Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Spielleiter/Anträge: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 16. Dezember 2007, 10:54 Uhr
Bürokratenspiel ▪
Aktuelle Spielzüge ▪
Vorlagen ▪
Spielregeln ▪
Rahmenregeln ▪
Organe ▪
Spielleiter ▪
Vorgänge (allgemein)
Anträge an den Spielleiter ▪
Verunglimpfung des Spielleiters ▪
Der Spielleiter
Auf dieser Seite können Anträge an den Spielleiter gestellt werden.
Entsprechende Formulare findet man hier.
Nr. 1 vom 28. September 2007: Antrag auf verbindliche Regelauslegung
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: AR/005/39/FR-1.1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren Spielleiter. Moeep!
Hiermit ersuche ich euer Ehren um Rat und Hilfe sowie um eine verbindliche Regelauslegung von § 3 Anträge, Punkt (c) welcher lautet "Erst nachdem der Antrag auf Stellen von Anträgen genehmigt wurde, ist das Kamel befugt, weitere Anträge gemäß der Spielregeln zu stellen.". In diesem Zusammenhang sei bitte festzustellen, ob es sich bei "Anträge" hierbei um reine Anträge im Sinne von Anträge handelt oder auch jeden anderen Verwaltungsakt (wie Mitteilungen, Gutachten, etc.) mit einschliesst.
Begründung:
Derzeit ist fuer das Stellen von Antraegen eine Antragstellungbefugnis nach § 3 einzuholen. Allerdings ist aus den momentanen Spielregeln nicht klar ersichtlich, ob diese Regel auch die generelle Teilnahme am Buerokratenspiel abdeckt bzw. genehmigt.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Adressat: Kindchen Atreju, Spielleiter
Vorgangsnummer/Zeichen: 6
Beschwerdegrund: Missachtung des §0
Genauere Angaben:
Euer Ehren, Ich bin für eine Ablehnung des Antrages, da eine Missachtung des §0 wegen Rechtschreibefehler vorliegt
Unterschrift, Datum: Bugybunny 11:33, 28. Sep 2007 (CEST)
Bemerkungen: Ich wäre für einen neuen Antrag ohne Rechtschreibefehler
Siehe auch: "eeine"
Beschluss AR/005/39/FR-1.1:bschl des Spielleiters vom 29.09.07 zum Definitionsumfang des Wortes "Anträge" in §3c.
- Bei den in §3c genannten Anträgen handelt es sich, wie der Antragssteller schon richtig vermutet, um "Anträge" im Sinne von Anträge.
Der Beschluss ist gemäß einer Regelauslegung des Spielleiters wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis:
In §3c ist explizit nur von Anträgen die Rede; damit sind andere Verwaltungsakte wie Gutachten, Beschwerden, Verwarnungen, Mitteilungen von diesem Paragraphen nicht betroffen.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Gast 17:46, 29. Sep 2007 (CEST)
Bemerkungen: Zum Beispiel können Mitglieder des Aufsichtsrats auch dann schon eine Antragsgenehmigung aussprechen, wenn ihr eigener Antrag auf Antragsstellungsbefugnis noch nicht genehmigt wurde (wer hätte diesen Antrag den auch annehmen sollen?).
Rechtsbehelfsbelehrung: Diese Beschluss wurde mit Hilfe einer Datenverarbeitungsanlage erstellt und bedarf daher keiner Unterschrift.
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Die Beschwerde 6 wird aufgrund von Rechtschreibfehlern zurückgewiesen. Das fängt schon damit an, dass am Ende der Punkt fehlt.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Gast 17:46, 29. Sep 2007 (CEST)
Bemerkungen: Im übrigen kann der Spielleiter im Antrag AR/005/39/FR-1.1 keine Schreibfehler erkennen.
Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittel sind wie üblich zugelassen.
Nr. 2 vom 12. Oktober 2007: Antrag auf Verwarnung von aktenlaiche
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: VW/Käfer
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich eine Verwarnung von aktenlaiche wegen Missbrauchs der Vorgangsseite des Zentralrates.
Begründung:
Mit Antrag Nr. 6 (allgemein) wurde dem Zentralrat das Anlegen einer Seite für seine eigenen Vorgänge genehmigt. Diese Seite dient der Bearbeitung von Vorgängen des Zentralrates. Mit Vorgang Nr. 17 (Zentralrat) hat der Beschuldigte auf der Seite des Zentralrates eine Verwarnung des Organs DD gegen das Kamel Mambres ausgesprochen. Dabei handelt es sich ganz klar nicht um einen Vorgang des Zentralrates, sondern einen Vorgang des Organs DD. Es kann nicht angehen, dass Organe wegen ihres eigenen Versäumnisses der Beantragung geeigneter Seiten für ihre Tätigkeit ihre Vorgänge willkürlich auf die Vorgangsseiten anderer Organe verteilen. Wo kommen wir denn da hin, bei einer solchen Unordnung?
Dem Unterzeichner erscheint das beanstandete Vorgehen jedenfalls nicht mit § 0 der Spielregeln vereinbar.
Anlagen: beanstandeter Vorgang
Vorgangsnummer/Zeichen: akt7
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: VW/Käfer
Bearbeitendes Organ: DD
Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
§ 8.2(a.2) weist explizit auf die Ressortübergreifende Funktion des DD hin. im obigen antrag VW/Käfer wird zutreffend gesagt: Diese Seite dient der Bearbeitung von Vorgängen des Zentralrates. da es sich um eine massnahme zum wohle des kamels mambres in seiner funkton als ZR mitkamel handelt, ist die seite perfekt fuer die verwarnung, denn es handelt sich zweifelsfrei um einen vorgang des ZR, wenn mambres am ende des tages abgestempelt wird, weil er zuviel aktivitaet zeigte und sich verausgabt hat. dies kann nicht im sinne des ZR sein und schon gar nicht im sinne des DD. das organ DD folgt lediglich seiner aufgabe und bestimmung und die beinhaltet auch die ressortuebergreifende einmischung auf andere organseiten zu wohle aller buerokamele.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: aktenlaiche10:40, 12.10.07
Anlagen: hat jemand den schmierfink gesehen?
Nr. 3 vom 14. Oktober 2007
ERLEDIGT
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: непротивоконституционствувателствувайте-2007-10-14-4-A
Antragsgegenstand:
Euer Ehren!
Hiermit beantrag ich im Namen des Innenrevisionskommissariates die Anlage folgender Unterseiten:
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Innenrevisionskommissariat
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Innenrevisionskommissariat/Vorgänge
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Innenrevisionskommissariat/Geschäftsordnung
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Innenrevisionskommissariat/Abteilungen
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Innenrevisionskommissariat/Abteilungen/I
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Innenrevisionskommissariat/Abteilungen/II
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Innenrevisionskommissariat/Bekanntmachungen
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Innenrevisionskommissariat/Vorlagen
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Innenrevisionskommissariat/Vorlagen/Fragebogen-1
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Innenrevisionskommissariat/Vorlagen/Fragebogen-2
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Innenrevisionskommissariat/Vorlagen/Fragebogen-3
Begründung:
Die Begründungen der Seiten im Einzeln:
- Um die Arbeit zwischen den vielen verschiedenen Mitarbeitern des Innenrevisionskommissariates besser koordinieren zu können, ist eine eigene Organseite nach unserem Dafürhalten unabdingbare Voraussetzung für eine möglichst effektive und zügige Arbeitserledigung. Allerdings erscheint es nicht sinnvoll, alle dieses Organ betreffenden Vorgänge, Erörterungen, Berichte etc. auf dieser einen Seite zu sammeln. Daher wird in den nachfolgenden Punkten auch die Einrichtung verschiedener Unterseiten beantragt. Dieses Argument wird bei den jeweiligen Unterseiten nicht nochmals einzeln vorgetragen.
