Projekt:Bürokratenspiel/9. Runde/Organe/Spielleiter/Vorgänge

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<choose><option>§0: Alles muss seine Ordnung haben!</option><option>§0: Alles muss seine Ordnung haben!</option><option>Bürokratenspiel – Das trendy Game! Schicke jetzt "Antrag auf die Bürokraten-App für meinen Eipott" an die 76-c/3f-G049!</option></choose>

Willkommen auf der Vorgangsseite des Spielleiters! Bitte beachten Sie SpieGeL und den Aktenplan!

X-1/2010 – Festlegung eines Aktenplans für den Spielleiter

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Beschluss

Vorgangsnummer: X-1/2010-1

Grundlage: Artikel 4 § 2 SpieGeL

Betreff: Festlegung eines Aktenplans für den Spielleiter

Beschlusstext: Der im Anhang veröffentlichte Aktenplan (Version 1.0.0.0) wird als Aktenplan des Spielleiters gemäß Artikel 4 § 2 SpieGeL angenommen.

Organ/Sachbearbeiter: TM?!/Spielleiter

Unterschrift, Datum: TM?! 20:30, 14. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

Anlage Version 1.0.0.0

Hinweis: Nur die Punkte der Aufzählung gelten als Aktenplankennzeichen gemäß Art. 4 § 4 Abs. (a) SpieGeL. Die Überschriften dienen allein der Orientierung

A: Sonstiges und Allgemeines

  • A0: Sonstige und allgemeine Vorgänge, die in keine andere Kategorie passen

B: Interne Vorgänge des Spielleiters

  • B0: Allgemeine und sonstige interne Vorgänge des Spielleiters, die in keine andere Kategorie passen
  • B1: Beschlüsse des Spielleiters über die Einführung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Geschäftsordnungen
  • B2: Beschlüsse des Spielleiters über die Einführung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Aktenplans

C:Hauptaufgaben des Spielleiters

  • C0: Sonstige und allgemeine Vorgänge und Anträge bezüglich der Haupttätigkeiten des Spielleiters, die in keine andere Kategorie passen
  • C1: Außerkraftsetzung von Geschäftsordnungen (§ 3.3 Abs. (c) Spielregeln)
  • C2: Auflösung des Zentralrats der Paragraphenreiter (§ 3.4.1 Abs. (b) Spielregeln)
  • C3: Neubesetzung des Aufsichtsrates (§ 3.4.1 Abs. (c) Spielregeln)
  • C4: Verwarnungen, Rügen und Mecklenburg-Vorpommerungen an Spielteilnehmer (§ 3.4.1 Abs. (d) Spielregeln; auch § 5 Abs. (e) Spielregeln)
  • C5: Eingliederung genehmigter Regeländerungen (§ 4 Abs. (d) Spielregeln)
  • C6: Auslegung der Spielregeln (§ 4 Abs. (e) Spielregeln)
  • C7: Anforderungen von Berichten und Stellungnahmen wegen Untätigkeit (§ 5 Abs. (e) Spielregeln)
  • C8: Genehmigung neuer Seiten (§ 7 Spielregeln)
  • C9: Schließung der Runde (§ 8 Spielregeln)

D: Nebentätigkeiten des Spielleiters

  • D0: Sonstige und allgemeine Vorgänge und Anträge bezüglich der Haupttätigkeiten des Spielleiters, die in keine andere Kategorie passen
  • D1: Anträge auf Durchführung einer Nebentätigkeit durch den Spielleiter
  • D2: Anträge, Anfragen und Vorgänge im Bezug auf bereits durchgeführte oder in Durchführung befindliche Nebentätigkeiten des Spielleiters

C8-1/2010 – Antrag auf Seiten für den Spielleiter

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Antrag

Vorgangsnummer: C8-1/2010-1

Adressat: Spielleiter

Antragsgegenstand: Euer Ehren Spielleiter, hiermit beantrage ich gemäß § 7 der Spielregeln das Anlegen der in der Anlage aufgeführten Seiten für den Spielleiter.

Begründung: Der Spielleiter als Hauptorgan sollte über eigene Seiten verfügen, um die allgemeine Vorgangsseite zu entlasten und die unbürokratische Übersichtlichkeit der linearen Darstellung zugunsten der bürokratische Ordnung vieler einzelner Vorgangsseiten zu reduzieren.

Unterschrift, Datum: TM?! 21:10, 15. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

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Genehmigung

Vorgangsnummer: C8-1/2010-2

Genehmigter Vorgang: C8-1/2010-1

Genehmigungstext: Der genannte Antrag ist mir sofortiger Wirkung genehmigt. Allerdings bitte ich daran zu denken, Seiten zukünftig erst genehmigen zu lassen und erst dann anzulegen! Ansonsten sähe ich mich gezwungen, zu Ordnungsmaßnahmen wie Verwarnung und Rüge zu greifen.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 21:26, 15. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

C5-1/2010 – Mitteilung zur Eingliederung eines genehmigten Regeltextes

Zur Beachtung
Mitteilung

Vorgangsnummer: C5-1/2010-1

Adressat: Spielleiter

Mitteilungsinhalt: Euer Ehren Spielleiter!
Hiermit teile ich Ihnen mit, dass der Zentralrat der Paragraphenreiter mit dem Vorgang BR4 eine Regeländerung genehmigt und der Aufsichtsrat sich mit dem Vorgang 01intern2 eines Vetos nach § 4 (b) der Spielregeln enthalten hat. Damit sind Sie, Euer Ehren, dazu angehalten, den entsprechenden Regeltext nach § 4 (d) in die Spielregeln einzugliedern.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 10:48, 18. Nov. 2010 (NNZ)

Zur Beachtung
Mitteilung

Vorgangsnummer: C5-1/2010-2

Adressat: Kamelokronf

Bezug auf Vorgang: C5-1/2010-1

Mitteilungsinhalt: Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Nach sorgfältiger und gewissenhafter Prüfung der Sachlage hat der Spielleiter festgestellt, dass die Regeländerung ordnungsgemäß zustande gekommen ist und keine Veto-Fristen mehr laufen. Dementsprechend wurde der Regeltext angepasst.

Unterschrift, Datum: TM?! 19:37, 18. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

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Beschwerde

Vorgangsnummer: C5-1/2010-3

Adressat: Spielleiter

Beschwerdegrund: Unzulässige Änderung der Spielregeln am 18. November 2010 um jeweils 20:33 und 20:40, vorgenommen durch TM?!, seines Zeichens Spielleiter

Genauere Angaben:
Euer Ehren,
ich möchte an dieser Stelle § 4, Absatz (a) der Spielregeln zitieren:

Änderungen an den Spielregeln bedürfen eines Antrags an den Zentralrat der Paragraphenreiter, über den dieser per Mehrheitsbeschluss entscheidet.

Es sei hierbei angemerkt, dass ein Beschluss des Zentralrates über die Änderungen um 20:33 vorliegt; ein Beschluss für die darauf folgende Änderung um 20:40 liegt hingegen nicht vor.

Weiterhin besagt § 4, Absatz (b):

Der Aufsichtsrat darf binnen zwei Tagen mit einfacher Mehrheit ein Veto gegen die Annahme eines solchen Antrags einlegen.

sowie § 4, Absatz (d):

(d) Die Regeländerung tritt nach ihrer Annahme gemäß (a) in Kraft, sobald feststeht, dass der Aufsichtsrat kein rechtsgültiges Veto einlegt. Der Spielleiter sollte den Regeltext unverzüglich in die Regelseite eingliedern.

Die in Absatz (b) festgelegte Frist war zum Zeitpunkt der Regeländerungen noch nicht vorüber (und ist es noch immer nicht, nebenbei bemerkt). Zwar hat der Aufsichtsrat sich einstimmig gegen die Einlegung eines Vetos ausgesprochen; dennoch ist eine Änderung der Spielregeln erst zulässig, wenn feststeht dass dieser kein rechtsgültiges Veto einlegt, was in dieser Konstellation erst dann der Fall ist, wenn entweder die Frist aus § 4, Absatz (b) der Spielregeln verstrichen, oder der Beschluss des Aufsichtsrates unanfechtbar geworden ist. Da weder das eine, noch das andere der Fall ist, wurde hier massiv gegen die Spielregeln verstoßen.

Unterschrift, Datum: J* 23:26, 18. Nov. 2010 (NNZ)

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Ablehnung

Vorgangsnummer: C5-1/2010-4

Abgelehnter Vorgang: C5-1/2010-3

Ablehnungstext: Die Beschwerde wird abgelehnt.

Begründung: Der Spielleiter hat die von ihm vorgenommene Regeländerung ebenso wie die dagegen eingelegte Beschwerde sorgfältig geprüft, und ist zu dem Schluss gekommen, dass die Beschwerde formal korrekt, aber inhaltlich falsch und daher abzulehnen ist.

Der Beschwerdeführer hat angegeben, die durch TM?! für den Spielleiter vorgenommene Änderung der Spielregeln sei willkürlich, da sie nicht durch die Spielregeln gedeckt sei.

Dies trifft jedoch nicht zu: Der Antrag auf Änderung der Spielregeln ist vom Zentralrat der Paragraphenreiter gemäß § 4 Abs. (a) der Spielregeln genehmigt worden. Zwar war zum Zeitpunkt die Frist gemäß § 4 Abs. (b) Spielregeln, innerhalb der der Aufsichtsrat ein Veto hätte einlegen können, noch nicht abgelaufen, jedoch hat der Aufsichtsrat mittels der Abstimmung mit Vorgangsnummer 01intern2, zu finden in der Akte 01 vom 17.11.2010 in der Chill-Out-Lounge des Aufsichtsrates, beschlossen, kein Veto einzulegen. Somit war die Regeländerung gemäß § 4 Abs. (d) Spielregeln in Kraft getreten.

Der Beschwerdeführer ist der Ansicht, dies sei nicht der Fall, da gegen das Abstimmungsergebnis Rechtsmittel hätten eingelegt werden können; die Abstimmung sei erst dann rechtskräftig, wenn sie unanfechtbar geworden sei, und daher die Regeländerung erst ab diesem Zeitpunkt gültig werde.

Allerdings schreiben weder die Spielregeln noch die GENIALITÄT noch irgend eine andere auf diesen Fall anwendbare Vorschrift vor, dass Vorgänge des Aufsichtsrates erst dann rechtskräftig würden, wenn sie unanfechtbar geworden sind. Viel mehr sieht die GENIALITÄT gar keine Frist vor, nach deren Ablauf keine Rechtsmittel gegen einen Vorgang mehr zulässig wären und ab der dieser Vorgang somit unanfechtbar geworden wäre.

Folgte man der Argumentation des Beschwerdeführers, dass Vorgänge erst dann Rechtskraft erlangten, wenn sie unanfechtbar geworden seien, so hätte dies zur Folge, dass der Aufsichtsrat keine rechtskräftigen Vorgänge durchführen könnte. Dies wäre jedoch nicht nur in höchstem Maße unbürokratisch, sondern widerspräche auch sowohl der Tradition dieses Spiels als auch der momentan angewandten Praxis: Zwar sieht die ZAuBeR des Aufsichtsrates eine Frist vor, die SpieGeL des Spielleiters jedoch ebenfalls nicht. Wenn zwei Drittel der momentan existierenden Geschäftsordnungen eine solche Frist nicht kennen, so kann man nicht davon ausgehen, dass sie generell gebräuchlich wäre und man daher davon ausgehen könnte, dass ihr Fehlen dazu führt, dass ein Organ nicht korrekt arbeiten könne.

