Projekt:Bürokratenspiel/5. Runde/Organe/Zentralrat/Vorgänge
§ 0: Alles muss seine Ordnung haben!
Bürokratenspiel ▪
Aktuelle Spielzüge ▪
Vorlagen ▪
Regeln ▪
Rahmenregeln ▪
Organe ▪
Vorgänge ▪
Spielkommentar
Zentralrat der Paragraphenreiter ▪ Vorgänge ▪ Geschäftsordnung
Diese Runde wurde für Beendet erklärt, da die Spielleiterposition mehr als 9 Tage unbesetzt war. Bitte nichts mehr ändern!
Willkommen auf der Vorgangsseite des Zentralrats der Paragraphenreiter! Stellen Sie Ihre Anträge, Anfragen und dergleichen bitte hier.
Nr. 1 vom 12.03.2008 (erledigt)
ERLEDIGT
???
Vorgangsnummer/Zeichen: 01-j-zrt
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: -/-
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Ich möchte hiermit höflichst anfragen, ob die Geschäftsordnung des Zentralrats bereits in Kraft getreten ist. Sollte dies der Fall sein, so möchte ich anmerken, dass diese nicht auf der Hauptseite des Zentralrats verlinkt ist sowie teilweise nicht vollkommen Regelkonform ist.
Unterschrift des Anfragenden, Datum: J* 17:15, 12. Mär 2008 (CET)
Siehe auch: -/-
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: ZR-1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 01-j-zrt
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Es existiert kein Beschluss, keine Abstimmung und kein sonstiger Nachweis über das Inkrafttreten einer Geschäftsordnung des Zentralrates und damit auch keine valide Geschäftsordnung.
Diese Mitteilung kann innerhalb von 3 Tagen angefochten werden und/oder von einem beliebigen Mitglied des Zentralrats für ungültig erklärt werden, sofern ein Irrtum vorliegt.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: J* 18:55, 14. Mär 2008 (CET)
Siehe auch: -/-
Nr. 2 vom 25.03.2008 (erledigt)
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 02-j-zrt
Antragsgegenstand:
Sehr geehrte Kollegen,
Ich beantrage über den aktuellen Entwurf einer Geschäftsordnung der dort einzusehen ist.
Begründung:
Es wird Zeit, dass der Zentralrat endlich eine eigene Geschäftsordnung festlegt.
Anlagen: Geschäftsordnungsentwurf
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Dafür! --J* 16:38, 25. Mär 2008 (CET) 2. Stimme Es wird höchste Zeit für eine Geschäftsordnung. --Mathekamel 17:12, 1. Apr. 2008 (CEST)
Ergebnis der Abstimmung: Angenommen mit zwei Stimmen.
Bemerkungen: Die GO ZPR! tritt somit in Kraft.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Mathekamel 17:12, 1. Apr. 2008 (CEST), Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter
Nr. 3 vom 26.03.2008
Vorgangsnummer/Zeichen: 03-j-zrt
Thema des Gutachtens: Anträge zur Vorgangsordnung
Kurzzusammenfassung: Im Folgenden werden die verschiedenen Anträge zur Vorgangsordnung verglichen, um eine Kompetenzkonflikte zu vermeiden und eine möglichst umfassende Lösung zu ermöglichen.
