Projekt:Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Superrevisionsinstanz/Beratungszimmer
Bürokratenspiel ▪
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Organe ▪
Spielkommentar
▪ Vorgänge (allgemein) ▪ Anträge (allgemein)
Superrevisionsinstanz -
Vorgänge -
Verhandlungssaal -
Beschlüsse -
Geschäftsordnung -
(Beratungszimmer)
Vorgangsübersicht
Verfahren
Verf.Nr. | Antrag auf ... | Verhandl.ende | Abst.ergebnis | Bemerkung |
---|---|---|---|---|
SuRI-R1-0131 | Rückverweisung | s. Bemerkung | Gültigkeit der Änderung der SuRIGO auf dieses Verfahren nicht abschliessend geklärt; Ausschluss von Revisor(en) | |
SuRI-R2-0201 | Rüge | 4.2. 15:02 | angenommen | |
SuRI-R3-0216 | Rüge | ausgesetzt | Regelauslegung abwarten |
Interne Vorgänge
VK | Gegenstand | Status | Status geändert von... am... | Bemerkung |
---|---|---|---|---|
GO3 | Änderung SuRIGO; Kennzeichnungsordnung | Diskussion; Kooperationsausarbeitung | Doppelnull 13:53, 23. Feb 2007 (CET) | Kooperationsabstimmung läuft |
Sonstige Vorgänge
Verf.Nr. | Gegenstand | Status | Status geändert von... am... | Bemerkung |
---|---|---|---|---|
SuRI-S1-0223 | Benennung Ersatzabgeordneten durch Zentralrat | Aufgefordert | Doppelnull 13:53, 23. Feb 2007 (CET) | Frist bis 25.2. 4:15 Uhr |
Interne Vorgänge
Erledigte Vorgänge sind im Archiv.
Änderung der SuRIGO
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Anm1-DoN-0131
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: SuRIGO
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Die Besprechung bezüglich der Änderungen der Geschäftsordnung finden sandförmchenlos hier statt, sofern dagegen keine Einwände bestehen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 16:58, 31. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: -
Nr. 2: § 8 SuRIGO und Kennzeichnungsordnung
Adressat: Superrevisionsinstanz
Antragsnummer: I/GO3-A-1-0202
Antragsgegenstand:
Werte Revisorenkollegen!
Ich beantrage die Geschäftsordnung der Superrevisionsinstanz wie folgt zu ändern:
§ 8 I Anträge an die Superrevisionsinstanz sind nur in schriftlicher Form möglich. Die vorgehaltenen Formulare sind zu verwenden. Die Kennzeichnungsordnung (Anhang) ist zu beachten. Gleiches gilt für sonstige Vorgänge entsprechend.
Begründung:
Im Rahmen eines geordneten Ablaufs ist es unerlässlich, dass Vorgänge eine eindeutig zuordbare Vorgangsnummer haben.
Anlagen: GO3-A-2-0202
Adressat: Superrevisionsinstanz
Antragsnummer: I/GO3-A-2-0202
Antragsgegenstand:
Werte Revisorenkollegen!
Ich beantrage den Beschluß einer Kennzeichnungsordnung, die im Anhang an die Geschäftsordnung abgebildet werden soll:
I. Teil - Kennzeichnungspflicht
§ 1 Vorgangsnummernkennzeichnungspflicht
Anträge und sonstige Vorgänge, welche an die Superrevisionsinstanz gerichtet werden, müssen durch eine Vorgangsnummer entsprechend dieser Verordnung gekennzeichnet werden. Gleiches gilt für Vorgänge, welche von einem Superrevisor in Ausübung seines Amtes vorgenommen werden, soweit am Ort der Vornahme keine anderweitige Regelung besteht.
II. - Teil - Verfahrensanträge
§ 2 Kennzeichnung von Verfahrensanträgen
Vorgangsnummern von Verfahrensanträgen bestehen aus der Verfahrensnummer, dem Seitenkürzel und einer Nummer ohne führende Nullen. Die Nummer ist innerhalb der selben Verfahrensnummer fortlaufend zu führen. Die Angaben sind mit einem Schrägstrich voneinander zu trennen.
§ 3 Kennzeichnung von Feststellungen der Revision
Für Feststellungen der Revision gilt § 2 entsprechend.
