Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Vorgänge: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | =Nr. 32 vom 28. Februar 2008: Antrag auf Feststellung eines Notstandes= | ||
+ | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|Aufsichtsrat|nummer=AR/999/09-Do/0.1|Sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrates,<br/> | ||
+ | hiermit stelle ich im Namen des Ausschusses zur zeitnahen Bearbeitung von Anträgen einen Antrag auf Feststellung eines regelbedingten Bearbeitungsnotstandes.|Der Ausschuss zur zeitnahen Bearbeitung von Anträgen kann derzeit keine Anträge bearbeiten, ohne dabei gegen seine Geschäftsordnung, Ziffer 4 (a) zu verstoßen. Die Feststellung eines Notstandes ist daher erforderlich. | ||
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+ | Hinweis: In diesem Antrag wurde in der Vorgangsnummer auf die Zulassungsnummer des Unterzeichners ausgewichen, da für den Ausschuss kein Organkennzeichen vergeben ist und für derartige Fälle keine Regelung vorhanden ist.|Im Namen des Ausschusses zur zeitnahen Bearbeitung von Anträgen, [[Kamel:J*|J*]] 16:32, 28. Feb 2008 (CET)}} |
Version vom 28. Februar 2008, 16:32 Uhr
Bürokratenspiel ▪
Aktuelle Spielzüge ▪
Vorlagen ▪
Spielregeln ▪
Rahmenregeln ▪
Organe ▪
Aufsichtsrat ▪
Mobiler Aufsichtsrat ▪
Vorgänge (allgemein)
Geschäftsordnung (GOA) (Aufsichtsrat) ▪
Antragsordnung (AOA) (Aufsichtsrat) ▪
Widerspruchsordnung (WOA) (Aufsichtsrat)
Vorgänge (Aufsichtsrat) ▪
Vorgänge (Mobiler Aufsichtsrat) ▪
Bekanntmachungen (Aufsichtsrat) ▪
Sitzungssaal 11a (Aufsichtsrat)
Hier können Anträge an den Aufsichtsrat gestellt werden. Entsprechende Formulare findet man hier.
Für andere Vorgänge benutzen Sie bitte die Seite Projekt:Bürokratenspiel/4._Runde/Vorgänge.
Gehnemigte Anträge nach §3(b) der Spielregeln sind zur besseren Übersichtlichkeit im Archiv des Aufsichtsrates zu finden. Daher können Lücken in der Nummerierung entstehen.
Nr. 2 vom 21. September 2007: Abstimmung über Vorgangsseite
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Stimmabgaben 1. Stimme Zu diesem Zwecke wurde die Unterseite ja eingerichtet. Also ein klares Ja. Kindchen Atreju 16:13, 21. Sep 2007 (CEST) 2. Stimme Siehe §0 der momentanen Spielregeln. (Wo kämen wir sonst hin?) W. K. Kronf 16:17, 21. Sep 2007 (CEST) 3. Stimme Türlich! JANNiS 00:44, 22. Sep 2007 (CEST) 4. Stimme Wo kommen wir denn da hin? Gebt Euch gefälligst eine ordentliche Geschäftsordnung! -- Mambres 22:07, 22. Sep 2007 (CEST) 5. Stimme Muss mich meinem geschätzten Vorredner anschließen. --Wutzofant (✉✍) 08:55, 23. Sep 2007 (CEST)
Beschluss AR-AUR-39-DI-4.1 Aufsichtsrat vom 25. September 2007 über
- Mit sofortiger Wirkung werden Anträge an den Aufsichtsrat nur über dessen Vorgangsseite angenommen.
Der Beschluss ist gemäß § 6 (a) und (c) GOA wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Siehe vorhergehende Abstimmung
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Kindchen Atreju 21:13, 25. Sep 2007 (CEST)
Bemerkungen: Es gilt die WOA
Rechtsbehelfsbelehrung: Widersprüche gegen diesen Beschluss sind nach WOA zu führen.
Nr. 4 vom 27. September 2007: Antrag auf ein Veto zu Antrag 18 (allgemein)
ERLEDIGT EILT!
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: AR/001/39-Do/1.1 (mein Zeichen: Veto-1)
Antragsgegenstand:
Euer Ehren, verehrte Mitglieder des Aufsichtsrates,
hiermit beantrage ich ein Veto nach § 4 (b) der Spielregeln für den Antrag 18 (allgemein) vom 21. September 2007, Antragsnummer akt3.
Begründung:
Die im Gutachten akt3-Gutachten vom 25. September empfohlene ausreichende Schikanierung des Antragstellers hat bislang nicht stattgefunden.
Es kann doch nicht angehen, dass ein Antrag, der in vergangenen Spielrunden wieder und wieder abgebügelt wurde, hier im ersten Rutsch durch das Regeländerungsverfahren durchkommt!
Ein solches Ereignis würde wohl unsere gesamte Bürokratie unglaubwürdig erscheinen lassen.
Anlagen: Antrag Nr. 18
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: AR/001/39-Do/1.2 / mein Zeichen: непротивоконституционствувателствувайте-2007-09-27-2-A
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: AR/001/39-Do/1.1 (mein Zeichen: Veto-1)
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Eine Genehmigung der Spielregel hält der Unterzeichner schon alleine aufgrund eines offensichtlichen Rechtschreibfehlers im vorgeschlagenen neuen Regeltext für einen groben Verstoß gegen § 0.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 21:53, 27. Sep 2007 (CEST)
Siehe auch: Wahrig, Deutsches Wörterbuch. Bertelsmann Lexikon Institut im Wissen Media Verlag, ISBN 978-3577100793.
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: 1. Die Frist von 2 Tagen, innerhalb derer der Aufsichtsrat hätte handeln müssen, hätte er diese Regeländerung unterbinden wollen, ist schon längst abgelaufen. 2. Das diesen Antrag bearbeitende Kamel ist ein neuzeitlicher Geck, der an den vorherigen Runden nicht beteiligt war und dem bürokratische Traditionen und althergebrachte Dinge vollkommen beide Buckel runterlaufen.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamel Bond 007 18:39, 16. Nov 2007 (CET)
Bemerkungen: Da fällt mir ein, vielleicht sollte ich mal einfach so aus Spaß ein Beschluss des Zentralrates kippen... wofür ist man als Aufsichtsrat sonst da?
