Projekt:Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Spielleiter/Vorgänge
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Spielkommentar
Spielleiter -
Vorgänge -
Geschäftsordnung -
Beschlüsse -
Auskunft
Anträge an den Spielleiter stellen Sie bitte auf dieser Seite. Bitte beachten sie die GO-Spl, insbesondere Artikel B.
Nr. 1 vom 13. Februar 2007: Beschluss über GO-Spl
Beschluss 13-Feb-07-Mthk-Bschl-1 des Spielleiters vom 13. Februar 2007 über eine Geschäftsordnung des Spielleiters
- Der Spielleiter gibt sich gem. § 9 (b) SR eine Geschäftsordnung: GO-Spl.
Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Einstimmiger Beschluss des Spielleiters.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mathekamel 19:01, 13. Feb 2007 (CET), Spielleiter
Bemerkungen: Die Geschäftsordnung wird auf der allgemeinen Vorgangsseite noch angekündigt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 2 vom 13. Februar 2007: Antrag auf eine Ordnungsmaßnahme gegen den Bürokratenreporter
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: Antrag 1 von 256
Antragsgegenstand:
Euer Ehren: Mööepp!
Hiermit beantrage ich die Einleitung einer geeigneten Ordnungsmaßnahme gegen den Bürokratenreporter wegen Verstoß gegen die Spielregeln.
Begründung:
Nach § 8.6 (a) SR ist die Aufgabe des Bürokratenreporters wie folgt definiert:
- Der Bürokratenreporter ist für das Verfassen der neutralen Berichte über wichtige Ereignisse im Bürokratenspiel nach Punkt 13 der unveränderlichen Rahmenregeln zuständig.
In seinem Bericht über die GO-Spl vom 13. Februar schreibt der Bürokratenreporter folgendes:
- Auffallend ist allenfalls, dass an den Spielleiter gerichtete Vorgänge jeweils kamelig eingeleitet werden müssen. Das scheint eigentlich selbstverständlich, wird im Spielalltag aber immer wieder ignoriert, und der Spielleiter hat gut daran getan, es in die Geschäftsordnung aufzunehmen.
Der zweite zitierte Satz stellt eindeutig eine positive Wertung der GO-Spl dar. Ohne die Richtigkeit dieser Wertung in Frage zu stellen, ist im Sinne einer objektiven Berichterstattung im Spielkommentar nach Ansicht des Antragstellers gemäß dem oben zitierten Auftrag aus § 8.6 SR auf persönliche Wertungen des Geschehens zu verzichten. Eine Ordnungsmaßnahme scheint deshalb geboten.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Antrag 1 von 256-Krml-0-0-0
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag 1 von 256
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Dem Bürokratenreporter liegt es fern, die Geschäftsordnung des Spielleiters positiv zu werten. Er bleibt bei der Formulierung, die nicht als positive Wertung zu verstehen ist.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Bürokratenreporter Kruemelmo 00:49, 15. Feb 2007 (CET)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Vorgangsnummer/Zeichen: 19-Feb-07-Mthk-gt8-2-1
Thema des Gutachtens: Berichte des Bürokratenreporters
Kurzzusammenfassung: Die unveränderlichen Rahmenregeln wie auch die Spielregeln legen klar fest, dass die Zusammenfassungen neutral sein müssen. Einzelne Formulierungen des Bürokratenreporters sind in der Tat zu wenig objektiv.
Bearbeitendes Organ: Spielleiter
Ausführlicher Gutachtentext:
In Punkt 13 der unveränderlichen Rahmenregeln wie auch in § 8.6 (a) SR ist eindeutig von neutralen Berichten beziehungsweise Zusammenfassungen die Rede. Beim Verfassen ist also auf wertende Äusserungen zu verzichten. Die von Mambres bemängelte Formulierung „… der Spielleiter hat gut daran getan, es in die Geschäftsordnung aufzunehmen.“ (Bericht vom 13. Februar) erscheint auch dem Spielleiter als nicht genug objektiv.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mathekamel 12:10, 19. Feb 2007 (CET), Spielleiter
Anlagen: fraglicher Bearbeitungsvorgang
Zur Erledigung!
Vorgangsnummer/Zeichen: 19-Feb-07-Mthk-Anw-2-1
Diese Anweisung ergeht an: Bürokratenreporter Kruemelmo
Hiermit wird folgendes angewiesen:
Aus obigem Gutachten mit Aktenzeichen 19-Feb-07-Mthk-gt8-2-1 geht hervor, dass Kruemelmo § 8.6 (a) SR wie auch Punkt 13 der unveränderlichen Rahmenregeln nicht strikt genug eingehalten hat. Seine Formulierung war nicht neutral; sie wertet einen Teil der GO-Spl positiv. Der Bürokratenreporter hat auf eine objektive Berichterstattung zu achten. Die benannte Stelle im Spielkommentar ist daher entsprechend abzuändern.
