Projekt:Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Superrevisionsinstanz/Beratungszimmer: Unterschied zwischen den Versionen

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=Beschluß über Geschäftsordnung=
+
{{Bürokratenspiel/3._Runde/Organe/Superrevisionsinstanz/Navi}}
==Vorschlag==
 
<center>'''Geschäftsordnung der Superrevisionsinstanz (SuRIGO)'''</center>
 
<center>Vom XX. Januar 2007 <!--(<tt>''Veröffentlichung''</tt>)--></center>
 
<!--<center><small>Zuletzt geändert durch </small></center>-->
 
  
  
===I. Teil. Verfassung und Zuständigkeit der Superrevisionsinstanz===
+
= Vorgangsübersicht =
  
====§ 1 Stellung der Instanz====
+
== Verfahren ==
 +
{| {{prettytable}}
 +
!Verf<!--ahrens-->.Nr.
 +
!Antrag auf ...
 +
!Verhandl.ende
 +
!Abst.<!--immungs-->ergebnis
 +
!Bemerkung
 +
|-
 +
| SuRI-R1-0131
 +
| Rückverweisung
 +
| s. Bemerkung
 +
|
 +
| Gültigkeit der Änderung der SuRIGO auf dieses Verfahren nicht abschliessend geklärt;<br>Ausschluss von Revisor(en)
 +
|-
 +
|SuRI-R2-0201
 +
|Rüge
 +
|4.2. 15:02
 +
|angenommen
 +
|
 +
|-
 +
|SuRI-R3-0216
 +
|Rüge
 +
|ausgesetzt
 +
|
 +
|Regelauslegung abwarten
 +
|}
  
Die Superrevisionsinstanz ist ein eigenständiges Organ
+
== Interne Vorgänge ==
 +
{| {{prettytable}}
 +
!VK<!--Verfahrenskürzel-->
 +
!Gegenstand
 +
!Status
 +
!Status geändert von... am...
 +
!Bemerkung
 +
|-
 +
|GO3
 +
|Änderung SuRIGO; Kennzeichnungsordnung
 +
|Diskussion; Kooperationsausarbeitung
 +
|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 13:53, 23. Feb 2007 (CET)
 +
|Kooperationsabstimmung läuft
 +
|-
 +
|S2
 +
|Mitteilung gem. § 3 SuRIGO
 +
|abgegeben
 +
|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 15:20, 23. Feb 2007 (CET)
 +
|
 +
|}
  
====§ 2 Mitglieder der Superrevisionsinstanz====
+
== Sonstige Vorgänge ==
 +
{| {{prettytable}}
 +
!Verf<!--ahrens-->.Nr.<!--MIT Link-->
 +
!Gegenstand
 +
!Status
 +
!Status geändert von... am...
 +
!Bemerkung
 +
|-
 +
|[[Projekt:Bürokratenspiel/3._Runde/Organe/Zentralrat_der_Paragraphenreiter/Vorg%C3%A4nge#Nr._27_vom_23._Februar_2007:_Ersatzabgeordneter_f.C3.BCr_die_Superrevisionsinstanz_II.|SuRI-S1-0223]]
 +
|Benennung Ersatzabgeordneten durch Zentralrat
 +
|Aufgefordert
 +
|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 13:53, 23. Feb 2007 (CET)
 +
|Frist bis 25.2. 4:15 Uhr
 +
|}
  
(1) Die Superrevisionsinstanz besteht aus vier Mitgliedern. Die Mitglieder müssen gem. § 3 Spielregeln antragsbefugt sein. Jeweils ein Mitglied muss vom Zenralrats der Paragraphenreiter und vom Aufsichtsrats bestellt sein.
+
= Interne Vorgänge =
  
(2) Die Mitglieder der Superrevisionsinstanz führen die Amtsbezeichnung "Superrevisor". Der Vorsitzende der Superrevisionsinstanz kann statt dessen oder zusätzlich auch die Amtsbezeichnung "Präsident der Superrevisionsinstanz" führen. Gleiches gilt entsprechend für den Stv. Vorsitzenden der Superrevisionsinstanz bei Ausübung seines Amtes als solcher. Die Amtsbezeichnungen können auch in der weiblichen oder neutralen Form geführt werden.
+
<big>Erledigte Vorgänge sind im [[Projekt:Bürokratenspiel/3._Runde/Organe/Superrevisionsinstanz/Beratungszimmer/Archiv|Archiv]].</big>
  
(3) Die Mitglieder der Superrevisionsinstanz sind zur Führung der Amtsbezeichnungen außerhalb des Bürokratenspiels nicht befugt. Wer Amtsbezeichnungen unbefugt verwendet wird mit Maßregelungen nicht unter Rügen bedacht.
 
  
(4) Jeder Superrevisor darf von seinem Amt zurücktreten. Der Vorsitzende bestimmt, wie die vakante Stelle zu besetzen ist. Gleiches gilt bei längerer Abwesenheit eines Superrevisors.
+
== Änderung der SuRIGO ==
  
(5) Die Superrevisionsinstanz kann einen Superrevisor wegen Amtsmißbrauch oder wegen unangekündigter längerer Abwesenheit seines Amts entheben. Der Betroffene ist anzuhören. Ihm steht als Rechtsmittel die Anfechtung der Entscheidung sowie eine Beschwerde beim Zentralrat der Paragraphenreiter zu.
+
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|Anm1-DoN-0131|SuRIGO|Die Besprechung bezüglich der Änderungen der Geschäftsordnung finden sandförmchenlos [[Projekt Diskussion:Bürokratenspiel/3._Runde/Organe/Superrevisionsinstanz/Beratungszimmer|hier]] statt, sofern dagegen keine Einwände bestehen.|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 16:58, 31. Jan 2007 (CET)|-}}
  
(6) Der Zentralrat der Paragraphenreiter und der Aufsichtsrat müssen für den Fall der Beendigung der Mitgliedschaft ihres Abgeordneten bei der Superrevisionsinstanz zusätzlich zur Abordnung einen Ersatzabgeordneten bestimmen.
 
  
====§ 3 Inkompatibilität====
 
  
Die Mitglieder der Superrevisionsinstanz dürfen nicht gleichzeitig Spielleiter oder diesem Organ unterworfen sein. Wird ein Mitglied der Superrevisionsinstanz auf den Posten des Spielleiters gewählt oder dem Spielleiter durch Anstellung oder Weisung unterworfen, so muss es dies dem Präsidenten der Superrevisionsinstanz unmittelbar mitteilen, welches der beiden Ämter es niederlegt. Handelt es sich bei dem betroffenen Mitglied um den Präsidenten der Superrevisionsinstanz, so hat dieser die Mitteilung gegenüber der Superrevisionsinstanz insgesamt abzugeben.
+
=== Nr. 2: § 8 SuRIGO und Kennzeichnungsordnung ===
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|Superrevisionsinstanz|nummer=I/GO3-A-1-0202|Werte Revisorenkollegen!<br>Ich beantrage die Geschäftsordnung der Superrevisionsinstanz wie folgt zu ändern:<br>
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§ 8 I ''Anträge an die Superrevisionsinstanz sind nur in schriftlicher Form möglich. Die vorgehaltenen Formulare sind zu verwenden.'' '''Die [[Projekt:Bürokratenspiel/3._Runde/Organe/Superrevisionsinstanz/Gesch%C3%A4ftsordnung#Kennzeichnungsordnung|Kennzeichnungsordnung (Anhang)]] ist zu beachten. Gleiches gilt für sonstige Vorgänge entsprechend.'''|Im Rahmen eines geordneten Ablaufs ist es unerlässlich, dass Vorgänge eine eindeutig zuordbare Vorgangsnummer haben.|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 15:04, 2. Feb 2007 (CET)|GO3-A-2-0202}}
  