Vielmehr kann man davon ausgehen, dass de Abstimmung spätestens ab dem Zeitpunkt rechtskräftig und die Bedingungen gemäß § 4 Abs. (d) Spielregeln somit erfüllt waren, als sie korrekt beendet und die Stimmen ordnungsgemäß ausgezählt waren, was am 18. November 2010, 09:11 Uhr, der Fall war. Zwar wäre eine Anfechtung der Abstimmung prinzipiell möglich gewesen (und ist es mangels Frist immer noch), und es wäre im Falle ihrer Annahme zumindest denkbar gewesen, dass die Abstimmung ungültig würde und die Regeländerung damit rückwirkend nicht in Kraft getreten wäre; zu dem Zeitpunkt, als der Spielleiter die Änderung durchführte, war sie jedoch gültig und ein baldiges Ungültigwerden nicht abzusehen, somit war der Spielleiter nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, die im Kraft getretene Regeländerung umzusetzen.

Ein Fehlverhalten des Spielleiters und/oder des Spielteilnehmers TM?! ist insoweit also nicht erkennbar.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 19:30, 19. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

Fechten.jpg
Anfechtung

Vorgangsnummer: C5-1/2010-5

Angefochtener Vorgang: C5-1/2010-4

Anfechtungsinhalt: Euer Ehren,
der Unterzeichner möchte keinesfalls die Rechtsgültigkeit des Beschlusses des Aufsichtsrates anzweifeln, und ich bedauere es, falls dieser Eindruck entstanden sein sollte.

Jedoch tritt eine Regeländerung gemäß Spielregeln nicht dann in Kraft, wenn der Aufsichtsrat den Beschluss fasst, kein Veto einzulegen; sie tritt in Kraft, wenn feststeht, dass kein Veto eingelegt wird.

Sie werden wohl kaum behaupten wollen, dass der Beschluss zum Bezugszeitpunkt bereits feststand, denn dies würde die automatische Unwirksamkeit (im Bezug auf das Resultat) einer Anfechtung implizieren. Ob ein Ungültigwerden dabei abzusehen war oder nicht ist dabei irrelevant.

Ich hoffe, ich konnte die Problematik mit dieser Anfechtung ein wenig deutlicher formulieren und Ihnen ein wenig auf die Sprünge helfen. Sollte sich herausstellen dass Sie, euer Ehren, hier jedoch die Bürokratie aus purem Eigennutz mit Füßen treten wollen, behalte ich mir vor, Schritte nach § 3.4.3, Absatz (b) zu beantragen.

Unterschrift, Datum: --J* 01:07, 20. Nov. 2010 (NNZ)

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Ablehnung

Vorgangsnummer: C5-1/2010-6

Abgelehnter Vorgang: C5-1/2010-5

Ablehnungstext: Diese Anfechtung wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Ein entsprechender Beschluss ist, sobald er rechtskräftig geworden ist, gemäß den höchsten Regeln der Bürokratie Kraft seiner Selbst Hinweis genug, dass kein Veto eingelegt wird. Wie sonst sollte die Nicht-Einlage eines Widerspruchs belegt werden, wenn nicht durch einen rechtmäßigen, rechtskräftigen und bürokratischen Vorgang? Sollte dieser Vorgang zukünftig unwirksam werden, so ist diese Ungültigkeit natürlich Rückwirkend zu verstehen (die Rückwirkung beweist sehr schön die Herrschaft der Bürokratie über die Zeit). Wenn ein Vorgang zurückgezogen wird, ist er ab diesem Zeitpunkt rückwirkend schon immer ungültig gewesen. Daraus folgt im Umkehrschluss, dass ein rechtmäßiger, rechtskräftig gewordener Vorgang auf alle Ewigkeit gültig ist, solange er nicht zurückgezogen wurde, was wiederum bedingt, dass niemals erfolgreich ein Veto eingelegt wurde. Das ist, wie ich finde, eine höchst bürokratische Praxis.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM

Bemerkung: Ist der Triumph der Bürokratie über die Zeit nicht wunderbare Sache?

Unterschrift, Datum: TM?! 20:34, 21. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

C4-1/2010 – Antrag auf Rügung von TM?!

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Antrag

Vorgangsnummer: C4-1/2010-1

Adressat: Spielleiter

Antragsgegenstand: Euer Ehren, Ich beantrage die Ergreifung von Ordnungsmaßnahmen gegen das Kamel TM?! in Form einer Rüge.

Begründung: Wie ebenfalls in Vorgang C5-1/2010-3 beschrieben, hat das Kamel TM?! Regeländerungen vorgenommen, ohne das dabei durch die Spielregeln vorgeschriebene Verfahren zu beachten. Dass Regeländerungen zunächst vom Zentralrat beschlossen und anschließend innerhalb der vorgegebenen Frist durch den Aufsichtsrat blockiert werden können, ist elementar für das bürokratische System. Ansonsten wäre es ja jedem dahergelaufenen Kamel ohne Weiteres möglich, sämtliche Regeln zu ändern oder zu entfernen – was schließlich das Ende der Bürokratie bedeuten würde.

Das eigenmächtige Ändern der Spielregeln erschüttert nicht nur unsere bürokratischen Grundmauern; es stellt auch einen besonders schweren Fall der Regelverletzung dar, weshalb hier das Strafmaß nicht unter einer Rüge ausfallen sollte.

Unterschrift, Datum: Mit bürokratischem Gruße, --J* 23:26, 18. Nov. 2010 (NNZ)

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Ablehnung

Vorgangsnummer: C4-1/2010-2

Abgelehnter Vorgang: C4-1/2010-1

Ablehnungstext: Dieser Antrag wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Es ist nicht erkennbar, dass TM?! bei der Umsetung der Regeländerung gegen die Spielregel verstoßen hätte; viel mehr ist er auf bürokratische Weise den mit seinem Amt verbundenen Pflichten nachgekommen (vergleiche Vorgang C5-1/2010-4 in der Akte C5-1/2010 (Mitteilung zur Eingliederung eines genehmigten Regeltextes)).

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Bemerkung: Dem Antragsteller steht selbstverständlich frei, beim Spielleiter eine Regelauslegung zu diesem Sachverhalt anzufragen, und, sollte diese wider erwarten so ausfallen, dass der Antrag berechtigt, die Ablehnung jedoch unberechtigt sei, geeignete Rechtsmittel gegen diese Ablehnung einzulegen.

Unterschrift, Datum: TM?! 19:46, 19. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

B2-1/2010 – Festlegung eines Aktenplans für den Spielleiter

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Beschluss

Vorgangsnummer: B2-1/2010

Grundlage: Artikel 4 § 2 SpieGeL

Betreff: Festlegung eines Aktenplans für den Spielleiter

Beschlusstext: Der im Anhang veröffentlichte Aktenplan (Version 1.0.0.1) wird als Aktenplan des Spielleiters gemäß Artikel 4 § 2 SpieGeL angenommen und ersetzt den bisherigen Aktenplan (Version 1.0.0.0).

Organ/Sachbearbeiter: TM?!/Spielleiter

Unterschrift, Datum: TM?! 01:12, 20. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

Anlage Version 1.0.0.1

Hinweis: Nur die Punkte der Aufzählung gelten als Aktenplankennzeichen gemäß Art. 4 § 4 Abs. (a) SpieGeL. Die Überschriften dienen allein der Orientierung.

A: Sonstiges und Allgemeines

  • A0: Sonstige und allgemeine Vorgänge, die in keine andere Kategorie passen

B: Interne Vorgänge des Spielleiters

  • B0: Allgemeine und sonstige interne Vorgänge des Spielleiters, die in keine andere Kategorie passen
  • B1: Beschlüsse des Spielleiters über die Einführung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Geschäftsordnungen
  • B2: Beschlüsse des Spielleiters über die Einführung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Aktenplans

C:Hauptaufgaben des Spielleiters

  • C0: Sonstige und allgemeine Vorgänge und Anträge bezüglich der Haupttätigkeiten des Spielleiters, die in keine andere Kategorie passen
  • C1: Außerkraftsetzung von Geschäftsordnungen (§ 3.3 Abs. (c) Spielregeln)
  • C2: Auflösung des Zentralrats der Paragraphenreiter (§ 3.4.1 Abs. (b) Spielregeln)
  • C3: Neubesetzung des Aufsichtsrates (§ 3.4.1 Abs. (c) Spielregeln)
  • C4: Verwarnungen, Rügen und Mecklenburg-Vorpommerungen an Spielteilnehmer (§ 3.4.1 Abs. (d) Spielregeln; auch § 5 Abs. (e) Spielregeln)
  • C5: Eingliederung genehmigter Regeländerungen (§ 4 Abs. (d) Spielregeln)
  • C6: Auslegung der Spielregeln (§ 4 Abs. (e) Spielregeln)
  • C7: Anforderungen von Berichten und Stellungnahmen wegen Untätigkeit (§ 5 Abs. (e) Spielregeln)
  • C8: Genehmigung neuer Seiten (§ 7 Spielregeln)
  • C9: Schließung der Runde (§ 8 Spielregeln)
  • C10: Auflösung des Geheimdienstes (§ § 3.4.4 Abs. (l) Spielregeln)

D: Nebentätigkeiten des Spielleiters

  • D0: Sonstige und allgemeine Vorgänge und Anträge bezüglich der Haupttätigkeiten des Spielleiters, die in keine andere Kategorie passen
  • D1: Anträge auf Durchführung einer Nebentätigkeit durch den Spielleiter
  • D2: Anträge, Anfragen und Vorgänge im Bezug auf bereits durchgeführte oder in Durchführung befindliche Nebentätigkeiten des Spielleiters

C1-1/2010 - Antrag auf Außerkraftsetzung der SpieGeL

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Antrag

Vorgangsnummer: C1-1/2010-1

Adressat: Spielleiter

Bezug auf Vorgang: SpieGeL

Antragsgegenstand: Euer Ehren Spielleiter,
Es ist mir aus persönlicher Erfahrung insbesondere in der achten Runde der Bürokratenspieles hinlänglich bekannt, dass die herausgehobene Position als Spielleiter Ignoranz, Egoismus und Narzissmus erfordert und fördert. In Nacheiferung des größten deutschen Politikers und Bürokraten Karl-Theodor zu Guttenberg agierten Sie schon bei der Beschließung Ihrer Geschäftsordnung sehr nachlässig, aber so glanzvoll, dass zunächst niemandem die offenkundigen Regelverstöße auffielen. Dennoch habe ich Ihre SpieGeL nun gelesen, auch wenn ich sonst im normalen Leben den SPIEGEL nicht zu lesen pflege, da mir der Informationsgehalt zu hoch, geradezu erschlagend ist, und habe Mängel festgestellt, die sich fast mit dem Wahlprogramm der CSU messen können. Darum beantrage ich hiermit, Euer Ehren möge die Geschäftsordnung des Spielleiters, kurz SpieGeL, gemäß §3.3(c) der Spielregeln außer Kraft zu setzen.

Begründung: In Artikel 4, §9 der SpieGeL heißt es wörtlich: "Der Spielleiter hat das Recht, nicht dem Schema gemäß § 4 entsprechende Aktenzeichen abzuändern, indem er sie mit einem Präfix versieht, das aus der Ziffer 0 gefolgt von einem Bindestrich, einer Nummer und einem weiteren Bindestrich besteht." Dies verstößt offenbar gegen die Spielregel §2(a) "Eingereichte Vorgänge dürfen nicht mehr verändert werden, nachdem sie von einem anderen dazu berechtigten Spielteilnehmer oder Organ bearbeitet wurden (z. B. durch einen Stempel oder Beantwortung mit einem anderen Vorgang). Nachträgliche Ergänzungen, Korrekturen oder Streichungen sind in Form eines neuen Vorgangs einzureichen, der auf den Originalvorgang Bezug nimmt und die Veränderungen beschreibt. Ein solchermaßen geänderter Vorgang ist mit dem Stempel „Geändert“ zu kennzeichnen. Das Abstempeln eines Vorgangs gilt nicht als Veränderung im Sinne von Satz 1."