Bearbeitendes Organ: J*, Mitglied des Zentralrates
Ausführlicher Gutachtentext:
AZVRVK | Fug | Ordnungsüberwachung | |
---|---|---|---|
Einrichtung eines Organs | Ja | Nein | Ja |
Kontrolle des Organs | Ja (Aufsichtsrat) | (entfällt) | Ja (Hauptorgane) |
Geltungsbereich | alle Vorgangsseiten Aktenzeichen Kontrolle der Geschäftsordnungen |
allgemeine Vorgangsseite Vorgangsgestaltung |
alle Vorgangsseiten Formularverwendung Ordnungsverstöße |
flexible Regelungen | Richtlinien, verbindliche Regelungen | keine | Ordnungsverzeichnis |
Sicherstellung der Einhaltung | Einlegung von Rechtsmitteln | Anpassung des Vorgangs durch den Aufsichtsrat oder ein anderes Organ | Antrag auf Ordnungsmaßnahmen, Verwarnung |
Die Tabelle zeigt deutlich, dass sich hier Kompetenzen überschneiden. Folgende Kompetenzüberschneidungen liegen vor:
- Geltungsbereich (AZVRVK und Ordnungsüberwachung)
- flexible Regelungen (AZVRVK und Ordnungsüberwachung)
- Sicherstellung der Einhaltung (AZVRVK und Fug)
Eine Lösung könnte folgendermaßen aussehen:
- Die im Antrag zu "Fug" eingereichten Regelungen werden in das Ordnungsverzeichnis der Ordnungsüberwachung integriert
- Sowohl AZVRVK als auch die Ordnungsüberwachung könnten eingeführt werden, da die Ordnungsüberwachung ahndet, während die ATVRVK für ungültig erklärt
- Die flexiblen Regelungen der Organe müssen angepasste werden:
- Möglichkeit 1: Die Ordnungsüberwachung darf keine Regelungen zu Aktenzeichen einführen
- Möglichkeit 2: Die Ordnungsüberwachung darf keine Regelungen zu Aktenzeichen einführen, die den Regelungen der AZVRVK zuwider laufen. Eine Regelung der AZVRVK bricht eine Regel der Ordnungsüberwachung
- Möglichkeit 3: Beide Organe nutzen ein gemeinschaftliches Ordnungsverzeichnis
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: J* 15:03, 26. Mär 2008 (CET), Verlinkung ergänzt: J* 17:49, 26. Mär 2008 (CET)
Nr. 4 vom 31.03.2008 - Antrag auf Regeländerung
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: zentralrat_4
Antragsgegenstand:
Sehr geehrte Ratsherren des Zentralrates der Paragraphenreiter,
ich beantrage hiermit die Änderungen der Spielregeln zur Schaffung eines weiteren Organes. Der geänderte Text sollte wie folgt aussehen:
§8 (laufende Nummer): Zweckfreies, sinnbefreites Organ zur Nichtbearbeitung von allgemeinen Anfragen
(1) Das zweckfreie, sinnbefreite Organ zur Nichtbearbeitung von allgemeinen Anfragen ist ein Organ, das höchstens mit einem drittel der aktuell nach § 3 antragberechtigten Kamele besetzt werden darf. Das Organ betreibt eine eigene Seite, auf der Anfragen von anderen Kamelen durch komplizierte Aufgabenverteilungen, die in einer Geschäftsordnung festgelegt wurden, nicht beantwortet werden.
(2) Wird eine Anfrage durch einen Fehler eines der Mitglieder innerhalb der Spielzeit der Runde beantwortet, treten alle Mitglieder zurück und die Geschäftsordnung verliert ihre Gültigkeit.
Begründung:
Ein solches Organ leistet bei aktueller Beschäftigungsarmut einen sinnvollen Beitrag zum engagierten Arbeitsleben.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: zentralrat_4.1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: zentralrat_4
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Sehr geehrtes Mitkamel Derjan,
bitte gestatten Sie mir die Frage, inwieweit der Titel des vorgeschlagenen Organs mit den Aufgaben desselben kohärent ist.
Es wurde vorgeschlagen, ein "Zweckfreies, sinnbefreites Organ zur Nichtbearbeitung von allgemeinen Anfragen" einzuführen, im Antragstext ist jedoch ausschließlich von Nichtbeantwortung die Rede.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Hochachtungsvoll, J* 18:06, 1. Apr. 2008 (CEST)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Nr. 5 vom 2. April 2008
Der Vorgang Genehmigung des Antrags (auch Paragraphenreiter) wird hiermit angefochten!
Begründung: Sehr verehrter J*, wie kommen Sie denn auf die Idee, einfach im Alleingange Anträge nach § 4 (a) Satz eins zu genehmigen, während sich auch nicht nur zwei der Kamele des Zentralrates der Paragraphenreiter an der entsprechenden Sache beteiligt hätten, ergo gar nicht die Möglichkeit der Stimmen zweier solcher nach § 4 (a) Satz zwei besteht? Ich schreibe diese Anfechtung, weil ich mich als Antragsteller dazu verpflichtet fühle, im Auge zu behalten, ob alles während seiner Bearbeitung mit rechten Dingen zugeht. Wenn ein Vorgehen, wie Sie, J*, es gestern gezeigt haben, nicht weiter kritisiert, sondern einfach hingenommen würde, so könnte im Nu eine dahergelaufene Kamelnase (beispielsweise NervenSäge) die letzte freie Stelle im Zentralrate einnehmen, § 4 ausser Kraft und vielleicht gar den altbewährten § 18 (c) durch einen solchen ersetzen, der das Abschnüren von Kamelnasen und die Löschung von wichtigen Spielseiten zum Pflichtprogramme hochadelt.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mit Entsetzen: Tiertrampel 17:49, 2. Apr. 2008 (CEST)
Anmerkung: Die Vorgangsnummer dieser Anfechtung ist 2008-04-02:ieae:7. Der Anfechtende wäre über eine Verlinkung von dieser Seite zu den weiteren des Zentralrates höchst erfreut.
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Der Anfechtende hat in der Vorgangsnummer seiner Anfechtung die in seinem Namen vorkommenden Vokale anstelle der Konsonanten angeführt.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: J* 18:47, 2. Apr. 2008 (CEST)
Bemerkungen: Die Vorgangsnummer dieser Ablehnung ist 2008-04-02:j:8. Sobald der Unterzeichner die Löcher in seinen Gummistiefel gestopft hat, wird der Unterzeichner eine Navigationsseite für den Zentralrat beantragen, die eine entsprechende Verlinkung der Zentralratsseiten ermöglicht.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Der Vorgang Genehmigung des Antrags (auch Paragraphenreiter) wird hiermit angefochten!
Begründung: Sehr verehrter J*, wie kommen Sie denn auf die Idee, einfach im Alleingange Anträge nach § 4 (a) Satz eins zu genehmigen, während sich auch nicht nur zwei der Kamele des Zentralrates der Paragraphenreiter an der entsprechenden Sache beteiligt hätten, ergo gar nicht die Möglichkeit der Stimmen zweier solcher nach § 4 (a) Satz zwei besteht? Ich schreibe diese Anfechtung, weil ich mich als Antragsteller dazu verpflichtet fühle, im Auge zu behalten, ob alles während seiner Bearbeitung mit rechten Dingen zugeht. Wenn ein Vorgehen, wie Sie, J*, es gestern gezeigt haben, nicht weiter kritisiert, sondern einfach hingenommen würde, so könnte im Nu eine dahergelaufene Kamelnase (beispielsweise NervenSäge) die letzte freie Stelle im Zentralrate einnehmen, § 4 ausser Kraft und vielleicht gar den altbewährten § 18 (c) durch einen solchen ersetzen, der das Abschnüren von Kamelnasen und die Löschung von wichtigen Spielseiten zum Pflichtprogramme hochadelt.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mit Entsetzen: Tiertrampel 17:49, 2. Apr. 2008 (CEST)
Anmerkung: Die Vorgangsnummer dieser Anfechtung ist 2008-04-03:TRTRMPL:9. Der Anfechtende wäre über eine Verlinkung von dieser Seite zu den weiteren des Zentralrates höchst erfreut.
Nr. 6 vom 09.04.2008 (erledigt)
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrats der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 2008-04-09:tdt:5
Antragsgegenstand:
Änderung der Geschäftsordung
Begründung:
Euer Ehren, sehr geehrte Kollegen,
Hiermit schlage ich folgende neue Paragraphen für Go ZPR! vor:
§ 5 (fortlaufende Nummer) Jeder Vorgang muss eine Wartenummer ziehen.
§ 5.1 Die gültige Wartenummer richtet sich nach dem Antragsstellungszeitpunkt.
§ 5.2 Die gültige Wartenummer setzt sich folgendermaßen zusammen:
- Den Monat mit zwei Ziffern
- Der Aktuellen Nummersetzung
§ 5.3 Für Bekanntgaben von Seiten des Zentralrates gilt diese Regelung nicht.
