Projekt:Bürokratenspiel/2. Runde/Organe/Spielleiter/Anträge
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Anträge (allgemein)
Spielleiter §§ Anträge an den Spielleiter §§ Wartenummern ziehen §§ Geschäftsordnung §§ Wahlbüro
Hier können Anträge an den Spielleiter gestellt werden.
Anträge werden nur bearbeitet, wenn der Antragsteller über eine aufgerufene Wartenummer verfügt!
Antragsformulare findet man hier.
Nr. SP-1 vom 29.11.2006: Antrag auf verbindliche Regelauslegung
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer:
29-Nov-2006-Mthk-Spllt-1
Wartenummer 001
Antragsgegenstand:
Euer Ehren!
Ich bitte gem. § 14 (a) der Spielregeln um eine verbindliche Regelauslegung des § 11 Absatz (a).
Begründung:
Es geht nicht klar hervor, ob durch eine Delegation auch das Recht Anträge zu stellen, das durch § 3 Absätze b und c vom Aufsichtsrat erlangt werden kann, delegiert werden darf, und wenn ja, insbesondere ob dann das Einzelkamel, an welches dieses Recht Anträge stellen zu dürfen delegiert wurde, im Namen des delegierenden Kamels bei beliebigen Organen beliebige Anträge gemäss der Spielregeln stellen darf.
Desweiteren bleibt die Frage offen, ob das delegierende Einzelkamel oder Organ generell das delegierte Recht oder die delegierte Befugnis verliert, da dieses bzw. diese ja an ein anderes Einzelkamel oder Organ übergeht.
Die Beantwortung dieser Fragen ist auch nötig im Sinne des Antrags Nr. 29 (allg). Möglicherweise müsste das Begehren des Antragstellers schon aus dem Grund abgewiesen werden, weil das Recht Anträge zu stellen gar nicht an einen Beamten weitergegeben werden kann. Falls doch, dann würde dies die Kommunikation zwischen dem Einzelkamel, nun seiner Möglichkeit Anträge zu stellen beraubt, und dem Beamten erheblich erschweren, weshalb möglicherweise wegen § 0 die Schaffung eines Beamtenpostens wie in Antrag Nr. 29 gewünscht gar nicht durchführbar ist.
Anlagen: Die Wartenummer wurde mir zugeteilt aufgrund der Genehmigung von Antrag Nr. 29-Nov-06-Mthk-Wrtnum-1 durch den Spielleiter.
Gem. Artikel E Absatz 3 Satz 2 SPGO müssen Einzelkamele beim Stellen von Anträgen auf den vom Aufsichtsrat genehmigten Antrag auf Stellen von Anträgen verlinken: Antrag Nr. 1 (allg.)
Beschluss zu Antrag Nr. SP-1 vom 29.11.06 (Az. 29-Nov-2006-Mthk-Spllt-1) des Spielleiters vom 29.11.2006 über das Delegationsrecht nach § 11 der Spielregeln:
- § 11 der Spielregeln ist wie folgt auszulegen:
- (1) Da § 11 keine Einschränkungen hinsichtlich der angesprochenen Rechte und Befugnisse macht, kann grundsätzlich auch die Berechtigung zur Antragsstellung nach § 3 delegiert werden. Hierdurch entsteht eine offensichtliche Missbrauchsgefahr, weil durch eine Delegation der Antragsberechtigung nach § 11 das Genehmigungsverfahren nach § 3 umgangen werden kann. Es wird empfohlen, dem durch eine Ergänzung von § 11 im Verfahren nach § 4 entgegenzuwirken.
- (2) Weiterhin ist es zulässig, dass ein Kamel ein anderes Kamel oder Organ ermächtigt, im Namen des delegierenden Kamels Anträge zu stellen, wobei das Vetorecht nach § 11c zu beachten ist. Diese Regelung erscheint auch sinnvoll, um z. B. Kamele mit Rechtschreibschwäche nicht unangemessen zu benachteiligen (siehe auch: Kamelrechte).
- (3) Ob das delegierende Kamel das delegierte Recht während der Dauer der Delegation auch selbst ausüben kann, ist im Rahmen der Delegation zwischen den Parteien zu vereinbaren (siehe hierzu z. B. Artikel I Ziff. (3) SPGO). In Zweifelsfällen ist davon auszugehen, dass das delegierende Kamel auf die eigene Ausübung des delegierten Rechtes nicht verzichtet hat.
In diesem Sinne scheint das Anliegen aus Antrag Nr. 29 unproblematisch. Es ist allerdings zu erwähnen, dass § 11a der Spielregeln ausdrücklich ein beiderseitiges Einverständnis verlangt, mithin also kein Einzelkamel ein Recht auf die Delegation seiner Antragsbefugnis an andere Kamele ableiten kann.
Der Beschluss ist gemäß Regelauslegung nach § 14a der Spielregeln wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Bestellung zum Spielleiter durch Wahl vom 23.11.06
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mambres 21:14, 29. Nov 2006 (CET)
Bemerkungen: Der Antrag ist in vorbildlicher Weise gestellt; es konnten trotz großem Bemühens keine Formfehler festgestellt werden.
Rechtsbehelfsbelehrung: Rechtsmittel können nach Artikel H Ziff. (1) SPGO eingelegt werden.
Zur Kenntnis
genommen
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Beschluss zu Antrag Nr. SP-1 vom 29.11.06 (Az. 29-Nov-2006-Mthk-Spllt-1)
Unterschrift, Datum: Mathekamel 17:33, 1. Dez 2006 (CET)
Bemerkungen: Der Unterzeichnete dankt für die Bearbeitung.
Hinweis: Aus dieser Bestätigung können keinerlei Ansprüche auf weitere Bearbeitung abgeleitet werden, es sei denn, dass die Spielregeln bzw. eine auf diesen Vorgang anzuwendende Geschäftsordnung etwas Gegenteiliges vorschreiben.
Nr. SP-3 vom 06.12.2006
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: BSP.Mmb.SP.1
Wartenummer 005
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich gemäß Artikel J Abs. 1 SPGO folgende Änderung von Artikel H Abs. 1 SPGO:
- Entscheidungen des Spielleiters können binnen 42 Stunden und 42 Minuten nach Verkündung der Entscheidung von einem betroffenen Kamel oder Organ angefochten werden.
Begründung:
Der Spielleiter muss in die Lage versetzt werden, Anfechtungen von Dritten zurückweisen zu können. Wo kämen wir denn da hin, wenn jedes dahergelaufene Kamel Entscheidungen anfechten könnte, von denen es gar nicht betroffen ist.
Anlagen: Die Antragstellung erfolgt durch das Organ Spielleiter, die Antragstellungsbefugnis muss deshalb nicht gemäß Artikel E Abs. 3 SPGO nachgewiesen werden.
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 13:18, 6. Dez 2006 (CET)
Bemerkungen: Die beantragte Änderung der SPGO tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann gemäß Artikel H Abs. 1 SPGO von einem betroffenen Kamel oder Organ angefochten werden.