Unterschrift, Datum: Als Vertreter der Organs Zentralrat der Paragraphenreiter Wanderdüne 20:02, 21. Nov. 2010 (NNZ)

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Ablehnung

Vorgangsnummer: C1-1/2010-2

Abgelehnter Vorgang: C1-1/2010-1

Ablehnungstext: Dieser Antrag wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Gemäß Artikel 4 § 12 SpieGeL darf eine solche Änderung nur in Form eines nicht-formlosen Beschlusses des Spielleiters durchgeführt werden, der auf den von der Änderung betroffenen Vorgang Bezug nimmt und die Änderungen beschreibt vorgenommen werden, was bürokratisch genau dem durch die Spielregeln festgelegten Verfahren entspricht.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Bemerkung: Doch!

Unterschrift, Datum: TM?! 20:53, 21. Nov. 2010 (NNZ)

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Anfechtung

Vorgangsnummer: C1-1/2010-3

Angefochtener Vorgang: C1-1/2010-2

Anfechtungsinhalt: Euer Ehren,
mangelnder Verständnis der Grundzusammenhänge ist von einem Spielleiter natürlich zu erwarten, deswegen hätte ich schon beim ersten Versuch präziser werden müssen. Ich stelle fest, dass es zwei Möglichkeiten gäbe, die beanstandeten Paragraphen der SpieGeL anzuwenden:
1. Zunächst ändern Sie das Aktenzeichen gemäß Artikel 4 §9 ab, dann wäre ein Beschluss nach Artikel 4 § 12 bezugslos, da die dort genannte falsch bezeichnete Akte bereits richtig bezeichnet wäre und somit nicht mehr als falsch bezeichnete Akte existent, womit Sie eben doch gegen die Spielregeln verstoßen hätten, oder
2. Zunächst geben Sie den Beschluss heraus und ändern dann das Aktenzeichen gemäß Artikel 4 §9 ab. Dies verstößt noch deutlicher gegen die Spielregeln, da Sie dann einen bereits von einem Organ, in diesem Fall Ihnen, beantworteten Vorgang nachträglich veränderten.
Sie sollten erkennen, dass es keine regelgemäße Möglichkeit gibt, in einem bereits erstellten Vorgang etwas abzuändern, ohne die Regeln zu verletzen. Meine Argumentation sollte selbst Ihnen schlüssig erscheinen. Als Ihr ergebenster Diener verbleibe ich unterwürfigst,

Unterschrift, Datum: --Wanderdüne 21:08, 21. Nov. 2010 (NNZ)

Anlage

DOCH!!!
Sofortiger Rückzug
Rückzug

Vorgangsnummer: C1-1/2010-4

Zurückgezogener Vorgang: C1-1/2010-2

Rückzugstext: Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen.

Begründung: Bei der Überprüfung der Ablehnung C1-1/2010-2 im Zuge der Anfechtung C1-1/2010-3 wurde festgestellt, dass er fehlerhaft begründet ist.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 00:01, 22. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

a b c d e f g h
8 Schach hu.png Schach sk.png Schach sk.png Schach sd.png Schach sk.png Schach sk.png Schach sk.png Schach dh.png 8
7 Schach sb.png Schach sb.png Schach sb.png Schach sb.png Schach sb.png Schach sb.png Schach sb.png Schach sb.png 7
6 Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png 6
5 Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png 5
4 Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png 4
3 Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png 3
2 Schach wb.png Schach wb.png Schach wb.png Schach wb.png Schach wb.png Schach wb.png Schach wb.png Schach wb.png 2
1 Schach wb.png Schach wb.png Schach wb.png Schach wb.png Schach wk.png Schach wb.png Schach wb.png Schach wb.png 1
a b c d e f g h
Ungültigkeitserklärung



Vorgangsnummer: C1-1/2010-5

Ungültiger Vorgang: C1-1/2010-3

Ungültigkeitserklärungstext: Dieser Vorgang wird für ungültig erklärt.

Begründung: Die Anfechtung ist, da sie sich auf einen zurückgezogegen Vorgang bezieht, gegenstandslos geworden.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 00:01, 22. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

Please hold the line – bitte halten Sie die Linie
In Bearbeitung

Vorgangsnummer: C1-1/2010-6

Bezug: C1-1/2010-1

Information: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Bemerkung: Doch nicht? Lassen Sie sich überraschen!

Unterschrift, Datum: TM?! 00:01, 22. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

Irrelevant-Buerokratenspiel.png
Ablehnung

Vorgangsnummer: C1-1/2010-7

Abgelehnter Vorgang: C1-1/2010-1

Ablehnungstext: Dieser Antrag wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Wie eigentlich selbst ein Zentralratsmitglied hätte merken können, Bezieht sich Artikel 4 § 9 SpieGeL auf Aktenzeichen gemäß Artikel 4 § 4 SpieGeL. Diese sind, im Gegensatz zu den Vorgangsnummern gemäß Artikel 4 § 8 SpieGeL, nicht Teil eines Vorgangs, sondern lediglich der Überschrift. Die Spielregeln machen jedoch keine Vorschriften bezüglich der Erstellung und Änderung von Überschriften, somit liegt keinerlei Verstoß gegen die Spielregeln vor.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Bemerkung: DOCH! :-P

Unterschrift, Datum: TM?! 22:16, 22. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

C8-2/2010 – Antrag auf Seiten für den Geheimdienst

Büroklammer.png
Antrag

Vorgangsnummer: C8-2/2010-1

Adressat: Spielleiter

Antragsgegenstand: Euer Ehren Spielleiter,
Hiermit beantragt der Geheimdienst eigene Seiten gemäß § 7 der Spielregeln. Die genauen Seitentitel sind in der Anlage aufgeführt. Dabei sind für die Öffentlichkeit unzugängliche Bereiche geschwärzt – deren Titel dürfen nur Sie, Euer Ehren, lesen! Wir bitten Sie, danach eine Vergall-Pille zu schlucken, um jegliches Sicherheitsrisiko für den Geheimdienst ausschließen zu können.

Begründung: Es ist für die streng vertrauliche Arbeit des Geheimdienstes unerlässlich, über eigene Räume zu verfügen, in denen sich nach Belieben verschanzt werden kann.

Unterschrift, Datum: im Auftrag des Geheimdienstes: K. Falkenmoor (Deckname) 23:36, 21. Nov. 2010 (NNZ)

Anlage

Tipp.png
Genehmigung

Vorgangsnummer: C8-2/2010-2

Genehmigter Vorgang: C8-2/2010-1

Genehmigungstext: Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung uneingeschränkt stattgegeben.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 23:42, 21. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

C4-2/2010 - Antrag auf Verwarnung von Spielteilnehmer TM?!

Büroklammer.png
Antrag

Vorgangsnummer: C4-2/2010-1

Adressat: Spielleiter

Bezug auf Vorgang: Vorgänge Nr. 24/3 und 24/5 auf der allgemeinen Vorgangsseite

Antragsgegenstand: Euer Ehren Spielleiter,
ich beantrage hiermit die Verwarnung des Spielteilnehmers TM?! wegen Verstoßes gegen §0 und absichtlicher Irreführung anderer Spielteilnehmer durch Erstellen eines nicht regelgemäßen Vorganges.

Begründung: Wie Sie anhand des oben verlinkten Vorganges 24/3 auf der allgemeinen Vorgangsseite erkennen können, hatte Spielteilnehmer TM?! einen Vorgang für ungültig erklärt, der von ████ erstellt wurde, was natürlich unzulässig ist. Als Spielteilnehmer Wanderdüne ihn mit Hilfe der Anfrage 42/4 darauf aufmerksam machte, gab Spielteilnehmer TM?! in Vorgang 24/5 zu, absichtlich einen Regelverstoß begangen zu haben, ja er machte sich sogar noch darüber lustig! Etwas Unbürokratischeres kann ich mit kaum vorstellen. Er sagte wörtlich aus: Ich wollte lediglich ihre Aufmerksamkeit testen. Darum habe ich ja den Vorgang 42/1 auch nicht ungültig gestempelt. Den Test haben Sie wohl bestanden. Herzlichen Glückwunsch. Da könnte ja jeder kommen! Wo kämen wir hin, wenn Sie, Euer Ehren Spielleiter, solch strolchenhaftem und unbürokratischem Verhalten nicht sogleich einen Riegel vorschieben? Darum bitte ich Sie ergebenst, Spielteilnehmer TM?! zu verwarnen oder nach Ihrem Ermessen auch härter zu bestrafen, z.B. mit der Todesstrafe, dann hat er fürs nächste Mal seine Lektion gelernt.

Unterschrift, Datum: Als Vertreter der Organs Zentralrat der Paragraphenreiter Wanderdüne 20:38, 22. Nov. 2010 (NNZ)

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Genehmigung

Vorgangsnummer: C4-2/2010-2

Genehmigter Vorgang: C4-2/2010-1

Genehmigungstext: Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung uneingeschränkt stattgegeben.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 21:33, 24. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

Zeigefinger.jpg
Verwarnung

Vorgangsnummer: C4-2/2010-3

Adressat: TM?!

Verwarnungstext: Oben genannter Spielteilnehmer wird hiermit bedauerlicherweise gemäß § 3.4.1 Abs. (d) Spielregeln verwarnt.

Begründung: Zwar ist es insgesamt sehr löblich und gutzuheißen, wenn ein Spielteilnehmer die Aufmerksamkeit und Bürokratizität seiner Mitarbeiter durch geeignete Tests überprüft. Allerdings ist das gewählte Verfahren äußerst unbürokratisch und somit ein verstoß gegen § 0 Spielregeln. Statt selbst und ohne Auftrag auf eigene Faust zu handeln, hätte nämlicher Spielteilnehmer einen bürokratischeren Weg wählen müssen; z. B. indem er eine Regeländerung zwecks Einrichtung eines neuen Organs zur Überprüfung der Spielteilnehmer mittels geeigneter Tests beantragt hätte und ggf. Mitglied dieses Organs geworden wäre, um die Aufmerksamkeit des Spielteilnehmers Wanderdüne gemäß der dann gültigen Version der Spielregeln und einer ggf. eingerichteten Geschäftsordnung zu testen. Da dies unterblieben ist, bleibt dem Spielleiter zu seinem größten Bedauern nichts anderes übrig, als oben genannten Spielteilnehmer zu verwarnen, da er (der Spielleiter) sich den heiligen Regeln der Bürokratie verpflichtet sieht. Da es sich um den ersten Verstoß dieser Art seitens des erwähnten Spielteilnehmers handelt und die unbürokratische Tat aus höchst bürokratischen Motiven heraus erfolgte, wird von einer härteren Bestrafung jedoch abgesehen.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 21:33, 24. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

B1-1/2010 – Festlegung einer Ergänzung der Geschäftsordnung des Spielleiters

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Beschluss

Vorgangsnummer: B1-1/2010-1

Betreff: Festlegung der 1. SpieGeL-Ergänzungs-Instruktion (1. SpieGeL-EI) als Ergänzung der Geschäftsordnung des Spielleiters

Beschlusstext: Die im Anhang angefügte 1. SpieGeL-Ergänzungs-Instruktion (1. SpieGeL-EI) wird hiermit durch den Spielleiter als Ergänzung seiner Geschäftsordnung angenommen und bekannt gemacht.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 22:39, 22. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

Anlage

Artikel 1: Änderungen der SpieGeL

§ 1: In Artikel 4 § 4 Buchstabe (b) SpieGeL wird hinter den Worten des Aktenplans die Ziffer 1 eingefügt.

§ 2: In Artikel 4 § 6 SpieGeL wird das Wort Aktennummern durch Aktenzeichen ersetzt.