Anlagen: keine, Änderungswünsche werden gnadenlos ignoriert
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Der Antrag mit Zeichen "2008-04-09:tdt:5" erfüllt die Bedingungen von §2 Buchstabe c) Ziffer 3) GO ZPR! nicht, da die Anzahl der Vorgänge vor Einreichung desselben 10 (in Worten: „zehn“) betragen hat. 5 ist die Anzahl der Akten.
Zudem wurde §2 Buchstabe d) ungerechtfertigt angewendet. Der Unterzeichnete kann im Namen „Tadata“ des Antragstellers weder Sonder-, noch Leerzeichen erkennen und findet weiterhin nur genau drei Vokale (3 a's), was ja nicht mehr als 3 ist. Folglich greift hier §3 c) und es hätten Schrägstriche anstelle der Doppelpunkte verwendet werden müssen.
Drittens empfehle ich Tadata die Lektüre von §2 Buchstabe f) GO ZPR! und danach bequeme Gummistiefel anzuziehen.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mathekamel 23:26, 9. Apr. 2008 (CEST), Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter
Bemerkungen: Eine Überarbeitung der GO ZPR! scheint auch mir sinnvoll, aber Wartenummern braucht es nicht. Im übrigen heisse ich Tadata herzlich willkommen im Zentralrat und gebe diesem Vorgang die Vorgangsnummer 2008-04-09:Mthkml:12
Rechtsmittelbelehrung: Es gelten die Bestimmungen der GO ZPR!
Vorgangsnummer/Zeichen: 2008-04-10/tdt/13
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 2008-04-09:Mthkml:12
Bearbeitendes Organ: Kamel:Tadata
Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Mein sehr geehrter Beisitzer Mathekamel,
ich werde in Zukunft auf die regelgerechte Erstellung eines Antrags achten. Bezüglich der neuen Geschäftsordnung werde ich einige Gedanken in internen Bereich erstellen. Werde hoffendlich nicht von den Regen in meinen Gummistiefen nass.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Tadata 15:24, 10. Apr. 2008 (CEST)
Nr. 7 vom 10.04.2008
Adressat: der nächstbeste Zentralrat
Antragsnummer: 2008-04-10:Trtrmpl:14
Antragsgegenstand:
Sehr geehrte Paragraphenreiter,
ich beantrage bei Ihnen eine Regeländerung. Die beiden Paragrafen sind nach dem Muster zu beziffern, dass sie Teil des § 8 sind und ersichtlich wird, vor welchen und nach welchen anderen Änderungen an diesem sie eingefügt wurden, zumindest was neue Unterparagrafen angeht.
Judikative Ordnungsregelungsversammlung
- (a) 1. Die Besetzung des Organes besteht aus einer Selbstwahl diverser Kamele in das Organ. Die Anzahl der Mitglieder hat zwei bis fünf zu betragen, damit die Versammlung funktionstüchtig ist.
- (b) Die judikative Ordnungsregelungsversammlung hat die Aufgabe, bürokratisch sinnvolle, unverbindliche und einheitliche Regelungen und Richtlinien für die Benennung, Veröffentlichung und Gestaltung von Vorgängen zu erarbeiten. Diese können innerhalb von 84 Stunden durch ein Hauptorgan angefochten werden, woraufhin die judikative Ordnungsregelungsversammlung erneut über die angefochtene Regelung diskutiert.
- Die judikative Ordnungsregelungsversammlung hat festzulegen, wie Vorgänge, die gegen Regeln, die jünger als sie sind, verstoßen, gehandhabt werden.
- (c) Alle Entscheidungen der judikativen Ordnungsregelungsversammlung müssen von jeder Vorgangsseite der Spielrunde aus klar und prägnant verlinkt sein.
Es folgt der zweite Teil der gewünschten Regeländerung:
Exekutive Ordnungsüberwachung
- (a) 1. Mitglieder der judikativen Ordnungsregelungsversammlung dürfen sich nicht in die exekutive Ordnungsüberwachung wählen. Jedes andere Kamel darf dies, solange die Anzahl der bisherigen Mitglieder nicht drei oder mehr ist oder wenn sie sieben beträgt.
