Projekt:Bürokratenspiel/9. Runde/Organe/Spielleiter/Vorgänge

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Willkommen auf der Vorgangsseite des Spielleiters! Bitte beachten Sie SpieGeL und den Aktenplan!

X-1/2010 – Festlegung eines Aktenplans für den Spielleiter

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Beschluss

Vorgangsnummer: X-1/2010

Grundlage: Artikel 4 § 2 SpieGeL

Betreff: Festlegung eines Aktenplans für den Spielleiter

Beschlusstext: Der im Anhang veröffentlichte Aktenplan (Version 1.0.0.0) wird als Aktenplan des Spielleiters gemäß Artikel 4 § 2 SpieGeL angenommen.

Organ/Sachbearbeiter: TM?!/Spielleiter

Unterschrift, Datum: TM?! 20:30, 14. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

Anlage Version 1.0.0.0

Hinweis: Nur die Punkte der Aufzählung gelten als Aktenplankennzeichen gemäß Art. 4 § 4 Abs. (a) SpieGeL. Die Überschriften dienen allein der Orientierung

A: Sonstiges und Allgemeines

  • A0: Sonstige und allgemeine Vorgänge, die in keine andere Kategorie passen

B: Interne Vorgänge des Spielleiters

  • B0: Allgemeine und sonstige interne Vorgänge des Spielleiters, die in keine andere Kategorie passen
  • B1: Beschlüsse des Spielleiters über die Einführung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Geschäftsordnungen
  • B2: Beschlüsse des Spielleiters über die Einführung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Aktenplans

C:Hauptaufgaben des Spielleiters

  • C0: Sonstige und allgemeine Vorgänge und Anträge bezüglich der Haupttätigkeiten des Spielleiters, die in keine andere Kategorie passen
  • C1: Außerkraftsetzung von Geschäftsordnungen (§ 3.3 Abs. (c) Spielregeln)
  • C2: Auflösung des Zentralrats der Paragraphenreiter (§ 3.4.1 Abs. (b) Spielregeln)
  • C3: Neubesetzung des Aufsichtsrates (§ 3.4.1 Abs. (c) Spielregeln)
  • C4: Verwarnungen, Rügen und Mecklenburg-Vorpommerungen an Spielteilnehmer (§ 3.4.1 Abs. (d) Spielregeln; auch § 5 Abs. (e) Spielregeln)
  • C5: Eingliederung genehmigter Regeländerungen (§ 4 Abs. (d) Spielregeln)
  • C6: Auslegung der Spielregeln (§ 4 Abs. (e) Spielregeln)
  • C7: Anforderungen von Berichten und Stellungnahmen wegen Untätigkeit (§ 5 Abs. (e) Spielregeln)
  • C8: Genehmigung neuer Seiten (§ 7 Spielregeln)
  • C9: Schließung der Runde (§ 8 Spielregeln)

D: Nebentätigkeiten des Spielleiters

  • D0: Sonstige und allgemeine Vorgänge und Anträge bezüglich der Haupttätigkeiten des Spielleiters, die in keine andere Kategorie passen
  • D1: Anträge auf Durchführung einer Nebentätigkeit durch den Spielleiter
  • D2: Anträge, Anfragen und Vorgänge im Bezug auf bereits durchgeführte oder in Durchführung befindliche Nebentätigkeiten des Spielleiters

C8-1/2010 – Antrag auf Seiten für den Spielleiter

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Antrag

Vorgangsnummer: C8-1/2010-1

Adressat: Spielleiter

Antragsgegenstand: Euer Ehren Spielleiter, hiermit beantrage ich gemäß § 7 der Spielregeln das Anlegen der in der Anlage aufgeführten Seiten für den Spielleiter.

Begründung: Der Spielleiter als Hauptorgan sollte über eigene Seiten verfügen, um die allgemeine Vorgangsseite zu entlasten und die unbürokratische Übersichtlichkeit der linearen Darstellung zugunsten der bürokratische Ordnung vieler einzelner Vorgangsseiten zu reduzieren.

Unterschrift, Datum: TM?! 21:10, 15. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

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Genehmigung

Vorgangsnummer: C8-1/2010-2

Genehmigter Vorgang: C8-1/2010-1

Genehmigungstext: Der genannte Antrag ist mir sofortiger Wirkung genehmigt. Allerdings bitte ich daran zu denken, Seiten zukünftig erst genehmigen zu lassen und erst dann anzulegen! Ansonsten sähe ich mich gezwungen, zu Ordnungsmaßnahmen wie Verwarnung und Rüge zu greifen.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 21:26, 15. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