§ 3: Artikel 4 § 9 SpieGeL erhält folgende Fassung:

§ 9: Der Spielleiter hat das Recht, nicht dem Schema gemäß § 8 entsprechende Vorgangsnummern abzuändern, falls ein anderer Vorgang auf der Vorgangsseite des Spielleiters bereits die selbe Vorgangsnummer trägt oder die Gefahr besteht, dass bei Einhaltung der korrekten Vorgangsnummerierung dieselbe Vorgangsnummer zukünftig für einen weiteren Vorgang verwendet werden muss. Die Abänderung hat so zu erfolgen, dass der bisheriger Vorgangsnummer das Aktenzeichen, gefolgt von einem oder mehreren Großbuchstaben und einem weiteren Bindestrich, vorangestellt wird.

§ 4: Artikel 4 § 12 SpieGeL wird um folgenden Satz ergänzt:

Der geänderte Vorgang ist dabei mit dem dafür vorgesehenen Stempel zu kennzeichnen.

§ 5: Nach 4 § 12 SpieGeL wird ein neuer § 13 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

§ 13: Der Spielleiter ist zudem befugt, mittels eines geeigneten, nicht-formlosen Vorgangs anzuordnen, dass ein Vorgang, der rechtmäßig oder unrechtmäßig eine nicht den Vorschriften dieses Artikels entsprechende Vorgangsnummer trägt, neben seiner tatsächlichen Vorgangsnummer auch mit der Vorgangsnummer, die er gemäß dieses Artikels tragen müsste, bezeichnet werden darf, ohne, dass der betreffende Vorgang dadurch geändert würde.

Artikel 2: Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 1: Diese 1. SpieGeL-EI ergänzt und ändert die SpieGeL als Geschäftsordnung des Spielleiters.

§ 2: Diese 1. SpieGeL-EI kann jederzeit durch Beschluss des Spielleiters geändert, ergänzt oder aufgehoben werden.

§ 3: Diese 1. SpieGeL-EI tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

C4-3/2010 – Antrag auf Verwarnung von Spielteilnehmer BuffaloBill

Büroklammer.png
Antrag

Vorgangsnummer: C4-3/2010

Adressat: Spielleiter

Antragsgegenstand: Euer Ehren
Hiermit beantrage ich die Verwarnung von BuffaloBill.

Begründung: Das Kamel hat - wenn auch nur aus Vesehen - Anderungen eine Seite gelöscht, ohne das hierzu ein korrekt ausgeführter Vorgang vorhanden gewesen wäre - siehe hier. Das Schadhafte Kamel hat seinen Irrtum zwar umjgehend eingesehen und dern Vorgang rückgängig gemacht, trozdem verstösst das Vorgehen in krassester Weise gegen §0, da auch für die Rückgängig machung des Fehlers kein korrekt ausgeführter Vorgang existiert. Wir können auf keinen Fall zulassen, das dieses Beispiel Schule macht, ein Echter Bürokrat hat sich zu vergewissern, das er zu jeder Zeit immer den richtigen Knopf drückt, wo kämen wir da hin wenn alle aus versehen falsche Knöpfe drücken würden? Da das Kamel allerdings gestänig und gereuig ist, denke ich, wir können es dieses eine mal mit einer Verwarnung davon kommen lassen.

Unterschrift, Datum: BuffaloBill 13:34, 23. Nov. 2010 (NNZ)

Diese Form widerspricht §0 in höchstem Maße!
Ablehnung aufgrund von Formfehlern

Vorgangsnummer: C4-3/2010-2

Abgelehnter Vorgang: C4-3/2010

Ablehnungstext: Die Form des Antrags entspricht nicht den gültigen Spielregeln, der Geschäftsordnung des bearbeitenden Organs oder weiteren, ergänzenden Regelungen. Dies hat eine sofortige Ablehnung des Antrags zur Folge.

Begründung: Die Vorgangsnummer des Antrags entspricht nicht der SpieGeL. Gemäß SpieGeL hätte Vorgang C4-3/2010 als Vorgang C4-3/2010-1 bezeichnet werden müssen.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?"

Unterschrift, Datum: TM?! 22:52, 24. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

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Beschluss.png
Beschluss

Vorgangsnummer: C4-3/2010-3

Grundlage: Artikel 4 § 13 SpieGeL

Beschlusstext: Vorgang C4-3/2010 dieser Akte darf ab sofort auch als Vorgang C4-3/2010-1 bezeichnet werden. Eine Änderung des betroffenen Vorgangs findet hierdurch ausdrücklich nicht statt.

Organ/Sachbearbeiter: Spielletier/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 23:07, 26. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

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Anfechtung

Vorgangsnummer: C4-3/2010-4

Angefochtener Vorgang: C4-3/2010-3

Anfechtungsinhalt: Sehr geehrter Spielteilnehmer TM?!, obigen Vorgang zu tätigen sind Sie zum einen nicht berechtigt, da Sie ihn nicht als Mitglied des Organes Spielleiter getätigt haben, sondern desweiteren in groben Verstoß gegen die Regeln als Mitglied eines nicht in dern Spielregeln vorgesehenen Organes namens Spielletier. Auch im Namen des Organes Zentralrat der Paragraphenreiter, dem ich vorstehe, möchte ich Sie strengstens auffordern, keine nicht in den Regeln existenten Organe in Vorgängen zu erwähnen. Davon unbenommen ist Ihr Recht, eine Regeländerung auf Einführung des Organs Spielletier zu beantragen.

Unterschrift, Datum: Wanderdüne 23:14, 26. Nov. 2010 (NNZ)

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???
Anfrage

Vorgangsnummer: C4-3/2010-4 C4-3/2010-5

Adressat: Wanderdüne sowie der Zentralrat der Paragraphenreiter

Bezug auf Vorgang: Vorgang C4-3/2010-4 dieser Akte

Anfrageinhalt: Sehr geehrter Herr Mitbürokrat, sehr geehrte Paragraphenreiterinnen und Paragraphenreiter, sind Sie in irgendeiner Weise direkt oder indirekt von Beschluss C4-3/2010-3 betroffen? Falls ja, teilen Sie mir bitte umgehend mit, inwieweit Sie betroffen sind.

Unterschrift, Datum: TM?! 23:47, 26. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

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Stellungnahme

Vorgangsnummer: C4-3/2010-5 C4-3/2010-6

Adressat: Spielleiter

Bezugnahme auf Vorgang: C4-3/2010-4 C4-3/2010-5

Stellungnahme: Euer Ehren Spielleiter, neben dem persönlichen Interesse von mir, Wanderdüne, als Spielteilnehmer, dass die Regeln und §0 eingehalten werden, weise ich darauf hin, dass ich obige Anfechtung auch ausdrücklich im Namen des Organes Zentralrat der Paragraphenreiter getätigt habe, dessen Vorsitzender ich bin. Gemäß Spielregel §3.4.2.(a) soll dieses Organ auf eine angemessene Bürokratisierung des Spieles achten, was durch den Vorgang von Spielteilnehmer TM?! mit der Nummer C4-3/2010-3 untergraben wurde, darum war eine indirekte Betroffenheit durch diesen Beschluss vorhanden. Desweiteren möchte ich Euer Ehren ein letztes Mal ohne konkrete negative Folgen für Euer Ehren auf den Paragraphen §10(a) der Spielregeln hinweisen und bitten, diesen nicht weiter zu missachten.

Unterschrift, Datum: Wanderdüne 15:07, 27. Nov. 2010 (NNZ), Vorsitzender des Organs Zentralrat der Paragraphenreiter, Spielteilnehmer.

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Beschluss

Vorgangsnummer: C4-3/2010-7

Grundlage: Artikel 4 § 12 SpieGeL

Betreff: Änderung von Vorgangsnummern

Beschlusstext: Die Vorgangsnummer der bisherigen Anfrage C4-3/2010-4 wird mit sofortiger Wirkung in C4-3/2010-5 geändert. Die Vorgangsnummer der Bisherigen Stellungen ahme wird mit sofortiger Wirkung in C4-3/2010-6 geändert

Begründung: Die Vorgangsnummer C4-3/2010-4 ist bereits für eine Anfechtung verwendet worden, weswegen die Vorgangsnummer der Anfrage gemäß Artikel 4 § 12 SpieGeL geändert werden muss. Da die korrekterweise für die Anfrage zu verwendende Nummer C4-3/2010-5 bereits für die Stellungnahme verwendet worden ist, ist auch deren Nummer zu ändern. Bezugnahmen auf diese Vorgänge durch andere Vorgänge dieser Seite sind dementsprechend anzupassen.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 22:52, 29. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

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Genehmigung

Vorgangsnummer: C4-3/2010-8

Genehmigter Vorgang: C4-3/2010-4

Genehmigungstext: Sehr geehrter Herr Mitbürokrat, sehr geehrte Paragraphenreiterinnen und Paragraphenreiter, Euer Ehren Zentralratsvorsitzender, die genannte Anfechtung wird hiermit angenommen. Zwar kann der Spielleiter der Argumentation des Zentralrates der Paragraphenreiter, er sei schon allein deswegen indirekt betroffen, weil er laut Spielregeln auf eine angemessene Bürokratisierung des Spieles achten müsse, nicht zustimmen. Von etwas betroffen zu sein setzt voraus, dass auch der Inhalt des jeweiligen Vorgangs den Betroffenen betrifft, und nicht nur dessen Form. Allerdings sind sowohl der Spielteilnehmer Wanderdüne als auch der Zentralrat der Paragraphenreiter und dessen Mitglieder indirekt von Beschluss C4-3/2010-3 betroffen, da die Erlaubnis, Vorgang C4-3/2010 als Vorgang C4-3/2010-1 bezeichnen zu dürfen, auch für sie gilt, sodass eine inhaltliche Betroffenheit durchaus gegeben ist. Zwar wäre eine Ablehnung der Anfechtung ebenfalls durchaus zu rechtfertigen, da die Begründung der Betroffenheit falsch ist und außerdem unter einer falschen Vorgangsnummer eingereicht wurde (vergleiche Beschluss C4-3/2010-7); da die vollkommene Unbürokratiszität des Beschlusses C4-3/2010-3 jedoch einen gravierenden verstoß gegen § 0 Spielregeln darstellt, hat sich der Spielleiter entschieden, ausnahmsweise dem Aufsichtsrat keine weiteren Steine in den Weg zu legen, sondern baldmöglichst eben dieser Unbürokratizität abzuhelfen. Die dafür nötigen Vorgänge werden in absehbarer Zeit folgen.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 00:49, 1. Dez. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

Please hold the line – bitte halten Sie die Linie
In Bearbeitung

Vorgangsnummer: C4-3/2010-9

Information: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 00:49, 1. Dez. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

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8 Schach hu.png Schach sk.png Schach sk.png Schach sd.png Schach sk.png Schach sk.png Schach sk.png Schach dh.png 8
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1 Schach wb.png Schach wb.png Schach wb.png Schach wb.png Schach wk.png Schach wb.png Schach wb.png Schach wb.png 1
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Ungültigkeitserklärung



Vorgangsnummer: C4-3/2010-10

Ungültiger Vorgang: C4-3/2010-3

Ungültigkeitserklärungstext: Dieser Vorgang wird für ungültig erklärt.

Begründung: Wie in Anfechtung C4-3/2010-4 dargelegt, ist der genannte Vorgang im Namen eines dem Spielleiter unbekannten Organs namens Spielletier durchgeführt worden, was der Bürokratie zutiefst widerspricht.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 01:39, 4. Dez. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

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Beschluss

Vorgangsnummer: C4-3/2010-11

Grundlage: Artikel 4 § 13 SpieGeL

Beschlusstext: Vorgang C4-3/2010 dieser Akte darf zurückwirkend zum 26. Nov. 2010 auch als Vorgang C4-3/2010-1 bezeichnet werden. Eine Änderung des betroffenen Vorgangs findet hierdurch ausdrücklich nicht statt.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 01:39, 4. Dez. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

C4-4/2010 – Antrag auf Ordnungsmaßnahmen gegen den Zentralrat der Paragraphenreiter

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Antrag

Vorgangsnummer: C4-4/2010-1

Adressat: Spielleiter

Antragsgegenstand: Euer Ehren Spielleiter!
Hiermit beantrage ich Ordnungsmaßnahmen nach § 3.4.1 (d) gegen den Zentralrat der Paragraphenreiter. Ich plädiere aufgrund des langen Zeitraumes des Regelverstoßes auf ein hohes Strafmaß, möchte aber die Entscheidungskompetenz darüber bei Ihnen belassen.

Begründung: Der Zentralrat besitzt durch seine ZAuBeR, § 3, eindeutig einen Vorsitzenden. Nun sind laut § 3.1 (d) der Spielregeln alle organinternen Ämter auf der Organseite der Spielrunde auszuschreiben. Dem ist der Zentralrat nun 9 Tage lang, seit dem Beschluss der ZAuBeR am 15.11., nicht nachgekommen – nach wie vor ist der Vorsitzende dort nicht gekennzeichnet.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 13:25, 24. Nov. 2010 (NNZ)

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Ablehnung

Vorgangsnummer: C4-4/2010-2

Abgelehnter Vorgang: C4-4/2010-1

Ablehnungstext: Dieser Antrag wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Bedauerlicherweise gestattet § 3.4.1 (d) Spielregeln Ordnungsmaßnahmen nur gegen Spielteilnehmer, nicht jedoch gegen Organe. So sehr mich dieser massive Regelverstoß auch entsetzt, so sind mir doch die Hände gebunden, weswegen ich diesen Antrag bedauerlicherweise ablehnen muss.

Organ/Sachbearbeiter: Spielletier/TM?!

Bemerkung: Dem Antragsteller bleibt es natürlich unbenommen, eine entsprechende Regeländerung zu beantragen. Der Spielleiter würde dies jedenfalls genießen.

Unterschrift, Datum: TM?! 23:02, 26. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

C6-1/2010 – Antrag auf Auslegung der Spielregeln

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Antrag

Vorgangsnummer: C6-1/2010-1

Adressat: Spielleiter

Antragsgegenstand: verbindliche Regelauslegung gemäß § 4 (e) von § 4, Absatz (d), Satz 1

Begründung: Euer Ehren,
gemäß § 4 (e) sind Unklarheiten bezüglich der Spielregeln dem Spielleiter vorzubringen. Wie der Akte C5-1/2010 zu entnehmen ist, ist sich mindestens eines der Kamele J* oder TM?! über die Spielregeln unklar, und zwar bezüglich der genauen Bedeutung des Wortes "feststeht" in § 4, Absatz (d), Satz 1. Ich beantrage daher um eine Verbindliche Auslegung des fraglichen Satzes. Von besonderer Wichtigkeit ist das Ergebnis dieser Entscheidung auch, da das Resultat der beim Aufsichtsrat vorliegenden Akte "23 · 28505 – Antrag auf Amtsenthebung des Spielleiters" ebenfalls davon abhängt.

Unterschrift, Datum: --J* 01:58, 28. Nov. 2010 (NNZ)

Please hold the line – bitte halten Sie die Linie
In Bearbeitung

Vorgangsnummer: C6-1/2010-2

Bezug: C6-1/2010-1

Information: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 01:41, 4. Dez. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

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Beschluss

Vorgangsnummer: C6-1/2010-3

Grundlage: C6-1/2010-1

Beschlusstext: Der Spielleiter erlässt die im Anhang befindliche Regelauslegung.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 22:54, 6. Dez. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

Anlage Es steht gemäß § 4 Absatz (d) Satz 1 Spielregeln fest, dass der Aufsichtsrat kein Veto einlegt, wenn

(a) die Frist von 2 Tagen abgelaufen ist, ohne, dass der Aufsichtsrat ein gültiges Veto eingelegt hat, und/oder
(b) der Aufsichtsrat gemäß § 4 Absatz (c) die Regeländerung vorab genehmigt hat und diese Genehmigung rechtmäßig ergangen und rechtsgültig geworden ist, und/oder
(c) der Aufsichtsrat rechtmäßig und rechtsgültig beschlossen hat, kein Veto einzulegen.
Legt der Aufsichtsrat ein Veto ein und dieses wird angefochten, so steht erst mit der endgültigen Entscheidung über die Anfechtung fest, ob der Aufsichtsrat ein Veto einlegt, selbst wenn die Bearbeitung erst nach Ablauf der Frist abgeschlossen ist. Dies gilt analog für Beschwerden.

C5-2/2010 - Dringende Bitte um Einfügung eines genehmigten Regeltextes

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Anweisung

Vorgangsnummer: C5-2/2010-1

Angewiesener: Spielleiter

Grundlage: Genehmigte Regeländerung und §4(d) der Spielregeln

Anweisungstext: Euer Ehren Spielleiter,
freundlich aber bestimmt weist Euch der Zentralrat der Paragraphenreiter durch sein Mitglied, das ich bin, darauf hin, dass Sie sich an Spielregel §4(d) halten müssen. Laut dieser Regel soll der Spielleiter den veränderten Regeltext bei Regeländerungen, bei denen die Zwei-Tages-Frist für ein Veto des Aufsichtsrates verstrichen ist, ohne dass ein Veto eingelegt wurde, "unverzüglich" in die Spielregelseite eingliedern. Dies ist beim oben genannten, schon vor vier Tagen genehmigten Antrag bisher unterblieben. Wir weisen Euer Ehren darauf hin, dass arme Spitzmäuse schon tagelang darunter leiden, dass Euer Ehren sich nicht selbst informiert, ob es neue einzugliedernde Regeländerungen gibt. Wir bitten Euer Ehren, den Verzug nicht weiter zu verziehen und unverzüglich die besagte Regeländerung vorzunehmen. Wir weisen weiterhin darauf hin, dass es nicht, so wie es in der Akte C5-1/2010, in der der Aufsichtsrat, der aber auch ein persönliches Interesse daran, dass die Regeländerung schnell vonstatten ging, hatte, Sie darauf, dass eine auf der Regelseite einzugliedernde Regeländerung vorlag, aufmerksam gemacht hatte, geschehen ist, der Normalfall sein kann, dass man das Organ Spielleiter erst von einer erfolgreichen Regeländerungsprozedur unterrichten muss, ehe selbiges letztere auf der Regelseite einfügt.

Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift, Datum: Wanderdüne 20:02, 4. Dez. 2010 (NNZ)

Please hold the line – bitte halten Sie die Linie
In Bearbeitung

Vorgangsnummer: C5-2/2010-2

Bezug: C5-2/2010-1

Information: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Bemerkung: Sehr geehrte Paragraphenreiterinnen und Paragraphenreiter, Euer Ehren Zentralratsvorsitzender, ich weise im Namen des Spielleiters darauf hin, dass die erwähnte Regelung schon längst seitens des Spielleiters in Bearbeitung ist. Jedoch hat sich dies als schwieriger herausgestellt, als ursprünglich erwartet: Der Spielleiter hat nämlich festgestellt, dass im Entwurf des neuen § 10 ein Viertelgeviertstrich als Gedankenstrich verwendet wurde, obwohl hierfür ein Halbgeviertstrich hätte verwendet werden müssen. Der Spielleiter muss sich erst darüber einig werden, ob er befugt ist, diesen typografischen Fehler eigenmächtig zu korrigieren, oder ob der Regelentwurf nicht nur in orthografischer, sondern auch in typografischer Form verbindlich ist. Daher ist es leider unvermeidlich, dass es bei der Umsetzung der Regeländerung zu einer kleinen Verzögerung von maximal 10 Tagen kommt. Ich möchte auch im Namen des Spielleiters mein Bedauern darüber zum Ausdruck bringen.

Unterschrift, Datum: TM?! 20:55, 5. Dez. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

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Beschluss

Vorgangsnummer: C5-2/2010-3

Grundlage: C5-2/2010-2

Betreff: Verbindlichkeit der Ortho- und Typographie von Regeländerungen

Beschlusstext: Der Spielleiter beschließt einstimmig, das der Spielleiter berechtigt ist, rein typographische Korrekturen an Regeländerungen durchzuführen, da die Typographie nur die Darstellung betrifft, nicht jedoch den Inhalt. Die Orthographie einer Regeländerung hingegen ist verbindlich und muss dementsprechend unternommen werden. Dies betrifft insbesondere auch eventuell vorhandene Rechtschreibfehler, die erhalten bleiben und dementsprechend bei der Anwendung der betreffenden Regel berücksichtigt werden müssen.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 00:21, 11. Dez. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

C6-2/2010 – Antrag auf Auslegung von § 10 (d)

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Antrag

Vorgangsnummer: C6-2/2010-1

Adressat: Spielleiter

Antragsgegenstand: Euer Ehren Spielleiter!
Ich bitte hiermit um verbindliche Auslegung einer Passage in § 10 (d) der Spielregeln:

…von einer noch einzurichtenden Tierschutzkommission ausdrücklich genehmigt wurde – sofern es letzere noch nicht gemäß einer Spielregel gibt, ist somit diese Ausnahme hinfällig…

Ich bitte um Aufklärung darüber, ob auch die Einrichtung eines Unterorgans namens „Tierschutzkommission“ bedeuten würde, dass es das entsprechende Organ gemäß dieser Vorschrift „gibt“, da die Einrichtung von Unterorganen in einer Spielregel (§ 3.2) geregelt ist.

Begründung: Um auch den Schutz von Spitzmäusen, Nagetieren, Unpaarhufern und Rainer Brüderle ausreichend regulieren zu können, wäre es hilfreich, zu erfahren, auf welchen Wegen man dies tun könnte.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 01:00, 11. Dez. 2010 (NNZ)

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Beschluss

Vorgangsnummer: C6-2/2010-2

Grundlage: C6-2/2010-1

Beschlusstext: Der Spielleiter erlässt die im Anhang befindliche Regelauslegung.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 23:10, 11. Dez. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

Anlage

§ 10 Abs. (d) Spielregeln schreibt vor, dass die Tierschutzkommission, um den Bedingungen dieses Absatzes zu erfüllen, gemäß einer Spielregel existieren muss, nicht nur, dass sie lediglich regelkonform existieren muss. Letzteres ist selbstverständlich und bedürfte keiner erneuten Festlegung in § 10. Dies bedeutet, dass die Existenz dieses Organs in den Regeln festgelegt sein muss, damit es als Tierschutzkommission gemäß § 10 Abs. (d) Spielregeln gilt. Die Einrichtung einer Tierschutzkommission durch ein Organ mittels Geschäftsordnung als Unterorgan seiner selbst ist zwar zulässig, eine solche Tierschutzkommission wäre aber nicht als Tierschutzkommission gemäß § 10 Abs. (d) Spielregeln zu betrachten, sodass dieser Absatz auf sie nicht angewendet werden könnte.

B1-2/2010 – Festlegung einer Ergänzung der Geschäftsordnung des Spielleiters

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Beschluss

Vorgangsnummer: B1-2/2010-1

Betreff: Festlegung der 2. SpieGeL-Ergänzungs-Instruktion (2. SpieGeL-EI) als Ergänzung der Geschäftsordnung des Spielleiters

Beschlusstext: Die im Anhang angefügte 2. SpieGeL-Ergänzungs-Instruktion (2. SpieGeL-EI) wird hiermit durch den Spielleiter als Ergänzung seiner Geschäftsordnung angenommen und bekannt gemacht.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 00:04, 12. Dez. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

Anlage

Artikel 1: Änderungen der SpeiGeL

§ 1: Nach 4 § 13 SpieGeL wird ein neuer § 14 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

§ 14: Der Spielleiter ist berechtigt, seine Auslegungen der Spielregeln gemäß § 4 Abs. (e) Spielregeln auf einer dafür vorgesehenen Unterseite zu sammeln.

Artikel 2: Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 1: Diese 2. SpieGeL-EI ergänzt und ändert die SpieGeL als Geschäftsordnung des Spielleiters.

§ 2: Diese 2. SpieGeL-EI kann jederzeit durch Beschluss des Spielleiters geändert, ergänzt oder aufgehoben werden.

§ 3: Diese 2. SpieGeL-EI tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

C9-2/2010 C8-3/2010 – Antrag auf eine Seite für den Spielleiter

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Antrag

Vorgangsnummer: C9-2/2010-1 C8-3/2010-1

Adressat: Spielleiter

Antragsgegenstand: Euer Ehren Spielleiter, hiermit beantrage ich für den Spielleiter die Seite Projekt:Bürokratenspiel/9. Runde/Organe/Spielleiter/Regelauslegungen.

Begründung: Dem Spielleiter gefallen seine Regelauslegungen so gut, dass er beschlossen hat, sie zu sammeln.

Unterschrift, Datum: TM?! 00:20, 12. Dez. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

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Genehmigung

Vorgangsnummer: C9-2/2010-2 C8-3/2010-2

Genehmigter Vorgang: C9-2/2010-1 C8-3/2010-1

Genehmigungstext: Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung uneingeschränkt stattgegeben.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 00:21, 12. Dez. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

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Anfechtung

Vorgangsnummer: C9-3/2010-3 C8-3/2010-3

Angefochtener Vorgang: Akte C9-2/2010 C8-3/2010

Anfechtungsinhalt: Euer Ehren Spielleiter,
Hiermit fechte ich die Akte aus Formfehlergründen an. Das Aktenzeichen entspricht nicht dem gültigen Aktenplan des Spielleiters, welcher für Anträge auf Seitenerstellungen das Zeichen C8 vorsieht. C9 hingegen steht für die Schließung der Runde – falls hier heimlich das Spiel beendet werden soll, werde ich den Geheimdienst in Kenntnis setzen!
Im Übrigen betrifft mich gemäß SpieGeL Artikel 5 § 3 diese Akte indirekt, da ich vorhabe, eine Akte aus vergleichbarem Anlass zu erstellen und in der SpieGeL nicht geregelt ist, wie in diesem Fall die korrekte Aktennummer zu bezeichnen wäre.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 12:21, 18. Dez. 2010 (NNZ)

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Beschluss

Vorgangsnummer: C8-3/2010-4

Grundlage: Artikel 4 § 12 SpieGeL

Betreff: Änderung von Aktenzeichen und Vorgangsnummern

Beschlusstext: Die bisherige Akte C9-2/2010 mit dem Titel „Antrag auf eine Seite für den Spielleiter“ erhält mit sofortiger Wirkung das Aktenzeichen C8-3/2010. Die Vorgangsnummern der darin enthaltenen Vorgänge werden ebenfalls mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert:

  • C9-2/2010-1 in C8-3/2010-1,
  • C9-2/2010-2 in C8-3/2010-2 und
  • C9-2/2010-3 in C8-3/2010-3.

Begründung: Das Aktenzeichen wird geändert, da es fehlerhaft ist. Die Vorgangsnummern werden geändert, da diese Vorgangsnummern noch für den Fall benötigt werden, dass eine Akte C9-2/2010 angelegt wird.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 23:01, 18. Dez. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

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Genehmigung

Vorgangsnummer: C8-3/2010-5

Genehmigter Vorgang: C8-3/2010-3

Genehmigungstext: Dieser Anfechtung wird mit sofortiger Wirkung uneingeschränkt stattgegeben.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 23:22, 18. Dez. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

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Ungültigkeitserklärung



Vorgangsnummer: C8-3/2010-6

Ungültiger Vorgang: C8-3/2010-2

Ungültigkeitserklärungstext: Dieser Vorgang wird für ungültig erklärt.

Begründung: Siehe Anfechtung C8-3/2010-3

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 23:22, 18. Dez. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

Diese Form widerspricht §0 in höchstem Maße!
Ablehnung aufgrund von Formfehlern

Vorgangsnummer: C8-3/2010-7

Abgelehnter Vorgang: C8-3/2010-1

Ablehnungstext: Die Form des Antrags entspricht nicht den gültigen Spielregeln, der Geschäftsordnung des bearbeitenden Organs oder weiteren, ergänzenden Regelungen. Dies hat eine sofortige Ablehnung des Antrags zur Folge.

Begründung: Dieser Antrag wurde unter einem falschen Aktenzeichen und mit einer falschen Vorgangsnummer eingereicht. Der Spielleiter ist höchst schockiert über diese Dreistigkeit seitens des Antragstellers.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 23:22, 18. Dez. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

C8-3/2010 C8-4/2010 - Antrag auf Seiten für das Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik

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Büroklammer.png
Antrag

Vorgangsnummer: C8-3/2010-1 C8-4/2010-1

Adressat: Spielleiter

Antragsgegenstand: Euer Ehren Spielleiter,
hiermit beantrage ich gemäß §7 der Spielregeln, folgende Seiten für das neue Organ "Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik" anlegen zu dürfen:
Projekt:Bürokratenspiel/9._Runde/Organe/Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik
Projekt:Bürokratenspiel/9._Runde/Organe/Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik/Vorgänge
Projekt:Bürokratenspiel/9._Runde/Organe/Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik/Diskussionsraum
Projekt:Bürokratenspiel/9._Runde/Organe/Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik/Öffentlichkeitsarbeit

Begründung: Das Organ Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik ist ein wichtiges Gremium des Bürokratenspiels und muss in der Lage sein, die es betreffenden Thematiken und Problematiken zu entwickeln und möglichst ausführlich aus eigenen Seiten zu diskutieren. Gemäß des Gleichbehandlungsgrundsatzes sollte es Seiten erhalten, da dies auch allen anderen in den Spielregeln erwähnten Organen gestattet wurde.

Unterschrift, Datum: Wanderdüne 15:53, 18. Dez. 2010 (NNZ)

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Beschluss

Vorgangsnummer: C8-4/2010-2

Grundlage: Artikel 4 § 12 SpieGeL

Betreff: Änderung von Aktenzeichen und Vorgangsnummern

Beschlusstext: Die bisherige Akte C8-3/2010 mit dem Titel „Antrag auf Seiten für das Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik“ erhält mit sofortiger Wirkung das Aktenzeichen C8-4/2010. Die Vorgangsnummer des darin enthaltenen Vorgangs wird ebenfalls mit sofortiger Wirkung von C8-3/2010-1 auf C8-4/2010-1 geändert.

Begründung: Das Aktenzeichen und die Vorgangsnummer wurden geändert, da sie bereits verwendet wurden.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 23:11, 18. Dez. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

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Genehmigung

Vorgangsnummer: C8-4/2010-3

Genehmigter Vorgang: C8-4/2010-1

Genehmigungstext: Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung uneingeschränkt stattgegeben.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 23:30, 18. Dez. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

C8-4/2010 C8-5/2010 - Antrag auf Seiten für das Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik

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Antrag

Vorgangsnummer: C8-4/2010-1 C8-5/2010-1

Adressat: Spielleiter

Antragsgegenstand: Euer Ehren Spielleiter!
Hiermit beantrage ich gemäß § 7 der Spielregeln, folgende Seiten für das Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik anlegen zu dürfen:
Projekt:Bürokratenspiel/9._Runde/Organe/Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik
Projekt:Bürokratenspiel/9._Runde/Organe/Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik/Institutsleiter
Projekt:Bürokratenspiel/9._Runde/Organe/Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik/Sekretariat
Projekt:Bürokratenspiel/9._Runde/Organe/Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik/Parteivorstand
Projekt:Bürokratenspiel/9._Runde/Organe/Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik/Parteiausschuss

Begründung: Das Institut ist für den ordnungsgemäßen Spielablauf ein wichtiger Meilenstein. Zur Erleichterung seiner Arbeit sollte ihm genügend Platz eingeräumt werden.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 18:54, 18. Dez. 2010 (NNZ)

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Beschluss

Vorgangsnummer: C8-5/2010-2

Grundlage: Artikel 4 § 12 SpieGeL

Betreff: Änderung von Aktenzeichen und Vorgangsnummern

Beschlusstext: Die bisherige Akte C8-4/2010 mit dem Titel „Antrag auf Seiten für das Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik“ erhält mit sofortiger Wirkung das Aktenzeichen C8-5/2010. Die Vorgangsnummer des darin enthaltenen Vorgangs wird ebenfalls mit sofortiger Wirkung von C8-4/2010-1 auf C8-5/2010-1 geändert.

Begründung: Das Aktenzeichen und die Vorgangsnummer wurden geändert, da sie bereits verwendet wurden.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 23:13, 18. Dez. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

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Dont.pngTipp.png
Genehmigung

Vorgangsnummer: C8-5/2010-3

Genehmigter Vorgang: C8-5/2010-1

Genehmigungstext: Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung teilweise stattgegeben.

Einschränkungen: Die Seite Projekt:Bürokratenspiel/9._Runde/Organe/Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik kann nicht genehmigt werden, da sie bereits genehmigt ist.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 23:32, 18. Dez. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

C8-6/2010 – Erneuter Antrag auf eine Seite für den Spielleiter

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Antrag

Vorgangsnummer: C8-6/2010-1

Adressat: Spielleiter

Antragsgegenstand: Euer Ehren Spielleiter, hiermit beantrage ich für den Spielleiter die Seite Projekt:Bürokratenspiel/9. Runde/Organe/Spielleiter/Regelauslegungen.

Begründung: Dem Spielleiter gefallen seine Regelauslegungen so gut, dass er beschlossen hat, sie zu sammeln.

Unterschrift, Datum: TM?! 23:27, 18. Dez. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

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Genehmigung

Vorgangsnummer: C8-6/2010-2

Genehmigter Vorgang: C8-6/2010-1

Genehmigungstext: Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung uneingeschränkt stattgegeben.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 23:33, 18. Dez. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

B1-3/2010 – Festlegung einer Ergänzung der Geschäftsordnung des Spielleiters

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Beschluss

Vorgangsnummer: B1-3/2010-1

Betreff: Festlegung der 3. SpieGeL-Ergänzungs-Instruktion (3. SpieGeL-EI) als Ergänzung der Geschäftsordnung des Spielleiters

Beschlusstext: Die im Anhang angefügte 3. SpieGeL-Ergänzungs-Instruktion (3. SpieGeL-EI) wird hiermit durch den Spielleiter als Ergänzung seiner Geschäftsordnung angenommen und bekannt gemacht.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 23:28, 20. Dez. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

Anlage

Artikel 1: Änderungen der SpieGeL

§ 1: In 4 § 9 SpieGeL werden zwischen den Worten gefolgt von einem und oder mehreren die Worte Bindestrich, einem eingefügt.

§ 2: Artikel 4 § 9 SpieGeL wird um folgenden Satz ergänzt:

Alternativ kann eine fehlerhafte Vorgangsnummer, die die Bedingungen dieses § erfüllt, auch durch die Vorgangsnummer, die der jeweilige Vorgang regelmäßig zu tragen hätte, ersetzt werden.

§ 3: Nach Artikel 4 § 14 SpieGeL wird ein neuer § 15 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

§ 15: Der Spielleiter ist berechtigt, die durch ihn gemäß § 7 Spielregeln genehmigten Seiten auf einer dafür vorgesehenen Unterseite zu sammeln.

Artikel 2: Korrektur von Fehlern der 1. SpieGeL-EI

§ 1: In Artikel 1 § 5 1. SpieGeL-EI wird nach dem Wort Nach das Wort Artikel eingefügt.

Artikel 3: Korrektur von Fehlern der 2. SpieGeL-EI

§ 1: In der Überschrift von Artikel 1 2. SpieGeL-EI wird das Wort SpeiGeL durch das Wort SpieGeL ersetzt.

§ 2: In Artikel 1 § 1 2. SpieGeL-EI wird nach dem Wort Nach das Wort Artikel eingefügt.

Artikel 4: Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 1: Diese 3. SpieGeL-EI ergänzt und ändert die SpieGeL als Geschäftsordnung des Spielleiters.

§ 2: Diese 3. SpieGeL-EI kann jederzeit durch Beschluss des Spielleiters geändert, ergänzt oder aufgehoben werden.

§ 3: Diese 3. SpieGeL-EI tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

C0-1/2011 – Antrag auf Beglaubigung eines Institutsvorsitzkandidaten

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Antrag

Vorgangsnummer: C0-1/2011-1

Adressat: Spielleiter

Antragsgegenstand: Euer Ehren Spielleiter,
Hiermit beantragt das Sekretariat des Institutes zur Veranschaulichung von Parteipolitik gemäß dessen Geschäftsordnung, Punkt 3 Absatz (c), die Beglaubigung des Kandidaten TM?! auf den Posten des Vorsitzenden des Institutes. Er wurde gemäß Absatz (b) in Verfügung 1264537809 vorgeschlagen.

Begründung: Wir halten den vom Institutsleiter vorgeschlagenen Kandidaten für äußerst geeignet für diesen Posten, da er ein hohes Maß an Intelligenz, einen angenehmen Humor und dazu wahre Schönheit aufweist.

Unterschrift, Datum: Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik, Sekretariat, Kamelokronf 00:55, 1. Jan. 2011 (NNZ)

Anlage

Rumschleimen.jpg
Please hold the line – bitte halten Sie die Linie
In Bearbeitung

Vorgangsnummer: C0-1/2011-2

Bezug: C0-1/2011-1

Information: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Organ/Sachbearbeiter: TM?!/Spielleiter

Bemerkung: Der Spielleiter muss erst überprüfen, ob es sich bei der Beglaubigung von Kandidaten für den Posten des Vorsitzenden des Institutes zur Veranschaulichung von Parteipolitik eine Haupttätigkeit oder eine Nebentätigkeit des Spielleiters handelt, und ob des Aktenzeichen dementsprechend korrekt ist oder nicht.

Unterschrift, Datum: TM?! 21:50, 1. Jan. 2011 (NNZ) für den Spielleiter

Diese Form widerspricht §0 in höchstem Maße!
Ablehnung aufgrund von Formfehlern

Vorgangsnummer: C0-1/2011-3

Abgelehnter Vorgang: C0-1/2011-1

Ablehnungstext: Die Form des Antrags entspricht nicht den gültigen Spielregeln, der Geschäftsordnung des bearbeitenden Organs oder weiteren, ergänzenden Regelungen. Dies hat eine sofortige Ablehnung des Antrags zur Folge.

Begründung: Da die Beglaubigung von Kandidaten für den Posten des Vorsitzenden des Institutes zur Veranschaulichung von Parteipolitik nicht in den Spielleitern als Aufgabe des Spielleiters vorgesehen ist, handelt es sich gemäß SpieGeL nicht um eine Haupttätigkeit, sondern um eine Nebentätigkeit des Spielleiters, weswegen das Aktenplankennzeichen, aus dem das Aktenzeichen gebildet wurde, falsch gewählt wurde. Korrekt wäre D1 an Stelle von C0 gewesen.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 22:44, 6. Jan. 2011 (NNZ) für den Spielleiter

C4-1/2011 - Antrag auf Rügung von Spielteilnehmer TM?!

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Antrag

Vorgangsnummer: C4-1/2011-1

Adressat: Spielleiter

Antragsgegenstand: Euer Ehren,
hiermit beantrage ich, dass Sie Spielteilnehmer TM?! rügen oder zumindest verwarnen.

Begründung: TM?! hat sich zutiefst unbürokratisch verhalten und mehrere Regelbrüche begangen, vor allem im unsachgemäßen Ausfüllen der Organseite, wie ich es in Vorgang Nummer 8763215409 geschildert habe. Ich würde Euer Ehren bitten, diesen Vorgang zu lesen und daraufhin mäßigend tätig zu werden, damit TM?! eine Lektion lernt (und nicht weiter wie ein dummes, blödes Kind meinen Sandkuchen kaputt macht.)

Unterschrift, Datum: Wanderdüne 16:12, 1. Jan. 2011 (NNZ)

Tipp.pngDont.png
Dont.pngTipp.png
Genehmigung

Vorgangsnummer: C4-1/2011-2

Genehmigter Vorgang: C4-1/2011-1

Genehmigungstext: Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung teilweise stattgegeben.

Einschränkungen: Der Antrag wird nur insoweit stattgegeben, dass TM?! für sein Fehlverhalten verwarnt wird; einen Verstoß, der eine Rüge rechtfertigen würde, vermag der Spielleiter nicht zu erkennen.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 00:06, 18. Jan. 2011 (NNZ) für den Spielleiter

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Verwarnung

Vorgangsnummer: C4-1/2011-3

Adressat: TM?!

Verwarnungstext: TM?! wird hiermit verwarnt: Du, du, du, das macht man nicht!

Begründung: TM?! ist zwar nach Ansicht des Spielleiters dem Institutsleiter des Institutes zur Veranschaulichung von Parteipolitik regelkonform beigetreten, er hat jedoch die Pflicht, diesen Beitritt gemäß Ziffer 1 Buchstabe (g) der Geschäftsordnung des Institutes zur Veranschaulichung von Parteipolitik als Maßnahme auf der Seite des Institutsleiters des Institutes zur Veranschaulichung von Parteipolitik zu veröffentlichen, über einen nicht unerheblichen Zeitraum sträflich vernachlässigt und somit zumindest indirekt einen höchst unbürokratischen geschäftsordnungswidrigen Zustand der Überbesetzung des Institutsleiters des Institutes zur Veranschaulichung von Parteipolitik herbeigeführt, was nicht ohne Konsequenzen bleiben kann. Eine Rüge erscheint dem Spielleiter jedoch für unangemessen, da es sich um den ersten Verstoß TM?!s dieser Art handelt, und weitere Verfehlungen in diesem Zusammenhang nicht erfolgt sind. Insbesondere ist es keinesfalls so, dass TM?! gegen Ziffer 1 Buchstabe (h) der Geschäftsordnung des Institutes zur Veranschaulichung von Parteipolitik verstoßen hat oder einen solchen Verstoß plante. In seiner Tätigkeit sowohl als Mitglied des Institutsleiters des Institutes zur Veranschaulichung von Parteipolitik als auch als Mitglied des Parteivorstandes des Institutes zur Veranschaulichung von Parteipolitik veranlasste er niemals, dass ersterer wiederum Mitglied des zweiteren wurde, noch versuchter er dies zu veranlassen. vielmehr erließ er sogar ein Wahlprogram für den Parteivorstand, in welchem er versicherte, dass dieser niemals den Institutsleiter aufnehmen werde. Da Wahlversprechen bekanntermaßen grundsätzlich immer eingehalten werden, besteht kein Grund an der guten Absicht TM?!s zu zweifeln. Der Spielleiter hält es jedoch für nötig, darauf hinzuweisen, dass er bereit wäre, im Wiederholungsfalle durchaus zum Mittel der Verwarnung zu greifen, weswegen TM?! dieses vergleichsweise milde Urteil keinesfalls als Anlass für weiteres inakzeptables Verhalten dieser Art verstehen sollte.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 00:06, 18. Jan. 2011 (NNZ) für den Spielleiter

C4-2/2011 - Antrag auf eine Ordnungsmaßnahme gegen Spielteilnehmer Wanderdüne

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Antrag

Vorgangsnummer: C4-2/2011-1

Adressat: Spielleiter

Antragsgegenstand: Euer Ehren Spielleiter, hiermit beantrage ich, dass Sie Spielteilnehmer Wanderdüne rügen oder zumindest verwarnen.

Begründung: Wanderdüne hat sich zutiefst unbürokratisch verhalten, wie ich es in Vorgang Nummer 2478916503 geschildert habe. Ich würde Euer Ehren bitten, diesen Vorgang zu lesen und daraufhin mäßigend tätig zu werden, damit Wanderdüne eine Lektion lernt (und nicht weiter in besoffenem Zustand in meinen Plänen rumpfuscht).

Unterschrift, Datum: TM?! 21:46, 1. Jan. 2011 (NNZ)

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Genehmigung

Vorgangsnummer: C4-2/2011-2

Genehmigter Vorgang: C4-2/2011-1

Genehmigungstext: Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung uneingeschränkt stattgegeben.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 22:42, 20. Jan. 2011 (NNZ) für den Spielleiter

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Rüge

Vorgangsnummer: C4-2/2011-3

Adressat: Wanderdüne

Rügetext: Wanderdüne wird mit sofortiger Wirkung gerügt.

Begründung: Der genannte Spielteilnehmer hat die temporäre Ungültigkeit der Besetzung des Institutsleiters des Institutes zur Veranschaulichung von Parteipolitik dazu genutzt, einen Zustand herbeizuführen, in dem die Anzahl der freien Stellen in diesem Organ kleiner Null ist, was zutiefst § 0 Spielregeln widerspricht. Dies allein würde maximal eine Verwarnung rechtfertigen, denn die Herbeiführung paradoxer, eigentlich unzulässiger aber unmöglich aufzulösender Situationen ist eine erkannte Nebenwirkung einer korrekt funktionierenden Bürokratie. Allerdings ist der in Vorgang 8763215409 der Seite des Institutsleiters des Institutes zur Veranschaulichung von Parteipolitik angewendete Ton der gehobenen Sphäre der Bürokratie unwürdig und unangemessen. Daher ist der Spielleiter zur Ansicht gekommen, dass eine Rüge, so bedauerlich es scheinen mag, unvermeidlich ist.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 22:42, 20. Jan. 2011 (NNZ) für den Spielleiter

D1-1/2011 – Antrag auf Beglaubigung eines Institutsvorsitzkandidaten

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Antrag

Vorgangsnummer: D1-1/2011-1

Adressat: Spielleiter

Antragsgegenstand: Euer Ehren Spielleiter,
Hiermit beantragt das Sekretariat des Institutes zur Veranschaulichung von Parteipolitik gemäß dessen Geschäftsordnung, Punkt 3 Absatz (c), die Beglaubigung des Kandidaten TM?! auf den Posten des Vorsitzenden des Institutes. Er wurde gemäß Absatz (b) in Verfügung 1264537809 vorgeschlagen.

Begründung: Zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Haupttätigkeit, des ordentlichen Auflösens, benötigt das Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik dringend einen validen Kandidaten für den Vorsitz.

Unterschrift, Datum: Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik, Sekretariat, Kamelokronf 12:22, 16. Jan. 2011 (NNZ)

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Ablehnung

Vorgangsnummer: D1-1/2011-2

Abgelehnter Vorgang: D1-1/2011-1

Ablehnungstext: Dieser Antrag wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Der Kandidat für den Posten des Vorsitzenden des Institutes zur Veranschaulichung von Parteipolitik, dessen Beglaubigung mittels genanntem Vorgang beantragt wird wird, ist bereits beglaubigt, sodass dem Spielleiter eine erneute Beglaubigung unnötig erscheint.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 22:46, 20. Jan. 2011 (NNZ) für den Spielleiter

D1-2/2011 - Antrag auf Ernennung eines Mitglieds des Organs DIKTATUR

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Antrag

Vorgangsnummer: D1-2/2011-1

Adressat: Spielleiter

Antragsgegenstand: Euer Ehren Spielleiter, hiermit beantrage ich, dass Sie mich, Spielteilnehmer Wanderdüne, gemäß §3.4.6.(a) der Spielregeln zum Mitglied der DIKTATUR ernennen.