====§ 5 Beschlussfähigkeit====
+
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|Superrevisionsinstanz|nummer=I/GO3-A-2-0202|Werte Revisorenkollegen!<br>Ich beantrage den Beschluß einer Kennzeichnungsordnung, die im Anhang an die Geschäftsordnung abgebildet werden soll:<br><br>
 +
<center>Kennzeichnungsordnung der Superrevisionsinstanz (SuRIKO)</center><br>
 +
I. Teil - Kennzeichnungspflicht<br>
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§ 1 Vorgangsnummernkennzeichnungspflicht<br>
 +
Anträge und sonstige Vorgänge, welche an die Superrevisionsinstanz gerichtet werden, müssen durch eine Vorgangsnummer entsprechend dieser Verordnung gekennzeichnet werden. Gleiches gilt für Vorgänge, welche von einem Superrevisor in Ausübung seines Amtes vorgenommen werden, soweit am Ort der Vornahme keine anderweitige Regelung besteht.
  
(1) Zur Beschlussfähigkeit ist eine vollständig besetzte Superrevisionsinstanz erforderlich. An der jeweiligen Verhandlung müssen mindestens drei Superrevisore teilnehmen.
+
II. - Teil - Verfahrensanträge<br>
 +
§ 2 Kennzeichnung von Verfahrensanträgen<br>
 +
Vorgangsnummern von Verfahrensanträgen bestehen aus der Verfahrensnummer, dem Seitenkürzel und einer Nummer ohne führende Nullen. Die Nummer ist innerhalb der selben  Verfahrensnummer fortlaufend zu führen. Die Angaben sind mit einem Schrägstrich voneinander zu trennen.
  
(2) Die Beschlussfähigkeit wird angenommen, solange sie nicht von einem Verfahrensbeteiligten bezweifelt wird. Bestehen begründete Zweifel, entscheidet hierüber ein Ausschuss.
+
§ 3 Kennzeichnung von Feststellungen der Revision<br>
 +
Für Feststellungen der Revision gilt § 2 entsprechend.
  
===II. Teil. Organe und Einrichtungen der Superrevisionsinstanz===
+
§ 4 Verfahrensnummer<br>
 +
Die Verfahrensnummer besteht aus dem Kürzel des beantragenden Organs oder Kamels, dem nummerierten Verfahrenskürzel und der Datumsangabe im Basisformat in der vollständigen Darstellung des Formats [http://de.wikipedia.org/wiki/Datumsformat#ISO_8601_und_EN_28601 ISO 8601:2004] (MMTT). Die Angaben sind mit einem Bindestrich voneinander zu trennen.
  
====§ 6 Vorsitz der Superrevisionsinstanz====
+
§ 5 Verfahrenskürzel<br>
 +
(1) Das Verfahrenskürzel ist ohne führende Nullen zu nummerieren. Die Nummer folgt auf das Verfahrenskürzel. Sie ist innerhalb der selben Verfahrensart fortlaufend und innerhalb der selben  Verfahrensnummer gleichbleibend zu führen. Die Angaben sind nicht voneinander zu trennen.
  
(1) Der Vorsitz der Superrevisionsinstanz wird von einem ihrer Mitglieder geführt. Der Vorsitzende ist auf der [[Bürokratenspiel/3. Runde/Organe|Organübersichtsseite]] und auf der [[Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Superrevisionsinstanz|Organseite der Superrevisionsinstanz]]
+
(2) Nachfolgend sind die Verfahrenskürzel der einzelnen Verfahren aufgeführt:
ausreichend zu kennzeichnen. Entsprechendes gilt für den Vizevorsitzenden.
+
* Antrag auf Entscheidung - AE
 +
* Antrag auf Überprüfung  - AÜ
 +
* Revision                - R
 +
* Sonstige                - S
 +
* Geschäftsordnung        - GO
 +
* Wahl                    - W
  
(2) Der Vorsitzende sowie sein Stellvertreter werden von den Mitgliedern gewählt. Erlangt niemand eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, ist derjenige Vorsitzender, welcher am länsten im Amt eines Revisors ist. Im Falle des Vizevorsitzenden wird dieser durch den Vorsitzenden bestimmt.
+
§ 7 Seitenkürzel<br>
 +
(1) Es ist das Seitenkürzel der Seite anzugeben, auf der das Formular erstellt wird.
  
===III. Teil. Verfahrensablauf===
+
(2) Nachfolgend sind die Seitenkürzel der einzelnen Seiten aufgeführt:
 +
* Vorgangsseite    - V
 +
* Verhandlungssaal - VS
 +
* Beschlüsse      - B
 +
* Auskunft        - A
 +
* Beratungszimmer  - BZ
  
====§ 7 Verfahren vor der Superrevisionsinstanz====
+
III. Teil - Bearbeitungsschritte<br>
 +
§ 8 Vorgangsnummerannex<br>
 +
(1) Ab dem ersten Bearbeitungsschritt, d.h. wenn die Vorgangsnummer auf eine 2 oder größer endet, ist der Vorgangsnummer die Vorgangsnummerannex anzuhängen. Vorgangsnummer und Vorgangsnummerannex sind durch einen Schrägstrich voneinander zu trennen.
  
(1) Die Superrevisionsinstanz überwacht das Verhalten des Spielleiters bezüglich fragwürdiger Amtshandlungen und Regelübertretungen. Liegen fragwürdige Amtshandlungen oder Regelübertretungen des Spielleiters vor, verhandelt die Superrevisionsinstanz hierüber. Die Verhandlung wird von einem Revisor mit der Feststellung der Revision eingeleitet.
+
(2) Die Vorgangsnummerannex besteht aus dem Kürzel des Bearbeiters, dem Vorgangskürzel und der Datumsangabe im Basisformat in der vollständigen Darstellung des Formats [http://de.wikipedia.org/wiki/Datumsformat#ISO_8601_und_EN_28601 ISO 8601:2004] (MMTT). Die Angaben sind mit einem Bindestrich voneinander zu trennen.
  
(2) Die Superrevisionsinstanz entscheidet auch über Anträge auf Entscheidungen und auf Überprüfung eines Kamels bezüglich fragwürdiger Amtshandlungen und Regelübertretungen des Spielleiters.
+
§ 9 Vorgangskürzel<br>
 +
Nachfolgend sind die Vorgangskürzel der einzelnen Vorgänge aufgeführt:
 +
* Antrag          - A
 +
* Anmerkung        - Anm
 +
* Mitteilung      - Mi
 +
* Anfrage          - Anf
 +
* Feststellung    - Fst
 +
* Gutachten        - GA
 +
* Beschluß        - B
 +
* Genehmigung      - G
 +
* Ablehnung        - Abl
 +
* Ordnungsmaßnahme - OM
 +
* Rechtsbehelf    - RB
  
====§ 8 Anträge an die Superrevisionsinstanz====
+
§ 10 Organ<br>
 +
Sollte ein Organ einen Vorgang vornehmen, welcher nach § 8 I dieser Verordnung einer Vorgangsnummerannex bedarf oder nimmt ein Kamel im Namen eines Organs einen solchen Vorgang vor, so ist dem Kürzel bzw. den Initialien des Bearbeiters nach § 8 II das Kürzel oder die Initialien des Organs voranzustellen. Die Angaben sind mit einem Bindestrich voneinander zu trennen.
  