§ 4 Verfahrensnummer
Die Verfahrensnummer besteht aus dem Kürzel des beantragenden Organs oder Kamels, dem nummerierten Verfahrenskürzel und der Datumsangabe im Basisformat in der vollständigen Darstellung des Formats ISO 8601:2004 (MMTT). Die Angaben sind mit einem Bindestrich voneinander zu trennen.
§ 5 Verfahrenskürzel
(1) Das Verfahrenskürzel ist ohne führende Nullen zu nummerieren. Die Nummer folgt auf das Verfahrenskürzel. Sie ist innerhalb der selben Verfahrensart fortlaufend und innerhalb der selben Verfahrensnummer gleichbleibend zu führen. Die Angaben sind nicht voneinander zu trennen.
(2) Nachfolgend sind die Verfahrenskürzel der einzelnen Verfahren aufgeführt:
- Antrag auf Entscheidung - AE
- Antrag auf Überprüfung - AÜ
- Revision - R
- Sonstige - S
- Geschäftsordnung - GO
- Wahl - W
§ 7 Seitenkürzel
(1) Es ist das Seitenkürzel der Seite anzugeben, auf der das Formular erstellt wird.
(2) Nachfolgend sind die Seitenkürzel der einzelnen Seiten aufgeführt:
- Vorgangsseite - V
- Verhandlungssaal - VS
- Beschlüsse - B
- Auskunft - A
- Beratungszimmer - BZ
III. Teil - Bearbeitungsschritte
§ 8 Vorgangsnummerannex
(1) Ab dem ersten Bearbeitungsschritt, d.h. wenn die Vorgangsnummer auf eine 2 oder größer endet, ist der Vorgangsnummer die Vorgangsnummerannex anzuhängen. Vorgangsnummer und Vorgangsnummerannex sind durch einen Schrägstrich voneinander zu trennen.
(2) Die Vorgangsnummerannex besteht aus dem Kürzel des Bearbeiters, dem Vorgangskürzel und der Datumsangabe im Basisformat in der vollständigen Darstellung des Formats ISO 8601:2004 (MMTT). Die Angaben sind mit einem Bindestrich voneinander zu trennen.
§ 9 Vorgangskürzel
Nachfolgend sind die Vorgangskürzel der einzelnen Vorgänge aufgeführt:
- Antrag - A
- Anmerkung - Anm
- Mitteilung - Mi
- Anfrage - Anf
- Feststellung - Fst
- Gutachten - GA
- Beschluß - B
- Genehmigung - G
- Ablehnung - Abl
- Ordnungsmaßnahme - OM
- Rechtsbehelf - RB
§ 10 Organ
Sollte ein Organ einen Vorgang vornehmen, welcher nach § 8 I dieser Verordnung einer Vorgangsnummerannex bedarf oder nimmt ein Kamel im Namen eines Organs einen solchen Vorgang vor, so ist dem Kürzel bzw. den Initialien des Bearbeiters nach § 8 II das Kürzel oder die Initialien des Organs voranzustellen. Die Angaben sind mit einem Bindestrich voneinander zu trennen.
IV. Teil - Interne Vorgänge
§ 11 Interne Vorgänge
(1) Interne Vorgänge der Superrevisionsinstanz werden mit einem I eingeleitet.
(2) Darauf folgt die Angabe des Verfahrenskürzels gem. § 5, des Vorgangskürzels gem. § 7, einer Nummer ohne führende Nullen, der Datumsangabe gem. § 4, dem Seitenkürzel gem. § 7 und dem Kürzel des Bearbeiters. Die Nummer ist innerhalb des selben Verfahrenskürzels mit gleichbleibender Nummerierung fortlaufend zu führen. Die Angaben sind voneinander mit einem Bindestrich zu trennen.
(3) Die Angaben des Absatzes 1 und des Absatzes 2 sind mit einem Schrägstrich voneinander zu trennen.
V. Teil - Verwaltung
§ 12 Bearbeitungskürzel
Das von einem Kamel oder Organ einmalig verwendeten Kürzel werden in einer Liste geführt. Abweichende Kürzel sind nicht zulässig. Ein Antrag auf Änderung des Kürzels ist nur bei wichtigem Grund möglich.
Begründung:
Eine Kennzeichnungsordnung ist für die Umsetzung des Antrages I/GO3-A-1-0202 erforderlich.
