Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Zentralrat/Vorgänge
§ 0: Alles muss seine Ordnung haben!
Nr. 1 vom 21.9.2007 Antrag auf Verabschiedung der GODZILLA
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat
Antragsnummer: 1/1
Antragsgegenstand:
Liebe Kollegen,
hiermit beantrage ich die Verabschiedung der GODZILLA.
Begründung:
Da bereits Anträge auf Regeländerungen vorliegen, benötigt der Zentralrat dringend eine Geschäftsordnung, um ordnungsgemäß tätig werden zu können. Ggf. erforderliche Ergänzungen oder Änderungen können wir ja im Nachgang gerne durch entsprechende Änderungsanträge einbringen.
Anlagen: GODZILLA
Ausführendes Organ: Zentralrat
Stimmabgaben 1. Stimme Dafür. -- Mambres 17:10, 21. Sep 2007 (CEST) 2. Stimme Ebenso. --Makamelia 18:52, 23. Sep 2007 (CEST)
Ergebnis der Abstimmung: Antrag mit 2/3 Mehrheit angenommen
Bemerkungen: Nach LL.6 (c) der beantragten, zukünftigen Geschäftsordnung ist diese Abstimmung hiermit positiv beendet. Die GODZILLA ist ab jetzt rechtskräftig, Änderungen sind den Mitgliedern des Zentralrates selbstverständlich vorbehalten.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Makamelia 11:58, 24. Sep 2007 (CEST)
Nr. 2 vom 21. September 2007: Antrag auf Bildung des Organs "Sprachkontrollinstanz"
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat
Antragsnummer: XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich die Einrichtung des mit zwei Personen zu besetzenden Organs "Sprachkontrollinstanz", das hauptsächlich zwei Aufgaben wahrnehmen soll:
- Festlegen einer verbindlichen Abkürzungliste und Ächten von verwendeten, nicht gelisteten Abkürzungen; Listenänderungen können jederzeit beantragt werden.
- Überprüfen der Grammatik der Anträge nach der neusten Ausgabe des Dudens
Für jede dieser beiden Aufgaben soll jeweils eine Person der Instanz zuständig sein, d.h., es gibt einen Abkürzungsaufseher und einen Grammatikprüfkommissionär, die allerdings zusammenarbeiten und dieselben Befugnisse haben werden. Als Regeltext ist Folgendes vorgesehen:
§8 <entsprechende Nummer> Sprachkontrollinstanz
(a) Die Sprachkontrollinstanz ist ein zweiköpfiges Gremium, welches den korrekten verbalen Ausdruck der anderen Spielteilnehmer überwacht.
(b) Es setzt sich aus einem Abkürzungsaufseher und einem Grammatikprüfkomissionär zusammen, welche beide befähigt sind, Rügen und Verwarnungen zu erteilen, falls ein Spieler eine nicht genehmigte Abkürzung verwendet oder unerwiesenermaßen willentlich Grammatikfehler begeht.
(c) Erweiterungen des Organs um z.B. einen Orthographiekontrolleur können bei einer Vier-Fünftel-Mehrheit des Organs selbst vollzogen werden.
(d) Der Zentralrat hat das Recht, ein Mitglied der Sprachkontrollinstanz abzuwählen, wofür absolutes Mehr vonnöten ist. Daraufhin hat der Aufsichtsrat drei Tage Zeit, um mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit dagegen zu rekurrieren. Verzichtet der Aufsichtsrat auf einen Rekurs, muss der Spielleiter die vakante Stelle neu besetzen.
Ich schlage vor, einen Sitz der Sprachkontrollinstanz mit dem Kamel Kam-aeleon zu besetzen, welches meines Erachtens für diesen Posten bösonders gut geeignet ist.
Begründung:
Gemäß § 0 der Spielregeln muss dafür gesorgt werden, dass alles seine Ordnung hat. Von daher ist die Existenz einer Sprachkontrollinstanz unabdingbar. Ausserdem hat sich eine Abkürzungsaufsicht bereits in der 3. Runde als äußerst nützlich und gut funktionierend erwiesen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI-Mit01
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Hiermit teile ich mit, dass ich im Falle der Genehmigung obigen Antrages an der Besetzung eines Sitzes der Sprachkontrollinstanz mit Kamelokronf interessiert wäre.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Vorlage:Kamel:Kamelokronf/S 20:04, 21. Sep 2007 (CEST)
Siehe auch: Duden
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 22-Sept-07-Mthk-Anm-2-2
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag mit Nummer XXVI von Kam-aeleon
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Verehrte Ratsherren!
Entgegen den Argumenten des Antragstellers möchte ich anmerken, dass die Schaffung eines Organs wie vorgeschlagen sehr wohl zu Problemen führt. Es besteht nämlich eine wiki-bedingte Notwendigkeit zur Verwendung von Abkürzungen. Dem Zentralrat der Paragraphenreiter schlage ich deshalb vor, zuerst eine Regelung für die Entwicklung neuer Technologien zu erlassen oder eine gewisse Übergangsfrist in das Regelwerk aufzunehmen, wo Abkürzungen erlaubt sind, sodass der Sprachkontrollinstanz genügend Zeit bleibt, beim Spielleiter eigene Seiten zu beantragen und ihr Verzeichnis einzurichten mit den nötigen Abkürzungen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Hochachtungsvoll, Mathekamel 20:27, 22. Sep 2007 (CEST)
Siehe auch: Anarchie
Der Adressat erklärt sich als nicht zuständig für diesen Vorgang.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 22:14, 22. Sep 2007 (CEST)
Bemerkungen: Der Zentralrat ist nicht zuständig für die Einrichtung neuer Organe. Ein Organ Sprachkontrollinstanz ist darüber hinaus in den Spielregeln nicht vorgesehen.
Rechtsmittelbelehrung: Dem Antragsteller steht das Verfahren nach § 4 (a) der Spielregeln offen.
Der Vorgang XXVI-NichtZustaendig01 wird hiermit angefochten!
Begründung: Euer Ehren,
Nach § 4 ist der Zentralrat der Paragraphenreiter zuständig für Erweiterungen der Spielregeln, wozu auch gehört, dass neue Organe gebildet bzw. auf gesetzliche Grundlagen gestellt werden. Ein Antrag auf eine Übergangsfrist (vgl. 22-Sept-07-Mthk-Anm-2-2), bis die Sprachkontrollinstanz eigene Seiten hat, kann auf der Vorgangsseite der Sprachkontrollinstanz gestellt werden, sobald eine solche existiert.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kam-aeleon 08:26, 23. Sep 2007 (CEST)
Anmerkung: Wenn der Zentralrat sich noch länger querstellt, werde ich beim Spielleiter eine Rüge beantragen.
Zur Erledigung!
Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)
Diese Anweisung ergeht an: Antragssteller
Hiermit wird folgendes angewiesen:
Hiermit weise ich den Antragssteller eindeutig darauf hin, dass dieser auf die grammatikalische und rechtschreibliche Richtigkeit eines Antrages auf die Einrichtung einer Sprachkontrollinstanz zu achten hat, bevor er den Zentralrat der Paragraphenreiter behelligt. Noch dazu, da er sich selbst gerne als Teil des Organs sehen würde!
Ich bemerke hiermit, dass in der deutschen Sprache nach Umlauten ein "ß" zu stehen hat, so wie vor langgesprochenen Vokalen und weise den Antragssteller dazu an seinen Antrag sprachlich zu überarbeiten.
Weitere Bemerkungen: Auf weitere Angaben wird verzichtet.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Makamelia 19:23, 23. Sep 2007 (CEST)
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI-Anm03
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anweisung zu XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Euer Ehren!
Hiermit weise ich den Anweisenden Makamelia eindeutig darauf hin, dass der Antragsteller sehr wohl alle Regeln der für ihn gültigen Schriftsprache eingehalten hat. Wie aus der Einleitung in seinem Kamelbau hervorgeht, stammt es nämlich aus einer EU-freien Zone, in der es kein "ß" gibt. Daher ist die Anweisung nichtig.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Vorlage:Kamel:Kamelokronf/S 23:00, 23. Sep 2007 (CEST)
Siehe auch: Bitte nicht beleidigt sein, Euer Ehren
Zur Erledigung!
Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)
Diese Anweisung ergeht an: Antragssteller und Urheber voriger Bemerkung
Hiermit wird folgendes angewiesen:
Sehr geehrte Bürokraten!
Ich habe die Bemerkung zur Kenntnis genommen und werde sie in mein Urteil einfließen lassen. Dennoch stelle ich nun fest, dass es zur Sprache wohl einer genaueren Definition bedarf. Auch wenn man so wohl das Pferd von hinten aufzäumt, weise ich Sie hiermit an, die von Ihnen angestrebte Kontrolle der Sprache näher zu definieren und gewisse zukünftig kontrollierte Regeln bereits im Vorhinein bekannt zu geben. Andernfalls sehe ich mich nicht dazu in der Lage Ihr Organ als nützlich, störend oder eher sinnlos einzuschätzen und kann so auch keinem Antrag stattgeben.
Vielen Dank!
Weitere Bemerkungen: Ich freue mich über die gute Zusammenarbeit.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Makamelia 19:23, 23. Sep 2007 (CEST)
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Nicht-Zuständigkeitserklärung für den Antrag auf Bildung des Organs "Sprachkontrollinstanz" durch Mambres wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Die Nicht-Zuständigkeit unseres Organs ist an dieser Stelle laut §4 nicht gegeben. Der Antrag ist bereits in Bearbeitung.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Makamelia 09:23, 24. Sep 2007 (CEST)
Bemerkungen: -
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI-Anm04
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: XXVI-Anw01
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Euer Ehren,
Hiermit stelle ich fest, dass vor Gründung der Sprachkontrollinstanz Anträge aufgrund ihrer Rechtschreibung (z.B. Nicht-Gebrauch des ß) keine Benachteiligung bei der Behandlung erfahren dürfen, da entsprechendes Regelwerk fehlt. Daher kann Makamelias erste Anweisung nur als Mitteilung ohne rechtliches Fundament betrachtet werden.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Kam-aeleon 19:06, 25. Sep 2007 (CEST)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Anweisung XXVI.1 wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Der Anweisungsteller sieht die Probleme seiner Anweisung und zieht diese bis auf weiteres zurück. Der Anweisung muss nicht, kann aber Folge geleistet werden. Eine einheitliche Regelung zum Gebrauch von ß ist bereits in der Ausarbeitung. Dennoch ist Anweisung XXVI.2 nachzukommen, sollte weiterer Fortschritt in dieser Angelegenheit gewünscht sein.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Makamelia 09:52, 26. Sep 2007 (CEST)
Bemerkungen: -
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI-Mit02
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anweisung XXVI.1
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Der Anweisung ist Folge geleistet worden.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kam-aeleon 12:07, 28. Sep 2007 (CEST)
Siehe auch: Sinnlos
Adressat: Zentralrat
Antragsnummer: XXVI.2
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit erneuere ich den Antrag XXVI unseres geschätzten Mitkamels Kam-aeleon.
Der beantragte Regeltext lautet nun wie folgt.
§8.x Sprachkontrollinstanz
- (a) Die Sprachkontrollinstanz ist für die Einhaltungskontrolle der nach §19 festgelegten Abkürzungs-, orthographischen und grammatischen Regeln zuständig.
- (b) Die Sprachkontrollinstanz ist berechtigt, eigenmächtig Spielregeln des §19 und des §8.x(f) zu ändern. Dazu muss eine 75%-Mehrheit vorliegen.
- (c) Die Sprachkontrollinstanz besteht aus zwei Kamelen: einem Abkürzungsaufseher und einem Grammatikprüfungskommissar. Beide haben die gleichen Befugnisse, dürfen jedoch nur für ihr Fachgebiet ahnden. Sie können es dem zuständigen Kamel per Eintrag auf der Verstoßverzeichnisseite melden.
- (d) Geahndet werden dürfen alle Verstöße gegen §19 mittels Verwarnungen, Rügen und Mecklenburgvorpommern, wobei Rügen ab drei und Mecklenburgvorpommern ab fünf Verstößen zulässig sind. Eine Rüge darf auch nach drei Sprachempfehlungen vergeben werden.
- (e) Die Sprachkontrollinstanz hat in ihren Seiten eine Vorgangsseite, auf der bspw. Anträge gestellt werden können, und eine Verstoßverzeichnisseite, auf der sämtliche registrierten Verstöße gegen §19 samt Bearbeitungsstatus aufgeführt werden.
- (f) Kamele können nach §19(c) auf der Vorgangsseite der Sprachkontrollinstanz einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen. Dabei sind nachvollziehbare, relevante Gründe anzugeben. Die Sprachkontrollinstanz kann die Ausnahmegenehmigung mit einer 75%-Mehrheit erteilen.
- (g) Alle Mitglieder der Sprachkontrollinstanz dürfen gleichermaßen Sprachempfehlungen, auch außerhalb ihres Fachgebiets, an Kamele abgeben. Eine Sprachempfehlung ist nur in den im folgenden gelisteten Fällen erlaubt (zuerst ist das nicht Empfehlenswerte, dann das Empfehlenswerte gelistet).
- (g.a) Gebrauch der Ausdrücke "an was", "auf was", "aus was", "bei was", "durch was", "für was", "gegen was", "in was", "mit was", "nach was", "über was", "um was", "unter was", "von was", "zu was" statt "woran", "worauf", "woraus", "wobei", "wodurch", "wofür", "wogegen", "worin", "womit", "wonach", "worüber", "worum", "worunter", "wovon" bzw. "wozu"
- (g.b) Gebrauch des dritten Falles Dativ in Verbindung mit "wegen" oder "statt" statt des zweiten Falls
§19 Orthographie, Grammatik und Abkürzungen
- (a) Es gilt die neueste Ausgabe des Dudens, wenn im folgenden nicht anders geregelt die Regeln für die Bundesrepublik Deutschland.
- (b) Eine Ausnahme stellen Kamele mit festem Wohnsitz in der Schweiz bzw. in Österreich dar. Sie schreiben nach den für ihr Gebiet empfohlenen Regeln. Kamele, die nach dieser Regelung keine Ausnahme darstellen, jedoch nachvollziehbare Gründe für eine spezielle Schreibung haben, können nach (c) einen Ausnahmeantrag stellen.
- (c) Kamele, die nachvollziehbare, relevante Gründe für eine abweichende Schreibung haben, können bei der Sprachkontrollinstanz gemäß §8.x(f) einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen.
- (d) Zugelassene Abkürzungen sind nur die im folgenden gelisteten. Bei Aufahmewunsch einer Abkürzung ist ein Antrag bei der Sprachkontrollinstanz einzureichen.
Unter 19(d.1) etc. folgen dann die zugelassenen Abkürzungen.
Des Weiteren werden benötigt (nicht vom Zentralrat zu genehmigen):
- Die Seiten Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Sprachkontrollinstanz/Vorgänge und Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Sprachkontrollinstanz/Verstöße
- Eine Vorlage Vorlage:Bürokratenspiel/Vorlagen/Sprachempfehlung
Begründung:
Im Verlauf der Aktenbearbeitung hat sich herausgestellt, dass ein genauerer Antrag sinnvoller wäre.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Ablehnungsnr. 53/1
Der Vorgang verstößt gegen:
- LL.5 (a)/(b) GODZILLA Verwendung der Vorlagen
- LL.5 (c) GODZILLA Antragstellungsbefugnis
- LL.5 (g) GODZILLA Seite des Zentralrats
- LL.5 (i) GODZILLA Gültige Akten- und Vorgangsnummer
- LL.5 (i) GODZILLA Korrekte Schreibeweise der Akten-/Vorgangsnr.
