Projekt:Bürokratenspiel/2. Runde/Organe/Spielleiter/Anträge

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Spielleiter §§ Anträge an den Spielleiter §§ Wartenummern ziehen §§ Geschäftsordnung §§ Wahlbüro

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Wichtiger Hinweis:

Runde 2 ist beendet und wurde geschlossen. Gewonnen hat kein Kamel.

Hier können Anträge an den Spielleiter gestellt werden.
Anträge werden nur bearbeitet, wenn der Antragsteller über eine aufgerufene Wartenummer verfügt!

Antragsformulare findet man hier.

Nr. SP-1 vom 29.11.2006: Antrag auf verbindliche Regelauslegung[<small>bearbeiten</small>]

Antrag

Adressat: Spielleiter


Antragsnummer:
29-Nov-2006-Mthk-Spllt-1
Wartenummer 001

Antragsgegenstand:

Euer Ehren!
Ich bitte gem. § 14 (a) der Spielregeln um eine verbindliche Regelauslegung des § 11 Absatz (a).

Begründung:

Es geht nicht klar hervor, ob durch eine Delegation auch das Recht Anträge zu stellen, das durch § 3 Absätze b und c vom Aufsichtsrat erlangt werden kann, delegiert werden darf, und wenn ja, insbesondere ob dann das Einzelkamel, an welches dieses Recht Anträge stellen zu dürfen delegiert wurde, im Namen des delegierenden Kamels bei beliebigen Organen beliebige Anträge gemäss der Spielregeln stellen darf.

Desweiteren bleibt die Frage offen, ob das delegierende Einzelkamel oder Organ generell das delegierte Recht oder die delegierte Befugnis verliert, da dieses bzw. diese ja an ein anderes Einzelkamel oder Organ übergeht.

Die Beantwortung dieser Fragen ist auch nötig im Sinne des Antrags Nr. 29 (allg). Möglicherweise müsste das Begehren des Antragstellers schon aus dem Grund abgewiesen werden, weil das Recht Anträge zu stellen gar nicht an einen Beamten weitergegeben werden kann. Falls doch, dann würde dies die Kommunikation zwischen dem Einzelkamel, nun seiner Möglichkeit Anträge zu stellen beraubt, und dem Beamten erheblich erschweren, weshalb möglicherweise wegen § 0 die Schaffung eines Beamtenpostens wie in Antrag Nr. 29 gewünscht gar nicht durchführbar ist.

Unterschrift, Datum: Hochachtungsvoll: Mathekamel 18:47, 29. Nov 2006 (CET)

Anlagen: Die Wartenummer wurde mir zugeteilt aufgrund der Genehmigung von Antrag Nr. 29-Nov-06-Mthk-Wrtnum-1 durch den Spielleiter.
Gem. Artikel E Absatz 3 Satz 2 SPGO müssen Einzelkamele beim Stellen von Anträgen auf den vom Aufsichtsrat genehmigten Antrag auf Stellen von Anträgen verlinken: Antrag Nr. 1 (allg.)


BESCHLUSS


Beschluss zu Antrag Nr. SP-1 vom 29.11.06 (Az. 29-Nov-2006-Mthk-Spllt-1) des Spielleiters vom 29.11.2006 über das Delegationsrecht nach § 11 der Spielregeln:

§ 11 der Spielregeln ist wie folgt auszulegen:
(1) Da § 11 keine Einschränkungen hinsichtlich der angesprochenen Rechte und Befugnisse macht, kann grundsätzlich auch die Berechtigung zur Antragsstellung nach § 3 delegiert werden. Hierdurch entsteht eine offensichtliche Missbrauchsgefahr, weil durch eine Delegation der Antragsberechtigung nach § 11 das Genehmigungsverfahren nach § 3 umgangen werden kann. Es wird empfohlen, dem durch eine Ergänzung von § 11 im Verfahren nach § 4 entgegenzuwirken.
(2) Weiterhin ist es zulässig, dass ein Kamel ein anderes Kamel oder Organ ermächtigt, im Namen des delegierenden Kamels Anträge zu stellen, wobei das Vetorecht nach § 11c zu beachten ist. Diese Regelung erscheint auch sinnvoll, um z. B. Kamele mit Rechtschreibschwäche nicht unangemessen zu benachteiligen (siehe auch: Kamelrechte).
(3) Ob das delegierende Kamel das delegierte Recht während der Dauer der Delegation auch selbst ausüben kann, ist im Rahmen der Delegation zwischen den Parteien zu vereinbaren (siehe hierzu z. B. Artikel I Ziff. (3) SPGO). In Zweifelsfällen ist davon auszugehen, dass das delegierende Kamel auf die eigene Ausübung des delegierten Rechtes nicht verzichtet hat.

In diesem Sinne scheint das Anliegen aus Antrag Nr. 29 unproblematisch. Es ist allerdings zu erwähnen, dass § 11a der Spielregeln ausdrücklich ein beiderseitiges Einverständnis verlangt, mithin also kein Einzelkamel ein Recht auf die Delegation seiner Antragsbefugnis an andere Kamele ableiten kann.

Der Beschluss ist gemäß Regelauslegung nach § 14a der Spielregeln wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Bestellung zum Spielleiter durch Wahl vom 23.11.06

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mambres 21:14, 29. Nov 2006 (CET)

Bemerkungen: Der Antrag ist in vorbildlicher Weise gestellt; es konnten trotz großem Bemühens keine Formfehler festgestellt werden.


Rechtsbehelfsbelehrung: Rechtsmittel können nach Artikel H Ziff. (1) SPGO eingelegt werden.

Zur Kenntnis
genommen

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Beschluss zu Antrag Nr. SP-1 vom 29.11.06 (Az. 29-Nov-2006-Mthk-Spllt-1)

Unterschrift, Datum: Mathekamel 17:33, 1. Dez 2006 (CET)

Bemerkungen: Der Unterzeichnete dankt für die Bearbeitung.


Hinweis: Aus dieser Bestätigung können keinerlei Ansprüche auf weitere Bearbeitung abgeleitet werden, es sei denn, dass die Spielregeln bzw. eine auf diesen Vorgang anzuwendende Geschäftsordnung etwas Gegenteiliges vorschreiben.


Nr. SP-2 vom 05.12.2006[<small>bearbeiten</small>]

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 05-dez-06-Spllt-2
Wartenummer 004
Antragsgegenstand:

Euer Ehren, hiermit bitten Wir, der Aufsichtsrat, Euch, die Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter nach Eurem Ermessen ganz oder teilweise außer Kraft zu setzen und gleichzeitig eine Rüge gegen die Verfasser derselben auszusprechen.

Begründung:

Der Artikel A.2 (4) der ZPGO besagt: "(4) Die Zentralreiter sind nur ihrem Gewissen verantwortlich und an Aufträgen und Weisungen nicht gebunden." Dies bedeutet eine unterschwellige Verachtung der Weisungsbefugtheit des Spielleiters, der ja nach den Regeln sehr wohl weisungsbefugt ist, zum Beispiel im Bezug auf Auslegung von Spielregeln. Außerdem sind die Zentralreiter nach den Regeln sehr wohl an Aufträge, die der Spielleiter ihnen erteilt, gebunden, und sie sind nicht nur ihrem Gewissen verantwortlich, sondern auch dem Aufsichtsrat.

Unterschrift, Datum: Hochachtungsvoll, Wanderdüne 15:56, 5. Dez 2006 (CET)

Anlagen: Da ich diesen Antrag nicht als Privatkamel, sondern als Teil des Aufsichtsrates verfasse, ist die Verlinkung der Antragsstellungsgenehmigung nach der SPGO nicht notwendig. Die Wartenummer 004 wurde mir zugeteilt und aufgerufen, siehe Projekt:Bürokratenspiel/2.Runde/Organe/Spielleiter/Wartenummern


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung:
1. Antrag auf Außerkraftsetzung der Geschäftsordnung des Zentralrats der Paragraphenreiter

Der Antrag wird vom Spielleiter mangels Zuständigkeit zurückgewiesen. Nach § 9b der Spielregeln werden Geschäftsordnungen von den einzelnen Organen in eigener Handlung selbst beschlossen. Es gibt keine Regel, die den Spielleiter ermächtigt, Geschäftsordnungen anderer Organe außer Kraft zu setzen. Soweit der Antragsteller durch die Geschäftsordnung die Spielregeln verletzt sieht, so wird ihm empfohlen, beim Zentralrat einen entsprechenden Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung zu stellen. Wenn sich der Zentralrat weigert, durch eine entsprechende Änderung regelwidriger Abschnitte Spielregelkonformität herzustellen, kann beim Spielleiter ein Antrag auf Maßregelung nach § 14 der Spielregeln wegen Verstoßes gegen § 9b ("sofern diese weder den Spielregeln noch den unveränderlichen Rahmenregeln zuwiderlaufen") gestellt werden.

2. Antrag auf Rüge der Verfasser der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates

Der Antrag wird abgelehnt, weil ein Regelverstoß als Grundlage für eine Rüge nach § 14c der Spielregeln nicht erkennbar ist. Der Argumentation des Antragstellers kann hier nicht gefolgt werden. Aus der Tatsache, dass der Spielleiter die Kompetenz zur Auslegung von Spielregeln hat, ergibt sich keine Weisungsbefugnis gegenüber dem Zentralrat, vielmehr ist der Zentralrat nur den (ggf. vom Spielleiter ausgelegten) Spielregeln verpflichtet. Für die vom Antragsteller angeführte Behauptung, der Zentralrat sei nach den Regeln sehr wohl an Aufträge, die der Spielleiter ihnen erteilt, gebunden, findet sich kein Beleg in der aktuellen Fassung der Spielregeln. Gleiches gilt für eine Verantwortlichkeit gegenüber dem Aufsichtsrat; vielmehr enthalten die Spielregeln stattdessen konkrete Regelungen, welche Entscheidungen des Zentralrats einer Überprüfung durch den Aufsichtsrat unterliegen (vgl. z. B. § 4b).
Im übrigen hätte der Antragsteller für eine Rüge darlegen müssen, gegen wen die Rüge konkret auszusprechen ist, d. h. wen er als Verfasser der beanstandeten Geschäftsordnung ansieht.


Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 16:30, 5. Dez 2006 (CET)

Bemerkungen: Der Antrag ist formal korrekt gestellt; ein Antragstellungsbefugnisnachweis ist in der Tat für Anträge von Organen nicht erforderlich.


Rechtsmittelbelehrung: Die Ablehnung des Antrags kann nach Artikel H Abs. 1 SPGO innerhalb von 42 Stunden und 42 Minuten angefochten werden. Die Anfechtung kann innerhalb dieser Frist auch ohne eine Wartenummer erfolgen.

Nr. SP-3 vom 06.12.2006[<small>bearbeiten</small>]

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: BSP.Mmb.SP.1
Wartenummer 005
Antragsgegenstand:

Euer Ehren,
hiermit beantrage ich gemäß Artikel J Abs. 1 SPGO folgende Änderung von Artikel H Abs. 1 SPGO:

Entscheidungen des Spielleiters können binnen 42 Stunden und 42 Minuten nach Verkündung der Entscheidung von einem betroffenen Kamel oder Organ angefochten werden.

Begründung:

Der Spielleiter muss in die Lage versetzt werden, Anfechtungen von Dritten zurückweisen zu können. Wo kämen wir denn da hin, wenn jedes dahergelaufene Kamel Entscheidungen anfechten könnte, von denen es gar nicht betroffen ist.

Unterschrift, Datum: Mambres 13:18, 6. Dez 2006 (CET)

Anlagen: Die Antragstellung erfolgt durch das Organ Spielleiter, die Antragstellungsbefugnis muss deshalb nicht gemäß Artikel E Abs. 3 SPGO nachgewiesen werden.


Uneingeschraenkt-genehmigt.png

Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.


Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 13:18, 6. Dez 2006 (CET)

Bemerkungen: Die beantragte Änderung der SPGO tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.




Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann gemäß Artikel H Abs. 1 SPGO von einem betroffenen Kamel oder Organ angefochten werden.


Nr. SP-4 vom 06.12.2006[<small>bearbeiten</small>]

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: aktl-06-dez-06-16
Wartenummer 005
Antragsgegenstand:

Euer Ehren,
Hiermit beantrage ich ein Auskunftsersuchen/Gutachten des spielleiters, bezueglich des Vorganges Antrag 33 (allg.) Bildung des Organs "DD".
dieses gutachten soll auskunft geben,ob das organ "DD" mit schlaf beseelt werden kann oder nicht.

Begründung:

aufgrund der bereits verstrichenen 4 tages frist gemaess §3(b) koennte es hinzugefuegt werden. im antrag 33 wurde lediglich eine stellungnahme zur gefaelligen beachtung ergaenzt, die keine wirkliche entscheidung beinhaltet. Ich bitte daher um eine stellungnahme zur weiteren vorgehensweis zu diesem aspekt.

Unterschrift, Datum: aktenleiche 15:27, 6. Dez 2006 (CET)

Anlagen: -


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Die Wartenummer 005 ist keine gültige aufgerufene Wartenummer.
Der Nachweis der Antragstellungsberechtigung gemäß Artikel E Abs. 3 SPGO wurde nicht erbracht.


Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 15:39, 6. Dez 2006 (CET)

Bemerkungen: Zur Beachtung: Die Untätigkeit des Zentralrates in bezug auf Antrag 33 wurde vom Spielleiter im Rahmen der Verwarnungen Nr. 36 bis 38 bereits angemahnt.


Rechtsmittelbelehrung: Der Antrag kann unter Verwendung einer aufgerufenen Wartenummer jederzeit neu gestellt werden.

Nr. SP-5 vom 06.12.2006[<small>bearbeiten</small>]

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: aktl-06-dez-06-17
Wartenummer 006
Antragsgegenstand:

Euer Ehren,
Hiermit beantrage ich ein Auskunftsersuchen/Gutachten des spielleiters, bezueglich des Vorganges Antrag 33 (allg.) Bildung des Organs "DD".
dieses gutachten soll auskunft geben,ob das organ "DD" mit schlaf beseelt werden kann oder nicht.

Begründung:

aufgrund der bereits verstrichenen 4 tages frist gemaess §3(b) koennte es hinzugefuegt werden. im antrag 33 wurde lediglich eine stellungnahme zur gefaelligen beachtung ergaenzt, die keine wirkliche entscheidung beinhaltet. kann die untaetigkeit, die bereits durch den spielleiter geruegt wurde, nun nach §3(b) als zustimmung gewertet werden? Ich bitte daher um eine stellungnahme zur weiteren vorgehensweis zu diesem aspekt.

Unterschrift, Datum: aktenleiche 16:07, 6. Dez 2006 (CET)

Anlagen: ich bitte die versehentliche nutzung der wartenummer 005 zu entschuldigen.


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Der Nachweis der Antragstellungsberechtigung gemäß Artikel E Abs. 3 SPGO wurde nicht erbracht.


Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 16:26, 6. Dez 2006 (CET)

Bemerkungen: vgl. Ablehnung von Antrag SP-4


Rechtsmittelbelehrung: Die Antragsstellungsbefugnis kann zu diesem Vorgang formlos nachgereicht werden.

Nr. SP-6 vom 06.12.2006[<small>bearbeiten</small>]

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: aktl-06-dez-06-18
Wartenummer 006
Antragsgegenstand:

Euer Ehren,
Hiermit beantrage ich ein Auskunftsersuchen/Gutachten des spielleiters, bezueglich des Vorganges Antrag 33 (allg.) Bildung des Organs "DD".
dieses gutachten soll auskunft geben,ob das organ "DD" mit schlaf beseelt werden kann oder nicht.

Begründung:

aufgrund der bereits verstrichenen 4 tages frist gemaess §3(b) koennte es hinzugefuegt werden. im antrag 33 wurde lediglich eine stellungnahme zur gefaelligen beachtung ergaenzt, die keine wirkliche entscheidung beinhaltet. kann die untaetigkeit, die bereits durch den spielleiter geruegt wurde, nun nach §3(b) als zustimmung gewertet werden? Ich bitte daher um eine stellungnahme zur weiteren vorgehensweis zu diesem aspekt.

Unterschrift, Datum: aktenleiche 17:20, 6. Dez 2006 (CET)

Anlagen: fuer die antragsstellungsbefugnis, noetig gemäß Artikel E Abs. 3 SPGO siehe antrag 1.1 vom 20.nov.06


Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: BSP.Mmb.SP.2.GA/1

Thema des Gutachtens: Gültigkeit von Antrag Nr. 33 (allg.), Az. aktlaich-30-nov-16

Kurzzusammenfassung: Die beantragte Spielregelergänzung in § 8a hat noch keine Wirksamkeit erlangt. Eine Entscheidung des Zentralrates ist kurzfristig herbeizuführen.

Bearbeitendes Organ: Spielleiter

Ausführlicher Gutachtentext:
Sehr geehrte aktenleiche,
zum Vortrag des Antragstellers wird wie folgt Stellung genommen:

  • Zum Bearbeitungsstand wird angeführt, dass bislang nur eine Stellungnahme, nicht jedoch eine Entscheidung vorliegt.
Diese Feststellung ist zutreffend. Die Stellungnahme einzelner MdZdP in Form einer Anmerkung zum Antrag stellt keine Entscheidung dar. Die Spielregeln enthalten in § 4 Abs. 1 zwar die erforderlichen Modalitäten für die Genehmigung, nicht aber für die Ablehnung des Antrags, welche auch durch die ZdPGO (außer bei Formfehlern, vgl. Art. D.1 Abs. 3 ZdPGO) nicht geregelt wird. Dennoch hätte eine Ablehnung des Antrages zumindest in der dafür erforderlichen Form erfolgen müssen (§ 0 der Spielregeln). Insofern ist auch der Satz "Eine genauere Ausführung ist deshalb nötig." aufgrund des gewählten Formulars lediglich als Anmerkung des Bearbeiters, nicht als Auflage für eine Antragserweiterung zu verstehen. Eine Entscheidung des Zentralrats (Antragsannahme mit oder ohne Auflagen bzw. Abweisung des Antrags) steht demnach aus. Diese Einschätzung war auch maßgeblich für die Aufnahme des Antrags in die Verwarnungen BSP.Mmb.Allg.11 bis BSP.Mmb.Allg.13.
  • Weiter wird die Frage aufgeworfen, ob der Antrag mangels Ablehnung durch den Zentralrat gemäß § 3b der Spielregeln wirksam geworden ist.
Die Frage ist zu verneinen, da sich § 3b der Spielregeln ausschließlich auf Anträge auf das Stellen von Anträgen bezieht. Für Anträge auf Änderung der Spielregeln nach § 4 der Spielregeln ist in der bisherigen Fassung der Spielregeln keine Frist vorgesehen.
  • Schließlich wird eine Stellungnahme zur weiteren Vorgehensweise erbeten.
Wie der vom Antragsteller vorgebrachte Fall deutlich belegt, ist die Untätigkeit des Zentralrats ein lähmender Faktor mit gravierenden Auswirkungen auf das Spielgeschehen, da ohne aktive Mitwirkung des Aufsichtsrates keine Spielregeländerung Wirksamkeit erlangen kann. In den o. g. Verwarnungen der MdZdP hat der Spielleiter deshalb bis zum 7.12. einen weiteren Zwischenbericht angefordert, um beurteilen zu können, ob der Zentralrat seine Tätigkeit in angemessenem Umfang wieder aufgenommen hat. Sollte diese Prüfung negativ ausfallen, so erwägt der Spielleiter, beim Aufsichtsrat einen Antrag nach § 6b der Spielregeln zu stellen. Falls dieser Antrag vom Aufsichtsrat negativ beschieden wird, bleibt ersatzweise das Verfahren nach § 14b gegen die einzelnen Mitglieder des Zentralrates.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 21:21, 6. Dez 2006 (CET)

Anlagen: Anlagen wurden nicht beantragt.

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: BSP.Mmb.SP.2.AM/1

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. SP-6 vom 6.12.2006

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Die Bearbeitung des Antrags erfolgte nur ausnahmsweise und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Nach Artikel E Abs. 4 SPGO ist für jeden Antrag eine eigene Wartenummer zu verwenden, mithin also die Wiederverwendung der Wartenummer von Antrag Nr. SP-5 unzulässig.
Von einer erneuten Ablehnung des Antrags aus Formfehlern wurde nur abgesehen, weil

  • gemäß Ablehnung von Antrag SP-5 auch eine formlose Nachreichung der Antragstellungsbefugnis zu diesem Antrag ausgereicht hätte, um die Bearbeitung ohne neue Wartenummer wieder aufzunehmen, und
  • zum Zeitpunkt der Bearbeitung keine weiteren Antragsteller in der Warteschlange waren.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 21:29, 6. Dez 2006 (CET)

Siehe auch: SPGO Artikel E.

Nr. SP-7 vom 7.12.2006: Zwischenbericht[<small>bearbeiten</small>]

Zwischenbericht

Vorgangsnummer/Zeichen: BSP-DEUS-SP-ZBer.ZdP.20061207

Dieser Bericht ergeht an: Spielleiter

aufgrund: Zwischenbericht Gremien

Euer Ehren Spielleiter!

Nach sorgfältiger Prüfung mehrerer Gremienvorschläge hat nur ein Vorschlag unseren hohen Anforderungen Standgehalten. Es handelt sich hierbei um ein Archivierungsgremium, ein Vorschlag für das nötige Regelwerk ist bereits eingegangen und wird in Kürze vom ZdP abgesegnet werden. Danach steht der Einrichtung des Gremiums nichts mehr im Wege. Weitere haltbare Gremienvorschläge sind nicht eingegangen

Unterschrift des Berichterstatters, Datum: i.A.: gOTT 11:01, 7. Dez 2006 (CET) MdZdP

Siehe auch: Gremienvorschlagsseite

Nr. SP-8 vom 7.12.2006: Antrag auf eine neue Unterseite für den Spielleiter[<small>bearbeiten</small>]

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: BSP.Mmb.SP.2
Wartenummer 007
Antragsgegenstand:

Euer Ehren,
hiermit beantrage ich gemäß § 13 der Spielregeln vorsorglich die Genehmigung zur Einrichtung einer neuen Unterseite "Zentralratswahl" für den Spielleiter.

Begründung:

Im Falle einer Auflösung des Zentralrats durch den Aufsichtsrat nach § 6b der Spielregeln muss der Spielleiter die Neuwahl organisieren und leiten. Dieser Prozess würde durch eine eigene Seite für die Wahlordnung und die Stimmabgaben deutlich erleichtert. Von der erteilten Genehmigung soll nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn eine Neuwahl nach § 6b der Spielregeln tatsächlich ansteht.

Unterschrift, Datum: Mambres 22:51, 7. Dez 2006 (CET)

Anlagen: Die Antragstellung erfolgt durch das Organ Spielleiter, die Antragstellungsbefugnis muss deshalb nicht gemäß Artikel E Abs. 3 SPGO nachgewiesen werden.


Uneingeschraenkt-genehmigt.png

Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.


Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 22:51, 7. Dez 2006 (CET)

Bemerkungen: Die Genehmigung wird erteilt. Die neue Seite ist ausschließlich für Vorgänge in Verbindung mit anstehenden Zentralratswahlen zu nutzen.




Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann gemäß Artikel H Abs. 1 SPGO von einem betroffenen Kamel oder Organ angefochten werden.


Anfrage Nr. 1 vom 11.12.2006[<small>bearbeiten</small>]

???

Anfrage


Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-Afrg-2006121120a-00:0A:5E:23:A6:4E


Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Geschäftsordnung des Spielleiters


Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:

Euer Ehren!
Weder in Ihrer Geschäftsordnung, noch in sonstigen Hinweisen auf den Seiten Ihres Organs, insbesondere auf dieser Seite sowie auf der Wartenummerziehungsseite, finden sich Hinweise für die korrekte Durchführen anfrageninitialer Kommunikationsvorgänge mit Ihrem Amt. Der Unterzeichner fragt aufgrunz dieser unklaren Situation höflich an, wie der Spielleiter an ihn gestellte Anfragen zu erreichen wünscht.
Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass gemäß der momentan gültigen Regeln lediglich Unklarheiten bezüglich der Spielregeln per Antrag an den Spielleiter zu richten sind (§ 14 Absatz (a)) ; in vorliegender Sache handelt es sich jedoch um eine untergeordnete Unklarheit bezüglich der Geschäftsordnung eines einzelnen Organes.


Unterschrift des Anfragenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 20:06, 11. Dez 2006 (CET)


Siehe auch: Projekt:Bürokratenspiel/2. Runde/Regeln#§ 14 Regelregeln (Absatz a)

BESCHLUSS


Beschluss BSP.Mmb.SP.3.B/1 des Spielleiters vom 12.12.2006 über die Bearbeitung von Anfragen an den Spielleiter

Lieber Kollege und Spielleiter a. D.,

Anfragen an den Spielleiter sollten ebenfalls unter Nutzung einer Wartenummer gestellt werden, damit die ordnungsgemäße Bearbeitungsreihenfolge gewahrt bleibt und alle Anliegen an den Spielleiter gleichen Bearbeitungsvoraussetzungen unterliegen. Ein Nachweis der Antragstellungsbefugnis nach Artikel E Abs. 3 SPGO ist für Anfragen nicht erforderlich. Anfragen ohne Wartenummer (wie z. B. Wzft-Afrg-2006121120a-00:0A:5E:23:A6:4E) können außer der Reihe bearbeitet werden, wenn das Antragsaufkommen es zulässt, hierauf besteht jedoch kein Anspruch.
Ob § 14a der Spielregeln auch auf Geschäftsordnungen anwendbar ist, wäre durch einen Antrag auf Spielregelauslegung beim Spielleiter zu klären.


Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: eigener Beschluss des Spielleiters

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mambres 09:17, 12. Dez 2006 (CET)


Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Nr. SP-9 vom 21.12.2006[<small>bearbeiten</small>]

Wartenummer:

009



Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: Wzft-Atrg-2006122100a-00:12:17:64:0E:7C
Antragsgegenstand:

Euer Ehren!

Hiermit beantrage ich eine Ungültigkeitserklärung aller angeblichen „Seiten des Aufsichtsrates“ in der aktuellen Runde sowie der darauf verzeichneten Vorgänge. Desweiteren wird angeregt, den Aufsichtsrat bzw. die verantwortlichen Mitglieder des Aufsichtsrates aufgrund schwerster Verstöße gegen die Rahmenregeln zu rügen oder mecklenburg-vorzupommern.

Begründung:

Zwar existiert durch die Genehmigung von Antrag Nummer 9 vom 22.11.06 (Aktenzeichen Aufsr-20061123-Atr-1) eine Erlaubnis des Spielleiters, dass der Aufsichtsrat in dieser Runde eigene Seiten anlegen darf. Zwar wird in der Genehmigung keine exakte Anweisung gegeben, unter welcher Adresse diese Seiten zu erstellen wären, doch ist die auch gar nicht vonnöten: Punkt 6 der unveränderlichen Rahmenregeln schlägt unmissverständlich vor, die entsprechende Seite sinnvollerweise unterhalb des Namensraums Projekt:Bürokratenspiel/2. Runde/Organe anzulegen (eine kanonische Adresse wäre somit Projekt:Bürokratenspiel/2. Runde/Organe/Aufsichtsrat); Punkt 7 der Rahmenregeln verbietet sogar ausdrücklich das Anlegen von Seiten außerhalb des Namensraums Projekt:Bürokratenspiel/2. Runde für Seiten, die zu dieser Runde des Bürokratenspiels gehören sollen.

Diese beiden unveränderlichen Rahmenregeln, welche bekanntermaßen noch über unseren Spielregeln stehen (Punkt 2 der Rahmenregeln) hat der Aufsichtsrat jedoch durch – möglicherweise mutwilliges – Auslassen des Leerzeichens zwischen den Adressbestandteilen 2. und Runde beim Anlegen sämtlicher Aufsichtsrats-Seiten gebrochen: Alle Aufsichtsratsseiten haben Adressen der Form Projekt:Bürokratenspiel/2.Runde/Organe/Aufsichtsrat (ohne Leerzeichen!). Die Adressen aller Aufsichtsratsseiten sind hierdurch grob irreführend, da eine eindeutige Zuordnung zur dieser Runde, welche bekanntlich auf und unterhalb von Projekt:Bürokratenspiel/2. Runde (mit Leerzeichen) gespielt wird, nicht mehr gegeben ist.

Mit anderen Worten hat der Aufsichtsrat auf Projekt:Bürokratenspiel/2.Runde/Organe/Aufsichtsrat sowie unterhalb dieser Adresse Seiten erstellt, welche sich gemäß Punkt 7 der unveränderlichen Rahmenregeln außerhalb dieser Runde des Bürokratenspiels befinden und somit keine Gültigkeit haben. Durch grob irreführende Verlinkung dieser spielfremden Seiten innerhalb dieser Spielrunde, insbesondere auf der Seite Projekt:Bürokratenspiel/2. Runde/Organe, hat der Aufsichtsrat bzw. das verantwortliche ausführende Kamel entweder mutwillig, zumindest aber grob fahrlässig gehandelt, da durch diese Verlinkung zahlreiche arglose Kamele auf besagte spielfremde Seiten gelockt wurden und dabei billigend in Kauf genommen wurde, dass durch die Aufmachung der Seite der falsche Eindruck entstand, es handele sich bei diesen Seiten um die rechtmäßigen Seiten des Aufsichtsrates. Schamlos und scheinheilig wird sogar am Ende der vorgeblichen Aufsichtsrats-Seite auf die angebliche Genehmigung der besagten Seite durch den Spielleiter verwiesen, was jedoch aus den hier dargelegten Gründen gar nicht der Fall sein kann und vom Spielleiter (zumal der Spielleiter sich bislang als ein zuverlässiger Verfechter der in § 0 ausgedrückten Werteordnung erwiesen hat, was gar nicht hoch genug geschätzt werden kann!) nach meiner Vermutung sicher nicht so gemeint gewesen sein kann.

Unterschrift, Datum: Wutzofant (✉✍) 01:13, 21. Dez 2006 (CET)

Anlagen:

  • Antragstellungsantragsgenehmigungsverlinkung gem. Artikel E Absatz 3 Satz 2 SPGO
  • Die Wartenummer 009 wurde mir zugeteilt aufgrund der Genehmigung von Antrag Nr. SP-9 (Wzft-Atrg-2006122017a-00:12:17:64:0E:7C)
  • Projekt:Bürokratenspiel#Unveränderliche Rahmenregeln. Anhand der Artikelgeschichte lässt sich nachvollziehen, dass insbesondere die hier vorgebrachten Regeln Nr. 2, 6 und 7 während dieser Runde in bezug auf die für diesen Fall maßgeblichen Regelungen bislang nicht verändert wurden.


GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung:
Der Antrag ist formal korrekt gestellt.

Der Spielleiter ist nach § 13 und § 14c der Spielregeln zuständig.

Die vom Antragsteller vorgetragenen Fakten sind zutreffend. Tatsächlich liegt ein Regelverstoß des Aufsichtsrates vor. Zusätzlich zu den vom Antragsteller vorgetragenen Gefahren bezüglich der Verwirrung anderer Kamele ist auch der Spielleiter selbst der Irreführung zum Opfer gefallen, indem er sein Bürogebäude versehentlich ebenfalls in dem vom Aufsichtsrat geschaffenen illegalen Areal eingerichtet hat. Es ist der Aufmerksamkeit des Antragstellers zu verdanken, dass dieser Fehler noch rechtzeitig korrigiert werden konnte, bevor größerer Schaden entstanden ist.
Da keine konkreten Anhaltspunkte für vorsätzliches Handeln vorliegen, wird zunächst nur von Fahrlässigkeit ausgegangen, und lediglich eine Rüge nach § 14c der Spielregeln veranlasst. Die Ungültigkeit der betroffenen Seiten wird hiermit wirksam festgestellt.

Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 09:26, 21. Dez 2006 (CET)

Bemerkungen: Hübsche Wartenummer!


Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann binnen 42 Stunden und 42 Minuten gemäß Artikel H SPGO angefochten werden.

Rügen.jpg

RÜGE

Gerügt wird hiermit: Wutzofant

Anlass der Rüge: Urkundenfälschung durch Vorlage eines ungültigen Antragstellungsbefugnisnachweises

Genauere Angaben:

In seinem Antrag Nr. SP-9 vom 21.12.2006 (Az. Wzft-Atrg-2006122100a-00:12:17:64:0E:7C) hat der Antragsteller einen Antragstellungsbefugnisnachweis beigefügt, der auf eine ungültigen Seite außerhalb der 2. Runde des Bürokratenspieles verweist. Die Ungültigkeit war dem Antragsteller bekannt, wie aus dem Antrag eindeutig hervorgeht.
Anmerkung: Die Entscheidung des Spielleiters hat dennoch bestand, weil der vorgetragene Sachverhalt ein Einschreiten des Spielleiters auch ohne Antrag erforderlich macht.

– Diese Rüge erfolgt gemäß Beschluss des Spielleiters nach § 14c der Spielregeln –

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 10:06, 21. Dez 2006 (CET)


Siehe auch: Projekt:Bürokratenspiel/2. Runde/Organe/Spielleiter/Anträge#Nr. SP-9 vom 21.12.2006

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang Rüge von Wutzofant wegen angeblicher Urkundenfälschung im Zusammenhang mit außerhalb dieser Runde gestelltem „Antrag“ Nr. SP-9 vom 21.12.2006 (Az. Wzft-Atrg-2006122100a-00:12:17:64:0E:7C) wird hiermit angefochten!

Begründung: Euer Ehren!

Ich muss mich doch sehr wundern, dass Ihr innerhalb des Spiels eine Rüge ausstellt für einen Vorgang, der offensichtlich außerhalb dieser Runde stattfand, was Euch auch bekannt war. Aus der Historie dieser Seite (welche sich aufgrunz technischer Probleme zu meinem großen Bedauern von diesem Formular aus nicht verlinken lässt) geht eindeutig hervor, dass der Unterzeichner seinen Antrag auf einer vorgeblichen „Antragsseite des Spielleiters“ einreichte. Diese Seite war jedoch zum damaligen Zeitpunkt ebenso wie die in besagtem Antrag bemängelten vorgeblichen „Seiten des Aufsichtsrates“ aufgrund den gleichen wie im obigen Antrag vorgebrachten Verstöße gegen die unveränderlichen Rahmenregeln Nr. 6 und Nr. 7 nicht Bestandteil dieser Runde, da sie unter der Adresse Projekt:Bürokratenspiel/2.Runde/Organe/Spielleiter/Anträge lagerte und somit außerhalb des für diese Runde maßgeblichen Artikelnamensraums.

Dem Spielleiter war dieser Sachverhalt offensichtlich bekannt, oder wurde ihm zumindest nach dem Lesen des Antrags Wzft-Atrg-2006122100a-00:12:17:64:0E:7C bewusst. Dieser Sachverhalt kann als erwiesen gelten, da er, in, wie man zu unterstellen geneigt sein könnte, arglistiger Täuschungsabsicht diese Seite auf ihre jetzige (nicht zu beanstandende) Position verschob. Erst nach dieser äußerst zweifelhaften Verschiebeaktion rügte er Kamel:Wutzofant wegen einer angeblich fehlenden Legitimierung seines Antrags unter Verweis auf § 14 Absatz (c). Diese Regel hat jedoch für Seiten außerhalb des Bürokratenspiels keinerlei Relevanz. Die Rüge entbehrt somit jeglicher Rechtsgrunzlage.

Der Spielleiter wird daher aufgefordert, die Rüge den Regeln entsprechend für ungültig zu erklären.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 14:28, 21. Dez 2006 (CET)

Anmerkung: Die Aktionen des Spielleiters in dieser Angelegenheit gefährden nach Ansicht des Unterzeichners die Unfreihetliche Bürokratische Grunzordnung des Bürokratenspiels. Der Unterzeichner behält sich daher weitere Schritte vor. Das mit den weiteren Schritten gilt insbesondere für den gleich anstehenden Gang zur Toilette.

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Anfechtung

Der Vorgang Anfechtung der Rüge von Wutzofant wegen angeblicher Urkundenfälschung im Zusammenhang mit außerhalb dieser Runde gestelltem „Antrag“ Nr. SP-9 vom 21.12.2006 (Az. Wzft-Atrg-2006122100a-00:12:17:64:0E:7C) wird hiermit angefochten!

Begründung: Euer Ehren Spielleiter!
Ein Link auf die Versionsgeschichte dieser Seite lässt sich sehr wohl in dieses Antragsformular integrieren. Die Argumentation des Wutzofanten weist somit einen Mangel auf, ja täuscht sogar falsche Tatsachen wie technische Probleme vor; kurz sie ist unvereinbar mit dem §0 der Spielregeln und wird deshalb angefochten.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Hochachtungsvoll: Mathekamel 17:02, 21. Dez 2006 (CET)

Anmerkung: Hintergrunz

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Anfechtung

Der Vorgang Anfechtung der Anfechtung der Rüge von Wutzofant wegen angeblicher Urkundenfälschung im Zusammenhang mit außerhalb dieser Runde gestelltem „Antrag“ Nr. SP-9 vom 21.12.2006 (Az. Wzft-Atrg-2006122100a-00:12:17:64:0E:7C) durch Mathekamel am 21. Dez 2006 wird hiermit angefochten!

Begründung: Wutzofant (✉✍) 17:11, 21. Dez 2006 (CET)


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: siehe Quelltext der Seite

Anmerkung: {{{4}}}

UNGÜLTIG

Ungültigkeitserklärung



Dieser Vorgang wird für ungültig erklärt.

Begründung:
Sehr geehrter Wutzofant!
Die Anfechtung der Anfechtung der Anfechtung der Rüge von Wutzofant wegen angeblicher Urkundenfälschung im Zusammenhang mit außerhalb dieser Runde gestelltem „Antrag“ Nr. SP-9 vom 21.12.2006 (Az. Wzft-Atrg-2006122100a-00:12:17:64:0E:7C) durch Wutzofant am 21. Dez 2006 ist ungültig. "Wutzofant (✉✍) 17:11, 21. Dez 2006 (CET)" ist als Begründung nicht ausreichend.

Ausführendes Organ: Kamel:Mathekamel

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mit freundlichem Mööeppen: Mathekamel 17:34, 21. Dez 2006 (CET)

Bemerkungen: -keine-


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: BSP.Mmb.SP.4.F/1

Bearbeitendes Organ: Spielleiter

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Die Rüge von Wutzofant ist gemäß Artikel H Abs. 1 SPGO vom Betroffenen wirksam angefochten worden.
Die Frage der Verlinkung der Versionshistorie ist für die Gültigkeit der Anfechtung unerheblich. Sie mag bei der Entscheidung über den Substanzgehalt der Anfechtung abgewogen werden. Der Spielleiter wird hierzu gemäß Artikel H Abs. 3 SPGO ein Gutachten beim Zentralrat der Paragraphenreiter einholen. Einstweilen bleibt die Rüge gemäß Artikel H Abs. 2 SPGO rechtskräftig.
Es wird darauf hingewiesen, dass es unbeteiligten Dritten nicht zusteht, über die Gültigkeit der Anfechtung von Spielleiterentscheidungen zu befinden. Die Anfechtung der Anfechtung wird deshalb hiermit für ungültig erklärt; ebenso die Anfechtung der Anfechtung der Anfechtung sowie die Ungültigkeitserklärung der Anfechtung der Anfechtung der Anfechtung, obwohl diese - wie oben ausgeführt - in der Tat ungültig ist.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 19:41, 21. Dez 2006 (CET)

Zur Erledigung!

Anweisung


Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-Atrg-2006122100a-00:12:17:64:0E:7C-anw02

Diese Anweisung ergeht an: Kamel:Wutzofant

Hiermit wird folgendes angewiesen:
Kamel:Wutzofant wird angewiesen, sich den Wikipedia-Seitenabschnitt wikipedia:de:Hilfe:Vorlagen#Problem: Gleichheitszeichen in Parametern zu Gemüte zu führen.

Weitere Bemerkungen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

— Diese Anweisung wurde erteilt durch den Aufsichtsrat aufgrund der mangelnden Wikisyntax-Kenntnisse von Kamel:Wutzofant gemäß Gutdünken —

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Three Of Twelve 13:10, 31. Dez 2006 (CET)



Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Nr. SP-10 vom 03.01.2007[<small>bearbeiten</small>]

Wartenummer:

012



Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: SP-10-03/12-0x0222-WN-12
Antragsgegenstand:

Euer Ehren,
hiermit beantragt der Antragsteller eine Anlegungsbefugnis für die Seite Vorlage:Bürokratenspiel/Vorlagen/2. Runde/Navi-AR (oder einer Vorlage mit abweichendem, vom Spielleiter zu bestimmenden Titel), welche eine Aufsichtsratsseitennavigationsleiste ähnlich Vorlage:Bürokratenspiel/Vorlagen/2. Runde/Navi-SP und Vorlage:Bürokratenspiel/Vorlagen/2. Runde/Navi-ZdP enthalten soll.

Begründung:

Zur technischen Gleichberechtigung aller drei Hauptorgane sowie zur leichteren Navigation für alle Kamele ist das Anlegen der Navigationsvorlage für den Aufsichtsrat zur Einbindung auf dessen offiziellen Seiten unabdingbar. Sollte der Spielleiter die Meinung vertreten, dass nur ein anerkanntes Mitglied des Aufsichtsrates diese Seite anlegen darf, und die Frage um die Berechtigung meiner Ergreifung des Postens des Aufsichtsratsvorsitzenden bislang ungeklärt ist, bitte ich weiterhin, ein Kamel zu bevollmächtigen1, dies trotzdem zu tun, sofern kein Kamel bis dahin legitim Mitglied des Aufsichtsrates geworden ist.

Unterschrift, Datum: Three Of Twelve 14:31, 3. Jan 2007 (CET)

Anlagen: Da die Frage um die Berechtigung meiner Ergreifung des Postens des Aufsichtsratsvorsitzenden bislang ungeklärt ist, stelle ich diesen Antrag als Einzelkamel. Gemäß Artikel E (3) der Geschäftsordnung des Spielleiters (SPGO) ist dazu ein Verweis auf die vom Aufsichtsrat genehmigte Antragstellungsbefugnis des Kamels erforderlich. Diese Befugnis ist auf der Seite Projekt:Bürokratenspiel/2. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Anträge#Antrag Nr. 4 vom 30. Dezember 2006: Antrag auf Stellen von Anträgen vorzufinden.

Erläuterungen
1Dazu wäre die Erstellung eines Formblattes "Vollmacht" eventuell wünschenswert.


Uneingeschraenkt-genehmigt.png

Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.


Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 21:12, 3. Jan 2007 (CET)

Bemerkungen: Der Antrag ist formal korrekt gestellt.
Die beantragte Seite ist nützlich und für die Navigation im Spiel sinnvoll. Es wird ausdrücklich befürwortet, diese Seite anzulegen. Weder die Spielregeln noch die ArGO enthalten Beschränkungen, die das Anlegen von Seiten und Vorlagen ausschließlich für Organmitglieder zulassen, so dass auch der Anlage durch ein Einzelkamel nichts im Wege steht.




Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittel nach Artikel H SPGO sind zulässig.


Nr. SP-11 vom 12.1.2007: Abhaltung der Abstimmung über Rundenverlängerung[<small>bearbeiten</small>]

Wartenummer:

013



 EILT!

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 12-Jan-07-Mthk-Spllt-11
Antragsgegenstand:

Euer Ehren Spielleiter Mambres!
Laut Punkt 10 der unveränderlichen Rahmenregeln endet eine Spielrunde nach maximal 8 Wochen. Da diese 8 Wochen in Kürze beendet sein werden, beantrage ich, dass der Spielleiter die dort genannte Abstimmung einleitet.


Begründung:

Der vorbenannte Punkt der Rahmenregeln lässt die genauen Formalitäten offen. Es besteht offensichtlich ein Spielraum in der Interpretation. Da deshalb die Spielregeln und insbesondere der § 0 unmittelbar gelten, wende ich mich nun an Euch, hochgeschätzter Spielleiter. Das Organ Spielleiter wurde als passend befunden, zur ordentlichen Durchführung der Abstimmung Sorge zu tragen. Euer Ehren wird deshalb gebeten, die Abstimmung einzuleiten. Sollte der Spielleiter eine Nicht-Zuständigkeit für das vorgebrachte Anliegen feststellen, so wird er höflich gebeten, die dafür zuständige Stelle zu benennen und dieser Anweisungen für das weitere Vorgehen zu erteilen oder überbringen zu lassen.

Unterschrift, Datum: Hochachtungsvoll: Mathekamel 12:41, 12. Jan 2007 (CET)

Anlagen: Die Wartenummer wurde mir zugeteilt aufgrund der Genehmigung von Antrag Nr. 11-Jan-07-Mthk-Wrtnum-15 durch den Spielleiter.
Gem. Artikel E Absatz 3 Satz 2 SPGO müssen Einzelkamele beim Stellen von Anträgen auf den vom Aufsichtsrat genehmigten Antrag auf Stellen von Anträgen verlinken: Antrag Nr. 1 (allg.)


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Der Antrag ist formal korrekt gestellt.
Dennoch ist der Antrag nach eingehender Prüfung auf der Grundlage der folgenden Entscheidungsgründe abzulehnen:

  • Der Spielleiter ist nicht zuständig.
    • Abstimmungen nach § 10 URR sind außerhalb des Spiels durchzuführen. Sie sind daher unabhängig von den innerhalb des Spiels eingerichteten Organen und Posten.
    • § 10 URR enthält keine Bestimmungen darüber, wer die entsprechende Abstimmung einzuleiten hat. Eine Abstimmung nach § 10 URR kann daher von einem beliebigen Kamel auf einer Seite außerhalb des Spiels eingeleitet werden. Dies könnte z. B. eine Diskussionsseite sein.
  • Nach den obigen Ausführungen könnte der Spielleiter dennoch in seiner Eigenschaft als mitspielendes Kamel eine Abstimmung nach § 10 URR einleiten. Hiervon wird aus folgenden Gründen Abstand genommen:
    • Angesichts der verfahrenen Situation mit überwiegend handlungsunfähigen Hauptorganen bzw. einem Aufsichtsrat, dessen rechtmäßige Wahl ungeklärt in Zweifel steht, erscheint eine rasche Beendigung der Runde und der Start einer 3. Runde, in welcher neue Organe ordnungsgemäß gebildet werden, geboten.
    • Der Erfolg der Abstimmung erscheint überdies fraglich, da innerhalb von drei Tagen sechs Kamele dem Antrag zustimmen müssten, was bei der derzeitigen Spieleraktivität zu bezweifeln ist.
    • Nach Ansicht des Spielleiters droht zudem ohnehin ein vorzeitiges Rundenende nach § 15b der Spielregeln, sobald ein Kamel den Spielleiter auf die aktuelle Situation aufmerksam macht.

Es steht dem Antragsteller frei, selbst eine Abstimmung nach § 10 URR außerhalb der Spielrunde einzuleiten. Aus den o. a. Gründen wird jedoch der Beginn einer neuen Runde dringlich empfohlen.


Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 21:36, 12. Jan 2007 (CET)

Bemerkungen: Der Countdown läuft.


Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann nach Artikel H SPGO Einspruch eingelegt werden.

Nr. SP-12 vom 13.1.2007: Antrag auf Interpretation der Regeln bezüglich der Bezeichnungen "wieder" und "noch"[<small>bearbeiten</small>]

Wartenummer:

014



 EILT!

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 42
Antragsgegenstand:


Euer Ehren! Hiermit beantrage ich eine Auslegung der Spielregeln durch den Spielleiter dahin gehend, dass zukünftig bei der Interpretation von Spielregeln, Geschäftsordnungen und anderer bürokratischer Regeln die beiden Wörter "wieder" und "noch" gleichbedeutend sind.


Begründung:

Durch die Regelung würde die derzeitige Lähmung des Spiels voraussichtlich aufgehoben. Darüber hinaus bestehen keine regelmäßigen Hindernisse, da dem Spielleiter eine Auslegung von Regeln gestattet ist, diese sogar erwünscht ist, und weil nirgends steht, dass Regeln in jedem Fall streng nach der deutschen Sprache zu interpretieren seien. Durch die über diesen Antrag erfolgenden Definition der verwendeten Sprache - nämlich deutsch mit der Ausnahme, dass die Wörter "wieder" und "noch" gleichbedeutend sind -, wird erstmals die bürokratische Sprache festgelegt.


Unterschrift, Datum: Kruemelmo 00:21, 13. Jan 2007 (CET)

Anlagen: Zugeteilte Wartenummer 14, Genehmigter Antrag auf das Stellen von Anträgen



Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Der Antrag ist formal korrekt gestellt.
Er ist jedoch in der Sache abzulehnen, weil § 14a der Spielregeln den Spielleiter ausschließlich ermächtigt, die Spielregeln bei Unklarheiten auszulegen. Über die Bedeutung der Wörter "wieder" und "noch" besteht an sich keine Unklarheit.
Es gibt keine Grundlage für den Spielleiter, Spielregeln nach Belieben umzudeuten, um andere Ziele zu verfolgen als die Ausräumung von Zweifeln über die korrekte Anwendung der Spielregeln. Wo kämen wir da auch hin, wenn der Spielleiter Begriffe in den Spielregeln nach Belieben umdeuten könnte: Dann könnte er z. B. entscheiden, dass die Formulierung kein Kamel in § 15c der Spielregeln als kein Kamel außer dem Spielleiter zu lesen ist, und sich auf diese Weise unter Umgehung des ordnungsgemäßen Rechtsweges über die Rundensiegerernennnungskonferenz den Spielsieg zuschustern.


Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 18:59, 13. Jan 2007 (CET)

Bemerkungen: Das wäre ja doch zu einfach.


Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann nach Artikel H SPGO angefochten werden.

Mitteilung Nr. Aufl-002 vom 14.01.2007[<small>bearbeiten</small>]

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: Aufl-002

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Projekt:Bürokratenspiel/2. Runde/Organe/Spielleiter/Wartenummern# Nr. WN-19 vom 13.01.2006: Wartenummer für Jan.ndl

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Wie in der Erläuterung der Wartenummerngenehmigung angemerkt, teile ich dem Spielleiter mit, dass eine ausweglose Spielsituation vorliegt und somit die aktuelle Runde beendet werden müsste.
Begründung:
Alle Organe sind nur teilweise besetzt oder mit Spielern besetzt, die nicht handeln oder deren Posten so stark umstritten sind, dass jede ihrer Handlungen angefechtet und die Anfechtung wieder angefechtet wird. In Bezug dessen stelle ich fest, dass eine ausweglose Spielsituation vorliegt und teile dies dem Spielleiter mit. Ich bitte um genaue Prüfung meiner Mitteilung, da sie das Ende dieser Runde bedeuten kann.
Auf meinen beantragten Antrag verzichte ich nach Belehrung durch den Spielleiter, dass für diesen Zweck eine Mitteilung ausreicht. Wartenummer 016 kann also hiermit offengelassen werden.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: -Jan.ndl 15:06, 14. Jan 2007 (CET)

Siehe auch: Siehe Bezugname auf

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: BSP.Mmb.SP.5.F/1

Bearbeitendes Organ: Spielleiter

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Der Spielleiter wurde entsprechend § 15b der Spielregeln darauf aufmerksam gemacht, dass das Zusammenwirken von Spielregeln und der Zusammensetzung der einzelnen Organe (vakante Positionen) keine weitere Regeländerung mehr erlaubt.
Der zugrundeliegende Sachverhalt wurde mit folgendem Ergebnis geprüft:

  1. Regeländerungen erfordern nach § 4 der Spielregeln die Mitwirkung von mindestens zwei Mitgliedern des Zentralrates der Paragraphenreiter.
  2. Der Zentralrat hat zurzeit nur zwei Mitglieder, die bereits seit Wochen inaktiv sind. Unzählige Anträge an den Zentralrat sind seit geraumer Zeit unbearbeitet. Es ist davon auszugehen, dass der Zentralrat faktisch nicht besetzt und damit handlungsunfähig ist.
  3. Ein Verfahren zur Auflösung und Neuwahl des Zentralrates wurde eingeleitet, scheitert jedoch bisher an der nach § 6b der Spielregeln erforderlichen Genehmigung durch den Aufsichtsrat.
  4. Nach dem Rücktritt aller Mitglieder des Aufsichtsrat ist kein Verfahren zu einer Neubesetzung geregelt. Die zwischenzeitlich erfolgte Amstergreifung durch zwei Kamele muss nach Ansicht der Spielleitung als nicht regelkonform eingeschätzt werden.
  5. In der Folge ist auch der Aufsichtsrat handlungsunfähig.
  6. Eine Auflösung des Aufsichtsrates zwecks Neuwahl wäre nur durch den Zentralrat möglich, der seinerseits handlungsunfähig ist.
  7. Das Verfahren der dringlichkeitsgebotenen Stimmsubstition nach § 10 der Spielregeln greift nur für bereits ordnungsgemäß eingeleitete Abstimmungen und ist daher zur Lösung der Problemstellung nicht ausreichend geeignet.
  8. Überdies erscheinen derzeit nicht ausreichend aktive Kamele am Spiel teilzunehmen, um die Hauptorgane voll zu besetzen.

Im Ergebnis wird festgestellt, dass die Voraussetzung für ein vorzeitiges Spielende nach § 15b der Spielregeln erfüllt sind.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 17:07, 14. Jan 2007 (CET)