- 2. Der Spielleiter darf bis zu vier Mitglieder zu einem Zeitpunkte aus diesem Organe entlassen, wenn er der Ansicht ist, dass diese ihre Posten mutwillig missbrauchen. Der freiwillige Austritt steht jedem Mitgliede offen.
- (b) Als Mitglied der exekutiven ordnungsüberwachung hat man dafür Sorge zu tragen, dass die von der judikativen Ordnungsüberwachung verabschiedeten Regelungen und Richtlinien eingehalten werden. Jedem Kamele des Organes ist es Pflicht, Verstöße gegen diese mit entsprechenden Mitteilungen zu kennzeichnen und für jeden einzelnen eine organinterne Abstimmung einzuleiten; bei relativer Mehrheit für das Vorliegen des vermuteten Ordnungsverstoßes wird er entsprechende Vorgang für ungültig erklärt. Seine Bearbeitung ist im Zeitraume zwischen der Kennzeichnung und der Stimmenauszählung der Abstimmung nicht erlaubt. Eventuelle Fristen des Vorganges werden für diese Zeit aufgehoben.
Begründung:
Dieser Antrag ist die dringend notwendige Kombination derjenigen des Wutzofanten und Derjans, die vom Zentralratsmitgliede J* empfohlen wurde, in leicht abgeänderter Form.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Vorgangsnummer/Zeichen: 2008-04-10/tdt/15
Thema des Gutachtens: 2008-04-10:Trtrmpl:14
Kurzzusammenfassung: Zustimmung
Bearbeitendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Ausführlicher Gutachtentext:
Ich bin der Meinung, dass diese Organe wichtig sind. Jedoch bin ich der Meinung, dass der (a) 2. eine prozentuale Regelung besser geeignet ist, da bei einer kleinen Anzahl die komplette Ordnungsüberwachung still liegt. Deshalb schlage ich statt der Anzahl 4 die Prozentzahl 25 % vor. Alle Gumistiefel sind heute da.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Tadata 19:38, 10. Apr. 2008 (CEST)
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Das mal endlich die Altlasten (Gummistiefel) entfernt werden--Tadata 16:45, 24. Apr. 2008 (CEST)Geänderter Gummistiefel (neue Vorgangsnummer 2008-04-28/tdt/30), troztdem dafür --Tadata 17:46, 28. Apr. 2008 (CEST)
Nr. 8 von 11.04.2008
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 2008-04-11/tdt/16
Antragsgegenstand:
Änderung des § 10 (c) der Regeln (VzÄd§10)
Begründung:
Euer Ehren, sehr geehrte Ratsmitglieder,
hiermit beantrage ich die Änderung des § 10 (c) in folgenden Text:
Lässt das untätige Kamel die Frist in Absatz (b) verstreichen, so handelt es fahrlässig untätig und darf in Zustimmung vom Aufsichtsrat von einem beliebigen Kamel des Amtes enthoben werden und durch ein Kamel ersetzt werden. Der Aufsichtsrat hat zu prüfen, ob dieses Kamel die Vorraussetzungen erfüllt.
Ich hoffe wir Gummistiefel-Kamele können diese Regeländerung schnell verabschieden, damit so etwas, wie mir passiert ist, nicht noch einmal vorkommt.
Anlagen: Sachverhalt durch Vorgänge
UNGÜLTIG
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Bin ich ja :)--Tadata 16:20, 24. Apr. 2008 (CEST)
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Dieser Vorgang wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Auf Grund der Anfechtung 2008-04-24:trtrmpl:20, die sich auf dem § 2 (f) GO ZPR! bezieht, ist die obige Abstimmung ungültig und nur die weiter unten folgende zu benutzen. Die Gummiestiefelträger sind aufgefordert, die obere Abstimmung nicht mehr zu nutzen.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Der Gummistiefelträger Tadata 18:13, 27. Apr. 2008 (CEST)
Bemerkungen: Diese Entscheidung ist geregelt durch den § 3 der GO ZPR! Vorgangsnummer 2008-04-24/tdt/25
Rechtsmittelbelehrung: Natürlich kann gegen diese Entscheidung wiedersprochen werden. vgl. § 3 GO ZPR!
Der Vorgang Abstimmung 2008-04-24/tdt/16 (Vorgangsnummer 2008-04/tdt/17 wird hiermit angefochten!
Begründung: Wenn mich meine Kamelnase nicht täuscht, hat der Verfasser des Antrags, den die Abstimmung zu bearbeiten scheint, ungeachtet des §2 (f) GO ZPR! nicht das Wort Gummistiefel verwendet, wo nötig. Somit gilt dieser Vorgang als nicht zu bearbeiten. Ich bin natürlich als Bürokratenkamel von Spielregeländerungen betroffen und besorgt, wenn unser Zentralrat nicht mit den entsprechenden Maßnahmen reagiert. Die Abstimmungsnummer erscheint auch nicht korrekt.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Tiertrampel 18:14, 24. Apr. 2008 (CEST)
Anmerkung: Die Nummer dieses Vorganges ist 2008-04-24:trtrmpl:20. Wie immer kann gegen diese Anfechtung Widerspruch erhoben werden.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 2008-04-24/tdt/21
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 2008-04-24:trtrmpl:20
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Euer Ehren Spielleiter, hiermit möchte ich zu bedenken geben, dass der Einspruch zur Folge hat, dass erneut über den Sachverhalt (vgl. § 3 (e) Go ZPR) abgestimmt wird. Diesbezüglich ist es unsinnig, dass ausgerechnet auf Grund einer Abstimmung erneut eine Abstimmung gemacht werdem muss. Deshalb werde ich auf Ihrer Seite eine verbindliche Auslegung beantragen. Außerdem lautet es nach den Regeln von § 4 a), dass eine Regeländerung eine Abstimmung bedarf. Deshalb ist diese Abstimmung auszusetzen bis eine verbindliche Regelauslegung vorliegt.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mit einem Mööp --Tadata 14:16, 25. Apr. 2008 (CEST)
Siehe auch: GO ZPR! § 3 (e)
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 2008-04-24:trtrmpl:22
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anmerkung 2008-04-24/tdt/21
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Sehr geehrtes Mitkamel, ich habe niemals geschrieben, dass wegen der Abstimmung als solcher eine neue Abstimmung eingeleitet werden solle; vielmehr war die Grundlage meiner Anfechtung, dass der Antrag 2008-04-11/tdt/16 nach GO ZPR! nicht bearbeitet werden kann. Somit ist keine einzige Abstimmung vonseiten des Zentralrates möglich. Ferner möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass weder der Spielleiter die Abstimmung angefochten hat (dies war ein Privatkamel außerhalb seiner Funktion als Organsmitglied) noch Ihre Anmerkung frei von Tippfehlern ist. Anträge an den Spielleiter stellen Sie bitte nach GOSPELSANG. Dies nur als kollegialer Tipp meinerseits.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mit bürokratischen Schlussfloskeln, Tiertrampel 14:45, 25. Apr. 2008 (CEST)
Siehe auch: hier, wo dieser Vorgang entstanden ist. (nur für Interessierte) Dieser Text erscheint allerdings nicht auf dem Formular und ist deswegen reichlich überflüssig.
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 2008-04-24/tdt/24
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 2008-04-24:trtrmpl:22
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Sehr geehrter Herr Tiertrampel, da ich hier kein Antrag sondern nur eine Bemerkung gemacht habe, ist dies kein Antrag im Sinne von § 0 der Regeln sondern eine Ankündigung. Bitte auch mal in Ihren Postausgang zu schauen Außerdem ist lt. Geschäftsordung eine gültige Anfechtung mit einer erneuten Abstimmung zu beantworten. Jedoch habe ich meine Kollegen hingewiesen, dass ich einen Antrag bei dir gestellt habe, in dem ich offene Regelfragen verbindlich ausgelegt haben möchte.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Gruß Tadata 15:18, 25. Apr. 2008 (CEST)
Siehe auch: Vorgangsliste des Spielleiters
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Gummistiefelträger Tadata 18:13, 27. Apr. 2008 (CEST)
???
