Projekt:Bürokratenspiel/9. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Chill-Out-Lounge: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 16. November 2010, 19:50 Uhr

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<choose><option>§0: Alles muss seine Ordnung haben!</option><option>§0: Alles muss seine Ordnung haben!</option><option>Bürokratenspiel – Das trendy Game! Schicke jetzt "Antrag auf die Bürokraten-App für meinen Eipott" an die 76-c/3f-G049!</option></choose>

Büroklammer.png
Antrag

Vorgangsnummer: INTERN 01

Adressat: Aufsichtsrat

Antragsgegenstand: Werter Kollege
Ich beantrage hiermit folgende Änderungen an ihrer Ehrenwerten GENIALITÄT

* Geistesblitz d wird neu zum Geistesblitz e
* Geistesblitz d lautet neu: "Jede Vorbringung hat mindestens 100 Worte (ohne Vorlagentext) zu beinhalten, die in vollständigen, sinnvollen sätzen gegliedert sein müssen. Füllt eine Vorbringung nicht 100 Worte, kann der Rest mit Huldigungen an den Aufsichstsrat gefüllt werden.

Begründung: Es erschein mit, als ob unsere Geschäftordnung noch eine bürokratische Hürde mehr vertragen könnte, wenn sie mal die Gerschäftsordnung des Zentralrats ansehen, da haben wir noch einiges aufzuholen.

Unterschrift, Datum: BuffaloBill 17:36, 15. Nov. 2010 (NNZ)

Schach.jpg
Stellungnahme

Vorgangsnummer: INTERN 02

Adressat: Kollege Buffalo Bill

Bezugnahme auf Vorgang: INTERN 01

Stellungnahme: Werter Kollege,
In der Tat liegen wir hinter dem Zentralrat in Sachen Geschäftsordnung zurück. Ihr Vorschlag scheint mir eine sehr kreative Ergänzung unserer GO zu sein. Ich denke, wir sollten zunächst einen in größerem Maße erweiterten Entwurf der GO ausarbeiten, bevor wir die Änderung vollziehen.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 18:04, 15. Nov. 2010 (NNZ)

Wurfparabel.gif
Entwurf

Vorgangsnummer: INTERN 03

Titel: Geschäftsordnung Eines Neuen, Innovativen Aufsichtsrates Leistungsfähiger, Intelligenter, Tatkräftiger, Ästimierter Teilnehmer (GENIALITÄT)

Entwurfstext:

§ 1: Grundsätzliches

(a) Es gilt die Corporate Identity des Aufsichtsrates. Dort sind unter anderem die Vergabe organinterner Ämter und die Bearbeitungsweise bestimmter Vorgänge geregelt.
(b) Die Corporate Identity und diese Geschäftsordnung können jederzeit durch Mehrheitsbeschluss des Aufsichtsrates geändert, ersetzt oder außer Kraft gesetzt werden.

§ 2: Vorgänge

§ 2.1: Vorbringungen
(a) Als Vorbringungen gelten sämtliche an den Aufsichtsrat gerichteten Vorgänge, die von Nichtmitgliedern ausgeführt werden. Des Weiteren gelten jene Vorgänge von Mitgliedern als Vorbringungen, die nicht zur organinternen Organisation dienen.
(b) Vorbringungen an den Aufsichtsrat sind auf dessen Vorgangsseite zu stellen.
(c) Für jede Angelegenheit ist eine separate Akte zu erstellen. Der Aktentitel folgt dem Format: X · Y – Z, wobei
1. X einer gültigen Aktennummer entspricht
2. Y der Tagesdifferenz zwischen dem 100. Geburtstag des Aktenerstellers und dem Datum der Akteneröffnung entspricht
3. Z einem eindeutigen Betreff entspricht.
(d) Eine gültige Aktennumer hat folgende Bedingungen zu erfüllen:
1. Sie wurde noch nicht verwendet.
2. Sie ist eine natürliche Zahl.
3. Sie ist nicht größer als das Zehnfache der höchsten verwendeten Aktennummer.
4. Ihr Querprodukt ist größer als ihre Quersumme.
5. Ihr Querprodukt ist nicht größer als das Doppelte ihrer Quersumme.
(e) Vorgänge in Vorbringungsakten haben eine eindeutige, gültige Vorgangsnummer zu tragen. Eine gültige Vorgangsnummer folgt dem Format: WXYZ, wobei
1. W den dritten Buchstaben des Aktenbetreffs darstellt
2. X ein beliebiges Unicode-Zeichen darstellt, mit Ausnahme der Ziffern 0-9 und der Buchstaben A-Z bzw. a-z
3. Y einen innerhalb der Akte rückläufigen Großbuchstaben darstellt, beginnend bei Z
4. Z eine innerhalb der Akte fortlaufende Primzahl darstellt, beginnend bei 2
(f) Besitzt der Wochentag, an dem der Vorgang durchgeführt wird, mehr als 9 Buchstaben, so sind die Bestandteile Y und Z in der Vorgangsnummer zu vertauschen. Besitzt der Wochentag weniger als 7 Buchstaben, so sind die Bestandteile W und Y zu vertauschen.
(g) Jede Vorbringung hat in den Feldern Inhalt, Begründung und Bemerkung zusammen mindestens 100 Worte zu beinhalten, die in vollständigen, grammatisch korrekten und inhaltlich sinnvollen Sätzen gegliedert sein müssen. Füllt eine Vorbringung nicht 100 Worte, kann die Differenz mit Huldigungen an den Aufsichtsrat gefüllt werden. Dabei ist eine Bezugnahme auf die Corporate Identity des Aufsichtsrates möglich.
§ 2.2: Interne Vorgänge
(a) Als interne Vorgänge gelten alle Vorgänge von Mitgliedern des Aufsichtsrates, die der organinternen Organisation dienen, insbesondere Beratungen und Beschlüsse, die außerhalb von Vorbringungsakten geschehen.
(b) Für interne Vorgänge begeben sich die Mitglieder des Aufsichtsrates in die extraweichen Polstermöbel der Chill-Out-Lounge, wo ein ordentliches Arbeitsklima inklusive kühler Getränke und Massagen herrscht.
(c) Die Mitglieder des Aufsichtsrates richten nach eigener Entscheidung separate Akten mit eindeutigen Aktennummern für interne Vorgänge ein.
(d) Interne Vorgänge haben eine eindeutige Vorgangsnummer zu tragen, die mindestens aus der Aktennummer und dem Wort "intern" bestehen.

§ 3: Rechtsmittel

(a) Als Rechtsmittel gegen Vorgänge des Aufsichtsrates gelten Anfechtungen und Beschwerden.
(b) Verstößt die Form eines Vorgangs des Aufsichtsrates gegen dessen Geschäftsordnung, so ist als Rechtsmittel gegen diesen Vorgang die Beschwerde zu verwenden.
(c) Verstößt die Form eines Vorgangs des Aufsichtsrates gegen die Spielregeln, so ist als Rechtsmittel gegen diesen Vorgang die Anfechtung zu verwenden.
(d) Verstößt die Form eines Vorgangs des Aufsichtsrates gegen dessen Geschäftsordnung und gegen die Spielregeln, so ist dies in einer Mitteilung, die namentlich an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates gerichtet ist, zu erläutern. Dieser entscheidet daraufhin, welche Art von Rechtsmittel einelegt werden darf.
(e) Verstößt ein Vorgang des Aufsichtsrates inhaltlich gegen dessen Geschäftsordnung, so ist als Rechtsmittel gegen diesen Vorgang die Anfechtung zu verwenden.
(f) Verstößt ein Vorgang des Aufsichtsrates inhaltlich gegen die Spielregeln, so ist als Rechtsmittel gegen diesen Vorgang die Beschwerde zu verwenden.
(g) Verstößt ein Vorgang des Aufsichtsrates inhaltlich sowohl gegen dessen Geschäftsordnung als auch gegen die Spielregeln, so ist dies in einer namentlichen Mitteilung an ein nicht-vorsitzendes Mitglied zu erläutern. Dieses entscheidet daraufhin, welche Art von Rechtsmittel eingelegt werden darf.
(h) Verstößt ein Vorgang des Aufsichtsrates sowohl inhaltlich als auch formell gegen dessen Geschäftsordnung, so ist eine Anfrage an den Aufsichtsrat zu stellen, welche Art von Rechtsmittel eingelegt werden darf. Die Vorgangsnummer einer solchen Anfrage muss als Trennzeichen gemäß § 2.1 (e) Punkt 2 ein Multiplikationszeichen (×) besitzen.
(i) Verstößt ein Vorgang des Aufsichtsrates sowohl inhaltlich als auch formell gegen die Spielregeln, so ist eine Anfrage an den Aufsichtsrat zu stellen, welche Art von Rechtsmittel eingelegt werden darf. Die Vorgangsnummer einer solchen Anfrage muss als Trennzeichen gemäß § 2.1 (e) Punkt 2 ein Divisionszeichen (÷) besitzen.
(j) Verstößt ein Vorgang des Aufsichtsrates inhaltlich gegen dessen Geschäftsordnung und formell gegen die Spielregeln, oder formell gegen die Geschäftsordnung und inhaltlich gegen die Spielregeln, so ist eine Anfrage an den Aufsichtsrat zu stellen, welche Art von Rechtsmittel eingelegt werden darf. Für eine solche Anfrage ist eine gesonderte Akte zu erstellen.
(k) Verstößt ein Vorgang des Aufsichtsrates inhaltlich und formell gegen dessen Geschäftsordnung und dazu inhaltlich gegen die Spielregeln, oder inhaltlich und formell gegen die Geschäftsordnung und dazu formell gegen die Spielregeln, oder inhaltlich gegen die Geschäftsordnung und dazu inhaltlich und formell gegen die Spielregeln, oder formell gegen die Geschäftsordnung und dazu inhaltlich und formell gegen die Spielregeln, so gehen Sie bitte in den Keller und schlagen Sie sich mit einem Hammer auf den Kopf. Falls Sie keinen Keller besitzen, stellen Sie eine Anfrage an den Aufsichtsrat. Falls Sie keinen Hammer haben, machen Sie dem Zentralrat eine Mitteilung. Falls Sie keinen Kopf haben, fordern Sie beim Spielleiter eine Rüge Ihres Scharfrichters wegen Verstoß gegen § 10 (c) der Spielregeln.
(l) Über Anfragen an den Aufsichtsrat gemäß (h), (i) oder (j) wird per Abstimmung der Mitglieder entschieden.

Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat

Letzte Bearbeitung: Kamelokronf 19:12, 16. Nov. 2010 (NNZ)