Begründung: Euer Ehren hat bisher noch kein Mitglied des neu geschaffenen Organs DIKTATUR ernannt, obgleich Euch die Regeln dazu befähigen - der Antragsteller geht davon aus, dass Ihr auf den richtigen Kandidaten, der ultimativ befähigt und genial genug ist, eine solche Stelle zu befüllen. Ich denke, dass eine Machtergreifung Amtsübernahme meinerseits im Interesse des Gemeinwohls ist und außerdem, dass eine nicht besetzte DIKTATUR nur zur Anarchie, im schlimmsten Fall zum Kommunismus führt! Ich denke, mit mir wird es endlich möglich sein, vorbehaltslos Wege zur Diktatur auszuprobieren, und ich spreche von Diktatur hier nicht in dem negativen Sinne, wie er vielleicht von vielen verstanden wird, die naiverweise Diktatur nur mit schrecklichen Verbrechern wie Hitler, Stalin, Pol Pot oder Elizabeth II. verbinden - nein, wir wollen eine ordentliche, bürokratische Diktatur, wie sie durchaus mit unseren Grundsätzen und Regeln vereinbar ist und wie sie das Wohl aller schützt und wahrt...und auch die Freiheit von allen (die noch nicht in Ungnade des Diktators gefallen sind). Also, stimmen Sie zu, sonst brennt der Reichtstag!

Unterschrift, Datum: --Wanderdüne 23:02, 23. Jan. 2011 (NNZ)

Diese Form widerspricht §0 in höchstem Maße!
Ablehnung aufgrund von Formfehlern

Vorgangsnummer: D1-2/2011-2

Abgelehnter Vorgang: D1-2/2011-1

Ablehnungstext: Die Form des Antrags entspricht nicht den gültigen Spielregeln, der Geschäftsordnung des bearbeitenden Organs oder weiteren, ergänzenden Regelungen. Dies hat eine sofortige Ablehnung des Antrags zur Folge.

Begründung: Der genannte Antrag widerspricht der SpieGeL in Kombination mit dem Aktenplan des Spielleiters: Die Ernennung des Vorsitzenden der DIKTATUR ist eine Haupttätigkeit des Spielleiters gemäß Art. 2 § 1 SpieGel, da der Spielleiter gemäß § 3.4.6 Buchstabe (a) Spielregeln hierfür ausdrücklich zuständig ist. Das Aktenplankennzeichen D1 ist jedoch ausschließlich für Anträge auf Durchführung einer Nebentätigkeit durch den Spielleiter vorgesehen.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 21:46, 24. Jan. 2011 (NNZ) für den Spielleiter

C0-2/2011 - Ernennung des Vorsitzenden der DIKTATUR

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Beschluss

Vorgangsnummer: C0-2/2011-1

Betreff: Ernennung des Vorsitzenden der DIKTATUR

Beschlusstext: Hiermit wird Wanderdüne bis auf Widerruf durch den Spielleiter zum Vorsitzenden der DIKTATUR ernannt.

Begründung: Dieser Beschluss geht einzig und allein aus einer temporären Laune des Spielleiters hinaus, und nciht etwa aufgrund irgendeines Antrags.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 21:46, 24. Jan. 2011 (NNZ) für den Spielleiter

C0-3/2011 - Anfechtung des Vorgangs C0-2/2011-1

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Anfechtung

Vorgangsnummer: C0-3/2011-1

Angefochtener Vorgang: C0-2/2011-1

Anfechtungsinhalt: Euer Ehren Spielleiter, so gerne ich Mitglied der DIKTATUR werden würde, so ungerne sehe ich Regelbrüche, darum muss ich leider Euren obigen Beschluss anfechten. Der Grund ist einfach: Ihr habt mich mit dem Vorgang zum Vorsitzenden der DIKTATUR ernannt. Dies ist Euch aber laut Spielregel, §3.4.6.(a) nicht gestattet, da das Mitglied der DIKTATUR automatisch Vorsitzender ist. Da ich kein Mitglied der DIKTATUR bin, da Ihr mich dazu nicht ernannt habt, kann ich also auch nicht Vorsitzender sein. Ich würde Euch bitten, obigen Beschluss zurückzunehmen und mich stattdessen regelkonform zum Mitglied der DIKTATUR zu ernennen.

Unterschrift, Datum: Wanderdüne 23:02, 24. Jan. 2011 (NNZ)

C0-4/2011 - Ernennung des Vorsitzenden der DIKTATUR

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Beschluss

Vorgangsnummer: C0-4/2011-1

Betreff: Ernennung des Vorsitzenden der DIKTATUR

Beschlusstext: Hiermit wird Wanderdüne bis auf Widerruf durch den Spielleiter zum Mitglied der DIKTATUR gemäß § 3.4.6 Buchstabe (a) ernannt.

Begründung: Dieser Beschluss geht einzig und allein aus einer temporären Laune des Spielleiters hinaus, und nicht etwa aufgrund irgendeines Antrags.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 22:45, 26. Jan. 2011 (NNZ) für den Spielleiter

C8-1/2011 - Antrag auf Seiten für die DIKTATUR

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Antrag

Vorgangsnummer: C8-1/2011-1

Adressat: Spielleiter

Antragsgegenstand: Euer Ehren Spielleiter,
hiermit beantrage ich gemäß §7 der Spielregeln die Genehmigung, folgende neue Seiten für das Organ DIKTATUR, dessen Vorsitz ich innehabe, anlegen zu dürfen:

Begründung: Um das neu entwickelte Organ DIKTATUR nicht in seiner freien Ausfaltung zu beschränken, sollte man ihm wenigstens einige Seiten gewähren. Dies würde in großem Maße zur Ordnung gemäß §0 beitragen, da die Vorgänge und internen Angelegenheiten des Organs auf eigens dafür vorgesehenen Seiten gesammelt werden könnten.

Unterschrift, Datum: Wanderdüne 23:01, 26. Jan. 2011 (NNZ)

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Genehmigung

Vorgangsnummer: C8-1/2011-2

Genehmigter Vorgang: C8-1/2011-1

Genehmigungstext: Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung uneingeschränkt stattgegeben.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 00:09, 27. Jan. 2011 (NNZ) für den Spielleiter

D1-3/2011 – Anfrage zur Begrüßung der Auflösung des IVP

???
Anfrage

Vorgangsnummer: D1-3/2011-1

Adressat: Spielleiter

Anfrageinhalt: Euer Ehren!
Hallo, ich komme vom Sekretariat des Institutes zur Veranschaulichung von Parteipolitik, wir machen da zur Zeit eine kleine Umfrage. Nein, nein, die Tür können Sie ruhig offen lassen! Hätten Sie vielleicht kurz Zeit? Nein? Egal. Wir möchten nur Ihre Meinung zu folgender Frage wissen: Sollte sich das Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik auflösen – was meinen Sie?

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 21:39, 27. Jan. 2011 (NNZ)

Anlage

Unter allen Umfrageteilnehmern werden 777 Händedrücke verlost.
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Stellungnahme

Vorgangsnummer: D1-3/2011-2

Adressat: Sekretariat des Institutes zur Veranschaulichung von Parteipolitik

Bezugnahme auf Vorgang: D1-3/2011-1

Stellungnahme: Aber natürlich soll es sich auflösen, dann nerven mich seine Unterorgane nicht mehr mit unsinnigen Umfragen!

Unterschrift, Datum: TM?! 21:55, 27. Jan. 2011 (NNZ) für den Spielleiter

C6-1/2011 – Antrag auf Regelauslegung § 3.4.2 (b)/§ 3.4.6 (g)

Büroklammer.png
Antrag

Vorgangsnummer: C6-1/2011-1

Adressat: Spielleiter

Antragsgegenstand: Euer Ehren Spielleiter,
Hiermit beantrage ich eine verbindliche Auslegung der Spielregeln. Konkret geht es um § 3.4.2 (b) Satz 1:

Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann mit den Stimmen von mindestens 79,28% seiner Mitglieder den Aufsichtsrat auflösen.

in Verbindung mit § 3.4.6 (g):

Die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle ist berechtigt, im Namen eines unter ihrer Aufsicht befindlichen Organs oder Unterorgans Vorgänge durchzuführen, die zu dessen Aufgabenbereich gehören …

Ist die DIKTATUR demzufolge berechtigt, im Namen des Zentralrates der Paragraphenreiter den Aufsichtsrat aufzulösen – gesetzt den unwahrscheinlichen Fall, sie würde die Aufsicht über ihn haben?

Begründung: Die Anfrage geschieht aus purer persönlicher Neugier ohne jegliche Hintergedanken.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 21:53, 2. Feb. 2011 (NNZ)

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Gutachten

Vorgangsnummer: C6-1/2011-2

Adressat: Kamelokronf

Thema: Regelauslegung

Gutachtentext: Selbstverständlich wäre die DIKTATUR dazu berechtigt, vorausgesetzt die Bedingungen und Vorschriften des § 3.4.6 (g) Spielregeln werden eingehalten, und mindestens 79,28% der Mitglieder des Zentralrates der Paragraphenreiter (so vorhanden) sprechen sich dafür aus.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 22:01, 2. Feb. 2011 (NNZ)

C0-5/2011 - Ernennung eines Mitgliedes der DIKTATUR

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Beschluss

Vorgangsnummer: C0-5/2011-1

Betreff: Ernennung des Vorsitzenden der DIKTATUR

Beschlusstext: Hiermit wird die in Vorgang C0-5/2011-1 vorgenommene Ernennung Wanderdüne zum Mitglied der DIKTATUR mit sofortiger Wirkung widerrufen. Zugleich wird TM?! bis auf Widerruf durch den Spielleiter zum Mitglied der DIKTATUR gemäß § 3.4.6 Buchstabe (a) ernannt.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 23:58, 3. Feb. 2011 (NNZ) für den Spielleiter

Fechten.jpg
Anfechtung

Vorgangsnummer: C0-5/2011-2

Angefochtener Vorgang: C0-5/2011-1

Anfechtungsinhalt: Hiermit wird der obige Vorgang angefochten. Eine Ernennung ist ein einmaliger Vorgang, ein nicht reversibler Akt und somit auch nicht widerruflich. Selbst wenn der Spielleiter seine bereits vorgenommene Ernennung jetzt rückgängig machen würde, wäre das für Wanderdüne völlig irrelevant, weil er ja bereits Mitglied der DIKTATUR ist. Der Spielleiter hat gemäß §3.4.6.(a) das Recht auf Ernennung des Mitglieds der DIKTATUR, absetzen darf er niemanden! Euer Ehren, Halten Sie sich an die Regeln und zeigen Sie nicht erneut, dass Sie manchmal wie ein DUMMES KIND handeln! Offenbar beschäftigen Sie sich sonst mit Dingen, wo es keine so richtig starren Regeln gibt...ein wenig Jura oder auch Physik würde Ihnen gut tun. Der DIKTATOR erinnert Sie daran, dass gewaltsamer und nicht regelkonformer Protest gegen seine Herrschaft auch notfalls mit Gewalt unterdrückt wird. Bitte nehmen Sie Vernunft an und obigen Vorgang zurück.

Unterschrift, Datum: Wanderdüne 11:50, 5. Feb. 2011 (NNZ)

C6-2/2011 - Verbindliche Auslegung zu § 3.4.6 (a) der Spielregeln

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Antrag

Vorgangsnummer: C6-2/2011-1

Adressat: Spielleiter

Antragsgegenstand: Euer Ehren,
hiermit beantrage ich die verbindliche Auslegung von § 3.4.6 (a) der Spielregeln in Bezug auf die Frage, ob die hier genannte Ernennung nur stattfinden kann, wenn das Amt unbesetzt ist, oder ob die Ernennung auch zulässig ist, wenn das Amt zuvor von einem anderen Kamel innegehabt wird.

Begründung: Über die Auslegung dieser Regel scheint Uneinigkeit zu bestehen, was Fragen über die derzeitige Besetzung der DIKTATUR aufwirft.

Unterschrift, Datum: Mambres 23:44, 6. Feb. 2011 (NNZ)