- Zwar schreiben die Spielregeln das Einreichen von Berichten über die Poststelle vor; jedoch muss es auch eine Möglichkeit geben, andere Vorgänge an das Kommissariat zu richten.
- Jedes Organ, das etwas auf sich hält, hat eine eigene Geschäftsordnung.
- Aufgrunz seiner bisher noch nie dagewesenen Größe erscheint es sinnvoll, die Arbeit des Organes auf mehrere Abteilungen zu verteilen. Diese Seite soll eine Übersicht über die Abteilungen geben, sowie ggf. in einem abgetrennten Teilbereich Diskussionen über interne Umstrukturierungsmaßnahmen ermöglichen.
- Abteilung I (Auswertung) ist zunächst für das Sammeln und Auswerten von Daten sowie zur Veröffentlichungen von Berichten und ggf. Anregen von Maßnahmen an Zentralrat, Aufsichtsrat bzw. die breite Öffentlichkeit zuständig.
- Abteilung II (Nichtproduktive Arbeit) umfasst das gesamte Bürokratenspiel... ääääh, Quatsch, Freudscher Versprecher, ich meine: umfasst alle Aufgaben des Kommissariates, welche erledigt werden müssen, jedoch nicht zur eigentlichen Arbeit zählen. Beispielsweise würde dieser Antrag vermutlich von Abteilung II gestellt, wenn wir schon eine Geschäftsordnung hätten, was nicht möglich ist, da wir nichtmal eigene Seiten haben. Schluchz.
- Die Berichtsseite ist für statistischen Berichte an die Allgemeinheit vorgesehen, welche nach Spielregeln in regelmäßigen Abständen veröffentlicht werden sollen. Auch andere Bekanntmachungen sind denkbar, wie beispielsweise Pressemitteilungen zu Umstrukturierungsmaßnahmen.
- Das Innenrevisionskommissariat wird voraussichtlich in regelmäßigen Abständen zur Informationserhebung Fragebögen an andere Organe verteilen. Um dies zu erleichtern, ist angedacht, Vorlagen zu benutzen, welche dann mit Hilfe von {{subst:...}} eingebunden werden. Diese Seite soll eine Liste der Vorlagen beinhalten.
- Dies soll zunächst dem Entwurf und später der Bereithaltung der fertigen Fassung eines Fragebogens zu allgemeinen Angaben eines bestimmten Organes dienen.
- Dies soll zunächst dem Entwurf und später der Bereithaltung der fertigen Fassung eines Fragebogens zu Angaben bezüglich der momentanen Tätigkeit eines bestimmten Organes dienen.
- Dies soll zunächst dem Entwurf und später der Bereithaltung der fertigen Fassung eines Fragebogens zu Angaben bezüglich besonderer Vorkommnisse in einem bestimmten Organ bzw. im Zusammenhang mit der Arbeit dieses Organs dienen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Nr. 4 vom 19. Oktober 2007
ERLEDIGT
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: Spielleiter-schnarcht-1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich die Genehmigung zum Anlegen der Seite
Begründung:
Kamele, die mit dem Spielleiter unzufrieden sind, müssen eine Gelegenheit haben, ihrem Ärger Luft zu machen.
Anlagen: - keine -
Vorgangsnummer/Zeichen: Spielleiter-schnarcht-2
Bearbeitendes Organ: Mambres
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Der obenstehende Antrag gilt nach § 13 Satz 3 der Spielregeln als genehmigt.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 00:01, 23. Okt 2007 (CEST)
Anlagen: § 13 der Spielregeln
Nr. 5 vom 23. Oktober 2007: Antrag auf Verwarnung aller Kamele
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: непротивоконституционствувателствувайте-2007-10-23-1-A
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich, dass Sie ausnahmslos alle Kamele (oder ersatzweise alle zur Zeit nach §3 antragsberechtigen Kamele sowie derjenigen Kamele, welche sich in die Liste der Interessenten für die 4. Runde eingetragen haben, oder welche sich in irgendeiner Form an der 4. Runde beteiligt haben) wegen Verstoßes gegen § 8.3 Punkt 5 verwarnen.
Begründung:
§ 8.3 Punkt 5 schreibt vor, dass die Poststelle mit mindestens zwei Kamelen zu besetzen ist. Dies ist jedoch seit ihrer Gründung am 8. Oktober, also vor mehr als zwei Wochen, immer noch nicht erfolgt. Da jedes Kamel Mitglied der Poststelle werden kann (und zwar nicht nur antragsberechtigte Kamele, sondern alle Kamele), liegt nach Ansicht des Unterzeichners mittlerweile ein Regelverstoß durch alle Kamele vor.
Anlagen: Knapp 3000 Stück...
Nr. 6 vom 23. Oktober 2007: Antrag auf Erlass einer Geschäftsordnung
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: GOSP-1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich die Verabschiedung der nachfolgend abgedruckten Geschäftsordnung.
Begründung:
Seit geraumer Zeit arbeitet der Spielleiter ohne Geschäftsordnung. Da weiß man gar nicht recht, woran man ist. Das kann so nicht weitergehen.
Anlagen: Nachfolgend abgedruckter Entwurf.
GOSP - Geschäftsordnung des Spielleiters
§ 1 Aufgabe
- (a) Der Spielleiter erfüllt die ihm durch die Spielregeln übertragenen Aufgaben.
- (b) Weiterhin ist er das Ziel von Verunglimpfungen, mit denen frustrierte Kamele Aggressionen abbauen können.
- (c) Der Spielleiter berichtet der Öffentlichkeit wöchentlich über seine Tätigkeit.
§ 2 Anträge
- (a) Anträge an den Spielleiter können auf beliebigen Seiten des Bürokratenspiels eingereicht werden.
- (b) Der Spielleiter bestätigt umgehend den Eingang des Antrags unter Verwendung der Vorlage „in Bearbeitung“.
- (c) Dabei führt er in seiner Eingangsbestätigung neben der voraussichtlichen Bearbeitungsdauer weitere wichtige Angaben auf, die er eigenständig ermittelt. Dies umfasst mindestens
- (i) das prozentuale Verhältnis von Antragstext zu Antragsbegründung, gemessen an der Anzahl der Wörter,
- (ii) die verbleibende Zeit bis zum voraussichtlichen Spielende in Tagen,
- (iii) die seit der letzten Antragsstellung an den Spielleiter verstrichene Zeit in Minuten.
- (d) Ablehnungen oder Zurückweisungen von Anträgen sowie Ungültigkeitserklärungen von Vorgängen werden vom Spielleiter in Reimen von jeweils mindestens vier Zeilen begründet.
§ 3 Geschäftsordnung
- (a) Diese Geschäftsordnung kann nur auf Antrag geändert werden, wenn der Antrag von einer Mehrheit der Mitglieder der Spielleitung angenommen und vom Aufsichtsrat genehmigt wird.
- (b) Im Falle von offensichtlichen Verstößen des Spielleiters gegen diese Geschäftsordnung gilt sein Recht zum Ergreifen von Ordnungsmaßnahmen gegen den Spielleiter nach § 14 (c) der Spielregeln als gemäß § 11 delegiert an jedes beliebige antragsberechtigte Kamel.
