Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Archiv/Vorgänge

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Diese Runde wurde beendet, das Spielergebnis findet sich hier. Höhepunkte sind hier zu finden, oder durchsuchen Sie einfach diese Seiten:

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Wichtiger Hinweis:

Runde 8 ist beendet und wurde geschlossen.


Archiviert Stinkerwue

Archiviert Stinkerwue

Nr. 5 - Maßnahme des Zentralrates[<small>bearbeiten</small>]

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MASSNAHME


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Vorgangsnummer/Zeichen: is' wurscht

Maßnahme: Hiermit wird die sogenannte "vorläufige Geschäftsordnung" des Archivs außer Kraft gesetzt.

Begründung:

Die Geschäftsordnung verstöß gegen §11(e), da sie keine Regelung zur Bestimmung des Vorsitzenden enthält. Gemäß §11(c) ist der Zentralrat also befugt sie außer Kraft zu setzen.


Unterschrift, Datum: Kamel Bond 007 11:00, 3. Jun. 2010 (NNZ), 2.Mitglied und Inquisitor des Zentralrates

Bemerkungen: gleich mal die neue Regeländerung ausprobiert

Siehe auch: die Regeln, Abstimmung 888876543210/d08 auf der Vorgangsseite des Zentralrates


Rechtsmittelbelehrung: Sie können gemäß AETZEND Artikel 3 §3 dagegen Rechtsmittel einlegen, machen Sie sich jedoch keine großen Hoffnungen!


Nr. 6 - Neue Geschäftsordnung des Archivs[<small>bearbeiten</small>]

BESCHLUSS


Beschluss Nr. 6-I des Archivs vom 14:26, 3. Jun. 2010 (NNZ) Einführung einer Geschäftsorndung

Hiermit gibt sich das Archiv folgene Geschäftsordnung:

§ 1 Reguläre Mitglieder des Archivs können durch Mitteilung auf der Vorgangsseite des Archivs ein- und austreten. Vorsitzender des Archivs wird automatisch das dienstältestes reguläre Mitglied. Falls kein reguläres Mitglied vorhanden ist, wird der Vorsitzende des Aufsichtsrats Vorsitzender des Archivs.
§ 2 Diese Geschäftsordnung kann durch Beschluss der Mehrheit der regulären Archivare und durch Einstimmigkeit der kommisarischen Archivare geändert werden.
§ 3 Vorgänge müssen folgendes Aktenzeichen vorweisen:
Die aktuelle Aktennummer (fortlaufend) (z. B. 1)
Die aktuelle Nummer in der Akte (fortlaufend) in römischen Zahlen (z. B. I)
§ 4 Gegen Entscheidungen des Archivs ist nur das Betteln zulässig. Das Archiv entscheidet mit Spendenaufruf, der vom Vorsitzenden gestartet wird.
§ 5 Gegen Spendenaufruf des Archivs ist nur die Klage beim Aufsichtsrat zulässig.
§ 6 Sollten eine oder einige dieser Bestimmungen für ungültig erklärt werden, ist ein sinngemäßer Ersatz zu suchen.
§ 7 Das Archiv kann Leitsätze für die Arbeit des Archivs veröffentlichen.

Der Beschluss ist gemäß Beschluss von Stinkerwue (einziger kommisarischer Archivar) wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Ist dieser (kein weiteres Mitglied vorhanden).

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Stinkerwue 14:26, 3. Jun. 2010 (NNZ)


Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.