Projekt:Bürokratenspiel/9. Runde/Vorgänge
<choose><option>§0: Alles muss seine Ordnung haben!</option><option>§0: Alles muss seine Ordnung haben!</option><option>Bürokratenspiel – Das trendy Game! Schicke jetzt "Antrag auf die Bürokraten-App für meinen Eipott" an die 76-c/3f-G049!</option></choose>
Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Regeln ▪ Rahmenregeln ▪ Organe ▪ Vorgänge ▪ Spielkommentar
Die zentrale Vorgangsseite. Bitte §0 beachten!
Nr. 1 vom 10.11.2010 – Antrag gemäß § 2 (d)
Vorgangsnummer: j-ntrg-1
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand: Sehr geehrter Aufsichtsrat,
hiermit stelle ich Antrag auf Erteilung einer Antragsberechtigung bezüglich meiner Person gemäß § 2(d).
Begründung: Oben genannte Berechtigung ist für ein bürokratisches Wirken meinerseits unverzichtbar.
Unterschrift, Datum: Mit bürokratischem Gruße, --J* 21:00, 10. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: j-ntrg-1/1
Genehmigter Vorgang: j-ntrg-1
Genehmigungstext: Vorstehender Antrag wird hiermit genehmigt, um ein qualitativ hochwertiges Spiel zu ermöglichen.
Einschränkungen: Obwohl ein exzellenter Bürokrat auch ohne Antragsberechtigung Wirken könnte. Es würde nur weniger Freude bereiten.
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat, Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 21:11, 10. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: j-anfrg
Adressat: Aufsichtsrat
Anfrageinhalt: Sehr geehrter Mitbürokrat Kamelokronf,
leider kann ich Ihrem obigen Vorgang nicht entnehmen, worin genau die Einschränkungen Ihrer Genehmigung bestehen. Die Antwort in ganzen Sätzen wäre darüberhinaus wünschenswert.
Unterschrift, Datum: J* 21:17, 10. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: j-anfrg/1
Adressat: J*
Bezug auf Vorgang: j-anfrg
Mitteilungsinhalt: Sehr geehrter J*,
Ich bitte um Verzeihung für die wenig exakte Beschreibung der Einschränkungen meinerseits. In der Anlage finden Sie die korrekte, ausführliche Darstellung der Einschränkungen zu meiner Genehmigung.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 21:28, 10. Nov. 2010 (NNZ)
Anlage
Einschränkungen: Dem Antragsteller ist es nicht gestattet, neunmalkluge Anfragen zur Antragsgenehmigung zu stellen.Nr. 2 vom 10.11.2010 – Eintritt in das Organ Aufsichtsrat
Vorgangsnummer: 2
Adressat: Öffentlichkeit
Mitteilungsinhalt: Hiermit teile ich mit, dass ich gemäß § 1 (e) in das Organ Aufsichtsrat eintrete.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 21:02, 10. Nov. 2010 (NNZ)
Nr. 3 vom 11.11.2010 – Eintritt in das Organ Zentralrat der Paragraphenreiter
Vorgangsnummer: j-mttlg-1
Adressat: Personen gemäß § 1 (a) der Spielregeln
Mitteilungsinhalt: Bekannt gegeben wird hiermit, dass erstmalig in dieser Spielrunde ein Posten im Zentralrat der Paragraphenreiter durch mich besetzt werden wird.
Unterschrift, Datum: J* 21:12, 10. Nov. 2010 (NNZ)
Nr. 4 vom 10.11.2010 - Antrag auf Antragsberechtigung
Vorgangsnummer: 4
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand: Sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrates, hiermit beantrage ich gemäß §2(d) die Antragsberechtigung für mich als neuen Spielteilnehmer dieser neunten Runde des Bürokratenspieles.
Begründung: Ein qualitativ hochwertiges Spiel ist ohne meine uneingeschränkte Teilnahme, die auch das Stellen von Anträgen beinhalten sollte, kaum möglich. Als Beleg möge unter anderen dienen, dass ich Sieger der 8. Runde des Bürokratenspiels war und als solcher eine Bereicherung des Bürokratismus auch in dieser Runde sein könnte.
Unterschrift, Datum: Wanderdüne 21:35, 10. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: 4/1
Abgelehnter Vorgang: 4
Ablehnungstext: Sehr geehrtes Kamel Wanderdüne,
Zu einem Antrag auf Antragsberechtigung sind laut § 2 (d) Satz 4 nur Spielteilnehmer berechtigt. Als solcher gelten Sie gemäß § 1 (c) jedoch nicht. Daher kann ihr Antrag leider nicht genehmigt werden.
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat, Kamelokronf
Bemerkung: Wenn Sie wirklich ein so toller Hecht sind, sollten Sie doch eigentlich mit einem Antragsberechtigungsantrag keine Probleme haben?
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 21:44, 10. Nov. 2010 (NNZ)
Nr. 5 vom 10.11.2010 - Eintritt in das Organ Zentralrat der Paragraphenreiter
Vorgangsnummer: 5
Adressat: Alle am Bürokratenspiel teilnehmenden und nicht teilnehmenden oder teilnehmenden oder nicht teilnehmenden Kamele oder ähnliche Daseinsformen gemäß §1(a)
Mitteilungsinhalt: Bekannt gegeben wird hiermit, dass ich, Wanderdüne, hiermit in das Organ namens Zentralrat der Paragraphenreiter eintrete. Ich begrüße meinen Kollegen J* recht herzlich und freue mich auf die Zusammenarbeit.
Unterschrift, Datum: --Wanderdüne 21:40, 10. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: 5-anf
Adressat: Wanderdüne
Anfrageinhalt: Sehr geehrter Mitbürokrat Wanderdüne,
Nach §2(c) ist jeder Spielteilnehmer berechtigt, ordnungsgemäße und regelgerechte Vorgänge auszuführen, soweit dem keine andere Vorschrift entgegensteht. Da Sie allerdings kein Spielteilnehmer gemäß §1(c) sind, möchte ich mir erlauben anzufragen, mit welcher Rechtsgrundlage Sie vorangehende Mitteilung ausgeführt haben. Fraglich ist auch, ob Sie berechtigt sind, Mitglied des Zentralrats zu werden, da §1(e) nur die Mitgliedschaft von Spielteilnehmern regelt. Im Sinne von §0 ist allerdings davon auszugehen, dass alles, was nicht explizit erlaubt ist, verboten ist. Demnach wäre Ihr Vorgang hinfällig.
Unterschrift, Datum: Kam-aeleon 10:32, 13. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: 5-2
Adressat: Alle am Bürokratenspiel teilnehmenden und nicht teilnehmenden oder teilnehmenden oder nicht teilnehmenden Kamele oder ähnliche Daseinsformen gemäß §1(a)
Mitteilungsinhalt: Bekannt gegeben wird hiermit, dass ich, der Spielteilnehmer Wanderdüne, hiermit in das Organ namens Zentralrat der Paragraphenreiter eintrete. Ich begrüße meinen Kollegen J* recht herzlich und freue mich auf die Zusammenarbeit. Ich distanziere mich von obiger, nicht zutreffender Mitteilung des Nichtspielteilnehmers Wanderdüne, und trete erst hiermit eindeutig und beschlüsslich in das benannte Organ ein. Da der Nichtspielteilnehmer Wanderdüne als Nichtmitglied des Organs bisher keine Tätigkeiten getätigt hatte, ist ihm kein weiterer Regelverstoß als das Nichtzutreffen einer von ihm aufgestellten Behauptung vorzuwerfen, ich jedoch bin nun durch seine verfrühte Eintragung auf der Organseite durch diese Mitteilung regelgemäß eingetragen als Mitglied des Organs.
Unterschrift, Datum: --Wanderdüne 18:36, 13. Nov. 2010 (NNZ)
Nr. 6 vom 10.11.2010 - Antrag auf Anlegen neuer Seiten
Vorgangsnummer: zntrlrt-seiten-1
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand: Euer Ehren Spielleiter,
hiermit beantrage ich, im Namen des Zentralrates der Paragraphenreiter folgende Seiten anlegen zu dürfen:
- Projekt:Bürokratenspiel/9. Runde/Organe/Zentralrat
- Projekt:Bürokratenspiel/9. Runde/Organe/Zentralrat/Sprechzimmer
- Projekt:Bürokratenspiel/9. Runde/Organe/Zentralrat/Briefkasten
- Projekt:Bürokratenspiel/9. Runde/Organe/Zentralrat/Sitzungssaal
- Projekt:Bürokratenspiel/9. Runde/Organe/Zentralrat/Schwarzes Brett
- Projekt:Bürokratenspiel/9. Runde/Organe/Zentralrat/Dachboden
Begründung: Ohne diese Seiten ist eine effiziente *hust* Arbeit im Zentralrat der Paragraphenreiter nicht möglich.
Unterschrift, Datum: J* 21:49, 10. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: zntrlrt-seiten-2
Betreff: Antrag zntrlrt-seiten-1
Feststellungstext: Obiger Antrag ist laut § 7 Satz 3 der Spielregeln genehmigt.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 11:04, 13. Nov. 2010 (NNZ)
Nr. 7 vom 10.11.2010: Antrag auf Antragsberechtigung
Vorgangsnummer: 01 ung
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand: In der vorbezeichneten Angelegenheit beantrage ich eine entsprechende Antragsgenehmigung.
Begründung: Um mein Aufgabenfeld zu erweitern, ist dies unabdingbar für meinen weiteren Werdegang.
Unterschrift, Datum: Ungott
22:59, 10. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: 01 ung/1
Abgelehnter Vorgang: 01 ung
Ablehnungstext: Sehr geehrtes Kamel Ungott,
Der Aufsichtsrat begrüßt Ihre Entscheidung, eine bürokratische Laufbahn einzuschlagen, außerordentlich. Leider kann ihr Antrag nicht genehmigt werden.
Begründung: Das Durchführen von Vorgängen gestattet § 2 (c) der Spielregeln nur Spielteilnehmern. Bei Ihnen handelt es sich um keinen Spielteilnehmer laut § 1 (c).
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat, Kamelokronf
Bemerkung: Trösten Sie sich, auch versierte Bürokraten haben damit Ihre Schwierigkeiten (vgl. obige Vorgänge).
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 10:19, 11. Nov. 2010 (NNZ)
Nr. 8 vom 10.11.2010 - Antrag auf Anlegen neuer Seiten
Vorgangsnummer: zntrlrt-seiten-1
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand: Euer Ehren Spielleiter,
hiermit beantrage ich, im Namen des Zentralrates der Paragraphenreiter folgende Seiten anlegen zu dürfen:
- Projekt:Bürokratenspiel/9. Runde/Organe/Zentralrat
- Projekt:Bürokratenspiel/9. Runde/Organe/Zentralrat/Sprechzimmer
- Projekt:Bürokratenspiel/9. Runde/Organe/Zentralrat/Briefkasten
- Projekt:Bürokratenspiel/9. Runde/Organe/Zentralrat/Sitzungssaal
- Projekt:Bürokratenspiel/9. Runde/Organe/Zentralrat/Schwarzes Brett
- Projekt:Bürokratenspiel/9. Runde/Organe/Zentralrat/Dachboden
Begründung: Ohne diese Seiten ist eine effiziente *hust* Arbeit im Zentralrat der Paragraphenreiter nicht möglich.
Unterschrift, Datum: J* 21:49, 10. Nov. 2010 (NNZ)
Beachtung
Vorgangsnummer: zntrlrt-seiten-1/1
Bezug auf Vorgang: Akte 8, Vorgang zntrlt-seiten-1
Anmkerkungsinhalt: Die Vorgangsnummer obigen Antrages ist bereits anderweitig verwendet worden und stellt damit eine Ordnungswidrigkeit dar. Des Weiteren ist ein gleichlautender Antrag bereits genehmigt worden, womit hiesiger hinfällig wäre.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 11:04, 13. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: 8/3
Abgelehnter Vorgang: zntrlrt-seiten-1 dieser Akte
Ablehnungstext: Der genannte Antrag wird auf formalen Gründen abgelehnt.
Begründung: Die wiederverwendung einer bereits verwendeten Vorgangsnummer ist zutiefst unbürokratisch und widerspricht somit in höchstem Maße § 0 Spielregeln. Zudem wurde ein gleichlautender Antrag bereits in Akte 6 gestellt ubnd bereits durch Fristablauf genehmigt.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter, TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! 11:49, 13. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter
Nr. 9 vom 10.11.2010 - Antrag auf Änderung der Spielregeln
Vorgangsnummer: zntrlrt-rglndrng-1
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand: Sehr geehrte Mitglieder des Zentralrates,
quasi als kleiner Zeitvertreib bis zur Genehmigung oben beantragten Seiten beantrage eine Änderung der Spielregeln. Näheres finden Sie im Anhang.
Begründung: Schnarch.
Unterschrift, Datum: J* 21:49, 10. Nov. 2010 (NNZ)
Anlage
§ 3.4.4 aktive Behörde bezüglich des Bürokratieabbaus (ABBA)
- (a) Die aktive Behörde bezüglich des Bürokratieabbaus ist ein eigenständiges Organ. Sie darf mit ABBA abgekürzt werden und besteht aus maximal drei Mitgliedern.
- (b) Aufgabe der Behörde ist es, Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie einzuleiten, zu überwachen und zu koordinieren.
- (c) Kernkompetenz der Behörde ist es, konkrete Deregulierungsentwürfe zu erarbeiten, die sie, sofern ihre Geschäftsordnung nichts Anderes festlegt, auf der allgemeinen Vorgangsseite veröffentlicht. Welche Bedingungen ein Deregulierungsentwurf erfüllen muss, legt die Behörde per Geschäftsordnung fest.
- (d) Deregulierungsentwürfe werden nach ihrer Fertigstellung von der Behörde bezüglich des Bürokratieabbaus per Mehrheitsbeschluss verabschiedet. Danach tritt das Genehmigungsverfahren für verabschiedete Deregulierungsentwürfe in Kraft.
- (e) Nach Ablauf einer Frist von 48 Stunden ab Beginn des Genehmigungsverfahrens gilt ein Deregulierungsentwurf als validiert, sofern kein Veto gemäß Absatz (f) eingelegt wurde und die Behörde bezüglich des Bürokratieabbaus alle Anträge nach Absatz (g) entweder angenommen oder abgelehnt hat.
- (f) Der Aufsichtsrat kann ein Veto gegen Deregulierungsentwürfe einlegen, deren Genehmigungsverfahren läuft.
- (g) Jedes Organ kann eine Änderung eines Deregulierungsentwurfes, dessen Genehmigungsverfahren läuft, bei der Behörde bezüglich des Bürokratieabbaus beantragen. In diesem Falle verlängert sich die Frist nach Absatz (e) um je 24 Stunden.
- (h) Die Behörde bezüglich des Bürokratieabbaus bringt validierte Deregulierungsentwürfe beim Zentralrat vor und beantragt dort die zugehörigen Regeländerungen, über die der Zentralrat innerhalb von drei Werktagen zu entscheiden hat. Die Verpflichtung entfällt, falls der Zentralrat zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht beschlussfähig ist.
- (i) Der Zentralrat kann eine Verlängerung der Frist nach Absatz (h) beim Aufsichtsrat beantragen. Je Antrag darf der Aufsichtsrat die Frist um maximal 1234 Minuten verlängern.
Vorgangsnummer: zntrlrt-rglndrng-1-1
Abstimmungsgegenstand: zntrlrt-rglndrng-1
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Dagegen! Sehr geschätzter Mitbürokrat J*, anscheinend ist es Ihnen vollkommen unklar, was der Sinn des Bürokratenspieles ist. Ein klareres Nein als zu einer Behörde, die sich tatsächlich mit etwas so Ketzerischem wie Bürokratieabbau beschäftigt, und noch dazu aktiv ist, kann es gar nicht geben, noch dazu, wenn als Begründung mit der Interjektion "Schnarch" keinerlei Erkenntnisgewinn dargeboten wird. --Wanderdüne 18:43, 13. Nov. 2010 (NNZ)
Nr. 10 vom 11.11.2010: Zur gefälligen Kenntnisnahme
Vorgangsnummer: 01 ung
Adressat: Aufsichtsrat
Bezug auf Vorgang: 01 ung/01
Information: Es wird mitgeteilt, dass der Eintrag als Spielteilnehmer nunmehr vorgenommen wurde. Ich darf Sie daher bitten, die Angelegenheit erneut zu bearbeiten.
Unterschrift, Datum: Ungott
14:25, 11. Nov. 2010 (NNZ)
Beachtung
Vorgangsnummer: j-nmrkng-ung-1
Anmkerkungsinhalt: Sehr geehrte Mitbürokratin Ungott,
auch wenn ich nicht entscheidungsbefugt in dieser Angelegenheit bin, möchte ich doch anmerken, dass die doppelte Vergabe derselben Vorgangsnummer (01 ung) nach § 0 der Spielregeln unzulässig ist. Des Weiteren ist es üblich, die erneute Bearbeitung eines Antrags anzufordern, indem, je nach Situation, entweder die Ablehnung des Antrags angefochten, oder der Antrag erneut dem zuständigen Organ formal vorgelegt wird.
Unterschrift, Datum: mit bürokratischem Gruße, J* 14:53, 11. Nov. 2010 (NNZ)
Beachtung
Vorgangsnummer: 01 ung/b/1
Bezug auf Vorgang: "Kenntnisnahme 01 ung" & j-nmrkng-ung-1
Anmkerkungsinhalt: Sehr geehrter Mitbürokrat ach nein, sind ja nur Zentralratsmitarbeiter äh -glied J*,
Zunächst wende ich mich an Ihre Wenigkeit und spreche meine Missbilligung aus, in eindeutig an den Aufsichtsrat gerichtete Akten einzugreifen. Dass Sie dabei in der Tat äußerst kompetent, höflich und hilfreich vorgegangen sind, spielt dabei nicht die geringste Rolle.
Sehr geehrte Mitbürokratin Ungott,
Nach dem Eingriff besagten Subjektes in das Aktengeschehen bleibt mir nur noch mitzuteilen, dass der Aufsichtsrat in der Tat über eine Neueinreichung des Antrages 01 ung erfreut wäre. Bei einer Neubearbeitung des bereits vorliegenden Antrages müsste der Sachbearbeiter den Antrag quasi gedanklich durch die vierte Dimension reisen lassen und sich vorstellen, der Vorgang wäre zum jetzigen Zeitpunkt gestellt worden. Der dazu nötigen Fantasie haben sich die gewissenhaften Bürokraten unseres Organes jedoch schon zu Anfang ihrer Laufbahn restlos entledigt. Beachten Sie bitte auch § 2 (f) der Spielregeln.
Zudem erscheint dem Unterzeichnenden das Formular "Kenntnisnahme" für obige Mitteilung ungünstig gewählt. Wie gesagt, Fantasie.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 15:16, 11. Nov. 2010 (NNZ)
Nr. 12 vom 13.11.2010 – Antrag auf Antragsberechtigung
Vorgangsnummer: 12/1
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand: Sehr geehrter Aufsichtsrat,
Ich beantrage hiermit gemäß § 2 (d) meine Berechtigung zum Stellen von Anträgen.
Begründung: Das Spielgeschehen stockt nach den ersten Spieltagen bereits. Um die ordentlich-bürokratische Grundordnung sichern zu können, sollten den vorhandenen Spielteilnehmern alle Möglichkeiten offengestellt werden.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 09:27, 13. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: 12/2
Genehmigter Vorgang: 12/1
Genehmigungstext: Sehr geehrter Spielteilnehmer,
Nach umfangreicher Prüfung Ihrer bürokratischen Laufbahn und Vorkenntnisse ist der Aufsichtsrat zu dem Schluss gekommen, dass es für ihn und alle anderen Spielteilnehmer eine außerordentliche Ehre ist, Sie in den Reihen der antragsberechtigten Spielteilnehmer der 9. Runde begrüßen zu dürfen.
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat, Kamelokronf 09:27, 13. Nov. 2010 (NNZ)
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 09:27, 13. Nov. 2010 (NNZ)
Nr. 13 vom 13.11.2010 – Antrag auf Seiten für den Aufsichtsrat
Vorgangsnummer: 13/1
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand: Euer Ehren Spielleiter,
Hiermit beantrage ich gemäß § 7 der Spielregeln das Anlegen von Seiten für den Aufsichtsrat. Die einzelnen Seitentitel sind in der Anlage beigefügt.
Begründung: Der Aufsichtsrat als Hauptorgan sollte über eigene Räume verfügen, sonst wird es auf der allgemeinen Vorgangsseite schnell ziemlich voll.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 09:27, 13. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: 13/1
Genehmigter Vorgang: 13/2
Genehmigungstext: Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung uneingeschränkt stattgegeben.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! 11:44, 13. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter
Nr. 14 vom 13.11.2010 – Antrag auf Regeländerung (Geheimdienst)
Vorgangsnummer: 14/1
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand: Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
Hiermit beantrage ich gemäß § 3.1 (c) und § 4 der Spielregeln die Gründung eines neuen Organes durch die Hinzufügung eines entsprechenden Regeltextes. Der genaue beantragte Regeltext ist in der Anlage beigefügt.
Begründung: Im Bürokratenspiel ist es möglich und sicherlich auch sinnvoll, geheime und vertrauliche Vorgänge und Seiten zu erstellen. Allerdings besteht hier die Gefahr, dass an solchen unkontrollierbaren Stellen bürokratiearme oder sogar antibürokratische Inhalte entstehen. Um die Bürokratie gemäß § 0 zu sichern und spielinterne Verschwörungen abzuwenden, sollte der Geheimdienst gegründet werden.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 09:27, 13. Nov. 2010 (NNZ)
Anlage
§3.4.4 Geheimdienst
- (a) Der Geheimdienst ist ein Organ zur Kontrolle absoluter Bürokratie auch an jenen Stellen, die für den herkömmlichen Bürokraten nicht kontrollierbar sind, und soll spielinternen Verschwörungen vorbeugen. Dazu besitzen seine Mitglieder bestimmte Sonderrechte.
- (b) Den Mitgliedern des Geheimdienstes ist es gestattet, sämtliche Inhalte des Bürokratenspiels zu lesen. Dies gilt ausdrücklich auch für Seiten und Vorgänge, die als geheim, vertraulich und/oder privat gekennzeichnet sind.
- (c) Liest ein Mitglied des Geheimdienstes einen als geheim, vertraulich und/oder privat gekennzeichneten Vorgang oder eine solche Seite, so unterliegt er einer strengen Schweigepflicht über dessen bzw. deren Inhalt.
- (d) Einzige Ausnahme von der Schweigepflicht des Geheimdienstes ist das Ausstellen eines eingeforderten Berichtes. Der Aufsichtsrat kann in freier Entscheidung Berichte zur Einhaltung der Bürokratie vom Geheimdienst einfordern. Diese Berichte sind streng vertraulich und dürfen nur von Mitgliedern des Aufsichtsrates eingesehen werden.
- (e) Bei der der Ausstellung eines Berichtes gemäß (d) hat der Geheimdienst sämtliche Namen von Spielteilnehmern und Organen unkenntlich zu machen.
- (f) Ist der Geheimdienst mit nur einem oder mit keinem Mitglied besetzt, so kann jeder Spielteilnehmer durch nicht formlose Mitteilung Mitglied werden. Dabei ist es ihm gestattet, seinen Namen unkenntlich zu machen.
- (g) Ist der Geheimdienst mit zwei oder mehr Mitgliedern besetzt, so geschieht die Aufnahme neuer Mitglieder auf Antrag an den Geheimdienst, sofern dessen Geschäftsordnung nichts Gegenteiliges vorschreibt.
- (h) Die maximale Mitgliederzahl kann durch die Geschäftsordnung des Geheimdienstes festgelegt und muss nicht veröffentlicht werden.
- (i) Mitgliedern des Geheimdienstes ist es gestattet, in öffentlichen Vorgängen, die sie als solche ausweisen oder die den Verdacht auf Mitgliedschaft im Geheimdienst erregen könnten, ihren Namen zu verschlüsseln oder unkenntlich zu machen.
- (j) Dem Geheimdienst ist es gestattet, die Angaben auf der Organseite gemäß § 3.1 (d) zu verschlüsseln und/oder unkenntlich zu machen.
- (k) Stimmen zwei oder mehr Spielteilnehmer für einen entsprechenden Antrag, so kann der Spielleiter den Geheimdienst auflösen.
Vorgangsnummer: 14/2
Bezug: Antrag Nr. 14/1
Information: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter
Bemerkung: Der Zentralrat der Paragraphenreiter berät gerade noch darüber, ob eine Abstimmung über diesen Vorschlag zu sensibel ist, um sie öffentlich zu machen, und ob es nicht der zukünftigen Arbeit des Geheimdienstes widerläuft, in tatsächlich zu genehmigen.
Unterschrift, Datum: Wanderdüne 18:51, 13. Nov. 2010 (NNZ)
| 21 % |
STRENG GEHEIM!
STRONG GO HOME!
SÉCRÉTION TOUPET!
SECRECIÓN DE TOPO!
ТОПЪЛ СЕКРЕТАР!
너를 성교하십시요!
Achtung: Diese Nachricht darf nur vom angegebenen Adressaten gelesen werden. Anderen Personen ist die Einsicht strikt untersagt.
Vorgangsnummer: 14/3
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Bezug auf Vorgang: 14/2
Mitteilungsinhalt: Sehr geehrter Zentralrat,
Ihr Einwand ist in der Tat nicht ganz von der Hand zu weisen. Ich rege daher an, die Abstimmung über den Antrag zu schwärzen, und ebenso mit dem Regeltext zu verfahren, sofern er genehmigt wird.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 19:30, 14. Nov. 2010 (NNZ)
Beachtung
Vorgangsnummer: 14/4
Anmkerkungsinhalt: Sehr geehrte Mitbürokraten,
obiger Vorgang von
Kamelokronf erregt bei mir den Verdacht, dass das beantragte Organ bereits existiert und durch diesen Antrag lediglich legitimiert werden soll.
Nichtsdestotrotz halte ich die Einrichtung eines Geheimdienstes für sinnvoll. Um sicherzustellen, dass die Regelungen nicht aufgrund der schlechten Nachprüfbarkeit einer Mitgliedschaft im Geheimdienst von Nicht-Geheimdienstmitgliedern missbraucht werden, sollte der Geheimdienst verpflichtet werden, alle diejenigen Kamele aufzulisten, die nicht Mitglied im Geheimdienst sind. Auf diese Weise bleiben die Mitglieder des Geheimdienstes unkenntlich bei gleichzeitiger Vermeidung unerlaubter Ausübung der den Geheimdienstmitgliedern vorbehaltenen Rechte.
Die Neueinreichung des Antrags unter Einbindung eines solchen Mechanismus könnte die Annahme-Chancen des Vorschlags u.U. begünstigen.
Unterschrift, Datum: J* 11:31, 15. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: 14/5
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand: Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
Hiermit reiche ich meinen Antrag gemäß § 2 (f) Satz 2 bis 4 der Spielregeln in geänderter Form erneut ein. Auf Ihre Anregung hin habe ich einen Absatz zum beantragten Regeltext hinzugefügt, der den Geheimdienst zur Auflistung von Nichtmitgliedern verpflichtet.
Begründung: Ihr Einwand schien dem Antragsteller nachvollziehbar.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 17:00, 15. Nov. 2010 (NNZ)
Anlage
§3.4.4 Geheimdienst
- (a) Der Geheimdienst ist ein Organ zur Kontrolle absoluter Bürokratie auch an jenen Stellen, die für den herkömmlichen Bürokraten nicht kontrollierbar sind, und soll spielinternen Verschwörungen vorbeugen. Dazu besitzen seine Mitglieder bestimmte Sonderrechte.
- (b) Den Mitgliedern des Geheimdienstes ist es gestattet, sämtliche Inhalte des Bürokratenspiels zu lesen. Dies gilt ausdrücklich auch für Seiten und Vorgänge, die als geheim, vertraulich und/oder privat gekennzeichnet sind.
- (c) Liest ein Mitglied des Geheimdienstes einen als geheim, vertraulich und/oder privat gekennzeichneten Vorgang oder eine solche Seite, so unterliegt er einer strengen Schweigepflicht über dessen bzw. deren Inhalt.
- (d) Einzige Ausnahme von der Schweigepflicht des Geheimdienstes ist das Ausstellen eines eingeforderten Berichtes. Der Aufsichtsrat kann in freier Entscheidung Berichte zur Einhaltung der Bürokratie vom Geheimdienst einfordern. Diese Berichte sind streng vertraulich und dürfen nur von Mitgliedern des Aufsichtsrates eingesehen werden.
- (e) Bei der der Ausstellung eines Berichtes gemäß (d) hat der Geheimdienst sämtliche Namen von Spielteilnehmern und Organen unkenntlich zu machen.
- (f) Ist der Geheimdienst mit nur einem oder mit keinem Mitglied besetzt, so kann jeder Spielteilnehmer durch nicht formlose Mitteilung Mitglied werden. Dabei ist es ihm gestattet, seinen Namen unkenntlich zu machen.
- (g) Ist der Geheimdienst mit zwei oder mehr Mitgliedern besetzt, so geschieht die Aufnahme neuer Mitglieder auf Antrag an den Geheimdienst, sofern dessen Geschäftsordnung nichts Gegenteiliges vorschreibt.
- (h) Die maximale Mitgliederzahl kann durch die Geschäftsordnung des Geheimdienstes festgelegt und muss nicht veröffentlicht werden.
- (i) Mitgliedern des Geheimdienstes ist es gestattet, in öffentlichen Vorgängen, die sie als solche ausweisen oder die den Verdacht auf Mitgliedschaft im Geheimdienst erregen könnten, ihren Namen zu verschlüsseln oder unkenntlich zu machen.
- (j) Dem Geheimdienst ist es gestattet, die Angaben auf der Organseite gemäß § 3.1 (d) zu verschlüsseln und/oder unkenntlich zu machen.
- (k) Um Missbrauch der Sonderrechte zu verhindern, ist der Geheimdienst verpflichtet, eine Liste der Nichtmitglieder zu führen. Nichtmitglieder sind Spielteilnehmer, die nicht Mitglieder des Geheimdienstes sind. Diese darf in einem Aktualitätsrückstand von höchstens 12 Stunden sein.
- (l) Stimmen zwei oder mehr Spielteilnehmer für einen entsprechenden Antrag, so kann der Spielleiter den Geheimdienst auflösen.
Vorgangsnummer: 32
Abgelehnter Vorgang: 14/5
Ablehnungstext: Die Form des Antrags entspricht nicht den gültigen Spielregeln, der Geschäftsordnung des bearbeitenden Organs oder weiteren, ergänzenden Regelungen. Dies hat eine sofortige Ablehnung des Antrags zur Folge.
Begründung: Obiger Änderungsantrag wurde nach der Annahme der Geschäftsordnung ZAuBeR des Zentralrates gestellt und fällt daher unter ihre Gültigkeit. Die Vorgangsnummer 14/5 ist damit inkorrekt.
Unterschrift, Datum: J* 23:11, 15. Nov. 2010 (NNZ)
Nr. 15 vom 13.11.2010 – Antrag auf Antragsberechtigung gemäß § 2 Abs. (c) Spielregeln
Vorgangsnummer: 15/1
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand: Sehr geehrte Aufsichtsratsmitgliederinnen und Aufsichtsratsmitglieder, hiermit beantrage ich für mich die Antragsberechtigung gemäß § 2 Abs. (c) Spielregeln.
Begründung: Da die Antragsberechtigung die Ausnutzung der unzähligen Feinheiten dieser unserer Bürokratie erst ermöglicht, halten ich sie für eine Spielteilnahme meinerseits für unabdingbar.
Unterschrift, Datum: TM?! 11:13, 13. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: 15/2
Genehmigter Vorgang: 15/1
Genehmigungstext: Sehr geehrteR AntragstellerIn,
Auch wenn sich in unserem Organ derzeit keine Mitgliederinnen befinden, begrüßt der Aufsichtsrat Ihre hyperkorrekte Anredeform im Sinne von § 0. Ihr Antrag ist im Übrigen hiermit genehmigt.
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat, Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 11:19, 13. Nov. 2010 (NNZ)
Nr. 16 vom 13.11.2010 Beitritt zum Spielleiter gemäß § 1 Abs. (e) Spielregeln
Vorgangsnummer: 16/1
Adressat: Alle kameloiden und nicht-kameloiden Lebensformen, die am Spiel teilnehmen und/oder nicht teilnehmen
Mitteilungsinhalt: Hiermit trete ich gemäß § 1 Abs. (e) Spielregeln dem Organ Spielleiter gemäß § 3.4.1 Spielregeln bei.
Unterschrift, Datum: TM?! 11:39, 13. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: 16/2
Adressat: Spielteilnehmer TM?! oder an der Logik interessierte Kamele
Betreff: Logikproblematik
Feststellungstext: Hey TM?!, altes Haus! Sie werden wohl feststellen, dass ich Ihnen die Ehrenanrede "Euer Ehren" verwehre, und das aus gutem Grund. Da sich obige Mitteilung gemäß des Satzes vom ausgeschlossenen Widerspruch an keine Lebensform richtet, und alle Spielteilnehmer gemäß §1(a) Lebensformen sind, ist niemand in Kenntnis darüber gesetzt worden, dass Sie, Kollege, sich als Spielleiter betrachten. Ich sehe nur vorübergehend davon ab, sämtliche Ihrer Vorgänge anzufechten und erbitte Sie, darüber nachzudenken, ob eine Logik, in der es neben wahr und falsch noch einen dritten Wahrheitswert gibt, mit Ihrem Gehirn vereinbar ist.
Unterschrift, Datum: Wanderdüne 21:27, 16. Nov. 2010 (NNZ)
Beachtung
Vorgangsnummer: 16/3
Adressat: Wanderdüne
Bezug auf Vorgang: 16/2
Anmkerkungsinhalt: Werter Herr Mitbürokrat, § 1 Abs. (e) Spielregeln schreibt ledeglich vor, dass der Beiritt durch einen selbstständigen Vorgang des Teilnehmers zu geschehen habe. Eine Mindestanzahl für die Adressaten des Vorgangs wird hingegen nicht festgelegt, somit widerspricht es nicht den Spielregeln, wenn die Menge der Adressaten gleich der leeren Menge sein sollte. Spielteilnehmer, die nicht zu den Adressaten zählen, können die Organbesetzung jederzeit anhand der Liste auf Projekt:Bürokratenspiel/9. Runde/Organe nachvollziehen, sodass in diese Richtung auch kein Mitteilungsbedarf besteht. Es steht ihn aber selbstverständlich frei, beim Spielleiter eine offizielle Regelauslegung zu beantragen, so Ihnen dies erforderlich erscheint.
Unterschrift, Datum: TM?! 21:57, 16. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter
Nr. 17 vom 13.11.2010 – Beschluss der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates
Vorgangsnummer: 17/1
Grundlage: Spielregeln § 3 (a)
Betreff: Beschluss der Geschäftsordnung des Aufsichtrates
Beschlusstext: Der Aufsichtsrat gibt sich hiermit die im Anhang befindliche Geschäftsordnung. Sie ist ab sofort gültig.
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat, vertreten durch einziges Mitglied Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 12:24, 13. Nov. 2010 (NNZ)
Anlage
Geschäftsordnung Eines Neuen, Innovativen Aufsichtsrates Leistungsfähiger, Intelligenter, Tatkräftiger, Ästimierter Teilnehmer (GENIALITÄT)
Idee 1 – Vorbringungen
- [Geistesblitz a] An den Aufsichtsrat gerichtete Vorgänge sind auf der Vorgangsseite des Aufsichtsrates zu stellen.
- [Geistesblitz b] Für jede Angelegenheit ist eine separate Akte einzurichten. Der Aktentitel besteht aus einer eindeutigen, fortlaufenden, zweistelligen Aktennummer und einem eindeutigen Betreff.
- [Geistesblitz c] Vorbringungen an den Aufsichtsrat haben eine eindeutige Vorgangsnummer zu tragen. Die Vorgangsnummer besteht aus der Quersumme der Aktennummer, einem beliebigen Unicode-Zeichen als Trennmarke und einem innerhalb der Akte rücklaufenden Großbuchstaben, beginnend bei Z. Als Trennmarke nicht zulässig sind Buchstaben und Ziffern.
- [Geistesblitz d] Die gerechtfertigte Ablehnung von Rechtsmitteln gegen Entscheidungen des Aufsichtsrates kann jedes Mitglied selbstständig durchführen. Meint ein Mitglied, dass eine Anfechtung oder Beschwerde nicht rechtmäßig abgelehnt werden kann, so ist über sie per Beratung und Abstimmung zu entscheiden.
Idee 2 – Ämter
- Jedes Mitglied des Aufsichtsrates kann sich per Antrag auf ein organinternes Amt seiner Wahl bewerben. Ein solches Amt kann er dabei auch frei erfinden. Stimmen alle Mitglieder des Aufsichtsrates zu, erhält der Antragsteller das Amt.
Idee 3 – Geschäftsordnung
- Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates kann jederzeit durch Mehrheitsbeschluss seiner Mitglieder abgeändert werden.
Nr. 18 vom 13.11.2010 - Antrag auf Antragsberechtigung
Vorgangsnummer: 18.1
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand: Sehr geehrte Aufsichtsratsmitgliederinnen und Aufsichtsratsmitglieder, hiermit beantrage ich für mich die Antragsberechtigung gemäß § 2(c) der Spielregeln.
Begründung: Da ich nun nicht nur Spielteilnehmer, sondern auch Mitglied im Zentralrat der Paragraphenreiter bin und nun bewiesen habe, dass ich die Tücken der neuen Spielregeln sogar verstehen kann - und sei es im zweiten Anlauf - ist es für meine vollständige Aufnahme in dieses Bürokratenspiel notwendig, Anträge stellen zu dürfen.
Unterschrift, Datum: --Wanderdüne 18:51, 13. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: 18.2
Abgelehnter Vorgang: 18.1
Ablehnungstext: Sehr geehrter Antragsteller,
Ihr Antrag wird wegen Formfehlern abgelehnt.
Begründung: Der Vorgang verstößt gegen die GENIALITÄT, Idee 1, Geistesblitz a bis d.
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat, Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 19:20, 13. Nov. 2010 (NNZ)
Nr. 19 vom 13.11.2010 – Antrag auf Seiten für den Aufsichtsrat
Vorgangsnummer: 19/1
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand: Euer Ehren Spielleiter, hiermit beantrage ich gemäß § 7 der Spielregeln das Anlegen der in der Anlage aufgeführten Seiten für den Spielleiter.
Begründung: Der Spielleiter als Hauptorgan sollte über eigene Seiten verfügen, um die allgemeine Vorgangsseite zu entlasten und die unbürokratische Übersichtlichkeit der linearen Darstellung zugunsten der bürokratische Ordnung vieler einzelner Vorgangsseiten zu reduzieren.
Unterschrift, Datum: TM?! 22:20, 13. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter
Vorgangsnummer: 19/2
Genehmigter Vorgang: 19/1
Genehmigungstext: Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung uneingeschränkt stattgegeben.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter, TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! 22:22, 13. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter
Vorgangsnummer: 19/3
Adressat: Spielleiter
Beschwerdegrund: Betrügerische Irreführung in Akte 19
Genauere Angaben: Euer Ehren!
Bürokrat TM?! versucht, durch eine irreführende Aktenüberschrift ("Seiten für den Aufsichtsrat") die Antragsgenehmigung zu erschleichen. Ich ersuche den Spielleiter, die Genehmigung schnellstmöglich zurückzuziehen.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 22:25, 13. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: 19/4
Zurückgezogener Vorgang: 19/2
Rückzugstext: Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen.
Begründung: Da die Akte in irreführender Weise beschriftet wurde, um den Spielleiter zu täuschen, ist die Genehmigung des Antrags unrechtmäßig zustande gekommen und wird zurückgezogen.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter, TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! 22:38, 13. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter
Vorgangsnummer: 19/5
Abgelehnter Vorgang: 19/1
Ablehnungstext: Der Antrag wird aus formalen Gründen mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Die Akte ist in irreführender Weise beschriftet.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter, TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! 22:38, 13. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter
Nr. 20 vom 13.11.2010 – Antrag auf Seiten für den Spielleiter
Vorgangsnummer: 20/1
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand: Euer Ehren Spielleiter, hiermit beantrage ich gemäß § 7 der Spielregeln das Anlegen der in der Anlage aufgeführten Seiten für den Spielleiter.
Begründung: Der Spielleiter als Hauptorgan sollte über eigene Seiten verfügen, um die allgemeine Vorgangsseite zu entlasten und die unbürokratische Übersichtlichkeit der linearen Darstellung zugunsten der bürokratische Ordnung vieler einzelner Vorgangsseiten zu reduzieren.
