Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Spielleiter/Antworten: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Abgelehnt|Verstoß gegen Rahmenregeln 6 und 7. Seiten des Zentralrates der Paragraphenreiter dürften nur unterhalb der Seite [[Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe]] angelegt werden, also beispielsweise [[Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter]].|Spielleiter|[[Kamel:Wanderdüne|Wanderdüne]] 13:00, 14. Mär. 2010 (NNZ)|Der Spielleiter begrüßt grundsätzlich den Willen zum Anlegen neuer Seiten, ein ordentlicher Antrag dazu würde also wahrscheinlich schnell genehmigt werden.}}
 
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== betreffend A01psim2027 ==
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Gutachten|zu A01psim2027|Verbindliche Regelauslegung zur Zulässigkeit von Anfechtungen|[[Kamel:Opsim|Opsim]] ist zur Anfechtung der Ablehnung des Vorgangs 25/1 berechtigt.|Spielleiter|Zur Wahrung des Ordnungsparagraphen §0 der Spielregeln ist es erforderlich, dass Kamele auch Rechtsmittel gegen Entscheidungen und Handlungen von Organen einlegen können, die sich noch keine Geschäftsordnung nach §11(a) der Spielregel gegeben haben, die nach §11(e)3 der Spielregeln den genauen Ablauf des Einlegens von Rechtsmitteln regelt. Es ist als ein Versäumnis eines Organs anzusehen, wenn es sich noch keine Geschätfsordnung gegeben hat, so lange dies noch nicht geschehen ist, muss es trotzdem grundsätzlich möglich sein, das Vorgehen dieses Organes anzufechten. Neben der Möglichkeit einer Beschwerde beim Spielleiter muss auch die direkte Anfechtung bei dem Organ möglich sein, nicht zuletzt bietet sie Mitgliedern des Organes die Möglichkeit, ein nicht regelgemäßes Vorgehen ihrer selbst zur Zurvorkommung von Tadel seitens des Spielleiters zurück nehmen zu können. Damit ergibt sich folgende '''verbindliche Auslegung von §11(e)3 der Spielregel''': <br> ''So lange ein Organ keine Geschäftsordnung besitzt, können Beschlüsse, Maßnahmen und Handlungen desselben innerhalb einer ordentlichen Frist bei diesem Organ angefochten werden, falls eine Spielregel nichts anderes aussagt.''|[[Kamel:Wanderdüne|Wanderdüne]] 13:19, 14. Mär. 2010 (NNZ)}}

Version vom 14. März 2010, 14:19 Uhr

§reiter.jpg

Diese Runde wurde beendet, das Spielergebnis findet sich hier. Höhepunkte sind hier zu finden, oder durchsuchen Sie einfach diese Seiten:

Schloss.png

Wichtiger Hinweis:

Runde 8 ist beendet und wurde geschlossen.


Diese Seite ist dem Spielleiter für Antworten auf Anträge und dergleichen vorbehalten.

betreffend 01bres2031

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Verstoß gegen GROSS §7(6) durch Mambres; Verstoß gegen Spielregel §0 durch Verkürzung des Namens Zentralrat der Paragraphenreiter zu Zentralrat; Laut Spielregel §15 soll der Wunsch auf das Anlegen einer neuen Seite aus dem Organ entspringen und nicht aus gutmeinenden Nichtmitgliedern des Organs.


Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 12:59, 14. Mär. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Das müssen die Leut schon selbst erledigen!


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


betreffend 02ronf2028,5

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Verstoß gegen Rahmenregeln 6 und 7. Seiten des Zentralrates der Paragraphenreiter dürften nur unterhalb der Seite Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe angelegt werden, also beispielsweise Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter.


Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 13:00, 14. Mär. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Der Spielleiter begrüßt grundsätzlich den Willen zum Anlegen neuer Seiten, ein ordentlicher Antrag dazu würde also wahrscheinlich schnell genehmigt werden.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

betreffend A01psim2027

Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: zu A01psim2027

Thema des Gutachtens: Verbindliche Regelauslegung zur Zulässigkeit von Anfechtungen

Kurzzusammenfassung: Opsim ist zur Anfechtung der Ablehnung des Vorgangs 25/1 berechtigt.

Bearbeitendes Organ: Spielleiter

Ausführlicher Gutachtentext:
Zur Wahrung des Ordnungsparagraphen §0 der Spielregeln ist es erforderlich, dass Kamele auch Rechtsmittel gegen Entscheidungen und Handlungen von Organen einlegen können, die sich noch keine Geschäftsordnung nach §11(a) der Spielregel gegeben haben, die nach §11(e)3 der Spielregeln den genauen Ablauf des Einlegens von Rechtsmitteln regelt. Es ist als ein Versäumnis eines Organs anzusehen, wenn es sich noch keine Geschätfsordnung gegeben hat, so lange dies noch nicht geschehen ist, muss es trotzdem grundsätzlich möglich sein, das Vorgehen dieses Organes anzufechten. Neben der Möglichkeit einer Beschwerde beim Spielleiter muss auch die direkte Anfechtung bei dem Organ möglich sein, nicht zuletzt bietet sie Mitgliedern des Organes die Möglichkeit, ein nicht regelgemäßes Vorgehen ihrer selbst zur Zurvorkommung von Tadel seitens des Spielleiters zurück nehmen zu können. Damit ergibt sich folgende verbindliche Auslegung von §11(e)3 der Spielregel:
So lange ein Organ keine Geschäftsordnung besitzt, können Beschlüsse, Maßnahmen und Handlungen desselben innerhalb einer ordentlichen Frist bei diesem Organ angefochten werden, falls eine Spielregel nichts anderes aussagt.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Wanderdüne 13:19, 14. Mär. 2010 (NNZ)