich, warum sollte sich die Interessengemeinschaft um Anträge kümmern, die nicht an sie selbst gerichtet sind, sondern beispielsweise an den Spielleiter. Das bedeutet, sollte ein entsprechender Antrag erfolgen, so impliziert der Gebrauch der Wörter "zur Verfügung stellen" in §8.5 c), dass die Interessengemeinschaft hierbei aktiv zu handeln, also aktiv einen Antrag an den Spielleiter zu stellen hat. Der Spielleiter muss dann §8.5 c) beachten, denn selbst wenn er nicht Mitglied der Interessengemeinschaft ist, so hat er ebenso gut Sorge zu tragen, dass die entsprechende Regel eingehalten wird. Ihm bleibt also nichts anderes übrig als den Antrag zu genehmigen. Da die Interessengemeinschaft nach §8.5 c) seine aktive Rolle weiter einzunehmen hat, wäre sie dann weiter dazu verpflichtet, diese Seite ohne weiteres Zutun des betreffenden Mitglieds anzulegen. Erst damit wäre die Aufgabe der Interessengemeinschaft erfüllt.
Ich hoffe, dass mit meinen logischen Ausführungen alle wesentliche Punkte abgedeckt worden sind und dass sich klar daraus ergeben hat, warum §8.5 c) so und nicht anders auszulegen ist. Es sei vielleicht noch erwähnt, dass ein Mitglied, welches selber beim Spielleiter eine eigene Unterseite bei der Interessengemeinschaft beantragt, also ohne Zutun der Interessengemeinschaft selber, nicht §8.5 c) in Anspruch nehmen kann, weil die Interessengemeinschaft nicht für Privatangelegenheiten des betreffenden Kamels verantwortlich ist, und folgich auch keine Garantie auf eine Genehmigung seine Antrags erhalten kann.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Kamel Bond 007 12:16, 2. Nov 2007 (CET)
Siehe auch: § 8.5 (d), § 13 der Spielregeln
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 4πr3
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: "wenn ich dann noch größer bin, werde ich sogar Milliardär"
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Verehrter Kollege,
Ihre Ausführungen finde ich sehr schlüssig und durchweg überzeugend. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass z. B. eine mögliche Geschäftsordnung der Interessengemeinschaft vom Antragsteller verlangt, dem Antrag auf eine eigene Seite als Anlage einen Genehmigungsnachweis des Spielleiters beizufügen. Andererseits würde dadurch die Sinnhaftigkeit dieses Angebots der Interessengemeinschaft stark in Frage gestellt.
Ich bin aber auf jeden Fall mit Ihnen einer Meinung, dass ein Antrag auf eine Seite nach § 8.5 (d) im Regelfall vom Spielleiter nicht abgelehnt werden kann.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 13:33, 2. Nov 2007 (CET)
Siehe auch: - keine -
Nr. 9 vom 2. November 2007: Antrag auf verbindliche Regelauslegung
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: Neprotiwokonstituzionstwuwatelstwuwaite-2007-11-02-1-A
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
ich ersuche Sie untertänigst um eine Dechiffrierung der Semantik des in meinen Augen syntaktisch fehlerhaften ersten Satzes von § 8.5 (b): Sind nun all diese Kamele automatisch Mitglied, oder können sie es sein?
Begründung:
Obwohl davon auszugehen ist, dass wohl können...sein gemeint sein wird, bedarf eine so wichtige Spielregel wie die, welche die Zusammensetzung eines Organs betrifft, einer genauen Klärung.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Nr. 10 vom 8. November 2007: Antrag auf eigene Seiten des Geschäftsordnungswartungsdienstes
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: GOW/SP-1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich die Genehmigung zum Anlegen der folgenden Seiten:
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Geschäftsordnungswartungsdienst
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Geschäftsordnungswartungsdienst/Geschäftsordnung
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Geschäftsordnungswartungsdienst/Vorgänge
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Geschäftsordnungswartungsdienst/Bekanntmachungen
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Geschäftsordnungswartungsdienst/Navigation
Begründung:
Die Seiten werden für die Tätigkeit des Geschäftsordnungswartungsdienstes benötigt.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Vorgangsnummer/Zeichen: GOW/SP-2
Bearbeitendes Organ: Kam-aeleon
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Die in §13 festgelegte Frist von zwei Werktagen ist verstrichen. Obiger Antrag ist also als genehmigt zu behandeln.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kam-aeleon 20:06, 12. Nov 2007 (CET)
Nr. 11 vom 8. November 2007: Antrag auf eigene Seiten der Behörde zur Wahrung der freiheitlich bürokratischen Grundordnung
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: BzWdfbG-Seiten-1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
ich beantrage hiermit eine Genehmigung zum Anlegen folgender Seiten:
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Behörde zur Wahrung der freiheitlich bürokratischen Grundordnung
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Behörde zur Wahrung der freiheitlich bürokratischen Grundordnung/Geschäftsordnung
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Behörde zur Wahrung der freiheitlich bürokratischen Grundordnung/Prüfungsverfahrensordnung
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Behörde zur Wahrung der freiheitlich bürokratischen Grundordnung/Vorgänge
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Behörde zur Wahrung der freiheitlich bürokratischen Grundordnung/Navigation
Begründung:
Die Seiten sind für den ordnungsgemäßen Ablauf der behördlichen Tätigkeiten erforderlich.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Vorgangsnummer/Zeichen: BzWdfbG-Seiten-2
Bearbeitendes Organ: J*
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Die in §13 festgelegte Frist ist verstrichen. Der Antrag gilt somit als Genehmigt.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: J* 15:32, 12. Nov 2007 (CET)
Nr. 12 vom 12. November 2007: Antrag auf eigene Seiten der Sprachkontrollinstanz
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: SKI-Seiten-1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
ich beantrage hiermit eine Genehmigung zum Anlegen folgender Seiten:
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Sprachkontrollinstanz
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Sprachkontrollinstanz/Geschäftsordnung
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Sprachkontrollinstanz/Verstöße
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Sprachkontrollinstanz/Vorgänge
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Sprachkontrollinstanz/Navigation
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Sprachkontrollinstanz/Abkürzungen
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Sprachkontrollinstanz/Sprachempfehlungsrichtlinien
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Sprachkontrollinstanz/Sprachempfehlung
- Nachtrag:Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Sprachkontrollinstanz/Bekanntmachungen
Begründung:
Die die Sprachkontrollinstanz betreffende Regeländerung wird voraussichtlich am 14. November in Kraft treten. Es wäre vorteilhaft, (spätestens) am gleichen Tag auch die notwendigen Seiten anlegen zu können.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Vorgangsnummer/Zeichen: SKI-Seiten-2
Bearbeitendes Organ: Kam-aeleon
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Obiger Antrag ist gemäss §13 als genehmigt anzusehen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kam-aeleon 20:36, 15. Nov 2007 (CET)