Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Zentralrat/Vorgänge/Nebenseite: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/ungueltig|vorgang=Nicht-Zuständigkeitserklärung für den Antrag auf Bildung des Organs "Sprachkontrollinstanz" durch [[kamel:Mambres|Mambres]]|Die Nicht-Zuständigkeit unseres Organs ist an dieser Stelle laut §4 nicht gegeben. Der Antrag ist bereits in Bearbeitung.|Zentralrat der Paragraphenreiter|[[Kamel:Makamelia|Makamelia]] 09:23, 24. Sep 2007 (CEST)| - |Rechtsmittelbelehrung (optional)}}
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/ungueltig|vorgang=Nicht-Zuständigkeitserklärung für den Antrag auf Bildung des Organs "Sprachkontrollinstanz" durch [[kamel:Mambres|Mambres]]|Die Nicht-Zuständigkeit unseres Organs ist an dieser Stelle laut §4 nicht gegeben. Der Antrag ist bereits in Bearbeitung.|Zentralrat der Paragraphenreiter|[[Kamel:Makamelia|Makamelia]] 09:23, 24. Sep 2007 (CEST)| - |Rechtsmittelbelehrung (optional)}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|XXVI-Anm04|XXVI-Anw01|Euer Ehren,<br>Hiermit stelle ich fest, dass vor Gründung der Sprachkontrollinstanz Anträge aufgrund ihrer Rechtschreibung (z.B. Nicht-Gebrauch des ß) keine Benachteiligung bei der Behandlung erfahren dürfen, da entsprechendes Regelwerk fehlt. Daher kann [[Kamel:Makamelia|Makamelias]] erste Anweisung nur als Mitteilung ohne rechtliches Fundament betrachtet werden.|[[Kamel:Kam-aeleon|Kam-aeleon]] 19:06, 25. Sep 2007 (CEST)}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/ungueltig|vorgang=Anweisung XXVI.1|Der Anweisungsteller sieht die Probleme seiner Anweisung und zieht diese bis auf weiteres zurück. Der Anweisung muss nicht, kann aber Folge geleistet werden. Eine einheitliche Regelung zum Gebrauch von ß ist bereits in der Ausarbeitung. Dennoch ist Anweisung XXVI.2 nachzukommen, sollte weiterer Fortschritt in dieser Angelegenheit gewünscht sein. |Zentralrat der Paragraphenreiter|[[Kamel:Makamelia|Makamelia]] 09:52, 26. Sep 2007 (CEST)| - }}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Mitteilung|XXVI-Mit02|Anweisung XXVI.1|Der Anweisung ist Folge geleistet worden.|[[Kamel:Kam-aeleon|Kam-aeleon]] 12:07, 28. Sep 2007 (CEST)|[[Sinnlos]]}}
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* Antrag Nr. XXVI.2 siehe [[Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Zentralrat/Vorgänge#Nr. 2 vom 21. September 2007: Antrag auf Bildung des Organs "Sprachkontrollinstanz"|Hauptseite]].
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Formfehler|1=''Ablehnungsnr. 53/1''<br> Der Vorgang verstößt gegen:
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:{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Ankreuzfeld|LL.5 (a)/(b) GODZILLA ''Verwendung der Vorlagen''}}
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:{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Ankreuzfeld|LL.7 (b) GODZILLA ''Verfristetes Rechtsmittel''}}
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:{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Ankreuzfeld|LL.7 (c) GODZILLA ''Unbegründetes Rechtsmittel''}}
