Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Zentralrat/Vorgänge/Nebenseite

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§reiter.jpg

§ 0: Alles muss seine Ordnung haben!

Schloss.png

Wichtiger Hinweis:

Runde 4 ist beendet und wurde geschlossen. Der Sieger wurde noch nicht ermittelt.


Seitengenehmigungsnachweis, Grundlage der Tätigkeit der Vorgangsseitenaufspaltungseinsatzgruppe


Nr. 1 vom 21.9.2007 Antrag auf Verabschiedung der GODZILLA

Abstimmung
Abstimmung über: Verabschiedung der GODZILLA (Abstimmungsnr. 2/3) 

Ausführendes Organ: Zentralrat


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Dafür. -- Mambres 17:10, 21. Sep 2007 (CEST)
2. Stimme Jaja.gif Ebenso. --Makamelia 18:52, 23. Sep 2007 (CEST)


Ergebnis der Abstimmung: Antrag mit 2/3 Mehrheit angenommen

Bemerkungen: Nach LL.6 (c) der beantragten, zukünftigen Geschäftsordnung ist diese Abstimmung hiermit positiv beendet. Die GODZILLA ist ab jetzt rechtskräftig, Änderungen sind den Mitgliedern des Zentralrates selbstverständlich vorbehalten.

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Makamelia 11:58, 24. Sep 2007 (CEST)

Nr. 2 vom 21. September 2007: Antrag auf Bildung des Organs "Sprachkontrollinstanz"

  • Antrag Nr. XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig) siehe Hauptseite.

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI-Mit01

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Hiermit teile ich mit, dass ich im Falle der Genehmigung obigen Antrages an der Besetzung eines Sitzes der Sprachkontrollinstanz mit Kamelokronf interessiert wäre.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Vorlage:Kamel:Kamelokronf/S 20:04, 21. Sep 2007 (CEST)

Siehe auch: Duden

  • Anmerkung 22-Sept-07-Mthk-Anm-2-2 siehe Hauptseite.

Nicht-zustaendig.png

Der Adressat erklärt sich als nicht zuständig für diesen Vorgang.

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 22:14, 22. Sep 2007 (CEST)

Bemerkungen: Der Zentralrat ist nicht zuständig für die Einrichtung neuer Organe. Ein Organ Sprachkontrollinstanz ist darüber hinaus in den Spielregeln nicht vorgesehen.


Rechtsmittelbelehrung: Dem Antragsteller steht das Verfahren nach § 4 (a) der Spielregeln offen.


Zur Erledigung!

Anweisung


Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)

Diese Anweisung ergeht an: Antragssteller

Hiermit wird folgendes angewiesen:
Hiermit weise ich den Antragssteller eindeutig darauf hin, dass dieser auf die grammatikalische und rechtschreibliche Richtigkeit eines Antrages auf die Einrichtung einer Sprachkontrollinstanz zu achten hat, bevor er den Zentralrat der Paragraphenreiter behelligt. Noch dazu, da er sich selbst gerne als Teil des Organs sehen würde! Ich bemerke hiermit, dass in der deutschen Sprache nach Umlauten ein "ß" zu stehen hat, so wie vor langgesprochenen Vokalen und weise den Antragssteller dazu an seinen Antrag sprachlich zu überarbeiten.

Weitere Bemerkungen: Auf weitere Angaben wird verzichtet.

— Diese Anweisung wurde erteilt durch Makamelia aufgrund von akutem Ärgernis gemäß gesunden Sprachkenntnissen. —

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Makamelia 19:23, 23. Sep 2007 (CEST)



Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI-Anm03

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anweisung zu XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Euer Ehren!

Hiermit weise ich den Anweisenden Makamelia eindeutig darauf hin, dass der Antragsteller sehr wohl alle Regeln der für ihn gültigen Schriftsprache eingehalten hat. Wie aus der Einleitung in seinem Kamelbau hervorgeht, stammt es nämlich aus einer EU-freien Zone, in der es kein "ß" gibt. Daher ist die Anweisung nichtig.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Vorlage:Kamel:Kamelokronf/S 23:00, 23. Sep 2007 (CEST)

Siehe auch: Bitte nicht beleidigt sein, Euer Ehren

Zur Erledigung!

Anweisung


Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)

Diese Anweisung ergeht an: Antragssteller und Urheber voriger Bemerkung

Hiermit wird folgendes angewiesen:
Sehr geehrte Bürokraten!

Ich habe die Bemerkung zur Kenntnis genommen und werde sie in mein Urteil einfließen lassen. Dennoch stelle ich nun fest, dass es zur Sprache wohl einer genaueren Definition bedarf. Auch wenn man so wohl das Pferd von hinten aufzäumt, weise ich Sie hiermit an, die von Ihnen angestrebte Kontrolle der Sprache näher zu definieren und gewisse zukünftig kontrollierte Regeln bereits im Vorhinein bekannt zu geben. Andernfalls sehe ich mich nicht dazu in der Lage Ihr Organ als nützlich, störend oder eher sinnlos einzuschätzen und kann so auch keinem Antrag stattgeben.

Vielen Dank!

Weitere Bemerkungen: Ich freue mich über die gute Zusammenarbeit.

— Diese Anweisung wurde erteilt durch Makamelia aufgrund von wachsendem Interesse gemäß geneigter Stimmung. —

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Makamelia 19:23, 23. Sep 2007 (CEST)



Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

UNGÜLTIG

Ungültigkeitserklärung


Nicht-Zuständigkeitserklärung für den Antrag auf Bildung des Organs "Sprachkontrollinstanz" durch Mambres wird für ungültig erklärt.


Begründung:
Die Nicht-Zuständigkeit unseres Organs ist an dieser Stelle laut §4 nicht gegeben. Der Antrag ist bereits in Bearbeitung.

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Makamelia 09:23, 24. Sep 2007 (CEST)

Bemerkungen: -


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


  • Übriger Vorgang siehe Hauptseite. (Verschiebung durch die Vorgangsseitenaufspaltungseinsatzgruppe noch nicht abgeschlossen).