Das Verhalten von Kruemelmo wird als leichter Verstoss gewertet und der Spielleiter erteilt deshalb keine Verwarnung.
Weitere Bemerkungen: -keine-
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mathekamel 12:10, 19. Feb 2007 (CET), Spielleiter
Rechtsbehelfsbelehrung: Es gilt Artikel C GO-Spl.
Nr. 3 vom 14. Februar 2007: Mitteilung
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: DoN-0214-M-1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Geschäftsordnung des Spielleiters
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Euer Ehren!
Auf der Seite der Geschäftsordnung des Spielleiters wurde ein überschüssiges "d" gesichtet. Sollte es eingefangen werden, würde ich eine Überstellung an eine hierzu geeignete Stelle vorschlagen.
Hochachtungsvoll
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Doppelnull 13:23, 14. Feb 2007 (CET)
Siehe auch: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: DoN-0214-M-2-Anm
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: DoN-0214-M-1
Hiermit wird folgendes angemerkt:
EE! Mööepp!
Hiermit widerrufe ich die vorgenannte Mitteilung wegen Formmängeln.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 00:44, 15. Feb 2007 (CET)
Siehe auch:
Nr. 4 vom 14. Februar 2007: Antrag auf Einrichtung von neuen Seiten der Superrevisionsinstanz
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: DoN-0214-A-1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren!
Ich beantrage die Genehmigung der Einrichtung der folgenden Seite für die Superrevisionsinstanz gem. § 13 Spielregeln:
Begründung:
Diese Vorlage erleichtert die Navigation durch die Seiten der Superrevisionsinstanz. Sie wird die allgemeine Navi-Leiste der 3. Runde einbinden.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: DoN-0214-A-2-Anm
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: DoN-0214-A-1
Hiermit wird folgendes angemerkt:
EE! Mööepp!
Hiermit ziehe ich den vorgenannten Antrag wegen Formmängeln zurück.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 00:44, 15. Feb 2007 (CET)
Siehe auch: siehe auch
Nr. 5 vom 15.02.2007: Antrag auf Ausstellung einer Verwarnung für die Abkürzungsaufsicht
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: Krml-CEΤ/CSU-UNTÄTIKΣIT
Antragsgegenstand:
Mööepp! Euer Ehren!
Hiermit wird beantragt, die Abkürzungsaufsicht nach §8.4(e) der Spielregeln zu verwarnen.
Begründung:
Die Abkürzungsaufsicht erfüllt derzeit ihre Aufgaben nicht pflichtgemäß.
§8.4(c) der Spielregeln nach "überwacht [die Abkürzungsaufsicht] die Benutzung von Abkürzungen im Bürokratenspiel". Der sogenannten Status-Seite der Abkürzungsaufsicht ist zu entnehmen, dass mehrere Vorgänge geprüft wurden. Bei allen aufgeführten Vorgängen wurde eine nicht in der Abkürzungsliste vorhandene Abkürzung verwendet, die mehrdeutig ist; die Abkürzung wurde aber im Status-Bericht nicht mal erwähnt. Das gilt wie gesagt für sämtliche aufgeführte Vorgänge.
Die fragliche Abkürzung wurde zum Gegenstand einer Beschwerde und eines Antrags mit dem Ziel, die Abkürzungsaufsicht zur Aktivität zu bringen. Das blieb aber ohne Erfolg.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Aus dem Antrag geht weder hervor, welche Abkürzung dies sein soll, die bei den Überprüfungen nicht entdeckt und deshalb nicht auf der Status-Seite vermerkt wurde, noch hat der Antragsteller klar dargelegt, dass diese ominöse Abkürzung tatsächlich mehrdeutig ist. Eine Verwarnung der Abkürzungsaufsicht ist deshalb nicht möglich.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: mfG: Mathekamel 17:05, 15. Feb 2007 (CET), Spielleiter
Bemerkungen: Da die Abkürzungsaufsicht seit längerer Zeit ihre Vorgänge nicht bearbeitet, liegt möglicherweise ein Verstoss gegen § 0 vor wegen Nicht-Bearbeitens. Dies wird im Antrag aber nur am Rande erwähnt. Sollte der Antragsteller eine Verwarnung der Abkürzungsaufsicht wegen Nicht-Bearbeitens wünschen, so ist ein neuer Antrag mit entsprechender Begründung zu stellen.