(1) Anträge an die Superrevisionsinstanz sind nur in schriftlicher Form möglich. Die vorgehaltenen Formulare sind zu verwenden.  
+
IV. Teil - Interne Vorgänge<br>
 +
§ 11 Interne Vorgänge<br>
 +
(1) Interne Vorgänge der Superrevisionsinstanz werden mit einem I eingeleitet.
  
(2) Schriftliche Anträge müssen unterschrieben und unter Angabe des Datums der Antragstellung auf der [[Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Superrevisionsinstanz/Vorgänge|Vorgangseite der Superrevisionsinstanz]] gestellt werden.  
+
(2) Darauf folgt die Angabe des Verfahrenskürzels gem. § 5, des Vorgangskürzels gem. § 7, einer Nummer ohne führende Nullen, der Datumsangabe gem. § 4, dem Seitenkürzel gem. § 7 und dem Kürzel des Bearbeiters. Die Nummer ist innerhalb des selben Verfahrenskürzels mit gleichbleibender Nummerierung fortlaufend zu führen. Die Angaben sind voneinander mit einem Bindestrich zu trennen.
  
(3) Nur formal richtig gestellte Anträge werden von der Superrevisionsinstanz innerhalb einer unbestimmten Frist bearbeitet.  
+
(3) Die Angaben des Absatzes 1 und des Absatzes 2 sind mit einem Schrägstrich voneinander zu trennen.
 +
 
 +
V. Teil - Verwaltung<br>
 +
§ 12 Bearbeitungskürzel<br>
 +
Das von einem Kamel oder Organ einmalig verwendeten Kürzel werden in einer Liste geführt. Abweichende Kürzel sind nicht zulässig. Ein Antrag auf Änderung des Kürzels ist nur bei wichtigem Grund möglich.|Eine Kennzeichnungsordnung ist für die Umsetzung des Antrages I/GO3-A-1-0202 erforderlich.|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 15:04, 2. Feb 2007 (CET)|Anmerkung}}
  
(4) Nachfragen über den momentanen Bearbeitungsstand des jeweiligen Antrags sind nicht möglich.
+
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|I/GO3-Anm-3-0202|I/GO3-A-2-0202|<big>Nur für den internen Dienstgebrauch!</big><br><br>Werte Superrevisorenkollegen,<br>zur Überprüfung der Korrektheit der beantragten Regelung der Kennzeichnungsordnung und als Arbeitshilfe für die Praxis sind nachfolgend Beispiele für Vorgangsnummern aufgeführt:
  
(5) Anträge können bis zum Ende der Verhandlung zurückgezogen werden, sofern ihnen keine grundsätzliche Bedeutung zukommt. Zurückgezogene Anträge können nur erneut gestellt werden, wenn Tatsachen vorliegen, die zum Zeitpunkt der ersten Antragsstellung noch nicht vorlagen oder noch nicht ersichtlich waren.
+
'''Verfahrensanträge:'''<br>''Verfahrensnummer/Seitenkürzel/Nr.''
  
(6) Eine Revision oder Anfechtung der getroffenen Entscheidungen kann nur im Rahmen der jeweils geltenden [[Bürokratenspiel/3. Runde/Regeln|Spielregeln]] oder [[Bürokratenspiel#Unveränderliche Rahmenregeln|unveränderlichen Rahmenregeln]] erfolgen. Ansonsten ist eine Revision oder Anfechtung ausgeschlossen.
+
1. Antrag auf Entscheidung  : '''DoN-AE1-0202/V/1'''<br>
 +
2. Antrag auf Entscheidung  : '''DoN-AE2-0202/V/1'''<br>
 +
1. Antrag auf Überprüfung  : '''DoN-AÜ1-0202/V/1'''<br>
 +
1. Feststellung der Revision: '''SuRI-R1-0202/V/1'''<br>
  
====§ 9 Antragsbefugnis====
+
Verfahrensnummer: ''Kürzel-Verfahrenskürzel-Datum(MMTT)''
  
(1) Ein Antrag auf Entscheidung ist nur zulässig, wenn der Antragsteller geltend macht, daß er oder das Organ, dem er angehört, durch eine Handlung oder Unterlassung des Spielleiters in seinen Rechten oder Pflichten verletzt oder unmittelbar gefährdet ist.
+
'''weitere Bearbeitungsschritte:'''<br>''Verfahrensnummer/Seitenkürzel/Nr.'''/Vorgangsnummerannex'''''
  
(2) Ein Antrag auf Überprüfung ist zulässig, wenn ein Verhalten des Spielleiters nicht offensichtlich regelkonform war und vom Antragssteller dargelegt werden kann, daß das Verhalten des Spielleiters von der Superrevisionsinstanz nicht bemerkt wurde.  
+
1. Bearbeitungsschritt auf Vorgangsseite  : '''DoN-AE1-0202/V/2/SuRI-DoN-Anm-0203'''<br>
 +
2. Bearbeitungsschritt im Verhandlungssaal: '''DoN-AE1-0202/VS/3/SuRI-DoN-A-0204'''<br>
  
(3) Ein Antragsbefugnis ist nicht gegeben, wenn dem Antragssteller noch andere Rechtsmittel offen stehen.
+
Vorgangsnummerannex: ''<nowiki>[</nowiki>Organkürzel-]Bearbeiterkürzel-Vorgangskürzel-Datum(MMTT)''
  
====§ 10 Antragsfrist====
+
'''Interne Vorgänge:'''<br>''I/Verfahrenskürzel-Vorgangskürzel-Nr.-Datum(MMTT)-Bearbeiterkürzel''
  
Ein Antrag auf Entscheidung oder auf Überprüfung müssen spätestens 40 Stunden nach dem Angegriffenen Verhalten des Spielleiters eingereicht werden.
+
'''I/GO3-A-1-0202-DoN'''<br>'''I/GO3-Anm-2-0202-DoN'''<br>'''I/GO4-A-1-0202-DoN'''|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 15:04, 2. Feb 2007 (CET)|siehe auch}}
  
====§ 11 Annahme zur Entscheidung====
+
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|I/GO3-Anm-4-0202|obenstehende Anträge|EE,<br>
 +
der Vorschlag für die Kennzeichnungsordnung ist klasse!<br>
 +
Man könnte noch überlegen, ob man für die Organkürzel die Organkürzel des Aufsichtsrates verwendet (vgl. AOA Anlage 1). Dann müssen wir hier nicht noch eine Liste pflegen, und die Organe hätten noch etwas mehr Anlass, sich endlich mal um ihre Zulassung nach § 2c AOA zu bemühen.<br>
 +
Ergänzend könnte man auch für die Kamelkürzel die Zulassungsnummer des Aufsichtsrates nehmen, muss man aber nicht (Vorteil: auch hier keine eigene Liste zu pflegen, nur nach §3b zugelassene Kamele tauchen in der Liste auf).<br>
 +
Alternativ könnte man die Kamele dazu verdonnern, ihre Kamelkürzel bei der Abkürzungsaufsicht registrieren zu lassen.|[[Kamel:Mambres|Mambres]] 22:42, 2. Feb 2007 (CET)|AOA (sorry keine direkten Links, tippe vom Laptop von unterwegs)}}
  