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:{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Ankreuzfeld|LL.7 (e) GODZILLA ''Nachweis des Widerspruchsinteresses''}}
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:{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Ankreuzfeld|Sonstiges: Für die Erneuerung des Antrags von [[Kamel:Kam-aeleon|Kam-aeleon]] wurde keine Vollmacht im Sinne von § 11 der Spielregeln vorgelegt. Die eigenmächtige Änderung oder Erweiterung eines fremden Antrags ist nicht statthaft.|x}}|2=Zentralrat|3=Hochachtungsvoll, [[Kamel:Mambres|Mambres]] 21:43, 21. Okt 2007 (CEST) [[Bild:geaendert.png|69px]] [[Kamel:Mambres|Mambres]] 01:20, 22. Okt 2007 (CEST)|4=Dem Neu-Antragsteller wird empfohlen, den Antragstext im Rahmen eines eigenen, neuen Antrags auf den Seiten des Zentralrates ordnungsgemäß einzureichen.|5=Es gilt LL.7 GODZILLA}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Gutachten|53/2|Regeländerungsantrag XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)|Der Antrag sollte zugunsten einer Neueinreichung abgelehnt werden.|[[Kamel:Mambres|Mambres]]|Der von {{Kamel:Kamelokronf/S}} entworfene Antragstext erscheint deutlich ausgefeilter als der im Ursprungsantrag vorgeschlagene Regeltext. Es wird daher empfohlen, den Antrag hier abzulehnen und auf eine formal korrekte Neu-Einreichung des überarbeiteten Entwurfs zu warten.|Hochachtungsvoll, [[Kamel:Mambres|Mambres]] 01:04, 22. Okt 2007 (CEST) [[Bild:geaendert.png|69px]] [[Kamel:Mambres|Mambres]] 01:20, 22. Okt 2007 (CEST)|Antrag XXVI.2}}
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{{Vorlage:Bürokratenspiel/Vorlagen/Abstimmung|Regeländerungsantrag XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig), Abstimmungsnr. 53/3|Zentralrat|[[Bild:nönö.gif|30px]]|Endlich weg damit. --[[Kamel:Mambres|Mambres]] 01:04, 22. Okt 2007 (CEST)|[[Bild:jein.gif|30px]]|Ich denke, die Ablehnung des ursprünglichen Antrages ist nicht nötig. Wir werden sehen. --{{Kamel:Kamelokronf/S}} 08:36, 22. Okt 2007 (CEST)}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Anfechtung|Ablehnung "53/1"|(Anfechtung XXVI/2)<br><br>Euer Ehren!<br>Hiermit lege ich gegen Teile der Ablehnung "53/1" Einspruch ein. "LL.5 (i) GODZILLA ''Gültige Akten- und Vorgangsnummer''" ist unter bösonderer Berücksichtigung von LL.5 (j) und (l) erfüllt. "LL.5 (l) GODZILLA ''Richtige Aktennummer''" und "LL.5 (l) GODZILLA ''Richtige Vorgangsnummer''" sind ''so'' nicht existent bzw. müssen unter "LL.5 (i) GODZILLA ''Gültige Akten- und Vorgangsnummer''" oder LL.5 (k)/(l) eingeordnet werden. "Für die Erneuerung des Antrags von [[Kamel:Kam-aeleon|Kam-aeleon]] wurde keine Vollmacht im Sinne von § 11 der Spielregeln vorgelegt" weise ich vehement zurück. Ich empfehle die Lektüre [[Kamel_Diskussion:Kamelokronf#Sprachkontrollinstanz|dieses Absatzes]].<br><br>Ich akzeptiere hingegen die Ablehnung des Vorgangs wegen Verstoßes gegen "LL.5 (i) GODZILLA ''Korrekte Schreibeweise der Akten-/Vorgangsnr.''" und "LL.5 (n) GODZILLA ''Schlussformel''". Daher werde ich den Neuantrag neu einreichen.|Mit vorzüglicher Hochachtung, {{Kamel:Kamelokronf/S}} 14:42, 22. Okt 2007 (CEST)|Die Ablehnung verstößt übrigens gegen GODZILLA LL.5 (j).}}
  
