Zurücktreten: Unterschied zwischen den Versionen
(…kann ich ja man bloß froh sein, diesem Haufen ehrenvoll entronnen zu sein :-) |
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− | {{sa}} [http://www.zeit.de/politik/deutschland/2009-12/schneiderhahn-wichert-entlassung Die Zeit] | + | Das Entlassen von kritikäußernden Generälen scheint in Mode zu kommen. Man kann sich auch gut vorstellen, dass eine Entlassung wegen (wenn auch nichtöffentlich) geäußerter Kritik am Minister weitaus ehrenhafter ist, als wegen Versagens an der Front in Kundus. Gleichzeitig wird so dem Vorwurf entgegengewirkt, dass die Bundeswehr mehr Generäle als Wehrpflichtige hätte. Doch eines ist unverkennbar: Er hat das regel(ge)recht Feuern nun gelernt! Diese Entlassung erfolgte „ohne Angabe von Gründen“. |
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+ | [http://www.focus.de/politik/deutschland/kundus-affaere-guttenberg-entlaesst-naechsten-general_aid_489157.html FOCUS] | ||
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Version vom 12. März 2010, 19:15 Uhr
Zurücktreten ist ein modernes Gesellschaftsspiel, fast sowie Kriegsrecht®. Es betrifft Post und Pöstchen, Sterien und Mini-sterien. Wenn bei anstehender Verteilung von Aufgaben „Freiwillige vortreten!“ ausgerufen wird, dann treten alle die aufgepasst haben einen Schritt zurück. Die die übrigbleiben, müssen dann die Arbeit machen oder sie beginnen das Gesellschaftsspiel Zurücktreten.
Spielablauf
Man sucht sich erst mal irgendjemanden aus, der was falsch gemacht haben könnte. Der muss dann Rechenschaft darüber ablegen, wem er davon wann und wieviel was gesagt hat, was derjenige dann dementieren muss. Anhand des Eingangsstempels auf dem nichterhaltenen Dokument kann dann nachgewiesen werden, wann genau man dieses Dokument nicht erhalten hat. Derjenige, der dieses Dokument hat, aber nicht erhalten hat, kann zurücktreten.
So zum Beispiel hat Selbstverteidigungsminister Zu Guttenberg beim Besuch in Afghanistan über mehrere ihm vorliegende Dokumente gesprochen, unter anderem eines mit einem Roten Kreuz drauf, auf Grund deren er eine angemessene Entscheidung traf. (Den Inhalt der Entscheidung kann man schon mal verzeihen, zumal die ganze Sache vor seinem Amtsantritt geschah und er sich in den neuen Job auch erst mal einarbeiten muss). Zwei Wochen später, wieder zu Hause hat er nur noch ein Dokument vorgelegt bekommen. Es fehlte doch tatsächlich das Dokument mit dem roten Kreuz drauf! Wie unangemessen aber auch! Es geht auch gar nicht mehr darum, wer da wann etwas falsch gemacht haben könnte, sondern nur noch um den informellen Kollateralschaden.
Tja, der Generaldirektor der Bundeswehr hatte für diesen Vorgang dem Minister einen abschließenden Bericht vorzulegen. Hat er denn wohl denn auch gemacht. Nur war es bis dahin nicht üblich, bei einem abschließenden Bericht auch alles Ausgangs- und Zwischenmaterial (dessen wesentliche Informationen ja in dem Abschlussbericht eingegangen sind) mit anzuheften. Weil: entweder der Minister will einen Bericht, oder den gesamten Vorgang. Was er denn nun will, muss er ja schon ordentlich sagen! Hat er aber wohl nicht, denn eigentlich suchte er ja nur nach jemandem, dem man die Schuld für seine voreilige Entscheidungsäußerung zuschieben kann. Selbst das Nachreichen alles Ausgangs- und Zwischenmaterials half da nicht mehr.
Das Problem ist nur, dass Obristen, Generale und Ministerialbeamte nicht zurücktreten können. So was ist im Beamtenrecht überhaupt nicht vorgesehen. Sie müssen art- und regel(ge)recht gefeuert werden, wie das bei Kanonenfutter üblich ist. Das regelrecht Feuern ist leider auch nicht des Ministers Kernkompetenz: das hat nämlich formal ohne Begründung zu erfolgen! Wenn man es denn begründet, hat man mit der Begründung ein Problem. (Deswegen durfte Minister Wörner damals auch fast zurücktreten.) Aber wenn man es nicht begründet, hat man ja keinen Schuldigen für seine vormalige Fehleinschätzung…
Ganz vertrackte Situation für den Herrn Minister!
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Nun ist dieser Zug aber schon abgefahren. Deswegen also: „Zurücktreten!“ und „Vorsicht an der Bahnsteigkante!“
Das Entlassen von kritikäußernden Generälen scheint in Mode zu kommen. Man kann sich auch gut vorstellen, dass eine Entlassung wegen (wenn auch nichtöffentlich) geäußerter Kritik am Minister weitaus ehrenhafter ist, als wegen Versagens an der Front in Kundus. Gleichzeitig wird so dem Vorwurf entgegengewirkt, dass die Bundeswehr mehr Generäle als Wehrpflichtige hätte. Doch eines ist unverkennbar: Er hat das regel(ge)recht Feuern nun gelernt! Diese Entlassung erfolgte „ohne Angabe von Gründen“.
Siehe auch: Die Zeit |
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