Vorgangsnummer/Zeichen: 2008-04-27/Mmbrs/27
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 2008-04-27/tdt/26
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Wertes Mitkamel,
da zieht's einem ja glatt die Gummistiefel aus! Wie können Sie eine positive Stimme für diesen Antrag abgeben, nachdem Sie explizit auf die eklatanten Mängel des Antrags aufmerksam gemacht worden sind? Wäre ich antragsberechtigt, würde ich umgehend eine Ordnungsmaßnahme beim Spielleiter beantragen!
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Mit freundlichem Gruß, Mambres 22:39, 27. Apr. 2008 (CEST)
Siehe auch: 2008-04-24:trtrmpl:20
Vorgangsnummer/Zeichen: 2008-04-28/tdt/28
Bearbeitendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Die Anfechtung erging gegen die Abstimmung, nicht aber gegen den Antrag vom Gummistiefelträger.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: --Tadata 11:41, 28. Apr. 2008 (CEST)
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 2008-04-28/tdt/29
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 2008-04-27/Mmbrs/27
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Werter Mambres,
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich habe i. o. Feststellung, schon geschrieben, dass die Anfechtung gegen die Abstimmung erging auf Grund von Formfehlern. Laut gültiger Geschäftsordnung hat diese zu Folge, dass das über den Sachverhalt erneut abgestimmt werden muss. Da es nicht den Antrag betrifft, hat der Antrag seine volle Würdigkeit, abstimmungsfähig zu sein. Da mir keine Absetzung vom Posten bekannt ist, also habe ich da Recht wie jeder anderes gummistiefeltragende Mitglied des Rates der Paragraphenreiter über Gesetze abzustimmen. Der Antrag wurde in keiner Funktion des Rates gestellt, sondern nur von einem Kamel, der leider Gottes meine Person ist. Also bitte ich das nächste Mal die Reihenfolge Denken->Schreiben einzuhalten und keine unnötigen Bearbeitungen erforderlich zu machen. Es ist eh zu keinen schlimmeren Folgen gekommen, denn falls dieses Gesetz irgendwie gegen Regeln verstößt, hat der Aufsichtsrat das Recht, Einspruch zu erheben. Und wenn Forderung aufkommen, dass ich meinen Posten zur Verfügung stellen soll, werde ich zurücktreten und mich um Aufgaben des Aufsichtsrates bemühen, damit dieser endlich eine Geschäftsordung hat. Aber für dies sehe ich keine Grundlage. Ich kann mir auch vorstellen, dass Ihnen das komisch vorkommt, jedoch sieht die GO ZPR! vor, was in solchen Fällen gemacht wird. Diese Fehler fallen auch erst auf, weil der ZR eine akute Personalnot hat und die Ratmitglieder sich gegenseitig nicht auf Fehler aufmerksam machen können. Deshalb ist diese Bearbeitung sehr schwierig zu erledigen, da ich als einziges Mitglied des Zentralrates die letzten Tage etwas gemacht hatte. Mir ist es ja egal, aber Sie können ja gerne den Antrag auf Stellen von Anträgen stellen, damit Sie auch mitmachen können, denn mit so wenig Aktivitäten ist dieses Spiel auf die Korrektheit angewiesen, die zweifelsohne nicht von einem Kamel verlangt werden kann, da es ja noch keine Maschine ist. Diese Vorgänge sollten von anderen Kamelen erfolgen, jedoch ist wie gesagt, kein anderes Kamel des Zentralrates häufig da.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mit erschrecken Tadata 14:33, 28. Apr. 2008 (CEST)
Siehe auch: keine
Nr. 9 von 24.04.2008
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 2008-04-24/tdt/18
Antragsgegenstand:
Änderung der Geschäftsordung mit Einführung eines Vorsitzenden (ÄdGO ZPR!V)
Begründung:
Euer Ehren, sehr geehrte Beisitzer,
hiermit beantrage ich folgende Geschäftsordungsänderung:
§ 1 d) Wenn der Vorsitzende die Handlung nach § 5 e) für ungültig erklärt, muss der Vorsitzende eine Abstimmung nach e) einleiten.
§ 5 Der Vorsitzende wird aus dem Kreis des Rates der Paragraphenreiter gewählt.
§ 5 a) Der Vorsitzende ist für die richtige Auszählung der Stimmen von Abstimmungen im Falle § 5 und § 1 e) verantwortlich.