Unterschrift, Datum: TM?! 22:39, 13. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter
Vorgangsnummer: 20/2
Genehmigter Vorgang: 20/1
Genehmigungstext: Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung uneingeschränkt stattgegeben.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter, TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! 22:41, 13. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter
Vorgangsnummer: 20/3
Zurückgezogener Vorgang: 20/1
Rückzugstext: Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen.
Begründung: Ich habe versehentlich die falschen Seiten beantragt. Da es sich beim Spielleiter um ein Organ handelt, muss sich seine Seite gemäß Rahmenregeln unter Projekt:Bürokratenspiel/9. Runde/Organe/Spielleiter befinden.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! 20:56, 15. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter
Vorgangsnummer: 20/4
Zurückgezogener Vorgang: 20/2
Rückzugstext: Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen.
Begründung: Die Genehmigung ist somit gegenstandslos geworden.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! 20:57, 15. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter
Nr. 21 vom 14.11.2010 – Festlegung einer Geschäftsordnung für den Spielleiter
Vorgangsnummer: 21/1
Betreff: Festlegung der Spielleiter-Geschäftsordnung und -Leitlinie (SpieGeL) als Geschäftsordnung des Spielleiters
Beschlusstext: Die im Anhang angefügte Spielleiter-Geschäftsordnung und -Leitlinie (SpieGeL) wird hiermit durch den Spielleiter als seine Geschäftsordnung angenommen und bekannt gemacht.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! 01:03, 14. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter
Anlage
Artikel 1: Allgemeines
§ 1: Der Spielleiter ist ein Hauptorgan gemäß Spielregeln.
§ 2: Der Spielleiter besteht aus einem Mitglied, das zugleich Vorsitzender des Spielleiters ist.
§ 3: Der Vorsitzende des Spielleiters darf ebenfalls als Spielleiter bezeichnet werden, soweit hieraus keine Gefahr einer Verwechselung von Organ und Amt hervorgeht.
Artikel 2: Haupttätigkeit des Spielleiters
§ 1: Haupttätigkeiten des Spielleiters sind diejenigen Tätigkeiten des Spielleiters, für die er gemäß der Spielregeln zuständig ist.
§ 2: Soweit nicht die Spielregeln für eine bestimmte Tätigkeit etwas anderes vorschreiben, kann der Spielleiter im Rahmen der Haupttätigkeiten sowohl auf Antrag, als auch von Amts wegen ohne vorherige Beantragung tätig werden.
Artikel 3: Nebentätigkeiten des Spielleiters
§ 1: Auf Antrag kann der Spielleiter auch andere Tätigkeiten übernehmen, soweit dies wieder gegen die Spielregeln noch gegen diese SpieGeL verstößt.
§ 2: Im Rahmen das § 1 darf der Spielleiter keine Tätigkeit durchführen, die zu den Haupttätigkeiten eines anderen Organs gehört, es sei denn die Durchführung durch das zuständige Organ ist ausnahmsweise nicht möglich, was im Antrag hinreichend zu begründen ist.
§ 3:Die Einschränkungen des § 2 gelten nicht, wenn das zuständige Organ der ausnahmsweisen Bearbeitung der Angelegenheit zugestimmt hat oder die Geschäftsordnung des Organs eine Bearbeitung durch den Spielleiter explizit gestattet.
§ 4: Ein Anspruch auf Durchführung einer Nebentätigkeit durch den Spielleiter besteht nicht; Anträge gemäß § 1 können durch den Spielleiter ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
Artikel 4: Durchführung
§ 1: Anträge an den Spielleiter sind ausschließlich auf der eigenen Vorgangsseite des Spielleiters einzureichen. Dies gilt auch für andere, direkt an den Spielleiter gerichtete Vorgänge. Sollte die Vorgangsseite des Spielleiters ausnahmsweise nicht zur Verfügung stehen, so dürfen an den Spielleiter gerichtete Anträge und andere Vorgänge ausnahmsweise auf der Allgemeinen Vorgangsseite eingereicht werden.
§ 2: Der Spielleiter ist berechtigt durch Beschluss einen Aktenplan anzulegen, sowie einen bestehenden Aktenplan abzuändern oder aufzuheben. Der zur Zeit gültige Aktenplan ist zu veröffentlichen.
§ 3: Für jedes auf der Vorgangsseite des Spielleiters eingereichte eigenständige Anliegen ist eine eigene Akte (Zwischenüberschrift) mit einer sinnvollen Bezeichnung anzulegen.
§ 4: Jede Akte hat ein einmaliges Aktenzeichen zu tragen, das sich wie folgt zusammensetzt:
- (a) Der das Aktenplankennzeichen für diejenige Kategorie des Aktenplans, in die der Inhalt der Akte (bzw. des Vorgangs, für den die Akte angelegt wird) am besten passt, gefolgt von einem Strich (-),
- (b) einer Zahl, die für die erste Akte des jeweiligen Jahres in der jeweiligen Kategorie des Aktenplans ist und sich für jede weiter Akte der gleichen Kategorie des gleichen Jahres um 1 erhöht, gefolgt von einem Schrägstrich (/),
- (c) der (vierstelligen) Jahreszahl
§ 5: Ist zur Zeit kein gültiger Aktenplan vorhanden, so ist statt des Aktenplankennzeichens ein X zu verwenden.
§ 6: Der Spielleiter hat das Recht, nicht dem Schema gemäß § 4 entsprechende Aktennummern so abzuändern, dass sie dem Schema entsprechen.
§ 7: Der Spielleiter ist berechtigt, in keine oder in die falsche Akte eingeordnete Vorgänge in die richtige Akte einzordnen. Existiert die richtige Akte noch nicht, dann ist der Spielleiter berechtigt, sie anzulegen.
§ 8: Jeder Vorgang innerhalb einer Akte hat eine einmalige Vorgangsnummer zu tragen. Diese besteht aus dem Aktenzeichen der Akte gefolgt von einem Bindestrich und einer Zahl, die für den ersten Vorgang innerhalb einer Akte 1 beträgt und für jeden weiteren Vorgang um 1 erhöht wird. Diese Erhöhung gilt auch dann, wenn die vorherigen Vorgangsnummern innerhalb der Akte nicht diesem Schema entsprechen.
§ 9: Der Spielleiter hat das Recht, nicht dem Schema gemäß § 4 entsprechende Aktenzeichen abzuändern, indem er sie mit einem Präfix versieht, das aus der Ziffer 0 gefolgt von einem Bindestrich, einer Nummer und einem weiteren Bindestrich besteht. Dies gilt nicht, wenn die Vorgangsnummer bereits mit der Ziffer 0 gefolgt von einem Bindestrich besteht, es sei denn eine Änderung ist nötig, um zu verhindern, dass zwei oder mehr Vorgänge die gleiche Vorgangsnummer tragen.
§ 10: Auf keinen Fall dürfen zwei oder mehr Vorgänge die gleiche Vorgangsnummer oder zwei oder mehr Akten die gleiche Aktennummer tragen.
§ 11: Unabhängig von §§ 6, 7 und 9 ist der Spielleiter berechtigt, Vorgänge, die die falsche Vorgangsnummer tragen oder in eine falsche oder eine mit falscher Aktennummer versehenen Akte eingestellt wurden, aus formalen Gründen ablehnen.
§ 12: Änderungen gemäß §§ 6, 7 und 9 dürfen in Übereinstimmung mit § 2 Abs. (f) Spielregeln nur in Form eines nicht-formlosen Beschlusses des Spielleiters durchgeführt werden, der auf den von der Änderung betroffenen Vorgang Bezug nimmt und die Änderungen beschreibt.
Artikel 5: Rechtsmittel
§ 1: Gegen die Entscheidungen des Spielleiters sind die Rechtsmittel der Beschwerde und der Anfechtung zulässig.
§ 2: Im Rahmen der Beschwerde hat ein jeder Spielteilnehmer die Möglichkeit, den Spielleiter auf schwerwiegende oder unbürokratische Fehler in seinen Entscheidungen hinzuweisen. Dieser hat dann die Möglichkeit, fehlerhafte Entscheidungen und Vorgänge zurückzuziehen. Eine Beschwerde muss hinreichend begründet werden.
§ 3: Im Rahmen der Anfechtung, die sowohl nach einer Beschwerde als auch ohne vorhergehende Beschwerde angewendet werden kann, kann ein von einem Beschluss oder anderen Vorgang direkt oder indirekt betroffener Spielteilnehmer gegen den entsprechenden Vorgang vorgehen. Der Spielleiter überprüft daraufhin die gesamte Angelegenheit erneut und entscheidet abschließend darüber.
Artikel 6: Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 1: Diese SpieGeL stellt die Geschäftsordung des Spielleiters gemäß § 3.3 Spielregeln da.
§ 2: Diese SpieGeL kann jederzeit durch Beschluss des Spielleiters geändert, ergänzt oder durch eine andere Geschäftsordnung ersetzt werden.
§ 3: Diese SpieGeL tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.Nr. 22 vom 15.11.2010 – Antrag auf Beschluss einer Geschäftsordnung des Zentralrates
Vorgangsnummer: ntrg-j-zauber
Adressat: Zentralrat
Antragsgegenstand: Hiermit beantrage ich, die im Anhang befindliche Geschäftsordnung per Abstimmung bzw. Beschluss in Kraft treten zu lassen.
Begründung: So kann ich nicht arbeiten.
Unterschrift, Datum: J* 10:59, 15. Nov. 2010 (NNZ)
Anlage
Zentralrätische Arbeitsverordnung unter Berücksichtigung ergänzender Regelungen (ZAuBeR)
§ 1. Grundliegendes
- Der Zentralrat der Paragraphenreiter (Zentralrat) hat beschlossen, nach dieser Geschäftsordnung zu arbeiten.
- Eine Änderung der Geschäftsordnung erfolgt per Beschluss seiner Mitglieder.
§2. Beschlussfassung
- Der Zentralrat fällt Beschlüsse per Abstimmung. Sofern keine Regelung Anderes vorsieht, ist eine einfache Mehrheit ausreichend.
- Abstimmungen werden formal abgehalten. Das zugehörige Formular ist innerhalb der zugehörigen Akte zu platzieren. Abstimmungsergebnisse werden stets vom Vorsitzenden ausgezählt.
§3. Vorsitz
- Das Amt des Vorsitzenden wird wöchentlich neu besetzt.
- Hat der Zentralrat zwei Mitglieder, so hat das dienstälteste Mitglied den Vorsitz in geraden Kalenderwochen inne, das vom Dienstalter nächstjüngere in ungeraden Kalenderwochen.
- Ist die Mitgliedszahl des Zentralrates mindestens zweieinhalb, so nimmt das dienstälteste Mitglied den Vorsitz in restlos durch drei teilbaren Kalenderwochen ein, das vom Dienstalter her nächstjüngere mit Rest 1 durch drei teilbaren Kalenderwochen und das dienstjüngste im restlichen Zeitraum.
- Bei anderen Mitgliedszahlen ist stehts das dienstjüngste Mitglied gleichzeitig der Vorsitz.
- Im Sinne dieses Paragraphen beginnt die neue Kalenderwoche montags.
§4. Unterorgane
- Der Zentralrätische Shop ist ein Unterorgan des Zentralrates. Die Aufgaben und Kompetenzen des Zentralrätischen Shops sind beschränkt auf das Verwalten von Treuepunkten und das Aushändigen von Prämien, sowie die Ausarbeitung einer eigenen Geschäftsordnung. Darüber hinausgehende Handlungen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch das Überorgan.
- Der Zentralrätische Shop besteht aus einem Mitglied. Ist der Posten frei, so können Bewerbungen beim Überorgan Zentralrat eingereicht werden. Wird der Bewerbungsantrag angenommen, so ist der Bewerber berechtigt, die Stelle binnen 48 Stunden selbständig einzunehmen, sofern keine Spielregel Anderes besagt.
- Im Zentralrätische Shop können, eine Besetzung des Postens vorausgesetzt, Treuepunkte gegen tolle Prämien eingetauscht werden. Im Tausch für sieben Treuepunkte erhält man ein gültiges Zentralrats-Aktenzeichen, für dreizehn ein Lobgedicht auf die Bürokratie.
§5. Anträge und andere Verwaltungsakte
- Anträge und andere Verwaltungsakte, für die der Zentralrat keinen anderen Bestimmungsort vorsieht, sind während der Geschäftszeiten im Sprechzimmer formal vorzulegen. Für jede Angelegenheit ist eine neue Akte vorzulegen.
- Außerhalb der Geschäftszeiten, sowie während der Pausen, ist das Sprechzimmer für Personen, die nicht Mitglied des Zentralrates sind, geschlossen, sofern für den einzureichenden Vorgang eine neue Akte angelegt werden muss. In diesem Fall ist stattdessen der Briefkasten zu verwenden.
- Akten sind jeweils dort fortzuführen, wo sie begonnen wurden, ungeachtet der Absätze 1 und 2.
- Interne Angelegenheiten (etwa die Geschäftsordnung, Unterorgane) werden im Sitzungssaal verhandelt. Der Zutritt ist für alle Mitspieler erlaubt, das dortige Einbringen von Anträgen oder anderen Verwaltungsakten ist Mitgliedern des Zentralrates vorbehalten.
- Akten, die im Sprechzimmer formfehlerfrei eröffnet wurden, werden mit zwei Treuepunkten belohnt. Wird ein Antrag auf Regeländerung durch den Zentralrat angenommen, so erhält der Antragsteller einen Treuepunkt.
- Die jeweils aktuelle Geschäftsordnung wird auf den schwarzen Brett des Zentralrates publiziert. Das Anbringen von Kleinanzeigen und Antworten auf selbige durch beliebige Spielteilnehmer wird geduldet, sofern ein bürokratischer Bezug erkennbar ist und dies nicht formlos geschieht. Der Zentralrat behält sich dennoch das Recht vor, derartige Vorgänge für ungültig zu erklären oder die betreffende Akte zu schließen, ungeachtet der Fristen und Bedingungen aus §10, Absatz 3.
§6. Nummerierung der Akten
- Sei a die natürliche Zahl, die sich beim Abzählen aller bereits vorhandenen, korrekt nummerierten Akten auf der jeweiligen Antragsseite des Zentralrates der Paragraphenreiter ergibt. Eine Akte heißt genau dann korrekt nummeriert, wenn für die Aktennummer A, die sich in deren Überschriftzeile zu befinden hat, gilt: A=a . Dabei ist zu beachten, dass die Zahl A in b-adischer Zahlendarstellung darzustellen ist mit b=a+2. Falls sich dadurch allerdings für b eine größere Zahl als 10 (in Dezimaldarstellung) ergäbe, ist die Zahl A in c-adischer Zahlendarstellung darzustellen, wobei c die letzte Ziffer der Zahl b in Dezimaldarstellung ist.
- Neben der Nummer einer Akte muss die Überschrift in beliebiger Reihenfolge die Worte "Nummer", "Akte" und einen "-" enthalten, sowie das Aktenortskürzel.
- Das Aktenortskürzel ist SP für Akten im Sprechzimmer, BR für Akten im Briefkasten, SI für Akten im Sitzungssaal. Akten auf dem schwarzen Brett erhalten das Aktenortskürzel SB.
- Eine nicht korrekt nummerierte Akte kann von einem Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter mit Hilfe eines Stempels als ungültig gekennzeichnet werden, sofern dieser Vorgang in einer korrekt nummerierten Akte mitgeteilt wird.
§7. Nummerierung der Vorgänge
- Jeder Vorgang innerhalb einer Akte muss korrekt nummeriert sein, um korrekt bearbeitet werden zu können, ansonsten wird analog zu §6, Absatz 3 verfahren.
- Sei V die Nummer eines Vorgangs innerhalb der mit A korrekt nummerierten Akte, in der sich bisher v Vorgänge befinden, dann heißt der Vorgang genau dann korrekt nummeriert, wenn für V gilt: V =A+v, wobei V natürlich auch in b-adischer Zahlendarstellung darzustellen ist mit b=A+2 und falls sich dadurch für b eine größere Zahl als 10 (in Dezimaldarstellung) ergäbe, ist die Zahl A in c-adischer Zahlendarstellung darzustellen, wobei c die letzte Ziffer der Zahl b in Dezimaldarstellung ist.
- Der Vorgangsnummer ist das Aktenortskürzel voranzustellen.
§8. Eingeständnis
- Jeder Spielteilnehmer, der Probleme mit der Nummerierung der Akten und Vorgänge hat, kann auf dem Dachboden einen Antrag auf Nummerierungsnachhilfe stellen, dieser muss lediglich eine natürliche Zahl als Nummer besitzen, die noch in keinem Vorgang der Spielrunde verwendet wurde.
§9. Rechtsmittel
- Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Zentralrates können binnen einer Woche eingelegt werden. Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Zentralrates sind grundsätzlich ungültig, sofern dem Formular kein Lobgedicht auf die Bürokratie beigefügt wird. Mehrmaliges Einreichen des gleichen Gedichts ist unzulässig.
- Anfechtungen können durch jedes Zentralratsmitglied bearbeitet werden, Beschwerden lediglich durch den Vorsitz, an den diese auch zu richten sind.
§10. Schließung einer Akte
- Das Schließen einer Akte erfolgt durch den Stempel "Erledigt".
- Das Platzieren von Vorgängen ist nur in geöffneten Akten gestattet. Die Wiedereröffnung einer Akte kann beim Vorsitzenden beantragt werden.
- Im Briefkasten oder dem Sprechzimmer befindliche Akten können durch ein Zentralratsmitglied geschlossen werden, sofern länger als sieben Tage kein Vorgang der Akte hinzugefügt wurde. Enthält die Akte einen Antrag, so muss zu diesem ein Beschluss gefasst und dieser unanfechtbar geworden sein, sofern der Antrag nicht zurückgezogen oder für ungültig erklärt wurde.
- Akten im Sitzungssaal werden geschlossen, sobald innerhalb der Akte ein Antrag auf deren Schließung gestellt wurde.
§11. Anhang
Geschäftszeiten (MEZ)
| Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag | Samstag | Sonntag | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Geschäftszeit | 9:00 bis 16:00 | 9:00 bis 18:00 | 9:00 bis 13:00 | 14:00 bis 20:00 | 11:00 bis 16:00 | 8:00 bis 12:00 | — |
| Frühstückspause | — | 9:30 bis 11:00 | 9:00 bis 10:30 | — | 11:00 bis 12:30 | 9:00 bis 11:45 | — |
| Mittagspause | 12:10 bis 15:10 | 12:00 bis 14:30 | 11:30 bis 13:00 | — | 12:30 bis 15:00 | — | — |
| Tee-Pause | — | 14:30 bis 17:30 | — | 15:20 bis 18:45 | 15:00 bis 16:00 | — | — |
Vorgangsnummer: ntrg-j-zauber-bstmmng1
Abstimmungsgegenstand: ntrg-j-zauber
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Dafür, dass diese geniale Geschäftsordnung bald auf den Weg gebracht wird. Wenn Sie, Kollege J*, jetzt auch bald mit pro stimmen, können wir ernsthaft mit dem Arbeiten beginnen. --Wanderdüne 12:57, 15. Nov. 2010 (NNZ)
Ergebnis der Auszählung: Die ZAuBeR wurde einstimmig angenommen.
Unterschrift des Auszählenden: J* 13:18, 15. Nov. 2010 (NNZ)
Nr. 22 vom 15.11.2010 Einwahl in Aufsichtsrat gem. § 1 Abs. (e) Spielregeln
Vorgangsnummer: BB2
Adressat: Alle kameloiden und nicht-kameloiden Lebensformen, die am Spiel teilnehmen und/oder nicht teilnehmen
Mitteilungsinhalt: Hiermit wähle ich mich selbst in den Freien Posten beim Aufsichtsrat ein.
Unterschrift, Datum: BuffaloBill 16:04, 15. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: BB2-fststllng
Feststellungstext: Obige Mitteilung richtet sich an niemanden.
Vergleiche mit: Vorgangsseite der 6. Runde oder als Audio
Unterschrift, Datum: J* 16:24, 15. Nov. 2010 (NNZ)
Beachtung
Vorgangsnummer: BB2-anmrkng
Adressat: J*
Bezug auf Vorgang: BB2-fststllng
Anmkerkungsinhalt: Sehr geehrter Mitbürokrat,
Setzen Sie mal Ihre Brille auf, selbiges gilt immerhin auch für Vorgang 16/1 dieser Vorgangsseite.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 16:34, 15. Nov. 2010 (NNZ)
Nr. 23 vom 19.11.2010 – ███████ ███ ███████████
Vorgangsnummer: 23/1
Maßnahme: Hiermit trete ich gemäß § 3.4.4 (f) der Spielregeln in das Organ Geheimdienst ein.
Unterschrift, Datum: ███████████ 20:47, 19. Nov. 2010 (NNZ)
Nr. 24 vom 19.10.2010 – Eintritt in den Geheimdienst
STRENG GEHEIM!
STRONG GO HOME!
SÉCRÉTION TOUPET!
SECRECIÓN DE TOPO!
ТОПЪЛ СЕКРЕТАР!
너를 성교하십시요!
Achtung: Diese Nachricht darf nur vom angegebenen Adressaten gelesen werden. Anderen Personen ist die Einsicht strikt untersagt.
Vorgangsnummer: 42/1
Adressat: Alle Mitglieder des Geheimdienstes (und ausschließlich diese)
Mitteilungsinhalt: Hiermit trete ich gemäß § 3.4.4 Abs. (f) Spielregeln dem Geheimdienst bei.
Unterschrift, Datum: ████ 21:34, 19. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: 42/2
Adressat: ████
Bezug auf Vorgang: 42/1
Rechtshinweis: Sehr geehrter Verfasser des obigen Vorganges, gerne würde ich Sie persönlich ansprechen oder Ihren Namen bzw. Ehrentitel benutzen, doch kann ich diesen natürlich nicht wissen. Ich habe obigen Vorgang natürlich nicht lesen können, vermute aber trotzdem, dass Sie damit Ihren Eintritt in den Geheimdienst erklären wollten. Ich weise Sie darauf hin, dass Sie gemäß §3.4.4.(f) zwar Ihren Namen unkenntlich machen durften, jedoch nicht den Inhalt der Mitteilung und dass somit obige Mitteilung sein kann, was auch immer sie ist, sollte sie aber einen Eintritt in den Geheimdienst darstellen wollen, so verstößt sie gegen die Spielregeln und falls sie keinen Eintritt in den Geheimsdienst enthält, so missachtet sie die bürokratiscen Gepflogenheiten, denn wenn jeder einfach Dinge unkenntlich machte, wo kämen wir denn da hin?
Linkshinweis: Das hätten Sie wohl gerne gehabt, was?!
Unterschrift, Datum: --Wanderdüne 23:56, 19. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: 24/3
Zurückgezogener Vorgang: 42/1
Rückzugstext: Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen.
Organ/Sachbearbeiter: ████
Unterschrift, Datum: TM?! 19:43, 21. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: 42/4
Adressat: Spielteilnehmer TM?!
Bezug auf Vorgang: Obiger Rückzug 24/3
Anfrageinhalt: Euer Ehren,
Ihre Rückzugserklärung Nummer 24/3 für den obigen Vorgang 42/1 halte ich für sehr problematisch, weil die Spielteilnehmer, die nicht Mitglieder des Geheimdienstes sind (zu denen ich Sie theoretisch auch zähle) nicht überprüfen können, ob Sie auch tatsächlich berechtigt sind, den Vorgang 42/1 zu widerrufen. Es ist nicht zu klären, ob Sie und ████, der Verfasser des Vorgangs 42/1, tatsächlich übereinstimmen, ja weiterhin ist nicht einmal klar, was genau der Inhalt des Vorgangs war, den Sie nun anstelle von ████ zurückgezogen haben. Ich traue den Geheimniskrämern des Geheimdienstes auch zu, diesen Vorgang 24/3 nur als Verschleierung einzusetzen, obwohl Sie oder ████ oder beide inzwischen schon Mitglieder dieses ominösen Organes geworden sind und sich schieflachen über die Bemühungen eines ehrlichen Bürokraten, der die Geheimnisse nicht kennt! Ich frage mich, welches unfähige Organ überhaupt diesen Geheimdienst genehmigt hat! Also bitte, könnten Sie klären oder klären lassen, ob und inwieweit Sie die Berechtigung zum Rückzug des Vorgangs 42/1 hatten oder haben, Euer Ehren? Ergebensten Dank.
Unterschrift, Datum: Wanderdüne 20:12, 21. Nov. 2010 (NNZ)