Anlagen: Anmerkung
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: I/GO3-Anm-3-0202
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: I/GO3-A-2-0202
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Nur für den internen Dienstgebrauch!
Werte Superrevisorenkollegen,
zur Überprüfung der Korrektheit der beantragten Regelung der Kennzeichnungsordnung und als Arbeitshilfe für die Praxis sind nachfolgend Beispiele für Vorgangsnummern aufgeführt:
Verfahrensanträge:
Verfahrensnummer/Seitenkürzel/Nr.
1. Antrag auf Entscheidung : DoN-AE1-0202/V/1
2. Antrag auf Entscheidung : DoN-AE2-0202/V/1
1. Antrag auf Überprüfung : DoN-AÜ1-0202/V/1
1. Feststellung der Revision: SuRI-R1-0202/V/1
Verfahrensnummer: Kürzel-Verfahrenskürzel-Datum(MMTT)
weitere Bearbeitungsschritte:
Verfahrensnummer/Seitenkürzel/Nr./Vorgangsnummerannex
1. Bearbeitungsschritt auf Vorgangsseite : DoN-AE1-0202/V/2/SuRI-DoN-Anm-0203
2. Bearbeitungsschritt im Verhandlungssaal: DoN-AE1-0202/VS/3/SuRI-DoN-A-0204
Vorgangsnummerannex: [Organkürzel-]Bearbeiterkürzel-Vorgangskürzel-Datum(MMTT)
Interne Vorgänge:
I/Verfahrenskürzel-Vorgangskürzel-Nr.-Datum(MMTT)-Bearbeiterkürzel
I/GO3-A-1-0202-DoN
I/GO3-Anm-2-0202-DoN
I/GO4-A-1-0202-DoN
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 15:04, 2. Feb 2007 (CET)
Siehe auch: siehe auch
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: I/GO3-Anm-4-0202
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: obenstehende Anträge
Hiermit wird folgendes angemerkt:
EE,
der Vorschlag für die Kennzeichnungsordnung ist klasse!
Man könnte noch überlegen, ob man für die Organkürzel die Organkürzel des Aufsichtsrates verwendet (vgl. AOA Anlage 1). Dann müssen wir hier nicht noch eine Liste pflegen, und die Organe hätten noch etwas mehr Anlass, sich endlich mal um ihre Zulassung nach § 2c AOA zu bemühen.
Ergänzend könnte man auch für die Kamelkürzel die Zulassungsnummer des Aufsichtsrates nehmen, muss man aber nicht (Vorteil: auch hier keine eigene Liste zu pflegen, nur nach §3b zugelassene Kamele tauchen in der Liste auf).
Alternativ könnte man die Kamele dazu verdonnern, ihre Kamelkürzel bei der Abkürzungsaufsicht registrieren zu lassen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 22:42, 2. Feb 2007 (CET)
Siehe auch: AOA (sorry keine direkten Links, tippe vom Laptop von unterwegs)
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: I/GO3-Anm-5-0203
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: I/GO3-Anm-4-0202
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Werter Revisorkollege,
es freut mich, dass die KO gefallen findet. Ich hoffe ich habe auch keine Fehler eingebaut. Am Ende war dann doch alles etwas verschwommen.
Die Idee mit der Nutzung der Organkürzelliste des Aufsichtsrates ist nicht schlecht. Man müsste natürlich zuerst mit diesem in Verhandlungen treten. Falls es vom Aufsichtsrat eine grundsätzlich positive Aussicht gibt, würde ich Vorschlagen für diesen Zweck einen Unterhändler zu wählen.
Da die Liste beim Aufsichtsrat mit drei Zeichen geführt wird, müssten wir allerdings auf das SuRI verzichten.
Die Zulassungsnummer würde ich für die Kürzel nicht unbedingt nehmen. Die Registrierung bei der Abkürzungsaufsicht könnte aber gut funktionieren. Auch hier müsste man Gespräche mit der Aufsicht führen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 18:38, 3. Feb 2007 (CET)
Siehe auch: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: I/GO3-Anm-6-0218
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: I/GO3-Anm-5-0203
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Werte Revisorenkollegen,
sowohl der Aufsichtsrat, als auch die Abkürzungsaufsicht stehen einer - wie angedachten - Kooperation positiv gegenüber. Unter Umständen wäre es sogar möglich, dass die Organkürzelliste des Aufsichtsrats auch mit mehr als drei Buchstaben geführt werden könnte. Ich bitte daher um Abstimmung, ob jeweils Kooperationsabkommen ausgehandelt werden sollen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 16:22, 18. Feb 2007 (CET)
Siehe auch: -
Ausführendes Organ: Superrevisionsinstanz
Stimmabgaben 1. Stimme Ja. Das Verhandlungsergebnis sollte dann nochmal von allen Superrevisoren ratifiziert werden. Mambres 21:18, 18. Feb 2007 (CET) 2. Stimme Dafür! Klar, eine Ratifizierung ist natürlich erforderlich. Doppelnull 12:41, 23. Feb 2007 (CET)
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: I/GO3-Anm-7-0223
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: I/GO3-A-2-0202
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Werte Revisorenkollegen,
§ 7 II SuRIKO sollte noch folgende Seite angefügt werden:
- Sonstige - S
für Seiten ausserhalb der Superrevisionsinstanz.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 12:41, 23. Feb 2007 (CET)
Siehe auch: -
Mitteilung gem. § 3 SuRIGO
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: I/S2-Mi-1-0223
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: § 3 SuRIGO
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Werte Revisorenkollegen!
Gem. § 3 S. 3 SuRIGO teilt der Unterzeichner mit, dass er ab sofort bis 25. Februar 2007 23.59 Uhr den Spielleiter vertritt. Aufgrund § 3 S. 1 SuRIGO ruht in dieser Zeit die Mitgliedschaft in der Superrevisionsinstanz.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Doppelnull 15:18, 23. Feb 2007 (CET)
Siehe auch: Verfügung 23-Feb-07-Mthk-Vrfg-14
Arbeitshilfen
Antragsprüfung
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: I/S1-Anm-1-0205-DoN
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Verfahren allgemein
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Werte Revisorenkollegen,
ich habe ein Prüfungsschema zur Orientierung zusammengestellt. Punkte die klar gegeben sind, brauchen aber evtl. gar nicht aufgeführt werden (das Gutachten zu R2 könnte demnach auch etwas kürzer sein). Die Zulässigkeitsprüfung von AE /AÜ erfolgt mE bereits auf der Vorgangsseite und braucht dann im Verhandlungssaal nicht noch einmal vorgenommen werden.
Dem Antrag ... ist stattzugeben, wenn die Revision über den angegebenen Vorgang sowie der Antrag selbst zulässig und begründet sind.
I. Die Zulässigkeit richtet sich nach der formellen Rechtmäßigkeit des Antrags auf Entscheidung / auf Überprüfung / der Feststellung der Revision sowie des Antrags auf die Ordnungsmaßnahme.
- 1. Der Antrag auf Entscheidung / auf Überprüfung / die Feststellung der Revision müsste regelgerecht erfolgt sein.
- a) Zuständigkeit der Superrevisionsinstanz
- Ein Verhalten des Spielleiters wird beanstandet
- b) Antragsbefugnis, § 9 SuRIGO / Feststellungsbefugnis, § 7 I SuRIGO (je nach Antrag)
- c) Form des § 8 I-III SuRIGO (analog)
- d) Frist des § 10 SuRIGO (u. U. analog ?)
- [e) Annahme zur Entscheidung (nur bei Antrag auf Entscheidung / auf Überprüfung)]
- f) Ergebnis
- a) Zuständigkeit der Superrevisionsinstanz
- 2. Der Antrag auf Ordnungsmaßnahme müsste zulässig sein.
- a) Ordnungsmaßnahme nach § 8.3 (c) Spielregeln
- b) Form des § 8 I-III SuRIGO
- c) Ordnungsmaßnahme nicht offensichtlich unbegründet
- d) Ergebnis
II. Die Revision sowie der Antrag auf die Ordnungsmaßnahme sind begründet, wenn ein fragwürdiges oder regelwidriges Verhalten des Spielleiters vorliegt und die beantragte Ordnungsmaßnahme angemessen ist.
- 1. fragwürdiges Verhalten des Spielleiters
- 2. Verhalten des Spielleiters nicht mit den Regeln des Bürokratenspiels vereinbar
- 3. Ordnungsmaßnahme ist dem Verhalten und der Regelübertretung angemessen
- 4. Milderungsgründe
- 5. Ergebnis
III. Ergebnis
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 13:31, 5. Feb 2007 (CET)
Siehe auch: -