Rechtsmittelbelehrung: Es gilt Artikel C GO-Spl.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Hinweis-1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Begründung der Ablehnung
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Euer Ehren: Mööepp!
Ohne die Ablehnung des obenstehenden Antrags insgesamt in Frage zu stellen, erlaube ich mir folgenden Hinweis:
- Die Mehrdeutigkeit von Abkürzungen ist zwingende Voraussetzung dafür, dass die Abkürzungsaufsicht einen Vorgang nach § 8.4 (d) SR für ungültig erklären kann.
- Eine Ordnungsmaßnahme der Abkürzungsaufsicht nach § 8.4 (c) SR ist dagegen unabhängig von der Mehrdeutigkeit einer verwendeten Abkürzung möglich und geboten, sofern die betroffene Abkürzung nicht im gemäß § 8.4 (b) geführten Abkürzungsverzeichnis zugelassen ist.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 23:29, 16. Feb 2007 (CET)
Siehe auch: § 8.4 SR
Nr. 6 vom 15. Februar 2007: Mitteilung
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: DoN-0215-M-1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Geschäftsordnung des Spielleiters
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Euer Ehren! Mööepp!
Auf der Seite der Geschäftsordnung des Spielleiters wurde ein überschüssiges "d" gesichtet. Sollte es eingefangen werden, würde ich eine Überstellung an eine hierzu geeignete Stelle vorschlagen.
Hochachtungsvoll
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Doppelnull 00:44, 15. Feb 2007 (CET)
Siehe auch: -
Vorgangsnummer/Zeichen: 16-Feb-07-Mthk-Fstll-6-1
Bearbeitendes Organ: Spielleiter
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Das Einfangen von Buchstaben könnten diese als unangenehm empfinden, was vielleicht zu einer Verschlechterung des Arbeitsklimas führt. Durch das Durcheinander bei einer Hatz könnte die GO-Spl unleserlich werden, zumal würden eventuell sogar einige ängstliche Buchstaben in Panik flüchten.
Deshalb ist es sinnvoller, beim Spielleiter eine Änderung der Geschäftsordnung gem. Artikel F Absatz b GO-Spl zu beantragen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mathekamel 18:44, 16. Feb 2007 (CET), Spielleiter
Nr. 7 vom 15. Februar 2007: Antrag auf Einrichtung von neuen Seiten der Superrevisionsinstanz
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: DoN-0215-A-1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren! Mööepp!
Ich beantrage die Genehmigung der Einrichtung der folgenden Seite für die Superrevisionsinstanz gem. § 13 Spielregeln:
Begründung:
Diese Vorlage erleichtert die Navigation durch die Seiten der Superrevisionsinstanz. Sie wird die allgemeine Navi-Leiste der 3. Runde einbinden.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Vorgangsnummer/Zeichen: 15-Feb-07-Mthk-Fstll-7-1
Bearbeitendes Organ: Spielleiter
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Sehr geehrter Doppelnull!
Eine Navigationsleiste für die Superrevisionsinstanz ist sinnvoll und deshalb ist dem Antrag eigentlich zuzustimmen. Jedoch wurde kein Berechtigungsschreiben beigelegt. Da laut § 13 SR die Beantragung von neuen Seiten innerhalb des Spiels Sache eines Organs ist, muss ein Berechtigungsschreiben nachgeliefert werden. Alternativ können die Superrevisoren hier ihre Zustimmung geben.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mathekamel 17:47, 15. Feb 2007 (CET), Spielleiter
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: DoN-0215-A-1-M/M
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 15-Feb-07-Mthk-Fstll-7-1
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Euer Ehren: Mööepp!
Hiermit teile ich folgendes mit:
- Dem vorstehenden Antrag der DoppelNull stimme ich als persönliches Mitglied der Superrevisionsinstanz zu.
- Dem vorstehenden Antrag der DoppelNull stimme ich als Abgeordneter des Aufsichtsrates in der Superrevisionsinstanz zu.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mambres 23:02, 16. Feb 2007 (CET)
Nr. 8 vom 16.02.2007: Antrag auf Ausstellung einer Verwarnung für die Abkürzungsaufsicht
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: Krml-CEΤ/CSU-UNTÄTIKΣITα
Antragsgegenstand:
Mööepp! Euer Ehren!
Hiermit wird beantragt, die Abkürzungsaufsicht nach §8.4(e) der Spielregeln zu verwarnen.
Begründung:
Die Abkürzungsaufsicht erfüllt derzeit ihre Aufgaben nicht pflichtgemäß.
§8.4(c) der Spielregeln nach "überwacht [die Abkürzungsaufsicht] die Benutzung von Abkürzungen im Bürokratenspiel". Der sogenannten Status-Seite der Abkürzungsaufsicht ist zu entnehmen, dass mehrere Vorgänge geprüft wurden. Bei allen aufgeführten Vorgängen wurde eine nicht in der Abkürzungsliste vorhandene Abkürzung verwendet, die mehrdeutig ist; die Abkürzung wurde aber im Status-Bericht nicht mal erwähnt. Das gilt wie gesagt für sämtliche aufgeführte Vorgänge.
Der Spielleiter hat darauf hingewiesen, dass die Nennung der fraglichen Abkürzung im Rahmen dieses Antrags notwendig wäre. Bei der fraglichen Abkürzung handelt es sich um: CET.
CET ist mehrdeutig, denn es kann stehen für:
- Chaos Erzeugte diesen Text,
- Central European Time,
- oder Chronisch Einfallsloses Traktat.
Die fragliche Abkürzung wurde zum Gegenstand einer Beschwerde und eines Antrags mit dem Ziel, die Abkürzungsaufsicht zur Aktivität zu bringen. Das blieb aber ohne Erfolg.
Für den Fall, dass die obigen Ausführungen nicht ausreichen, um eine Verwarnung auszusprechen, wird zusätzlich angeführt:
Darüber hinaus ist die Abkürzungsaufsicht seit mehreren Tag generell untätig. Es scheint, als wäre sie gänzlich unbesetzt. Da die Abkürzungsaufsicht einen wichtigen ordnungsgemäßen Auftrag hat, besteht somit ein Verstoß gegen §0 der Spielregeln wegen Nicht-Bearbeitens.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Nr. 9 vom 17.02.2007: Antrag auf Regelauslegung zu § 0 SR
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: Antrag 2 von 256
Antragsgegenstand:
Euer Ehren: Mööepp!
Hiermit wird beantragt, verbindlich zu klären, inwieweit die Untätigkeit eines Organs gegen § 0 SR verstößt.
Begründung:
In seiner Bemerkung zur Ablehnung des Antrags Nr. 5 deutet der Spielleiter an, dass das Nicht-Bearbeiten von Vorgängen durch ein Organ einen Verstoß gegen § 0 darstellen kann. Es bleibt dabei jedoch offen,
- ob ein Verstoß gegen § 0 erst dann vorliegt, wenn ein Organ bei ihm eingereichte Vorgänge oder Anträge nicht in angemessener Frist bearbeitet, oder
- ob es auch bereits als Verstoß gegen § 0 anzusehen ist, wenn ein Organ die ihm in den Spielregeln übertragenen Aufgaben nicht aus eigenem Antrieb bearbeitet bzw. entsprechende Vorgänge initiiert.
Mit anderen Worten wird angefragt, ob Organe durch § 0 verpflichtet sind, ihre Aufgaben auch dann in vollem Umfang zu erfüllen, wenn relevante Tatbestände zwar vorliegen, aber ihr diesbezügliches Tätigwerden nicht entsprechend beantragt wurde.
Anlagen: Antrag Nr. 5 mit der zitierten Bemerkung des Spielleiters
Nr. 10 vom 17.Februar 2007: Antrag auf eigene Seite des Innenrevisionsdienstes
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand:
Euer Ehren!
Hiermit stelle ich im Namen des Innenrevisionsdienstes den Antrag auf folgende Seiten:
Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Innenrevisionsdienst
Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Innenrevisionsdienst/Geschäftsordnung
Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Innenrevisionsdienst/Sitzungssaal
Begründung:
Diese Räume sind für unsere Arbeit zwingend erforderlich.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Laut Artikel B Absatz (a) Satz 2 GO-Spl ist der Spielleiter in Anträgen mit einem freundlichen Mööepp zu begrüssen.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mathekamel 12:17, 19. Feb 2007 (CET), Spielleiter
Bemerkungen: Der Innenrevisionsdienst scheint einen Rekord im Stellen von fehlerhaften Anträgen aufstellen zu wollen. Womöglich hat er selbst eine Revision nötig?
Rechtsmittelbelehrung: Es gilt Artikel C GO-Spl.
Nr. 11 vom 18. Februar 2007: Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand:
Euer Ehren!
In Bezug auf die Mitteilung DoN-0215-M-1 beantrage ich eine Änderung der Geschäftsordnung des Spielleiters gem. Artikel F (b) GO-Spl in Form der Entfernung eines überschüssigen d's.
Begründung:
Die Geschäftsordnung enthält derzeit eine d zuviel. Dies stellt einen Verstoß gegen § 0 SR dar. Ein schlichtes Einfangen wurde vom Spielleiter aus Gründen der geschäftsordentlichen Sicherheit und unter Rücksicht auf das Arbeitsklima abgelehnt.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten