Projekt:Bürokratenspiel/9. Runde/Organe/Zentralrat/Sitzungssaal: Unterschied zwischen den Versionen

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Bitte um Ruhe! Sprechen ist den Mitgliedern des Zentralrates vorbehalten!
 
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:::i. Die Nominierungsphase beginnt mit der Amtsenthebung des Spielleiters. Sofern diese Regelung in ihrer derzeitigen Form zum Enthebungszeitpunkt nicht existierte, so beginnt die Nominierungsphase stattdessen mit dem Beschluss dieser Regelung. Die Nominierungsphase dauert 72 Stunden.
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:::ii. Zu dieser Phase zugehörige Akten sind im Sitzungssaal zu eröffnen.
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:::iii. Während der Nominierungsphase kann der Zentralrat einen oder mehrere Kandidaten für das Spielleiteramt nominieren (bevorzugte Kandidaten). Nominierungsanträge können bis zu 24 Stunden vor Phasenende gestellt werden.
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:::iv. Eine Nominierung erfolgt nicht per Beschluss des Zentralrates, sondern durch eine Verfügung eines oder mehrerer seiner Mitglieder. Das Kamel, welches das Spielleiteramt in dieser Spielrunde bisher am längsten bekleidet hat, ist automatisch einer der bevorzugten Kandidaten, sofern der Zentralrat nicht seine Nichtnominierung beschließt.
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:::ii. Während dieser Phase haben die bevorzugten Kandidaten die Möglichkeit, sich beim Zentralrat zu bewerben.
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:::ii. Zu dieser Phase zugehörige Akten sind im Sitzungssaal zu eröffnen.
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:::i. Die Bewerbungsphase beginnt nach Beendigung der Wahlphase. Wurde in der Wahlphase ein Bewerber berechtigt, in das Spielleiteramt einzutreten, und ist diese Frist bei Beendigung der Wahlphase nicht abgelaufen, so verzögert sich der Beginn dieser Phase bis zum Ablauf der Frist. Mit Ende dieser Phase ist das Verfahren automatisch beendet.
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:::ii. In dieser Phase kann sich jeder Spielteilnehmer beim Zentralrat für den Spielleiterposten bewerben. Über jede Bewerbung hat der Zentralrat der Paragraphenreiter einzeln abzustimmen. Derjenige Spielteilnehmer, welcher als erstes eine einfache Mehrheit erhält, wird berechtigt, innerhalb von 24 Stunden durch einen selbstständigen Vorgang in das Spielleiteramt einzutreten, sofern dies keiner anderen Regelung widerspricht.
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Version vom 1. Dezember 2010, 10:54 Uhr

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Bitte um Ruhe! Sprechen ist den Mitgliedern des Zentralrates vorbehalten!

SI Akte - Nummer 0

Büroklammer.png
Antrag

Vorgangsnummer: SI0

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter

Antragsgegenstand: Sehr geehrter Zentralrat, werte Kollegen, euer Ehren Vorsitzender,
ich beantrage die Hinzufügung des der Folgenden Absätze zu § 1 unserer Geschäftsordnung in Verbindung mit Beschluss der beigefügten Regelung:

3. Die ZAuBeR wird durch folgende Regelung(en) ergänzt:
(a) Die ERbSE regelt die Neubesetzung des Spielleiterpostens nach § 3.4.2, Absatz (c) der Spielregeln
4. Sofern eine die ZAuBeR ergänzende Regelung keine Regelungen zu Änderung, Ergänzung oder Außerkraftsetzung selbiger beinhaltet, so kann ihre Änderung, Ergänzung oder Außerkraftsetzung per Beschluss geschehen. Das Beschlussfassungsverfahren wird dabei durch diese Geschäftsordnung vorgegeben.

Begründung: Eine Zentralrätische Arbeitsverordnung unter Berücksichtigung ergänzender Regelungen ohne ergänzende Regelungen ist langweilig.

Unterschrift, Datum: J* 10:54, 1. Dez. 2010 (NNZ)

Anlage

Ergänzende Regelung bezüglich der Spielleiter-Ernennung (ERbSE)

§ 1: Allgemeines

(a) Diese Regelung legt die Neubesetzung des Spielleiterpostens im Falle einer Amtsenthebung des Spielleiters fest.
(b) Diese Regelung kann jederzeit durch den Zentralrat der Paragraphenreiter per Beschluss ergänzt, ersetzt oder außer Kraft gesetzt werden.

§ 2: Neubesetzungsverfahren

(a) Die Neubesetzung des Spielleiters erfolgt in vier Phasen. Das Verfahren endet mit Besetzung des Spielleiterpostens. Ist 24 Stunden nach Beendigung der vierten Phase der Spielleiterposten noch immer unbesetzt, so beginnt erste Phase erneut, sofern der Zentralrat der Paragraphenreiter keine anders lautende Regelung beschließt.
(b) Die Phasen sind im einzelnen:
1. Nominierungsphase:
i. Die Nominierungsphase beginnt mit der Amtsenthebung des Spielleiters. Sofern diese Regelung in ihrer derzeitigen Form zum Enthebungszeitpunkt nicht existierte, so beginnt die Nominierungsphase stattdessen mit dem Beschluss dieser Regelung. Die Nominierungsphase dauert 72 Stunden.
ii. Zu dieser Phase zugehörige Akten sind im Sitzungssaal zu eröffnen.
iii. Während der Nominierungsphase kann der Zentralrat einen oder mehrere Kandidaten für das Spielleiteramt nominieren (bevorzugte Kandidaten). Nominierungsanträge können bis zu 24 Stunden vor Phasenende gestellt werden.
iv. Eine Nominierung erfolgt nicht per Beschluss des Zentralrates, sondern durch eine Verfügung eines oder mehrerer seiner Mitglieder. Das Kamel, welches das Spielleiteramt in dieser Spielrunde bisher am längsten bekleidet hat, ist automatisch einer der bevorzugten Kandidaten, sofern der Zentralrat nicht seine Nichtnominierung beschließt.
2. Vorrechtsphase:
i. Die Vorrechtsphase beginnt mit Ende der Nominierungsphase und dauert 48 Stunden. Ist die Menge der bevorzugten Kandidaten die leere Menge, so dauert sie stattdessen 1 Stunde.
ii. Während dieser Phase haben die bevorzugten Kandidaten die Möglichkeit, sich beim Zentralrat zu bewerben.
3. Wahlphase
i. Die erste Wahlphase dauert 1 Stunde, sofern keine formfehlerfreien Bewerbungen in der Vorrechtsphase eingegangen sind; Sie dauert 48 Stunden im Falle von genau einer und 72 Stunden im Falle von mehr als einer eingegangenen, formfehlerfreien Bewerbung.
ii. Zu dieser Phase zugehörige Akten sind im Sitzungssaal zu eröffnen.
iii. Jedes Zentralratsmitglied ist berechtigt, einen der Bewerber zur Besetzung des Spielleiterpostens vorzuschlagen. Dem Antrag ist ein Gutachten beizufügen.
iv. Über jeden Vorschlag hat der Zentralrat einzeln abzustimmen. Vorschläge, welche keine einfache Mehrheit erhalten, werden abgelehnt.
v. Existiert genau ein nicht abgelehnter Vorschlag, bei welchem das Stimmenverhältnis (Stimmen dafür dividiert durch Stimmen dagegen) maximal ist, so wird der durch diesen Vorschlag vorgeschlagene Bewerber berechtigt, innerhalb von 24 Stunden durch einen selbstständigen Vorgang in das Spielleiteramt einzutreten, sofern dies keiner anderen Regelung widerspricht.
vi. Existieren mehrere nicht abgelehnte Vorschläge, bei welchen das Stimmenverhältnis (Stimmen dafür dividiert durch Stimmen dagegen) maximal ist, so wird der Bewerber, welcher durch den Vorschlag, welcher von allen Vorschlägen, bei denen das Stimmenverhältnis (Stimmen dafür dividiert durch Stimmen dagegen) maximal ist, zuerst ausgezählt wurde, vorgeschlagen wurde, berechtigt, innerhalb von 24 Stunden durch einen selbstständigen Vorgang in das Spielleiteramt einzutreten, sofern dies keiner anderen Regelung widerspricht.
4. Bewerbungsphase:
i. Die Bewerbungsphase beginnt nach Beendigung der Wahlphase. Wurde in der Wahlphase ein Bewerber berechtigt, in das Spielleiteramt einzutreten, und ist diese Frist bei Beendigung der Wahlphase nicht abgelaufen, so verzögert sich der Beginn dieser Phase bis zum Ablauf der Frist. Mit Ende dieser Phase ist das Verfahren automatisch beendet.
ii. In dieser Phase kann sich jeder Spielteilnehmer beim Zentralrat für den Spielleiterposten bewerben. Über jede Bewerbung hat der Zentralrat der Paragraphenreiter einzeln abzustimmen. Derjenige Spielteilnehmer, welcher als erstes eine einfache Mehrheit erhält, wird berechtigt, innerhalb von 24 Stunden durch einen selbstständigen Vorgang in das Spielleiteramt einzutreten, sofern dies keiner anderen Regelung widerspricht.
iii. Mit Erteilung dieser Berechtigung endet die Phase.