(1) Ein Antrag auf Entscheidung und ein Antrag auf Überprüfung bedarf der Annahme zur Entscheidung. Diese kann versagt werden, wenn der Sache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt. Unzulässige oder offensichtlich unbegründete Anträge können verworfen werden. Die Superrevisionsinstanz entscheidet hierüber einstimmig.
+
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|I/GO3-Anm-5-0203|I/GO3-Anm-4-0202|Werter Revisorkollege,<br>es freut mich, dass die KO gefallen findet. Ich hoffe ich habe auch keine Fehler eingebaut. Am Ende war dann doch alles etwas verschwommen.<br>Die Idee mit der Nutzung der Organkürzelliste des Aufsichtsrates ist nicht schlecht. Man müsste natürlich zuerst mit diesem in Verhandlungen treten. Falls es vom Aufsichtsrat eine grundsätzlich positive Aussicht gibt, würde ich Vorschlagen für diesen Zweck einen Unterhändler zu wählen.<br>Da die Liste beim Aufsichtsrat mit drei Zeichen geführt wird, müssten wir allerdings auf das S'''u'''RI verzichten.<br>Die Zulassungsnummer würde ich für die Kürzel nicht unbedingt nehmen. Die Registrierung bei der Abkürzungsaufsicht könnte aber gut funktionieren. Auch hier müsste man Gespräche mit der Aufsicht führen.|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 18:38, 3. Feb 2007 (CET)|-}}
  
====§ 12 Entscheidungen der Superrevisionsinstanz====
+
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|I/GO3-Anm-6-0218|I/GO3-Anm-5-0203|Werte Revisorenkollegen,<br>sowohl der Aufsichtsrat, als auch die Abkürzungsaufsicht stehen einer - wie angedachten - Kooperation positiv gegenüber. Unter Umständen wäre es sogar möglich, dass die Organkürzelliste des Aufsichtsrats auch mit mehr als drei Buchstaben geführt werden könnte. Ich bitte daher um Abstimmung, ob jeweils Kooperationsabkommen ausgehandelt werden sollen.|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 16:22, 18. Feb 2007 (CET)|-}}
  
(1) Soweit die Regeln nichts anderes bestimmen, entscheidet die Superrevisionsinstanz vorbehaltlich der nachstehenden Verfahrensvorschriften mit den Stimmen der Mehrheit ihrer Mitglieder. Schreiben die Regeln für eine bestimmte Entscheidung eine besondere Mehrheit vor, so ist nur das Verfahren der Abstimmung zulässig.  
+
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Abstimmung|Sollen mit dem Aufsichtsrat und der Abkürzungsaufsicht Kooperationsabkommen entsprechend der vorangegangenen Diskussion ausgehandelt werden?|Superrevisionsinstanz|[[Bild:jaja.gif|30px]]|Ja. Das Verhandlungsergebnis sollte dann nochmal von allen Superrevisoren ratifiziert werden. [[Kamel:Mambres|Mambres]] 21:18, 18. Feb 2007 (CET)|[[Bild:jaja.gif|30px]]|Dafür! Klar, eine Ratifizierung ist natürlich erforderlich. [[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 12:41, 23. Feb 2007 (CET)}}
  
(2) Die Entscheidungen sind auf der Seite [[Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Superrevisionsinstanz/Beschlüsse|Beschlußseite der Superrevisionsinstanz]] bekannt zu geben. Die an der Entscheidung mitwirkenden Revisoren sind in dem Beschluß namentlich zu benennen. Ein Sondervotum, in dem ein Superrevisor seine in der Beratung vertretene abweichende Meinung zu dem Beschluß oder deren Begründung niederlegt, kann auf Wunsch des jeweiligen Revisors mit der Entscheidung veröffentlicht werden.
+
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|I/GO3-Anm-7-0223|I/GO3-A-2-0202|Werte Revisorenkollegen,<br>§ 7 II SuRIKO sollte noch folgende Seite angefügt werden:
 +
* Sonstige - S<br>
 +
für Seiten ausserhalb der Superrevisionsinstanz.|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 12:41, 23. Feb 2007 (CET)|-}}
  
====§ 13 Entscheidungsfindung durch Abstimmung====
+
== Mitteilung gem. § 3 SuRIGO ==
  
(1) Die Superrevisionsinstanz entscheidet grundsätzlich durch Abstimmung.  
+
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Mitteilung|I/S2-Mi-1-0223|§ 3 SuRIGO|Werte Revisorenkollegen!<br>Gem. § 3 S. 3 SuRIGO teilt der Unterzeichner mit, dass er ab sofort bis 25. Februar 2007 23.59 Uhr den Spielleiter vertritt. Aufgrund § 3 S. 1 SuRIGO ruht in dieser Zeit die Mitgliedschaft in der Superrevisionsinstanz.|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 15:18, 23. Feb 2007 (CET)|[[Projekt:Bürokratenspiel/3._Runde/Organe/Spielleiter/Vorgänge#Nr._14_vom_23._Februar_2007:_Vertretung_des_Spielleiters|Verfügung 23-Feb-07-Mthk-Vrfg-14]]}}
  
(2) Über die der Superrevisionsinstanz vorgelegte Begehren wird offen abgestimmt. Stimmabgaben sind bedingungsfeindlich; Stimmen unter Bedingungen oder mit einschränkenden Zusätzen sind ungültig. Stimmen können geändert werden, solange die für eine Annahme oder eine Ablehnung des Vorschlags erforderliche Anzahl von Stimmen noch nicht erreicht ist. Nachträgliche Änderungen der Stimmabgabe sind als solche kenntlich zu machen.  
+
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Feststellung|I/S2-Mi-1-0223-F|Superrevisor Mambres|Der zitierte § 3 SuRIGO verlangt für den oben aufgeführten Fall eine ''Amtsniederlegung''. Die Stelle des Präsidenten der Superrevisionsinstanz ist daher nach § 9 f SR  neu zu besetzen.|[[Kamel:Mambres|Mambres]] 23:56, 23. Feb 2007 (CET)|[[Projekt:Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Superrevisionsinstanz/Geschäftsordnung#§ 3 Inkompatibilität|§ 3 SuRIGO]]}}
  
(3) Soweit nicht die Rahmenregeln, die Spielregeln oder die Geschäftsordnung anderes bestimmen, entscheidet die Mehrheit der abgegebenen „Ja"- und „Nein"-Stimmen Ist ein anderes Stimmenverhältnis vorgeschrieben, so ist dies in der Abstimmung kenntlich zu machen. Bei
+
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Feststellung|I/S2-Mi-1-0223-F2|Superrevisionsinstanz|Liebe Kollegen,<br>
Stimmengleichheit wird dem Antrag nicht stattgegeben, soweit sich aus dieser Geschäftsordnung nichts anderes ergibt.  
+
nach dem Votum des Spielleiters ist die mit der Amtsniederlegung von Doppelnull freigewordene Stelle nach internen Verfahren der Superrevisionsinstanz neu zu besetzen. Dies bedeutet, dass wir das bislang als Nachrückkandidat gekennzeichnete Kamel [[Kamel:micro|micro]] in unseren Reihen begrüßen dürfen. Ein Vorsitzender bzw. Präsident ist nach den Regeln der SuRIGO neu zu wählen.|[[Kamel:Mambres|Mambres]] 19:47, 25. Feb 2007 (CET)}}
  