 
* Übriger Vorgang siehe [[Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Zentralrat/Vorgänge#Nr. 2 vom 21. September 2007: Antrag auf Bildung des Organs "Sprachkontrollinstanz"|Hauptseite]]. ''(Verschiebung durch die Vorgangsseitenaufspaltungseinsatzgruppe noch nicht abgeschlossen).''
 
* Übriger Vorgang siehe [[Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Zentralrat/Vorgänge#Nr. 2 vom 21. September 2007: Antrag auf Bildung des Organs "Sprachkontrollinstanz"|Hauptseite]]. ''(Verschiebung durch die Vorgangsseitenaufspaltungseinsatzgruppe noch nicht abgeschlossen).''

Version vom 13. Januar 2008, 21:57 Uhr

§reiter.jpg

§ 0: Alles muss seine Ordnung haben!

Schloss.png

Wichtiger Hinweis:

Runde 4 ist beendet und wurde geschlossen. Der Sieger wurde noch nicht ermittelt.


Seitengenehmigungsnachweis, Grundlage der Tätigkeit der Vorgangsseitenaufspaltungseinsatzgruppe


Nr. 1 vom 21.9.2007 Antrag auf Verabschiedung der GODZILLA

Abstimmung
Abstimmung über: Verabschiedung der GODZILLA (Abstimmungsnr. 2/3) 

Ausführendes Organ: Zentralrat


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Dafür. -- Mambres 17:10, 21. Sep 2007 (CEST)
2. Stimme Jaja.gif Ebenso. --Makamelia 18:52, 23. Sep 2007 (CEST)


Ergebnis der Abstimmung: Antrag mit 2/3 Mehrheit angenommen

Bemerkungen: Nach LL.6 (c) der beantragten, zukünftigen Geschäftsordnung ist diese Abstimmung hiermit positiv beendet. Die GODZILLA ist ab jetzt rechtskräftig, Änderungen sind den Mitgliedern des Zentralrates selbstverständlich vorbehalten.

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Makamelia 11:58, 24. Sep 2007 (CEST)

Nr. 2 vom 21. September 2007: Antrag auf Bildung des Organs "Sprachkontrollinstanz"

  • Antrag Nr. XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig) siehe Hauptseite.

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI-Mit01

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Hiermit teile ich mit, dass ich im Falle der Genehmigung obigen Antrages an der Besetzung eines Sitzes der Sprachkontrollinstanz mit Kamelokronf interessiert wäre.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Vorlage:Kamel:Kamelokronf/S 20:04, 21. Sep 2007 (CEST)

Siehe auch: Duden

  • Anmerkung 22-Sept-07-Mthk-Anm-2-2 siehe Hauptseite.

Nicht-zustaendig.png

Der Adressat erklärt sich als nicht zuständig für diesen Vorgang.

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 22:14, 22. Sep 2007 (CEST)

Bemerkungen: Der Zentralrat ist nicht zuständig für die Einrichtung neuer Organe. Ein Organ Sprachkontrollinstanz ist darüber hinaus in den Spielregeln nicht vorgesehen.


Rechtsmittelbelehrung: Dem Antragsteller steht das Verfahren nach § 4 (a) der Spielregeln offen.


Zur Erledigung!

Anweisung


Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)

Diese Anweisung ergeht an: Antragssteller

Hiermit wird folgendes angewiesen:
Hiermit weise ich den Antragssteller eindeutig darauf hin, dass dieser auf die grammatikalische und rechtschreibliche Richtigkeit eines Antrages auf die Einrichtung einer Sprachkontrollinstanz zu achten hat, bevor er den Zentralrat der Paragraphenreiter behelligt. Noch dazu, da er sich selbst gerne als Teil des Organs sehen würde! Ich bemerke hiermit, dass in der deutschen Sprache nach Umlauten ein "ß" zu stehen hat, so wie vor langgesprochenen Vokalen und weise den Antragssteller dazu an seinen Antrag sprachlich zu überarbeiten.

Weitere Bemerkungen: Auf weitere Angaben wird verzichtet.

— Diese Anweisung wurde erteilt durch Makamelia aufgrund von akutem Ärgernis gemäß gesunden Sprachkenntnissen. —

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Makamelia 19:23, 23. Sep 2007 (CEST)



Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI-Anm03

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anweisung zu XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Euer Ehren!

Hiermit weise ich den Anweisenden Makamelia eindeutig darauf hin, dass der Antragsteller sehr wohl alle Regeln der für ihn gültigen Schriftsprache eingehalten hat. Wie aus der Einleitung in seinem Kamelbau hervorgeht, stammt es nämlich aus einer EU-freien Zone, in der es kein "ß" gibt. Daher ist die Anweisung nichtig.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Vorlage:Kamel:Kamelokronf/S 23:00, 23. Sep 2007 (CEST)

Siehe auch: Bitte nicht beleidigt sein, Euer Ehren

Zur Erledigung!

Anweisung


Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)

Diese Anweisung ergeht an: Antragssteller und Urheber voriger Bemerkung

Hiermit wird folgendes angewiesen:
Sehr geehrte Bürokraten!

Ich habe die Bemerkung zur Kenntnis genommen und werde sie in mein Urteil einfließen lassen. Dennoch stelle ich nun fest, dass es zur Sprache wohl einer genaueren Definition bedarf. Auch wenn man so wohl das Pferd von hinten aufzäumt, weise ich Sie hiermit an, die von Ihnen angestrebte Kontrolle der Sprache näher zu definieren und gewisse zukünftig kontrollierte Regeln bereits im Vorhinein bekannt zu geben. Andernfalls sehe ich mich nicht dazu in der Lage Ihr Organ als nützlich, störend oder eher sinnlos einzuschätzen und kann so auch keinem Antrag stattgeben.

Vielen Dank!

Weitere Bemerkungen: Ich freue mich über die gute Zusammenarbeit.

— Diese Anweisung wurde erteilt durch Makamelia aufgrund von wachsendem Interesse gemäß geneigter Stimmung. —

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Makamelia 19:23, 23. Sep 2007 (CEST)



Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

UNGÜLTIG

Ungültigkeitserklärung


Nicht-Zuständigkeitserklärung für den Antrag auf Bildung des Organs "Sprachkontrollinstanz" durch Mambres wird für ungültig erklärt.


Begründung:
Die Nicht-Zuständigkeit unseres Organs ist an dieser Stelle laut §4 nicht gegeben. Der Antrag ist bereits in Bearbeitung.

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Makamelia 09:23, 24. Sep 2007 (CEST)

Bemerkungen: -


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI-Anm04

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: XXVI-Anw01

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Euer Ehren,
Hiermit stelle ich fest, dass vor Gründung der Sprachkontrollinstanz Anträge aufgrund ihrer Rechtschreibung (z.B. Nicht-Gebrauch des ß) keine Benachteiligung bei der Behandlung erfahren dürfen, da entsprechendes Regelwerk fehlt. Daher kann Makamelias erste Anweisung nur als Mitteilung ohne rechtliches Fundament betrachtet werden.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Kam-aeleon 19:06, 25. Sep 2007 (CEST)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

UNGÜLTIG

Ungültigkeitserklärung


Anweisung XXVI.1 wird für ungültig erklärt.


Begründung:
Der Anweisungsteller sieht die Probleme seiner Anweisung und zieht diese bis auf weiteres zurück. Der Anweisung muss nicht, kann aber Folge geleistet werden. Eine einheitliche Regelung zum Gebrauch von ß ist bereits in der Ausarbeitung. Dennoch ist Anweisung XXVI.2 nachzukommen, sollte weiterer Fortschritt in dieser Angelegenheit gewünscht sein.

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Makamelia 09:52, 26. Sep 2007 (CEST)

Bemerkungen: -


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI-Mit02

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anweisung XXVI.1

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Der Anweisung ist Folge geleistet worden.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kam-aeleon 12:07, 28. Sep 2007 (CEST)

Siehe auch: Sinnlos

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Ablehnungsnr. 53/1
Der Vorgang verstößt gegen:

Ankreuzkaestchen ohne Haken.png LL.5 (a)/(b) GODZILLA Verwendung der Vorlagen
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png LL.5 (c) GODZILLA Antragstellungsbefugnis
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png LL.5 (g) GODZILLA Seite des Zentralrats
Ankreuzkaestchen mit Haken.png LL.5 (i) GODZILLA Gültige Akten- und Vorgangsnummer
Ankreuzkaestchen mit Haken.png LL.5 (i) GODZILLA Korrekte Schreibeweise der Akten-/Vorgangsnr.
Ankreuzkaestchen mit Haken.png LL.5 (l) GODZILLA Richtige Aktennummer
Ankreuzkaestchen mit Haken.png LL.5 (l) GODZILLA Richtige Vorgangsnummer
Ankreuzkaestchen mit Haken.png LL.5 (n) GODZILLA Schlussformel
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png LL.7 (b) GODZILLA Verfristetes Rechtsmittel
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png LL.7 (c) GODZILLA Unbegründetes Rechtsmittel
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png LL.7 (d) GODZILLA Schlussformel
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png LL.7 (e) GODZILLA Nachweis des Widerspruchsinteresses
Ankreuzkaestchen mit Haken.png Sonstiges: Für die Erneuerung des Antrags von Kam-aeleon wurde keine Vollmacht im Sinne von § 11 der Spielregeln vorgelegt. Die eigenmächtige Änderung oder Erweiterung eines fremden Antrags ist nicht statthaft.