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 6 vom 7. Oktober 2007: Antrag auf Aberkennung des Spielleiterpostens für Gast
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: OK-20071007-01
Antragsgegenstand:
Sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtrates,
Hiermit beantrage ich gemäß §5(a) der momentanen Spielregeln die Aberkennung des Titels "Spielleiter" für Gast. Der Zentralrat der Paragraphenreiter würde nach Annahme dieses Antrags gemäß §5(b) Neuwahlen ausrichten.
Begründung:
Die momentane Besetzung der Hauptgremien geht auf den Spielstart zurück, der traditionell undemokratisch erfolgt. Da nun aber mehr Kamele am Spiel teilnehmen, wird ein funktionierendes demobürokratisches System immer wichtiger. Ein guter Start wäre ein demobürokratisch bestimmter Spielleiter.
Anmerkung: Die Aberkennung des Titels für Gast wäre nur vorübergehend, er könnte auch bei den Neuwahlen antreten und möglicherweise den Posten weiterführen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Verstoß gegen § 4 der AOA
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamel Bond 007 15:06, 24. Okt 2007 (CEST)
Bemerkungen: Es empfiehlt sich aber aufgrund der aktuellen Spielsituation einen neuen Antrag in formal korrekter Form zu stellen. Dieser Antrag würde dann auch von mir genehmigt werden, dazu würde gemäß § 5 a) meine Stimme genügen. § 5 a) besagt nämlich, dass der Aufsichtsrat den Vorgang einstimmig, d.h. also mit einer Stimme genehmigen muss! Diese eine Stimme stelle ich gerne zur Verfügung.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 7 vom 7. Oktober 2007: Antrag auf Einrichtung eines Meinungsbildes zur Auflösung und Neubestimmung der Mitglieder des Zentralrates der Paragraphenreiter
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: OK-20071007-02
Antragsgegenstand:
Sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtrates,
Hiermit beantrage ich der momentanen Spielregeln die Einrichtung eines Meinungsbildes, bei dem gemäß §6(b) mindestens zwei Kamele sowie die Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder zustimmen müssen, um den Zentralrat der Paragraphenreiter aufzulösen. Der Spielleiter würde in diesem Fall gemäß §6(b) Neuwahlen ausrichten.
Begründung:
Die momentane Besetzung der Hauptgremien geht auf den Spielstart zurück, der traditionell undemokratisch erfolgt. Da nun aber mehr Kamele am Spiel teilnehmen, wird ein funktionierendes demobürokratisches System immer wichtiger. Ein guter Start wären neben einem demobürokratisch bestimmten Spielleiter Neuwahlen des Zentralrates d. P.
Anmerkung: Die Aberkennung des Mitgliedertitels für die momentanen Zentralratsmitglieder wäre nur vorübergehend, sie könnten auch bei den Neuwahlen antreten und möglicherweise die Posten weiterführen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: OK-20071007-02ung
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: OK-20071007-02
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Hiermit ziehe ich obigen Antrag zurück. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn sie ihn annullieren könnten.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Vorlage:Kamel:Kamelokronf/S 09:05, 10. Okt 2007 (CEST)
Siehe auch: -
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Verstoß gegen § 4 der AOA
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamel Bond 007 15:06, 24. Okt 2007 (CEST)
Bemerkungen: Der Aufsichtsrat ist nicht bemächtigt Antrage zu annullieren. Es kann lediglich fehlerbehaftete zurückweisen.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 8 vom 8. Oktober 2007: Antrag auf Ersetzung eines Mitgliedes des Zentralrats
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: AR/002/41-DI/1.1
Antragsgegenstand:
Enthebung des Postens innerhalb des Zentralrats der Paragraphenreiter von Bugybunny
Begründung:
Sehr geehrter Zentralrat!
Ich beantrage den Zentralreiter Bugybunny, der sich legitimiert durch §2(b) selbst in das Organ gewählt hat, seines Amtes zu entheben und ggf. durch einen neuen Bürokraten zu ersetzen, oder aber diesen Schritt abermals §2(b) zu überlassen.
Durch Nicht-Verständnis des Spiels (welches durch mangelnden Zeitvertreib Bugybunnys in der Kamelopedia nicht leicht und vor allem nicht zügig von Mitspielern beseitigt zu werden vermag) hält Bugybunny in höchstem Maße den Verkehr auf. Der Zentralrat benötigt funktionsfähige Instanzen.
Dieser Antrag erfolgt teilweise auf Eigenwunsch Bugybunnys: "[...]Und ich würde auch gerne wieder austreten und einem anderen der Spass daran haben wird meinen Platz überlassen"
Als Ersatz schlage ich THE MASTER vor.
Anlagen: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: AR/002/41-DI/1.2
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: AR/002/41-DI/1.1
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Der Antrag richtet sich mit der falschen Anrede an den falschen Adressaten. Für Amtsenthebungen ist nach § 14 (b) der Spielregeln der Spielleiter zuständig; hierfür müsste ein Regelverstoß seitens Bugybunny vorliegen.
Der Aufsichtsrat kann den Zentralrat nur als Ganzes auflösen.