C5-1/2010 – Mitteilung zur Eingliederung eines genehmigten Regeltextes

Zur Beachtung
Mitteilung

Vorgangsnummer: C5-1/2010-1

Adressat: Spielleiter

Mitteilungsinhalt: Euer Ehren Spielleiter!
Hiermit teile ich Ihnen mit, dass der Zentralrat der Paragraphenreiter mit dem Vorgang BR4 eine Regeländerung genehmigt und der Aufsichtsrat sich mit dem Vorgang 01intern2 eines Vetos nach § 4 (b) der Spielregeln enthalten hat. Damit sind Sie, Euer Ehren, dazu angehalten, den entsprechenden Regeltext nach § 4 (d) in die Spielregeln einzugliedern.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 10:48, 18. Nov. 2010 (NNZ)

Zur Beachtung
Mitteilung

Vorgangsnummer: C5-1/2010-2

Adressat: Kamelokronf

Bezug auf Vorgang: C5-1/2010-1

Mitteilungsinhalt: Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Nach sorgfältiger und gewissenhafter Prüfung der Sachlage hat der Spielleiter festgestellt, dass die Regeländerung ordnungsgemäß zustande gekommen ist und keine Veto-Fristen mehr laufen. Dementsprechend wurde der Regeltext angepasst.

Unterschrift, Datum: TM?! 19:37, 18. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

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Beschwerde

Vorgangsnummer: C5-1/2010-3

Adressat: Spielleiter

Beschwerdegrund: Unzulässige Änderung der Spielregeln am 18. November 2010 um jeweils 20:33 und 20:40, vorgenommen durch TM?!, seines Zeichens Spielleiter

Genauere Angaben:
Euer Ehren,
ich möchte an dieser Stelle § 4, Absatz (a) der Spielregeln zitieren:

Änderungen an den Spielregeln bedürfen eines Antrags an den Zentralrat der Paragraphenreiter, über den dieser per Mehrheitsbeschluss entscheidet.

Es sei hierbei angemerkt, dass ein Beschluss des Zentralrates über die Änderungen um 20:33 vorliegt; ein Beschluss für die darauf folgende Änderung um 20:40 liegt hingegen nicht vor.

Weiterhin besagt § 4, Absatz (b):

Der Aufsichtsrat darf binnen zwei Tagen mit einfacher Mehrheit ein Veto gegen die Annahme eines solchen Antrags einlegen.

sowie § 4, Absatz (d):

(d) Die Regeländerung tritt nach ihrer Annahme gemäß (a) in Kraft, sobald feststeht, dass der Aufsichtsrat kein rechtsgültiges Veto einlegt. Der Spielleiter sollte den Regeltext unverzüglich in die Regelseite eingliedern.

Die in Absatz (b) festgelegte Frist war zum Zeitpunkt der Regeländerungen noch nicht vorüber (und ist es noch immer nicht, nebenbei bemerkt). Zwar hat der Aufsichtsrat sich einstimmig gegen die Einlegung eines Vetos ausgesprochen; dennoch ist eine Änderung der Spielregeln erst zulässig, wenn feststeht dass dieser kein rechtsgültiges Veto einlegt, was in dieser Konstellation erst dann der Fall ist, wenn entweder die Frist aus § 4, Absatz (b) der Spielregeln verstrichen, oder der Beschluss des Aufsichtsrates unanfechtbar geworden ist. Da weder das eine, noch das andere der Fall ist, wurde hier massiv gegen die Spielregeln verstoßen.

Unterschrift, Datum: J* 23:26, 18. Nov. 2010 (NNZ)

C4-1/2010 – Antrag auf Rügung von TM?!

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Antrag

Vorgangsnummer: C4-1/2010-1

Adressat: Spielleiter

Antragsgegenstand: Euer Ehren, Ich beantrage die Ergreifung von Ordnungsmaßnahmen gegen das Kamel TM?! in Form einer Rüge.

Begründung: Wie ebenfalls in Vorgang C5-1/2010-3 beschrieben, hat das Kamel TM?! Regeländerungen vorgenommen, ohne das dabei durch die Spielregeln vorgeschriebene Verfahren zu beachten. Das Regeländerungen zunächst vom Zentralrat beschlossen und anschließend innerhalb der vorgegebenen Frist durch den Aufsichtsrat blockiert werden können, ist elementar für das bürokratische System. Ansonsten wäre es ja jedem dahergelaufenen Kamel ohne Weiteres möglich, sämtliche Regeln zu ändern oder zu entfernen – was schließlich das Ende der Bürokratie bedeuten würde.

Das eigenmächtige Ändern der Spielregeln erschüttert nicht nur unsere bürokratischen Grundmauern; es stellt auch einen besonders schweren Fall der Regelverletzung dar, weshalb hier das Strafmaß nicht unter einer Rüge ausfallen sollte.

Unterschrift, Datum: Mit bürokratischem Gruße, --J* 23:26, 18. Nov. 2010 (NNZ)