- LL.5 (l) GODZILLA Richtige Aktennummer
- LL.5 (l) GODZILLA Richtige Vorgangsnummer
- LL.5 (n) GODZILLA Schlussformel
- LL.7 (b) GODZILLA Verfristetes Rechtsmittel
- LL.7 (c) GODZILLA Unbegründetes Rechtsmittel
- LL.7 (d) GODZILLA Schlussformel
- LL.7 (e) GODZILLA Nachweis des Widerspruchsinteresses
- Sonstiges: Für die Erneuerung des Antrags von Kam-aeleon wurde keine Vollmacht im Sinne von § 11 der Spielregeln vorgelegt. Die eigenmächtige Änderung oder Erweiterung eines fremden Antrags ist nicht statthaft.
Ausführendes Organ: Zentralrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Hochachtungsvoll, Mambres 21:43, 21. Okt 2007 (CEST) Mambres 01:20, 22. Okt 2007 (CEST)
Bemerkungen: Dem Neu-Antragsteller wird empfohlen, den Antragstext im Rahmen eines eigenen, neuen Antrags auf den Seiten des Zentralrates ordnungsgemäß einzureichen.
Rechtsmittelbelehrung: Es gilt LL.7 GODZILLA
Vorgangsnummer/Zeichen: 53/2
Thema des Gutachtens: Regeländerungsantrag XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)
Kurzzusammenfassung: Der Antrag sollte zugunsten einer Neueinreichung abgelehnt werden.
Bearbeitendes Organ: Mambres
Ausführlicher Gutachtentext:
Der von Vorlage:Kamel:Kamelokronf/S entworfene Antragstext erscheint deutlich ausgefeilter als der im Ursprungsantrag vorgeschlagene Regeltext. Es wird daher empfohlen, den Antrag hier abzulehnen und auf eine formal korrekte Neu-Einreichung des überarbeiteten Entwurfs zu warten.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Hochachtungsvoll, Mambres 01:04, 22. Okt 2007 (CEST) Mambres 01:20, 22. Okt 2007 (CEST)
Anlagen: Antrag XXVI.2
Ausführendes Organ: Zentralrat
Stimmabgaben 1. Stimme Endlich weg damit. --Mambres 01:04, 22. Okt 2007 (CEST) 2. Stimme Ich denke, die Ablehnung des ursprünglichen Antrages ist nicht nötig. Wir werden sehen. --Vorlage:Kamel:Kamelokronf/S 08:36, 22. Okt 2007 (CEST)
Der Vorgang Ablehnung "53/1" wird hiermit angefochten!
Begründung: (Anfechtung XXVI/2)
Euer Ehren!
Hiermit lege ich gegen Teile der Ablehnung "53/1" Einspruch ein. "LL.5 (i) GODZILLA Gültige Akten- und Vorgangsnummer" ist unter bösonderer Berücksichtigung von LL.5 (j) und (l) erfüllt. "LL.5 (l) GODZILLA Richtige Aktennummer" und "LL.5 (l) GODZILLA Richtige Vorgangsnummer" sind so nicht existent bzw. müssen unter "LL.5 (i) GODZILLA Gültige Akten- und Vorgangsnummer" oder LL.5 (k)/(l) eingeordnet werden. "Für die Erneuerung des Antrags von Kam-aeleon wurde keine Vollmacht im Sinne von § 11 der Spielregeln vorgelegt" weise ich vehement zurück. Ich empfehle die Lektüre dieses Absatzes.
Ich akzeptiere hingegen die Ablehnung des Vorgangs wegen Verstoßes gegen "LL.5 (i) GODZILLA Korrekte Schreibeweise der Akten-/Vorgangsnr." und "LL.5 (n) GODZILLA Schlussformel". Daher werde ich den Neuantrag neu einreichen.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mit vorzüglicher Hochachtung, Vorlage:Kamel:Kamelokronf/S 14:42, 22. Okt 2007 (CEST)
Anmerkung: Die Ablehnung verstößt übrigens gegen GODZILLA LL.5 (j).
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 53/5
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: XXVI/2
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Verehrter Kollege,
Ihre Anwendung von LL.5 (j) auf Altvorgänge weicht von meiner Herangehensweise ab, erscheint aber sicherlich ebenso vertretbar. Eine Klärung kann an dieser Stelle ausbleiben.
Bezüglich der Vollmacht reicht es m. E. nicht aus, auf innerhalb des Bürokratenspiels nicht aktenkundig gemachte Absprachen auf privaten Diskussionsseiten zu verweisen.
Für die Entscheidung über Ihren Widerspruch verweise ich nach LL.7 (f) auf einen meiner Kollegen, z. B. den Ratsherren Kamelokronf
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Hochachtungsvoll, Mambres 15:09, 22. Okt 2007 (CEST)
Siehe auch: - keine -
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 53:7
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 53/5
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Euer Ehren,
hiermit teile ich mit, dass ich meinen Antrag XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig) per sofort einschränkungslos zurückziehe und empfehle, meinen Antrag als gestrichen zu betrachten und stattdessen denjenigen des Organs Kamelokronf unter neuer Aktennummer weiter zu behandeln.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Hochachtungsvoll Kam-aeleon 19:57, 21. Sep 2007 (CEST)
Siehe auch: keine
Nr. 3 vom 24. September 2007: Antrag auf Regeländerung
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 1\2
Antragsgegenstand:
Euer Ehren Präsident, verehrte Ratsherren!
Ich beantrage eine Regeländerung des § 17 gemäß § 4(a) der Spielregeln wie folgt:
§17 Fug
Die Verwendung von ß ist gestrichen.
Begründung:
Um Kamelen außerhalb der vom ß beherrschten EU-Zone die Teilnahme am Spiel zu erleichtern, soll die Nicht-Verwendung dieses abscheulichen Schriftzeichens grundsätzlich erlaubt sein.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
???
Vorgangsnummer/Zeichen: 1/2
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: obiger Antrag auf Regeländerung
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Soll nun die Verwendung von ß gestrichen werden, oder soll lediglich die Nicht-Verwendung erlaubt sein? (Im Zuge eines Anfluges von Großzügigkeit würde ich automatisch den Antrag ausweiten und eine Schreibung von Umlauten in ue, ae und oe auch grundsätzlich zulassen.) Sobald meine Frage beantwortet ist, erstelle ich ein Gutachten und leite eine Abstimmung ein, um die wir laut LL.6 (b) unserer Geschäftsordnung nicht herumkommen.
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Makamelia 12:34, 24. Sep 2007 (CEST)
Siehe auch: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 3\2
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anfrage von Makamelia mit Zeichen 1/2
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Verehrte Ratsherrin Makamelia!
Es wäre wohl besser, die Nicht-Verwendung von ß zu erlauben, anstatt die Verwendung zu streichen. Die Schreibung der Umlaute als ae, oe bzw. ue zuzulassen ist ebenfalls sehr zweckmäßig.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Hochachtungsvoll: Mathekamel 13:18, 24. Sep 2007 (CEST)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Vorgangsnummer/Zeichen: 4/2
Thema des Gutachtens: obiger Antrag 1/2
Kurzzusammenfassung: Der Antrag auf eine Zulassung der Nicht-Verwendung von ß wird als legitim eingestuft.
Bearbeitendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Ausführlicher Gutachtentext:
Eine potenzielle Nicht-Verwendung von ß und eine Verschriftlichung von Umlauten in folgender Form - ue,oe,ae - werden als ungefährlich und die Bürokratie nicht einschränkend empfunden. Für einige Kamele kann eine solche Erlaubnis gar lebensnotwendig sein. Die durch eine solche Verschriftlichung hervorgerufene Reizung der Sehzellen ist nur minimal und kaum Krebserregend. Ich empfehle dem Antrag stattzugeben und den Paragraphen 17 passend zu ergänzen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Makamelia 16:42, 24. Sep 2007 (CEST)
Anlagen: -
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Gutachten Nr. 4/2 wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Aktenzeichen: 1/7
Nach LL.5 (i) GODZILLA können Vorgänge nur bearbeitet werden, wenn sie durch eine gültige Akten- und Vorgangsnummer gekennzeichnet sind.
Die vorliegende Akte ist durch einen Antrag von Mathekamel mit der Aktennummer 1 und der Vorgansnummer 2 eröffnet worden.
Die Aktennummer ist nach LL.5 (j) für alle Vorgänge der Akte beizubehalten. Hier ist schon die Anmerkung "3/2" nicht GODZILLA-konform.
Die Vorgangsnummer ist nach LL.5 (k) i. V. m. LL.5 (l) für jeden Vorgang fortzuschreiben. Folgende Nummerierung wäre demnach korrekt:
- 1/1 Antrag von Mathekamel
- 1/2 Anfrage von Makamelia
- 1/3 Anmerkung von Mathekamel
- 1/5 Gutachten von Makamelia
- 1/7 diese Ungültigkeitserklärung.
Ausführendes Organ: Zentralrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 22:11, 24. Sep 2007 (CEST)
Bemerkungen: Ihr bringt das ganze Archiv durcheinander!
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Aktenzeichen: 1/11
Der Antrag wird wegen Verstoßes gegen LL.5 (m) GODZILLA abgelehnt. Als erster Vorgang einer neuen Akte hätte der Antrag die Vorgangsnummer 1 tragen müssen.
Ausführendes Organ: Zentralrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 22:11, 24. Sep 2007 (CEST)
Bemerkungen: Da der Antrag inhaltlich offenbar von mindestens einem Mitglied des Zentralrates positiv aufgenommen wird, wäre es empfehlenswert, einen korrekten Antrag neu einzureichen. Dabei sollte idealerweise eine klarere Formulierung des Antragsgegenstandes gewählt werden.
Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittel nach LL.7 GODZILLA sind zulässig.
Der Vorgang Ablehnung mit Aktenzeichen 1/11 meines Antrages wird hiermit angefochten!
Begründung:
Aktenzeichen: 13\2
Laut LL.5 (l) GODZILLA ist für eine neue Akte jeweils die kleinste Primzahl zu verwenden, die größer als die zuletzt verwendete gültige Aktennummer ist. Die vor der Stellung meines Antrages zuletzt verwendete gültige Aktennummer ist zweifelsfrei die 1 aus Mambres' Antrag auf Verabschiedung der GODZILLA (Antragsnummer 1/1). Die nächste Aktennummer ist folglich die 2.
Die Vorgangsnummer des ersten Vorgangs in jeder Akte ist 1, wie LL.5 (m), Satz 2 GODZILLA festlegt.
Folglich ist nach LL.5 (i) GODZILLA der von mir gestellte Antrag mit der Aktennummer 2 und der Vorgangsnummer 1, getrennt durch einen Schrägstrich, zu kennzeichnen. Der vorbezeichnete längliche Artikel lässt jedoch die Reihenfolge offen. Die von mir gewählte Antragsnummer ist somit zulässig.
Bezugnehmend auf LL.7 (e) GODZILLA weise ich darauf hin, dass durch die ungerechtfertigte Ablehnung meines Antrages mir und auch vielen anderen Kamelen die Teilnahme am Spiel erheblich erschwert wird.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mit vorzüglicher Hochachtung: Mathekamel 21:05, 25. Sep 2007 (CEST)
Anmerkung: -keine-
Vorgangsnummer/Zeichen: 1/17
Bearbeitendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Hiermit stelle ich fest, dass obiger Antrag 1/2 vor der Verabschiedung der GODZILLA gestellt worden ist. Der Verweis auf falsch gewählte Aktenzeichen ist hiermit hinfällig und Ungültigkeitserklärung 1/7 und Ablehnung 1/11 mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Dieses Verfahren wird mit falschen Aktenzeichen, jedoch ab sofort GODZILLA-konform fortgeführt. Ein sorgfältig ausgearbeiteter Entwurf der beantragten Regeländerung ist einzureichen und wird ggf. zu der Einleitung einer Abstimmung führen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Makamelia 09:41, 26. Sep 2007 (CEST)
Anlagen: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 1/19
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Vorgänge 1\2 bis 1/17
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Bei der Neuformulierung sollte jedoch beruecksichtigt werden, dass die Spielregeln von der Ausnahmeregelung fuer ss, ae, oe, ue usw. ausgenommen sind. Wo kaemen wir denn da hin, wenn in den Spielregeln schweizer Falschschreibung oder gar Informatiker-Falschschreibung erlaubt waere!?
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Hochachtungsvoll, Wutzofant (✉✍) 19:51, 1. Okt 2007 (CEST)
Siehe auch: wikipedia:de:QWERTY
Nr. 4 vom 25.9.2007: Antrag auf die Einrichtung eines Pressegremiums
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 2/1
Antragsgegenstand:
Antrag auf die Einrichtung eines Pressegremiums
Begründung:
Ich beantrage hiermit die Einrichtung eines Organs "Pressegremiums", das mit höchstens zwei, mindestens aber einer Person zu besetzen ist. Seine Aufgaben sollen wie folgt aussehen:
- Repräsentation des Bürokratenspiels nach außen hin - also in die Wüste
- Regelmäßige Vervollständigung des Spielkommentars
Ich halte dieses Gremium für höchstnotwendig, da die Information der Kamelheit über aktuelle Vorgänge im Spiel von größter Wichtigkeit ist. Das Organ soll die Übersicht stärken und Neueinsteigern eine Hilfe sein.
Anlagen: keine - Eventuelle Paragraphen für die Regeln des Spiels arbeite ich gerne persönlich aus.
Vorgangsnummer/Zeichen: 2/2
Thema des Gutachtens: Bewertung des o. a. Antrags
Kurzzusammenfassung: Der Antrag ist zustimmungsfähig, bedarf aber der Präzisierung.
Bearbeitendes Organ: Zentralrat
Ausführlicher Gutachtentext:
Ein positives Außenbild des Bürokratenspiels ist unbedingt zu begrüßen und kann auch der Werbung weiterer Bürokraten dienen. Der aktuelle Zustand des Spielkommentars spricht für sich. In der Sache ist der vorgebrachte Antrag daher zu unterstützen. Vor einere positiven Verabschiedung wird jedoch die Ausarbeitung der konkret beantragten Regeländerung für erforderlich gehalten, da sonst hier quasi ein "Freibrief" zur Gestaltung neuer Spielregeln erteilt würde, der sich trotz der Auslegung des Spielleiters zu Anträgen über die Einrichtung neuer Organe kaum mit den Spielregeln vereinbaren ließe.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 12:21, 25. Sep 2007 (CEST)
Anlagen: Völlig verwahrloster Spielkommentar
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 2/3
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag 2/1 und Gutachten 2/2
Hiermit wird folgendes angemerkt:
§8 (entsprechende Nummer) Pressegremium
(a) Das Pressegremium ist ein unabhängiges Organ, das die Repräsentation des Bürokratenspiels nach außen hin übernimmt.
(b) Es setzt sich zusammen aus mindestens einem, höchstens aber zwei Mitgliedern, die zwar Spielteilnehmer und Antragsstellungsberechtigt sein müssen, aber keinem Organ angehören müssen, wohl aber können.
(c) Das Organ ist zuständig für die regelmäßige Vervollständigung des Spielkommentars und Pressemitteilungen an die Wüste.
(d) Mitglieder können sich analog zu §2(b) auch in dieses Gremium selbst hineinwählen.
(e) Sollte der Spielkommentar dennoch verwahrlost aussehen, können Mitglieder nach einfacher Antragsstellung beim Zentralrat der Paragraphenreiter von diesem sofort ihres Postens enthoben werden. Die Enthebung führt zu sofortigem Ausschluss aus dem Spiel. (Nach Ausschluss ist vom betroffenen Spieler ein neuer Antrag auf Zulassung zum Spiel zu stellen.)
(f) Sollte ein Mitglied freiwillig seinen Posten niederlegen wollen, so ist dies möglich, wenn ein angemessener und gut begründeter Antrag vom Zentralrat bewilligt wird.
(g) Bei Abwesenheit eines Mitgliedes für eine Zeitspanne die ausreicht um den Spielkommentar verwahrlosen zu lassen, ist von besagtem Mitglied für eine angemessene und präzise eingearbeitete Aushilfskraft zu sorgen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Hochachtungsvoll, Makamelia 12:54, 25. Sep 2007 (CEST)
Siehe auch: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 2/5
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Ergänzung Nr. 2/3 zu Antrag Nr. 2/1
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Liebe Kollegin,
das liest sich gut - aber ist nicht Ziffer (e) etwas drastisch? Zumindest sehe ich die Gefahr einer zu strengen Auslegung, bei der auch laufende Ämter verloren gingen; dann bestünden sicherlich hohe Missbrauchsmöglichkeiten durch den Zentralrat (und dem sollte man besser nicht trauen).
Deshalb folgender Änderungsvorschlag:
(e) Bei mangelnder Pflege des Spielkommentars können Mitglieder von Spielleiter verwarnt werden. Tritt trotz Verwarnung innerhalb von zwei Tagen keine Besserung ein, können die Mitglieder auf Antrag vom Zentralrat aus dem Organ ausgeschlossen werden. Der Ausschluss zieht den Verlust der Antragstellungsbefugnis nach § 3 (c) nach sich, die ggf. beim Aufsichtsrat neu beantragt werden kann.
Falls dieser Vorschlag Ihre Zustimmung findet, können wir gerne zur Abstimmung schreiten.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 13:40, 25. Sep 2007 (CEST)
Siehe auch:
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Vorschlag akzeptiert. Dafür. --Makamelia 13:51, 25. Sep 2007 (CEST) 2. Stimme Auch dafür. --Mambres 14:05, 25. Sep 2007 (CEST)
Ergebnis der Abstimmung: Die beantragte Regeländerung inkl. Nachtrag ist angenommen.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Mambres 14:05, 25. Sep 2007 (CEST)
Nr. 5 vom 26. September 2007: Antrag auf Einrichtung der Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: SuZdP01
Antragsgegenstand:
Euer Ehren! Moeep!
Hiermit stelle ich den Antrag auf eine Regelaenderung zur Erstellung des Organes: Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele
"§ 8.x Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele
- (a) Die Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele vertritt die Interessen aller Kamele, die am Bürokratenspiel teilnehmen, teilnehmen wollen oder teilgenommen haben.
- (b) Mitglieder sind automatisch alle nach § 3 (b) antragsberechtigten Kamele, sowie die ehemaligen Vorsitzenden der Hauptorgane von bereits beendeten Spielrunden. Jedes Kamel kann auf eigenen Wunsch aus der Interessengemeinschaft ausscheiden. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich. Eine Wiederaufnahme ist nur auf Antrag möglich.
- (c) Die Interessengemeinschaft wahrt die Rechte der Kamele, unterstützt diese bei ihren Vorhaben, insbesondere neubürokratische Kamele bei deren Einstieg in das Spiel, und vertritt ehemalige Bürokraten, soweit deren Rechte verletzt werden. Jedes Kamel kann die Interessengemeinschaft anrufen und sein Anliegen vortragen. Bei nicht antragsberechtigten Kamelen genügt eine Mitteilung.
- (d) Die Interessengemeinschaft stellt jedem, am aktuellen Spiel teilnehmenden Mitglied auf Antrag eine eigene Unterseite zur Verfügung. Diese Seite ist wieder einzuziehen, wenn sie für bürokratenfremde Zwecke mißbraucht wird oder sich gegen die bürokratische Grundordnung richtet. In begründeten Fällen kann die Einrichtung einer eigenen Unterseite verweigert werden. In diesem Fall kann letztlich der Spielleiter angerufen werden.
- (e) Die Mitglieder der Interessengemeinschaft wählen ein Präsidium. Diese besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern. Der Vorsitzende soll nicht Mitglied in einem der Hauptorgane sein. Ist dies nicht vermeidbar, dürfen keine Präsidiummitglieder in dem selben Hauptorgan Mitglied sein und das Präsidium kann nur gemeinschaftlich handeln. Zudem gelten in diesem Fall vereinfachte Auflösungsvoraussetzungen für das Präsidium.
- (f) Das Präsidium kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben anderer Mitglieder bedienen.
- (g) Hat die Interessengemeinschaft mehr als 10 Mitglieder, kann auf Antrag ein Verwaltungsbeirat eingerichtet werden.
- (h) Das Präsidium kann die Vorgänge der Interessengemeinschaft in Geschäftsordnungen regeln. Der Verwaltungsbeirat kann gegen Regelungen der Geschäftsordnungen und Änderungen daran ein Veto einlegen. Hierfür kann eine Frist festgelegt werden."
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Völlige Missachtung von LL.5 (i) und LL.5 (n) GODZILLA.
Ausführendes Organ: Zentralrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 22:08, 26. Sep 2007 (CEST)
Bemerkungen: Dem Antragsteller wird der Volkshochschulkurs "Mein Weg zur ersten Antragsstellung" empfohlen.
Rechtsmittelbelehrung: Ein evtl. Widerspruch ist nach LL.7 GODZILLA einzulegen.
Nr. 6 vom 26. September 2007: Antrag auf Änderung der GODZILLA
Adressat: Zentralrat
Antragsnummer: 3/1
Antragsgegenstand:
Liebe Kollegen,
hiermit beantrage ich, LL.5 (i) GODZILLA wie folgt neu zu fassen:
(i) Vorgänge können nur bearbeitet werden, wenn sie durch eine gültige Akten- und Vorgangsnummer gekennzeichnet sind. Dabei wird die Aktennummer zuerst aufgeführt und von der Vorgangsnummer durch einen Schrägstrich getrennt. Sofern die Summe aus Akten- und Vorgangsnummer ohne Rest durch 12 teilbar ist, werden Akten- und Vorgangsnummer dabei abweichend durch einen Doppelpunkt getrennt.
Begründung:
Wie aus Antrag Nr. 3 vom 24. September 2007 ersichtlich, können Querulanten wie Mathekamel die alte Fassung dahingehend auslegen, dass auch eine umgekehrte Nennung von Vorgangs- und Aktennummer zulässig sei. Um das resultierende Wirrwarr in unserem Archiv zu vermeiden, ist eine Klarstellung der entsprechenden Passage erforderlich.
Damit wir dadurch das Querulantentum nicht auch noch ermutigen, sollte die Klarstellung mit einer weiteren Verschärfung der Nummernsystematik einhergehen, wie sie im beantragten Regeltext hinzugefügt wurde.
Anlagen: Anlassgebender Vorgang
Adressat: Kamel:Mambres
Vorgangsnummer/Zeichen: 3/2
Beschwerdegrund: Beschimpfung als Querulant
Genauere Angaben:
Die Art und Weise, wie Ratsherr Mambres mich und auch andere Kamele verunglimpft, beschimpft und in den Dung zieht, ist unter aller Kamele! Ich verlange eine öffentliche Entschuldigung sowie eine amtlich beglaubigte Unterlassungserklärung weiterer Beschimpfungen!
Unterschrift, Datum: Hochachtungsvoll: Mathekamel 00:48, 27. Sep 2007 (CEST)
Bemerkungen: Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
Siehe auch: Kamelrechte
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 3/3
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Beschwerde 3/2
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Verehrtes Mathekamel,
unter Bürokraten stellt die Bezeichnung Querulant wohl kaum eine Beschimpfung dar. Sie ist vielmehr Ausdruck meiner großen Anerkennung für den virtuosen Umgang mit den Regelungstexten und die meisterhafte Beherrschung des bürokratischen Instrumentariums.
Um Ihrem Wunsch, den ich nur als Bescheidenheit deuten kann, entgegenzukommen, habe ich die beanstandeten Passagen - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - anonymisiert.
Ich gehe davon aus, dass Ihre Beschwerde sich damit erübrigt.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Hochachtungsvoll, Mambres 01:11, 27. Sep 2007 (CEST)
Siehe auch: Antrag 3/1
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 3/5
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 3/1, 3/2
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Sehr geehrte Kollegen im Zentralrat,
bitte lassen Sie sich bei der Bearbeitung dieses Zentralrats-internen Vorgangs nicht von den unsachlichen Eingaben irgendwelcher Querulanten beirren.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Hochachtungsvoll, Mambres 01:11, 27. Sep 2007 (CEST)
Siehe auch: Mitteilung 3/3
Vorgangsnummer/Zeichen: 3/7
Thema des Gutachtens: 3/1
Kurzzusammenfassung: Der Antrag kann genehmigt werden.
Bearbeitendes Organ: Zentralreiter Makamelia
Ausführlicher Gutachtentext:
Die vorgeschlagene Regeländerung wird die Bürokratie nicht gefährden, sondern im Gegenteil eher vergrößern. Es wird empfohlen dem Antrag stattzugeben und die Änderung umgehend zu vollziehen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Makamelia 09:45, 2. Okt 2007 (CEST)
Anlagen: GODZILLA
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter - Vorgangsnummer: 3/11
Stimmabgaben 1. Stimme Die Zusatzregelung mit dem Doppelpunkt ist absolut sinnlos, völlig widersinnig, und dazu prädestiniert, dass sie von vielen Antragstellern unwissentlich ignoriert werden wird. --Wutzofant (✉✍) 21:07, 1. Okt 2007 (CEST) 2. Stimme Was ein Spaß! --Makamelia 09:45, 2. Okt 2007 (CEST)
Ergebnis der Abstimmung: Der Antrag ist noch nicht angenommen.
Bemerkungen: -
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Makamelia 13:29, 2. Okt 2007 (CEST)
Der Vorgang Abstimmung mit Aktenzeichen 3/11 wird hiermit angefochten!
Begründung:
Aktenzeichen 3/13
Verehrte Ratsherren!
Laut LL.4 (b) GODZILLA treten Änderungen derselben erst mit einstimmiger Annahme durch alle Mitglieder des Zentralrates in Kraft. Diese ist jedoch noch nicht gegeben und die amtliche Feststellung der Annahme des Antrages wird deshalb angefochten.
Bezugnehmend auf LL.7 (e) GODZILLA weise ich darauf hin, dass durch die vorgenommene Änderung zwar Klarheit geschaffen wird bezüglich der Reihenfolge von Akten- und Vorgangsnummer, jedoch wird durch die neue 12er-Klausel das Stellen von Anträgen unnötig erschwert.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mit vorzüglicher Hochachtung: Mathekamel 12:41, 2. Okt 2007 (CEST)
Anmerkung: Diese Anfechtung richtet sich nicht gegen den Inhalt der beantragten Änderung der GODZILLA, sondern gegen deren nicht rechtskräftige Annahme.
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 3/17
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Abstimmung 3/11
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Die Annahme des Antrags ist hiermit zunächst ausgesetzt, bis sich Bugybunny äußert.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Hochachtungsvoll, Makamelia 13:29, 2. Okt 2007 (CEST)
Siehe auch: -
Vorgangsnummer/Zeichen: 3/19
Bearbeitendes Organ: Zentralrat
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht der Zentralrat nach der Amtsniederlegung von Bugybunny noch aus Makamelia und Mambres.
Damit haben alle gegenwärtigen Mitglieder des Zentralrates die Änderung einstimmig angenommen.
Die Änderung tritt damit nach LL.4 (b) GODZILLA in Kraft.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 22:22, 9. Okt 2007 (CEST)
Anlagen: GODZILLA, Rücktrittserklärung Nr. 23/1
Nr. 7 vom 28. September 2007: Antrag auf Einrichtung der Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 5/1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren! Moeep!
Hiermit stelle ich den Antrag auf eine Regelaenderung zur Erstellung des Organes: Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele
"§ 8.x Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele
- (a) Die Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele vertritt die Interessen aller Kamele, die am Bürokratenspiel teilnehmen, teilnehmen wollen oder teilgenommen haben.
- (b) Mitglieder sind automatisch alle nach § 3 (b) antragsberechtigten Kamele, sowie die ehemaligen Vorsitzenden der Hauptorgane von bereits beendeten Spielrunden. Jedes Kamel kann auf eigenen Wunsch aus der Interessengemeinschaft ausscheiden. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich. Eine Wiederaufnahme ist nur auf Antrag möglich.
- (c) Die Interessengemeinschaft wahrt die Rechte der Kamele, unterstützt diese bei ihren Vorhaben, insbesondere neubürokratische Kamele bei deren Einstieg in das Spiel, und vertritt ehemalige Bürokraten, soweit deren Rechte verletzt werden. Jedes Kamel kann die Interessengemeinschaft anrufen und sein Anliegen vortragen. Bei nicht antragsberechtigten Kamelen genügt eine Mitteilung.
- (d) Die Interessengemeinschaft stellt jedem, am aktuellen Spiel teilnehmenden Mitglied auf Antrag eine eigene Unterseite zur Verfügung. Diese Seite ist wieder einzuziehen, wenn sie für bürokratenfremde Zwecke mißbraucht wird oder sich gegen die bürokratische Grundordnung richtet. In begründeten Fällen kann die Einrichtung einer eigenen Unterseite verweigert werden. In diesem Fall kann letztlich der Spielleiter angerufen werden.
- (e) Die Mitglieder der Interessengemeinschaft wählen ein Präsidium. Diese besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern. Der Vorsitzende soll nicht Mitglied in einem der Hauptorgane sein. Ist dies nicht vermeidbar, dürfen keine Präsidiummitglieder in dem selben Hauptorgan Mitglied sein und das Präsidium kann nur gemeinschaftlich handeln. Zudem gelten in diesem Fall vereinfachte Auflösungsvoraussetzungen für das Präsidium.
- (f) Das Präsidium kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben anderer Mitglieder bedienen.
- (g) Hat die Interessengemeinschaft mehr als 10 Mitglieder, kann auf Antrag ein Verwaltungsbeirat eingerichtet werden.
- (h) Das Präsidium kann die Vorgänge der Interessengemeinschaft in Geschäftsordnungen regeln. Der Verwaltungsbeirat kann gegen Regelungen der Geschäftsordnungen und Änderungen daran ein Veto einlegen. Hierfür kann eine Frist festgelegt werden."
Vorgangsnummer/Zeichen: 5/2
Thema des Gutachtens: 5/1
Kurzzusammenfassung: Der Antrag wird als nicht ungefährlich eingestuft.
Bearbeitendes Organ: Zentralreiter Makamelia
Ausführlicher Gutachtentext:
Leider kann dieser Antrag bis auf weiteres nicht einfach so als annehmbar angesehen werden. Er könnte die Bürokratie und die bestehende Ordnung in höchstem Maße gefährden. Wie können denn Kamele nach (a) automatisch Mitglieder sein und dann auch noch ohne Antrag ((b)) wieder austreten, dann aber mit Antrag wieder eintreten? Nicht lange und niemand weiß mehr, wer Mitglied ist und wer nicht.
Dieser Missstand MUSS behoben werden.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Makamelia 10:23, 2. Okt 2007 (CEST)
Anlagen: §0 - Alles muss seine Ordnung haben.
???
Vorgangsnummer/Zeichen: 5/3
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 5/1, 5/2
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Sehr geehrter Antragsteller,
Erwägen Sie eine Überarbeitung Ihres Antrags aufgrund der im Gutachten 5/2 geäußerten Anregungen, oder wünschen Sie eine Abstimmung des Zentralrates über die vorliegende Fassung?
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Mambres 21:48, 6. Okt 2007 (CEST)
Siehe auch: Gutachten 5/2
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 5/5
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 5/1, 5/2, 5/3
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Euer Ehren Zentralreiter Mambres,
falls der Zentralrat einen Vorschlag zur Lösung des Problems vorlegte, wäre ich sehr gewillt, den vorliegenden Antrag zu überarbeiten
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Hochachtungsvoll ,Sushifresse 04:52, 7. Okt 2007 (CEST)
Siehe auch:
Ausführendes Organ: Zentralrat
Vorgangsnummer/Zeichen: 5:7
Maßnahme: Die Gutachterin wird gebeten, nach eigenem Gutdünken
- entweder dem Antragsteller Hilfestellung bei der Überarbeitung des Antrags zu geben, oder
- die Abstimmung nach LL.6 (b) GODZILLA einzuleiten, damit eine Entscheidung getroffen werden kann.
Begründung:
Der Antragsteller hat geäußert, den Antrag überarbeiten zu wollen, falls ihm entsprechende Hilfestellung gewährt wird. Der Zentralrat ist jedoch zu solcherlei Hilfestellung nicht verpflichtet. Es liegt daher im Ermessen der Gutachterin, ob sie zur Abstellung der festgestellten Mängel selbst einen Vorschlag einbringen will, oder ob über den Antrag in der vorliegenden Form abgestimmt werden soll.
Unterschrift, Datum: Hochachtungsvoll, Mambres 09:57, 12. Okt 2007 (CEST)
Bemerkungen: Sonst wird das hier ja nichts mehr.
Rechtsmittelbelehrung: wie immer: LL.7 GODZILLA
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 5/11
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag 5/1
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Ich schlage hiermit vor Punkt (b) des vorgeschlagenen Regeltextes wie folgt neuzuformulieren:
(b) Mitglieder sind können alle nach § 3 (b) antragsberechtigten Kamele sein, sowie die ehemaligen Vorsitzenden der Hauptorgane von bereits beendeten Spielrunden. Jedes Kamel kann auf eigenen Wunsch unter Zuhilfenahme einer formvollendeten Erklärung eintreten oder aus der Interessengemeinschaft ausscheiden. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich. Eine Wiederaufnahme ist nur auf Antrag möglich.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Makamelia 10:27, 12. Okt 2007 (CEST)
Siehe auch: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 5/13
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 5/1, 5/2, 5/3, 5/5, 5/7, 5/11
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Ich schlage hiermit vor, dass dier Zentrat über diese Fassung abstimmt :
"§ 8.x Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele
- (a) Die Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele vertritt die Interessen aller Kamele, die am Bürokratenspiel teilnehmen, teilnehmen wollen oder teilgenommen haben.
- (b) Mitglieder sind können alle nach § 3 (b) antragsberechtigten Kamele sein, sowie die ehemaligen Vorsitzenden der Hauptorgane von bereits beendeten Spielrunden. Jedes Kamel kann auf eigenen Wunsch unter Zuhilfenahme einer formvollendeten Erklärung eintreten oder aus der Interessengemeinschaft ausscheiden. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich. Eine Wiederaufnahme ist nur auf Antrag möglich.
- (c) Die Interessengemeinschaft wahrt die Rechte der Kamele, unterstützt diese bei ihren Vorhaben, insbesondere neubürokratische Kamele bei deren Einstieg in das Spiel, und vertritt ehemalige Bürokraten, soweit deren Rechte verletzt werden. Jedes Kamel kann die Interessengemeinschaft anrufen und sein Anliegen vortragen. Bei nicht antragsberechtigten Kamelen genügt eine Mitteilung.
- (d) Die Interessengemeinschaft stellt jedem, am aktuellen Spiel teilnehmenden Mitglied auf Antrag eine eigene Unterseite zur Verfügung. Diese Seite ist wieder einzuziehen, wenn sie für bürokratenfremde Zwecke mißbraucht wird oder sich gegen die bürokratische Grundordnung richtet. In begründeten Fällen kann die Einrichtung einer eigenen Unterseite verweigert werden. In diesem Fall kann letztlich der Spielleiter angerufen werden.
- (e) Die Mitglieder der Interessengemeinschaft wählen ein Präsidium. Diese besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern. Der Vorsitzende soll nicht Mitglied in einem der Hauptorgane sein. Ist dies nicht vermeidbar, dürfen keine Präsidiummitglieder in dem selben Hauptorgan Mitglied sein und das Präsidium kann nur gemeinschaftlich handeln. Zudem gelten in diesem Fall vereinfachte Auflösungsvoraussetzungen für das Präsidium.
- (f) Das Präsidium kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben anderer Mitglieder bedienen.
- (g) Hat die Interessengemeinschaft mehr als 10 Mitglieder, kann auf Antrag ein Verwaltungsbeirat eingerichtet werden.
- (h) Das Präsidium kann die Vorgänge der Interessengemeinschaft in Geschäftsordnungen regeln. Der Verwaltungsbeirat kann gegen Regelungen der Geschäftsordnungen und Änderungen daran ein Veto einlegen. Hierfür kann eine Frist festgelegt werden."
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Hochachtungsvoll,Sushifresse 14:15, 13. Okt 2007 (CEST)
Siehe auch:
Ausführendes Organ: Zentralrat
Stimmabgaben 1. Stimme Zuguterletzt - ja. --Makamelia 17:27, 13. Okt 2007 (CEST) 2. Stimme Unter Zurückstellung kleinerer orthographischer Bedenken, von mir aus. --Mambres 21:08, 13. Okt 2007 (CEST)
Ergebnis der Abstimmung: Die Regeländerung ist angenommen
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Hochachtungsvoll, Mambres 21:08, 13. Okt 2007 (CEST)
Nr. 8 vom 1. Oktober 2007: Antrag auf Spielregeländerung: Erweiterung der ahndbaren Spielstrukturen
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 7/1
Antragsgegenstand:
Erweiterung der ahndbaren Spielstrukturen durch Abänderung von § 14 Absatz (c) wie folgt:
- (c) In minder schweren Fällen kann der Spielleiter ein Kamel oder, falls nach gründlicher Prüfung der Regelverstoß dem Handeln eines Organes in seiner Gesamtheit anzulasten ist, ein Organ verwarnen oder rügen oder, in mittelschweren Fällen, mecklenburgvorpommern.
(Die gewünschte Änderung ist zur besseren Übersichtlichkeit durch Unterstreichung sowie die abgeänderte Form des Antrags durch Fettdruck hervorgehoben, was jeweils nicht Bestandteil der Neufassung der Regel sein soll.)
Begründung:
Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
gemäß § 14 Absatz (c) kann der Spielleiter einzelne Kamele verwarnen, rügen, oder mecklenburgvorpommern. Gelegentlich ist es jedoch auch so, dass ein Organ in seiner Gesamtheit einen Regelverstoß begeht, ohne dass die Schuld einzelnen Mitgliedern des inkriminierten Organes zweifelsfrei angelastet werden kann. Es erscheint daher zweckmäßig, wenn der Spielleiter ein ganzes Organ verwarnen, rügen oder auch mecklenburgvorpommern kann, ohne dabei die Mitglieder jeweils einzeln verwarnen, rügen oder mecklenburgvorpommern zu müssen. Positive Nebeneffekte auf das Spielgeschehen erhofft sich der Unterzeichner durch die mögliche Bildung von organ-internen Untersuchungsausschüssen im Ahndungsfall, welche dann in einem langwierigen Prozess die Schuldfrage innerhalb des Organes zu klären versuchen (vgl. auch meinen Antrag 11/1 weiter unten).
Aus diesen Gründen beantrage ich, dass § 14 Absatz (c) wie o. g. geändert wird.
Man beachte, dass Absatz (b) nicht geändert wird, da der Unterzeichner den Ausschluss eines Organes vom Spiel für einen Eingriff in die Kompetenz von Zentralrat und Aufsichtsrat hält, da dies letztendlich einer Regeländerung (Entfernung der entsprechenden Spielregel) gleichkäme. Darüberhinaus sei noch die Entfernung des Wortes auch aus Verständlichkeitsgründen aus der ursprünglichen Formulierung angemerkt.
Hochachtungsvoll, Wutzofant (✉✍) 19:32, 1. Okt 2007 (CEST) Hochachtungsvoll, Wutzofant (✉✍) 20:53, 8. Okt 2007 (CEST)
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Vorgangsnummer/Zeichen: 7/2
Thema des Gutachtens: Regeländerungsantrag 7/1
Kurzzusammenfassung: Der Antrag umfasst eine bürokratiefeindliche Vereinfachung der Arbeit des Spielleiters und schützt Organe mit mangelnder bürokratischer Organisation.
Bearbeitendes Organ: Mambres
Ausführlicher Gutachtentext:
Ziel des Antrags scheint vor allem eine Erleichterung der Arbeit des Spielleiters, der bei Verstößen durch ein Organ nun einfach das Organ verwarnen etc. kann, statt die Sache aufzuklären und Verantwortliche auszumachen. Dies verringert die Bürokratie und ist damit sozusagen verfassungsfeindlich.
In Fällen, in denen ein Verstoß vorliegt, ohne dass die Schuld einzelnen Mitgliedern des inkriminierten Organes zweifelsfrei angelastet werden kann, liegen offensichtlich ungeregelte Zuständigkeiten innerhalb des Organs vor, für die nach Ansicht des Gutachtens der Organsvorsitzende die Verantwortung zu tragen hat, oder - falls der Vorsitz vakant ist - die Gesamtheit der Mitglieder, die dann jeweils einzeln zu verwarnen etc. wären.
Es besteht zudem die Gefahr, dass die ausbleibende persönliche Haftung der Organmitglieder dazu führt, dass im Namen des Organs Schindluder getrieben wird und die Folgen nach Ausscheiden des Urhebers as dem Organ am Organ hängen bleiben, während der "Übeltäter" mit weißer Weste davonkommt.
Dem Antragsteller sollte Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden, bevor die Abstimmung eingeleitet wird.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Hochachtungsvoll, Mambres 22:08, 6. Okt 2007 (CEST)
Anlagen: - keine -
Vorgangsnummer/Zeichen: 7/3
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: Gutachten 7/2
Bearbeitendes Organ: – (Antragsteller)
Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Nichts liegt mir ferner, als durch meinen Antrag eine Aufweichung des Ahnungswesens heraufzubeschwören. Nach meinem Dafürhalten würde ein Spielleiter, welcher die Möglichkeit, Organe zu rügen, aus reiner Ermittlungsfaulheit missbrauchte, nicht nur klar gegen §0 verstoßen, sondern mitunter auch gegen die Auflage „falls der Regelverstoß dem Handeln eines Organes in seiner Gesamtheit anzulasten ist“, da er in einem solchen Fall es ja offensichtlich unterlassen hat, zu überprüfen, ob der Vorfall wirklich dem Organ insgesamt und nicht etwa doch einzelnen Kamelen anzulasten ist.
Umgekehrt wird hier dem Spielleiter sogar die Möglichkeit eröffnet, auch dann Ordungsmaßnahmen zu ergreifen, welche ansonsten nicht möglich oder zumindest umstritten gewesen wären. Auch im wirklichen Leben gilt ja (meist) der Grundsatz "in dubio pro reo", welcher jedoch glücklicherweise bei Parkvergehen vom Staat missachtet wird, indem Strafzettel für Falschparken etc. automatisch dem Fahrzeughalter aufgehalst werden. Der kann dann gucken, wie er sich sein Geld holt, und das ist auch richtig so: Man kennt das doch von anderen Straßenverkehrsvergehen aus dem Bekanntenkreis; da wird einer geblitzt mit 50km/h zuviel, der eine schiebt's auf den anderen, keiner will das Tatfahrzeug gefahren haben, und wer kriegt am Ende die fette Geldstrafe und das Fahrverbot aufgebrummt? Keiner, weil der wahre Täter nicht ermittelt werden konnte, und eine Kollektivbestrafung leider noch nicht zulässig ist! Wollen wir eine solche rechtsfreie Zone im Bürokratenspiel zulassen? Ich meine: nein!
Ein weiteres, vielleicht lebensnäheres Beispiel: Angenommen, der Zentralrat verabschiedet eine Regeländerung, wobei er übersieht, dass sie auf perfide und nicht-offensichtliche Weise missbräuchlich verwendet werden kann (d.h., die Verabschiedung stellt einen Verstoß gegen §0 dar). Zwei Kamele stimmen für die Regelung, eines dagegen, jedoch mit einer völlig anderen Begründung und ohne irgendeinen Hinweis auf die Missbrauchsmöglichkeit zu geben. Der Aufsichtsrat legt kein Veto ein, die Regeländerung wird aktiv; ein Kamel missbraucht die neuen Spielregeln. Wer ist hier zu ahnden? Die beiden Pro-Stimmer? Oder auch der Contra-Stimmer, da er zwar mit Contra gestimmt hat, jedoch ebenfalls nicht auf die Missbrauchsmöglichkeit hingewiesen hat? Oder hat der Contra-Stimmer möglicherweise in einem internen Besprechungsraum des Zentralrates, zu welchem der Zutritt für Außenstehende verboten ist, auf den Missbrauch hingewiesen? In dieser unklaren Situation wäre es nach Ansicht des Unterzeichners am besten, den gesamten Zentralrat zu rügen (die Position des Aufsichtsrates sei hier außer Betracht gelassen).
Um jedoch Ihren Bedenken bezüglich eines möglichen Missbrauchs der Regelung durch den Spielleiter Rechnung zu tragen, habe ich in obigem Antrag noch eine weitere Ergänzung vorgenommen, welche ich durch Fettdruck hervorgehoben habe.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Hochachtungsvoll, Wutzofant (✉✍) 20:53, 8. Okt 2007 (CEST)
Ausführendes Organ: Zentralrat
Stimmabgaben 1. Stimme Muss mich gerade mal abreagieren. --Mambres 21:11, 13. Okt 2007 (CEST)
Nr. 9 vom 1. Oktober 2007: Antrag auf Spielregeländerung: Erweiterung des Kreises der Ahndungsberechtigten
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 11/1
Antragsgegenstand:
Erweiterung des Kreises der Ahndungsberechtigten durch Erweiterung von § 14 durch folgenden Text:
- (d) Bei Verstoß eines Mitglieds eines Organes oder Unterorganes gegen die Geschäftsordnung des Organes oder Unterorganes kann das Organ oder Unterorgan das Mitglied in einem organ-internen bzw. unterorgan-internen Verfahren verwarnen oder rügen. Näheres regelt die jeweilige Geschäftsordnung. Gegen eine solcherart erfolgte Verwarnung oder Rüge kann ein Kamel innerhalb von zwei Wochen beim Spielleiter Beschwerde einlegen, welcher dann über die Rechtmäßigkeit der erfolgten Ahndungsmaßnahme entscheidet oder sie ggf. abändern kann.