Die geschilderte Problematik ist aber natürlich vorhanden; am einfachsten wäre hier eine Amtsniederlegung durch Bugybunny gemäß LL.3 (a) GODZILLA. Hierfür als Hilfestellung die folgende Vorlage, einzureichen auf der Vorgangsseite des Zentralrats:
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Verfuegung|23/1|Hiermit lege ich mein Amt im Zentralrat nieder.|[[Kamel:Bugybunny|Bugybunny]]|LL.3 (a) GODZILLA|Hochachtungsvoll, ~~~~|So long and thanks for all the fish!|Es gilt LL.7 GODZILLA}}
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 13:38, 9. Okt 2007 (CEST)
Siehe auch: Spielregeln, GODZILLA
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: AR/002/41-DI/1.3
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: AR/002/41-DI/1.1
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Möglicherweise kann man das ganze mit dem Antrag OK-20071007-02 verbinden. In diesem wird nämlich die Auflösung des Zentralrates beantragt. Dann wäre keine Einzelenthebung mehr nötig.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Vorlage:Kamel:Kamelokronf/S 13:43, 9. Okt 2007 (CEST)
Siehe auch: Antrag OK-20071007-02
Der Adressat erklärt sich als nicht zuständig für diesen Vorgang.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamel Bond 007 15:35, 24. Okt 2007 (CEST)
Bemerkungen: siehe AR/002/41-DI/1.2
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 9 vom 14. Oktober 2007
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: AR/noch nicht vergeben/41-Не/1.1 (eigenes Zeichen: непротивоконституционствувателствувайте-2007-10-14-1-A)
Antragsgegenstand:
Bitte um Zuteilung einer Antragsberechtigungsnummer gemäß AOA
Begründung:
Sehr geehrter Aufsichtsrat,
zwar bin ich seit 17:10, 1. Okt 2007 (CEST) antragsberechtigt nach §3 (a); allerdings habe ich bislang noch kein Kennzeichen gemäß AOA §4 (b) Punkt 2 zugeteilt bekommen. Da AOA §3 (b) Punkt 2 das Zeichen "000" nur für Anträge nach §3 Spielregeln zulässt, ist mir dieses für andere Anträge verwehrt. Ich würde daher neben einer Zuteilung einer Nummer den Aufsichtsrat darum ersuchen, durch eine Änderung der Geschäftsordnung der Undefiniertheit einer solchen Situation abzuhelfen, denn strenggenommen kann ich diesen Antrag um Zuteilung einer Nummer nur unter Verstoß gegen die AOA stellen, was jedoch einen Verstoß gegen §0 darstellt, da ich ohne diesen Verstoß gegen die AOA niemals Anträge beim Aufsichtsrat stellen dürfte, was ganz sicher nicht im Sinne des Erfinders des Bürokratenspiels sein dürfte.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Verstoß gegen § 4 b) 2.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamel Bond 007 15:39, 24. Okt 2007 (CEST)
Bemerkungen: Wir kümmern uns um dieses Problem. Irgendwann...
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 10 vom 14. Oktober 2007
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: AR/noch nicht vergeben/41-Не/2.1 (eigenes Zeichen: непротивоконституционствувателствувайте-2007-10-14-2-A)
Antragsgegenstand:
Bitte um Zuteilung eines Organkennzeichens für das Innenrevisionskommissariat
Begründung:
Sehr geehrter Aufsichtsrat,
um Anträge an den Aufsichtsrat im Namen des Innenrevisionskommissariates zukünftig besser als solche kennzeichnen zu können, bitte ich in meiner Funktion als Mitglied des Innenrevisionskommissariates um Zuteilung eines Organkennzeichens in Anlage 1 zur AOA. Nach meiner Auffassung der AOA ist ein solches Kennzeichen unabhängig davon, ob das fragliche Organ antragsberechtigt ist nach §3 oder nicht.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Verstoß gegen § 4 b) 2.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamel Bond 007 15:41, 24. Okt 2007 (CEST)
Bemerkungen: Wir kümmern uns um dieses Problem. Irgendwann...
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 11 vom 14. Oktober 2007
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: AR/noch nicht vergeben/41-Не/3.1 (eigenes Zeichen: непротивоконституционствувателствувайте-2007-10-14-3-A)
Antragsgegenstand:
Bitte um Antragsberechtigung nach §3 Absatz (b) der Spielregeln für das Innenrevisionskommissariat gemäß §2 Absatz (c) AOA
Begründung:
Sehr geehrter Aufsichtsrat,
damit eventuelle Neumitglieder des Innenrevisionskommissariates, welche noch keine Antragsberechtigung nach §3 der Spielregeln haben, zügig mit ihrer Arbeit beginnen können, und da es sowieso nach meinem Dafürhalten einen wichtigeren Eindruck macht, wenn man einen Antrag nicht als Privatkamel, sondern als ganzes Organ stellen kann, bitte ich um Erteilung einer Antragsberechtigung nach §3 für das Innenrevisionskommissariat. Eine solche Möglichkeit scheint durch §2 Absatz (c) der AOA vorgesehen zu sein. (Sollte meine diesbezügliche Rechtsauffassung fehlerhaft sein, rege ich dringend eine entsprechende Umformulierung bzw. Anpassung der AOA an.)
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Verstoß gegen § 4 b) 2.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamel Bond 007 15:39, 24. Okt 2007 (CEST)
Bemerkungen: Wir kümmern uns um dieses Problem. Irgendwann...
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 17 vom 17. November 2007 Antrag auf das Stellen von Anträgen, also ein rekursiver Verwaltungsakt
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: AR/000/46-sa/1.1
Antragsgegenstand:
Sehr geehrter Aufsichtsrat, hiermit möchte ich Sie nach Paragraf 3c) bitten, mir die uneingeschränkte Erlaubnis zu erteilen, in Zukunft hier, wie der Volksmund sagt, "meinen Senf dazuzugeben", d.h., die Freiheit zu haben, auch weiterhin Anträge stellen zu dürfen, und mich mit in das Spiel aufzunehmen.
Begründung:
Mit einem weiteren Kamel kann man besser mehr Organe besetzen und darüber hinaus kann man bei einigen Sätzen mehr darüber nachdenken, von welchem Nebensatz der Autor wohl gewollt hat, dass er (der Nebensatz, nicht der Autor), welchem anderen oder auch einem Hauptsatz untergeordnet sei, was natürlich keineswegs zur Unordnung beitragen soll, denn wir leben ja in einer Welt der Ordnung, und soll dies wirklich geändert werden?