§ 5 b) 1) Qualifizierte Mehrheit ist, wenn min. 2/3 der Mitglieder für einen Vorschlag gestimmt haben.
§ 5 b) 2) Mehrheit ist, wenn ein Vorschlag mehr Stimmen hat, als andere Vorschläge oder Ablehnungen.
§ 5 b) 3) Falls die Position des Vorsitzenden nicht besetzt ist, darf jedes Mitglied die Feststellungen laut § 5 b) treffen. Diese Feststellung muss von einem anderen Mitglied bestätigt werden.
§ 5 c) Der Vorsitzende wird jeden Monat gewählt. Wiederwahl ist möglich.
§ 5 d) Der Vorsitzende darf Gesetzesvorhaben mit dem Eilig-Stempel kennzeichnen. Dies muss per Beschluss erfolgen.
§ 5 e) Der Vorsitzende darf eine Handlung laut § 1 c) von Ratsmitgliedern ungültig erklären. Hierzu bedarf es eine Begründung laut Geschäftsordnung.
§ 5 f) Der Vorsitzende darf Anträge für neue Seiten beim Spielleiter einreichen.
§ 6 Abstimmungen
§ 6 a) Abstimmungen laut § 1 e) sind mit einer Mehrheit laut § 5 b) 2) zu entscheiden. Für weitere Regelungen gilt der § 1 e) Erster Satz (zweiter Teilsatz) und Zweiter Satz.
§ 6 b) Abstimmungen laut § 5 a) sind mit einer Mehrheit laut § 5 b) 1) in den ersten beiden Wahlgängen mit mehr als 2 Personen zu fällen. Falls es nach den 2. Wahlgang keine Mehrheit gibt, sind die zwei stimmstärksten Kandidaten in einer entscheidenden Stichwahl mit Mehrheit nach § 5 b) 2) zu fällen. Enthaltungen sind für alle Wahlgänge nicht gestattet.
§ 6 c) (regelt den Abstimmungsgang im Falle von § 5 b) der Regeln Abstimmungen, die über § 5 a) der Regeln gefasst werden müssen, ist eine Wahlliste aufzustellen. Jedes antragsstellungsberechtiges Kamel kann vorgeschlagen werden. Die Wahlliste ist nach 40 Stunden zu schließen oder wenn 4 Kandidaten feststehen. Der Rat der Paragraphenreiter billig die Vorschläge in Abstimmung mit der Vorgangsliste des Aufsichtsrates. Jeder Antragsberechtigte darf einen Kandidaten seine Stimme geben. Der Rat der Paragraphenreiter fungiert hier als Wahlleitung. Nach 40 Stunden ist die Wahl zu beenden. Dann muss der Vorsizende des Rates der Paragraphenreiter seine Feststellung nach § 5 b) 1) stellen.
So ich hoffe, dieser Antrag wird ein bissel Ordnung in die Bürokratie bringen.
Anlagen: keine
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme --Tadata 16:20, 24. Apr. 2008 (CEST)
Nr. 10 vom 20.05.2008 - Antrag auf Änderung des § 15
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 20-05-2008;trtrmpl;23
Antragsgegenstand:
Sehr geehrter Zentralrat (5 E, 5 R),
Ich beantrage die Streichung des derzeitigen § 15 (d) der Spielregeln und seine Ersetzung durch den derzeitigen § 15 (e), wodurch dessen Name zu § 15 (d) abgeändert wird und somit letztendlich ein § 15 (e) nicht mehr existiert. Ferner bitte ich die Ratskamele dringendlich um Beachtung der Anlage.
Begründung:
Da der Spielleiter seine Gummistiefel schon an den Haken gehängt hat, ist es möglich, dass bald der jetzige § 15 (e) die Spielrunde beendet. Dieser ist aber nicht mit dem momentanen § 15 (d) zu vereinbaren, da dieser die Existenz eines Spielleiters voraussetzt, aber auch in Kraft treten könnte, wenn es keinen Spielleiter gibt, welches sogar sein Auslöser sein kann (s. § 15 (e) der aktuellen Spielregeln).
Anlagen: Unveränderliche Rahmenregel 9