§ 4 Rechtsmittel
- (a) Wird eine Entscheidung des Spielleiters angefochten, so hat er über den Vorgang unter Berücksichtigung der vorgetragenen Argumente neu zu entscheiden.
- (b) Wurde eine Entscheidung über einen Zeitraum von mehr als 72 Stunden nicht angefochten, so kann der Spielleiter den Vorgang für abgeschlossen erklären und damit eine spätere Anfechtung ausschließen.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Stimmabgaben 1. Stimme Dringlichkeitsgebotene Stimmsubstitution nach §10 aufgrund der Genehmigung von Vorgang 71:1 (Zentralrat der Paragraphenreiter) Wutzofant (✉✍) 19:02, 29. Okt 2007 (CET)
Ergebnis der Abstimmung: Die Geschäftsordnung wurde einstimmig angenommen.
Bemerkungen: Wir beglückwünschen den Spielleiter zur überwältigenden 100%-Mehrheit zu seiner neuen Geschäftsordnung und wünschen ihm weiterhin erholsamen Schlaf.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Wutzofant (✉✍) 19:02, 29. Okt 2007 (CET)
Vorgangsnummer/Zeichen: GOSP-1-F1
Bearbeitendes Organ: Mambres
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
1. Die obenstehende Abstimmung hat wesentlichen Einfluss auf das Spielgeschehen. Beim Spielleiter handelt es sich um ein Hauptorgan, das gemäß Spielregeln besondere Aufgaben für das Funktionieren des Bürokratenspiels erfüllt. Eine ordnungsgemäße Tätigkeit im Rahmen einer Geschäftsordnung ist deshalb für das Spielgeschehen von großer Bedeutung und wesentlich für die Verhinderung chaotischer Zustände.
2. Innerhalb der letzten drei Tage haben weniger als 75 % der stimmberechtigten Kamele an der Abstimmung teilgenommen.
3. Die in § 10 (a) der Spielregeln genannten Voraussetzungen für einen Antrag auf dringlichkeitsgebotene Stimmsubstitution liegen vor.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 11:51, 29. Okt 2007 (CET)
Anlagen: - keine -
Nr. 7 vom 24. Oktober 2007
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: непротивоконституционствувателствувайте-2007-10-24-1-A
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich, dass die Antragsordnung des Aufsichtsrates (AOA) für ungültig erklärt wird und der Aufsichtsrat bzw. seine Mitglieder darüberhinaus gerügt werden.
Begründung:
Die beim Aufsichtsrat eingereichten Vorgänge AR/noch nicht vergeben/41-Не/1.1 (eigenes Zeichen: непротивоконституционствувателствувайте-2007-10-14-1-A), AR/noch nicht vergeben/41-Не/2.1 (eigenes Zeichen: непротивоконституционствувателствувайте-2007-10-14-2-A) sowie AR/noch nicht vergeben/41-Не/3.1 (eigenes Zeichen: непротивоконституционствувателствувайте-2007-10-14-3-A) wurden vom Aufsichtsrat für ungültig erklärt, da sie gegen § 4 (b) Punkt 2 der AOA verstoßen. Hierbei ist jedoch festzuhalten, dass dem Antragsteller noch nie eine von § 4 (b) Punkt 2 der AOA geforderte Nummer zugewiesen wurde -- genau aufgrunz dieses Mangels hatte der Antragsteller ja den Antrag AR/noch nicht vergeben/41-Не/1.1 (eigenes Zeichen: непротивоконституционствувателствувайте-2007-10-14-1-A) gestellt. Durch die Verweigerung des Antrags hat der Aufsichtsrat dem Antragsteller somit de facto die Möglichkeit zur Kommunikation mit dem Aufsichtsrat genommen. Obwohl der Antragstext deutlich auf den Missstand hinweist, wurde dem Missstand nicht abgeholfen, sondern der Antrag deswegen aufgrunz von Formfehlern abgelehnt, was zwar in der Sache berechtigt ist, jedoch eindeutig zeigt, dass die AOA konzeptionelle Fehler enthält.
Die verantwortlichen Urheber dieser sträflich lückenhaften Regelung sind nach Ansicht des Unterzeichners zur Rechenschaft zu ziehen. Da der Hinweis auf den konzeptionellen Fehler vom bezüglich der Ausgestaltung der AOA schuldfreien Neumitglied des Aufsichtsrates offensichtlich zur Kenntnis genommen wurde, was sich zweifelsfrei an seiner Ablehnung ablesen lässt, ist er ebenfalls zur Rechenschaft zu ziehen, da er der angeprangerten Mangelhaftigkeit der AOA erkennbar keinerlei Abhilfe leistete.
Sinngemäß gelten meine Aussagen zu Vorgang AR/noch nicht vergeben/41-Не/1.1 (eigenes Zeichen: непротивоконституционствувателствувайте-2007-10-14-1-A) auch für Antrag AR/noch nicht vergeben/41-Не/2.1 (eigenes Zeichen: непротивоконституционствувателствувайте-2007-10-14-2-A), welcher nicht von einem Privatkamel, sondern von einem Organ gestellt wurde.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Vorgangsnummer/Zeichen: akt x1
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: непротивоконституционствувателствувайте-2007-10-24-1-A
Bearbeitendes Organ: Aufsichtsrat
Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Wertes Mitkamel Wutzofant,
ich habe gegen keinerlei Regel verletzt. Weiterhin ist festzuhalten, dass das bemängelte Fehlen der Kommunikationsmöglichkeiten ein ausgesprochen dürftiges Argument ist. Man vergleiche etwa die Intensität des kommunikativen Austausches zwischen Spielleiter und gemeines Kamelvolk, welches seit erheblicher Zeit nur in einer einzigen Richtung verläuft. Ich sehe also nicht, wo der Unterschied liegt, wenn einerseits die Antragsmöglichkeit durch Faulheit des Aufsichtsrat blockiert wird, und wenn dies andererseits durch den Spielleiter geschieht. Noch dazu, wo die Konsequenzen beim Spielleiter deutlich drastischer ausfallen, weil Sie sich höchstens ein paar lächerliche Wochen gedulden müssen, bis Sie Ihre Nummer erteilt bekommen, womit Ihre Antragsfreiheit nicht wesentlich eingeschränkt ist. Und wenn Sie sich solange nicht gedulden können, sind Sie als bürokratisches Kamel fehl am Platz. Forderungen nach Rügen sind also unangebracht. Weiterhin sei Ihnen versichert, dass die entsprechenden Vorgänge schon längst in die Wege geleitet worden sind.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamel Bond 007 20:46, 24. Okt 2007 (CEST)
Anlagen: Sitzkissen für's Wartezimmer
Nr. 8 vom 26. Oktober 2007: Antrag auf verbindliche Regelauslegung
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 3.141592653589793238462643383279502884197169399375105820974944592307816406286 208998628034825342117067982148086513282306647093844609550582231725359408128481
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
Hiermit beantrage ich eine verbindliche Regelauslegung gemäß §14 (a).
Nach §8.5 (d) stellt die Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele "jedem, am aktuellen Spiel teilnehmenden Mitglied auf Antrag eine eigene Unterseite zur Verfügung". Nach §13 muss das Anlegen von neuen Seiten vom Spielleiter genehmigt werden. Ist die Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele oder das Mitglied, das die Erstellung einer eigenen Unterseite bei der Interessengemeinschaft beantragt hat, für die Antragstellung beim Spielleiter verantwortlich? Ist, im Falle der Verantwortlichkeit der Interessengemeinschaft, ein bestimmtes Kamel dafür verantwortlich (Präsidium, Vorsitzender) oder jedes Mitglied der Interessengemeinschaft?