(4) Abstimmungen erfolgen mittels [[Bürokratenspiel/Vorlagen#Abstimmung|Abstimmungsvorlage]].
+
== Neuwahl des Vorsitzenden ==
  
====§ 14 Ausschluß eines Revisors====
+
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Abstimmung|Wahl von [[Kamel:Sushifresse|Sushifresse]] zum Vorsitzenden der Superrevisionsinstanz|Superrevisionsinstanz|[[Bild:jaja.gif|30px]]|Dafür. [[Kamel:Mambres|Mambres]] 19:52, 25. Feb 2007 (CET)|[[Bild:jaja.gif|30px]]|Dafür i. A. des Aufsichtsrates. [[Kamel:Mambres|Mambres]] 19:52, 25. Feb 2007 (CET)|[[Bild:jaja.gif|30px]]|Im Auftrag des ZdPR dafür [[Kamel:Sushifresse|Sushifresse]] 18:26, 27. Feb 2007 (CET)|ergebnis=Unabhängig von der eventuellen Stimmabgabe durch den 4. Revisor hat Sushifresse eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht und ist damit gemäß § 6 Abs. 2 SuRIGO zum Präsidenten gewählt.|unterschrift=[[Kamel:Mambres|Mambres]] 22:07, 27. Feb 2007 (CET)}}
  
(1) Ein Revisor ist von der Ausübung seines Amtes ausgeschlossen, wenn er selbst oder das Organ, welchem er angehört an der Sache beteiligt ist.
+
=Arbeitshilfen=
  
(2) Wird ein Revisor wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, entscheidet die Superrevisionsinstanz unter Ausschluß des Abgelehnten. Die Ablehnung ist zu begründen. Dem Abgelehnten ist die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben.
+
== Antragsprüfung ==
  
====§ 15 Verhandlung====
+
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|I/S1-Anm-1-0205-DoN|Verfahren allgemein|Werte Revisorenkollegen,<br> ich habe ein Prüfungsschema zur Orientierung zusammengestellt. Punkte die klar gegeben sind, brauchen aber evtl. gar nicht aufgeführt werden (das Gutachten zu R2 könnte demnach auch etwas kürzer sein). Die Zulässigkeitsprüfung von AE /AÜ erfolgt mE bereits auf der Vorgangsseite und braucht dann im Verhandlungssaal nicht noch einmal vorgenommen werden.
  
(1) Die Verhandlung erfolgt grundsätzlich mittels der entsprechenden Vorlagen.
 
  
(2) Bei Bedarf kann eine sandförmchenlose Verhandlung einberufen werden. Hierzu sind die Verfahrensbeteiligte und eventuelle Zeugen zu laden. Eine sandförmchenlose Verhandlung muss mindestens einen Zeitraum von 40 Stunden dauern. Die zur Verhandlung geladenen Kamele müssen
+
Dem Antrag ... ist stattzugeben, wenn die Revision über den angegebenen Vorgang sowie der Antrag selbst zulässig und begründet sind.<br>I. Die Zulässigkeit richtet sich nach der formellen Rechtmäßigkeit des Antrags auf Entscheidung / auf Überprüfung / der Feststellung der Revision sowie des Antrags auf die Ordnungsmaßnahme.
erscheinen.
+
:1. Der Antrag auf Entscheidung / auf Überprüfung / die Feststellung der Revision müsste regelgerecht erfolgt sein.
 
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::a) Zuständigkeit der Superrevisionsinstanz
(3) Ton- und Bildaufnahmen sind nur mit Zustimmung des Vorsitzenden zulässig.
+
:::* Ein Verhalten des Spielleiters wird beanstandet
 
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::b) Antragsbefugnis, § 9 SuRIGO / Feststellungsbefugnis, § 7 I SuRIGO (je nach Antrag)
===IV. Teil. Vertretung und Delegation===
+
::c) Form des § 8 I-III SuRIGO (analog)
 
+
::d) Frist des § 10 SuRIGO (u. U. analog ?)
====§ 16 Übertragungsrecht====
+
::<nowiki>[</nowiki>e) Annahme zur Entscheidung (nur bei Antrag auf Entscheidung / auf Überprüfung)]
 
+
::f) Ergebnis
Die Superrevisionsinstanz kann einzelne oder mehrere seiner Aufgaben, Teilaufgaben und Rechte gemäß § 11 Spielregeln sowie die Vertretung seiner Interessen in anderen Gremien, Konferenzen, Kommissionen oder Ausschüssen entsprechend § 11 Spielregeln an beliebige andere Kamele oder Gruppen von Kamelen innerhalb und außerhalb der Superrevisionsinstanz aufgrund übergeordneter Regelungen oder eigenem Ermessen übertragen.
+
:2. Der Antrag auf Ordnungsmaßnahme müsste zulässig sein.
 
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::a) Ordnungsmaßnahme nach § 8.3 (c) Spielregeln
====§ 17 Abgeordneter für die Rundensiegerernennungskonferenz====
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::b) Form des § 8 I-III SuRIGO
 
+
::c) Ordnungsmaßnahme nicht offensichtlich unbegründet
(1) Gemäß § 16 (a) Spielregeln wählt der Zentralrat der Paragraphenreiter einen Abgeordneten für die Rundensiegerernennungskonferenz. Der Abgeordnete führt die Bezeichnung „Gesandter der Superrevisionsinstanz für die Rundensiegerernennungskonferenz (GRSEK-SuRIG)".
+
::d) Ergebnis
 
+
II. Die Revision sowie der Antrag auf die Ordnungsmaßnahme sind begründet, wenn ein fragwürdiges oder regelwidriges Verhalten des Spielleiters vorliegt und die beantragte Ordnungsmaßnahme angemessen ist.
(2) Der Abgeordnete vertritt die Interessen der Superrevisionsinstanz in der Rundensiegerernennungskonferenz und ist an die Aufträge und Weisungen des Zentralrats gebunden. Er hat der Superrevisionsinstanz in vorgegebenen Abständen Bericht zu erstatten.
+
:1. fragwürdiges Verhalten des Spielleiters
 
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:2. Verhalten des Spielleiters nicht mit den Regeln des Bürokratenspiels vereinbar
====§ 18 Wahl des Abgeordneten für die Rundensiegerernennungskonferenz====
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:3. Ordnungsmaßnahme ist dem Verhalten und der Regelübertretung angemessen
 
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:4. Milderungsgründe
(1) Die Abhaltung der Wahl des Abgeordneten für die Rundensiegerernennungskonferenz gemäß § 16 (a) Spielregeln muss dem President der Superrevisionsinstanz mittels Antrag vorgebracht werden. Im Antrag ist ein wählbarer Kandidat als Abgeordneter vorzuschlagen.
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:5. Ergebnis
 
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III. Ergebnis
(2) Der Vorsitzende leitet die Wahlen ein. Der Beginn der Wahlen ist allen Mitgliedern der Superrevisionsinstanz ausreichend anzuzeigen. Weitere Kandidaten nominieren sich selbst, indem sie sich auf der vom Vorsitzenden bereitgestellten Liste eintragen.  
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|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 13:31, 5. Feb 2007 (CET)|-}}
 
 
(3) Wählbar sind alle Spielteilnehmer, die nach den Regeln das Amt ausüben können.  
 