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Der Antrag gilt hiermit als genehmigt.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamel Bond 007 13:15, 17. Nov 2007 (CET)
Bemerkungen: Über den letzten komisch verschwurbelten Satz in der Begründung wird der Aufsichtsrat nicht weiter nachdenken.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 18 vom 30. November 2007 Antrag auf das Stellen von Anträgen, also noch ein rekursiver Verwaltungsakt
Adressat: An den Verantwortlichen des Aufsichtsrates
Antragsnummer: AR/000/46-Fr/1.1
Antragsgegenstand:
Eure Eminenzen! Hiermit beantrage ich eine Erlaubnis zur Antragsstellung gemäß §3c).
Begründung:
Ich benötige diese Erlaubnis, um nun und auch weiterhin Anträge und ähnliches schreiben und nachher zerreißen, bzw. stellen zu können. Ich bitte hierfür um vollkommenes und uneingeschränktes Verständnis.
Anlagen: /
Nr. 19 vom 06. Dezember 2007: Antrag auf Änderung der GOSP
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: AR/SLR/49-DO/1.1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich gemäß § 3(a) der GOSP, die Geschäftsordnung wie folgt zu verändern:
§ 1 Aufgabe
- (a) Der Spielleiter erfüllt die ihm durch die Spielregeln übertragenen Aufgaben.
- (b) Weiterhin ist er das Ziel von Verunglimpfungen, mit denen frustrierte Kamele Aggressionen abbauen können.
- (c) Der Spielleiter berichtet der Öffentlichkeit wöchentlich über seine Tätigkeit.
§ 2 Anträge
- (a) Anträge an den Spielleiter müssen auf der Antragsseite des Spielleiters eingereicht werden.
- (b) Der Spielleiter bestätigt umgehend den Eingang des Antrags unter Verwendung der Vorlage „in Bearbeitung“.
- (c) Ablehnungen oder Zurückweisungen von Anträgen sowie Ungültigkeitserklärungen von Vorgängen werden vom Spielleiter ausreichend begründet.
§ 3 Geschäftsordnung
- (a) Diese Geschäftsordnung kann nur auf Antrag geändert werden, wenn der Antrag von einer Mehrheit der Mitglieder der Spielleitung angenommen wird.
§ 4 Rechtsmittel
- (a) Wird eine Entscheidung des Spielleiters angefochten, so hat er über den Vorgang unter Berücksichtigung der vorgetragenen Argumente neu zu entscheiden.
- (b) Wurde eine Entscheidung über einen Zeitraum von mehr als 72 Stunden nicht angefochten, so kann der Spielleiter den Vorgang für abgeschlossen erklären und damit eine spätere Anfechtung ausschließen.
Begründung:
Die Änderungen sind notwendig, um Verstöße gegen §0 der Spielregeln zu verhindern und eine schnelle Bearbeitung von Anträgen zu ermöglichen. Gemäß § 3 muss der Aufsichtsrat einer Änderung zustimmen
Anlagen: -
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Der Antrag erscheint sinnvoll und die Änderungen dienen dem Spielfluss.
Ausführendes Organ: Ausschuss zur zeitnahen Bearbeitung von Anträgen
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Derjan 15:41, 13. Dez. 2007 (CET)
Bemerkungen: Als Mitglied des Ausschusses habe ich diesen Antrag nach einer Frist von 7 Tagen bearbeitet.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 21 vom 22. Dezember 2007 - Antrag auf das Stellen von Anträgen
Adressat: An den Verantwortlichen des Aufsichtsrates (and whoever it may concern)
Antragsnummer: AR/000/52-Di/1.37
Antragsgegenstand:
Euer und jedermanns Ehren!
Hiermit beantrage ich eine beurkundete Erlaubnis zur Antragsstellung, erfolgend durch meine persönlich Person gemäß §3b&c.
Begründung:
Begründung nicht erforderlich (gemäß Gleichstellungsparagraphen §§0-13).
Anlagen: beliebige; Nachtrag vorbehalten
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: BeMark.1.37a
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: in Bezugnahme auf Antrag Nr. 21 vom 22. Dezember 2007; Nr.:AR/000/52-Di/1.37
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Aufgrund aktueller nicht ignorierbarer Überwachungskamera-Auswertungen an führenden S-Bahn-Stationen der näheren Umgebung halte ich es für unerlässlich, die sofortige Inbetriebnahme eines Organs: Spionageabwehr dringlichst anzuregen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: C 80.133 PO 19.204 05:59, 22. Dez. 2007 (CET)
Siehe auch: Zum Beweis der abs. Dringlichkeit kann mndst. 1 (in Worten: Ein) Spion/Saboteur durch von mir gesammelte Beweise ausgeliefert werden (äußerste Diskretion vorausgesetzt). Auf Anfrage gerne auch mehr ...
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Ungültige Antragsnummer
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: JANNiS 11:04, 22. Dez. 2007 (CET)
Bemerkungen: Siehe Antragsordnung des Aufsichtsrats.
Rechtsmittelbelehrung: §4b schreibt die korrekte Form einer Antragsnummer vor. Gegen diesen Entscheid kann gemäss der Widerspruchsordnung des Aufsichtsrats Widerspruch eingelegt werden. Auch in Essig eingelegte Gurken schmecken gut und sind zu empfehlen.
Nr. 22 vom 25. Dezember 2007 - Antrag auf Widerspruch
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: AR/999/52-Di/1.1
Antragsgegenstand:
Sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrats,
hiermit möchte ich Sie bitten, gemäß 23 (a) der Spielregeln der am 20. Dezember vom Spielleiter genehmigten Ferienregelung zu widersprechen und sie so für ungültig zu erklären. Bitte widersprechen Sie möglichst im Zeitraum von Donnerstag, dem 27. Dezember 2007, 14:30 Uhr bis Samstag, 29.Dezember, 23:09 Uhr.
Begründung:
Eine Ferienregelung darf nur genehmigt werden, wenn diese im überwiegenden Interesse der Spielteilnehmer nützlich erscheint. Zum Genehmigungszeitpunkt ließen jedoch keinerlei Vorgänge im Spiel den Rückschluss zu, dass dies auch der Fall ist.
Gemäß der Spielregeln haben alle Hauptorgane die Möglichkeit, innerhalb von sieben Tagen zu widersprechen, unter Berücksichtigung der bereits in Kraft getretenen Ferienregelung ist ein Widerspruch also noch bis zum 29. Dezember um 23:09 (CET) möglich.
Eine naträglich für ungültig erklärte Ferienregelung ist ein wunderbarer Anlass für eine bürokratische Diskussion, wenn nicht gar für einen handfesten Papierkrieg. Es kann herrlich gestritten werden, ob die Weihnachtsferien im überwiegenden Interesse der Spielteilnehmer nützlich erschienen, und ob der Widerspruch des Aufsichtsrates ausführlich begründet ist.
Ein zwischen Donnerstag, dem 27. Dezember 2007 um 14:30 Uhr und Samstag, dem 29.Dezember um 23:09 Uhr ausgesprochener Widerspruch würde das Diskussionspotential deutlich erhöhen, da in diesem Fall der Widerspruch gegen die Weihnachtsferien nur aufgrund der in Kraft getretenen Weihnachtsferien wirksam zustande gekommen sein kann.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: Aufsichtsrat
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer ist bis zum 1.1.2008, da die Fristen erstmal verlängert sind.
Bemerkungen: Sollte das Schlussendliche Bearbeitungsdatum hinter den 29.12.2007 fallen, ist es nicht sehr warscheinlich, dass Widerspruch eingelegt werden konnte
Datum, Unterschrift: JANNiS 21:31, 25. Dez. 2007 (CET)
Fortschrittsanzeige:Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: AR/AUR/3-Mo/1.3
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: AR/AUR/52-Di/1.1
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Der Vorgang ist hiermit abgeschlossen.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: JANNiS 21:33, 14. Jan 2008 (CET)
Siehe auch: Untenstehender Vorgang
Nr. 23 vom 25. Dezember 2007 - Beschluss auf Rechteweitergabe an den Geschäftsordnungswartungsdienst
Beschluss AR/AUR/52-Di/0.1 des Aufsichtsrates vom 25.12.2007 zur Delegation der Rechte von §23(a) an den Geschäftsordnungswartungsdienst gemäss §11a
- Bis zum Widerruf von Seiten des Aufsichtsrates werden alle Rechten und Pflichten von §23(a) der Spielregeln an den Geschäftsordnungswartungsdienst, vor allem das Widerspruchsrecht, übertragen.
Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Interne Entscheidung
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: JANNiS 22:00, 25. Dez. 2007 (CET)
Bemerkungen: Dieser Entscheid ist gültig, bis ein anderslautender Beschluss vom Aufsichtsrat gefällt wird. Diese Rechten und Pflichten gelten jedoch nicht für Kamele des Geschäftsordnungswartungsdienstes, die nicht Mitglied des Geschäftsordnungswartungsdienstes sind und/oder keine Sonderzeichen im Namen haben und/oder noch nie Donnerstags einen Antrag an den Aufsichtsrat gestellt haben. Weiterhin muss in jedem durch diese Delegation ausgeführten Vorgang hinter Unterschrift und Datum der Wortlaut "im Namen des Aufsichtsrates gemäss §11". Bei diesem Wortlaut dürfen auch sämtliche "ss" in deutsche Buchstabensonderzeichen (ä, ö, ü oder weitere) umgewandelt werden.
Rechtsbehelfsbelehrung: Es gilt die WOA.
Der Vorgang AR/AUR/52-Di/0.1 wird hiermit angefochten!
Begründung: Eine Delegation gemäß §11 (a) ist nur dann möglich, wenn "beide Seiten zustimmen". Eine Einwilligung des Geschäftsordnungswartungsdienstes liegt jedoch nicht vor.
Desweiteren erlaubt §11 (a) der Spielregeln nur die Delegation von Rechten und Befugnissen, die Delegation von Pflichten ist nicht vorgesehen. Auch ist die Delegation nur an Organe oder Einzelkamele möglich, nicht jedoch an Organe unter Ausschluss bestimmter Mitglieder des Organs.
Unter Berücksichtigung der oben genannten Tatsachen kann der Beschluss wohl kaum als wirksam im Sinne von §11 (a) der Spielregeln angesehen werden.
Von dem Beschluss des Aufsichtsrates bin ich insofern betroffen, da ich vor kurzem einen Antrag auf Widerspruch gegen eine Ferienregelung gestellt habe (siehe auch hier).
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: J* 14:29, 27. Dez. 2007 (CET)
Anmerkung: Die Vorgangsnummer dieser Anfechtung ist AR/999/52-Do/0.3.
Beschluss AR/AUR/1-Do/0.3 (ehemals AR/AUR/1-Di/0.3) des Aufsichtsrates vom 3.1.2007 zum Widerruf des Beschlusses AR/AUR/52-Di/0.1 zur Delegation der Rechte von §23(a) an den Geschäftsordnungswartungsdienst gemäss §11a
- Der Beschluss AR/AUR/52-Di/0.1 wird hiermit aufgrund mangelndem Interesse seitens des Geschäftsordnungswartungsdienstes zurückgerufen.
Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Externe Entscheidung
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: JANNiS 12:52, 3. Jan 2008 (CET) (kleinbisschen geändert JANNiS 16:52, 3. Jan 2008 (CET))
Bemerkungen: Scheinbar scheint dieses aus Zeitgründen gefällte Angebot nicht auf Interesse zu stossen. Weiterhin sehe ich jedoch keinen Verstoss - in welcher Reihenfolge beide Seiten zustimmen müssen ist nicht geregelt, und Pflichten gibt es ebenfalls keine in §23(a). Unter Berücksichtigung des Ausschlusses der Mitglieder bleibt nur eines übrig - daher gilt dies als Delegation an ein Einzelkamel. Es liegt daher kein Verstoss gegen die Regeln vor, der Beschluss AR/AUR/52-Di/0.1 ist daher gültig. Bemerkt sei ausserdem, dass die Vorgangsnummer der Anfechtung nicht korrekt ist. Dieser Beschluss zum Widerruf gilt jedoch trotzdem.
Rechtsbehelfsbelehrung: y
???
Vorgangsnummer/Zeichen: AR/999/1-Do/0.4
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: AR/AUR/1-Di/0.3
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Sehr geehrtes Mitkamel JANNiS,
Ich würde nun doch gern wissen was denn eigentlich aufgrund mangelnden Interesses (man beachte den Genitiv) seitens des Geschäftsordnungswartungsdienstes mit dem Beschluss passieren soll. Soll der der Beschluss AR/AUR/52-Di/0.1 widerrufen werden, so wie es der Titel suggeriert?
Übrigens ist auch die obige Vorgangsnummer inkorrekt: Der heutige Tag und somit der Tag der Beschlussfassung ist ein Donnerstag.
Unterschrift des Anfragenden, Datum: J* 15:20, 3. Jan 2008 (CET)
Siehe auch: -/-
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: AR/003/1-Do/0.5
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: AR/999/1-Do/0.4
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Wurde korrigiert. Bin noch etwas frustriert, dass der Beschluss angefochten und nicht einmal genutzt wurde, obwohl der Antrag AR/999/52-Di/1.1 auf einer sehr guten Idee basierte...
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: 16:52, 3. Jan 2008 (CET)
Siehe auch: AR/AUR/1-Do/0.3 (ehemals AR/AUR/1-Di/0.3) und AR/999/52-Di/1.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: diese Vorgangsnummer ist inkorrekt.
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Alles da oben
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Habe leider soeben feststellen müssen, dass ich auch nach ausgiebiger Dechiffrierungsversuche bezüglich des Beschlusses AR/AUR/52-Di/0.1 innerhalb der gegebenen Fristen nur die falschen Schlüsse gezogen habe. Inzwischen ist mir der Irrtum deutlich geworden... Aaargh! Wie begriffsstutzig kann man eigentlich sein?! Schade, hätte was draus werden können...
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: J* 23:56, 3. Jan 2008 (CET)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Nr 24 vom 6. Januar 2008
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: AR/999/1-So/0.1
Antragsgegenstand:
Sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrates,
Ich möchte mich hiermit gemäß §8.10 (g) für das Amt des Notstandsübungsleiters zur Wahl stellen.
Begründung:
Es wird Zeit, dass dieses Amt endlich besetzt wird.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Ungültige Antragsnummer
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: JANNiS 21:04, 6. Jan 2008 (CET)
Bemerkungen: Siehe Antragsodnung des Aufsichtsrates
Rechtsmittelbelehrung: Es gilt die Widerspruchsordnung des Aufsichtsrates.
Nr 25 vom 6. Januar 2008
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: AR/999/01-So/1.1
Antragsgegenstand:
Sehr geehrter Aufsichtsrat,
Ich möchte mich hiermit gemäß §8.10 (g) für das Amt des Notstandsübungsleiters zur Wahl stellen.
Begründung:
Es wird Zeit, dass dieses Amt endlich besetzt wird.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Ungültige Antragsnummer
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: JANNiS 21:35, 14. Jan 2008 (CET)
Bemerkungen: Siehe Antragsodnung des Aufsichtsrates
Rechtsmittelbelehrung: Es gilt die Widerspruchsordnung des Aufsichtsrates.
Der Vorgang obige Ablehnung wird hiermit angefochten!
Begründung: Nach Ansicht des Antragsstellers entspricht die Vorgangsnummer den Anforderungen der Antragsordnung:
Ordnungsgemäße Vorgangsnummern setzen sich aus den folgenden Bestandteilen, durch Schrägstriche getrennt, zusammen:
Die Zeichenfolge "AR" für den Aufsichtsrat
die vom Aufsichtsrat vergebene dreistellige Zulassungsnummer des Antragstellers, ersatzweise für Organe das dreistellige Organkennzeichen gemäß Anlage 1, oder "000" für Anträge nach § 3b der Spielregeln
den Tag der Antragstellung, angegeben durch die zweistellige Angabe der laufenden Kalenderwoche, gefolgt von einem Bindestrich und den ersten beiden Buchstaben des Wochentages
eine fortlaufende Nummer für alle Anträge des Antragstellers an diesem Tag, gefolgt von einem Punkt und einer fortlaufenden Nummer für alle Bearbeitungsschritte innerhalb des Vorgangs
Die Geschäftsordnung gibt nicht vor, auf welche Weise eine fortlaufende Nummer vergeben werden muss. Der Antragsteller nummerierte Vorgänge fortlaufend, indem er mit 1 begann und nachfolgende Vorgangsnummern jeweils um 1 inkrementierte. Er nummerierte Anträge fortlaufend, indem er mit 0 begann und nachfolgende Vorgangsnummern jeweils um 1 inkrementierte.
Achja: Der Unterzeichner ist insofern von der Entscheidung des Aufsichtsrates betroffen, dass er den abgelehnten Antrag gestellt hat.
Sofern dem Unterzeichner dennoch ein Fehler in der Vorgangsnummer unterlaufen sein sollte, so bitte ich um eine Nennung und Erläuterung desselben.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: J* 23:25, 14. Jan 2008 (CET)
Anmerkung: Die Vorgangsnummer dieser Anfechtung ist AR/999/03-Mo/0.1. Falls in der Antragsordnung des Aufsichtsrates § 4 (b) 4 nicht "des Vorgangs", sondern "der Akte" gemeint sein sollte, so ist die Vorgangsnummer AR/999/03-Mo/0.3.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Stimmabgaben 1. Stimme Sehe ich als Sinnvoll. JANNiS 21:48, 23. Jan 2008 (CET)
???
Vorgangsnummer/Zeichen: AR/999/06-Mi/0.1 bzw. AR/999/06-Mi/0.5 falls in § 4 (b) 4 der Antragsordnung "der Akte" gemeint sein sollte
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Abstimmung über: AR/999/01-So/1.1 (ohne Vorgangsnummer)
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrates,
Ich möchte dennoch einmal höflich anfragen, inwieweit der Aufsichtsrat geneigt ist, zeitnah eine Entscheidung zur obigen Angelegenheit zu treffen. Falls dies nicht der Fall sein sollte, so würde ich mich immerhin über einen Zwischenbericht freuen.
Unterschrift des Anfragenden, Datum: J* 17:21, 6. Feb 2008 (CET)
Siehe auch: notfalls vielleicht Spielregeln, §10
Nr 26 vom 13 Januar 2008
???
Vorgangsnummer/Zeichen: AR/999/02-So/0.1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Änderung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrates,
können Sie mir sagen, durch welchen Vorgang die heute um 21:06 durch JANNiS vorgenommene Änderung an der Geschäftsordnung legitimiert ist? Ist die für eine Änderung notwendige Mehrheit gegeben?
Mich würde weiterhin interessieren, was es mit den 7 Dollars auf sich hat.
Unterschrift des Anfragenden, Datum: J* 21:40, 13. Jan 2008 (CET)
Siehe auch:
Geschäftsordnung des Aufsichtsrates, §7 (c)
Spielregeln, § 0
Spielregeln, § 10
Beschluss AR/AUR/02-So/0.2 des Aufsichtsrates vom 13. Januar 2008 zur Gültigkeit der GOA-Änderung
- Die Änderung ist vollkommen korrekt und widerspricht keinen Regeln.
Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: liegt vor
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: JANNiS 21:52, 13. Jan 2008 (CET)
Bemerkungen: Siehe Geschäftsordnungswartungsdienst Nr. 6 und GOA, § 7 (c) und (d)
Rechtsbehelfsbelehrung: y
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: AR/999/02-So/0.3
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: AR/AUR/02-So/0.2
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Ehrenwerter Aufsichtsrat,
nach wie vor hege ich bedenken gegen die vorgenommene Änderung. Immerhin wurde die Änderung vorgenommen, während die besagte Regelung noch nicht außer Kraft gesetzt war - und das obwohl die zu diesem Zeitpunkt noch gültige Ziffer §7 (c) ganz klar ein anderes Verfahren vorschreibt...
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: J* 22:11, 13. Jan 2008 (CET)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: AR/AUR/02-So/0.4
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: AR/999/02-So/0.3
Hiermit wird folgendes angemerkt:
§ 7 (c) besagt nur, dass die Regelung nicht in Kraft tritt. Die GOA darf also geändert werden. Nur gültig war sie noch nicht. Oder?
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: [[[Kamel:JANNiS|JANNiS]] 22:19, 13. Jan 2008 (CET)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: AR/999/02-So/0.5
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: AR/AUR/02-So/0.4
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Im Zeitraum von 21:35 bis 21:41 galt demnach die Version der Geschäftsordnung mit dem Wortlaut (§7 (d)):
- (d) Wenn $ 7 (c) ausser Kraft ist, treten die Änderungen sofort in Kraft.
Noch immer würde ich gerne wissen, welchen Einfluss die sieben Dollars auf die Änderung der Geschäftsordnung haben. Bedeutet das, dass der Aufsichtsrat bestechlich ist (bzw. in der Zeit von 21:35 bis 21:41 bestechlich war) ? Sollte dies weiterhin der Fall sein, so bitte ich, sofern keine Regelung dagegen spricht, um eine Offenlegung ihrer Bankverbindung, damit Interessenten dem Aufsichtsrat weitere Zuwendungen zukommen lassen können.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: J* 23:35, 13. Jan 2008 (CET)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: AR/AUR/03-Mo/0.6
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: AR/999/02-So/0.5
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Der Aufsichtsrat galt offiziell als bestechlich, solange diese Regel galt. Für $7 wurde jeder Antrag genehmigt. Die entsprechende Regel wurde widerrufen, daher ist der Aufsichtsrat nun nicht mehr bestechlich.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: JANNiS 21:39, 14. Jan 2008 (CET)
Siehe auch: Die entsprechende Regel
Nr 27 vom 23. Januar 2008: Entfernung von Kamel Bond 007 aus dem Aufsichtsrat
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: AR/003/04-Mi/1.1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
Hiermit beantrage ich, Kamel Bond 007 aus dem Aufsichtsrat zu entfernen.
Begründung:
Gemäss §4(c) der GOA ist es dem Vorsitzenden gestattet, dies nach bearbeitetem Antrag vom Zentralrat zu tun. Dieser Antrag ist erfolgt. Daher bin ich für die sofortige Entfernung.
Anlagen: Alles
Beschluss AR/AUR/04-Mi/1.2 des Aufsichtsrates vom 23. Januar 2008 zur Entfernung von Kamel Bond 007 aus dem Aufsichtsrat
- Kamel Bond 007 wird hiermit gemäss §4(c) der GOA aus dem Aufsichtsrat entfernt.
Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: dieser Beschluss
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: JANNiS 22:09, 23. Jan 2008 (CET)
Bemerkungen: Nach eigenem Ermessen könnte der Spielleiter für Neuwahlen zuständig sein.
Rechtsbehelfsbelehrung: y
Beschluss AR/AUR/04-Do/1.3 des Aufsichtsrates vom 23. Januar 2008 zur Begrüssung von Tiertrampel im Aufsichtsrat
- Der Aufsichtsrat begrüsst hiermit sein neues Mitglied Tiertrampel freundlich. Viel Vergnügen, Erfolg und alles Gute.
Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: aktuelle Vorkommnissen
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: JANNiS 15:11, 24. Jan 2008 (CET)
Bemerkungen: Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hofft auf gute Zusammenarbeit und wundert sich, weshalb Tiertrampel alle Seiten nur als anonyme IP bearbeitet.
Rechtsbehelfsbelehrung: Rechtsmittel sind ausgeschlossen.
Nr. 28 vom 26. Februar 2008: Antrag auf das Stellen von Anträgen für das Kamel Abzt
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: AR/000/09-DI/2.1
Antragsgegenstand:
Hochverehrter Aufsichtsrat,
Unter der Inbetrachtnahme meines Wunsches die Bürokratie in der Kamelopedia zu fördern, sehe ich es als angebracht einen gesetzesmäßigen Antrag laut §§3 der Startregeln auf das Stellen von Anträgen gemäß der AOA. Ich konfirmiere hiermit, dass ich unter Eigenprüfung feststellen konnte, dass auch dieser Antrag gemäß der AOA beantragt wurde. Vielen Dank meine verehrten Kamele.
Mit vorzüglichster Hochachtung,
--Kamel Abzt; Datum & Uhrzeit 20:13, 26. Feb 2008 (CET)
Begründung:
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: /
Ausführendes Organ: AR
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Tiertrampel 15:35, 27. Feb 2008 (CET)
Bemerkungen: Der Unterzeichner sieht es nicht als notwendig, hier irgendetwas zu begründen; wo kämen wir denn da hin, wenn jeder etwas begründen würde? Also wirklich!
Rechtsmittelbelehrung: Wenn wirklich wer was wider dieses will: WOA. Und vielleicht auch y.
Nr. 29 vom 26 Februar 2008: Antrag auf das Stellen von Anträgen für das Kamel Zitronenbonbon
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: AR/000/09-DI/1.1
Antragsgegenstand:
Hochverehrter Aufsichtsrat,
Unter der Inbetrachtnahme meines Wunsches die Bürokratie in der Kamelopedia zu fördern, sehe ich es als angebracht einen gesetzesmäßigen Antrag laut §§3 der Startregeln auf das Stellen von Anträgen gemäß der AOA. Ich konfirmiere hiermit, dass ich unter Eigenprüfung feststellen konnte, dass auch dieser Antrag gemäß der AOA beantragt wurde. Vielen Dank meine verehrten Kamele.
Mit vorzüglichster Hochachtung,
--Zitronenbonbon 20:31, 26. Feb 2008 (CET)
Begründung:
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: /
Ausführendes Organ: AR
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Tiertrampel 15:37, 27. Feb 2008 (CET)
Bemerkungen: Der Unterzeichner sieht es nicht als notwendig, hier irgendetwas zu begründen; wo kämen wir denn da hin, wenn jeder etwas begründen würde? Also wirklich! Und wozu einen neuen Text für eine neue Genehmigung schreiben?
Rechtsmittelbelehrung: Wenn wirklich wer was wider dieses will: WOA. Und vielleicht auch y.
Nr. 30 vom 27 Februar 2008: Antrag auf Auflösung des Zentralrats
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: AR/999/9-Mi/0.1
Antragsgegenstand:
Sehr geehrter Zentralrat,
hiermit beantrage ich die Auflösung des Zentralrats gemäß §6 (b) der Spielregeln.
Begründung:
Die Serviceleistungen des Zentralrats sind derzeit ungenügend.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Die Antragsnummer entspricht weder Norm noch AOA.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Tiertrampel 19:05, 27. Feb 2008 (CET)
Bemerkungen: Der Aufsichtsrat fühlt sich verwirrt, wenn er mit "Zentralrat" angesprochen wird.
Rechtsmittelbelehrung: Wenn Sie den Zentralrat ansprechen wollen, können Sie dies gerne tun. Siehe auch WOA. Ferner y empfehlen wir Ihnen eine Brille
Der Vorgang Zurückweisung wird hiermit angefochten!
Begründung: Die obige Ablehnung enthält keine Vorgangsnummer.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: J* 19:30, 27. Feb 2008 (CET)
Anmerkung:
- Die Vorgangsnummer dieser Anfechtung ist AR/999/09-Mi/1.1 (Die Anzahl der Bearbeitungsschritte erhöhte sich um 1. Dieser Vorgang wurde nur 1 mal bearbeitet (jetzt bei seiner Erstellung) und ist daher ebenfalls 1. Sollte in AOA §4 (b) 4 nicht Vorgang, sondern Akte gemeint sein, so ist die Antragsnummer AR/999/09-Mi/1.3.)
- Die Anrede in AR/999/9-Mi/0.1 sollte selbstverständlich "Sehr geehrter Aufsichtsrat" lauten.
- In der Rechtsmittelbelehrung des vorangehenden Vorgangs fehlt ein Punkt.
Nr. 31 vom 27. Februar 2008: Antrag auf Auflösung des Zentralrates
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: AR/123/09-Mi/1.1
Antragsgegenstand:
Meine verehrten Mitkollegen, ich selbst,
ich beantrage hiermit eine Absetzung des Zentralrates der Paragraphenreiter, nachdem das Kommissariat zur Überprüfung des ordnungsgerechten Ablaufes der Absetzung des Zentralrates der Paragraphenreiter den ordnungsgerechten Ablauf der Absetzung des Zentralrates der Paragraphenreiter zu beaufsichtigen versprochen hat.
Begründung:
Es muss getan werden! Der Büroschlaf ist eine dunkle Bedrohung!
Anlagen: §22(b)IV
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Stimmabgaben 1. Stimme Dafür. --JANNiS 19:59, 27. Feb 2008 (CET) 2. Stimme Na gut. --Tiertrampel 09:03, 28. Feb 2008 (CET)
Ergebnis der Abstimmung: Die Abstimmung ist mit über 99,9% Wahlbeteiligung der zuständigen Kamele und hundert Prozent der Stimmen positiv ausgefallen.
Bemerkungen: Jetzt müssen wir nur noch auf das Kommissariat zur Überprüfung des ordnungsgerechten Ablaufes der Absetzung des Zentralrates der Paragraphenreiter warten.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Tiertrampel 09:03, 28. Feb 2008 (CET)
Nr. 32 vom 28. Februar 2008: Antrag auf Feststellung eines Notstandes
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: AR/999/09-Do/0.1
Antragsgegenstand:
Sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrates,
hiermit stelle ich im Namen des Ausschusses zur zeitnahen Bearbeitung von Anträgen einen Antrag auf Feststellung eines regelbedingten Bearbeitungsnotstandes.
Begründung:
Der Ausschuss zur zeitnahen Bearbeitung von Anträgen kann derzeit keine Anträge bearbeiten, ohne dabei gegen seine Geschäftsordnung, Ziffer 4 (a) zu verstoßen. Die Feststellung eines Notstandes ist daher erforderlich.
Hinweis: In diesem Antrag wurde in der Vorgangsnummer auf die Zulassungsnummer des Unterzeichners ausgewichen, da für den Ausschuss kein Organkennzeichen vergeben ist und für derartige Fälle keine Regelung vorhanden ist.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten