Projekt:Bürokratenspiel/9. Runde/Organe/Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik/Öffentlichkeitsarbeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Institutsleiter beschränkt sein Wahlprogramm fürs Erste darauf, auf keinen Fall Mitglied des Parteivorstandes zu werden.
 
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===Wahlprogramm des Parteivorstandes===
 
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Der Parteivorstand erklärt es zu seinem obersten Ziel, niemals und unter keinen Umständen den Institutsleiter als Mitglied aufzunehmen.
 
Der Parteivorstand erklärt es zu seinem obersten Ziel, niemals und unter keinen Umständen den Institutsleiter als Mitglied aufzunehmen.

Version vom 22. Dezember 2010, 18:01 Uhr

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Geschäftsordnung des Institutes zur Veranschaulichung von Parteipolitik

1. Parteiorgane

(a) Die Parteiorgane sind Unterorgane des Institutes gemäß § 3.2 der Spielregeln.
(b) Erstes Parteiorgan ist der Institutsleiter mit einem Mitglied.
(c) Zweites Parteiorgan ist das Sekretariat mit ein bis zwei Mitgliedern.
(d) Drittes Parteiorgan ist der Parteivorstand mit ein bis drei Mitgliedern.
(e) Viertes Parteiorgan ist der Parteiausschuss mit ein bis drei Mitgliedern.
(f) Jedes Mitglied des Institutes kann zu Parteiorganen beitreten.
(g) Der Beitritt zu einem Parteiorgan ist als Maßnahme auf der Seite des Parteiorgans zu veröffentlichen.
(h) Der Institutsleiter darf nicht Mitglied des Parteivorstandes sein.
(i) Der Beitritt zum Parteivorstand oder zum Parteiausschuss ist einem Mitglied nicht gestattet, wenn sich dadurch für diese beiden Organe die gleiche Besetzung ergäbe.
(j) Jedes Parteiorgan soll nach dessen vollständiger Konstituierung ein Wahlprogramm erlassen, welches keine Geschäftsordnung darstellt, aber öffentlichkeitswirksam die wichtigsten Punkte und Grundsätze des Parteiorgans zusammenfasst.

2. Vorgänge

(a) Vorgänge, die an ein Parteiorgan gerichtet sind, sind auf dessen Seite vorzunehmen. Sämtliche Vorgänge sind mit einer eindeutigen zehnstelligen Nummer zu versehen, in der keine Ziffer mehrmals vorkommt.
(b) Abstimmungen und Beschlüsse innerhalb des Institutes ohne direkten Adressaten sind auf der allgemeinen Vorgangsseite des Instituts zur Veranschaulichung von Parteipolitik vorzunehmen. Diskussion oder interne Meinungsbildung kann im Diskussionsraum des Organs stattfinden.
(c) Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Institutsleiters, des Vorsitzenden oder des Sekretariates werden durch das Sekretariat bearbeitet.
(d) Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Parteivorstandes oder des Parteiausschusses können vom Institutsleiter oder vom Parteiausschuss bearbeitet werden.

3. Vorsitz

(a) Der Vorsitzende kann erst bestimmt werden, wenn alle vier Parteiorgane besetzt sind.
(b) Zur Bestimmung des Vorsitzenden schlägt der Institutsleiter einen Kandidaten vor, welcher Mitglied des Parteivorstandes sein muss.
(c) Ist ein Kandidat vorgeschlagen, hat das Sekretariat binnen zwei Tagen die Beglaubigung des Kandidaten bei einem der Hauptorgane zu beantragen.
(d) Kommt das Sekretariat seiner Pflicht innerhalb der vorgegebenen Frist nicht nach, so hat der Institutsleiter die Beglaubigung zu beantragen.
(e) Wird ein Beglaubigungsantrag vom zuständigen Hauptorgan nicht binnen zwei Tagen bearbeitet, so kann die Beglaubigung durch einen beliebigen Spielteilnehmer vorgenommen werden.
(f) Der Parteiausschuss kann einen beglaubigten Kandidaten mit einfacher Mehrheit zum Vorsitzenden wählen.

4. Auflösung

(a) Das Institut kann erst aufgelöst werden, wenn der Vorsitzende bestimmt ist und jedes der Parteiorgane ein Wahlprogramm erlassen hat.
(b) Zur Auflösung muss der Vorsitzende das Sekretariat anweisen, bei einem oder mehreren der Hauptorgane anzufragen, ob die Auflösung begrüßt würde.
(c) Nach Erhalt einer positiven Antwort hat der Parteiausschuss dem Parteivorstand den Auflösungswillen mitzuteilen.
(d) Der Parteivorstand kann dann mit einfacher Mehrheit die Auflösung beschließen.
(e) Die Auflösung wird vom Institutsleiter vorgenommen.

5. Geschäftsordnung

(a) Diese Geschäftsordnung wird auf der Seite "Öffentlichkeitsarbeit" des Instituts veröffentlicht.
(b) Die Geschäftsordnung kann durch mehrheitlichen Beschluss des Parteiausschusses oder durch einstimmigen Beschluss des Parteivorstandes geändert werden. Ihre Gültigkeit erlischt gemäß der Spielregeln bei Auflösung des Organs.

Wahlprogramm des Sekretariates

Das Sekretariat steht für den Zusammenhalt und die Solidarität im Institut. Es ist die »gute Seele« im Hintergrund und koordiniert die gemeinsame Arbeit. Niemals aus den Augen verloren wird dabei unser hohes Ziel – die Auflösung.

Das Sekretariat kann auch konkrete Handlungsvorgaben vorweisen, nach denen es seine Philosophie in die Tat umsetzen wird.

  1. Die themenzentrierte Kernkompetenz des Sekretariat subsummiert sich aus der transparenten Konsolidierung von Informationsmaterial für die Allgemeinheit und der Moderation aktiver Partizipationshomogenität.
  2. Das Sekretariat setzt sich für die Fokussierung institutsinterner Interaktion auf die Regulation formeller Normen ein.

Wahlprogramm des Institutsleiters

Der Institutsleiter beschränkt sein Wahlprogramm fürs Erste darauf, auf keinen Fall Mitglied des Parteivorstandes zu werden.

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Wahlprogramm des Parteivorstandes

Der Parteivorstand erklärt es zu seinem obersten Ziel, niemals und unter keinen Umständen den Institutsleiter als Mitglied aufzunehmen.