Meldepflicht

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Meldepflicht, die … ist ein wenig zu vergleichen mit Pflicht sich im Unterricht zu melden, wenn man es drauf anlegte, auch im Bereich der Mitarbeit eine auskömmliche Zensur zu erheischen. Im späteren Leben wandelt sich diese Form der Meldung dann zu dem berühmten Gang aufs Einwohnermeldeamt, in dem jeweiligen Kaff, welches man zukünftig seine Heimat nennen möchte.

Da der Staat aber ein erweitertes Bedürfnis hat sich gegen terroristische Übergriffe zu schützen, sprich den Meldepflichtigen vor Angriffen auf sich selbst, da er doch der Staat ist, müssen diese Meldepflichten ein wenig erweitert werden. Neben der Angabe des Wohnsitzes sind jetzt konkrete Angaben über den jeweiligen Aufenthaltsort zu machen. Hierzu sind detaillierte Lebensplanungslisten einzureichen. So ist mit Datum und Uhrzeit genau anzumelden, wann man auf welcher Arbeit ist, zu welchen Zeiten man in welche Geschäfte zum Einkauf geht, welche Kneipen man in seiner Freizeit aufsucht und natürlich auch, wenn man sich des Nachts aushäusig auf einen Spontantripper befindet, wo und mit wem der stattfindet. Diese erweiterte Meldepflicht dient nur dem Schutz des Bürgers und dem Erhalt seiner Freiheit, damit man ihn finden kann, wenn er dringend von der Allgemeinheit benötigt wird, bzw. seine Freiheit bedroht sein könnte, um ihn effektiv schützen zu können.

Etwaige Zuwiderhandlungen werden zunächst mit Ordnungsgeldern belegt. Im Wiederholungsfall kann ein Verstoß gegen diese Pflicht dann ein Straftatbestand werden. Bei notorischen Nichtmeldern droht die zwangsweise Realisierung der bürgerlichen Freiheiten in sogenannten Gefängnissen, die von jeglicher Meldepflicht befreit sind. Hier kann ein Meldepflichtverweigerer dann die staatliche Vorstellung von Freiheit in vollen Zügen genießen.