Ausführendes Organ: Zentralrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Hochachtungsvoll, Mambres 21:43, 21. Okt 2007 (CEST) Geaendert.png Mambres 01:20, 22. Okt 2007 (CEST)

Bemerkungen: Dem Neu-Antragsteller wird empfohlen, den Antragstext im Rahmen eines eigenen, neuen Antrags auf den Seiten des Zentralrates ordnungsgemäß einzureichen.


Rechtsmittelbelehrung: Es gilt LL.7 GODZILLA

Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 53/2

Thema des Gutachtens: Regeländerungsantrag XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)

Kurzzusammenfassung: Der Antrag sollte zugunsten einer Neueinreichung abgelehnt werden.

Bearbeitendes Organ: Mambres

Ausführlicher Gutachtentext:
Der von Vorlage:Kamel:Kamelokronf/S entworfene Antragstext erscheint deutlich ausgefeilter als der im Ursprungsantrag vorgeschlagene Regeltext. Es wird daher empfohlen, den Antrag hier abzulehnen und auf eine formal korrekte Neu-Einreichung des überarbeiteten Entwurfs zu warten.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Hochachtungsvoll, Mambres 01:04, 22. Okt 2007 (CEST) Geaendert.png Mambres 01:20, 22. Okt 2007 (CEST)

Anlagen: Antrag XXVI.2

Abstimmung
Abstimmung über: Regeländerungsantrag XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig), Abstimmungsnr. 53/3 

Ausführendes Organ: Zentralrat


Stimmabgaben
1. Stimme Nönö.gif Endlich weg damit. --Mambres 01:04, 22. Okt 2007 (CEST)
2. Stimme Jein.gif Ich denke, die Ablehnung des ursprünglichen Antrages ist nicht nötig. Wir werden sehen. --Vorlage:Kamel:Kamelokronf/S 08:36, 22. Okt 2007 (CEST)




Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang Ablehnung "53/1" wird hiermit angefochten!

Begründung: (Anfechtung XXVI/2)

Euer Ehren!
Hiermit lege ich gegen Teile der Ablehnung "53/1" Einspruch ein. "LL.5 (i) GODZILLA Gültige Akten- und Vorgangsnummer" ist unter bösonderer Berücksichtigung von LL.5 (j) und (l) erfüllt. "LL.5 (l) GODZILLA Richtige Aktennummer" und "LL.5 (l) GODZILLA Richtige Vorgangsnummer" sind so nicht existent bzw. müssen unter "LL.5 (i) GODZILLA Gültige Akten- und Vorgangsnummer" oder LL.5 (k)/(l) eingeordnet werden. "Für die Erneuerung des Antrags von Kam-aeleon wurde keine Vollmacht im Sinne von § 11 der Spielregeln vorgelegt" weise ich vehement zurück. Ich empfehle die Lektüre dieses Absatzes.

Ich akzeptiere hingegen die Ablehnung des Vorgangs wegen Verstoßes gegen "LL.5 (i) GODZILLA Korrekte Schreibeweise der Akten-/Vorgangsnr." und "LL.5 (n) GODZILLA Schlussformel". Daher werde ich den Neuantrag neu einreichen.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mit vorzüglicher Hochachtung, Vorlage:Kamel:Kamelokronf/S 14:42, 22. Okt 2007 (CEST)

Anmerkung: Die Ablehnung verstößt übrigens gegen GODZILLA LL.5 (j).

  • Übriger Vorgang siehe Hauptseite. (Verschiebung durch die Vorgangsseitenaufspaltungseinsatzgruppe noch nicht abgeschlossen).