Projekt:Bürokratenspiel/9. Runde/Organe/Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik/Öffentlichkeitsarbeit

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Geschäftsordnung des Institutes zur Veranschaulichung von Parteipolitik[<small>bearbeiten</small>]

1. Parteiorgane

(a) Die Parteiorgane sind Unterorgane des Institutes gemäß § 3.2 der Spielregeln.
(b) Erstes Parteiorgan ist der Institutsleiter mit einem Mitglied.
(c) Zweites Parteiorgan ist das Sekretariat mit ein bis zwei Mitgliedern.
(d) Drittes Parteiorgan ist der Parteivorstand mit ein bis drei Mitgliedern.
(e) Viertes Parteiorgan ist der Parteiausschuss mit ein bis drei Mitgliedern.
(f) Jedes Mitglied des Institutes kann zu Parteiorganen beitreten.
(g) Der Beitritt zu einem Parteiorgan ist als Maßnahme auf der Seite des Parteiorgans zu veröffentlichen.
(h) Der Institutsleiter darf nicht Mitglied des Parteivorstandes sein.
(i) Der Beitritt zum Parteivorstand oder zum Parteiausschuss ist einem Mitglied nicht gestattet, wenn sich dadurch für diese beiden Organe die gleiche Besetzung ergäbe.
(j) Jedes Parteiorgan soll nach dessen vollständiger Konstituierung ein Wahlprogramm erlassen, welches keine Geschäftsordnung darstellt, aber öffentlichkeitswirksam die wichtigsten Punkte und Grundsätze des Parteiorgans zusammenfasst.

2. Vorgänge

(a) Vorgänge, die an ein Parteiorgan gerichtet sind, sind auf dessen Seite vorzunehmen. Sämtliche Vorgänge sind mit einer eindeutigen zehnstelligen Nummer zu versehen, in der keine Ziffer mehrmals vorkommt.
(b) Abstimmungen und Beschlüsse innerhalb des Institutes ohne direkten Adressaten sind auf der allgemeinen Vorgangsseite des Instituts zur Veranschaulichung von Parteipolitik vorzunehmen. Diskussion oder interne Meinungsbildung kann im Diskussionsraum des Organs stattfinden.
(c) Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Institutsleiters, des Vorsitzenden oder des Sekretariates werden durch das Sekretariat bearbeitet.
(d) Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Parteivorstandes oder des Parteiausschusses können vom Institutsleiter oder vom Parteiausschuss bearbeitet werden.

3. Vorsitz

(a) Der Vorsitzende kann erst bestimmt werden, wenn alle vier Parteiorgane besetzt sind.
(b) Zur Bestimmung des Vorsitzenden schlägt der Institutsleiter einen Kandidaten vor, welcher Mitglied des Parteivorstandes sein muss.
(c) Ist ein Kandidat vorgeschlagen, hat das Sekretariat binnen zwei Tagen die Beglaubigung des Kandidaten bei einem der Hauptorgane zu beantragen.
(d) Kommt das Sekretariat seiner Pflicht innerhalb der vorgegebenen Frist nicht nach, so hat der Institutsleiter die Beglaubigung zu beantragen.
(e) Wird ein Beglaubigungsantrag vom zuständigen Hauptorgan nicht binnen zwei Tagen bearbeitet, so kann die Beglaubigung durch einen beliebigen Spielteilnehmer vorgenommen werden.
(f) Der Parteiausschuss kann einen beglaubigten Kandidaten mit einfacher Mehrheit zum Vorsitzenden wählen.

4. Auflösung

(a) Das Institut kann erst aufgelöst werden, wenn der Vorsitzende bestimmt ist und jedes der Parteiorgane ein Wahlprogramm erlassen hat.
(b) Zur Auflösung muss der Vorsitzende das Sekretariat anweisen, bei einem oder mehreren der Hauptorgane anzufragen, ob die Auflösung begrüßt würde.
(c) Nach Erhalt einer positiven Antwort hat der Parteiausschuss dem Parteivorstand den Auflösungswillen mitzuteilen.
(d) Der Parteivorstand kann dann mit einfacher Mehrheit die Auflösung beschließen.
(e) Die Auflösung wird vom Institutsleiter vorgenommen.

5. Geschäftsordnung

(a) Diese Geschäftsordnung wird auf der Seite "Öffentlichkeitsarbeit" des Instituts veröffentlicht.
(b) Die Geschäftsordnung kann durch mehrheitlichen Beschluss des Parteiausschusses oder durch einstimmigen Beschluss des Parteivorstandes geändert werden. Ihre Gültigkeit erlischt gemäß der Spielregeln bei Auflösung des Organs.

Wahlprogramm des Sekretariates[<small>bearbeiten</small>]

Das Sekretariat steht für den Zusammenhalt und die Solidarität im Institut. Es ist die »gute Seele« im Hintergrund und koordiniert die gemeinsame Arbeit. Niemals aus den Augen verloren wird dabei unser hohes Ziel – die Auflösung.

