Projekt:Bürokratenspiel/12. Runde/Organe/Spielleiter/Vorgänge: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Berechtigung des Spielleiters, Spielregeln verbindlich auszulegen, erstreckt sich auch auf die Rahmenregeln. Da kein anderes Organ zu einer verbindlichen Auslgeung der Rahmenregeln berechtigt ist, wäre eine verbindliche Auslegung der Rahmenregeln unmöglich, falls der Spielleiter hierzu nicht bereichtig wäre. Dies könnte wiederum zu Rechtsunsicherheiten führen, die § 0 Spielregeln widersprechen würden. Daher ist der Spielleiter der Ansicht, dass „Spielregeln“ im Sinne von § 5 Absatz (e) Spielregeln neben den eigentlichen Spielregeln auch die Rahmenregeln umfasst. Dafür spricht auch, dass die Rahmenregeln auf der Bürokratenspiel-Hauptseite, auf der sie veröffentlicht sind, einen Unterpunkt unter der Überschrift „Spielregeln“ darstellen.
 
Die Berechtigung des Spielleiters, Spielregeln verbindlich auszulegen, erstreckt sich auch auf die Rahmenregeln. Da kein anderes Organ zu einer verbindlichen Auslgeung der Rahmenregeln berechtigt ist, wäre eine verbindliche Auslegung der Rahmenregeln unmöglich, falls der Spielleiter hierzu nicht bereichtig wäre. Dies könnte wiederum zu Rechtsunsicherheiten führen, die § 0 Spielregeln widersprechen würden. Daher ist der Spielleiter der Ansicht, dass „Spielregeln“ im Sinne von § 5 Absatz (e) Spielregeln neben den eigentlichen Spielregeln auch die Rahmenregeln umfasst. Dafür spricht auch, dass die Rahmenregeln auf der Bürokratenspiel-Hauptseite, auf der sie veröffentlicht sind, einen Unterpunkt unter der Überschrift „Spielregeln“ darstellen.
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== Auslegung C6-3/2012-3 vom 9.10.2012 zu § 2 Absatz (d) Spielregeln ==
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So sehr der Spielleiter dem Spielteilnehmer TM?! auch schätzt, sieht er sich doch gezwungen, festzustellen, dass die Bearbeitung gemäß § 2 Absatz (d) Spielregeln innerhalb der Frist von zwei Wochen nicht nur begonnen haben, sondern auch abgeschlossen sein muss. Die Forumlierung „nicht binnen zwei Tagen bearbeitet“ ist zwar nicht sehr eindeutig, eine Formulierung wie „wenn die Bearbeitung nicht innerhalb einer Frist von zwei Tagen begonnen hat“ oder „wenn die Bearbeitung nicht binnen zwei Tagen abgeschlossen wurde“ wären besser geeignet. Sie lässt sich jedoch am ehesten dahingehend verstehen, dass die Bearbeitung innerhalb der genannten Frist auch abgeschlossen sein muss. Der Spielleiter weist allerdings darauf hin, dass es angeraten wäre, die Spielregeln bei Gelegenheit so zu ändern, dass die fragliche Formulierung durch eine eindeutigere ersetzt wird.

Version vom 9. Oktober 2012, 23:30 Uhr

Station12 3D.png
§reiter.jpg

§0: Alles muss seine Ordnung haben!

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Wichtiger Hinweis:

Runde 12 ist beendet und wurde geschlossen.

Diese Seite ist für die Veröffentlichung der Regelauslegungen des Spielleiters vorgesehen.

Auslegung C6-1/2012-4 vom 9.10.2012 zu § 6 Absatz (a) Satz 1 Spielregeln

Bei der Änderung [1] handelt es sich nicht um Arbeit für den Zentralrat der Paragraphenreiter gemäß § 6 Absatz (a) Satz 1 Spielregeln, da der Spielteilnehmer JANNiS in keinster Weise deutlich macht, dass er im Namen des Zentralrates der Paragraphenreiter handelt oder dass es sich um einen organinternen Vorgang handelt. Der Vorgang fand auch nicht auf einer internen Seite des Zentralrates der Praragraphenreiter statt, sodass davon auszugehen wäre, dass es sich um einen internen Vorgang dieses Organs handelte. Daher ist davon auszugehen, dass Spielteilnehmer JANNiS als Privatkamel handelte und somit keine Arbeit für den Zentralrat der Paragraphenreiter ausführte.

Auslegung C6-2/2012-4 vom 9.10.2012 zu § 5 Absatz (e) Spielregeln

Die Berechtigung des Spielleiters, Spielregeln verbindlich auszulegen, erstreckt sich auch auf die Rahmenregeln. Da kein anderes Organ zu einer verbindlichen Auslgeung der Rahmenregeln berechtigt ist, wäre eine verbindliche Auslegung der Rahmenregeln unmöglich, falls der Spielleiter hierzu nicht bereichtig wäre. Dies könnte wiederum zu Rechtsunsicherheiten führen, die § 0 Spielregeln widersprechen würden. Daher ist der Spielleiter der Ansicht, dass „Spielregeln“ im Sinne von § 5 Absatz (e) Spielregeln neben den eigentlichen Spielregeln auch die Rahmenregeln umfasst. Dafür spricht auch, dass die Rahmenregeln auf der Bürokratenspiel-Hauptseite, auf der sie veröffentlicht sind, einen Unterpunkt unter der Überschrift „Spielregeln“ darstellen.

Auslegung C6-3/2012-3 vom 9.10.2012 zu § 2 Absatz (d) Spielregeln

So sehr der Spielleiter dem Spielteilnehmer TM?! auch schätzt, sieht er sich doch gezwungen, festzustellen, dass die Bearbeitung gemäß § 2 Absatz (d) Spielregeln innerhalb der Frist von zwei Wochen nicht nur begonnen haben, sondern auch abgeschlossen sein muss. Die Forumlierung „nicht binnen zwei Tagen bearbeitet“ ist zwar nicht sehr eindeutig, eine Formulierung wie „wenn die Bearbeitung nicht innerhalb einer Frist von zwei Tagen begonnen hat“ oder „wenn die Bearbeitung nicht binnen zwei Tagen abgeschlossen wurde“ wären besser geeignet. Sie lässt sich jedoch am ehesten dahingehend verstehen, dass die Bearbeitung innerhalb der genannten Frist auch abgeschlossen sein muss. Der Spielleiter weist allerdings darauf hin, dass es angeraten wäre, die Spielregeln bei Gelegenheit so zu ändern, dass die fragliche Formulierung durch eine eindeutigere ersetzt wird.