Begründung:
Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
nach Ansicht des Unterzeichners sollte der Spielleiter nur in dringenden Fällen bei Verstößen gegen Spielregeln oder gar Rahmenregeln einschreiten. Nun stellt zwar auch ein Verstoß gegen eine Geschäftsordnung einen indirekten Regelverstoß dar; jedoch kann man nicht wegen jeder kleinen Geschäftsordnungslappalie des unwichtigsten Unterorganes gleich zum Spielleiter rennen. Wo kämen wir denn da hin?
Dem Unterzeichner erscheint es daher sinnvoll, wenn Organe (und auch Unterorgane), sofern sie über eine Geschäftsordnung verfügen, auch Disziplinarmaßnahmen gegen eigene Mitglieder ergreifen können. Alleine die genaue Regelung, wie Disziplinarkommissionen zu besetzen sind, eröffnet nach Ansicht des Unterzeichners eine große Bandbreite neuer Spielmöglichkeiten.
Im Gegensatz zu rein organ-internen Ahndungsmaßnahmen erscheinen jedoch solche gegen Außenstehende problematisch, da Geschäftsordnungen nicht a priori der Kontrolle von Zentralrat und Aufsichtsrat unterliegen und sich auch desöfteren ändern könnten. Aus diesem Grunz räumt der Regeländerungsvorschlag diese Möglichkeit auch nicht ein.
Eventuell könnte es auch sinnvoll sein, lediglich Verwarnungen, aber keine Rügen zu erlauben. Mecklenburgvorpommern erscheinen mir als ein in jedem Fall zu starkes Schwert in der potenziellen Hand eines jeden Organes, auch wenn es nur für rein organinterne Vorgänge zur Anwendung kommt.
Hochachtungsvoll, Wutzofant (✉✍) 19:32, 1. Okt 2007 (CEST) Hochachtungsvoll, Wutzofant (✉✍) 22:27, 8. Okt 2007 (CEST)
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Vorgangsnummer/Zeichen: 11/2
Thema des Gutachtens: Regeländerungsantrag 11/1
Kurzzusammenfassung: Die beantragte Regeländerung erscheint sinnvoll, sollte aber um eine Eskalationsmöglichkeit zum Spielleiter ergänzt werden.
Bearbeitendes Organ: Mambres
Ausführlicher Gutachtentext:
Beantragt wird eine Möglichkeit für die Organe, die Einhaltung ihrer Geschäftsordnung gegenüber den eigenen Mitgliedern durchzusetzen.
Dies erscheint sehr sinnvoll. Allerdings wird angeregt, die Hoheit über Ordnungsmaßnahmen letztendlich beim Spielleiter zu belassen. Dies wäre möglich, indem z. B. dem von der Ordnungsmaßnahme betroffenen Kamel die Möglichkeit zum Widerspruch beim Spielleiter eingeräumt wird, der dann sozusagen als "2. Instanz" über die strittige Ordnungsmaßnahme entscheiden kann. Eine solche Ergänzung beugt auch dem Missbrauch der neuen Regelung durch einzelne Organleiter vor.
Dem Antragsteller wird empfohlen, zu prüfen, ob er seinen Antrag in der hier vorgeschlagenen Form ergänzen will.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Hochachtungsvoll, Mambres 22:14, 6. Okt 2007 (CEST)
Anlagen: - keine -
Zur Erledigung!
Vorgangsnummer/Zeichen: 11/3
Diese Anweisung ergeht an: Wutzofant
Hiermit wird folgendes angewiesen:
Der Antragsteller wird angewiesen, die Gültigkeit seiner am 8. Oktober nachträglich vorgenommenen Änderungen am Antrag durch eine aktuelle Unterschrift zu bekräftigen.
Weitere Bemerkungen: - keine -
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mambres 21:30, 8. Okt 2007 (CEST)
Rechtsbehelfsbelehrung: siehe LL.7 GODZILLA
Ausführendes Organ: Zentralrat
Stimmabgaben 1. Stimme Find ich gut! --Mambres 23:03, 8. Okt 2007 (CEST)
Nr.10 vom 2. Oktober 2007: Antrag auf Pensionierung vom Pressedienst
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 13/1
Antragsgegenstand:
Antrag auf Pensionierung vom Pressedienst:
Begründung:
Euer Ehren, Nach einer Amtszeit einer geschaetzten Woche, hat das antragstellende Kamel akute Symptome des "Karla-Kolummna-Syndroms", welches zu schlappen Hoeckern fuehren kann, jene beschraenken aber anerkannte weise Kamele bei der Buerokratie. Deswegen beantrage ich die vorzeitige Pensionierung vom Pressedienst aus Gruenden, die bei nicht Beruecksichtigung zur Behinderung der Buerokratie fuehren koennten.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Ablehnungs-Nr. 13/2
Sehr geehrte Sushifresse,
dem Antrag kann leider nicht stattgegeben werden, weil nicht dargelegt wurde,
- wo und von wem der Zusammenhang zwischen schlappen Höckern und einer Beschränkung der Bürokratie anerkannt wurde,
- wie die Arbeit des Pressedienstes bei einer vorzeitigen Pensionierung des derzeit einzigen Mitglieds sinnvoll fortgeführt werden kann.
Ausführendes Organ: Zentralrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Hochachtungsvoll, Mambres 21:59, 6. Okt 2007 (CEST)
Bemerkungen: Die Entscheidung ergeht nach LL.6 (a) GODZILLA ohne Abstimmung.
Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittel nach LL.7 GODZILLA sind zulässig.
Nr.11 vom 8. Oktober 2007: Einrichtung eines Geschäftsordnungswartungsdienstes
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 17/1
Antragsgegenstand:
Sehr geehrter Zentralrat,
hiermit beantrage ich, einen Geschäftsordnungswartungsdienst einzurichten, indem die Spielregeln im Verfahren nach § 4 (a) wie folgt ergänzt werden:
- § 8.x Geschäftsordnungswartungsdienst
- (a) Der Geschäftsordnungswartungsdienst führt Wartungsarbeiten an den Geschäftsordnungen oder ergänzenden Regelungen (im folgenden beide unter Verordnungen zusammengefasst) der nach den Spielregeln zugelassenen Organe durch.
- (b) Der Geschäftsordnungswartungsdienst besteht aus mindestens einem Kamel. Sofern die Anzahl der eingerichteten Organe im Spiel die dreifache Anzahl der Mitarbeiter des Geschäftsordnungswartungsdienstes übersteigt, ist eine weitere Stelle einzurichten.
- (c) Sofern die Geschäftsordnung des Geschäftsordnungswartungsdienstes nichts anderes regelt, können sich Kamele in freie Stellen selbst hineinwählen.
- (d) Zur Durchführung der Wartungsarbeiten kann ein Mitarbeiter des Geschäftsordnungswartungsdienstes jeweils bis zu zwei aufeinanderfolgende Sätze einer Verordnung für einen Zeitraum von bis zu 72 Stunden außer Kraft setzen. Der Zeitraum darf während der Arbeiten höchstens zweimal um jeweils bis zu 48 Stunden verlängert werden.
- (e) Die Außerkraftsetzung erfolgt durch Veröffentlichung einer entsprechenden Maßnahme auf einer geeigneten Seite des Geschäftsordnungswartungsdienstes. Die Veröffentlichung muss die geplante Dauer der Maßnahme umfassen. Es steht den betroffenen Organen frei, zusätzlich auf ihren eigenen Seiten auf gerade in Wartung befindliche Passagen ihrer Verordnung hinzuweisen.
- (f) Die Maßnahme endet durch Fristablauf oder durch vorherige Erklärung ihrer Beendigung durch den Geschäftsordnungswartungsdienst. Nach Ablauf der Wartungsmaßnahme treten die gewarteten Passagen unverändert wieder in Kraft.
- (g) Jeder Mitarbeiter des Geschäftsordnungwartungsdienstes darf zur selben Zeit jeweils nur eine Wartungsmaßnahme durchführen. An einer Verordnung darf jeweils nur eine Maßnahme zur selben Zeit durchgeführt werden.
Begründung:
Ohne die regelmäßige Durchführung von Wartungsarbeiten drohen die einzelnen Verordnungen zu verstauben, zu rosten oder sonst untauglich zu werden.
Anlagen: - keine -
Vorgangsnummer/Zeichen: 17/2
Thema des Gutachtens: Einrichtung eines Geschäftsordnungswartungsdienstes
Kurzzusammenfassung: Ich empfehle dem Antrag stattzugeben
Bearbeitendes Organ: Zentralreiter Makamelia
Ausführlicher Gutachtentext:
Die vorgeschlagene Regelerweiterung scheint die Bürokratie nicht stören, sondern im Gegenteil eher den bürokratischen Aufwand steigern zu wollen. Vorgeschlagen wird ein unabhängiges Organ, das die Möglichkeit hat nicht unwesentlich in das Spielgeschehen einzugreifen. Dies hört sich nicht nach wenig Spaß an für die Beteiligten. Ich halte die Einrichtung dieses Organs für sinnvoll und ungefährlich.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Makamelia 10:37, 12. Okt 2007 (CEST)
Anlagen: -
Ausführendes Organ: Zentralrat
Stimmabgaben 1. Stimme Der Antrag spricht mir aus dem Herzen. --Mambres 13:02, 12. Okt 2007 (CEST)
Nr. 12 vom 9. Oktober 2007: Einrichtung eines Innenrevisionskommissariates
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 19/1
Antragsgegenstand:
Antrag auf Einrichtung eines neuen Organs "Innenrevisionskommissariat" nach § 4 (a)
Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
Hiermit beantrage ich die Schaffung eines neuen Organes, welches zum Ziele hat, die bürokratischen Abläufe innerhalb des Spiels genauen Analysen, beispielsweise hinsichtlich der Effizienz von Vorgängen oder Organen, zu unterziehen, und gegebenenfalls darauf basierend das Ergreifen von Maßnahmen anzuregen.
Konkret rege ich an, folgende zusätzliche Spielregel (sie basiert auf dem Vorschlag aus der 3. Spielrunde und wurde abgeändert) zu verabschieden:
§8.x Innenrevisionskommissariat
(a) Das Innenrevisionskommissariat ist ein mit bis zu sieben Kamelen besetztes Organ. Solange das Organ nicht vollzählig besetzt ist, darf sich jedes Kamel selbst in das Innenrevisionskommissariat hineinwählen, falls der Spielleiter keine andere Regelung für die Wahl neuer Mitglieder vorsieht. Die Mitglieder dürfen gemäß §9 Absatz (a) auch anderen Organen angehören.
(b) Das Innenrevisionskommissariat analysiert permanent ein möglichst breites Spektrum und eine möglichst große Anzahl bürokratischer Abläufe innerhalb des Spiels, macht seine Erkenntnisse anderen verfügbar , und regt gegebenenfalls das Ergreifen von Maßnahmen an.
(c) Das Innenrevisionskommissariat ist berechtigt, von allen anderen Organen jederzeit Berichte über deren Tätigkeit sowie eventuelle Ergebnisse dieser Tätigkeit anzufordern. Sofern das Innenrevisionskommissariat hierbei Fristen zur Berichtsabgabe stellt, sollen diese ausreichend lange bemessen sein. Neben der Anforderung von Berichten im Einzelfall kann das Innenrevisionskommissariat auch allgemeine Berichtspflichten an das Kommissariat anordnen. Berichtspflichten der Berichtspflichtigen gegenüber anderen Stellen bleiben unberührt. Zur besseren Dokumentierung der Abgabetermine sollen die Berichte an das Kommissariat über die Poststelle eingereicht werden.
(d) Sofern eine Geschäftsordnung des Innenrevisionskommissariats nichts Gegenteiliges regelt, handeln seine Mitglieder bei der Informationsbeschaffung nach Absatz (c) eigenverantwortlich und voneinander unabhängig.
(e) Das Innenrevisionskommissariat leitet nach seinem pflichtgemäßen Ermessen seine Erkenntnisse in zusammengefasster Form und, wenn es solche für angemessen erachtet, seine Empfehlungen je nach Lage des Falls an den Aufsichtsrat oder an den Zentralrat der Paragraphenreiter weiter. Diese schalten in geeigneten Fällen den Spielleiter ein.
(f) Das Innenrevisionskommissariat veröffentlicht in geeigneten Abständen Statistiken oder sonstige Erkenntnisse, welche die bürokratische Effizienz der von ihm untersuchten Organe bzw. Vorgänge betreffen. Diese Informationspflicht ruht, solange das Kommissariat über weniger als vier Mitglieder verfügt.
Begründung:
Ein ähnlicher Gremienvorschlag wurde bereits in der ersten und dritten Spielrunde vorgebracht; jedoch waren entsprechenden Gremien seinerzeit leider von großer Inaktivität befallen bzw. kamen über Beratungen über ihre Geschäftsordnung nicht hinaus, so dass diese Organe, wenn ich mich recht entsinne, seinerzeit keine einzige richtige Amtshandlung unternahmen. Dies war jedoch nicht in der Aufgabenstellung, sondern meines Erachtens eher an der personellen Zusammensetzung der damaligen Organe bzw. dem vorschnellen Einschlafen der Runde begründet, weshalb ich einen dritten Versuch als erwägenswert erachte.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Vorgangsnummer/Zeichen: 19/2
Thema des Gutachtens: Regeländerungsantrag 19/1
Kurzzusammenfassung: Der Antrag ist inhaltlich zu unterstützen, bedarf jedoch der Nachbesserung.
Bearbeitendes Organ: Mambres
Ausführlicher Gutachtentext:
Die Einrichtung eines schlagkräftigen Innenrevisionskommissariats erscheint sehr sinnvoll und angesichts der z. T. schleppenden Antragsbearbeitung dringend geboten. Vor einer Bewilligung des Antrags erscheinen jedoch kleinere Nachbesserungen geboten:
- Das falsche Komma in Ziffer (b) sollte entfernt werden.
- Das (unsinnige) vierte Wort im letzten Satz von Ziffer (c) ist zu streichen.
- Antragsgegenstand und Antragsbegründung sind vermischt. Der beantragte Regeltext gehört in den Antragsgegenstand, nicht in die Begründung.
Die Personalstärke von sieben Kamelen erscheint dem Gutachter hoch, hier sollte angesichts der allgemein knappen Haushaltslage vielleicht eine Reduzierung vorgenommen werden.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Hochachtungsvoll, Mambres 22:35, 9. Okt 2007 (CEST)
Anlagen: - keine -
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 19/3
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 19/2
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
ich habe die beanstandeten Punkte einer Änderung unterzogen. Bezüglich der Personalstärke möchte ich Folgendes anmerken:
- Auf der Liste der Spielinteressenten befinden sich einige Leute, welche zur Zeit noch keinen Posten innehaben. Um diese Personen sinnlos beschäftigen zu können, habe ich die Maximalzahl der Mitarbeiter des Kommissariats entsprechend ausgelegt.
- Die Arbeit im Kommissariat kann neben der Arbeit in anderen Organen erfolgen. (Absatz (a))
- Im Laufe der Runde werden vermutlich noch weitere Organe ins Leben gerufen werden. Mit jedem neuen Organ wird sich die Arbeitsbelastung für das Kommissariat erhöhen. Daher erscheint es sinnvoll, bereits jetzt für die Zukunft Sorge zu tragen, bevor das Kommissariat unter einer erdrückenden Arbeitslast zusammenzubrechen droht.
- Der chinesische Bürokrat Hao Tzu sagte vor vielen Jahren in seinem Werk Hao Tzu über die Verwaltungskunst Folgendes: „Veltlauen ist gut, Kontlolle ist bessel, und mehl Kontlolle ist noch bessel. Viel Augen sehen mehl als zwei Augen, und vielzehn Augen sehen noch sehl viel mehl als viel Augen.“
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Hochachtungsvoll, Wutzofant (✉✍) 22:55, 11. Okt 2007 (CEST)
Siehe auch: -/-
Ausführendes Organ: Zentralrat
Stimmabgaben 1. Stimme Habe Abstimmung eingeleitet - Gutachten ist erstellt und Änderungen sind erfolgt. --Makamelia 23:21, 11. Okt 2007 (CEST)
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Abstimmung "19/5" wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Verstoß gegen LL.5 (i), neue Fassung.
Ablehnungsnr: 19/7.
Ausführendes Organ: Zentralrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Hochachtungsvoll, Mambres 23:27, 11. Okt 2007 (CEST)
Bemerkungen: Reingefallen!
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Ausführendes Organ: Zentralrat
Stimmabgaben 1. Stimme Dann bin ich mal dafür! --Mambres 23:27, 11. Okt 2007 (CEST) 2. Stimme Ich auch! --Makamelia 23:32, 11. Okt 2007 (CEST)
Ergebnis der Abstimmung: Die Regeländerung ist angenommen.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Hochachtungsvoll, Mambres 23:38, 11. Okt 2007 (CEST)
Nr. 13 vom 9. Oktober 2007: Austretung aus dem Zentralrat der Paragraphenreiter
Vorgangsnummer/Zeichen: 23/1
Hiermit wird folgendes verfügt:
Hiermit lege ich mein Amt im Zentralrat nieder. Ein anderes Kamel darf diese Aufgabe machen.
Diese Verfügung erfolgt durch Bugybunny gemäß LL.3 (a) GODZILLA.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Hochachtungsvoll, Bugybunny 22:03, 9. Okt 2007 (CEST)
Bemerkungen: Dem Nachfolger viel Glück!
Rechtsbehelfsbelehrung: Es gilt LL.7 GODZILLA
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 23/1-01
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 23/1
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Euer Ehren!
Hiermit teile ich mit, dass ich mich gemäß §2(b) in den durch Bugybunny frei gewordenen Posten im Zentralrat der Paragraphenreiter wähle.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: MfG Vorlage:Kamel:Kamelokronf/S 08:58, 10. Okt 2007 (CEST)
Siehe auch: -
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
(Vorgangsnr. 23/2)
Die Wahl von Vorlage:Kamel:Kamelokronf/S "23/1-01" wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Der o. a. Vorgang verstößt gleich in mehreren Punkten gegen die GODZILLA:
- LL.5 (l) i. V. m. LL.5 (k) und LL.5 (e)
- LL.5 (n)
Die Wahl muss deshalb für ungültig erklärt werden. Die ausgeschriebene Stelle ist weiterhin vakant.
Ausführendes Organ: Zentralrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Hochachtungsvoll, Mambres 09:06, 10. Okt 2007 (CEST)
Bemerkungen: Bewerber werden gebeten, sich vor ihrer Wahl mit der GODZILLA vertraut zu machen.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Vorgangsnummer/Zeichen: 23/3
Bearbeitendes Organ: Zentralrat
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Die Wahl von Kamelokronf in den Zentralrat ist zwischenzeitlich, wie auch bisher hier üblich, durch Eintrag auf der Organseite ordnungsgemäß erfolgt. Die Vorgänge "23/1-01" und 23/2 sind damit hinfällig.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 09:25, 10. Okt 2007 (CEST)
Anlagen: Organseite
Der Vorgang Ungültigkeitserklärung 23/2 wird hiermit angefochten!
Begründung: Euer Ehren!
In der Verfügung 23/1 wird in der Rechtsbehelfsbelehrung nur von GODZILLA LL.7 gesprochen. Daher ist LL.5 nicht als Begründung für eine Ungültigkeitserklärung zulässig.
Im übrigen fordere ich Mambres dazu auf, sich in einem solchen Fall wenigstens selbst an die Regeln zu halten.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Hochachtungsvoll, Vorlage:Kamel:Kamelokronf/S 09:32, 10. Okt 2007 (CEST)
Anmerkung: -
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: (Ablehnungsnr. 23/5)
Die Anfechtung ist wegen Verstoß gegen LL.7 (d) GODZILLA sowie gegen LL.5 (i) formal unwirksam.
Ausführendes Organ: Zentralrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Hochachtungsvoll, Mambres 13:35, 10. Okt 2007 (CEST)
Bemerkungen: Wegen meiner Missachtung von LL.5 (n) in meiner Feststellung 23/3 bitte ich um Entschuldigung und danke Ihnen, werter Kollege, für den Hinweis.
Rechtsmittelbelehrung: Es gilt, wie immer, LL.7 GODZILLA.
Der Vorgang Ablehnung 23/5 wird hiermit angefochten!
Begründung: Euer Ehren!
Meine Anfechtung vertsößt nicht gegen LL.7 (d), da in diesem Absatz von Widersprüchen die Rede ist. Anfechtungen sind nirgendwo offiziell als Widersprüche definiert. Zudem befindet sich in der Anfechtungsvorlage kein Feld für die Antragsnummer, und sie möchten doch wohl nicht, werter Kollege, dass ich gegen die obersten heiligen Gesetze der Bürokratie verstoße? Die können nur durch ausdrückliche Kennzeichnung in der GODZILLA so extrem stark verbogen werden.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Hochachtungsvoll, Vorlage:Kamel:Kamelokronf/S 20:47, 10. Okt 2007 (CEST)
Anmerkung: „Ihr Antrag wurde abgelehnt, weil im Feld für die Antragsnummer ein Schrägstrich statt eines Punktes drin ist.“ (Zitat von Projekt:Bürokratenspiel - ganz oben)
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: (Ablehnungsnr. 23/7)
Die Anfechtung ist wegen Verstoß gegen LL.7 (d) GODZILLA sowie gegen LL.5 (i) formal unwirksam.
Ausführendes Organ: Zentralrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Hochachtungsvoll, Mambres 23:50, 11. Okt 2007 (CEST)
Bemerkungen: Anfechtungen sind in LL.7 (a) als Widersprüche definiert.
Die Unzulänglichkeit von Formularvordrucken gilt nicht als Entschuldigung für die Missachtung der Geschäftsordnung. Es steht dem Beschwerdeführer frei, sich gemäß LL.5 (b) geeignete Vorlagen beim Spielleiter genehmigen zu lassen.
Rechtsmittelbelehrung: Es gilt, wie immer, LL.7 GODZILLA.
???
Vorgangsnummer/Zeichen: TheMasterAnfr#0001a
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: W. Kronf
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Sehr geehrte Vertreter des Zentralrates, Ich habe feststellen müssen, dass W. Kronf trotz der Zurückweisung seines Eintrittes in den Zentralrat im Verzeichnis der Mitglieder des letzteren weiterhin geführt wird. Ich bitte Sie, den Fall aufzuklären.
Unterschrift des Anfragenden, Datum: mfG, the master 00:11, 12. Okt 2007 (CEST)
Siehe auch: ...
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 23/11
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anfrage "TheMasterAnfr#0001a"
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Sehr geehrter Fragesteller,
wegen LL.5 (i) und LL.5 (n) GODZILLA kann Ihre Anfrage leider nicht bearbeitet werden.
Ggf. hilft Ihnen aber die Lektüre von Feststellung 23/3 bei der Aufklärung des Sachverhaltes.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Hochachtungsvoll, Mambres 00:18, 12. Okt 2007 (CEST)
Siehe auch: -
Nr. 14 vom 10. Oktober 2007: Anfrage zur GODZILLA
???
Vorgangsnummer/Zeichen: 27/1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: GODZILLA LL.2(c)
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Euer Ehren!
Ich möchte hiermit anfragen, in welchem Status sich der GODZILLA-Absatz LL.2(c) befindet. Die gewählte Zeitform des Präteritums in "Die Gleichstellungsbeauftragte überwachte..." impliziert, dass die genannte Person dies nicht mehr tut. Sollte diese Regel in ihrem ursprünglichen Zustand also nicht mehr gültig sein, erbitte ich eine Tagung des Zentralrates über die Abänderung des Absatzes.
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Hochachtungsvoll, Vorlage:Kamel:Kamelokronf/S 09:46, 10. Okt 2007 (CEST)
Siehe auch: -
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 29/1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anfrage "27/1"
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Lieber Kollege,
wegen LL.5 (l) i. V. m. LL.5 (i) GODZILLA kann Ihre Anfrage leider nicht bearbeitet werden.
Tatsächlich scheint hier allerdings ein Fehler vorzuliegen.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Hochachtungsvoll, Mambres 13:28, 10. Okt 2007 (CEST)
Siehe auch: -
Nr. 15 vom 10. Oktober 2007: Antrag auf Änderung der GODZILLA
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat
Antragsnummer: 31/1
Antragsgegenstand:
Liebe Kollegen,
hiermit beantrage ich, das Wort "überwachte" in LL.2 (c) GODZILLA abzuändern in "überwacht".
Begründung:
LL.2 (c) soll keine vergangenen Tätigkeiten beschreiben, sondern die laufende Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten darstellen. Die Vergangenheitsform ist deshalb unpassend.
Anlagen: - keine -
Ausführendes Organ: Zentralrat
Stimmabgaben 1. Stimme Dafür. --Mambres 13:28, 10. Okt 2007 (CEST) 2. Stimme Dagegen. --W. K. Kronf 13:44, 10. Okt 2007 (CEST)
Ergebnis der Abstimmung: Da Einstimmigkeit erforderlich ist, kann die Abstimmung nach einer Gegenstimme beendet werden. Die Änderung tritt nicht in Kraft
Bemerkungen: Dann eben nicht.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Hochachtungsvoll, Mambres 14:59, 10. Okt 2007 (CEST)
Nr. 16 vom 10. Oktober 2007: Antrag auf Änderung der GODZILLA
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat
Antragsnummer: 37/1
Antragsgegenstand:
Liebe Kollegen,
hiermit beantrage ich, LL.2 (c) GODZILLA wie folgt zu ergänzen:
Und wenn sie nicht gestorben ist, dann tut sie das auch heute noch.
Begründung:
Der Antragsteller nimmt die Ablehnung seines geschätzten Kollegen W. K. Kronf als Indiz, dass die in Antrag 31/1 vorgeschlagene Lösung zu banal war, und möchte deshalb hiermit einen zweiten, hoffentlich etwas originelleren und damit zustimmungsfähigen Versuch unternehmen.
Anlagen: - keine -
Ausführendes Organ: Zentralrat
Stimmabgaben 1. Stimme Vehement dafür. --Mambres 20:32, 10. Okt 2007 (CEST) 2. Stimme Ich bitte um Verzeihung, aber ich bin immer noch dagegen. Ich sehe es nicht als nötig, dass die Gleichstellungsbeauftragte diese Tätigkeit ausführt. --Vorlage:Kamel:Kamelokronf/S 20:38, 10. Okt 2007 (CEST)
Ergebnis der Abstimmung: Na, das war dann wohl auch wieder nichts.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Hochachtungsvoll, Mambres 23:52, 11. Okt 2007 (CEST)
Nr.17 vom 12.10.07: Verwarnung des Zentralratmitglieds Mambres
Aktenzeichen: akt6 (DD)
Verwarnt wird hiermit: Mambres als Mitglied des ZR
Gegenstand der Verwarnung:
Das DD verwarnt hiermit Mambres wegen erhöhter Büroaktivität in zu kleinen Zeitabständen. Das DD muss auf die gesundheitlichen Risiken aufmerksam machen. Sollte diese Verwarnung missachtet werden, so sieht das DD Therapiemassnahmen als unumgänglich an. Diese Verwarnung soll die Leistungsfähigkeit Mambres auch zukünftig sichern und will ein BKON (BüroKamelforOneNight) vermeiden.
– Diese Verwarnung erfolgt gemäß Beschluss und Berechtigung §8.2 (a3.) –
Unterschrift des Ausführenden, Datum: aktenlaiche 00:50, 12.10.07
Siehe auch: Aktivitätsnachweis in Kopie:
- 00:18, 12. Okt 2007 (Versionen) (Unterschied) Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Zentralrat/Vorgänge (→Nr. 13 vom 9. Oktober 2007: Austretung aus dem Zentralrat der Paragraphenreiter) (aktuell)
- 23:58, 11. Okt 2007 (Versionen) (Unterschied) k Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Zentralrat/Vorgänge (→Nr. 1 vom 21.9.2007 Antrag auf Verabschiedung der GODZILLA)
- 23:57, 11. Okt 2007 (Versionen) (Unterschied) k Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Zentralrat/Vorgänge (→Nr. 4 vom 25.9.2007: Antrag auf die Einrichtung eines Pressegremiums)
- 23:57, 11. Okt 2007 (Versionen) (Unterschied) k Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Zentralrat/Vorgänge (→Nr. 5 vom 26. September 2007: Antrag auf Einrichtung der Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele)
- 23:56, 11. Okt 2007 (Versionen) (Unterschied) k Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Zentralrat/Vorgänge (→Nr.10 vom 2. Oktober 2007: Antrag auf Pensionierung vom Pressedienst)
- 23:55, 11. Okt 2007 (Versionen) (Unterschied) k Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Zentralrat/Vorgänge (→Nr. 13 vom 9. Oktober 2007: Austretung aus dem Zentralrat der Paragraphenreiter - noch besser.)
- 23:52, 11. Okt 2007 (Versionen) (Unterschied) k Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Zentralrat/Vorgänge (→Nr. 15 vom 10. Oktober 2007: Antrag auf Änderung der GODZILLA)
- 23:52, 11. Okt 2007 (Versionen) (Unterschied) Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Zentralrat/Vorgänge (→Nr. 16 vom 10. Oktober 2007: Antrag auf Änderung der GODZILLA)
- 23:50, 11. Okt 2007 (Versionen) (Unterschied) Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Zentralrat/Vorgänge (→Nr. 13 vom 9. Oktober 2007: Austretung aus dem Zentralrat der Paragraphenreiter)
- 23:40, 11. Okt 2007 (Versionen) (Unterschied) k Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Zentralrat (→Anträge nach § 4 (a) der Spielregeln) (aktuell)
- 23:38, 11. Okt 2007 (Versionen) (Unterschied) Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Zentralrat/Vorgänge (→Nr. 12 vom 9. Oktober 2007: Einrichtung eines Innenrevisionskommissariates - ausgezählt)
- 23:27, 11. Okt 2007 (Versionen) (Unterschied) Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Zentralrat/Vorgänge (→Nr. 12 vom 9. Oktober 2007: Einrichtung eines Innenrevisionskommissariates)
Der Vorgang akt6 (DD) wird hiermit angefochten!
Begründung: Bei den aufgeführten Vorgängen Nr. 2-8 fand keine Bearbeitung des Vorgangs statt, es wurden lediglich "ERLEDIGT"-Stempel aufgebracht. Die Stempeltätigkeit ist ausreichend monoton und kann unter völliger Ausschaltung des Bewusstseins erfolgen, so dass keine Belastung der Leistungsfähigkeit zu erwarten ist.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mambres 09:37, 12. Okt 2007 (CEST)
Anmerkung: - keine -
Vorgangsnummer/Zeichen: 10-12-7.8:45GMT.F01aTM
Bearbeitendes Organ: the master
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Ich habe festgestellt, das die gestrige von Mambres verursachte Edit-Flut kurz vor Mitternacht zu Kopfschmerzen und unerklärlichem Zittern meinerseits geführt hat, was die Gesundheitsgefährdung durch zu höufige Büroaktivität relevant macht.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: the master 09:50, 12. Okt 2007 (CEST)
Anlagen: -
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: (Ablehnungsnr. 41/1)
Diese gesamte Akte mit allen Vorgängen wird hiermit wegen mehrfachen Verstoßes gegen die GODZILLA abgelehnt. Kein einziger Vorgang erfüllt zum Bleistift LL.5 (l).
Ausführendes Organ: Zentralrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Hochachtungsvoll, Vorlage:Kamel:Kamelokronf/S 10:58, 12. Okt 2007 (CEST)
Bemerkungen: Ein entfernt ähnlicher Fall liegt bei Ablehnung 23/7 vor, die Lektüre wird empfohlen.
Rechtsmittelbelehrung: Es gilt die GODZILLA.
???
Vorgangsnummer/Zeichen: akt8
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: akt6,anfechtung durch Mambres
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
duerfen wir ihnen helfen?
selbst hinter solch scheinbar banalen taetigkeiten wie stempeln oder abheften, lauern gefahren denen sie sich kaum bewusst sind. wie sie unschwer erkennen koennen, hat ihre taetigkeit bereits kreise gezogen und mitbuerokraten in schwere bedraengnis gebracht. zwar hat the master sich noch nicht direkt an DD gewand, aber die schaedigung bleibt im fokus des DD und wird weiter beobachtet. ihnen, wehrter Mambres, rate ich dringend sich helfen zu lassen. sollten sie schmerzen in den vorderhufen bekommen oder ihr stempelkissen am gesaess druecken, dann scheuen sie sich nicht dort eine nachricht zu hinterlassen. wir garantieren fuer eine oeffentliche zurschaustellung ihrer defizite.
Unterschrift des Anfragenden, Datum: aktenlaiche, 10:58 12.10.07
Siehe auch: ---
Vorgangsnummer/Zeichen: akt9
Bearbeitendes Organ: DD
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Ablehnungsnr. 41/1
die GODZILLA findet keine anwendung bei vorgaengen des DD
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: aktenlaiche 11:11, 12.10.07
Anlagen: DD empfiehlt die literaturrecherche zum thema ressortuebergreifende funktionen des DD
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 41/2
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anfrage "akt8", Feststellung "akt9"
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Sehr geehrte Aktenlaiche,
wegen LL.5 (l) i. V. m. LL.5 (i) GODZILLA kann Ihre Anfrage leider nicht bearbeitet werden.
Ihre Feststellung ist außerdem mit Widerstand gegen die Staatsgewalt gleichzusetzen, falls sie keinen gültigen Regelnachweis der Außerkraftsetzung der GODZILLA erbringen können.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Hochachtungsvoll, Vorlage:Kamel:Kamelokronf/S 11:43, 12. Okt 2007 (CEST)
Siehe auch: -
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: akt10
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 41/2
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Sehr geehrter Kamelokronf,
wie bereits an andere Stelle (Projekt:Bürokratenspiel/4._Runde/Organe/Spielleiter/Anträge) erwaehnt (Antrag Nr.2), muss und darf DD ressortuebergreifend agieren! es bedarf keiner Außerkraftsetzung der GODZILLA. wie anmassend das doch waere die grundfesten der buerokratie zu unterwandern. Nie nicht !!! die GODZILLA findet in diesem fall nur keine anwendung fuer die taetigkeiten des DD. ich bitte daher §8.2 der spielregeln zu studieren. taetigkeiten des DD unterliegen primaer den spielregeln und nicht den der einzelnen organe auf deren unterseiten die arbeit des DD erfolgt.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: aktenlaiche, 12:03, 12.10.07
Siehe auch: es ist schon schwer kamelen zu helfen sich selbst zu schuetzen
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 41/3
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 41/1, 41/2, "akt10"
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Verehrte Kollegen,
wie an anderer Stelle vorgetragen, geht der Unterzeichner davon aus, dass es sich hier nicht um einen Vorgang des Zentralrates, sondern um einen missbräuchlich auf unserer Seite platzierten Vorgang des Organs DD handelt.
aktenlaiche führt in seiner Stellungnahme zu Antrag Nr. 2 (Spielleiter) allerdings wörtlich aus: denn es handelt sich zweifelsfrei um einen vorgang des ZR. Folgt man dieser Rechtsauffassung, so ist die GODZILLA selbstverständlich auf den Vorgang anzuwenden, und ich kann die Ablehnung Nr. 41/1 meines geschätzten Kollegen nur unterstreichen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Hochachtungsvoll, Mambres 13:15, 12. Okt 2007 (CEST)
Siehe auch: siehe auch Antrag Nr. 2 (Spielleiter)
Nr. 18 vom 14. Oktober 2007: Inaktivität/Untätigkeit
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 43/1
Antragsgegenstand:
Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
hiermit beantrage ich die Aufnahme folgender zusätzlicher Spielregeln:
§ x Inaktivität
(a) Ein Mitglied eines Organes, welches sich innerhalb einer angemessenen Zeitspanne nicht aktiv an Vorgängen des Organes beteiligt hat oder sichergestellt hat, dass sich im Rahmen einer Delegation nach §11 ein Vertreter , kann als inaktiv angesehen werden. Als Teilnahme wird hierbei jegliche Beteiligung an einem bürokratischen Vorgang unter Zuhilfenahme der bereitgestellten Formularvorlagen angesehen. Eine Zeitspanne wird in diesem Sinne als angemessen erachtet:
- 10 Tage nach seiner letzten aktiven Beteiligung an den Vorgängen des Organes
- Wenn zum Zeitpunkt seiner letzten aktiven Beteiligung an den Vorgängen des Organes mindestens ein weiterer dieses Organ betreffender Vorgang, den das betreffende Kamel hätte bearbeiten können, noch nicht abgeschlossen war, und immer noch nicht abgeschlossen ist: 6 Tage
- Wenn zum Zeitpunkt seiner letzten aktiven Beteiligung an den Vorgängen des Organes mindestens ein Vorgang, dessen Abschluss zu diesem Zeitpunkt vom betreffenden Kamel abhängig war, dessen Abschluss maßgeblichen Einfluss auf das Spielgeschehen hat und/oder dessen Zustand der Nichtabgeschlossenheit die Tätigkeit anderer Organe wesentlich behindert, und der immer noch nicht abgeschlossen ist: 4 Tage.
- Wenn sich das betreffende Kamel 36 Stunden nach seiner letzten aktiven Beteiligung an den Vorgängen des Organes in der Kamelopedia anderweitig aktiv zeigt, halbieren sich die in Punkt 1–3 angegebenen Fristen.
(b) Sofern das Kamel seine Aufgaben an Dritte delegiert hat, ist die Zeitdauer der Delegation auf die unter Absatz (a) Punkt 1–3 genannten Fristen zu seinen Gunsten anzurechnen. Die in Absatz (a) Punkt 4 genannte Frist von 36 Stunden beginnt in diesem Fall erst mit dem vorgesehenen zeitlichen Ende der Delegation.
(c) Jedes Kamel und jedes Organ ist dazu berechtigt, offiziell die Untätigkeit eines anderen Kameles gemäß Absatz (a) und (b) festzustellen. Widersprüche gegen diese Feststellung können bei allen Hauptorganen vorgebracht werden, in welchen das betroffene Kamel nicht Mitglied ist.
(d) Das als untätig angesehene Kamel hat innerhalb von 36 Stunden seine Arbeit wieder aufzunehmen sowie im Falle von Untätigkeit nach Absatz (a) Punkt 1 eine Erklärung zu seinem Verhalten, im Falle von Untätigkeit nach Absatz (a) Punkt 2 eine ausführlich begründete Erklärung zu seinem Verhalten, im Falle von Untätigkeit nach Absatz (a) Punkt 3 eine ausführlich begründete Entschuldigung für sein Verhalten zu veröffentlichen.
(e) Bei Nichterfüllung von Punkt (d) innerhalb der vorgegebenen Frist kann das betroffene Kamel aufgrund von fahrlässiger Untätigkeit durch beliebige Organe seines Postens enthoben und durch ein anderes Kamel ersetzt werden. Wird ein Kamel von Dritten als Ersatzkamel nominiert, so gilt seine Mitgliedschaft erst ab dem Zeitpunkt seiner Einverständniserklärung. Ist das als fahrlässig untätig angesehene Kamel nur temporär als Mitglied des Organes vorgesehen, z. B. im Rahmen einer Delegation nach §11, so ist die Mitgliedschaft des Ersatzmitgliedes ebenfalls auf die entsprechende Zeitspanne befristet.
(f) In begründeten Ausnahmefällen kann ein beliebiges Organ Amtsenthebungen nach Punkt (e) innerhalb von 3 Tagen mit 80%iger Mehrheit rückgängig machen. In diesem Fall wird das Ersatzkamel wieder durch das fahrlässig untätig gewesene Kamel rückersetzt. Vorgänge, welche in der Zwischenzeit durch das Ersatzkamel bearbeitet wurden, behalten ihre Gültigkeit.
(g) Unabhängig von Punkt (d) kann ein beliebiges Hauptorgan mit einfacher Mehrheit gegenüber dem untätigen Kamel eine Verwarnung aussprechen. Bei Nichterfüllung von Punkt (d) innerhalb der vorgegebenen Frist kann ein beliebiges Hauptorgan mit einer Zweidrittelmehrheit das fahrlässig untätige Kamel rügen. Im Wiederholungsfall oder bei besonders schweren Fällen der Nichterfüllung von Punkt (d) kann der Spielleiter das fahrlässig untätige Kamel mecklenburgvorpommern.
Begründung:
Büroschlaf, Verschlampen und Untätigkeit sind schön und gut. Aber wenn niemand was tut, schläft das Spiel ein, und die ganze Runde versandet. Das hatten wir am Ende der dritten Runde. Es ist ja okay, sich mal auf die faule Haut zu legen, aber es ist nicht okay, wenn das ganze Spiel auf eine einzige Schnarchnase warten muss, damit endlich mal eine wichtige Entscheidung gefällt oder ein wichtiger Antrag endlich fertig bearbeitet wird. Damit muss jetzt Schluss sein. Obiger Entwurf ist aufgrunz seiner vielen verschiedenen Fristen in komplizierten Formulierungen bewusst bürokratisch gehalten und unterscheidet deutlich zwischen
- normalem Faulenzen, weil grade nichts anliegt und man keine Lust hat, mal selbst die Initiative zu ergreifen (Absatz a Punkt 1)
- verschärftem Faulenzen, weil zwar ein paar kleine Sachen anliegen, die aber nicht wirklich wichtig sind (Absatz a Punkt 2)
- fahrlässigem Faulenzen, das alles aufhält (Absat a Punkt 3)
- mutwilligem Faulenzen, bei dem man anscheinend andere Aktivitäten der stupiden Büropflicht vorzieht.
Wenn man in Urlaub fährt oder sonstwie Zeit braucht, kann man nach Absatz b einen Stellvertreter benennen und braucht nichts zu befürchten. Der Vertreter kann zwar ebenso geschasst werden (Absatz a, zweiter Satz), aber wenn man aus dem Urlaub zurückkommt, hat man seinen alten Posten wieder inne (Absatz e, letzter Satz).
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 43/2
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 43/1
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Sehr geehrter Antragsteller,
der unterzeichnende Sachbearbeiter hat ein anderes Verständnis der Delegation nach § 11 der Spielregeln. Anders als der Antragsteller geht er davon aus, dass im Falle einer Delegation nur die Rechte und Pflichten eines Kamels auf ein anderes übertragen wird, nicht aber die Mitgliedschaft im Organ selbst.
Nach diesem Verständnis erscheint folgende Regelung sinnvoll:
- Wenn ein Organmitglied Befugnisse an ein anderes Kamel delegiert, werden ihm diese zugerechnet, als hätte es sie selbst ausgeführt.
- Das Mitglied kann also selbst so lange ungestraft inaktiv bleiben, wie seine Rechte durch andere Kamele wahrgenommen werden.
- Wird auch das Kamel inaktiv, an das delegiert wurde, so richtet sich die Maßnahme dennoch gegen das ursprüngliche Mitglied (weil ihm auch die Inaktivität der anderen zugerechnet werden muss).
- Sanktionen gegen den Delegationsempfänger erfolgen nicht (weil hier gar keine Organmitgliedschaft vorliegt, die aberkannt werden könnte).
Der Antragsteller wird gebeten, zu diesen Überlegungen Stellung zu nehmen, um die Antragsbearbeitung zu erleichtern.
Der Unterzeichner schlägt vor, die Bearbeitung des Antrags bis zu 48 Stunden auszusetzen, um dem Antragsteller hierzu Gelegenheit zu geben.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mambres 22:28, 14. Okt 2007 (CEST)
Siehe auch: § 11 der Spielregeln
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 43/3
Antragsgegenstand:
Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
hiermit formuliere ich meinen Antrag Nr. 43/1 wie folgt um: Hiermit beantrage ich die Aufnahme folgender zusätzlicher Spielregeln:
§ x Inaktivität
(a) Ein Mitglied eines Organes, welches sich innerhalb einer angemessenen Zeitspanne weder aktiv an Vorgängen des Organes beteiligt hat noch sichergestellt hat, dass sich ein eventueller Vertreter im Rahmen einer Delegation nach §11 aktiv an Vorgängen des Organes beteiligt hat, kann als inaktiv angesehen werden. Als Teilnahme wird hierbei jegliche Beteiligung an einem bürokratischen Vorgang unter Zuhilfenahme der bereitgestellten Formularvorlagen angesehen. Eine Zeitspanne wird in diesem Sinne als angemessen erachtet:
- 6 Tage nach seiner letzten aktiven Beteiligung an den Vorgängen des Organes
- Wenn zum Zeitpunkt seiner letzten aktiven Beteiligung an den Vorgängen des Organes mindestens ein weiterer dieses Organ betreffender Vorgang, den das betreffende Kamel hätte bearbeiten können, noch nicht abgeschlossen war, und immer noch nicht abgeschlossen ist: 4 Tage
- Wenn zum Zeitpunkt seiner letzten aktiven Beteiligung an den Vorgängen des Organes mindestens ein Vorgang, dessen Abschluss zu diesem Zeitpunkt vom betreffenden Kamel abhängig war, dessen Abschluss maßgeblichen Einfluss auf das Spielgeschehen hat und/oder dessen Zustand der Nichtabgeschlossenheit die Tätigkeit anderer Organe wesentlich behindert, und der immer noch nicht abgeschlossen ist: 3 Tage.
- Wenn sich das betreffende Kamel 36 Stunden nach seiner letzten aktiven Beteiligung an den Vorgängen des Organes in der Kamelopedia anderweitig aktiv zeigt, halbieren sich die in Punkt 1–3 angegebenen Fristen.
(b) Sofern das Kamel seine Aufgaben an Dritte delegiert hat, ist die Zeitdauer der Delegation auf die unter Absatz (a) Punkt 1–3 genannten Fristen zu seinen Gunsten anzurechnen. Die in Absatz (a) Punkt 4 genannte Frist von 36 Stunden beginnt in diesem Fall erst mit dem vorgesehenen zeitlichen Ende der Delegation.
(c) Jedes Kamel und jedes Organ ist dazu berechtigt, offiziell die Inaktivität eines anderen Kameles gemäß Absatz (a) und (b) festzustellen. Widersprüche gegen diese Feststellung können bei allen Hauptorganen vorgebracht werden, in welchen das betroffene Kamel nicht Mitglied ist.
(d) Das als inaktiv angesehene Kamel hat innerhalb von 4 Tagen seine Arbeit wieder aufzunehmen sowie eine kurze Erklärung zu seinem Verhalten zu veröffentlichen. Falls die Inaktivität durch ein delegiertes Kamel nach §11 verursacht wurde, so soll dies durch den Delegationsnehmer erfolgen anstatt durch das delegierende Kamel.
(e) Bei Nichterfüllung von Punkt (d) innerhalb der vorgegebenen Frist kann das betroffene Kamel aufgrund von fortgesetzter Inaktivität durch ein beliebiges Kamel seines Postens enthoben und durch ein anderes Kamel ersetzt werden. Wird ein Kamel von Dritten solcherart als Ersatzkamel nominiert, so gilt seine Mitgliedschaft erst ab dem Zeitpunkt seiner Einverständniserklärung.
(f) In begründeten Ausnahmefällen kann ein beliebiges Organ Amtsenthebungen nach Punkt (e) innerhalb von 3 Tagen mit 60%iger Mehrheit rückgängig machen. In diesem Fall wird das Ersatzkamel wieder durch das fortgesetzt inaktiv gewesene Kamel rückersetzt. Vorgänge, welche in der Zwischenzeit durch das Ersatzkamel bearbeitet wurden, behalten ihre Gültigkeit.
§ x+1 Untätigkeit
(a) Ein Kamel, welches entweder Mitglied eines Organes ist oder welches im Rahmen einer Delegation nach §11 stellvertretend für ein anderes Kamel dessen Arbeit innerhalb eines Organs ganz oder teilweise übernommen hat, und welches sich innerhalb einer angemessenen Zeitspanne weder aktiv an Vorgängen des Organes beteiligt hat noch einen Vertreter im Rahmen einer Delegation nach §11 benannt hat, kann als untätig angesehen werden. Als Teilnahme wird hierbei jegliche Beteiligung an einem bürokratischen Vorgang unter Zuhilfenahme der bereitgestellten Formularvorlagen angesehen. Eine Zeitspanne wird in diesem Sinne als angemessen erachtet:
- 10 Tage nach seiner letzten aktiven Beteiligung an den Vorgängen des Organes
- Wenn zum Zeitpunkt seiner letzten aktiven Beteiligung an den Vorgängen des Organes mindestens ein weiterer dieses Organ betreffender Vorgang, den das betreffende Kamel hätte bearbeiten können, noch nicht abgeschlossen war, und immer noch nicht abgeschlossen ist: 6 Tage
- Wenn zum Zeitpunkt seiner letzten aktiven Beteiligung an den Vorgängen des Organes mindestens ein Vorgang, dessen Abschluss zu diesem Zeitpunkt vom betreffenden Kamel abhängig war, dessen Abschluss maßgeblichen Einfluss auf das Spielgeschehen hat und/oder dessen Zustand der Nichtabgeschlossenheit die Tätigkeit anderer Organe wesentlich behindert, und der immer noch nicht abgeschlossen ist: 3 Tage.
- Wenn sich das betreffende Kamel 36 Stunden nach seiner letzten aktiven Beteiligung an den Vorgängen des Organes in der Kamelopedia anderweitig aktiv zeigt, halbieren sich die in Punkt 1–3 angegebenen Fristen.
(b) Ein beliebiges Hauptorgan kann mit einfacher Mehrheit gegenüber dem untätigen Kamel eine Verwarnung aussprechen. Gegen eine solche Verwarnung kann bei einem beliebigen Hauptorgan Einspruch eingelegt werden. Dieses entscheidet dann abschließend über die Verwarnung oder reicht den Fall an den Spielleiter weiter.
(c) Ein nach Absatz (b) verwarntes Kamel hat seine Arbeit binnen zwei Tagen wieder aufzunehmen und eine ausführliche Entschuldigung zu seinem Verhalten zu veröffentlichen.
(d) Lässt ein nach Absatz (b) verwarntes Kamel die in Absatz (c) genannte Frist verstreichen, so handelt es fahrlässig untätig. Ein beliebiges Hauptorgan kann mit Zweidrittelmehrheit ein fahrlässig untätiges Kamel rügen. Im Wiederholungsfall oder bei besonders schweren Fällen kann der Spielleiter das fahrlässig untätige Kamel mecklenburgvorpommern. Der Aufsichtsrat kann einem solchermaßen mecklenburgvorgepommerten Kamel mit einfacher Mehrheit die Antragsberechtigung nach §3 entziehen.
Begründung:
Büroschlaf, Verschlampen und Untätigkeit sind schön und gut. Aber wenn niemand was tut, schläft das Spiel ein, und die ganze Runde versandet. Das hatten wir am Ende der dritten Runde. Es ist ja okay, sich mal auf die faule Haut zu legen, aber es ist nicht okay, wenn das ganze Spiel auf eine einzige Schnarchnase warten muss, damit endlich mal eine wichtige Entscheidung gefällt oder ein wichtiger Antrag endlich fertig bearbeitet wird. Damit muss jetzt Schluss sein. Obiger Entwurf ist aufgrunz seiner vielen verschiedenen Fristen in komplizierten Formulierungen bewusst bürokratisch gehalten und unterscheidet deutlich zwischen
- normalem Faulenzen, weil grade nichts anliegt und man keine Lust hat, mal selbst die Initiative zu ergreifen (Absatz a Punkt 1)
- verschärftem Faulenzen, weil zwar ein paar kleine Sachen anliegen, die aber nicht wirklich wichtig sind (Absatz a Punkt 2)
- fahrlässigem Faulenzen, das alles aufhält (Absatz a Punkt 3)
- mutwilligem Faulenzen, bei dem man anscheinend andere Aktivitäten der stupiden Büropflicht vorzieht.
Wie Kollege Mambres anmerkte, kann man durch Benennen eines Vertreters im Rahmen einer Delegation seinen Kopf nur teilweise aus der Schlinge ziehen: In bezug auf die Untätigkeitsregel muss man für Inaktivität des Vertreters den Kopf hinhalten und wird eventuell, trotz Urlaubsvertretung, seines Amtes enthoben (§x). Allerdings kassiert man dadurch wenigstens keinen schlechten Leumund, denn §x+1 sieht eine Ahndungsmaßnahme nur für den Fall vor, dass man keinen Vertreter benannt hat. Umgekehrt kann auch ein Vertreter Ziel von Ahnungsmaßnahmen werden, auch wenn er kein offizielles Mitglied in einem Organ ist, sondern nur Delegierter nach §11. Die unterschiedlichen Fristen in §x und §x+1 sollen es ermöglichen, dass (falls es den Spielteilnehmern sinnvoll erscheint) eine sinnvolle Eskalationsreihenfolge Festellung der Inaktivität -- Verwarnung wegen Untätigkeit -- Rüge wegen fahrlässiger Untätigkeit -- Amtsenthebung wegen fortgesetzter Inaktivität eingehalten werden kann (jedoch nicht muss).
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Vorgangsnummer/Zeichen: 43:5
Thema des Gutachtens: Regeländerungsantrag 43/3
Kurzzusammenfassung: Die Änderung erscheint mir uneingeschränkt im Sinne der Sache.
Bearbeitendes Organ: Mambres
Ausführlicher Gutachtentext:
Die beantragte Regeländerung umfasst Regelungen, die untätige bzw. inaktive Kamele einerseits mit Strafe belegen, andererseits aber durch die Einräumung entsprechender Ersetzungsbefugnisse für einen Spielfortschritt sorgen. Dies scheint gerade in der vorherrschenden Situation und vor den Beispielen vergangener Runden sinnvoll. Die Regelungen sind dabei auch fair genug gegenüber den Betroffenen, indem Fristen zur Wiederaufnahme der Tätigkeit gewährt und Rechtsmittel (Aufhebung von Entscheidungen) vorgesehen werden.
Weiterhin sind die beantragten Regeln mit ihren unübersichtlichen Fristen und der kaum verständlichen Unterscheidung von Inaktivität und Untätigkeit so wirr, dass eine korrekte Befolgung selbst echten Meistern der Bürokratie nur im Einzelfall gelingen wird. Neben einem inhaltlich sinnvollen Regelungsgehalt führt die Regelung deshalb auch formell zu einem massiven Bürokratieaufbau, der in jedem Fall zu begrüßen ist.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Hochachtungsvoll, Mambres 00:48, 22. Okt 2007 (CEST)
Anlagen: 1 Stk. inaktiver Spielleiter, 2 Stk. inaktive Aufsichtsräte
Ausführendes Organ: Zentralrat
Stimmabgaben 1. Stimme Dafür. --Mambres 00:48, 22. Okt 2007 (CEST)
Hinweis: Akte Nr. 47 findet sich hier.
Hinweis: Akte Nr. 53 findet sich hier.
Nr. 19 vom 22. Oktober 2007
Zur Erledigung!
Vorgangsnummer/Zeichen: 59:1
Diese Anweisung ergeht an: den Zentralrat der Paragraphenreiter
Hiermit wird folgendes angewiesen:
Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
nach §8.4 Absatz (c) ist das Innenrevisionskommissariat dazu ermächtigt, von allen anderen Organen jederzeit Berichte über deren Tätigkeit sowie eventuelle Ergebnisse dieser Tätigkeit anzufordern. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darum ersuchen, Ihrer Berichtspflicht an das Innenrevisionskommissariat erstmalig durch Ausfüllen des Fragebogens unter Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Innenrevisionskommissariat/Vorlagen/Fragebogen-1 nachzukommen. Da die Poststelle zur Zeit nicht besetzt ist, erscheint unsererseits ein ausreichender Grund gegeben, entgegen der „soll“-Regelung in §8.4 Absatz (c) den ausgefüllten Fragebogen direkt auf unserer Vorgangsseite einzureichen. Bitte reichen Sie den ausgefüllten, unterschriebenen und beglaubigten Bericht bis spätestens
- 29. Oktober 2007, 23:00h
entweder auf unserer Vorgangsseite oder ggf. bei der Poststelle ein.
Weitere Bemerkungen: Eine genaue Anleitung zum Ausfüllen des Fragebogens ist auf der Seite des Fragebogens angegeben.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Hochachtungsvoll, Wutzofant (✉✍) 01:26, 22. Okt 2007 (CEST) Hochachtungsvoll, Wutzofant (✉✍) 01:27, 22. Okt 2007 (CEST)
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Vorgangsnummer/Zeichen: 59/2
Dieser Bericht ergeht an: Zentralrat
aufgrund: Entwurf unseres Berichtes
Verehrte Kollegen,
ich habe unseren Bericht im Entwurf auf den Seiten des Innenrevisionsdienstes hinterlegt. Ich bitte einen meiner geschätzten Kollegen, die vorgesehene Qualitätssicherung vorzunehmen und den Bogen gegenzuzeichnen bzw. Änderungsbedarf hier mitzuteilen.
Unterschrift des Berichterstatters, Datum: Hochachtungsvoll, Mambres 10:45, 22. Okt 2007 (CEST)
Siehe auch: Berichtsentwurf
Nr. 20 vom 26. Oktober 2007
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 61/1
Antragsgegenstand:
Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
hiermit beantrage ich gemäß §4 der Spielregeln die Schaffung eines neuen Organs zur Wahrung der freiheitlich bürokratischen Grundordnung. Ich beantrage daher folgende Regeländerungen:
§8.6 Behörde zur Wahrung der freiheitlich bürokratischen Grundordnung
- (a) Die Behörde zur Wahrung der freiheitlich bürokratischen Grundordnung ist ein unabhängiges Organ. Ihr Ziel ist die Aufrechterhaltung und Stärkung bürokratischer Strukturen.
- (b) Sie setzt sich zusammen aus mindestens einem, jedoch höchstens drei Mitgliedern. Die Behörde ist bei Einer Besetzungsquote von mindestens 40% handlungsfähig.
- (c) Die Behörde zur Wahrung der freiheitlich bürokratischen Grundordnung ist befugt, Anträge auf ihre Konformität mit den gängigen bürokratischen Grundsätzen zu überprüfen und diesbezügliche Gutachten (im folgenden: Gutachten zur Bürokratiekonformität eines Antrags) auszustellen.
- (d) Die Behörde zur Wahrung der freiheitlich bürokratischen Grundordnung ist verpflichtet, innerhalb von 3 Werktagen ein Gutachten zur Bürokratiekonformität eines Antrags zu erstellen, sofern ein entsprechender Antrag an die Behörde gestellt wurde.
- Sollte dies nicht erfolgt sein, so gilt (sofern vorhanden) ein von der Behörde auszuarbeitendes Standard-Gutachten.
- (e) Anträge auf Regeländerungen gemäß §4, die die Schaffung oder Auflösung eines Organs oder eine maßgebliche Änderung der Kompetenzen eines Organs mit sich ziehen, können von einem beliebigen antragsberechtigten Kamel, dass weder der Antragsteller, noch Mitglied der den Antrag behandelnden Behörde ist, für ungültig erklärt werden, sofern dem Antrag kein Gutachten zur Bürokratiekonformität desselben Antrags gemäß Absatz (c) beigefügt ist, und das Kamel der Meinung ist, dass bei Annahme des Antrags die freiheitlich bürokratischen Grundordnung zerstört oder beeinträchtigt würde.
- (f) Ungültigkeitserklärungen gemäß Absatz (e) sind bis Ablauf einer Frist von 3 Werktagen nach Annahme des Antrags möglich.
Begründung:
Die freiheitlich bürokratische Grundordnung ist nach aktuellen Spielregeln nur unzureichend geschützt (siehe auch: Nr. 24 (allgemein), Antragsnummer: 2007/09/21-24) und muss daher dringend durch die Einrichtung eines Organs nach obigen (oder vergleichbaren) Grundsätzen und Regelungen verbessert werden.
Anlagen:
keine; Nachtrag vorbehalten