Das Sekretariat kann auch konkrete Handlungsvorgaben vorweisen, nach denen es seine Philosophie in die Tat umsetzen wird.

  1. Die themenzentrierte Kernkompetenz des Sekretariat subsummiert sich aus der transparenten Konsolidierung von Informationsmaterial für die Allgemeinheit und der Moderation aktiver Partizipationshomogenität.
  2. Das Sekretariat setzt sich für die Fokussierung institutsinterner Interaktion auf die Regulation formeller Normen ein.

Wahlprogramm des Institutsleiters[<small>bearbeiten</small>]

Der Institutsleiter beschränkt sein Wahlprogramm fürs Erste darauf, ungleich TM?! zu sein.

Wahlprogramm des Parteivorstandes[<small>bearbeiten</small>]

Der Parteivorstand erklärt es zu seinem obersten Ziel, niemals und unter keinen Umständen den Institutsleiter als Mitglied aufzunehmen.

Wahlprogramm des Parteiausschusses[<small>bearbeiten</small>]

Für friedliche Sicherheit, Solidarität und Zukunft in Deutschland
Präambel: Unser Organ ist die einzige authentische Oppositionspartei aller Deutschen, die sich dem Überleben und der Zukunft des deutschen Volkes im 21. Jahrhundert verpflichtet sieht. Sie versteht sich als Stimme des deutschen Volkes inner- und außerhalb der Parlamente und versucht, im Rahmen der bestehenden Gesetze die Dinge zum Besseren zu wenden.
§1: Die Krise wird zuallererst von den Menschen bewältigt, die durch ihren Fleiß, ihre Arbeit und ihren Einsatz unser Land voranbringen. Der Parteiausschuss will sie motivieren und sie deshalb entlasten. Wir schaffen Freiräume für die Bürgerinnen und Bürger und lassen ihnen ihre eigenen Gestaltungsmöglichkeiten. Wir setzen Leistungsanreize, denn Leistung muss sich lohnen. Daraus erwächst die Kraft, den Wohlstand und die Solidarität in unserem Land zu sichern.
§2: Um unsere Investitionen in Bildung, soziale Gerechtigkeit und ein nachhaltiges Umsteuern der Wirtschaft zu finanzieren, brauchen wir einen grundsätzlichen Umbau des Staatshaushalts. Wir wollen das Steuersystem vereinfachen, zusätzliche Einnahmequellen erschließen und durch das Streichen unsinniger Staatsausgaben und konsequenten Subventionsabbau Ausgaben reduzieren. Viele Menschen bewegt die Frage, wie wir die finanziellen Belastungen aus der Finanz- und Konjunkturkrise bewältigen und wer eigentlich am Ende die Rechnung zahlt für die enormen Schulden, die uns und den nachfolgenden Generationen die Handlungsspielräume nimmt. Uns nicht.
§3: Die Menschen in der gesellschaftlichen Mitte verwirklichen den Kerngedanken der Sozialen Marktwirtschaft in beispielhafter Weise. Jeder Arbeitnehmer und jeder Unternehmer, der mit seiner täglichen Arbeit den Unterhalt für sich, seine Familie und über Steuern und Abgaben für sozial Benachteiligte sichert, schafft Wohlstand und Sicherheit für alle. Sozialpolitik soll die Menschen zu mehr Teilhabe befähigen und Sicherheit vor großen Lebensrisiken schaffen. Wir vom Parteiausschuss wissen, dass eine staatliche Absicherung des Existenzminimums notwendig ist. Jeder kann in eine Situation geraten, in der er ohne Unterstützung nicht mehr weiter kann. Bequemlichkeit honorieren wir nicht. Ziel unserer Sozialpolitik ist es, allen Bürgern selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Handeln zu ermöglichen.
§4: Das heutige Patentsystem erfüllt in vielerlei Hinsicht nicht mehr seinen ursprünglichen Zweck, Innovationen zu fördern. Im Gegenteil: Es erweist sich immer öfter als Innovationshemmnis und behindert den technischen und ökonomischen Fortschritt in vielen Bereichen. Wirtschaftlicher Erfolg ist in der Informationsgesellschaft zunehmend nicht mehr von technischen Erfindungen, sondern von Wissen und Information und deren Erschließung abhängig. Das Bestreben, diese Faktoren nun ebenso mittels des Patentsystems zu regulieren, steht unserer Forderung nach Freiheit des Wissens und Kultur der Menschheit diametral entgegen. Wir Bürokraten lehnen Patente auf Software und Geschäftsideen ab, weil sie die Entwicklung der Wissensgesellschaft behindern, weil sie gemeine Güter ohne Gegenleistung und ohne Not privatisieren und weil sie kein Erfindungspotential im ursprünglichen Sinne enthalten. Die gute Entwicklung klein- und mittelständischer IT-Unternehmen in Deutschland und ganz Europa hat beispielsweise gezeigt, dass auf dem Softwaresektor Patente völlig unnötig sind.
§5: Amen.