Begründung:
Leider ist die Sachlage in den aktuellen Spielregeln nicht klar ersichtlich, zudem existiert derzeit keine Geschäftsordnung der Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele die eine solche frage zu klären in der lage wäre.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: wenn ich einmal groß bin, werde ich Millionär
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 3.141592653589793238462643383279502884197169399375105820974944592307816406286 208998628034825342117067982148086513282306647093844609550582231725359408128481
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Der Spielleiter wird hier gar nicht benötigt. Nichts anderes besagt $8.5 d) doch. Es wird der Interessengemeinschaft also durch diesen Paragraphen die Erlaubnis gegeben ohne Zutun des Spielleiters an seinen Organmitgliedern Unterseiten zu verteilen. Insofern kann ich Ihr Problem nicht ganz nachvollziehen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Kamel Bond 007 10:56, 1. Nov 2007 (CET)
Siehe auch: Spielregeln
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 2πr2
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: "wenn ich einmal groß bin, werde ich Millionär"
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Verehrter Kollege,
Ihre Rechtsauffassung kann ich nicht teilen.
§ 8.5 (d) überträgt der Interessengemeinschaft die Aufgabe, entsprechende Seiten zur Verfügung zu stellen. Daraus folgt nicht, dass die Genehmigungspflicht nach § 13 entfällt!
Allerdings könnte die hier aufgeworfene Frage sicherlich besser in einer Geschäftsordnung der Interessengemeinschaft geklärt werden als in einem Antrag auf Regelauslegung.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 11:09, 1. Nov 2007 (CET)
Siehe auch: § 8.5 (d), § 13 der Spielregeln
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: wrxngnlch
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 2πr2
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Verehrter Kollege,
grundsätzlich teile ich Ihre Auffassung, dass die Frage der Verantwortlichkeit in der Geschäftsordnung der Interessengemeinschaft besser geklärt werden könnte. Leider besitzt die Interessengemeinschaft zum aktuellen Zeitpunkt keine Geschäftsordnung, sowie keine Mitglieder, was die organinterne Klärung nicht unwesentlich erschwert.
Solange die Interessengemeinschaft keine derartige Regelungen innerhalb ihrer Geschäftsordnung getroffen hat, muss die Regel derzeit nach Gutdünken ausgelegt werden. (Aus Ihren Anmerkungen schließe ich, dass möglicherweise sogar weitergehender Klärungsbedarf der Regelungen in §8.5 besteht.) Nach wie vor hoffe ich, durch obigen Antrag zur Beseitigung dieses Missstandes beitragen zu können.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: J* 22:50, 1. Nov 2007 (CET)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: wenn ich dann noch größer bin, werde ich sogar Milliardär
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 2πr2
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Wertes Mitkamel Mambres,
ich habe nochmal über Ihre Regelauslegung nachgedacht und bin zu der Meinung gelangt, dass Sie zwar teilweise Recht haben, man vielleicht aber noch einige Punkte präzisieren sollte. Ein Kamel oder auch ein Organ kann sich nämlich beim Spielleiter nach §13 immer eine Unterseite irgendwelcher Art bei seinem Organ beantragen lassen. Dass dies möglich ist, muss nicht extra irgendwo festgeschrieben werden, sondern ist nach §13 selbstverständlich. Nicht selbstverständlich ist es hingegen, dass ein entsprechender Antrag auch genehmigt wird. Und hier kommt §8.5 c) ins Spiel. Diese Regel besagt nämlich, dass jedes Mitglied der Interessengemeinschaft, das eine Unterseite will, auch eine bekommt. Ausnahmen sind hierbei nur in begründeten Fällen zu machen, d.h. wenn Mitkamel Wutzofant Mitglied der Interessengemeinschaft wäre und ich Spielleiter, dann könnte ich die Einrichtung einer eigenen Seite für Kamel Wutzofant nicht einfach so ablehnen, sondern müsste mir erst eine Begründung einfallen lassen. Die Eingangsfrage von Kamel J* war nun, wer denn nun verantwortlich sei, den entsprechenden Antrag an den Spielleiter zu stellen. Dies ergibt sich aus §8.5 c). Diese Regel besagt nämlich, dass die Interessengemeinschaft seinem Mitglied auf Antrag eine entsprechende Unterseite zur Verfügung stellt. Dass dieser Antrag, auf den hin die Interessengemeinschaft dem betreffenden Mitglied seine Unterseite zur Verfügung stellt, vom besagten Mitglied selber kommen muss und an die Interessengemeinschaft gerichtet sein muss, ist hierbei selbstverständlich, warum sollte sich die Interessengemeinschaft um Anträge kümmern, die nicht an sie selbst gerichtet sind, sondern beispielsweise an den Spielleiter. Das bedeutet, sollte ein entsprechender Antrag erfolgen, so impliziert der Gebrauch der Wörter "zur Verfügung stellen" in §8.5 c), dass die Interessengemeinschaft hierbei aktiv zu handeln, also aktiv einen Antrag an den Spielleiter zu stellen hat. Der Spielleiter muss dann §8.5 c) beachten, denn selbst wenn er nicht Mitglied der Interessengemeinschaft ist, so hat er ebenso gut Sorge zu tragen, dass die entsprechende Regel eingehalten wird. Ihm bleibt also nichts anderes übrig als den Antrag zu genehmigen. Da die Interessengemeinschaft nach §8.5 c) seine aktive Rolle weiter einzunehmen hat, wäre sie dann weiter dazu verpflichtet, diese Seite ohne weiteres Zutun des betreffenden Mitglieds anzulegen. Erst damit wäre die Aufgabe der Interessengemeinschaft erfüllt.
Ich hoffe, dass mit meinen logischen Ausführungen alle wesentliche Punkte abgedeckt worden sind und dass sich klar daraus ergeben hat, warum §8.5 c) so und nicht anders auszulegen ist. Es sei vielleicht noch erwähnt, dass ein Mitglied, welches selber beim Spielleiter eine eigene Unterseite bei der Interessengemeinschaft beantragt, also ohne Zutun der Interessengemeinschaft selber, nicht §8.5 c) in Anspruch nehmen kann, weil die Interessengemeinschaft nicht für Privatangelegenheiten des betreffenden Kamels verantwortlich ist, und folgich auch keine Garantie auf eine Genehmigung seine Antrags erhalten kann.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Kamel Bond 007 12:16, 2. Nov 2007 (CET)
Siehe auch: § 8.5 (d), § 13 der Spielregeln
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 4πr3
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: "wenn ich dann noch größer bin, werde ich sogar Milliardär"
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Verehrter Kollege,
Ihre Ausführungen finde ich sehr schlüssig und durchweg überzeugend. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass z. B. eine mögliche Geschäftsordnung der Interessengemeinschaft vom Antragsteller verlangt, dem Antrag auf eine eigene Seite als Anlage einen Genehmigungsnachweis des Spielleiters beizufügen. Andererseits würde dadurch die Sinnhaftigkeit dieses Angebots der Interessengemeinschaft stark in Frage gestellt.
Ich bin aber auf jeden Fall mit Ihnen einer Meinung, dass ein Antrag auf eine Seite nach § 8.5 (d) im Regelfall vom Spielleiter nicht abgelehnt werden kann.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 13:33, 2. Nov 2007 (CET)
Siehe auch: - keine -
Nr. 9 vom 2. November 2007: Antrag auf verbindliche Regelauslegung
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: Neprotiwokonstituzionstwuwatelstwuwaite-2007-11-02-1-A
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
ich ersuche Sie untertänigst um eine Dechiffrierung der Semantik des in meinen Augen syntaktisch fehlerhaften ersten Satzes von § 8.5 (b): Sind nun all diese Kamele automatisch Mitglied, oder können sie es sein?
Begründung:
Obwohl davon auszugehen ist, dass wohl können...sein gemeint sein wird, bedarf eine so wichtige Spielregel wie die, welche die Zusammensetzung eines Organs betrifft, einer genauen Klärung.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Nr. 10 vom 8. November 2007: Antrag auf eigene Seiten des Geschäftsordnungswartungsdienstes
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: GOW/SP-1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich die Genehmigung zum Anlegen der folgenden Seiten:
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Geschäftsordnungswartungsdienst
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Geschäftsordnungswartungsdienst/Geschäftsordnung
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Geschäftsordnungswartungsdienst/Vorgänge
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Geschäftsordnungswartungsdienst/Bekanntmachungen
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Geschäftsordnungswartungsdienst/Navigation
Begründung:
Die Seiten werden für die Tätigkeit des Geschäftsordnungswartungsdienstes benötigt.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Vorgangsnummer/Zeichen: GOW/SP-2
Bearbeitendes Organ: Kam-aeleon
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Die in §13 festgelegte Frist von zwei Werktagen ist verstrichen. Obiger Antrag ist also als genehmigt zu behandeln.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kam-aeleon 20:06, 12. Nov 2007 (CET)
Nr. 11 vom 8. November 2007: Antrag auf eigene Seiten der Behörde zur Wahrung der freiheitlich bürokratischen Grundordnung
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: BzWdfbG-Seiten-1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
ich beantrage hiermit eine Genehmigung zum Anlegen folgender Seiten:
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Behörde zur Wahrung der freiheitlich bürokratischen Grundordnung
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Behörde zur Wahrung der freiheitlich bürokratischen Grundordnung/Geschäftsordnung
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Behörde zur Wahrung der freiheitlich bürokratischen Grundordnung/Prüfungsverfahrensordnung
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Behörde zur Wahrung der freiheitlich bürokratischen Grundordnung/Vorgänge
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Behörde zur Wahrung der freiheitlich bürokratischen Grundordnung/Navigation
Begründung:
Die Seiten sind für den ordnungsgemäßen Ablauf der behördlichen Tätigkeiten erforderlich.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Vorgangsnummer/Zeichen: BzWdfbG-Seiten-2
Bearbeitendes Organ: J*
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Die in §13 festgelegte Frist ist verstrichen. Der Antrag gilt somit als Genehmigt.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: J* 15:32, 12. Nov 2007 (CET)
Nr. 12 vom 12. November 2007: Antrag auf eigene Seiten der Sprachkontrollinstanz
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: SKI-Seiten-1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
ich beantrage hiermit eine Genehmigung zum Anlegen folgender Seiten:
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Sprachkontrollinstanz
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Sprachkontrollinstanz/Geschäftsordnung
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Sprachkontrollinstanz/Verstöße
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Sprachkontrollinstanz/Vorgänge
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Sprachkontrollinstanz/Navigation
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Sprachkontrollinstanz/Abkürzungen
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Sprachkontrollinstanz/Sprachempfehlungsrichtlinien
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Sprachkontrollinstanz/Sprachempfehlung
- Nachtrag:Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Sprachkontrollinstanz/Bekanntmachungen
Begründung:
Die die Sprachkontrollinstanz betreffende Regeländerung wird voraussichtlich am 14. November in Kraft treten. Es wäre vorteilhaft, (spätestens) am gleichen Tag auch die notwendigen Seiten anlegen zu können.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Vorgangsnummer/Zeichen: SKI-Seiten-2
Bearbeitendes Organ: Kam-aeleon
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Obiger Antrag ist gemäss §13 als genehmigt anzusehen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kam-aeleon 20:36, 15. Nov 2007 (CET)
Nr. 13 vom 16. November 2007: Antrag auf eigene Seiten des Ausschusses zur zeitnahen Bearbeitung von Anträgen
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: непротивоконституционствувателствувайте-2007-11-16-4-A
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
ich beantrage hiermit eine Genehmigung zum Anlegen folgender Seiten:
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Ausschuss zur zeitnahen Bearbeitung von Anträgen
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Ausschuss zur zeitnahen Bearbeitung von Anträgen/Geschäftsordnung
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Ausschuss zur zeitnahen Bearbeitung von Anträgen/Vorgänge
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Ausschuss zur zeitnahen Bearbeitung von Anträgen/Navigation
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Ausschuss zur zeitnahen Bearbeitung von Anträgen/ehemalige Mitglieder
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Ausschuss zur zeitnahen Bearbeitung von Anträgen/Mitgliedschaftsfristübertretungs- und -ahndungslogbuch
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Ausschuss zur zeitnahen Bearbeitung von Anträgen/Schnellimbiss
Begründung:
Jedes anständige Organ hat eine eigene Seite, und eine eigene Seite für die Geschäftsordnung, und eine eigene Vorgangsseite, und eine eigene Navileiste. Aufgrund des zu erwartenden hohen Personaldurchsatzes sollen auf einer weiteren Seite zur besseren Dokumentation ehemalige Mitglieder aufgeführt werden. Da ebenfalls zu erwarten ist, dass wohl einige Leute die Mitgliedschaftsfristen verpennen werden und dafür evtl. sogar zwangsweise entfernt oder gar gerügt werden müssen, sollen solche Vorgänge auf einer weiteren Seite dokumentiert werden können. Der Schnellimbiss soll Fast Food für den schnellen Hunger zwischen zwei überfälligen Anträgen bieten; er soll aber nicht nur für Mitglieder des Ausschusses reserviert sein, sondern allen bürokratieinteressierten Kamelen zur Verfügung stehen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Vorgangsnummer/Zeichen: непротивоконституционствувателствувайте-2007-11-20-2-A
Bearbeitendes Organ: Innenrevisionskommissariat
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Obiger Antrag ist gemäß §13 als genehmigt anzusehen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Wutzofant (✉✍) 23:43, 20. Nov 2007 (CET)
Nr. 14 vom 16. November 2007: Antrag auf eigene Seiten der Poststelle
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: Neue_SEITEN
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
ich beantrage hiermit, folgende Seiten anlegen zu dürfen:
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Poststelle
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Poststelle/Posteingang
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Poststelle/Geschäftsordnung
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Poststelle/Kantine
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Poststelle/Internes
Begründung:
Gemäß §8.3 soll die Poststelle eine Kommunikationsplattform einrichten.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Vorgangsnummer/Zeichen: Neue_SEITEN
Bearbeitendes Organ: Poststelle
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Gemäß § 13 der Spielregeln ist dieser Antrag als genehmigt zu betrachten, da die Frist verstrichen ist.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: derjan 16:40, 19. Nov 2007 (CET)
Nr. 15 vom 16. November 2007
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: spllr-vrglmpf-vrlg
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
ich beantrage hiermit, folgende Seiten anlegen zu dürfen:
Begründung:
Auch wenn das Organ "Protokollarisches Amt für Nichtigkeiten" eingeführt werden sollte, können so weiterhin genehmigungsfrei Verunglimpfungen am Spielleiter vorgenommen werden. Die erste beantragten Seite soll verwendet werden, um die Vorlage Verunglimpfung und, falls erforderlich, weitere rundenspezifische Vorlagen aufzulisten.
Änderungen bekräftigt: J* 22:48, 16. Nov 2007 (CET)
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Nr. 16 vom 20. November 2007
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: antr-eigs-igbk
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich, durch den Antrag Nr. 59 vom 20. November dieses Jahres auf der Seite der allgemeinen Vorgänge (Vorgänge (allgemein)) veranlasst, lt. § 13 der Spielregeln eine eigene Seite innerhalb des Spieles für die Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele.
Begründung:
Bedauerlicherweise muss dieser Antrag gestellt werden, bevor man einfach eine Seite anlegt. Diese aber, um es noch einmal zu betonen, ist im Interesse der bürokratischen Kamele.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Nr. 17 vom 20. November 2007
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: bla
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
Hiermit beantrage ich die Erstellung folgender Seite
Diese Seite ist völlig nutzlos, aber ich möchte sie genehmigt haben.
Begründung:
Ich beantrage diese Seite, um einen Verstoß gegen §0 aufzudecken. Ich kann keine Ordnung darin entdecken, dass jedes antragberechtigte Kamel nach 2 Tagen jede Seite erstellen darf.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Nr. 17 vom 20. November 2007 Feststellung über Inaktivität des Spielleiters
Vorgangsnummer/Zeichen: 1-1-1-2
Bearbeitendes Organ: Poststelle
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Hiermit stelle ich offiziell fest, dass der Spielleiter gemäß § 19(a) der Spielregeln inaktiv ist. Er hat sich seit mehr als 6 Tagen nicht mehr an den Vorgängen seines Organes beteiligt. Falls er nicht innerhalb von 4 Tagen eine Erklärung über seine Abwesenheit einreicht, kann der Spielleiter gemäß § 19 (e) von seinem Amt enthoben werden.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Derjan 16:40, 20. Nov 2007 (CET)
Vorgangsnummer/Zeichen: непротивоконституционствувателствувайте-2007-11-20-1-A
Bearbeitendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Der Spielleiter wurde bereits am 12. November als inaktiv festgestellt (Vorgang непротивоконституционствувателствувайте-2007-11-12-2-A auf der generellen Vorgangsseite). Eine erneute Feststellung der Inaktivität erscheint unnötig.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mit freundlichem Grunzen, Wutzofant (✉✍) 22:50, 20. Nov 2007 (CET)
Nr. 18 vom 21. November 2007: Löschung einer Seite
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: непротивоконституционствувателствувайте-2007-11-21-1-A
Antragsgegenstand:
Euer Ehren! Hiermit beantrage ich, die Seite Vorlage:Bürokratenspiel/Vorlagen/Maßnahme zu löschen.
Begründung:
Die Seite wurde offensichtlich zum Zweck angelegt, sie im Bürokratenspiel zu verwenden. Allerdings verstößt sie ebenso offensichtlich aufgrund des un-UTF8igen Namens, gegen die Rahmenregeln. Die Seite könnte somit vermutlich auch ohne Zutun des Bürokratenspiels gelöscht werden, aber sicher ist sicher; wir wollen hier ja keine unklare Rechtssituation schaffen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
???
Vorgangsnummer/Zeichen: ANF-99
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: непротивоконституционствувателствувайте-2007-11-21-1-A
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Sehr geehrter Kollege,
hiermit frage ich höflich an, woraus Sie die Zuständigkeit des Spielleiters für das Löschen von Seiten herleiten?
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Mambres 13:41, 21. Nov 2007 (CET)
Siehe auch: Spielregeln?
Nr. 19 vom 22. November 2007: Antrag auf weitere Seiten der Sprachkontrollinstanz
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: BAUM
Antragsgegenstand:
Euer Ehren!
Die Sprachkontrollinstanz benötigt für ihre Arbeit weitere Unterseiten:
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Sprachkontrollinstanz/Vorgänge/Archiv
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Sprachkontrollinstanz/Ausnahmegenehmigungen
Ich beantrage folglich gemäß § 13 der Spielregeln diese Seiten anlegen zu dürfen.
Begründung:
Das Archiv dient zur Aufbewahrung abgeschlossener Vorgänge. Genehmigte Ausnahmegenehmigungen sollen auf einer separaten Seite gelistet werden.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Vorgangsnummer/Zeichen: BAUM+1
Bearbeitendes Organ: Kam-aeleon
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Dieser Antrag ist wegen Fristenablaufes als genehmigt zu betrachten.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kam-aeleon 14:32, 2. Dez. 2007 (CET)
Nr. 20 vom 1. Dezember 2007: Antrag auf weitere Seiten der Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: denkste wohl!
Antragsgegenstand:
Euer Ehren, Schläfer!
Hiermit beantrage ich folgende Unterseite: Projekt:Bürokratenspiel/4.Runde/Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele/2. Seite
Begründung:
Eine Seite ist nicht genug.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Nr. 21 vom 2. Dezember 2007: Mitteilung über das Stellen von Anträgen
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 233/1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: -
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
In Zukunft können zur Vereinfachung des Spielablaufes Anträge bei der Poststelle eingereicht werden, die von da aus weitergeleitet werden.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Derjan 14:29, 2. Dez. 2007 (CET)
Siehe auch: -
Nr. 22 vom 6. Dezember 2007: Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Spielleiters
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 123456
Antragsgegenstand:
Hiermit beantrage ich gemäß § 3(a) der GOSP, die Geschäftsordnung wie folgt zu verändern.
§ 1 Aufgabe
- (a) Der Spielleiter erfüllt die ihm durch die Spielregeln übertragenen Aufgaben.
- (b) Weiterhin ist er das Ziel von Verunglimpfungen, mit denen frustrierte Kamele Aggressionen abbauen können.
- (c) Der Spielleiter berichtet der Öffentlichkeit wöchentlich über seine Tätigkeit.
§ 2 Anträge
- (a) Anträge an den Spielleiter müssen auf der Antragsseite des Spielleiters eingereicht werden.
- (b) Der Spielleiter bestätigt umgehend den Eingang des Antrags unter Verwendung der Vorlage „in Bearbeitung“.
- (c) Ablehnungen oder Zurückweisungen von Anträgen sowie Ungültigkeitserklärungen von Vorgängen werden vom Spielleiter in Reimen von jeweils mindestens 2 Zeilen begründet.
§ 3 Geschäftsordnung
- (a) Diese Geschäftsordnung kann nur auf Antrag geändert werden, wenn der Antrag von einer Mehrheit der Mitglieder der Spielleitung angenommen und vom Aufsichtsrat genehmigt wird.
- (b) Im Falle von offensichtlichen Verstößen des Spielleiters gegen diese Geschäftsordnung gilt sein Recht zum Ergreifen von Ordnungsmaßnahmen gegen den Spielleiter nach § 14 (c) der Spielregeln als gemäß § 11 delegiert an jedes beliebige antragsberechtigte Kamel.
§ 4 Rechtsmittel
- (a) Wird eine Entscheidung des Spielleiters angefochten, so hat er über den Vorgang unter Berücksichtigung der vorgetragenen Argumente neu zu entscheiden.
- (b) Wurde eine Entscheidung über einen Zeitraum von mehr als 72 Stunden nicht angefochten, so kann der Spielleiter den Vorgang für abgeschlossen erklären und damit eine spätere Anfechtung ausschließen.
Begründung:
Die Änderungen sind notwendig, um Verstöße gegen §0 der Spielregeln zu verhindern und eine schnelle Bearbeitung von Anträgen zu ermöglichen.
Anlagen: -
Ausführendes Organ: Spielleiter
Stimmabgaben 1. Stimme Bin dafür.-Derjan 12:13, 6. Dez. 2007 (CET)
Ergebnis der Abstimmung: 100% der Spielleitung sind für die Änderung.
Bemerkungen: Jetzt muss nur der Aufsichtsrat noch zustimmen.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Derjan 12:13, 6. Dez. 2007 (CET)
Nummer 23 vom 6. Dezember 2007: Antrag auf Wahlaufruf zur Rundensiegerernennungskonferenz
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 6-Dez-07-Mthk-23
Antragsgegenstand:
Euer Ehren!
Ich beantrage, dass der Spielleiter gemäß § 16 Absatz a) der Spielregeln die Wahlen zur Rundensiegerernennungskonferenz ausruft.
Begründung:
Die Spielrunde neigt sich dem Ende zu und es ist höchste Zeit, einen Rundensieger zu bestimmen, damit nach langer Zeit endlich wieder einmal eine Runde des Bürokratenspiels mit einem Rundensieger endet. Zwar sieht der vorbenannte Paragraph Anträge von zwei Kamelen als Voraussetzung vor, ich bitte jedoch darum, diesen Antrag dennoch als gültig anzusehen und die Wahlen auszurufen, sobald ein zweites Kamel einen entsprechenden gültigen Antrag stellt.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Nummer 23b vom 6. Dezember 2007: Antrag auf Wahlaufruf zur Rundensiegerernennungskonferenz
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: Непротивоконституционствувателствувайте-2007-12-06-2-A
Antragsgegenstand:
Euer Ehren!
Ich beantrage, dass der Spielleiter gemäß § 16 Absatz a) der Spielregeln die Wahlen zur Rundensiegerernennungskonferenz ausruft.
Begründung:
Ich hoffe stark, dass die Spielrunde noch verlängert wird, und wenn nicht, so fürchte ich, dass bis zum 12. oder 14. Dezember die Rundensiegerernennungskonferenz (so sie denn überhaupt eingerichtet werden sollte) weder getagt haben, geschweige denn eindeutige Regelungen zur Ermittlung eines Siegers beschlossen haben wird.
Dennoch wird sich auch diese Spielrunde irgendwann einmal dem Ende zuneigen, und dann wäre es gut, einen Rundensieger zu bestimmen, damit nach langer Zeit endlich wieder einmal eine Runde des Bürokratenspiels mit einem Rundensieger endet. Damit die Rundensiegerernennungskonferenz möglichst lange Zeit hat, über möglichst abstruse Regelungen nachzudenken, halte ich eine Einrichtung auch lange vor dem (hoffentlich noch weiter in der Zukunft liegenden) Rundenende für sinnvoll. Ich bitte darum, diesen Antrag trotz seiner abweichenden Begründung als Unterstützung des entsprechenden Vorgangs 6-Dez-07-Mthk-23 anzusehen und die Wahlen auszurufen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Hiermit genehmige ich den Antrag Непротивоконституционствувателствувайте-2007-12-06-2-A und rufe hiermit die Rundensiegerernennungskommission aus.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Derjan 21:16, 6. Dez. 2007 (CET)
Bemerkungen: Alle Organe sollten nun gemäß §16 (a) einen Abgeordneten für die Konferenz wählen.
Rechtsmittelbelehrung: -
???
Vorgangsnummer/Zeichen: spl-rndsgrrnkfrz-1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Непротивоконституционствувателствувайте-2007-12-06-2-A
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Lege ich die Spielregeln richtig aus, wonach ein durch ein Organ gewählter Abgeordneter nicht Mitglied in demselben sein muss? (Wenn nein, so würde ich gerne wissen, was geschieht, sobald der Abgeordnete aus dem Organ austritt, welches ihn gewählt hat.)
Unterschrift des Anfragenden, Datum: J* 21:37, 6. Dez. 2007 (CET)
Siehe auch: -
#
Beschluss des Spielleiters vom 06. Dezember über die Abgeordneten der Rundensiegerernennungskonferenz
- Verbindliche Regelauslegung von § 16:
Abgeordete eines Organs müssen Mitglieder des Organs sein. Sie werden von ihrem Organ abgeordnet. Daher der Begriff Abgeordenter. Im Falle eines Austrittes aus dem Organ, muss das Organ einen neuen Abgeordneten abordnen.
Der Beschluss ist gemäß §14(a)der Spielregeln wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: -
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Derjan 22:00, 6. Dez. 2007 (CET)
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Dieser Vorgang wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Der Spielleiter schreibt zuerst "Abgeordete" und dann "Abgeordenter". Dass er am Schluss dann doch noch die korrekte Form verwendet, macht die Sache auch nicht besser.
Ausführendes Organ: Sprachkontrollinstanz
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kam-aeleon 22:08, 6. Dez. 2007 (CET)
Bemerkungen: -keine-
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Beschluss des Spielleiters vom 06. Dezember über die Abgeordneten der Rundensiegerernennungskonferenz
- Verbindliche Regelauslegung von § 16:
Ein Abgeordneter eines Organes muss Mitglied des Organes sein. Er wird von seinem Organ abgeordnet. Daher der Begriff Abgeordneter. Im Falle eines Austrittes aus dem Organ, muss das Organ einen neuen Abgeordneten abordnen.
Der Beschluss ist gemäß §14(a)der Spielregeln wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: -
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Derjan 22:24, 6. Dez. 2007 (CET)
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nummer 24 vom 6. Dezember 2007: Antrag auf neue Seiten
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 13465)
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich folgende Seiten:
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Rundensiegerernennungskonferenz
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Spielleiter/Berichte
Begründung:
Die Berichtsseite brauche ich für meine Arbeit und die Rundensiegerernennungskonferenz braucht auch eine Seite.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Die Begründung ist überzeugend.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Derjan 22:14, 6. Dez. 2007 (CET)
Bemerkungen: -
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr 25 vom 7. Dezember 2007: Antrag auf neue Seiten
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: spl-seiten-ül
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
Ich beantrage hiermit, die folgenden Seiten anlegen zu dürfen:
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Notstandsübungsleiter
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Notstandsübungsleiter/Berichte
- Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Notstandsübungsleiter/Geschäftsordnung
Begründung:
Der Antrag auf Einrichtung des Notstandsübungsleiters wurde vom Zentralrat angenommen, der Aufsichtsrat hat nicht innerhalb von zwei Tagen Veto eingelegt. Auch wenn die Regelungen noch nicht offiziell vom Zentralrat in die Spielregeln übertragen wurden, sollte man sie als gültig ansehen dürfen.
Der Notstandsübungsleiter kann erst dann mit seiner Arbeit beginnen, sobald er eine eigene Seite besitzt, da er dort die Notstandsübungen aufführen muss. Außerdem soll er Übungsberichte erstellen, dafür die zweite Seite. Die ersten beiden Seiten sind somit von enormer Wichtigkeit. Die dritte Seite wird beantragt, damit langfristig eine Geschäftsordnung des Notstandsübungsleiters erstellt und veröffentlicht werden kann.
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Um seiner Arbeit nachgehen zu können, sind die Seiten sinnvoll.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Derjan 15:45, 13. Dez. 2007 (CET)
Bemerkungen: -
Rechtsmittelbelehrung:
Nr 26 vom 13. Dezember 2007: Antrag auf verbindliche Regelauslegung
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: spl-vrbdlrgl-I/O
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
Ich beantrage für folgende Frage eine verbindliche Regelauslegung: Ist für den Eintritt in ein Organ eine explizite Erlaubnis erforderlich oder genügt die Nichtexistenz eines Verbots?
Begründung:
Einige Kamele vertreten offenbar die Rechtsauffassung, das es nur dann möglich sei, einem Organ beizutreten, wenn eine explizite Regelung dazu vorliegt. Eine solche Auslegung würde zum aktuellen Zeitpunkt zur Unbesetzbarkeit einiger Organe führen.
Eine Andere Auslegungsmöglichkeit ist jedoch auch, dass der Eintritt in ein Organ grundsätzlich möglich ist, sofern keine andere Regelung etwas anderes besagt, auch wenn keine Regelungen für einen Eintritt existieren.
Ich sehe es als absolut unverzichtbar an, diese Frage zunächst zu klären, bevor weitere bürokratische Maßnahmen ergriffen werden.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Beschluss des Spielleiters vom 15. Dezember über die Auslegung der Spielregeln
- Verbindliche Regelauslegung:
Bei fehlender Regelung über den Eintritt in ein Organ hat jedes Kamel das Recht, sich selbst in das Organ hineinzuwählen.
Bei den Anträgen auf neue Organe ist allerdings in Zukunft darauf zu achten, dass eine Regelung über den Beitritt vorhanden ist.
Der Beschluss ist gemäß §14 (a) wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: -
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Derjan 09:32, 15. Dez. 2007 (CET)
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Der Vorgang Beschluss des Spielleiters zu Antrag spl-vrbdlrgl-I/O wird hiermit angefochten!
Begründung: Der Unterzeichner ist der Ansicht, dass der angefochtene Beschluss die Kompetenzen des Spielleiters überschreitet.
§ 14 (a) der Spielregeln erlaubt dem Spielleiter die Auslegung von Unklarheiten in den Spielregeln. Er erlaubt nicht den Erlass ergänzender Regelungen für Regelungslücken. Unklare oder mehrdeutige Spielregeln liegen im fraglichen Fall nicht vor. Vielmehr existieren Organe, zu deren Besetzung bisher überhaupt keine Regeln erlassen sind. Entsprechende Regelungen können aber nach § 4 (a) der Spielregeln beim Zentralrat eingebracht oder durch eine Geschäftsordnung der betroffenen Organe umgesetzt werden. Insofern bestehen hier keine auslegungsbedürftigen Unklarheiten.
Das vom Spielleiter neu eingeführte Recht auf das Hineinwählen in die fraglichen Organe ist keine Auslegung einer unklaren Spielregel.
Der Spielleiter wird daher gebeten, über den Antrag gemäß § 4 (a) der Geschäftsordnung des Spielleiters unter Berücksichtigung der hier vorgebrachten Hinweise neu zu entscheiden.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mambres 01:10, 16. Dez. 2007 (CET)
Anmerkung: Beim wiederholten Versuch, § 14 (a) der Spielregeln für das Einführen neuer Regelungen zu missbrauchen, behält sich der Unterzeichner vor, beim Spielleiter eine Ordnungsmaßnahme gegen den Spielleiter zu beantragen.
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Unter Berücksichtigung der neu eingebrachten Argumente von Mambres muss ich den Antrag spl-vrbdlrgl-I/O ablehnen, da er nicht die Auslegung einer konkreten Regel fordert. Es gehört nicht zu meinen Aufgaben, Regeln zu erfinden.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Derjan 10:46, 16. Dez. 2007 (CET)
Bemerkungen: Der Beschluss vom 15. Dezember is für ungültig zu erklären.
Rechtsmittelbelehrung: -
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Beschluss vom 15. Dezember wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Nach Anfechtung durch Mambres wurde der Antrag abgelehnt. Es handelte sich nicht um eine Regelauslegung.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Derjan 10:46, 16. Dez. 2007 (CET)
Bemerkungen: -
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr 27 vom 13. Dezember 2007: Antrag auf verbindliche Regelauslegung
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: spl-vrbdlrgl-II/O
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit bitte ich um Auslegung von § 10 der Unveränderlichen Rahmenregeln in bezug auf die Frage, ob die laufende Runde andauert.
Begründung:
Eine erfolgreiche Abstimmung nach § 10 der Unveränderlichen Rahmenregeln ist mit heutigem Datum erfolgt, so dass eine Verlängerung der Spielrunde um sechs Wochen möglich ist. Dazu müsste die Abstimmung aber nach § 10 der Unveränderlichen Rahmenregeln vor Ablauf der Frist erfolgt sein.
Da während der Spielzeit das Spielmedium (die Kamelopedia) für zwei Tage nicht zur Verfügung stand, existieren abweichende Auffassungen darüber, ob die Zwölf-Wochenfrist bereits am 12. Dezember verstrichen war oder nicht.
Eine verbindliche Auslegung der Spielregeln zu dieser Frage wäre geboten.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
ERLEDIGT
Beschluss des Spielleiters vom 14. Dezember über die Auslegung von § 10 der unveränderlichen Rahmenregeln
- Verbindliche Regelauslegung von § 10 der Rahmenregeln:
Die in §10 beschriebene Zeitspanne bezieht sich auf wirklich gespielte Zeit. Durch technische Probleme oder Streiks verursachte Spielausfälle müssen nachgeholt werden. Durch die nun durchgesetzte Verlängerung um 6 Wochen ist es der Rundensiegerernennungskonferenz möglich, einen Sieger des Spiels zu ermitteln, damit es ein zusammengefasstes Spielergebnis geben kann.
Der Beschluss ist gemäß §14 wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: -
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Derjan 09:32, 14. Dez. 2007 (CET)
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr 28 vom 14. Dezember 2007: Rundensiegerernennungskonferenz
Vorgangsnummer/Zeichen: 1235
Bearbeitendes Organ: Spielleiter
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Die Frist für die Wahl zur Rundensiegerernennungskonferenz ist gestern abgelaufen. Eine Rundensiegerernennungskonferenz ist allerdings nicht möglich, da noch keine Abgeordneten gewählt wurden. Es wird daher angeraten, einen neuen Antrag auf Ausrufung der Rundensiegerernennungskonferenz beim Spielleiter zu stellen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Derjan 12:18, 14. Dez. 2007 (CET)
???
Vorgangsnummer/Zeichen: Vorgangsnummer
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Feststellung 1235
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Es wird höflich angefragt,
- (a) aufgrund welcher Regelung der Spielleiter zur Verlängerung von in den Spielregeln festgeschriebenen Fristen ermächtigt ist?
- (b) mit welchem Vorgang der Spielleiter einen Abgeordneten gewählt hat?
Sollte sich keine befriedigende Antwort auf Frage (a) ergeben, wird darum gebeten, die o. a. Feststellung entsprechend zu berichtigen und festzustellen, dass mangels Mitgliedern eine Rundensiegerernennungskonferenz nicht zustande gekommen ist. Nach Ansicht des Unterzeichners würde dann nichts dagegen sprechen, eine neue Rundensiegerernennungskonferenz nach § 16 (a) der Spielregeln zu beantragen.
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Mambres 11:08, 14. Dez. 2007 (CET)
Siehe auch: Spielregeln
Nr 29 vom 14. Dezember 2007: Abgeordneter des Spielleiters
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 1-1-spl
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich, dass Derjan zum Abgeordneten des Spielleiters für die Rundensiegerernennungskonferenz gewählt wird.
Begründung:
Alle Organe können einen Abgeordneten wählen. Ich halte Derjan für geeignet, des Spielleiter zu vertreten
Anlagen: -
ERLEDIGT
Ausführendes Organ: Spielleiter
Stimmabgaben 1. Stimme Bin dafür! Derjan 12:26, 14. Dez. 2007 (CET)