 
 
(4) Nach Ablauf von drei Tagen nach Wahlbeginn können keine weiteren Anwärter mehr in die Liste eingetragen werden. Im Anschluß daran können die Stimmberechtigten ihre Stimmen abgeben. Der Vorsitzende oder ein beliebiges anderes Mitglied der Superrevisionsinstanz stellt Mittel zur
 
Stimmabgabe (Formulare, Stimmzettel oder ähnliches) bereit.
 
 
 
(5) Stimmberechtigt ist jeder Superrevisor mit jeweils genau einer Stimme. Stimmenthaltungen sind möglich.
 
 
 
(6) Nach weiteren zwei Tagen, oder falls bereits alle Stimmen abgegeben wurden schon früher, zählt der Vorsitzende die abgegebenen Stimmen aus. Hat ein Kandidat eine Stimmenmehrheit erhalten, so wird dieser der Abgeordnete des Zentralrats für die Rundensiegerernennungskonferenz, sofern er die Wahl annimmt. Lehnt der gewählte Kandidat die Wahl ab oder hat niemand die Mehrheit der Stimmen erhalten, so sind Neuwahlen gemäß der in diesem Artikel beschriebenen Weisungen abzuhalten. Steht auch danach kein Abgeordneter fest, so wird der Präsident der Superrevisionsinstanz zum Abgeordneten bestimmt.  
 
 
 
(7) Das [[Wahlwerbungsunterlassungsgesetz (WUG)|Wahlwerbungsunterlassungsgesetz]] gilt entsprechend.
 
 
 
[[Kategorie:Bürokratenspiel]]
 

Aktuelle Version vom 26. Februar 2011, 17:48 Uhr

BürokratenspielAktuelle SpielzügeVorlagenSpielregelnRahmenregelnOrganeSpielkommentarVorgänge (allgemein)Anträge (allgemein)
Superrevisionsinstanz - Vorgänge - Verhandlungssaal - Beschlüsse - Geschäftsordnung - (Beratungszimmer)Schloss.png

Schloss.png

Wichtiger Hinweis:

Runde 3 ist beendet und wurde geschlossen. Gewonnen hat kein Kamel.



Vorgangsübersicht[<small>bearbeiten</small>]

Verfahren[<small>bearbeiten</small>]

Verf.Nr. Antrag auf ... Verhandl.ende Abst.ergebnis Bemerkung
SuRI-R1-0131 Rückverweisung s. Bemerkung Gültigkeit der Änderung der SuRIGO auf dieses Verfahren nicht abschliessend geklärt;
Ausschluss von Revisor(en)
SuRI-R2-0201 Rüge 4.2. 15:02 angenommen
SuRI-R3-0216 Rüge ausgesetzt Regelauslegung abwarten

Interne Vorgänge[<small>bearbeiten</small>]

VK Gegenstand Status Status geändert von... am... Bemerkung
GO3 Änderung SuRIGO; Kennzeichnungsordnung Diskussion; Kooperationsausarbeitung Doppelnull 13:53, 23. Feb 2007 (CET) Kooperationsabstimmung läuft
S2 Mitteilung gem. § 3 SuRIGO abgegeben Doppelnull 15:20, 23. Feb 2007 (CET)

Sonstige Vorgänge[<small>bearbeiten</small>]

Verf.Nr. Gegenstand Status Status geändert von... am... Bemerkung
SuRI-S1-0223 Benennung Ersatzabgeordneten durch Zentralrat Aufgefordert Doppelnull 13:53, 23. Feb 2007 (CET) Frist bis 25.2. 4:15 Uhr

Interne Vorgänge[<small>bearbeiten</small>]

Erledigte Vorgänge sind im Archiv.


Änderung der SuRIGO[<small>bearbeiten</small>]

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Anm1-DoN-0131

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: SuRIGO

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Die Besprechung bezüglich der Änderungen der Geschäftsordnung finden sandförmchenlos hier statt, sofern dagegen keine Einwände bestehen.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 16:58, 31. Jan 2007 (CET)

Siehe auch: -


Nr. 2: § 8 SuRIGO und Kennzeichnungsordnung[<small>bearbeiten</small>]

Antrag

Adressat: Superrevisionsinstanz
Antragsnummer: I/GO3-A-1-0202
Antragsgegenstand:

Werte Revisorenkollegen!
Ich beantrage die Geschäftsordnung der Superrevisionsinstanz wie folgt zu ändern:
§ 8 I Anträge an die Superrevisionsinstanz sind nur in schriftlicher Form möglich. Die vorgehaltenen Formulare sind zu verwenden. Die Kennzeichnungsordnung (Anhang) ist zu beachten. Gleiches gilt für sonstige Vorgänge entsprechend.

Begründung:

Im Rahmen eines geordneten Ablaufs ist es unerlässlich, dass Vorgänge eine eindeutig zuordbare Vorgangsnummer haben.

Unterschrift, Datum: Doppelnull 15:04, 2. Feb 2007 (CET)

Anlagen: GO3-A-2-0202


Antrag

Adressat: Superrevisionsinstanz
Antragsnummer: I/GO3-A-2-0202
Antragsgegenstand:

Werte Revisorenkollegen!
Ich beantrage den Beschluß einer Kennzeichnungsordnung, die im Anhang an die Geschäftsordnung abgebildet werden soll:

Kennzeichnungsordnung der Superrevisionsinstanz (SuRIKO)

I. Teil - Kennzeichnungspflicht
§ 1 Vorgangsnummernkennzeichnungspflicht
Anträge und sonstige Vorgänge, welche an die Superrevisionsinstanz gerichtet werden, müssen durch eine Vorgangsnummer entsprechend dieser Verordnung gekennzeichnet werden. Gleiches gilt für Vorgänge, welche von einem Superrevisor in Ausübung seines Amtes vorgenommen werden, soweit am Ort der Vornahme keine anderweitige Regelung besteht.

II. - Teil - Verfahrensanträge
§ 2 Kennzeichnung von Verfahrensanträgen
Vorgangsnummern von Verfahrensanträgen bestehen aus der Verfahrensnummer, dem Seitenkürzel und einer Nummer ohne führende Nullen. Die Nummer ist innerhalb der selben Verfahrensnummer fortlaufend zu führen. Die Angaben sind mit einem Schrägstrich voneinander zu trennen.

§ 3 Kennzeichnung von Feststellungen der Revision
Für Feststellungen der Revision gilt § 2 entsprechend.

§ 4 Verfahrensnummer
Die Verfahrensnummer besteht aus dem Kürzel des beantragenden Organs oder Kamels, dem nummerierten Verfahrenskürzel und der Datumsangabe im Basisformat in der vollständigen Darstellung des Formats ISO 8601:2004 (MMTT). Die Angaben sind mit einem Bindestrich voneinander zu trennen.

§ 5 Verfahrenskürzel
(1) Das Verfahrenskürzel ist ohne führende Nullen zu nummerieren. Die Nummer folgt auf das Verfahrenskürzel. Sie ist innerhalb der selben Verfahrensart fortlaufend und innerhalb der selben Verfahrensnummer gleichbleibend zu führen. Die Angaben sind nicht voneinander zu trennen.

(2) Nachfolgend sind die Verfahrenskürzel der einzelnen Verfahren aufgeführt:

  • Antrag auf Entscheidung - AE
  • Antrag auf Überprüfung - AÜ
  • Revision - R
  • Sonstige - S
  • Geschäftsordnung - GO
  • Wahl - W

§ 7 Seitenkürzel
(1) Es ist das Seitenkürzel der Seite anzugeben, auf der das Formular erstellt wird.

(2) Nachfolgend sind die Seitenkürzel der einzelnen Seiten aufgeführt:

  • Vorgangsseite - V
  • Verhandlungssaal - VS
  • Beschlüsse - B
  • Auskunft - A
  • Beratungszimmer - BZ

III. Teil - Bearbeitungsschritte
§ 8 Vorgangsnummerannex
(1) Ab dem ersten Bearbeitungsschritt, d.h. wenn die Vorgangsnummer auf eine 2 oder größer endet, ist der Vorgangsnummer die Vorgangsnummerannex anzuhängen. Vorgangsnummer und Vorgangsnummerannex sind durch einen Schrägstrich voneinander zu trennen.

(2) Die Vorgangsnummerannex besteht aus dem Kürzel des Bearbeiters, dem Vorgangskürzel und der Datumsangabe im Basisformat in der vollständigen Darstellung des Formats ISO 8601:2004 (MMTT). Die Angaben sind mit einem Bindestrich voneinander zu trennen.

§ 9 Vorgangskürzel
Nachfolgend sind die Vorgangskürzel der einzelnen Vorgänge aufgeführt:

  • Antrag - A
  • Anmerkung - Anm
  • Mitteilung - Mi
  • Anfrage - Anf
  • Feststellung - Fst
  • Gutachten - GA
  • Beschluß - B
  • Genehmigung - G
  • Ablehnung - Abl
  • Ordnungsmaßnahme - OM
  • Rechtsbehelf - RB

§ 10 Organ
Sollte ein Organ einen Vorgang vornehmen, welcher nach § 8 I dieser Verordnung einer Vorgangsnummerannex bedarf oder nimmt ein Kamel im Namen eines Organs einen solchen Vorgang vor, so ist dem Kürzel bzw. den Initialien des Bearbeiters nach § 8 II das Kürzel oder die Initialien des Organs voranzustellen. Die Angaben sind mit einem Bindestrich voneinander zu trennen.

IV. Teil - Interne Vorgänge
§ 11 Interne Vorgänge
(1) Interne Vorgänge der Superrevisionsinstanz werden mit einem I eingeleitet.

(2) Darauf folgt die Angabe des Verfahrenskürzels gem. § 5, des Vorgangskürzels gem. § 7, einer Nummer ohne führende Nullen, der Datumsangabe gem. § 4, dem Seitenkürzel gem. § 7 und dem Kürzel des Bearbeiters. Die Nummer ist innerhalb des selben Verfahrenskürzels mit gleichbleibender Nummerierung fortlaufend zu führen. Die Angaben sind voneinander mit einem Bindestrich zu trennen.

(3) Die Angaben des Absatzes 1 und des Absatzes 2 sind mit einem Schrägstrich voneinander zu trennen.

V. Teil - Verwaltung
§ 12 Bearbeitungskürzel
Das von einem Kamel oder Organ einmalig verwendeten Kürzel werden in einer Liste geführt. Abweichende Kürzel sind nicht zulässig. Ein Antrag auf Änderung des Kürzels ist nur bei wichtigem Grund möglich.

Begründung:

Eine Kennzeichnungsordnung ist für die Umsetzung des Antrages I/GO3-A-1-0202 erforderlich.

Unterschrift, Datum: Doppelnull 15:04, 2. Feb 2007 (CET)

Anlagen: Anmerkung


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: I/GO3-Anm-3-0202

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: I/GO3-A-2-0202

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Nur für den internen Dienstgebrauch!

Werte Superrevisorenkollegen,
zur Überprüfung der Korrektheit der beantragten Regelung der Kennzeichnungsordnung und als Arbeitshilfe für die Praxis sind nachfolgend Beispiele für Vorgangsnummern aufgeführt:

Verfahrensanträge:
Verfahrensnummer/Seitenkürzel/Nr.

1. Antrag auf Entscheidung : DoN-AE1-0202/V/1
2. Antrag auf Entscheidung : DoN-AE2-0202/V/1
1. Antrag auf Überprüfung : DoN-AÜ1-0202/V/1
1. Feststellung der Revision: SuRI-R1-0202/V/1

Verfahrensnummer: Kürzel-Verfahrenskürzel-Datum(MMTT)

weitere Bearbeitungsschritte:
Verfahrensnummer/Seitenkürzel/Nr./Vorgangsnummerannex

1. Bearbeitungsschritt auf Vorgangsseite : DoN-AE1-0202/V/2/SuRI-DoN-Anm-0203
2. Bearbeitungsschritt im Verhandlungssaal: DoN-AE1-0202/VS/3/SuRI-DoN-A-0204

Vorgangsnummerannex: [Organkürzel-]Bearbeiterkürzel-Vorgangskürzel-Datum(MMTT)

Interne Vorgänge:
I/Verfahrenskürzel-Vorgangskürzel-Nr.-Datum(MMTT)-Bearbeiterkürzel

I/GO3-A-1-0202-DoN
I/GO3-Anm-2-0202-DoN
I/GO4-A-1-0202-DoN

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 15:04, 2. Feb 2007 (CET)

Siehe auch: siehe auch

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: I/GO3-Anm-4-0202

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: obenstehende Anträge

Hiermit wird folgendes angemerkt:

EE,
der Vorschlag für die Kennzeichnungsordnung ist klasse!
Man könnte noch überlegen, ob man für die Organkürzel die Organkürzel des Aufsichtsrates verwendet (vgl. AOA Anlage 1). Dann müssen wir hier nicht noch eine Liste pflegen, und die Organe hätten noch etwas mehr Anlass, sich endlich mal um ihre Zulassung nach § 2c AOA zu bemühen.
Ergänzend könnte man auch für die Kamelkürzel die Zulassungsnummer des Aufsichtsrates nehmen, muss man aber nicht (Vorteil: auch hier keine eigene Liste zu pflegen, nur nach §3b zugelassene Kamele tauchen in der Liste auf).
Alternativ könnte man die Kamele dazu verdonnern, ihre Kamelkürzel bei der Abkürzungsaufsicht registrieren zu lassen.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 22:42, 2. Feb 2007 (CET)

Siehe auch: AOA (sorry keine direkten Links, tippe vom Laptop von unterwegs)

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: I/GO3-Anm-5-0203

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: I/GO3-Anm-4-0202

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Werter Revisorkollege,
es freut mich, dass die KO gefallen findet. Ich hoffe ich habe auch keine Fehler eingebaut. Am Ende war dann doch alles etwas verschwommen.
Die Idee mit der Nutzung der Organkürzelliste des Aufsichtsrates ist nicht schlecht. Man müsste natürlich zuerst mit diesem in Verhandlungen treten. Falls es vom Aufsichtsrat eine grundsätzlich positive Aussicht gibt, würde ich Vorschlagen für diesen Zweck einen Unterhändler zu wählen.
Da die Liste beim Aufsichtsrat mit drei Zeichen geführt wird, müssten wir allerdings auf das SuRI verzichten.
Die Zulassungsnummer würde ich für die Kürzel nicht unbedingt nehmen. Die Registrierung bei der Abkürzungsaufsicht könnte aber gut funktionieren. Auch hier müsste man Gespräche mit der Aufsicht führen.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 18:38, 3. Feb 2007 (CET)

Siehe auch: -

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: I/GO3-Anm-6-0218

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: I/GO3-Anm-5-0203

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Werte Revisorenkollegen,
sowohl der Aufsichtsrat, als auch die Abkürzungsaufsicht stehen einer - wie angedachten - Kooperation positiv gegenüber. Unter Umständen wäre es sogar möglich, dass die Organkürzelliste des Aufsichtsrats auch mit mehr als drei Buchstaben geführt werden könnte. Ich bitte daher um Abstimmung, ob jeweils Kooperationsabkommen ausgehandelt werden sollen.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 16:22, 18. Feb 2007 (CET)

Siehe auch: -

Abstimmung
Abstimmung über: Sollen mit dem Aufsichtsrat und der Abkürzungsaufsicht Kooperationsabkommen entsprechend der vorangegangenen Diskussion ausgehandelt werden? 

Ausführendes Organ: Superrevisionsinstanz


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Ja. Das Verhandlungsergebnis sollte dann nochmal von allen Superrevisoren ratifiziert werden. Mambres 21:18, 18. Feb 2007 (CET)
2. Stimme Jaja.gif Dafür! Klar, eine Ratifizierung ist natürlich erforderlich. Doppelnull 12:41, 23. Feb 2007 (CET)




Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: I/GO3-Anm-7-0223

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: I/GO3-A-2-0202

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Werte Revisorenkollegen,
§ 7 II SuRIKO sollte noch folgende Seite angefügt werden:

  • Sonstige - S

für Seiten ausserhalb der Superrevisionsinstanz.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 12:41, 23. Feb 2007 (CET)

Siehe auch: -

Mitteilung gem. § 3 SuRIGO[<small>bearbeiten</small>]

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: I/S2-Mi-1-0223

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: § 3 SuRIGO

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Werte Revisorenkollegen!
Gem. § 3 S. 3 SuRIGO teilt der Unterzeichner mit, dass er ab sofort bis 25. Februar 2007 23.59 Uhr den Spielleiter vertritt. Aufgrund § 3 S. 1 SuRIGO ruht in dieser Zeit die Mitgliedschaft in der Superrevisionsinstanz.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Doppelnull 15:18, 23. Feb 2007 (CET)

Siehe auch: Verfügung 23-Feb-07-Mthk-Vrfg-14

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: I/S2-Mi-1-0223-F

Bearbeitendes Organ: Superrevisor Mambres

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Der zitierte § 3 SuRIGO verlangt für den oben aufgeführten Fall eine Amtsniederlegung. Die Stelle des Präsidenten der Superrevisionsinstanz ist daher nach § 9 f SR neu zu besetzen.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 23:56, 23. Feb 2007 (CET)


Anlagen: § 3 SuRIGO

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: I/S2-Mi-1-0223-F2

Bearbeitendes Organ: Superrevisionsinstanz

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Liebe Kollegen,
nach dem Votum des Spielleiters ist die mit der Amtsniederlegung von Doppelnull freigewordene Stelle nach internen Verfahren der Superrevisionsinstanz neu zu besetzen. Dies bedeutet, dass wir das bislang als Nachrückkandidat gekennzeichnete Kamel micro in unseren Reihen begrüßen dürfen. Ein Vorsitzender bzw. Präsident ist nach den Regeln der SuRIGO neu zu wählen.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 19:47, 25. Feb 2007 (CET)

Neuwahl des Vorsitzenden[<small>bearbeiten</small>]

Abstimmung
Abstimmung über: Wahl von Sushifresse zum Vorsitzenden der Superrevisionsinstanz 

Ausführendes Organ: Superrevisionsinstanz


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Dafür. Mambres 19:52, 25. Feb 2007 (CET)
2. Stimme Jaja.gif Dafür i. A. des Aufsichtsrates. Mambres 19:52, 25. Feb 2007 (CET)
3. Stimme Jaja.gif Im Auftrag des ZdPR dafür Sushifresse 18:26, 27. Feb 2007 (CET)


Ergebnis der Abstimmung: Unabhängig von der eventuellen Stimmabgabe durch den 4. Revisor hat Sushifresse eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht und ist damit gemäß § 6 Abs. 2 SuRIGO zum Präsidenten gewählt.


Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Mambres 22:07, 27. Feb 2007 (CET)

Arbeitshilfen[<small>bearbeiten</small>]

Antragsprüfung[<small>bearbeiten</small>]

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: I/S1-Anm-1-0205-DoN

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Verfahren allgemein

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Werte Revisorenkollegen,
ich habe ein Prüfungsschema zur Orientierung zusammengestellt. Punkte die klar gegeben sind, brauchen aber evtl. gar nicht aufgeführt werden (das Gutachten zu R2 könnte demnach auch etwas kürzer sein). Die Zulässigkeitsprüfung von AE /AÜ erfolgt mE bereits auf der Vorgangsseite und braucht dann im Verhandlungssaal nicht noch einmal vorgenommen werden.


Dem Antrag ... ist stattzugeben, wenn die Revision über den angegebenen Vorgang sowie der Antrag selbst zulässig und begründet sind.
I. Die Zulässigkeit richtet sich nach der formellen Rechtmäßigkeit des Antrags auf Entscheidung / auf Überprüfung / der Feststellung der Revision sowie des Antrags auf die Ordnungsmaßnahme.

1. Der Antrag auf Entscheidung / auf Überprüfung / die Feststellung der Revision müsste regelgerecht erfolgt sein.
a) Zuständigkeit der Superrevisionsinstanz
  • Ein Verhalten des Spielleiters wird beanstandet
b) Antragsbefugnis, § 9 SuRIGO / Feststellungsbefugnis, § 7 I SuRIGO (je nach Antrag)
c) Form des § 8 I-III SuRIGO (analog)
d) Frist des § 10 SuRIGO (u. U. analog ?)
[e) Annahme zur Entscheidung (nur bei Antrag auf Entscheidung / auf Überprüfung)]
f) Ergebnis
2. Der Antrag auf Ordnungsmaßnahme müsste zulässig sein.
a) Ordnungsmaßnahme nach § 8.3 (c) Spielregeln
b) Form des § 8 I-III SuRIGO
c) Ordnungsmaßnahme nicht offensichtlich unbegründet
d) Ergebnis

II. Die Revision sowie der Antrag auf die Ordnungsmaßnahme sind begründet, wenn ein fragwürdiges oder regelwidriges Verhalten des Spielleiters vorliegt und die beantragte Ordnungsmaßnahme angemessen ist.

1. fragwürdiges Verhalten des Spielleiters
2. Verhalten des Spielleiters nicht mit den Regeln des Bürokratenspiels vereinbar
3. Ordnungsmaßnahme ist dem Verhalten und der Regelübertretung angemessen
4. Milderungsgründe
5. Ergebnis

III. Ergebnis


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 13:31, 5. Feb 2007 (CET)

Siehe auch: -